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DE202006000390U1 - Informationsträger - Google Patents

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DE202006000390U1
DE202006000390U1 DE202006000390U DE202006000390U DE202006000390U1 DE 202006000390 U1 DE202006000390 U1 DE 202006000390U1 DE 202006000390 U DE202006000390 U DE 202006000390U DE 202006000390 U DE202006000390 U DE 202006000390U DE 202006000390 U1 DE202006000390 U1 DE 202006000390U1
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DE202006000390U
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Gries Guenther
Original Assignee
GRIES GUENTHER
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F7/00Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
    • G09F7/02Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols
    • G09F7/04Signs, plates, panels or boards using readily-detachable elements bearing or forming symbols the elements being secured or adapted to be secured by magnetic means

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Abstract

Informationsträger enthaltend einen ersten Bereich (2) mit einem ersten magnetischen Teil (3) und einen zweiten Bereich (4) mit einem zweiten magnetischen Teil (5), wobei der erste Bereich (2) zumindest teilweise auf den zweiten Bereich (4) klappbar ist, im zusammengeklappten Zustand das erste und das zweite magnetische Teil (3; 5) miteinander magnetisch verbunden sind, und der Informationsträger (1) ein Material enthält, auf das Information aufgebracht werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (1) eine das Material und die magnetischen Teile (3, 5) umschließende Laminierfolie (7) enthält.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Informationsträger gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1, insbesondere einen magnetischen Informationsträger, der beispielsweise als Lesezeichen in Büchern verwendet werden kann.
  • Derartige Informationsträger bestehen üblicherweise aus Papier oder Pappe und enthalten darauf aufgeklebte Magnete. Ein Nachteil derartiger Informationsträger, die als Lesezeichen verwendet werden, besteht darin, dass sie leicht knicken, einreißen oder beispielsweise aufgrund von Feuchtigkeit aufweichen. Ferner stehen die aufgeklebten Magnete relativ weit vor, so dass man leicht hängen bleibt, wodurch die Magnete abgerissen werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Informationsträgers, der flexibel einsetzbar ist, und der vor einer Beschädigung, beispielsweise durch versehentliches Hängen bleiben an den Magneten, geschützt ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ist dem Schutzanspruch 1 zu entnehmen. Weiterentwicklungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Der erfindungsgemäße Informationsträger enthält einen ersten Bereich mit einem ersten magnetischen Teil und einen zweiten Bereich mit einem zweiten magnetischen Teil. Der erste Bereich ist vorzugsweise zumindest teilweise auf den zweiten Bereich klappbar, wobei im zusammengeklappten Zustand das erste und das zweite magnetische Teil miteinander magnetisch in Kontakt sind.
  • Bei der Verwendung des Informationsträgers als Lesezeichen zum Markieren einer bestimmten Seite in einem Buch kontaktiert das erste magnetische Teil des ersten Bereichs eine Oberfläche einer Seite des Buchs, und das zweite magnetische Teil des zweiten Bereichs kontaktiert die andere gegenüberliegende Oberfläche dieser der Seite, wodurch der Informationsträger an der Seite gehalten werden kann. Der Informationsträger kann entsprechend auf der Seite verschoben werden, um eine bestimmte Zeile auf der Seite zu markieren. Mehrere Seiten können beispielsweise von dem Lesezeichen umschlossen werden, in Abhängigkeit von der magnetischen Kraft der magnetischen Teile.
  • Der Informationsträger gemäß der Erfindung ist aus einem Material, auf das Information aufgebracht werden kann, beispielsweise aufgedruckt werden kann, und enthält ferner eine das Material umschließende Laminierfolie, die den Informationsträger vor Feuchtigkeit, Verschmutzung oder Zerstörung schützt.
  • Gemäß einer Weiterentwicklung der Erfindung ist mindestens eines der magnetischen Teile in das Material des Informationsträgers nicht sichtbar eingebettet.
  • Gemäß einer anderen Weiterentwicklung der Erfindung ist mindestens eines der magnetischen Teile auf einer Oberfläche des Informationsträgers aufgebracht, beispielsweise aufgeklebt, wobei diese Oberfläche nach innen weist, wenn der erste und der zweite Bereich des Informationsträgers miteinander in Kontakt sind.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist mindestens eines der magnetischen Teile zwischen dem Material und der Laminierfolie angeordnet, wodurch das magnetische Teil durch den Anpressdruck der Laminierfolie ohne Verwendung eines weiteren Hilfsmittels auf der Oberfläche des Materials fixiert werden kann.
  • Gemäß einer weiteren Weiterentwicklung der Erfindung ist das eine der zwei magnetischen Teile als Dauermagnet ausgebildet, und das andere als ein magnetisches Metallteil. Dadurch können Kosten eingespart werden, da nur ein Dauermagnet erforderlich ist.
  • Alternativ können das erste und das zweite magnetische Teil als Dauermagnet mit zueinander entgegengesetzter Polung ausgebildet sein. Dadurch wird die magnetische Verbindung stärker, so dass mehrere Seiten in einem Buch von dem erstens Bereich und dem zweiten Bereich umschlossen werden können.
  • Der Informationsträger gemäß der Erfindung kann beispielsweise als Lesezeichen, als Visitenkarte oder als Werbematerial verwendet werden.
  • Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf einen Informationsträger gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 2 eine Draufsicht auf einen Informationsträger gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 3 eine Draufsicht auf einen Informationsträger gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 4 eine Seitenansicht eines Informationsträgers gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel;
  • 5 ein erstes Verwendungsbeispiel als Lesezeichen; und
  • 6 ein zweites Verwendungsbeispiel als Lesezeichen.
  • Im Folgenden werden gleiche Bezugszeichen für gleiche Komponenten in den unterschiedlichen Ansichten verwendet.
  • 1 zeigt eine Draufsicht auf einen Informationsträger 1 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel. Der Informationsträger 1 enthält einen ersten Bereich 2 mit einem ersten magnetischen Teil 3, welches als Dauermagnet ausgebildet ist.
  • Wie in 1 gezeigt, enthält der Informationsträger 1 ferner einen zweiten Bereich 4 mit einem zweiten magnetischen Teil 5, welches als Dauermagnet ausgebildet ist, das eine zu dem Dauermagneten 3 entgegengesetzte Polung aufweist.
  • Der erste Bereich 2 und der zweite Bereich 4 sind über einen Verbindungsbereich 6 miteinander verbunden und zueinander schwenkbar.
  • Der erste Bereich 2 und der zweite Bereich 4 sind gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel aus einem Material, beispielsweise aus Papier, auf das eine Werbeinformation (nicht gezeigt) aufgedruckt sein kann. Dieses Material ist gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel mit einer Laminierfolie 7 überzogen, die in 1 leicht überstehend gezeigt ist. Die Laminierfolie 7 ist vorzugsweise transparent oder alternativ geeignet strukturiert.
  • Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel sind die Dauermagneten 3, 5 auf den ersten und zweiten Bereich 2, 4 aufgeklebt, oder werden lediglich durch den Anpressdruck der Laminierfolie 7 gehalten.
  • 2 zeigt eine Draufsicht auf einen Informationsträger gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Das zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich vom ersten Ausführungsbeispiel lediglich dadurch, dass der Dauermagnet 5 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel durch eine Metallplatte 8 ersetzt ist.
  • 3 zeigt eine Draufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel des Informationsträgers gemäß der Erfindung.
  • Das dritte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem ersten und dem zweiten Ausführungsbeispiel lediglich dadurch, dass die Form des Informationsträgers oval ist. Es kann eine beliebige Form für den Informationsträger gewählt werden.
  • 4 zeigt eine Seitenansicht eines Informationsträgers 1 gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel. Im Unterschied zu den Ausführungsbeispielen 1 bis 3, sind die magnetischen Teile 3, 5, 8 in das Material der Bereiche 2, 4 eingebettet und werden beispielsweise von der Laminierfolie 7 aufgrund des Anpressdrucks gehalten.
  • 5 zeigt ein erstes Verwendungsbeispiel des Informationsträgers gemäß einem der Ausführungsbeispiele 1 bis 4, wie oben beschrieben.
  • Wie in 5 gezeigt, kann der Informationsträger beispielsweise als Lesezeichen zur Markierung einer bestimmten Seite in einem Buch 9 verwendet werden. Wie in 5 gezeigt, wird der Informationsträger, der als Lesezeichen verwendet wird, von oben auf eine Seite geklippt, wobei der Informationsträger 1 durch die magnetischen Teile, wie oben beschrieben, gehalten wird.
  • Gemäß einem anderen Beispiel kann der Informationsträger gemäß der Erfindung, der als Lesezeichen verwendet wird, seitlich auf die Seite geklippt werden, wodurch es möglich wird, eine bestimmte Zeile auf der Seite zu markieren, wie in 6 gezeigt.
  • Obwohl im Vorangegangenen die Erfindung unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, soll verstanden werden, dass die Erfindung nicht darauf beschränkt ist. Der Informationsträger kann beispielsweise auch als eine Visitenkarte verwendet werden, oder als ein anderer Werbeträger, wobei es auch sein kann, dass der erste und der zweite Bereich unterschiedlich groß ausgebildet sind.

Claims (9)

  1. Informationsträger enthaltend einen ersten Bereich (2) mit einem ersten magnetischen Teil (3) und einen zweiten Bereich (4) mit einem zweiten magnetischen Teil (5), wobei der erste Bereich (2) zumindest teilweise auf den zweiten Bereich (4) klappbar ist, im zusammengeklappten Zustand das erste und das zweite magnetische Teil (3; 5) miteinander magnetisch verbunden sind, und der Informationsträger (1) ein Material enthält, auf das Information aufgebracht werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (1) eine das Material und die magnetischen Teile (3, 5) umschließende Laminierfolie (7) enthält.
  2. Informationsträger nach Anspruch 1, wobei mindestens eines der magnetischen Teile (3; 5) in das Material nicht sichtbar eingebettet ist.
  3. Informationsträger nach Anspruch 1, wobei mindestens eines der magnetischen Teile (3; 5) auf einer Oberfläche des Informationsträgers (1) aufgebracht ist.
  4. Informationsträger nach Anspruch 3, wobei die Oberfläche nach innen weist, wenn der erste und der zweite Bereich (2; 4) miteinander in Kontakt sind.
  5. Informationsträger nach Anspruch 1, wobei mindestens eines der magnetischen Teile (3; 5) zwischen dem Material und der Laminierfolie (7) angeordnet ist und durch den Anpressdruck der Laminierfolie ( ) gehalten wird.
  6. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das eine der zwei magnetischen Teile (3; 5) ein Dauermagnet ist, und das andere ein magnetisches Metallteil (8) ist.
  7. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das erste und das zweite magnetische Teil (3; 5) Dauermagneten mit zueinander entgegengesetzter Polung sind.
  8. Informationsträger nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die magnetischen Teile (3; 5) jeweils nicht dicker als 1 mm sind.
  9. Informationsträger nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das Material Kunststoff, Pappe und/oder Fotopapier enthält.
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