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DE202006000415U1 - Traghilfeergänzungseinrichtung - Google Patents

Traghilfeergänzungseinrichtung Download PDF

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DE202006000415U1
DE202006000415U1 DE200620000415 DE202006000415U DE202006000415U1 DE 202006000415 U1 DE202006000415 U1 DE 202006000415U1 DE 200620000415 DE200620000415 DE 200620000415 DE 202006000415 U DE202006000415 U DE 202006000415U DE 202006000415 U1 DE202006000415 U1 DE 202006000415U1
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C13/00Details; Accessories
    • A45C13/30Straps; Bands
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C13/00Details; Accessories
    • A45C13/26Special adaptations of handles
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45FTRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
    • A45F5/00Holders or carriers for hand articles; Holders or carriers for use while travelling or camping
    • A45F5/10Handles for carrying purposes

Landscapes

  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Abstract

Traghilfeergänzungseinrichtung für eine Traghilfe, wobei die Traghilfe dem Transportieren bzw. Tragen mindestens eines Gegenstands dient, mit mindestens zwei schlaufenartigen Haltemittel (11, 12), wobei ein erstes schlaufenartiges Haltemittel (11) in eine auf einer Oberseite der Traghilfe verlaufende Öffnung einführbar ist und der Anbindung der Traghilfeergänzungseinrichtung an eine Traghilfe dient, und wobei ein zweites schlaufenartiges Haltemittel (12) der Aufnahme und Fixierung des oder jedes zu transportierenden bzw. zu tragenden Gegenstands in der Traghilfeergänzungseinrichtung dient.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Traghilfeergänzungseinrichtung für eine Traghilfe.
  • Die DE 10 2004 024 895 B4 offenbart eine Traghilfe zum Transportieren bzw. zum Tragen mindestens eines Gegenstands. Die dort gezeigte Traghilfe verfügt über einen Grundkörper aus einem elastischen bzw. weichen Material, wobei der Grundkörper auf einer Oberseite eine Öffnung aufweist, die eine Mulde zur Aufnahme mindestens eines dem oder jedem zu transportierenden Gegenstand zugeordneten Traggriffs begrenzt. Die Öffnung bzw. die Mulde der Traghilfe gemäß DE 10 2004 024 895 B4 verjüngt sich an Endabschnitten des Grundkörpers, wobei die beiden seitlichen Endabschnitte des Grundkörpers Anti-Rutsch-Noppen ausbilden, die ein Herausrutschen des oder jedes Traggriffs aus der Öffnung bzw. Mulde der Traghilfe verhindern.
  • Mit der in der DE 10 2004 024 895 B4 offenbarten Traghilfe können z. B. Gegenstände wie Farbeimer, die über einen dem Gegenstand unmittelbar zugeordneten Traggriff verfügen, sowie in einer Tragetasche oder einer Tragetüte angeordnete Gegenstände sicher transportiert werden, ohne dass die Gefahr von Verletzungen wie Hautabschürfungen im Handbereich eines Trägers besteht. Zum Tragen von Gegenständen, die keinen den Gegenständen unmittelbar zugeordneten Traggriff verfügen oder die nicht in einer Tragetasche angeordnet werden können, ist die aus der DE 10 2004 024 895 B4 bekannte Traghilfe nur eingeschränkt geeignet.
  • Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zu Grunde, eine Traghilfeergänzungseinrichtung zu schaffen.
  • Dieses Problem wird durch eine Traghilfeergänzungseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die erfindungsgemäße Traghilfeergänzungseinrichtung umfasst mindestens zwei schlaufenartige Haltemittel, wobei ein erstes schlaufenartiges Haltemittel in eine auf einer Oberseite der Traghilfe verlaufende Öffnung einführbar ist und der Anbindung der Traghilfeergänzungseinrichtung an eine Traghilfe dient, und wobei ein zweites schlaufenartiges Haltemittel der Aufnahme und Fixierung des oder jedes zu transportierenden bzw. zu tragenden Gegenstands in der Traghilfeergänzungseinrichtung dient.
  • Die erfindungsgemäße Traghilfeergänzungseinrichtung stellt ein Werkzeug bereit, mit Hilfe dessen der Einsatzbereich bzw. die Funktionalität der Traghilfe gemäß DE 10 2004 024 895 B4 erweitert werden kann. So können unter Verwendung der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung mit einer Traghilfe nun auch Gegenstände sicher transportiert werden, die über keinen speziellen Traggriff verfügen oder die in einer Tragetasche nicht platziert werden können.
  • Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung. Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, ohne hierauf beschränkt zu sein, anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
  • 1: eine erfindungsgemäße Traghilfeergänzungseinrichtung;
  • 2: eine erfindungsgemäße Traghilfeergänzungseinrichtung zusammen mit einer Traghilfe;
  • 3: ein Detail der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung in unterschiedlichen Ansichten;
  • 4: ein weiteres Detail der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung;
  • 5: eine erfindungsgemäße Traghilfeergänzungseinrichtung zusammen mit einer Traghilfe sowie zusammen mit zu transportierenden Gegenständen; und
  • 6: einen Karabinerhaken zur Verwendung an der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Traghilfeergänzungseinrichtung 10 für eine Traghilfe in Alleindarstellung. Die Traghilfeergänzungseinrichtung 10 der 1 verfügt über zwei schlaufenartige Haltemittel 11 und 12, die über ein Koppelelement 13 miteinander verbunden sind.
  • Ein erstes schlaufenartiges Haltemittel 11 verfügt über einen festen und damit unveränderlichen Schlaufendurchmesser, wobei dieses erste Haltemittel 11 in eine auf einer Oberseite einer Traghilfe 14 verlaufende Öffnung einführbar ist und damit der Anbindung der Traghilfeergänzungseinrichtung 10 an die Traghilfe 14 (siehe 2 und 5) dient. Die Traghilfe 14 gemäß 2 und 5 ist bereits aus der DE 10 2004 024 895 B4 bekannt, so dass auf eine detaillierte Darstellung der Traghilfe 14 verzichtet werden kann. Bezüglich Details der Traghilfe 14 wird auf die DE 10 2004 024 895 B4 verwiesen, auf deren Offenbarungsgehalt hier durch Verweis explizit Bezug genommen wird.
  • Wie bereits oben dargestellt, verfügt das erste schlaufenartige Haltemittel 11, welches der Anbindung der Traghilfeergänzungseinrichtung 10 an die Traghilfe 14 dient, über einen festen und damit unveränderlichen Schlaufendurchmesser. Das zweite schlaufenartige Haltemittel 12 hingegen, welches über das Koppelelement 13 mit dem ersten schlaufenartigen Haltmittel 11 verbunden ist, verfügt über einen variablen und damit veränderlichen Schlaufendurchmesser. Hierzu ist ein erstes Ende 15 des zweiten Haltemittels 12 in einem Fixierelement 16 fest verankert, wohingegen ein zweites Ende 17 des zweiten Haltemittels 12 gegenüber dem Fixierelement 16 verschoben bzw. verstellt werden kann, um so den Schlaufendurchmesser des zweiten Haltemittels 12 an den oder jeden zu transportierenden bzw. zu tragenden Gegenstand anzupassen und so den oder jeden Gegenstand im zweiten Haltemittel 12 aufzunehmen und zu fixieren.
  • So zeigt 5 mehrere im zweiten Haltemittel 12 der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 aufgenommene und fixierte, rohrförmige Profile, die durch entsprechende Anpassung des Schlaufendurchmessers des zweiten Haltemittels 12 in der Traghilfeergänzungseinrichtung 10 aufgenommen und fixiert werden können.
  • Das zweite schlaufenartige Haltemittel 12 der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 ist vorzugsweise derart bemessen, dass ein Schlaufendurchmesser des zweiten Haltemittels 12 in einer Größenordnung zwischen 25 mm und 300 mm eingestellt werden kann.
  • Das erste schlaufenartige Haltemittel 11, welches der Anbindung der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 an eine Traghilfe 14 dient, kann als Kopfschlaufe bezeichnet werden. Das zweite schlaufenartige Haltemittel 12, welches der Aufnahme und Fixierung von zu transportierenden Gegenständen dient, kann als Lastenschlaufe bezeichnet werden. Das Fixierelement 16, welches der Einstellung des Schlaufendurchmessers des zweiten schlaufenartigen Haltemittels 12 dient, kann als Gurtklemme bezeichnet werden.
  • Das erste schlaufenartige Haltemittel 11 sowie das zweite schlaufenartige Haltemittel 12 der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 sind vorzugsweise aus einem reißfesten Kunststoffband bzw. aus einem reißfesten Textilband gebildet. Beide Haltemittel 11 und 12 der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 können, wie in 4 gezeigt, als relativ flaches und relativ breites Nylonband ausgeführt sein. Hierdurch ist eine optimale Krafteinleitung in die Traghilfe 14 sowie optimale Aufnahme zu transportierender Gegenstände gewährleistet.
  • Das reißfeste Kunststoffband der schlaufenartigen Haltemittel 11 und/oder 12 verfügt vorzugsweise über eine Breite zwischen 10 mm und 20 mm, insbesondere von in etwa 15 mm, und über eine Dicke zwischen 2 mm und 4 mm, insbesondere von in etwa 3 mm.
  • Wie bereits erwähnt, sind die beiden schlaufenartigen Haltemittel 11 und 12 der erfindungsgemäßen Traghilfeeinrichtung 10 über ein Koppelelement 13 miteinander verbunden, wobei das Koppelelement 13 in 3 in unterschiedlichen Darstellungen gezeigt ist. So verfügt das Koppelelement 13 über zwei Öffnungen 18 und 19, wobei jede der beiden Öffnungen 18 und 19 der Aufnahme eines der beiden schlaufenartigen Haltemittel 11 bzw. 12 dient.
  • Die Funktionalität der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 kann dadurch erweitert werden, dass gemäß 6 am zweiten schlaufenartigen Haltemittel 12 ein vorzugsweise als Karabinerhaken ausgebildetes, drittes Haltemittel 20 angreift. In den Karabinerhaken 20 können dann z. B. Traggriffe von zu transportierenden Gegenständen eingehängt werden.
  • Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 kann der Einsatzbereich, der aus der DE 10 2004 024 895 B4 bekannten Traghilfe deutlich erweitert werden. So können im zweiten Haltemittel 12 der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 eine Vielzahl von Gegenständen gebündelt fixiert und aufgenommen werden. Insbesondere können Profile aus scharfkantigen Baustählen in nahezu beliebiger Länge transportiert werden, und zwar insbesondere dann, wenn an solchen Profilen zwei Traghilfeergänzungseinrichtungen 10 mit entsprechenden Traghilfen 14 angreifen. Weiterhin können mit der erfindungsgemäßen Traghilfeergänzungseinrichtung 10 solche Gegenstände sicher und schonend transportiert werden, die über hochempfindliche Oberflächen verfügen und beim Transport nicht beschädigt werden dürfen.
  • 10
    Traghilfeergänzungseinrichtung
    11
    erstes Haltemittel
    12
    zweites Haltemittel
    13
    Koppelelement
    14
    Traghilfe
    15
    erstes Ende
    16
    Fixierelement
    17
    zweites Ende
    18
    Öffnung
    19
    Öffnung
    20
    drittes Haltemittel

Claims (5)

  1. Traghilfeergänzungseinrichtung für eine Traghilfe, wobei die Traghilfe dem Transportieren bzw. Tragen mindestens eines Gegenstands dient, mit mindestens zwei schlaufenartigen Haltemittel (11, 12), wobei ein erstes schlaufenartiges Haltemittel (11) in eine auf einer Oberseite der Traghilfe verlaufende Öffnung einführbar ist und der Anbindung der Traghilfeergänzungseinrichtung an eine Traghilfe dient, und wobei ein zweites schlaufenartiges Haltemittel (12) der Aufnahme und Fixierung des oder jedes zu transportierenden bzw. zu tragenden Gegenstands in der Traghilfeergänzungseinrichtung dient.
  2. Traghilfeergänzungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste schlaufenartige Haltemittel (11) einen festen und damit unveränderlichen Schlaufendurchmesser aufweist.
  3. Traghilfeergänzungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite schlaufenartige Haltemittel (12) einen variablen und damit veränderlichen Schlaufendurchmesser aufweist.
  4. Traghilfeergänzungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste schlaufenartige Haltemittel (11) und das zweite schlaufenartige Haltemittel (12) über ein Koppelelement (13) miteinander verbunden sind.
  5. Traghilfeergänzungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die das erste schlaufenartige Haltemittel (11) und das zweite schlaufenartige Haltemittel (12) aus einem reißfesten Kunststoffband bzw. Textilband gebildet sind.
DE200620000415 2006-01-12 2006-01-12 Traghilfeergänzungseinrichtung Expired - Lifetime DE202006000415U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2944681A1 (fr) * 2009-04-22 2010-10-29 Serge Pierre Clement Cassagne Double ou multiple bracelet concu pour faciliter le portage d'objets a poignees tels que valises,pour servir d'entrave moins douloureuses que des menottes et comme attache de plusieurs objets entre eux.

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2944681A1 (fr) * 2009-04-22 2010-10-29 Serge Pierre Clement Cassagne Double ou multiple bracelet concu pour faciliter le portage d'objets a poignees tels que valises,pour servir d'entrave moins douloureuses que des menottes et comme attache de plusieurs objets entre eux.

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