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DE202006001417U1 - Gehäuseanordnung für einen selbstfärbenden Stempel - Google Patents

Gehäuseanordnung für einen selbstfärbenden Stempel Download PDF

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DE202006001417U1
DE202006001417U1 DE200620001417 DE202006001417U DE202006001417U1 DE 202006001417 U1 DE202006001417 U1 DE 202006001417U1 DE 200620001417 DE200620001417 DE 200620001417 DE 202006001417 U DE202006001417 U DE 202006001417U DE 202006001417 U1 DE202006001417 U1 DE 202006001417U1
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housing
transparent cover
lower edge
sliding
recess
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DE200620001417
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Sun Same Enterprises Co Ltd
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41KSTAMPS; STAMPING OR NUMBERING APPARATUS OR DEVICES
    • B41K1/00Portable hand-operated devices without means for supporting or locating the articles to be stamped, i.e. hand stamps; Inking devices or other accessories therefor
    • B41K1/36Details
    • B41K1/38Inking devices; Stamping surfaces
    • B41K1/40Inking devices operated by stamping movement

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  • Printing Methods (AREA)

Abstract

Gehäuseanordnung (1) für einen selbstfärbenden Stempel, mit:
einem verschieblichen Gehäuse (10) mit
einem Oberteil;
einem vorderen Teil;
einem hinteren Teil;
zwei Enden;
einem offenen Boden;
einer Identifizierungsausnehmung (12), die zwischen den zwei Enden des verschieblichen Gehäuses (10) ausgebildet ist und mindestens einen in dem verschieblichen Gehäuse (10) unterhalb des Oberteils des verschieblichen Gehäuses (10) ausgebildeten unteren Rand aufweist; und
einer gebogenen Ausnehmung (13), die in dem verschieblichen Gehäuse (10) gebildet ist und mit der Identifizierungsausnehmung (12) verbunden ist; und
einer transparenten Abdeckung (20), die zu der Identifizierungsausnehmung (12) korrespondiert und lösbar in derselben angebracht ist und
eine Oberfläche;
einen unteren Rand; und
eine weiche Matte (22, 22') aufweist, die rutschsicher ist, auf der Oberfläche der transparenten Abdeckung (20) angebracht ist und einen unteren Rand aufweist, der zu dem unteren Rand der transparenten Abdeckung (20) korrespondiert und zu der...

Description

  • 1. Bereich des Gebrauchsmusters
  • Das vorliegende Gebrauchsmuster betrifft einen selbstfärbenden Stempel und insbesondere eine Gehäuseanordnung für einen selbstfärbenden Stempel.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • Um Zeit zu sparen, und der Bequemlichkeit halber wurde ein selbstfärbender Stempel zum Aufdrucken von aufeinanderfolgend nummerierten Druckzeichen auf mehrere Dokumente ohne Notwendigkeit zum mehrmaligen Aufbringen von Stempelfarbe von einem äußeren Farbkissen erfunden.
  • In 5 und 6 umfasst ein selbstfärbender Stempel gemäß dem Stand der Technik ein ortsfestes Gehäuse 60, ein Farbkissen 62, ein Druckkissen 63, eine Gehäuseanordnung 70, zwei Halteglieder 82 und eine Feder 81.
  • Das ortsfeste Gehäuse 60 ist hohl und weist ein Oberteil (ohne Nummer), einen offenen Boden (ohne Nummer), zwei Enden (ohne Nummer), einen vorderen Teil (ohne Nummer), zwei Druckschlitze 61, zwei Rasten 65 und einen Farbkissenschlitz (ohne Nummer) auf. Die Druckschlitze 61 sind jeweils in Längsrichtung in den Enden des ortsfesten Gehäuses 60 gebildet. Die Rasten 65 sind jeweils in den Enden des ortsfesten Gehäuses 60 oberhalb der Druckschlitze 61 gebildet. Der Druckschlitz 61 ist seitlich in dem vorderen Teil des ortsfesten Gehäuses 60 oberhalb der Druckschlitze 61 gebildet.
  • Das Farbkissen 62 enthält Stempelfarbe, ist lösbar in dem Farbkissenschlitz in dem ortsfesten Gehäuse 60 angebracht und weist eine untere Färbefläche (ohne Nummer) auf.
  • Das Druckkissen 63 ist verschieblich und drehbar in dem ortsfesten Gehäuse 60 angebracht und weist zwei Enden (ohne Nummer), zwei Bolzen 64 und eine Druckfläche (ohne Nummer) auf. Die Bolzen 64 sind jeweils an den Enden des Druckkissens 63 ausgebildet und stehen von diesen vor und sind jeweils verschieblich in den Druckschlitzen 61 angebracht. Die Druckfläche stößt in einer Standardsituation an die untere Färbefläche des Farbkissens 62 an und wird wahlweise entlang den Druckschlitzen 61 nach unten gedrückt und dreht sich nach unten, um ein Bild auf ein zu stempelndes Dokument oder dergleichen zu übertragen.
  • Die Gehäuseanordnung 70 ist lösbar an dem ortsfesten Gehäuse 60 angebracht, so dass kein Staub in das ortsfeste Gehäuse 60 gelangen kann, und weist ein verschiebliches Gehäuse 74 und eine transparente Abdeckung 73 auf.
  • Das verschiebliche Gehäuse 74 ist verschieblich an dem ortsfesten Gehäuse 60 angebracht und weist ein Oberteil (ohne Nummer), einen vorderen Teil (ohne Nummer), einen hinteren Teil (ohne Nummer), zwei Enden (ohne Nummer), einen offenen Boden (ohne Nummer), zwei Haltelöcher 71, zwei Einfahrlöcher 75, eine Identifizierungsausnehmung 72 und eine gebogene Ausnehmung 76 auf. Die Haltelöcher 71 sind jeweils in den Enden des verschieblichen Gehäuses 74 gebildet. Die Einfahrlöcher 75 sind jeweils in den Enden des verschieblichen Gehäuses 74 unterhalb der Haltelöcher 71 gebildet und halten verschwenkbar jeweils die Bolzen 64 des Druckkissens 63. Die Identifizierungsausnehmung 72 ist in dem Oberteil, dem vorderen Teil und dem hinteren Teil des verschieblichen Gehäuses 74 ausgebildet, kann ein Objekt wie ein (nicht gezeigtes) Etikett, ein (nicht gezeigtes) Bild oder ein (nicht gezeigtes) Namensschild halten und weist untere Ränder (ohne Nummer) und mehrere vorspringende Ansätze 721 auf. Die unteren Ränder sind jeweils an dem vorderen Teil und dem hinteren Teil des verschieblichen Gehäuses 74 ausgebildet. Die vorspringenden Ansätze 721 sind jeweils nahe den unteren Rändern ausgebildet. Die gebogene Ausnehmung 76 ist in an dem vorderen Teil oder dem hinteren Teil des verschieblichen Gehäuses 74 gebildet und ist mit einem der unteren Ränder der Identifizierungsausnehmung 72 verbunden.
  • Die transparente Abdeckung 73 korrespondiert zu der Identifizierungsausnehmung 72 und ist lösbar in derselben angebracht und weist mehrere Befestigungsrasten 731 auf. Die Befestigungsrasten 731 korrespondieren jeweils zu den vorspringenden Ansätzen 721 der Identifizierungsausnehmung 72 und sind wahlweise an denselben angebracht, um die transparente Abdeckung 73 in der Identifizierungsausnehmung 72 des verschieblichen Gehäuses 74 zu halten. Die transparente Abdeckung 73 wird aus der Identifizierungsausnehmung 72 entfernt, indem die Befestigungsrasten 731 an den gebogenen Ausnehmungen 76 von den vorspringenden Ansätzen 721 abgedrückt werden.
  • Die Halteglieder 82 sind jeweils in den Haltelöchern 71 in dem verschieblichen Gehäuse 74 einziehbar angebracht. Wenn der selbstfärbende Stempel nicht in Gebrauch ist, kann das verschiebliche Gehäuse 74 nach unten bewegt werden, und die Halteglieder 82 können in die Rasten 65 eingedrückt werden, um das Druckkissen von dem Farbkissen 65 entfernt zu halten.
  • Die Feder 81 ist in dem verschieblichen Gehäuse 74 zwischen dem Oberteil des ortsfesten Gehäuses 60 und dem Oberteil des verschieblichen Gehäuses 74 angebracht und drückt das verschiebliche Gehäuse 74 nach oben, wenn das verschiebliche Gehäuse 74 losgelassen wird.
  • Die beschriebene Gehäuseanordnung 70 weist jedoch die folgenden Mängel und Nachteile auf. Die Oberfläche der transparenten Abdeckung 73 ist zu glatt, um eng angedrückt zu werden, und der Rand der transparenten Abdeckung 73 ist so rauh, dass der Rand Menschen verletzen kann, welche die transparente Abdeckung 73 abzunehmen versuchen.
  • Dem vorliegenden Gebrauchsmuster liegt die Hauptaufgabe zugrunde, eine Gehäuseanordnung mit einer transparenten Abdeckung zu schaffen, die sich leicht und sicher abnehmen lässt.
  • Die Gehäuseanordnung gemäß dem vorliegenden Gebrauchsmuster ist lösbar an einem ortsfesten Gehäuse eines selbstfärbenden Stempels angebracht und umfasst ein verschiebliches Gehäuse und eine transparente Abdeckung.
  • Das verschiebliche Gehäuse weist ein Oberteil, zwei Enden, einen offenen Boden, einen unteren Rand, eine Identifizierungsausnehmung und eine gebogene Ausnehmung auf. Die Identifizierungsausnehmung ist zwischen den zwei Enden des verschieblichen Gehäuses ausgebildet, kann ein Objekt wie ein Etikett, ein Bild oder ein Namensschild halten und weist mindestens einen unteren Rand auf. Der mindestens eine unteren Rand ist jeweils in dem verschieblichen Gehäuse unterhalb des Oberteils des verschieblichen Gehäuses ausgebildet. Die gebogene Ausnehmung ist in dem verschieblichen Gehäuse gebildet und ist mit der Identifizierungsausnehmung 72 verbunden.
  • Die transparente Abdeckung korrespondiert zu der Identifizierungsausnehmung und ist lösbar in derselben angebracht und weist eine Oberfläche, einen unteren Rand und eine weiche Matte auf. Die weiche Matte 22 ist auf der Oberfläche der transparenten Abdeckung angebracht und weist einen unteren Rand auf, der zu dem unteren Rand der transparenten Abdeckung korrespondiert und zu der gebogenen Ausnehmung hin freiliegt.
  • Die transparente Abdeckung kann abgenommen werden, um das Objekt in der Identifizierungsausnehmung zu wechseln. Die weiche Matte ist elastisch und rutschfest und ermöglicht, dass auf den unteren Rand der weichen Matte sicher und mit starker Kraft gedrückt wird, um die transparente Abdeckung leicht abzunehmen.
  • IN DEN ZEICHNUNGEN IST
  • 1 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer Gehäuseanordnung für einen selbstfärbenden Stempel gemäß dem vorliegenden Gebrauchsmuster;
  • 2 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer Gehäuseanordnung für einen selbstfärbenden Stempel gemäß dem vorliegenden Gebrauchsmuster;
  • 3 eine perspektivische Ansicht des selbstfärbenden Stempels mit der Gehäuseanordnung gemäß 1;
  • 4 eine teilweise im Schnitt geführte Vorderansicht des selbstfärbenden Stempels gemäß 3;
  • 5 eine perspektivische Ansicht eines herkömmlichen selbstfärbenden Stempels gemäß dem Stand der Technik; und
  • 6 eine teilweise im Schnitt geführte Vorderansicht des selbstfärbenden Stempels gemäß 5.
  • In 14 wird eine Gehäuseanordnung gemäß dem vorliegenden Gebrauchsmuster in einem selbstfärbenden Stempel verwendet, die ein ortsfestes Gehäuse 30, ein Farbkissen 32, ein Druckkissen 33, eine Gehäuseanordnung 1, zwei Halteglieder 41 und eine Feder 42 umfasst.
  • Das ortsfeste Gehäuse 30 ist hohl und weist ein Oberteil (ohne Nummer), einen offenen Boden (ohne Nummer), zwei Enden (ohne Nummer), einen vorderen Teil (ohne Nummer), zwei Druckschlitze 31, zwei Rasten 35 und einen Farbkissenschlitz (ohne Nummer) auf. Die Druckschlitze 31 sind jeweils in Längsrichtung in den Enden des ortsfesten Gehäuses 30 gebildet. Die Rasten 35 sind jeweils in den Enden des ortsfesten Gehäuses 30 oberhalb der Druckschlitze 11 gebildet. Der Druckschlitz ist seitlich in dem vorderen Teil des ortsfesten Gehäuses 30 oberhalb der Druckschlitze 31 gebildet.
  • Das Farbkissen 32 enthält Stempelfarbe und ist lösbar in dem Farbkissenschlitz in dem ortsfesten Gehäuse 30 angebracht.
  • Das Druckkissen 33 ist verschieblich und drehbar in dem ortsfesten Gehäuse 30 angebracht und weist zwei Enden (ohne Nummer) und zwei Bolzen 34 auf. Die Bolzen 34 sind jeweils an den Enden des Druckkissens 33 ausgebildet und stehen von diesen vor und sind jeweils verschieblich in den Druckschlitzen 31 angebracht. Das Druckkissen 33 stößt in einer Standardsituation an das Farbkissen 32 an und wird wahlweise entlang den Druckschlitzen 31 nach unten gedrückt und dreht sich nach unten, um ein Bild auf ein zu stempelndes Dokument oder dergleichen zu übertragen.
  • Die Gehäuseanordnung 1 ist lösbar an dem ortsfesten Gehäuse 30 angebracht und weist ein verschiebliches Gehäuse 10 und eine transparente Abdeckung 20 auf. Das verschiebliche Gehäuse 10 ist verschieblich an dem ortsfesten Gehäuse 30 angebracht und weist ein Oberteil, einen vorderen Teil, einen hinteren Teil, zwei Enden, einen offenen Boden, eine Identifizierungsausnehmung 12, eine gebogene Ausnehmung 13, wahlweise zwei Haltelöcher 11 und wahlweise zwei Einfahrlöcher 16 auf.
  • Die Identifizierungsausnehmung 12 ist zwischen den zwei Enden des verschieblichen Gehäuses 10 ausgebildet, kann ein Objekt wie ein Etikett, ein Bild oder ein Namensschild halten und weist mindestens einen unteren Rand und wahlweise mehrere vorspringende Ansätze 14 auf. Der mindestens eine untere Rand ist in dem verschieblichen Gehäuse 10 unterhalb des Oberteils des verschieblichen Gehäuses 10 ausgebildet. Die vorspringenden Ansätze 14 sind nahe dem mindestens einen unteren Rand ausgebildet. Eine Ausführungsform der Identifizierungsausnehmung 12 ist in dem Oberteil, dem vorderen Teil und dem hinteren Teil des verschieblichen Gehäuses 10 ausgebildet und weist zwei untere Ränder auf, die jeweils dem vorderen Teil und dem hinteren Teil des verschieblichen Gehäuses 10 ausgebildet sind.
  • Die gebogene Ausnehmung 13 ist in dem verschieblichen Gehäuse 10 gebildet und ist mit der Identifizierungsausnehmung 12 in dem verschieblichen Gehäuse 10 verbunden.
  • Die Haltelöcher 11 sind jeweils in den Enden des verschieblichen Gehäuses 10 gebildet.
  • Die Einfahrlöcher 16 sind jeweils in den Enden des verschieblichen Gehäuses 10 unterhalb der Haltelöcher 11 gebildet und halten jeweils die Bolzen 34 des Druckkissens 33 derart, dass das Druckkissen 33 entlang den Druckschlitzen 31 gleiten kann, wenn das verschiebliche Gehäuse 10 niedergedrückt wird.
  • Die transparente Abdeckung 20 korrespondiert zu der Identifizierungsausnehmung 12 und ist lösbar in derselben angebracht und weist eine Oberfläche, einen unteren Rand, wahlweise eine texturierte Fläche 21, eine weiche Matte 22, 22' und mehrere Befestigungsrasten 23 auf.
  • Die texturierte Fläche 21 ist auf der Oberfläche der transparenten Abdeckung 20 an der unteren Kante der transparenten Abdeckung 20 ausgebildet und kann ein erhabenes Muster aufweisen.
  • Die weiche Matte 22, 22' ist rutschfest, ist auf der Oberfläche und der texturierten Fläche 21 der transparenten Abdeckung 20 angebracht und weist einen unteren Rand auf. Der untere Rand der korrespondiert zu dem unteren Rand der transparenten Abdeckung 20 und liegt zu der gebogenen Ausnehmung 13 hin frei, so dass auf den unteren Rand gedrückt werden kann, um die transparente Abdeckung 20 abzunehmen. Weiter in 1 ist in einer ersten Ausführungsform der weichen Matte 22 gemäß dem vorliegenden Gebrauchsmuster die weiche Matte 22 ein getrennter Bestandteil, der an der transparenten Abdeckung 20 befestigt ist. Weiter in 2 ist in einer zweiten Ausführungsform der weichen Matte 22' gemäß dem vorliegenden Gebrauchsmuster die weiche Matte 22' als untrennbarer Bestandteil der transparenten Abdeckung 20 ausgebildet. Da die weiche Matte 22, 22' rutschfest ist, kann man so stark wie nötig auf die weiche Matte 22, 22' drücken, um die transparente Abdeckung 20 ohne Furcht vor Verletzung abzunehmen.
  • Die mehreren Befestigungsrasten 23 in der transparenten Abdeckung 20 korrespondieren zu den vorspringenden Ansätzen 14 in der Identifizierungsausneh mung 12 und sind lösbar jeweils um die vorspringenden Ansätzen 14 herum angebracht.
  • Die Halteglieder 41 sind jeweils in den Haltelöchern 11 in dem verschieblichen Gehäuse 10 einziehbar angebracht und werden wahlweise in die Rasten 65 eingedrückt, damit das Druckkissen 33 nicht an das Farbkissen 32 anstößt.
  • Die Feder 42 ist in dem verschieblichen Gehäuse 10 zwischen dem Oberteil des ortsfesten Gehäuses 30 und dem Oberteil des verschieblichen Gehäuses 10 angebracht, um das verschiebliche Gehäuse 10 nach oben zu drücken, wenn das verschiebliche Gehäuse 10 losgelassen wird.
  • Zwar wurden in der vorstehenden Beschreibung zahlreiche Eigenschaften und Vorteile des vorliegenden Gebrauchsmusters zusammen mit Einzelheiten der Konstruktion und Merkmalen des Gebrauchsmusters dargelegt, die Offenbarung ist jedoch lediglich veranschaulichend. In den Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich Form, Größe und Anordnung von Teilen, können innerhalb der Prinzipien des Gebrauchsmusters Änderungen in dem vollen Umfang vorgenommen werden, der durch die weite allgemeine Bedeutung der Begriffe angegeben ist, in denen die beigefügten Ansprüche ausgedrückt sind.

Claims (8)

  1. Gehäuseanordnung (1) für einen selbstfärbenden Stempel, mit: einem verschieblichen Gehäuse (10) mit einem Oberteil; einem vorderen Teil; einem hinteren Teil; zwei Enden; einem offenen Boden; einer Identifizierungsausnehmung (12), die zwischen den zwei Enden des verschieblichen Gehäuses (10) ausgebildet ist und mindestens einen in dem verschieblichen Gehäuse (10) unterhalb des Oberteils des verschieblichen Gehäuses (10) ausgebildeten unteren Rand aufweist; und einer gebogenen Ausnehmung (13), die in dem verschieblichen Gehäuse (10) gebildet ist und mit der Identifizierungsausnehmung (12) verbunden ist; und einer transparenten Abdeckung (20), die zu der Identifizierungsausnehmung (12) korrespondiert und lösbar in derselben angebracht ist und eine Oberfläche; einen unteren Rand; und eine weiche Matte (22, 22') aufweist, die rutschsicher ist, auf der Oberfläche der transparenten Abdeckung (20) angebracht ist und einen unteren Rand aufweist, der zu dem unteren Rand der transparenten Abdeckung (20) korrespondiert und zu der gebogenen Ausnehmung (13) hin freiliegt.
  2. Gehäuseanordnung (1) nach Anspruch 1, wobei die Identifizierungsausnehmung (12) an dem Oberteil, dem vorderen Teil und dem hinteren Teil des verschieblichen Gehäuses (10) ausgebildet ist und zwei untere Ränder aufweist, die jeweils in dem vorderen Teil und dem hinteren Teil des verschieblichen Gehäuses (10) ausgebildet ist.
  3. Gehäuseanordnung (1) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die transparente Abdeckung (20) des weiteren eine texturierte Fläche (21) aufweist, die auf der Oberfläche der transparenten Abdeckung (20) an dem unteren Rand der transparenten Abdeckung (20) ausgebildet ist; und die weiche Matte (22, 22') auf der texturierten Fläche (21) angebracht ist.
  4. Gehäuseanordnung (1) nach Anspruch 1, wobei die weiche Matte (22, 22') als untrennbarer Bestandteil der transparenten Abdeckung (20) ausgebildet ist.
  5. Gehäuseanordnung (1) nach Anspruch 1, wobei die weiche Matte (22, 22') ein getrennter Bestandteil ist, der an der transparenten Abdeckung (20) befestigt ist.
  6. Gehäuseanordnung (1) nach Anspruch 1, wobei die Identifizierungsausnehmung (12) des weiteren mehrere vorspringende Ansätze (14) aufweist, die jeweils nahe dem mindestens einen unteren Rand der Identifizierungsausnehmung (12) ausgebildet sind; und die transparente Abdeckung (20) des weiteren mehrere Befestigungsrasten (23) aufweist, die zu den vorspringenden Ansätzen (14) in der Identifizierungsausnehmung (12) korrespondieren und jeweils um die vorspringenden Ansätze (14) herum lösbar angebracht sind.
  7. Gehäuseanordnung (1) nach Anspruch 1, wobei das verschiebliche Gehäuse (10) des weiteren zwei Haltelöcher (11) aufweist, die jeweils in den Enden des verschieblichen Gehäuses (10) unterhalb der Haltelöcher (11) gebildet sind.
  8. Gehäuseanordnung (1) nach Anspruch 7, wobei das verschiebliche Gehäuse (10) des weiteren zwei Einfahrlöcher (16) aufweist, die jeweils in den Enden des verschieblichen Gehäuses (10) unterhalb der Haltelöcher (11) gebildet sind.
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