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Die
Erfindung geht von einer Verkleidung einer Rückenlehne für einen Fahrzeugsitz aus, die
im Wesentlichen eben ausgebildet ist. Darüber hinaus befasst sich die
Erfindung auch mit einer Rückenlehne
für einen
Fahrzeugsitz mit einem Polster an seiner Vorderseite und mit einer
solchen Verkleidung an seiner Rückseite.
Schließlich
beschäftigt
sich die Erfindung auch mit einem Fahrzeugsitz mit einem Sitzteil und
einer vorgenannten Rückenlehne.
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Es
sind Fahrzeugsitze bekannt, die ein Sitzteil und eine dazu beweglich
angeordnete Rückenlehne
aufweisen. Dem Fachmann ist es klar, dass die modernen Fahrzeugsitze
viele weitere Elemente aufweisen, beispielsweise Stellelemente und
Rastelemente. Da diese jedoch nicht erfindungswesentlich sind, wird
darauf nicht explizit eingegangen. Die bekannten Rückenlehnen
weisen an ihrer Vorderseite eine Polsterung auf, damit der Benutzer
komfortabel und sicher auf dem Fahrzeugsitz sitzen kann. An der Rückseite
der Rückenlehne
ist eine Verkleidung angebracht, die das Innenleben der Rückenlehne
abdeckt. Diese Verkleidung ist regelmäßig eben ausgeführt. Unter „eben" werden im Rahmen
dieser Anmeldung auch Formen verstanden, die leichte Wölbungen – sowohl
konkave wie auch konvexe oder Kombinationen dieser Formen – aufweisen.
Darunter fallen ebenso Verkleidungen, die eine topographische Struktur
aufweisen und dadurch plastischer erscheinen.
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Wenn
der Nutzer des Fahrzeugsitzes beispielsweise ein Jackett mit sich
führt,
kann er dieses entweder während
der Fahrt anziehen, was jedoch regelmäßig unbequem ist und außerdem unästhetische
Falten im Jackett hinterlässt,
oder er zieht es aus und legt es auf die Rückbank. Allerdings entstehen
dadurch häufig
auch Falten im Kleidungsstück. Um
dies zu verhindern, ist es bekannt, Zusatzelemente an der Rückenlehne
anzubringen, die die Form eines Bügels haben und über die
Rückseite
der Rückenlehne
herausstehen. Auf diese wird dann das Jackett gehängt, wie
man es von einer Garderobe her kennt. Solche Zusatzelemente können beispielsweise
an den Kopfstützenstangen
angebracht werden oder werden anderweitig an die Rückenlehne
anmontiert. Allerdings ist es aufwendig, solche Zusatzelemente zu
produzieren und diese an der Rückenlehne
anzubringen. Noch aufwendiger sind die Ausführungsformen, die aus der Rückenlehnenverkleidung
heraus klappbar sind.
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Aufgabe
der Erfindung ist es deshalb, einen Fahrzeugsitz bzw. die relevanten
Bestandteile zur Verfügung
zu stellen, mittels dem ein einfaches Aufhängen von Kleidungsstücken möglich ist
und das sehr einfach hergestellt werden kann.
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Die
Aufgabe wird durch eine Verkleidung einer Rückenlehne gemäß den Merkmalen
des Patentanspruchs 1 gelöst.
Dadurch, dass über
die Oberfläche
der Verkleidung mindestens ein Halteelement zum Aufhängen eines
Bekleidungsstücks
heraussteht, kann ein solches Bekleidungsstück sehr einfach an einer Rückenlehne,
die eine erfindungsgemäße Verkleidung
an ihrer Rückseite
aufweist, aufgehängt
werden. Erfindungswesentlich ist dabei, dass dieses Halteelement
gleichzeitig einstückig
mit der Verkleidung ausgeführt
ist. Somit ist es nicht nötig,
ein zusätzliches
Halteelement an einer Rückenlehne
anzubringen, was immer mit einem Aufwand bezüglich der Montage verbunden
ist. Es ist hier vielmehr so, dass dieses Halteelement schon während des
Produktionsprozesses der Verkleidung an dieser ausgeformt wird.
Neben der reinen Funktionalität,
die für
solche Verkleidungen gegenüber
den bekannten, an einer Rückenlehne
montierbaren Befestigungsmitteln erzielt wird, ist eine solche einstückige Ausgestaltung
auch deutlich ästhetischer.
Bevorzugt werden Halteelemente in Form eines Hakens oder eines Kleiderbügels verwendet.
An einem Haken kann jedes Kleidungsstück aufgehängt werden, das einen Aufhänger oder
eine Lasche aufweist. Dagegen ist es bei einem Kleiderbügel auch
möglich,
solche Kleidungsstücke
aufzuhängen,
die keinen solchen Aufhänger
oder eine Lasche aufweisen. Es ist auch für Jacketts besser, diese über einen
Bügel zu
hängen, da
sie dann besser ihre Form behalten. Besonders bevorzugt wird die
Form eines Kleiderbügels,
der auch einen horizontalen Steg aufweist. Über diesen kann zusätzlich zu
einem Jackett, das über
den Kleiderbügel
gehängt
wird, noch eine Hose oder ähnliches
gehängt
werden.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Halteelement
beziehungsweise die Halteelemente symmetrisch zu einer vertikal
verlaufenden Achse ausgebildet sind. Dadurch hängen die ebenfalls symmetrisch
geschneiderten Jacketts oder ähnliche
Kleidungsstücke
sauber auf dem Halteelement. Darüber
hinaus ist dies auch eine besonders ästhetische Ausgestaltungsform
des Halteelements.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
in der Oberfläche
eine Ausnehmung oder eine Vertiefung ausgebildet ist, die die Negativform
des Halteelements aufweist. Neben der besonders interessanten ästhetischen
Ausgestaltung wird dadurch auch noch Material bei der Verkleidung eingespart.
Außerdem
lassen sich solche Verkleidungen sehr einfach herstellen, beispielsweise
bei einer Verkleidung aus einem Kunststoff durch ein Tiefziehverfahren
oder ein Spritzgussverfahren.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
das Halteelement über
ein Filmscharnier mit der Verkleidung verbunden ist. Dadurch ist
es möglich,
dass das Halteelement in unterschiedlichen Relativpositionen zur
Oberfläche
der Verkleidung angebracht wird. Insbesondere wenn am Halteelement
und an der Verkleidung Festlegemittel ausgebildet sind, kann die
relative Position des Halteelements zur Verkleidung sogar fixiert
werden. Hierbei kann bevorzugt ein Rastmechanismus verwendet werden.
Dadurch ist es möglich,
dass das Halteelement in einer ersten Position in die Oberfläche der
Verkleidung integriert ist und in einer zweiten Position aus dieser
herausgeklappt ist, so dass ein Kleidungsstück auf dem Halteelement angeordnet werden
kann.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
im Bereich der Ausnehmung oder der Vertiefung ein Beleuchtungselement angeordnet
ist. Dadurch wird in einer sehr einfachen Art und Weise eine indirekte
Beleuchtung in der Art einer Ambientebeleuchtung erzielt. Insbesondere wenn
im Fahrzeugsitz eine Heizung integriert ist, ist die benötigte elektrische
Versorgung schon vorhanden.
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Die
Aufgabe wird ebenfalls durch eine Rückenlehne für einen Fahrzeugsitz mit einem
Polster an seiner Vorderseite und mit einer erfindungsgemäßen Verkleidung
an seiner Rückseite
gelöst.
Dies gilt auch für
einen Fahrzeugsitz mit einem Sitzteil und einer solchen Rückenlehne,
die eine erfindungsgemäße Verkleidung
aufweist.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand der in den
Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht eines Fahrzeugsitzes mit zwei hakenförmigen Halteelementen,
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2 eine
schematische Ansicht eines Fahrzeugsitzes mit einem feststehenden
Kleiderbügel
als Halteelement und
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3 eine
schematische Ansicht eines Fahrzeugsitzes mit einem beweglichen
Halteelement.
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In 1 ist
schematisch ein Fahrzeugsitz 1 dargestellt, der einen Sitzteil 11 sowie
eine damit verbundene Rückenlehne 2 aufweist.
Die Rückenlehne 2 ist
von ihrer Rückseite
her gezeigt. Da solche Fahrzeugsitze 1 hinlänglich aus
dem Stand der Technik bekannt sind, wird auf die Beschreibung ihrer
näheren
Ausgestaltung – sofern
dies nicht erfindungswesentlich ist – verzichtet.
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An
der Rückseite
der Rückenlehne 2 ist
eine Verkleidung 3 angeordnet. Diese ist aus einem starren
Kunststoff hergestellt. Symmetrisch zu der vertikal verlaufenden
Achse 6, die die Mittelachse der Verkleidung 3 bildet,
sind links und rechts dieser Achse 6 zwei Halteelemente 5 ausgebildet.
Diese beiden Halteelemente 5 weisen die Form von jeweils
einem Haken auf. Sie sind einstückig
mit der Verkleidung 3 ausgeführt und stehen über die
ansonsten überwiegend
ebene Oberfläche 4 heraus.
Neben diesen einstückig
ausgebildeten Halteelementen 5 weist die Verkleidung 3 die
Negativformen der beiden Halteelemente 5 innerhalb der
Oberfläche 4 als
Ausnehmungen 7 auf. Dadurch wird eine sehr ästhetische Ausgestaltung
der Verkleidung 3 erzielt, da die Form der Halteelemente 5 wieder
innerhalb der Oberfläche 4 der
Verkleidung 3 aufgenommen wird.
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Es
ist nun möglich,
an den beiden hakenförmigen
Halteelementen 5 Kleidungsstücke, die einen Aufhänger oder
eine Lasche aufweisen, aufzuhängen.
Dadurch ist es nicht nötig,
beispielsweise ein Jackett, während
der Fahrt zu tragen. Dadurch wird das Jackett zum einen nicht verknittert
und die Fahrt kann zum anderen bequemer ohne Jackett durchgeführt werden.
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In 2 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes 1 mit
einem anders ausgestalteten Halteelement 5 dargestellt.
Im Folgenden wird lediglich auf die Unterschiede zu dem in 1 dargestellten
ersten Ausführungsbeispiel
eingegangen. Identische bzw. gleichwirkende Elemente sind mit denselben
Bezugszeichen versehen.
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Die
Verkleidung 3 weist anstatt der beiden Haken aus 1 nun
einen Kleiderbügel
als Halteelement 5 auf. Auch dieser ist wieder einstückig mit der
Verkleidung 3 ausgeführt
und steht über
die Oberfläche 4 heraus.
Die einstückige
Verbindung mit der Verkleidung 3 befindet sich im oberen
Teil des Halteelements 5. Auf den Kleiderbügel kann
ein Jackett sauber abgehängt
werden, wie dies auch an einer Garderobe oder im Kleiderschrank
der Fall wäre. Der
Kleiderbügel
weist darüber
hinaus einen horizontal verlaufenden Steg auf, über den zusätzlich noch eine Hose gehängt werden
kann. Anstatt der Hose kann über
den horizontal verlaufenden Steg auch ein Handtuch gehängt werden.
Dies ist insbesondere in Fahrerhauskabinen von Lkws sehr vorteilhaft.
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Auch
im zweiten Ausführungsbeispiel
ist in der Oberfläche 4 der
Verkleidung 3 eine Ausnehmung 7 als Negativform
zum Halteelement 5 ausgebildet. Dadurch ergeben sich die
oben zur 1 schon angeführten Vorteile.
Für den
Fachmann ist es klar, dass eine Ausnehmung 7 nicht zwingend
erforderlich ist (dies gilt ebenso für das Ausführungsbeispiel gemäß 1).
Dann ist einzig der Herstellungsprozess der Verkleidung 3 komplizierter
als bei dem Vorhandensein einer Ausnehmung 7. Beispielsweise ist
es dann nicht möglich,
die Verkleidung 3 mittels eines Tiefziehverfahrens herzustellen.
Allerdings ist es durchaus möglich,
diese über
ein Spritzgussverfahren zu produzieren. Anstatt oder zusätzlich zur
Ausnehmung 7 kann auch eine Vertiefung (nicht dargestellt)
in der Rückenlehne 2 vorhanden
sein. Im Bereich der Ausnehmung 7 oder der Vertiefung bzw.
in dieser selbst kann ein Beleuchtungselement (nicht dargestellt)
angeordnet sein. Die dadurch erzielte indirekte Beleuchtung wirkt
als Ambientebeleuchtung.
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Das
in 3 dargestellte dritte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Verkleidung 3 (und
somit auch einer erfindungsgemäßen Rückenlehne
und eines erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes 1)
unterscheidet sich von den beiden in den 1 und 2 dargestellten
Ausführungsbeispielen
wie folgt:
Anstatt einer starren Verbindung zwischen Halteelement 5 und
Verkleidung 3 ist das hier dargestellte Halteelement 5 über ein
horizontal verlaufendes Filmscharnier 8 mit der Verkleidung 3 einstückig verbunden.
Dadurch ist es möglich,
dass das in Form eines Kleiderbügels
ausgestaltete Halteelement 5 seine Relativlage zur Oberfläche 4 der
Verkleidung 3 ändern kann.
In seiner einen Anschlagposition schließt das Halteelement 5 sauber
mit der Oberfläche 4 der Verkleidung 3 ab
und ist somit beinahe unsichtbar in dieser integriert. Die Festlegung
geschieht hier mittels Festlegemitteln 9, die sowohl am
Halteelement 5 wie auch an der Verkleidung 3 angeordnet
sind. Beispielsweise kann es sich hierbei um einen Rastmechanismus
handeln. Allerdings sind auch alle anderen bekannten Festlegemittel 9 verwendbar,
beispielsweise Klettverschlüsse
oder Druckknöpfe.
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In
seiner anderen Anschlagposition, die aufgrund der Ausgestaltung
des Filmscharniers 8 über (nicht
gezeigte) Anschlagmittel erreicht wird, steht das Halteelement 5 über die
Oberfläche 4 der
Verkleidung 3 und somit auch der Rückenlehne 2 heraus.
Es hat dabei einen Ausklappweg 10 zurückgelegt. In dieser Endstellung
kann ein Jackett oder ähnliches
Bekleidungsstück über das
als Kleiderbügel ausgeführte Halteelement
gehängt
werden, wie dies schon zu 2 beschrieben
wurde.
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Durch
die Erfindung ist es somit möglich,
einem integrierten Kleiderbügel
oder einem anderen Halteelemente 5 allein durch die Formgebung
der Verkleidung 3 seine Funktionalität zu geben. Anders als dies
aus dem Stand der Technik bekannt ist, geschieht dies ohne ein zusätzliches
Bügelelement, sondern
lediglich durch das einstückig
mit der Verkleidung 3 verbundene Halteelement 5.
Dadurch ist eine sehr einfache Herstellung der Verkleidung 3 gewährleistet
und gleichzeitig muss keine Montage und Demontage des Halteelements 5 am
Fahrzeugsitz 1 erfolgen.
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Die
vorstehenden Ausführungen
zur Ausnehmung 7 gelten auch für Vertiefungen, die in der Schale
der Rückenlehne 2 ausgebildet
sein können.
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- 1
- Fahrzeugsitz
- 2
- Rückenlehne
- 3
- Verkleidung
- 4
- Oberfläche
- 5
- Halteelement
- 6
- Achse
- 7
- Ausnehmung
- 8
- Filmscharnier
- 9
- Festlegemittel
- 10
- Ausklappweg
- 11
- Sitzteil