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DE202006007700U1 - Stangenverschluß mit zwei Verriegelungsstellungen - Google Patents

Stangenverschluß mit zwei Verriegelungsstellungen Download PDF

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DE202006007700U1
DE202006007700U1 DE200620007700 DE202006007700U DE202006007700U1 DE 202006007700 U1 DE202006007700 U1 DE 202006007700U1 DE 200620007700 DE200620007700 DE 200620007700 DE 202006007700 U DE202006007700 U DE 202006007700U DE 202006007700 U1 DE202006007700 U1 DE 202006007700U1
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Abstract

Stangenverschluß (10) mit zwei Verriegelungsstellungen, geeignet für Türen von Gehäusen oder Schränken, vorzugsweise aus dünnem Wandmaterial wie Stahlblech, der Stangenverschluß (10) bestehend aus einem Türschild (12) mit einer Grundplatte (14) und einer Betätigung (16), wie Schwenkhebel, zur Verschiebung von Verriegelungsstangen (18, 20, 66) mittels einem in der Grundplatte (14) angeordnetem Ritzel-Zahnstangengetriebe (22), wobei die Grundplatte (14) an einem Ende eine erste Ausformung (24) bildet, in die die Betätigung (16), wenn als Schwenkhebel (26) ausgebildet, aufnehmbar ist, und an dem anderen Ende eine weitere Ausformung (28) ausgebildet ist, die bezüglich der Rotationsachse (30) des Ritzels (34) und der damit koaxialen Drehachse der Betätigung (32) rotationssymmetrisch geformt und um 180 Grad versetzt bezüglich der ersten Ausformung (24) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Ritzel (34) und der Betätigung (16) eine Steckkupplung (36, 38) vorgesehen ist, die einen Austausch der Betätigung (16) ermöglicht, wie Austausch eines mit Gelenkdorn ( 40) als den...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Stangenverschluß mit zwei Verriegelungsstellungen, geeignet für Türen von Gehäusen oder Schränken, vorzugsweise aus dünnem Wandmaterial wie Stahlblech, der Stangenverschluß bestehend aus einem Türschild mit einer Grundplatte und einer Betätigung, wie Schwenkhebel, zur Verschiebung von Verriegelungsstangen mittels einem in der Grundplatte angeordnetem Ritzel-Zahnstangengetriebe, wobei die Grundplatte an einem Ende eine erste Ausformung bildet, in die die Betätigung, wenn als Schwenkhebel ausgebildet, aufnehmbar ist, und an dem anderen Ende eine weitere Ausformung ausgebildet ist, die bezüglich der Rotationsachse des Ritzels und der damit koaxialen Drehachse der Betätigung rotationssymmetrisch geformt und um 180 Grad versetzt bezüglich der ersten Ausformung angeordnet ist.
  • Ein derartiger Stangenverschluß ist aus der EP 0 677 131 B1 bereits bekannt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, den bekannten Stangenverschluß weiterzubilden, derart, dass er vielseitiger einsetzbar ist und es ermöglicht, die Art der Betätigung bei einem bereits eingebauten Stangenverschluß auszutauschen, beispielsweise einen Schwenkhebel einer Art durch einen Schwenkhebel anderer Art auszutauschen, oder verschiedene neue Betätigungen zum Einsatz zu bringen.
  • Gelöst wird die Aufgabe dadurch, dass zwischen dem Ritzel und der Betätigung eine Steckkupplung vorgesehen ist, die einen Austausch der Betätigung oder Handhabe ermöglicht, wie Austausch eines mit Gelenkdorn als den einen Kupplungsteil ausgestatteten Schwenkhebels durch einen anderen Schwenkhebel mit Gelenkdorn oder durch einen Steckschlüsseldorn.
  • Durch diese Maßnahmen wird es möglich, die Handhabe in einfacher Weise dem Bedarf anzupassen, ohne dass der Stangenverschluß ansonsten verändert werden müßte.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist das Ritzel auf der einen Seite von der Grundplatte drehbar gelagert und von der anderen Seite durch die Zahnstange axial fixiert. Das vereinfacht die Konstruktion und verbilligt sie.
  • Insbesondere kann die Zahnstange auf der einen Seite in der Grundplatte verschieblich gelagert und auf der anderen Seite von der dünnen Wand axial fixiert sein.
  • Günstig ist es auch, wenn der Gelenkdorn des Schwenkhebels bzw. der Steckschlüsseldorn mit dem Ritzel formschlüssig zusammensteckbar und mittels einer Schraube oder dgl. sicherbar ist.
  • Von Vorteil ist auch, gemäß einer Weiterbildung der Erfindung die nicht von einem Schwenkgriff benötigte Ausformung oder die zwei Ausformungen von einem Füllstück oder von zwei Füllstücken verschließbar ist.
  • Die Grundplatte kann eine Auflagefläche zur Auflage auf der dünnen Wand bilden, und in der Auflagefläche können Gewindelöcher zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, wie Schrauben, vorgesehen sein.
  • Es ist günstig, wenn die Grundplatte nahe ihrer Längsenden jeweils einen die Auflagefläche durchstoßenden Durchbruch sowie über die Auflagefläche vorspringende Ansätze aufweist.
  • Der Schwenkhebel kann nahe seinem freien Ende einen Aufnahmebereich für eine Plättchen- oder Profil-Zylinderverriegelung zur Arretierung des Schwenkhebels in der in die Grundplatte eingeschwenkten Stellung bilden.
  • Die Durchbrüche und/oder Ansätze können zur Aufnahme von von dem Füllstück oder dem Schwenkgriff ausgehenden Federbeinen oder Sicherungsriegel vorgesehen sein.
  • Die Dornbetätigung kann mit einem Übergangsstück versehen sein, das die Kugelkontur des Bereichs der Anlenkung des Schwenkhebels an den Schwenkhebeldorn nachbildet. Das ergibt eine besonders stabile und kompakte Anordnung.
  • Die Plättchenzylinderschloß-Arretierung des Schwenkhebels kann mit einem Adapterkorb versehen sein, der die Plättchenzylinder-Kontur an die des Durchbruchs nahe dem Ende des Schwenkhebels anpaßt. Dadurch braucht man nicht unterschiedliche Durchbruchkonturen vorzusehen.
  • Die Schwenkhebel-Arretierung kann mit einem Vorreiber versehen sein. Anstelle der Plättchenzylinderschloß-Arretierung des Schwenkhebels kann eine Dornarretierung, ggf. mit Verlängerungsadapter vorgesehen sein.
  • Im Bereich der Anlenkung des Schwenkhebels an den Schwenkhebeldorn könnte eine Federeinrichtung vorgesehen sein, die den Hebel in eine ausgeschwenkte Stellung drängt. Das erleichtert die Bedienung.
  • Das Füllstück kann an die Verriegelungsanordnung für den Schwenkhebel angepaßt sein, so könnte beispielsweise ein hohes Füllstück für Profilzylinder und ein flaches Füllstück für Plättchenzylinder vorgesehen werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
  • Es zeigt:
  • 1A eine Draufsicht auf die Gesamtanordnung einer erfindungsgemäßen Ausführungsform eines Stangenverschlusses ohne Rahmen und Türblech, hier für eine Steckschlüsselbetätigung;
  • 1B eine Seitenansicht der Anordnung gemäß 1A;
  • 1C eine Rückansicht der Anordnung gemäß 1A;
  • 2A ein Querschnitt durch den Schnappverschluß gemäß 1A, und zwar an dem Bereich der Stangenführung;
  • 2B eine entsprechende Schnittansicht im Bereich des Verschlußhakens;
  • 2C entsprechend dem Bereich der Dornbetätigung;
  • 3 eine perspektivische Ansicht von der Türinnenseite bei geschlossenem Verschluß, der Rahmen ist nicht dargestellt;
  • 4 in einer Explosionsdarstellung den Verschluß mit einem Schwenkgriff als Betätigung und mit einem Füllstück;
  • 5 in einer Explosionsdarstellung den Verschluß mit einer Dornbetätigung und zwei Füllstücken;
  • 6A in einer Explosionsdarstellung einen mittels Plättchenzylinder verriegelbaren Schwenkgriff, wie er erfindungsgemäß eingesetzt werden kann;
  • 6B anstelle des Plättchenzylinders eine Dornarretierung;
  • 7 in einer Explosionsdarstellung einen Schwenkhebel als Betätigung mit einer Profilzylinderarretierung;
  • 8A einen Längsschnitt durch den Schwenkhebel gemäß 7;
  • 8B eine perspektivische Darstellung des mit einem Gelenkdorn versehenen Ritzels;
  • 8C den Gelenkdorn und das Ritzel auseinandergezogen;
  • 9 und 10 in Seitenansichten der Grundplatte die Anwendung von Füllstücken bei einem erfindungsgemäßen Stangenverschluß.
  • 1 zeigt in Draufsicht einen Stangenverschluß 10 mit zwei Verriegelungsstellungen, geeignet für Türen von Gehäusen oder Schränken, die vorzugsweise aus dünnem Wandmaterial wie Stahlblech bestehen, wobei der Stangenverschluß 10 aus einem Türschild 12 mit einer Grundplatte 14 und einer Betätigung 16, hier in Form einer Dornbetätigung 116, die aber auch eine Schwenkhebelbetätigung sein kann, Bezugszahl 42, 142. Die Betätigung 16 dient zur Verschiebung von Verriegelungsstangen 18, 20, 66 mittels einem in der Grundplatte 14 angeordnetem Ritzel-Zahnstangengetriebe 20 bzw. 22. Die Grundplatte 14 bildet an einem Ende eine erste Ausformung 24, in die die Betätigung, in Form eines Schwenkhebels 26 ausgebildet, aufnehmbar ist, siehe auch 4, eine perspektivische Darstellung des mittels Schwenkhebel betätigten Verschlusses, und an dessen anderem Ende eine weitere Ausformung 28 ausgebildet ist, die bezüglich der Rotationsachse 30 und der damit koaxialen Drehachse 32 der Betätigung rotationssymmetrisch geformt und um 180 Grad versetzt bezüglich der ersten Ausformung 24 angeordnet ist. Zwischen dem Ritzel 34 und der Betätigung 16 ist eine Steckkupplung 36, 38 vorgesehen, die einen Austausch der Handhabe 16 ermöglicht, wie Austausch eines mit Gelenkdorn 40 als den einen Kupplungsteil ausgestatteten Schwenkhebels 42 durch einen anderen Schwenkhebel 142 mit Gelenkdorn 40 oder durch einen Steckschlüsseldorn 116, siehe 5.
  • Wie 2C erkennen läßt, ist das Ritzel 34 des Ritzel-Zahnstangengetriebes 22 auf der einen Seite von der Grundplatte 14 drehbar gelagert und von der anderen Seite durch die Zahnstange 44 axial fixiert wird. Diese Zahnstange 44 ist ihrerseits auf der einen Seite in der Grundplatte 14 verschieblich gelagert und auf der anderen Seite von der dünnen Wand 46 axial fixiert. Der in 4 dargestellte Gelenkdorn 40 des Schwenkhebels 42 bzw. der Steckschlüsseldorn 48 sind so gestaltet, dass er mit dem Ritzel 34 formschlüssig zusammensteckbar und mittels einer Schraube 50 oder dgl. sicherbar ist.
  • Wie 4 erkennen läßt, kann der nicht durch den Schwenkhebel 42 benötigte (linke) Teil der Grundplatte 14 mit entsprechender Ausformung 28 durch ein Füllstück 52 verschließbar sein. Wird statt eines Schwenkhebels 42 ein Steckschlüsseldorn 116 verwendet, kann auch die zweite dann auch nicht mehr benötigte Ausformung 24 durch ein Füllstück 152 verschlossen werden, siehe 5.
  • Wie beim Stand der Technik handelt es sich auch hier bei der Verriegelungsstange um eine Flachbandstange, die in entsprechenden Stangenführungen 54 gelagert ist, welche am Türblech H 46 befestigt, z. B. verschraubt sind, siehe Bezugszahl 54. Nahe den Stangenführungen 54 befinden sich jeweils am Rahmen 56 befestigte Schließhaken 58, siehe 2B, wobei an der Flachbandstange 18, 20, 66 befestigte Verschlußnocken 60 in den beiden Endstellungen des Schwenkhebels Schließhaken hinterfahren und dabei das Türblatt 46 mit seiner Dichtung 62 an den Rahmen 56 anpressen. Die Zahnstange 44 besitzt einen Mitnehmer 64 der mit dem Mittelteil 66 der Flachbandstange 18, 20, 66 verkuppelt ist. Die Grundplatte 14 bildet eine Auflagefläche 68 zur Auflage auf der dünnen Wand 46 und in der Auflagefläche 68 sind Gewindelöcher 70 zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, wie Schrauben 72 zur Befestigung der Grundplatten am Türblatt vorgesehen, siehe auch 3. In dieser Figur ist auch zu erkennen, dass die Befestigungsschraube 50 für die Betätigung bzw. den Schwenkgriff vom Innenraum des Schrankes her zugänglich ist.
  • Das Stangenmittelteil 66 ist mit dem Außenteil der Stange 20 am einen Ende, bzw. dem Außenteil der Stange 18 am anderen Ende mittels Verbindungsmitteln verknüpft, beispielsweise mittels Stiftverbindung oder Schraubverbindung 67.
  • Des weiteren weist, wie 4 erkennen läßt, die Grundplatte 14 nahe ihrer Längsenden jeweils einen die Auflagefläche 68 der Grundplatte 14 der dünnen Wand 46 durchstoßenden Durchbruch 74 sowie über die Auflagefläche 68 vorspringende Ansätze 76 auf.
  • Diese Ansätze 76 durchdringen einen entsprechenden Rechteckdurchbruch im Türblatt 46 und fixieren zusätzlich die Grundplatte 14 innerhalb des Türblattes 46.
  • An dem in 4 erkennbaren Gelenkdorn 40 ist mittels eines Stiftes 78 ein Schwenkhebel 42 angelenkt, welcher Schwenkhebel 42 nahe seinem freien Ende einen Aufnahmebereich 80 für eine Plättchenzylinderverriegelung 82, oder, wie in 7 dargestellt, für eine Profilzylinderverriegelung 84 zur Arretierung des Schwenkhebels 42, 142 in der Grundplatte 14 in eingeschwenkter Stellung vorgesehen. Die Durchbrüche und/oder Ansätze 74, 76 dienen auch zur Aufnahme von von dem Füllstück 52 oder dem Schwenkgriff 42, ausgehenden Federbeinen 86 oder Sicherungsriegelaufnahme 88.
  • Um den Aufnahmebereich 80 sowohl für die Dornbetätigung 83 wie auch für den Plättchenzylinder 82 passend zu machen, ist gemäß 4 die Plättchenzylinderarretierung des Schwenkhebels 42 mit einem Adapterkorb 90 versehen, der die Zylinderkontur an die des Durchbruchs 80 nahe dem Ende des Schwenkhebels 42 anpaßt.
  • 5 läßt erkennen, dass die Dornbetätigung 116 mit einem Übergangsstück 136 versehen ist, das die Kugelkontur des Bereichs der Anlenkung des Schwenkhebels 42 an den Schwenkhebeldorn 40 nachbildet, siehe 138. Diese Kugelkontur zeigen die 8A, 8B und 8C besonders deutlich, und eine derartige Kugelfläche dient dazu den Schwenkhebel sowohl ausklappen wie auch – bei vielen Anwendungen – drehen zu können.
  • Die Drehlagenfunktion übernimmt hier allerdings das Ritzel, das mit dem Gelenkdorn drehstarr verbunden ist.
  • Im übrigen zeigt die 8C, das die Gelenkdornbetätigung 40 zu diesem Zweck über einen Vierkant 36 mit dem Ritzel 34 verkuppelt ist. Zusätzlich ist auch eine Nut 41 im Ritzel 34 vorgesehen, in die die Fußkontur 43 des Gelenkdorns 40 formschlüssig paßt.
  • Das gemäß 8A verwendete Profilzylinderschloß 84 besitzt einen Daumen 45, der sich hinter einen Rücksprung oder Hintergrifffläche legt, die von der Grundplatte 14 gebildet wird.
  • Alternativ kann die Schwenkhebel-Arretierung auch mit einem Vorreiber 92 versehen sein, siehe 6A bei der die Verriegelung in einen von der Grundplatte 14 gebildeten Rücksprung anlegt.
  • Anstelle der Plättchenzylinderschloß-Arretierung des Schwenkhebels, wie in 6A dargestellt, kann auch eine Dornarretierung vorgesehen sein, siehe 6B, die ggf. mit einem Verlängerungsadapter 94 versehen ist. Im Bereich der Anlenkung 78 des Schwenkhebels an den Schwenkhebelgelenkdorn 40 kann eine Federeinrichtung 94 vorgesehen sein, die den Hebel 42 in die ausgeschwenkte Stellung drängt.
  • 9 und 10 zeigen in Seitenansicht die Grundplatte 14 und soll verdeutlichen, dass das Füllstück 52 an die Verriegelungsanordnung für den Schwenkhebel 42 angepaßt ist, wie an einen Profilzylinder, oder an einen Plättchenzylinder.
  • Der Verschluß eignet sich auch besonders für Umstellung eines Türanschlages von rechts auf links, ohne dass die Tür angepaßt werden müßte.
  • Durch den Adapterkorb wird auch ermöglicht, die Standardabmessung aufweisende Dornarretierung gemäß 6B durch einen Plättchenzylinder 82 mit dem Adapterkorb 90 zu ersetzen.
  • 10
    Stangenverschluß
    12
    Türschild
    14
    Grundplatte
    16, 116
    Betätigung, Dornbetätigung
    18
    Verriegelungsstangen
    20
    Verriegelungsstangen
    22
    Ritzel-Zahnstangengetriebe
    24
    erste Ausformung
    26
    Schwenkhebel
    28
    zweite Ausformung
    30
    Rotationsachse des Ritzel
    32
    Rotationsachse der Betätigung
    34
    Ritzel
    36, 136
    Steckkupplung, männlich, Übergangsstück
    38, 138
    Steckkupplung, weiblich, Kugelkontur
    40
    Gelenkdorn
    41
    Nut
    42, 142
    Schwenkhebel
    43
    Fußkontur
    44
    Zahnstange
    45
    Daumen
    46
    dünne Wand, Türblatt
    48
    Steckschlüsseldorn
    50
    Schraube
    52, 152
    Füllstück
    54
    Stangenführung
    56
    Rahmen
    58
    Schließhaken
    60
    Nocken
    62
    Dichtung
    64
    Mitnehmer
    66
    Mittelteil der Verschlußstange
    67
    Schraubverbindung
    68
    Auflagefläche
    70
    Gewindelöcher
    72
    Schrauben
    74
    Durchbruch
    76
    Ansätze
    78
    Stift
    80
    Aufnahmebereich
    82
    Plättchenzylinderverriegelung
    83
    Steckschlüsseldorn
    84
    Profilzylinderverriegelung
    85
    Halteschraube
    86
    Federbein
    88
    Sicherungsriegelaufnahme
    90
    Adapterkorb
    92
    Vorreiber
    93, 193
    Schraube
    94
    Federeinrichtung
    95
    Dornarretierung
    96
    Übergangsstück, Verlängerungsadapter
    98
    kugeliges Übergangsstück

Claims (15)

  1. Stangenverschluß (10) mit zwei Verriegelungsstellungen, geeignet für Türen von Gehäusen oder Schränken, vorzugsweise aus dünnem Wandmaterial wie Stahlblech, der Stangenverschluß (10) bestehend aus einem Türschild (12) mit einer Grundplatte (14) und einer Betätigung (16), wie Schwenkhebel, zur Verschiebung von Verriegelungsstangen (18, 20, 66) mittels einem in der Grundplatte (14) angeordnetem Ritzel-Zahnstangengetriebe (22), wobei die Grundplatte (14) an einem Ende eine erste Ausformung (24) bildet, in die die Betätigung (16), wenn als Schwenkhebel (26) ausgebildet, aufnehmbar ist, und an dem anderen Ende eine weitere Ausformung (28) ausgebildet ist, die bezüglich der Rotationsachse (30) des Ritzels (34) und der damit koaxialen Drehachse der Betätigung (32) rotationssymmetrisch geformt und um 180 Grad versetzt bezüglich der ersten Ausformung (24) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Ritzel (34) und der Betätigung (16) eine Steckkupplung (36, 38) vorgesehen ist, die einen Austausch der Betätigung (16) ermöglicht, wie Austausch eines mit Gelenkdorn ( 40) als den einen Kupplungsteil (36, 38) ausgestatteten Schwenkhebels (42) durch einen anderen Schwenkhebel mit Gelenkdorn (40) oder durch einen Steckschlüsseldorn (48) oder dgl.
  2. Stangenverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ritzel (34) auf der einen Seite von der Grundplatte (14) drehbar gelagert und von der anderen Seite durch die Zahnstange (44) axial fixiert wird.
  3. Stangenverschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnstange (44) auf der einen Seite in der Grundplatte (14) verschieblich gelagert und auf der anderen Seite von der dünnen Wand (46) axial fixiert wird.
  4. Stangenverschluß nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenkdorn (40) des Schwenkhebels (42) bzw. der Steckschlüsseldorn (48) mit dem Ritzel (34) formschlüssig zusammensteckbar und/oder mittels einer Schraube (50) oder dgl. sicherbar ist.
  5. Stangenverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die nicht von einem Schwenkgriff benötigte Ausformung oder die zwei Ausformungen von einem Füllstück (52) oder von zwei Füllstücken verschließbar ist.
  6. Stangenverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (14) eine Auflagefläche zur Auflage auf der dünnen Wand (46) bildet und in der Auflagefläche (68) Gewindelöcher (70) zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, wie Schrauben (72) vorgesehen sind.
  7. Stangenverschluß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (14) nahe ihrer Längsenden jeweils einen die Auflagefläche (68) durchstoßenden Durchbruch (74) sowie über die Auflagefläche (68) vorspringende Ansätze (76) aufweist.
  8. Stangenverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkhebel (26) nahe seinem freien Ende einen Aufnahmebereich (80) für eine Plättchen- (82) oder Profil-Zylinderverriegelung (84) zur Arretierung des Schwenkhebels in der in die Grundplatte eingeschwenkten Stellung bildet.
  9. Stangenverschluß nach einem der Ansprüche 7 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche (74) und/oder Ansätze (76) zur Aufnahme von von dem Füllstück (52) oder dem Schwenkgriff (42) ausgehenden Federbeinen (86) oder Aufnahme (88) für einen Sicherungsriegel (82, 92) vorgesehen sein.
  10. Stangenverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Dornbetätigung (16) mit einem Übergangsstück (98) versehen ist, das die Kugelkontur des Bereichs der Anlenkung des Schwenkhebels (26) an den Schwenkhebelgelenkdorn (40) nachbildet.
  11. Stangenverschluß nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Plättchenzylinderschloß-Arretierung des Schwenkhebels mit einem Adapterkorb (90) versehen ist, der die Plättchenzylinder-Kontur an die der Aufnahme (88) nahe dem Ende des Schwenkhebels (42) anpaßt.
  12. Stangenverschluß nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkhebel-Arretierung (82, 92) von einem Vorreiber (92, 93) gebildet wird.
  13. Stangenverschluß nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle der Plättchenzylinderschloß-Arretierung (92) des Schwenkhebels (42) eine Dornarretierung (95), ggf. mit Verlängerungsadapter (96) vorgesehen ist.
  14. Stangenverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Anlenkung des Schwenkhebels (42) an den Schwenkhebeldorn (40) eine Federeinrichtung (94) vorgesehen ist, die den Schwenkhebel (42) in eine ausgeschwenkte Stellung drängt.
  15. Stangenverschluß nach einem der Ansprüche 5 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllstück (52) an die Verriegelungsanordnung für den Schwenkhebel (42) angepaßt ist.
DE200620007700 2006-05-15 2006-05-15 Stangenverschluß mit zwei Verriegelungsstellungen Expired - Lifetime DE202006007700U1 (de)

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