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DE202006000670U1 - Widerstandsheizelement für ein Haarformgerät sowie damit ausgerüstetes Haarformgerät - Google Patents

Widerstandsheizelement für ein Haarformgerät sowie damit ausgerüstetes Haarformgerät Download PDF

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DE202006000670U1 DE202006000670U DE202006000670U DE202006000670U1 DE 202006000670 U1 DE202006000670 U1 DE 202006000670U1 DE 202006000670 U DE202006000670 U DE 202006000670U DE 202006000670 U DE202006000670 U DE 202006000670U DE 202006000670 U1 DE202006000670 U1 DE 202006000670U1
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Abstract

Widerstandsheizelement für ein Haarformgerät mit einer von einem Tragekörper (2) gehaltenen Widerstandsheizdrahtanordnung und einer den Heizdraht (3) bedeckenden, diesen elektrisch isolierenden Schicht (4), dadurch gekennzeichnet, dass der Tragekörper (2) allein durch einen aus einem elektrisch isolierenden, hitzebeständigen Material bestehenden Hohlkörper und die Außenseite des Widerstandsheizelementes (1) durch die den Heizdraht (3) bedeckende Schicht (4) gebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Widerstandsheizelement für ein Haarformgerät mit einer von einem Tragekörper gehaltenen Widerstandsheizdrahtanordnung und einer den Heizdraht bedeckenden, diesen elektrisch isolierenden Schicht.
  • Haarformgeräte, wie beispielsweise Crimper oder Lockenstäbe verfügen über Haarformwerkzeuge, an bzw. mit denen das Haar geformt wird. Bei einem Crimper sind dieses die an jeweils einem Arm angeordneten Haarformplatten. Bei einem Lockenstab dient als Haarformwerkzeug der beheizte Stab, um den das Haar zum Ausformen einer Locke gewickelt wird. Zum Formen des Haares wird Wärme benötigt. Aus diesem Grunde sind die Haarformwerkzeuge derartiger Haarformgeräte beheizt. Neben Haarformgeräten, bei denen die Wärme mittels eines Warmluftstromes bereit gestellt wird, sind auch solche Haarformgeräte bekannt, bei denen in das jeweilige Haarformwerkzeug ein oder mehrere Widerstandsheizelemente integriert sind. Bei diesen Widerstandsheizelementen kann es sich um sogenannte PTC-Heizelemente handeln oder um solche, bei denen die benötigte Wärme durch einen Widerstandsheizdraht generiert wird. PTC-Heizelemente sind sogenannten Flachheizelemente, die in einem Aluminiummantel angeordnet sind. Der das eigentliche Heizelement umgebende Aluminiummantel dient zum Verteilen der Wärme über die benötigte Oberfläche und zum Transportieren der Wärme von dem Heizelement weg hin zu der Innenseite des Haarformwerkzeuges. Widerstandsheizelemente mit einem Heizdraht werden in ähnlicher Art und Weise eingesetzt, wie dieses zu dem PTC-Heizelement zuvor beschrieben worden ist. Als Heizpatrone oder Rohrheizkörper sind derartige Heizelemente typischerweise in einem Aluminiummantel integriert, um die erzeugte Wärme zu verteilen und an die Innenseite des oder der beheizten Oberflächen des Haarformwerkzeuges zu transportieren.
  • Haarformgeräte, die mit derartigen Widerstandsheizelementen ausgerüstet sind, benötigen eine gewisse Zeit, bis die durch das Heizelement erzeugte Wärme auf die zu erwärmende Oberfläche des Haarformwerkzeu ges übertragen bzw. geleitet worden ist. Bedingt ist dieses durch den Aluminiummantel, der jedoch zum Übertragen der Wärme des Heizelementes auf das Haarformwerkzeug notwendig ist, und zu diesem Zweck miterwärmt werden muss. Infolge der nach Erreichen der Betriebstemperatur erwärmten Masse kühlt sich das Haarformwerkzeug nach Ausschalten des Widerstandsheizelementes relativ langsam ab. Als wärmetransportierender und wärmeverteilender Mantel wird ein solcher aus Aluminium eingesetzt, nicht nur wegen der guten wärmeleitenden Eigenschaften, sondern auch aufgrund des relativ geringen spezifischen Gewichtes von Aluminium. Schließlich soll das Haarformwerkzeug und damit das gesamte Haarformgerät möglichst leicht sein.
  • Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Widerstandsheizelement dergestalt weiterzubilden, dass bei einem Gerät, insbesondere einem Haarformgerät, in das eines oder mehrere dieser Widerstandsheizelemente integriert sind, eine raschere Reaktionszeit bezüglich einer Erwärmung sowie einer Abkühlung gegeben ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein eingangs genanntes, gattungsgemäßes Widerstandsheizelement gelöst, bei dem der Tragekörper allein durch einen aus einem elektrisch isolierenden, hitzebeständigen Material bestehenden Hohlkörper und die Außenseite des Widerstandsheizelementes durch die den Heizdraht bedeckende Schicht gebildet ist.
  • Dieses Widerstandsheizelement weist im Wesentlichen ausschließlich das die Heizdrähte elektrisch isolierende Material auf. Daher ist der den Widerstandsheizdraht tragende Tragekörper aus einem solchen Material gebildet. Zweckmäßigerweise handelt es sich bei diesem Material um ein solches auf mineralischer Basis, wobei bevorzugt Glimmer als Basismaterial eingesetzt wird. Eine Metallverkleidung weist dieses Widerstandsheizelement grundsätzlich nicht auf. Es kann vorgesehen sein, dass außenseitig die den Heizdraht bedeckende elektrisch isolierende Schicht, die typischerweise ebenfalls aus einem solchen vorgenannten Material besteht, zusätzlich noch durch eine oder mehrere Polyimid-Schichten bedeckt ist. Dieses kann in Form dünner Überzüge oder Folienauftragungen vorgesehen sein.
  • Den eigentlichen Träger für dieses Widerstandsheizelement bildet das zu beheizende Werkzeug, beispielsweise das Haarformwerkzeug. Handelt es sich bei diesem um einen Lockenstab, ist das Widerstandsheizelement in den rohrförmigen Lockenstab integriert und grenzt mit seiner Außenseite unmittelbar an die Innenseite des Lockenstabes. Beide Elemente – Widerstandsheizelement und Lockenstab – können miteinander verbunden sein, beispielsweise durch eine Verklebung. Somit wird dieses Widerstandsheizelement letztendlich von dem zu erwärmenden Werkzeug getragen. Die typischerweise flexiblen Eigenschaften eines auf mineralischer Basis aufgebauten elektrisch isolierenden Materiales, insbesondere, wenn dieses eine Glimmerbasis aufweist, erlauben, dass das Widerstandsheizelement ohne weiteres an die Innenkontur eines Haarformwerkzeuges angepasst werden kann. Es ist daher grundsätzlich nicht notwendig, dass das Widerstandsheizelement mit seiner Außenseite eine feste vordefinierte und insbesondere an die Heizelementaufnahme des Werkzeuges angepasste Kontur aufweist. Lediglich der Umfang des Widerstandsheizelementes sollte dem Umfang der inneren Mantelfläche des Haarformwerkzeuges entsprechen. Das Anordnen des Widerstandsheizelementes und insbesondere des Widerstandsheizdrahtes in unmittelbarer Nähe zu der zu erwärmenden Oberfläche des Haarformwerkzeuges hat zum Vorteil, dass die Wärme dort erzeugt wird, wo sie tatsächlich benötigt wird und daher grundsätzlich wärmeverteilende und wärmetransportierende Formkörper nicht benötigt werden. Dieses hat eine sehr rasche Reaktionszeit zur Folge, wobei bereits quasi unmittelbar nach Einschalten des Widerstandsheizelementes die gewünschte Wärme am Haarformwerkzeug zur Verfügung steht. Die geringe erwärmte Masse, bei der es sich im Wesentlichen lediglich um die durch die erwärmte Oberfläche des Haarformwerkzeuges gebildete Masse handelt, kühlt das Werkzeug ebenfalls rascher ab. Die raschere Reaktionszeit des Haarformwerkzeuges hinsichtlich seiner Erwärmung und Abkühlung bringt nicht nur Vorteile in der Handhabung des Haarformgerätes, sondern auch hinsichtlich des Energieverbrauches.
  • Der Heizdraht kann auf unterschiedliche Art und Weise an dem Tragekörper angeordnet. Insbesondere, wenn es sich bei dem Tragekörper um einen Ringkörper, beispielsweise einen Ringzylinderabschnitt handelt, wird man den Heizdraht um den zylindrischen Tragekörper wickeln.
  • Die Ausbildung des Tragekörpers als Hohlkörper hat des Weiteren zum Vorteil, dass die benötigen Anschlüsse für den Heizdraht und gegebenenfalls weitere Elemente, wie beispielsweise eine Thermosicherung und/oder ein Sensorelement, innenliegend angeordnet sein können. Infolge der innenliegenden Kontakte kann die gesamte Außenseite des Widerstandsheizelementes als Heizfläche genutzt werden.
  • Nachfolgend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben. Es zeigen:
  • 1: eine schematisierte perspektivische Ansicht eines Widerstands heizelementes für einen Lockenstab als Haarformgerät,
  • 2: ein schematisierter Längsschnitt durch das in einen Lockenstab integrierte Widerstandheizelement der 1 und
  • 3: ein vergrößerter Ausschnitt der 2.
  • Ein Widerstandsheizelement 1 umfasst einen Tragekörper 2, auf dem ein Widerstandsheizdraht 3 in mehreren Windungen gewickelt ist. Der Heizdraht ist außenseitig durch eine wärmeverteilende elektrisch isolierende Schicht 4 nach Art eines Mantels bedeckt. Die Heizdrahtwindungen 3 auf dem Tragekörper 2 sind durch die Aufrisse in der Schicht 4 erkennbar. Bei dem Tragekörper und bei der den äußeren Mantel bildenden Schicht 4 handelt es sich um ein auf Glimmerbasis hergestelltes Material, wie dieses beispielsweise unter der Bezeichnung Mikanit bekannt ist. Der Tragekörper 2 besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einer dünnen Mikanit-Platte, die in die in 1 erkennbare ringzylindrische Form gebracht worden ist, bevor der Heizdraht 3 auf die Außenseite des Tragekörpers 2 gewickelt worden ist.
  • Die zum Kontaktieren des Heizdrahtes 3 notwendigen Anschlüsse befinden sich innerhalb des Tragekörpers 2. Zu diesem Zweck sind die beiden Enden des Widerständsheizdrahtes 3 durch jeweils eine Öffnung in das Innere des Tragekörpers 2 geführt. Mit dem Bezugszeichen 5 ist eine der beiden Öffnungen in 1 gekennzeichnet, durch die das eine Ende des Widerstandsheizdrahtes 3 durch den Tragekörper 2 hindurch geführt ist.
  • Auf der Außenseite des Widerstandsheizelements 1 befindet sich ein an sich bekannter Temperatursensor 6. Die beiden Anschlussbeine 7, 7' des Temperatursensors 6 durchgreifen die Schicht 4 und den Tragekörper 2 und sind ebenfalls in das Innere des Tragekörpers 2 geführt. Somit befindet sich unmittelbar an der Außenseite des Widerstandsheizelementes 1 der Temperatursensor 6, der sodann bei einem Einsatz des Widerstandsheizelementes in einem zu erwärmenden rohrförmigen Gegenstand, beispielsweise einem Lockenstab, an der Innenseite des zu erwärmenden Werkzeuges anliegt. Es ist daher bei dem Widerstandsheizelement 1 nicht notwendig, einen Temperatursensor als eigene gegenständliche Einheit und unabhängig von dem Heizelement anzuordnen und elektrisch anzuschließen. Durch die vorgesehene unmittelbare Anordnung der Außenseite des Widerstandsheizelementes 1 an der Innenseite des zu erwärmenden Werkzeuges kann das Widerstandsheizelement selbst als Träger für den Temperatursensor 6 dienen. Die Kontaktbeine 7, 7' des Temperatursensors 6 sind an elektrische Steckerkontakte 8, 8' angeschlossen. Die Steckerkontakte 8, 8' ragen in Längsrichtung des Tragekörpers 2 von diesem ab und werden zum Anschließen des Temperatursensors 6 mit einem komplementären Gegenstecker kontaktiert.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Steckerkontakte 8, 8' an der inneren Mantelfläche 9 des Tragekörpers 2 befestigt.
  • An der inneren Mantelfläche 9 des Tragekörpers 2 ist des Weiteren ein Halter 10 für eine an sich bekannte Thermosicherung 11 angenietet. Die Thermosicherung 11 dient als Überhitzungssicherung. Diese ist eingefasst in einer Glassilikonhülse 12.
  • Die Anordnung der bezüglich des Tragekörpers 2 innenliegenden elektrischen Kontaktierung des Heizdrahtes 3 ist in 2 deutlich erkennbar. Das Widerstandsheizelement 1 ist in einem als Lockenstab ausgebildeten Haarformgerät 13 eingesetzt, wobei in 2 lediglich ein Abschnitt des zu erwärmenden Rohres 13 des Lockenstabes gezeigt ist. Zum Gewähr leisten der notwendigen elektrischen Isolierung zwischen dem Widerstandsheizelement und dem als Haarformwerkzeug dienenden Rohr 13 sind auf die Außenseite des Widerstandsheizelementes drei Lagen einer Polyimid-Folie aufgebracht. Diese ist in ihrer Längserstreckung etwas länger bemessen als die Länge des Tragekörpers 2. Der in 3 dargestellte vergrößerte Ausschnitt der 2 zeigt deutlich die in unmittelbarer Nachbarschaft zur inneren Mantelfläche 14 des Rohres 13 vorgesehene Anordnung des Heizdrahtes 3. Der Tragekörper 2 und die als äußere Ummantelung dienende Schicht 4 sind, da diese materialidentisch sind, als zusammenhängender Körper in 3 wiedergegeben. Gestrichelt ist die Trennfläche zwischen dem Tragekörper 2 und der Schicht 4 dargestellt. Die Heizdrähte 3 sind auf die ursprüngliche Trennfläche aufgewickelt worden und nunmehr in diesen aus Tragekörper 2 und Schicht 4 bildenden Körper eingebettet. Der um den Tragekörper 2 gewickelte Heizdraht 3 ist in den Tragekörper 2 sowie in die den äußeren Mantel bildenden Schicht 4 eingedrückt. Dieser ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel allein durch die den äußeren Mantel des Widerstandsheizelementes bildende Schicht 4 und die Polyimid-Schichten 15 von der inneren Mantelfläche 14 des Rohres 13 beabstandet. Dieses bedeutet, dass der zurückzulegende Weg der von dem Heizdraht generierten Wärme bis zur äußeren Mantelfläche 16 des Rohres 13 des Lockenstabes auf ein notwendiges Minimum reduziert ist. Diese Darstellung verdeutlicht des Weiteren, dass durch den Heizdraht 3 im Wesentlichen nur das als Haarformwerkzeug dienende Rohr 13 erwärmt werden muss, damit an dessen äußerer Mantelfläche 16 die gewünschte Wärme zum Vornehmen des Haarformprozesses zur Verfügung steht. Das Rohr 13 dient somit nicht nur als äußerer starrer Trägekörper für das Widerstandsheizelement 1, sondern auch einer weiteren Wärmeverteilung. Aufgrund der wärmeverteilenden Eigenschaften des Rohres 13 braucht das Widerstandsheizelement 1 sich nicht über die gesamte Länge des Rohres 13 des Lockenstabes erstrecken.
  • 1
    Widerstandsheizelement
    2
    Tragekörper
    3
    Widerstandsheizdraht
    4
    Schicht
    5
    Öffnung
    6
    Temperatursensor
    7, 7'
    Anschlussbeine
    8, 8'
    Steckerkontakte
    9
    Innere Mantelfläche des Tragekörpers
    10
    Halter
    11
    Thermosicherung
    12
    Glassilikonhülse
    13
    Rohr
    14
    Innere Mantelfläche des Rohrs
    15
    Polyimid-Schichten
    16
    Äußere Mantelfläche des Rohrs

Claims (9)

  1. Widerstandsheizelement für ein Haarformgerät mit einer von einem Tragekörper (2) gehaltenen Widerstandsheizdrahtanordnung und einer den Heizdraht (3) bedeckenden, diesen elektrisch isolierenden Schicht (4), dadurch gekennzeichnet, dass der Tragekörper (2) allein durch einen aus einem elektrisch isolierenden, hitzebeständigen Material bestehenden Hohlkörper und die Außenseite des Widerstandsheizelementes (1) durch die den Heizdraht (3) bedeckende Schicht (4) gebildet ist.
  2. Widerstandsheizelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragekörper (2) als Ringkörper, insbesondere als Ringzylinder ausgebildet ist.
  3. Widerstandsheizelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrisch isolierende hitzebeständige Material des Tragekörpers (2) sowie der Heizdrahtbedeckung (4) ein Material auf mineralischer Basis ist.
  4. Widerstandsheizelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Anschlüsse zum Kontaktieren des Heizdrahtes (3) bezüglich des Tragekörpers (2) innenliegend angeordnet sind.
  5. Widerstandsheizelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass dem Widerstandsheizelement (1) eine Thermosicherung (11) zugeordnet ist, die bezüglich des Tragekörpers (2) innenliegend angeordnet ist.
  6. Widerstandsheizelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Außenseite des Widerstandsheizelementes (1) ein Temperatursensor (6) mit bezüglich des Tragekörpers (2) innenliegenden elektrischen Anschlusskontakten (8, 8') angeordnet ist.
  7. Widerstandsheizelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerstandsheizelement (1) mit seiner Außenseite in unmittelbarem Kontakt zu einem zu erwärmenden rohrförmigen Werkzeug, insbesondere einem Haarformwerkzeug (13) angeordnet ist.
  8. Haarformgerät mit einem beheizten Haarformwerkzeug (13), dadurch gekennzeichnet, dass das Haarformwerkzeug (13) mit einem oder mehreren Widerstandsheizelementen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 ausgerüstet ist.
  9. Haarformgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Haarformgerät ein Lockenstab ist.
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