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Die
Erfindung betrifft einen Protektor für eine Schutzbekleidung wie
insbesondere Motorradkleidung, beispielsweise Rücken-, Ellenbogen-, Schulter-,
Hüft- oder Knieprotektor,
aufweisend einen stoßabsorbierenden
Kunststoff.
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Zum
Schutz vor beispielsweise aus Stoßkräften resultierenden Verletzungen
ist es bekannt, Körperteile,
so weiter insbesondere exponierte Gelenkzonen, darüber hinaus
auch weniger geschützte Knochenpartien
wie Elle oder Schienbein durch Protektoren zu schützen, die
einen Großteil
der einwirkenden Energie aufnehmen können. Es gibt entsprechend
den verschiedenen Einsatzmöglichkeiten
eine Vielzahl von unterschiedlich ausgeformten Protektoren, die
weiter zudem noch in der Regel in verschiedenen Größen vorliegen.
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Derartige
Protektoren sind bereits in verschiedenen Ausgestaltungen bekannt
geworden. Es wird etwa auf die
DE 296 21 778 U1 oder
DE 196 42 912 A1 zum Stand
der Technik verwiesen.
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Die
Erfindung beschäftigt
sich mit der Aufgabe, einen vorteilhaften Protektor anzugeben.
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Diese
Aufgabe ist zunächst
und im Wesentlichen beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei
darauf abgestellt ist, dass der Kunststoff aus fadenartigen, mehrlagig übereinander
angeordneten und gegeneinander verhafteten sowie Öffnungen
in Dickenrichtung belassenden Kunststoffsträngen besteht. Erfindungsgemäß ist der
Kunststoff, der zudem einen Kern des Protektors bilden kann, aus
einer Wirranordnung von fadenartigen Kunststoffsträngen geschaffen,
die zur Erzielung einer gewissen Dicke mehrlagig übereinander
verlaufen und zugleich auch bevorzugt in Dickenrichtung Öffnungswege
belassen. Die Kunststoffstränge
können
bevorzugt eine Dicke von 0,1 bis 5 mm aufwei sen. Es handelt sich
bevorzugt um praktisch endlos extrudierte Kunststoffstränge.
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Auch
betrifft die Erfindung einen Protektor nach den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruches 2 oder nach Anspruch 2, wobei diesbezüglich zur
Ausbildung eines vorteilhaften Protektors vorgeschlagen wird, dass
der Kunststoff ein thermoplastischer Kunststoff ist und dass der
nutzungsbereite Protektor insgesamt nur Bestandteile aufweist, die ohne
die Nutzung des Protektors beeinträchtigende Schädigung eine,
ggf. auch wiederholte Erwärmung zulassen,
die eine plastische Verformung des Protektors ermöglicht.
Zufolge dieser Ausgestaltung ist ein Protektor geschaffen, der individuell
anpassbar an den zu schützenden
Körper-
bzw. Gelenkbereich plastisch verformt werden kann. Die erreichte
Ausformung des Protektors bleibt nach Erkalten des Kunststoffes
erhalten. Es ist ein Kunststoffmaterial gewählt, welches erst bei einer
Temperatur deutlich über
der Temperatur des menschlichen Körpers plastisch verformbar
ist, jedoch bevorzugt weiterhin in der verformten Stellung elastisch
bleibt, um sich weiter insbesondere den Gelenkbewegungen annähernd anpassen
zu können.
Mit nutzungsbereitem Protektor ist im Sinne der Erfindung ein Gegenstand,
aufweisend stoßabsorbierenden
Kunststoff gemeint, der hinsichtlich der Herstellung fertiggestellt
ist und somit bereits als Protektor Anwendung finden kann. So kann
weiter ein solcher nutzungsbereiter Protektor auch als flächiges Teil,
insbesondere Kunststoffteil ausgebildet sein, welches zum erstmaligen
Gebrauch erst durch entsprechende Erhitzung und anschließender individueller
Anpassung an den zu schützenden
Körperteil
des Nutzers verformt wird. Auch ein bereits verformter und ggf.
auch benutzter Protektor kann durch nochmaliges Erhitzen erneut
in seiner Form verändert
werden.
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Zur
Herstellung kann der aus einem thermoplastischen Kunststoffmaterial
bestehende Protektor in einem Ofen erhitzt werden, auf eine Temperatur, die
eine plastische Verformung zulässt
und der so erhitzte Protektor an ein betreffendes zu schützendes Körperteil
des Nutzers individuell angepasst werden. Ein nutzungsbereiter Protektor
ist aus einer bereits geformten Gestalt heraus individuell an die
Körper- bzw.
Gelenkregion, die durch den Protektor zu schützen ist, anpassbar. Der Protektor
weist hierzu ein verformbares thermoplastisches Kunststoffmaterial
auf, wobei der Protektor nicht vollständig aus diesem thermoplastischen
Kunststoffmaterial bestehen muss. Vielmehr ist dieses thermoplastische
Kunststoffmaterial der maßgebliche
Teil des Protektors, kann entsprechend weitere Anteile anderer Kunststoffe
oder anderer Zusätze
aufweisen. Das Kunststoffmaterial bzw. der Protektor wird zur individuellen Anpassung
auf eine Temperatur erhitzt, in welcher eine plastische Verformung
des Kunststoffmaterials erreicht werden kann. So ist bei einer vorgeschlagenen
Ausgestaltung des Protektors aus Polyethylen oder Polypropylen eine
Erhitzung des Kunststoffmaterials auf etwa 160° vorgesehen. Der so erhitzte
Protektor kann infolge der schlechten Wärmeleitwerte direkt an dem
Körper-
bzw. Gelenkteil des Menschen angeformt werden, unter plastischer
Verformung des Kunststoffmaterials. Die zur plastischen Verformung nötige relativ
hohe Temperatur wird durch die Person, an welcher der Protektor
im erhitzten Zustand angepasst wird, nicht in der Form wahrgenommen.
Gegebenenfalls kann zur Anpassung des Protektors ein Tuch oder dergleichen
zwischengelegt werden.
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Weiter
kann ggf. das Kunststoffmaterial auch einen Kern bilden, eingefasst
beispielsweise in eine Stoffumhüllung.
Diese kann nachträglich,
d.h. nach einer individuellen Anpassung des Protektors diesen aufnehmen.
Bei entsprechender Temperaturverträglichkeit kann der Protektor
auch stets in einer entsprechend eingestellten Umhüllung gefasst
sein, welche weiter die plastische Verformbarkeit des Kunststoffmaterials
ggf. durch elastische Eigenschaften nachvollziehen kann.
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Ein
entsprechend angepasster Protektor wird beispielsweise in einer
Kleidung im Bereich der zu schützenden
Körper-
bzw. Gelenkpartien getragen, wozu in der Kleidung beispielsweise
klettverschließbare
Taschen vorgesehen sind. Auch die direkte Anordnung eines solchen
Protektors am Körper ist
möglich,
wozu der Protektor weiter beispielsweise mittels elastischen Bändern oder
dergleichen an der entsprechenden Körperpartie festgelegt werden.
Diese Bänder
können
wiederum an gesonderten, eine Tasche oder dergleichen für den Protektor
aufweisenden, bandagen- oder strumpfartigen Fixierungselementen
vorgesehen sein oder selbst eine Bandage oder dergleichen bilden.
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Der
insbesondere aus einem thermoplastischen Kunststoff bestehende nutzungsbereite
Protektor kann gemäß vorstehender
Ausführung
hinsichtlich des Kunststoffes aus fadenartigen, mehrlagig übereinander
angeordneten und gegeneinander verhafteten sowie Öffnungen
in Dickenrichtung belassenden Kunststoffsträngen bestehen. Solche Kunststoffstränge können in
Wirrlage oder in Art von Schlaufen vorliegen. Denkbar ist auch eine
gitterstrukturartige Ausrichtung von Kunststoffsträngen oder
eine Anordnung von gegeneinander verhafteten und Öffnungen
in Dickenrichtung belassenden Kunststoffkörpern wie Würfel oder Kugeln.
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Durchaus
besteht auch die Möglichkeit
eines insbesondere flächigen
Kunststoffmassivgebildes, welches thermoplastisch verformbar ist,
zur individuellen Anpassung an das zu schützende Körperteil. Auch ein solches
massives Kunststoff-Flächengebilde
kann mit Öffnungen – in einfachster
Form mit Löchern – versehen
sein.
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Ist
die thermoplastische Kunststofflage – gleich ob massiv oder aus
Kunststofffragmenten bestehend – eingebettet
in weitere Lagen, um hierdurch ggf. den Tragekomfort zu erhöhen, so
sind diese weiteren Lagen so gewählt,
dass die benötigte
Temperatur zur plastischen Verformung des Kunststoffes keinen negativen
Einfluss auf diese weiteren Lagen hat.
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Die
Merkmale der weiteren Ansprüche
sind in der Regel im Sinne von Unteransprüchen beschrieben. Sie können aber
auch in ihrer unabhängigen
Formulierung von Bedeutung sein.
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So
ist weiter vorgesehen, dass der nutzungsbereite Protektor unbekleidet
(nackt) ist. Entsprechend liegt bevorzugt der nutzungsbereite Protektor nur
in Form eines aus einem thermoplastischen Kunststoffmaterial geschaffenen
Gebildes vor. Alternativ kann der Protektor eine Umhüllung oder
weitere Lagen aufweisen, die jedoch so eingestellt sind, dass diese
die Temperatur zur plastischen Verformung des Kunststoffmaterials
mit vollziehen können,
ohne hierbei beschädigt
oder bleibend verformt zu werden.
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Als
Kunststoff kommt eine große
Vielfalt von Materialien in Frage. Grundsätzlich auch Kunststoffe wie
Polyethylen und Polyurethan, in Schaumstoffqualitäten und
Hartkunststoff auf Basis von beispielsweise Polykarbonat oder Polypropylen;
Styropor- oder Partikellschaumstoffe, oder auch ein thermoplastisches
Elastomer (TPE).
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Besonderes
bevorzugt ist es, einen solchen Kunststoffstrang aus einem EPDM
Material herzustellen (Ethylen-Propylen-Diene-Monomer). Der Kunststoff
bzw. der hieraus ggf. gebildete Kern ist weiter bevorzugt Teil eines
Bahnmaterials, in welcher Form abgelegt die Kunststoffstränge zunächst vorliegen.
Hieraus ist dann der Kern für
den Protektor bzw. der Protektor selbst durch Ausstanzen oder Umformen,
gegebenenfalls thermoplastisches Umformen, gebildet. In der Praxis
ist es vorteilhaft, dass das Ausgangsmaterial mehrere durchlaufende
Kunststoffstränge,
die etwa aus Parallelmündungen
extrudiert sind, aufweist. Es kann sich bezogen auf eine Breite
von 10 cm um ca. 15 bis 35, bevorzugt etwa 25 Kunststoffsträngen handeln.
Dadurch, dass beim Ablegen auf einer Unterlage die Unterlage mit
geringerer Geschwindigkeit bewegt wird als es der Extrusionsgeschwindigkeit
entspricht, oder eine entsprechende Hin- und Herbewe gung der Unterlage
vorgenommen wird, kann eine geschuppte Übereinanderlage der fadenartigen
Kunststoffstränge
erreicht sein. Von Bedeutung ist auch das Raumgewicht des so geschaffenen
Kerns für
einen Protektor. Dieses Raumgewicht kann bevorzugt im Bereich von
300 bis 700 kg/m3 liegen, wobei aber auch
alle diesbezüglichen Zwischenwerte
in die Offenbarung mit eingeschlossen sind.
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Eine
weitere Bedeutung kommt dem Flächengewicht
zu. Es liegt bevorzugt zwischen 3 und 7 kg/m2.
Weiter bevorzugt bei 5 kg/m2.
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Die
Schlaufen oder die Wirranordnung, in denen die Kunststoffstränge abgelegt
sind, belassen Abstände
zwischen den Kunststoffsträngen,
die einem mehrfachen des Durchmessers eines Kunststoffstranges entsprechen.
In Bezug auf dieselbe Ebene sind dies Abstände, die das Ein- bis Zwanzigfache
oder auch bis hin zum Fünfzigfachen
des Durchmessers eines Kunststoffstranges betragen. In der Draufsicht
bzw. in vertikaler Projektion sind diese Abstände in der Regel jedenfalls
zu einem großen Teil
ausgefüllt
durch darunter oder darüber
befindliche Lagen.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung des Protektors aus fadenartigen,
mehrlagig übereinander angeordneten
Kunststoffsträngen,
welche in Wirrlage aber auch geordnet, beispielsweise in Form einer
Gitterstruktur, angeordnet sein können, ergibt sich praktisch
eine beliebige Gelenkigkeit des Protektors.
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Als
besonders vorteilhaft erweist sich insbesondere bei einer Wirrlagenstruktur
und bei entsprechender Dicke der hierdurch geschaffenen Kunststofflage
ein Pumpeffekt, der daraus resultiert, dass bei schneller und starker
Verformung des Protektors sich eine Luft-Strömung einstellt, welche auch
hinsichtlich einer Kühlung
als angenehm empfunden wird. Dies ist erreicht durch eine entspre chende
Gesamtdicke der Kunststofflage von 5 bis 12 mm und der durch die
Wirrlage geschaffenen Mehrdimensionalität der Luftwege. Hierdurch stellt
sich eine vorteilhafte Atmungsaktivität ein. Darüber hinaus ergibt sich durch
die gewählte
Struktur ein positives Kleinklima innerhalb des Protektors.
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Der
Durchmesser der Kunststoffstränge kann
stark variieren, so insbesondere in einem Bereich von 0,1 bis 5
mm Durchmesser, mit einem bevorzugten Maßbereich von 1 bis 1,5 mm.
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Zudem
kann der Kunststoffstrang materialmäßig aus einer Mischung verschiedener
Werkstoffe bestehen, wobei als Grund-Kunststoff bevorzugt Polypropylen
oder Polyethylen zur Anwendung kommt. Zudem kann ein Kunststoffstrang
Anteile aus vulkanisiertem Gummi und/oder thermoplastischem Elastomer
und/oder Öl
und/oder Fasern wie Glasfasern enthalten. Darüber hinaus auch weiter alternativ
oder kombinativ Aufschäummittel
und/oder Füllmittel, demnach
der Kunststoff auch aufgeschäumt
sein kann.
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Bezüglich des
tatsächlichen
Protektors ist weiter bevorzugt, dass der Kern jedenfalls einseitig, d.
h. bevorzugt dem Körper
des Trägers
zugewandt, von einer Kunststoff-Schaumstofflage wie insbesondere
einer PE-Schaumstofflage (Polyethylen-Schaumstofflage) überdeckt
ist. Weiter ist der Kern bevorzugt beidseitig von einer Stoffschicht überdeckt.
Die Stoffschicht kann mit der Schaumstoffschicht bzw. mit dem Kern
vermittels einer Klebefolie verbunden sein.
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Der
Kern oder auch der Protektor insgesamt kann auch gelocht ausgebildet
sein.
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Eine
Gesamtdicke des Kerns ist im Bereich von Millimetern bis hin zu
einigen Zentimetern gegeben, bevorzugt im Bereich von 5 bis 12 mm.
Eine Abmessung in Flächenerstreckung
des jeweiligen Protektor-Kerns ist im Bereich von einigen cm2 bis hin zu bspw. 100 oder 200 cm2 gegeben.
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Gegenstand
der Erfindung ist im Weiteren auch ein Protektor für eine Schutzkleidung
wie insbesondere Motorradkleidung, wie bereits eingangs vorausgesetzt.
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Derartige
Protektoren werden auch oft in sphärischer Krümmung gebildet. Hierbei ist
allerdings erwünscht,
dass ein Teil des so gebildeten Protektors relativ zu dem anderen
Teil beweglich ist. Hierzu ist es auch bereits bekannt, den Kern
und eventuelle zusätzliche
Kunststoff- bzw. Schaumstoffteile, die in den Protektor eingebunden
sind, so weit zu komprimieren, dass sich ein gelenkartiger Anschluss
zwischen den verschiedenen Teilen ergibt.
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Konkret
ist bevorzugt nun so vorgegangen, dass an einem ersten Abschnitt
ein zweiter, ebenflächig
ausgebildeter Abschnitt sich anschließt, der über eine zur Gelenkbildung
geeignete Verdünnung in
den ersten Abschnitt übergeht.
Hierbei ist der erste Abschnitt sphärisch gekrümmt, während, wie ausgeführt, der
zweite Abschnitt ebenflächig
ist, jedenfalls eine ebenflächige
Auflagefläche
unterseitig aufweist. Unterseitig bedeutet hier, in Öffnungsrichtung
der sphärischen
Gestaltung des ersten Abschnitts. Ebenflächige Ausbildung bedeutet hierbei,
dass jedenfalls eine Seite des zweiten Abschnitts auf einer ebenen Unterlage
voll zur Auflage kommen kann.
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Der
zweite Abschnitt bildet in weiterer Einzelheit bevorzugt mit dem
ersten Abschnitt eine sich in einer Ebene befindende Zwickelgestaltung.
Herstellungstechnisch kann hier zunächst noch ein verbindender
Textilabschnitt oder der angesprochene komprimierte Kunststoff vorgesehen
sein. Dadurch, dass der Zwickelabschnitt bzw. die Zwickelgestaltung
sich in einer Ebene zu dem ersten Abschnitt und dem zweiten Abschnitt
befindet, kann dieser Zwickelabschnitt in einfacher Weise durch
ebenflächiges
Stanzen herausgenommen werden.
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In
weiterer Einzelheit ist auch bevorzugt, dass der erste und/oder
der zweite Abschnitt gelocht ist.
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Auch
bei dem hier beschriebenen Protektor ist es möglich und bevorzugt, dass der
Kern aus fadenartigen, mehrlagig übereinander angeordneten und
gegeneinander verhafteten sowie Öffnungen
in Dickenrichtung belassenden Kunststoffsträngen besteht.
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Nachstehend
ist die Erfindung des Weiteren anhand der beigefügten Zeichnung, die jedoch
lediglich Ausführungsbeispiele
darstellt, erläutert.
Hierbei zeigt:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Protektors;
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2 einen
Querschnitt durch den Gegenstand gemäß 1, geschnitten
entlang der Linie II-II;
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3 eine
Ausschnittsvergrößerung des Kerns
des Protektors gemäß 1 bzw. 2;
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4 eine
Schnittdarstellung durch den Gegenstand gemäß 3, geschnitten
entlang der Linie IV-IV
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5 eine
perspektivische Ansicht eines Protektors weiterer Ausführungsform;
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6 eine
weitere perspektivische Ansicht eines Protektors einer weiteren
Ausführungsform;
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7 eine
Draufsicht auf den Gegenstand gemäß 5;
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8 eine
Draufsicht auf den Gegenstand gemäß 6;
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9 eine
perspektivische Ansicht eines weiteren Protektors;
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10 eine
Draufsicht auf den Protektor gemäß 9;
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11 eine
perspektivische Ansicht eines weiteren Protektors;
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12 eine
Draufsicht auf den Protektor gemäß 11;
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13 eine
perspektivische Ansicht eines weiteren, gelochten Protektors;
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14 eine
Draufsicht auf den Protektor gemäß 13;
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15 eine
perspektivische Ansicht eines unbekleidet ausgebildeten Protektors;
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16 ein
nutzungsbereiter, unbekleidet ausgebildeter Protektor in flächiger Ausgestaltung.
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Dargestellt
und beschrieben ist, zunächst
mit Bezug zu den 1 bis 4 ein Protektor 1,
wie er etwa in Motorradkleidung Verwendung findet.
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Dieser
Protektor 1, wie sich insbesondere aus 2 ergibt,
weist einen Kern 2 auf, und unterhalb des Kerns 2,
nämlich
in Öffnungsrichtung
der sphärischen
Gestaltung, eine PE-Schaumstofflage 3 und oberhalb des
Kerns 2 sowie unterhalb der PE-Schaumstofflage 3 eine
Textilschicht 4 bzw. 5 angeordnet.
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Zeichnerisch
in übertriebener
Weise dargestellt ist zwischen der Textilschicht 4, 5 und
der Schaumstofflage 3 bzw. dem Kern 2 noch jeweils eine
Haftvermittlerschicht 6 ausgebildet.
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Der
Kern 2 besteht im Einzelnen aus einer fadenartigen Struktur
von Kunststoffsträngen 7, 8, wie
in 3 dargestellt. Beim Ausführungsbeispiel bestehen die
Stränge 7, 8 speziell
aus einem EPDM-Material.
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Wie
sich im Weiteren auch aus der Querschnittsdarstellung der 4 ergibt,
belassen die Fadenlagen Lüftungswege 9 in
Querrichtung durch den Aufbau. Wie weiter 4 zu entnehmen
ist, besteht ein realer Kern 2 etwa aus vier bis zehn übereinander gelegten
Kunststoffsträngen
in Wirranordnung bzw. Schlaufenanordnung. Die Verhaftung der Kunststoffstränge untereinander
kann schon allein durch die Wärme
bei Bildung dieses Flächengebildes
erreicht sein, so dass die Kunststoffstränge durch Eigen-Klebekraft
aneinander haften im erkalteten Zustand. Grundsätzlich kann aber auch insofern
noch ein zusätzlicher
Klebstoff vorgesehen sein.
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Zusätzlich oder
alternativ zu den Lüftungswegen 9,
die in Querrichtung durch den Aufbau verbleiben, können auch
noch Ausstanzungen vorgesehen sein, wie sie weiter unten (13, 14)
in Bezug auf eine andere Ausführungsform
noch erläutert sind.
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Bei
den Ausführungsbeispielen
der 5 bis 14 handelt es sich um jeweils
einbaufertige Protektoren 1. Einbaufertig bedeutet hierbei,
dass sie in eine Motorradkleidung beispielsweise eingenäht werden
können.
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Wesentlich
ist, dass die Protektoren der Ausführungsbeispiele der 5 bis 14 einen
ersten Abschnitt 10 mit sphärischer Gestaltung aufweisen und
einen zweiten Abschnitt 11, der vom Grundsatz her ebenflächig ausgebildet
ist. Die Ebenflächigkeit bedeutet,
wie weiter oben schon beschrieben, dass jedenfalls einseitig dieser
zweite Abschnitt 11 voll aufliegend auf eine ebenflächige Unterlage
aufgelegt werden kann. Auch bezüglich
des ersten Abschnittes 10 ist der Rand zur Auflage auf
einer ebenflächigen Unterlage
ausgebildet.
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Die
zeichnerisch wiedergegebenen Linien, die den ersten Abschnitt 10 überspannen,
sollen die sphärische
Gestaltung verdeutlichen.
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In
dem ersten Abschnitt 10 wie auch in dem zweiten Abschnitt 11 sind
in dem Kernmaterial, und folgend hierzu dann auch durch die Überzüge insbesondere
aus Textil, Einkerbungen 12, 13 ausgebildet, die
eine Beweglichkeit innerhalb des Protektorabschnittes ermöglichen.
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Insbesondere
ist auch der Übergang
zwischen dem zweiten Abschnitt 11 und dem ersten Abschnitt 10,
angedeutet durch das Bezugszeichen 14, so weit verdünnt bei
allen Ausführungsformen
der 5 bis 14 aber verwirklicht ist – ausgebildet, dass
sich eine scharnierartige Beweglichkeit zwischen dem ersten Abschnitt 10 und
dem zweiten Abschnitt 11 ergibt. Darüber hinaus ist, wie sich insbesondere
auch aus der Draufsicht etwa gemäß 7 ergibt,
(komprimiert) ein zwickelartiger Bereich 15 ausgebildet,
der bei der Draufsicht gemäß 7 bereits
ausgestanzt ist. Wesentlich ist insofern, dass die begrenzenden
Randlinien des zwickelartigen Bereiches 15, sowohl am ersten
Abschnitt 10 wie am zweiten Abschnitt 11 zusammengefasst
in einer Ebene angeordnet sind, so dass sich eine einfache ebenflächige Ausstanzung
ermöglich
ist.
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Das
Kernmaterial des Protektors gemäß den 5 etc.
kann grundsätzlich
aus üblichem
Protektor-Kernmaterial, wie etwa einem Partikelschaumstoff, einem
sonstigen Hartschaumstoff oder einem stoßabsorbierenden elastischen
Werkstoff wie insbesondere Schaumstoff gebildet sein. Bevorzugt
ist allerdings im Rahmen der Erfindung, dass auch hier das Kernmaterial
aus dem bereits beschriebenen schnurartig strukturierten EPDM-Material
besteht.
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Die
Ausführungsform
gemäß der Darstellung in 15 entspricht
hinsichtlich der Formgebung des Protektors 1 der in den 5 bis 14 dargestellten
Ausführungsform,
weist entsprechend einen sphärischen
Abschnitt 10 und einen über
einen gelenkartigen Übergang 14 mit
diesem verbundenen ebenflächigen
Abschnitt 11 auf.
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Im
Gegensatz zu den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen ist der Protektor 1 gemäß der Darstellung
in 15 unbekleidet, d.h. nicht mit Textilschichten 4 bzw. 5 überdeckt.
Der Protektor 1 besteht in diesem Fall allein aus einem
thermoplastischen Kunststoff, welcher entsprechend der Darstellung,
wenngleich nur angedeutet, in Form von fadenartigen, mehrlagig übereinander
angeordneten und gegeneinander verhafteten Kunststoffsträngen 7, 8 besteht,
zwischen welchen Kunststoffsträngen 7, 8 Öffnungen
bzw. Lüftungswege 9 in
Dickenrichtung verbleiben.
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Ein
derartiger Protektor 1 findet in der Regel Aufnahme in
Textiltaschen oder dergleichen, welche den zu schützenden
Körper-
bzw. Gelenkpartien zugeordnet beispielsweise in der Kleidung, weiter
beispielsweise in der Motorradkleidung im Bereich von Ellenbogen,
Schulter oder Knie platziert sind. Solche Tex tiltaschen zur Aufnahme
von Protektoren 1 sind weiter in der Regel beispielsweise
klettverschließbar.
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Die
Ausgestaltung des Protektors 1 allein aus einem thermoplastischen
Kunststoffmaterial wie PE oder PP bietet den Vorteil einer nach
Hitzeeinwirkung ermöglichten
plastischen Verformung des Protektors 1 zur individuellen
Anpassung an die zu schützende
Körper-
bzw. Gelenkpartie. Hierzu wird der gesamte Protektor 1 beispielsweise
in einem Ofen auf eine Temperatur erhitzt, die die plastische Verformung
erlaubt, so beispielsweise auf ca. 160°. Der so erhitzte Protektor 1 wird
direkt oder ggf. unter Zwischenlage eines Textiltuches oder dergleichen auf
das zu schützende
Körperteil
unter plastischer Verformung und Anpassung angesetzt. Zufolge dieser
Ausgestaltung ist der Protektor 1 ideal passend auf den
Nutzer zu verformen.
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Weiter
kann auch ein bereits verformter Protektor 1, wie er beispielsweise
in 15 dargestellt ist, unter Wiedererhitzung erneut
plastisch verformt werden, so zur Bildung eines Protektors 1 zum Schutz
eines anderen Körper-
bzw. Gelenkteils.
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Ein
solcher Protektor 1 kann zudem auch in einer nutzungsbereiten
Stellung als ebenes Flächengebilde
gemäß der Darstellung
in 16 vorliegen. Dieses wird zur Verbesserung einer
sphärischen
Verformung zur Anpassung insbesondere an Gelenkstellen mit vom Umfang
ausgehenden Zwickeln 16 versehen.
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Solche
flächenförmigen Protektoren 1 können beispielsweise
Anwendung finden zum Schutz des Hüftbereiches. Unter Erhitzung
und plastischer Anformung kann aus einem solchen flächigen Protektor 1 auch
ein sphärischer
Protektor hergestellt werden, so beispielsweise zum Schutz eines
Ellenbogens.
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Insbesondere
aus einem ebenen Flächenprotektor 1 gemäß 16 kann
eine Vielzahl von verschiedenen Protektoren in unterschiedlichen
Größen und
hierbei individuell an den Nutzer angepasste dreidimensionale Protektoren
geformt werden.
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Die
thermoplastisch verformbaren und somit individuell anpassbaren Protektoren 1 können auch aus
einer Kunststoffmassivlage heraus hergestellt sein, welche Lage
eine Stärke
von beispielsweise 5 bis 12 mm aufweist. Bei einer solchen Ausgestaltung sind
gemäß der Ausführungsform
in den 13 und 14 Lüftungswege 9 in
Form von Ausstanzungen vorgesehen.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für
sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird
hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.