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Die
Erfindung betrifft eine Traghilfeergänzungseinrichtung für eine Traghilfe.
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Die
DE 10 2004 024 895 B4 offenbart eine Traghilfe zum Transportieren
bzw. zum Tragen mindestens eines Gegenstands. Die dort gezeigte
Traghilfe verfügt über einen
Grundkörper
aus einem elastischen bzw. weichen Material, wobei der Grundkörper auf
einer Oberseite eine Öffnung
aufweist, die eine Mulde zur Aufnahme mindestens eines dem oder
jedem zu transportierenden Gegenstand zugeordneten Traggriffs begrenzt.
Die Öffnung
bzw. die Mulde der Traghilfe gemäß DE 10
2004 024 895 B4 verjüngt
sich an Endabschnitten des Grundkörpers, wobei die beiden seitlichen
Endabschnitte des Grundkörpers
Anti-Rutsch-Noppen
ausbilden, die ein Herausrutschen des oder jedes Traggriffs aus
der Öffnung
bzw. Mulde der Traghilfe verhindern.
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Mit
der in der DE 10 2004 024 895 B4 offenbarten Traghilfe können z.
B. Gegenstände
wie Farbeimer, die über
einen dem Gegenstand unmittelbar zugeordneten Traggriff verfügen, sowie
in einer Tragetasche oder einer Tragetüte angeordnete Gegenstände sicher
transportiert werden, ohne dass die Gefahr von Verletzungen wie
Hautabschürfungen
im Handbereich eines Trägers
besteht. Zum Tragen von Gegenständen,
die keinen den Gegenständen
unmittelbar zugeordneten Traggriff verfügen oder die nicht in einer
Tragetasche angeordnet werden können,
ist die aus der DE 10 2004 024 895 B4 bekannte Traghilfe nur eingeschränkt geeignet.
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Hiervon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zu Grunde,
eine Traghilfeergänzungseinrichtung
zu schaffen.
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Dieses
Problem wird durch eine Traghilfeergänzungseinrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Traghilfeergänzungseinrichtung
umfasst mindestens zwei schlaufenartige Haltemittel, wobei ein erstes
schlaufenartiges Haltemittel in eine auf einer Oberseite der Traghilfe
verlaufende Öffnung
einführbar
ist und der Anbindung der Traghilfeergänzungseinrichtung an eine Traghilfe
dient, und wobei ein zweites schlaufenartiges Haltemittel der Aufnahme
und Fixierung des oder jedes zu transportierenden bzw. zu tragenden Gegenstands
in der Traghilfeergänzungseinrichtung dient.
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Die
erfindungsgemäße Traghilfeergänzungseinrichtung
stellt ein Werkzeug bereit, mit Hilfe dessen der Einsatzbereich
bzw. die Funktionalität
der Traghilfe gemäß DE 10
2004 024 895 B4 erweitert werden kann. So können unter Verwendung der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung
mit einer Traghilfe nun auch Gegenstände sicher transportiert werden,
die über
keinen speziellen Traggriff verfügen
oder die in einer Tragetasche nicht platziert werden können.
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Bevorzugte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und
der nachfolgenden Beschreibung. Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung, ohne hierauf beschränkt zu sein, anhand der Zeichnung
näher erläutert. In
der Zeichnung zeigt:
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1:
eine erfindungsgemäße Traghilfeergänzungseinrichtung;
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2:
eine erfindungsgemäße Traghilfeergänzungseinrichtung
zusammen mit einer Traghilfe;
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3:
ein Detail der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung
in unterschiedlichen Ansichten;
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4:
ein weiteres Detail der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung;
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5:
eine erfindungsgemäße Traghilfeergänzungseinrichtung
zusammen mit einer Traghilfe sowie zusammen mit zu transportierenden
Gegenständen;
und
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6:
einen Karabinerhaken zur Verwendung an der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Traghilfeergänzungseinrichtung 10 für eine Traghilfe
in Alleindarstellung. Die Traghilfeergänzungseinrichtung 10 der 1 verfügt über zwei
schlaufenartige Haltemittel 11 und 12, die über ein
Koppelelement 13 miteinander verbunden sind.
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Ein
erstes schlaufenartiges Haltemittel 11 verfügt über einen
festen und damit unveränderlichen
Schlaufendurchmesser, wobei dieses erste Haltemittel 11 in
eine auf einer Oberseite einer Traghilfe 14 verlaufende Öffnung einführbar ist
und damit der Anbindung der Traghilfeergänzungseinrichtung 10 an die
Traghilfe 14 (siehe 2 und 5)
dient. Die Traghilfe 14 gemäß 2 und 5 ist
bereits aus der DE 10 2004 024 895 B4 bekannt, so dass auf eine
detaillierte Darstellung der Traghilfe 14 verzichtet werden
kann. Bezüglich
Details der Traghilfe 14 wird auf die DE 10 2004 024 895
B4 verwiesen, auf deren Offenbarungsgehalt hier durch Verweis explizit Bezug
genommen wird.
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Wie
bereits oben dargestellt, verfügt
das erste schlaufenartige Haltemittel 11, welches der Anbindung
der Traghilfeergänzungseinrichtung 10 an
die Traghilfe 14 dient, über einen festen und damit
unveränderlichen
Schlaufendurchmesser. Das zweite schlaufenartige Haltemittel 12 hingegen,
welches über
das Koppelelement 13 mit dem ersten schlaufenartigen Haltmittel 11 verbunden
ist, verfügt über einen
variablen und damit veränderlichen
Schlaufendurchmesser. Hierzu ist ein erstes Ende 15 des
zweiten Haltemittels 12 in einem Fixierelement 16 fest verankert,
wohingegen ein zweites Ende 17 des zweiten Haltemittels 12 gegenüber dem
Fixierelement 16 verschoben bzw. verstellt werden kann,
um so den Schlaufendurchmesser des zweiten Haltemittels 12 an
den oder jeden zu transportierenden bzw. zu tragenden Gegenstand
anzupassen und so den oder jeden Gegenstand im zweiten Haltemittel 12 aufzunehmen
und zu fixieren.
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So
zeigt 5 mehrere im zweiten Haltemittel 12 der
erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 aufgenommene
und fixierte, rohrförmige
Profile, die durch entsprechende Anpassung des Schlaufendurchmessers
des zweiten Haltemittels 12 in der Traghilfeergänzungseinrichtung 10 aufgenommen
und fixiert werden können.
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Das
zweite schlaufenartige Haltemittel 12 der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 ist
vorzugsweise derart bemessen, dass ein Schlaufendurchmesser des
zweiten Haltemittels 12 in einer Größenordnung zwischen 25 mm und
300 mm eingestellt werden kann.
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Das
erste schlaufenartige Haltemittel 11, welches der Anbindung
der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 an
eine Traghilfe 14 dient, kann als Kopfschlaufe bezeichnet
werden. Das zweite schlaufenartige Haltemittel 12, welches der
Aufnahme und Fixierung von zu transportierenden Gegenständen dient,
kann als Lastenschlaufe bezeichnet werden. Das Fixierelement 16,
welches der Einstellung des Schlaufendurchmessers des zweiten schlaufenartigen
Haltemittels 12 dient, kann als Gurtklemme bezeichnet werden.
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Das
erste schlaufenartige Haltemittel 11 sowie das zweite schlaufenartige
Haltemittel 12 der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 sind
vorzugsweise aus einem reißfesten
Kunststoffband bzw. aus einem reißfesten Textilband gebildet.
Beide Haltemittel 11 und 12 der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 können, wie in 4 gezeigt,
als relativ flaches und relativ breites Nylonband ausgeführt sein.
Hierdurch ist eine optimale Krafteinleitung in die Traghilfe 14 sowie
optimale Aufnahme zu transportierender Gegenstände gewährleistet.
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Das
reißfeste
Kunststoffband der schlaufenartigen Haltemittel 11 und/oder 12 verfügt vorzugsweise über eine
Breite zwischen 10 mm und 20 mm, insbesondere von in etwa 15 mm,
und über
eine Dicke zwischen 2 mm und 4 mm, insbesondere von in etwa 3 mm.
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Wie
bereits erwähnt,
sind die beiden schlaufenartigen Haltemittel 11 und 12 der
erfindungsgemäßen Traghilfeeinrichtung 10 über ein
Koppelelement 13 miteinander verbunden, wobei das Koppelelement 13 in 3 in
unterschiedlichen Darstellungen gezeigt ist. So verfügt das Koppelelement 13 über zwei Öffnungen 18 und 19,
wobei jede der beiden Öffnungen 18 und 19 der
Aufnahme eines der beiden schlaufenartigen Haltemittel 11 bzw. 12 dient.
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Die
Funktionalität
der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 kann
dadurch erweitert werden, dass gemäß 6 am zweiten schlaufenartigen
Haltemittel 12 ein vorzugsweise als Karabinerhaken ausgebildetes,
drittes Haltemittel 20 angreift. In den Karabinerhaken 20 können dann
z. B. Traggriffe von zu transportierenden Gegenständen eingehängt werden.
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Mit
Hilfe der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 kann
der Einsatzbereich, der aus der DE 10 2004 024 895 B4 bekannten
Traghilfe deutlich erweitert werden. So können im zweiten Haltemittel 12 der
erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 eine
Vielzahl von Gegenständen
gebündelt
fixiert und aufgenommen werden. Insbesondere können Profile aus scharfkantigen Baustählen in
nahezu beliebiger Länge
transportiert werden, und zwar insbesondere dann, wenn an solchen
Profilen zwei Traghilfeergänzungseinrichtungen 10 mit
entsprechenden Traghilfen 14 angreifen. Weiterhin können mit
der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 solche
Gegenstände sicher
und schonend transportiert werden, die über hochempfindliche Oberflächen verfügen und
beim Transport nicht beschädigt
werden dürfen.
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- 10
- Traghilfeergänzungseinrichtung
- 11
- erstes
Haltemittel
- 12
- zweites
Haltemittel
- 13
- Koppelelement
- 14
- Traghilfe
- 15
- erstes
Ende
- 16
- Fixierelement
- 17
- zweites
Ende
- 18
- Öffnung
- 19
- Öffnung
- 20
- drittes
Haltemittel