DE202006002072U1 - Verkaufseinheit, bestehend aus einer folienartigen Verpackung und zumindest einer Backware - Google Patents
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Abstract
Verkaufseinheit,
bestehend aus einer folienartigen Verpackung (12) und zumindest
einer darin eingeschlossenen Backware (14), die zu wenigstens 70
% fertiggebacken ist, wobei zum Fertigbacken oder Aufwärmen der
zumindest einen Backware (14) die gesamte Verkaufseinheit (11) mit
der vollständig
geschlossenen folienartigen Verpackung (12) in einer Backvorrichtung
oder Mikrowelle anordenbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Verkaufseinheit, bestehend aus einer folienartigen Verpackung und zumindest einer darin eingeschlossenen Backware.
- Es besteht ein grundsätzliches Bedürfnis darin, qualitativ hochwertige Backwaren zu genießen. Dabei spielt die Frische der Backwaren eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus besteht andererseits das Bedürfnis, solche Backwaren vorrätig halten zu können, damit diese zu einem beliebigen Zeitpunkt für den Verzehr vorgesehen sind.
- Es ist allgemein bekannt, dass Backwaren tiefgefroren werden, die dann nach dem Auspacken aus einer Verpackung in dem Backofen fertig gebacken werden. Darüber hinaus sind Backwaren zum bedarfsmäßigen Fertigbacken bekannt, die nicht gefroren sind und in Folien bereitgestellt wurden. Nach dem Entfernen der Folie wird der Teigling im Backofen fertig gebacken. Diese bekannten Produkte weisen zwar den Vorteil auf, dass sie nach Bedarf für den Verzehr fertig gebacken werden können, jedoch werden diese Produkte nur dann als frisch betrachtet, solange diese noch eine gewisse Restwärme aufweisen. Nach dem Erkalten werden diese Produkte sehr trocken und hart, so dass die hohen Qualitätsanforderungen an die Frische nicht gegeben sind.
- Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, Backwaren bereitzustellen, die über eine längere Dauer konservierbar sind, so dass bei Bedarf diese Backware zum Verzehr bereitsteht, wobei die Frische der Backware einer konventionell frisch hergestellten Backware entspricht.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Verpackungseinheit gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen angegeben.
- Die erfindungsgemäße Verkaufseinheit ermöglicht, dass eine zu wenigstens 70 % fertiggebackene Backware innerhalb kurzer Zeit aufgewärmt oder fertiggebacken und regeneriert wird, wobei die Feuchtigkeit in der Backware verbleibt und somit die hohen Ansprüche an den Frischegegeschmack erfüllt. Die eine Verkaufseinheit mit der geschlossenen Verpackungsfolie wird in eine Backvorrichtung oder eine Mikrowelle zum Aufwärmen oder Fertigbacken positioniert. Im Anschluss daran wird die Verkaufseinheit aus dem Backofen oder der Mikrowelle entnommen, die Verpackungsfolie geöffnet, und nach dem teilweisen Abkühlen ist die zumindest eine Backware verzehrbereit. Durch das Aufwärmen oder Fertigbacken der Backware in der geschlossenen Verkaufseinheit wird ermöglicht, dass ein Verdunsten der Feuchtigkeit verhindert wird, die zum Austrocknen der zumindest einen Backware führt. Dadurch ist eine hohe Qualität ermöglicht, und die Backware weist einen frischen Geschmack auf, der einer konventionell gebackenen, tagesfrischen Backware entspricht.
- Eine solche Verkaufseinheit weist den Vorteil auf, dass sowohl im privaten Haushalt als auch in der Gastronomie zu verschiedensten Zeiträumen frische Backwaren zur Verfügung stehen. Darüber hinaus weist diese Verkaufseinheit den Vorteil auf, dass die folienartige Verpackung zum einen als Schutz der Backware für den Transport und zur Lagerung und gleichzeitig als Feuchtigkeitsschutz während dem Fertigbacken oder Aufwärmen der zumindest einen Backware dient. Nach dem Fertigbacken oder Aufwärmen der zumindest einen Backware kann die folienartige Verpackung als wiederverschließbarer Beutel dienen, in dem die aufgewärmte oder fertiggebackene Backware aufbewahrt wird.
- Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die zumindest eine Backware auf einer Unterlage in der folienartigen Verpackung vorgesehen ist. Eine solche Unterlage kann als Präsentationsunterlage ausgebildet sein. Dadurch kann die aufgewärmte oder fertiggebackene Backware unmittelbar zum Verzehr in optisch ansprechender Weise bereitgestellt werden. Insbesondere in der Gastronomie wird dadurch die Handhabung vereinfacht, da nach dem Entfernen der folienartigen Verpackung die Backware servierbreit ist. Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Unterlage als Karton oder Kartonzuschnitt ausgebildet ist. Dadurch ist eine leichte und hitzebeständige Unterlage ausgebildet. Alternativ können weitere hitzebeständige Materialien verwendet werden.
- Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass auf der Auflage eine hitzebeständige Trennschicht vorgesehen ist. Dadurch wird ein Anhaften der zumindest einen Backware auf der Unterlage beim Aufwärmen oder Fertigbacken verhindert.
- Alternativ zur hitzebeständigen Trennschicht kann auf der Unterlage eine Backfolie oder ein Backpapier vorgesehen sein. Dieses Backpapier kann gleichzeitig zu dekorativen Zwecken ausgestaltet sein.
- Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die folienartige Verpackung frostbeständig ist. Dadurch kann die Verkaufseinheit tiefgefroren bereitgestellt oder über eine längere Zeitdauer tiefgefroren aufbewahrt werden, wobei die folienartige Verpackung vor Gefrierbrand schützt wird.
- Des Weiteren ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die folienartige Verpackung zumindest teilweise transparent ausgebildet ist. Dadurch wird die Backware sichtbar. Zusätzlich kann eine Sichtkontrolle beim Fertigbacken oder Aufwärmen gegeben sein.
- Die folienartige Verpackung ist bevorzugt schlauchbeutelförmig vorgesehen. Dadurch kann eine schnelle und einfache Verpackung der teilweise fertiggebackenen als auch die Wiederverpackung der fertiggebackenen Backware erfolgen.
- Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die folienartige Verpackung reißfest ausgebildet ist. Dadurch kann diese folienartige Verpackung zur Lagerung und zum Transport eingesetzt werden, ohne eine zusätzliche Schutzumhüllung vorzusehen.
- Die folienartige Verpackung ist bevorzugt bedruckbar, so dass Kennzeichnung und Hinweise für das Aufwärmen oder Fertigbacken sowie weitere Angaben auf der zumindest einen Backware aufbringbar sind.
- Alternativ können solche Hinweise auch auf der Unterseite der Unterlage aufgedruckt oder auf einer Beilage aufgebracht werden, die bevorzugt an der Unterseite der Unterlagen vorgesehen ist.
- Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Beispiels näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigt:
-
1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Verkaufseinheit. - In
1 ist eine erfindungsgemäße Verkaufseinheit11 dargestellt. Diese Verkaufseinheit11 umfasst eine folienartige Verpackung12 , die als transparente Schlauchbeutelfolie ausgebildet ist. In dieser folienartigen Verpackung12 ist eine Backware14 vollständig eingeschlossen. Im Ausführungsbeispiels sind zwei Brotkapseln vorgesehen, die insbesondere bereits geschnitten sind. Diese Backware14 ist auf einer Unterlage16 vorgesehen, welche die geschnittenen Brotscheiben als Brotkapsel zusammenhält. Zwischen der Unterlage16 und der Backware14 ist bevorzugt ein Backpapier17 vorgesehen, das seitlich über einen umlaufenden Rand18 der Unterlage16 als Dekoration hervorsteht. Diese Verkaufseinheit11 kann tiefgefroren bereitgestellt werden. Ebenso kann die Ware gekühlt im Kühlhaus oder Kühlschrank bereitgestellt werden als auch ungekühlt. In Abhängigkeit der Konservierungsart ist die Haltbarkeit. Ungekühlt ist die Backware drei bis fünf Tage haltbar. In gekühltem Zustand kann die Backware bis zu14 Tagen aufbewahrt werden. In gefrorenem Zustand kann die Haltbarkeit bis zu einem Jahr betragen. - Die wenigstens zu 70 % fertiggebackene Backware
14 , vorzugsweise 90 % fertiggebackene Backware14 , verbleibt beim Fertigbacken beziehungsweise Aufwärmen in der folienartigen Verpackung12 . Dadurch kann die Feuchtigkeit beim Aufwärmen oder Fertigbacken in der Backware14 verbleiben. Insbesondere geschnittenes Brot, wie beispielsweise Vollkornbrot oder Brot mit einem hohen Roggenanteil, kann eine hohe Feuchtigkeit nach dem Aufwärmen oder Fertigbacken aufweisen. - Die in der Verkaufseinheit bereitgestellte Backware
14 kann in einem Backofen bei beispielsweise 200 °C innerhalb von fünf bis zehn Minuten fertiggebacken werden. Analoges gilt für die Mikrowelle, bei der die Zeitdauer sich in Abhängigkeit der Leistung bestimmt. Die Zeitdauer für das Aufwärmen und Fertigbacken ist darüber hinaus von der Füllmenge der Verpackungseinheit abhängig. Es können sowohl einzelne Teile als auch mehrere gleiche oder unterschiedliche Backwaren in einer Verkaufseinheit vorgesehen sein. - Diese Verkaufseinheit
11 weist den Vorteil auf, dass eine hygienische Verpackung der Backware ermöglicht ist, die erst unmittelbar vor dem Verzehr geöffnet wird, so dass über die längstmögliche Zeitdauer die Backware14 hygienisch verpackt verbleibt. - Als Backware können verschiedene Brotsorten mit unterschiedlichen Mischungen als Brotlaib, Brotkapsel oder dergleichen in geschnittener und ungeschnittener Form vorgesehen sein. Ebenso können die Backwaren
14 Brezeln, Baguettes, Croissants oder dergleichen umfassen. - Alle vorbeschriebenen Merkmale sind jeweils für sich erfindungswesentlich und können beliebig miteinander kombiniert werden.
Claims (9)
- Verkaufseinheit, bestehend aus einer folienartigen Verpackung (
12 ) und zumindest einer darin eingeschlossenen Backware (14 ), die zu wenigstens 70 % fertiggebacken ist, wobei zum Fertigbacken oder Aufwärmen der zumindest einen Backware (14 ) die gesamte Verkaufseinheit (11 ) mit der vollständig geschlossenen folienartigen Verpackung (12 ) in einer Backvorrichtung oder Mikrowelle anordenbar ist. - Verkaufseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Backware (
14 ) auf einer Unterlage (16 ) vorgesehen ist, die insbesondere als Karton oder Kartonzuschnitt ausgebildet ist. - Verkaufseinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Unterlage (
16 ) eine hitzebeständige Trennschicht vorgesehen ist. - Verkaufseinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Unterlage (
16 ) eine Backfolie oder Backpapier vorgesehen ist, auf der die zumindest eine Backware (14 ) aufliegt. - Verkaufseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die folienartige Verpackung (
12 ) frostbeständig ist. - Verkaufseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die folienartige Verpackung (
12 ) zumindest teilweise transparent ausgebildet ist. - Verkaufseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die folienartige Verpackung (
12 ) schlauchbeutelförmig ausgebildet ist. - Verkaufseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die folienartige Verpackung (
12 ) reißfest ist. - Verkaufseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die folienartige Verpackung (
12 ) bedruckbar ist.
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