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DE202006006864U1 - Vorrichtung zur Verriegelung einer Schiebetür - Google Patents

Vorrichtung zur Verriegelung einer Schiebetür Download PDF

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DE202006006864U1
DE202006006864U1 DE202006006864U DE202006006864U DE202006006864U1 DE 202006006864 U1 DE202006006864 U1 DE 202006006864U1 DE 202006006864 U DE202006006864 U DE 202006006864U DE 202006006864 U DE202006006864 U DE 202006006864U DE 202006006864 U1 DE202006006864 U1 DE 202006006864U1
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sliding
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Abstract

Vorrichtung zur Verrieglung einer in einer Schiebeführung (5) geführten Schiebetür (1), insbesondere Glasschiebetür, in ihrer Schließstellung, aus welcher sie an einem Anschlag (10') entlang in eine geöffnete Stellung verschiebbar ist,
umfassend ein an der Schiebetür (1) auf Seiten des Anschlags (10') befestigtes und wenigstens teilweise aus einem magnetischen Material hergestelltes Verriegelungselement (7) sowie einen Permanentmagneten (11),
wobei das Verriegelungselement (7) einen zwischen einer Verriegelungs- und einer Entriegelungsstellung bewegbaren Verriegelungskörper (8; 16) umfaßt, der ohne Einfluß des Permanentmagneten (11) in die Verriegelungsstellung vorgespannt ist, in dieser um ein Maß von der Schiebetür (1) vorspringt, welches größer ist als der lichte Abstand (a) zwischen der Schiebetür (1) und dem Anschlag (10'), und so ein Öffnen der sich in Schließstellung befindlichen Schiebetür (1) verhindert, und
wobei der Permanentmagnet (11) bei Positionierung an der dem Verriegelungselement (7) gegenüberliegenden Seite der Schiebetür (1) derart mit dem Verriegelungselement (7) zusammenwirkt, daß der...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verrieglung einer in einer Schiebeführung geführten Schiebetür, insbesondere Glasschiebetür, in ihrer Schließstellung, aus welcher sie an einem Anschlag entlang in eine geöffnete Stellung verschiebbar ist.
  • Aus dem Stand der Technik sind verschiedenste Verriegelungsvorrichtungen für Schiebetüren oder Glasschiebetüren bekannt, mit denen eine Schiebtür oder ggfs. auch zwei gegenläufig in eine Öffnungsstellung verschiebbare Schiebetüren in ihrer Schließstellung verriegelt bzw. gegen ein unbeabsichtigtes oder unbefugtes Öffnen gesichert werden können.
  • Bei bisherigen Vorrichtungen der eingangs genanten Art werden häufig an die mindestens eine Glasschiebetür mehr oder weniger komplexe Anbauten angebracht oder angeklemmt, mit denen die Schiebetür mittels eines Verrieglungselement gegen einen Anschlag in ihrer Schließstellung verriegelbar ist. Häufig kommt zur Verriegelung der Schiebetür ein in benachbarte Anbauten einzuhängendes Vorhängeschloß zum Einsatz oder die Schiebetüren werden mittels eines Riegels blockiert, der über ein in die Vorrichtung integriertes Zylinderschloß aus einer Entriegelungsstellung in eine Verriegelungsstellung überführt werden kann. Zum Stand der Technik sei beispielsweise auf die DE 19730840 C2 , die DE 10045234 C2 oder die DE 19835687 verwiesen.
  • Die vorbekannten Verriegelungsvorrichtungen für Schiebetüren sind allesamt vergleichsweise komplex aufgebaut und befriedigen nicht den Bedarf nach einer gattungsgemäßen und kostengünstigen Verriegelungsvorrichtung für manuell zu betätigende Schiebetüren, insbesondere Glasschiebetüren.
  • Neben dem komplexen Aufbau vorbekannter Vorrichtungen erweisen sich diese häufig auch deshalb als unpraktisch, da das Ver- bzw. Entriegeln der Verriegelungsvorrichtung mittels eines Schlüssels umständlich und zeitaufwendig ist. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn die Glasschiebetüren mehrmals täglich – ggfs. von verschiedenen Personen – entriegelt, geöffnet, wieder geschlossen und verriegelt werden müssen, wie dies z.B, bei den Glasschiebetüren bzw. – gleichbedeutend – Glasschiebefenstern von Terrarien in zoologischen Fachgeschäften zu Pflege- oder Reinigungszwecken der Fall ist. Zudem ist bei vielen aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen ein Durchbruch durch mindestens eine der zu verriegelnden Schiebetüren zwingend erforderlich, was sich insbesondere in Zusammenhang mit Glasschiebetüren als aufwendig erweist. Wieder andere aus dem Stand der Technik bekannte Verriegelungsvorrichtung umfassen zwingend eine elektronische Steuereinrichtung oder ähnliche elektronische Komponenten, die wiederum mit einem hohem Kostenaufwand verbunden sind und für die nicht überall eine Stromversorgung zur Verfügung steht.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine zuverlässige Verriegelungsvorrichtung für Schiebetüren der eingangs genannten Art bereit zu stellen, die einfach aufgebaut, möglichst kostengünstig herstellbar, leicht nachzurüsten und simpel zu bedienen ist.
  • Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung nach Anspruch 1 gelöst. Dabei umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung ein an der Schiebetür auf Seiten des Anschlags befestigtes und wenigstens teilweise aus einem magnetischen Material hergestelltes Verriegelungselement sowie einen Permanentmagneten. Das Verriegelungselement umfaßt einen zwischen einer Verriegelungsstellung und einer Entriegelungsstellung bewegbaren Verriegelungskörper, der ohne Einfluß des Permanentmagneten in die Verriegelungsstellung vorgespannt ist und in dieser um ein Maß von der Schiebetür vorspringt, welches größer ist als der lichte Abstand zwischen der Schiebetür und dem Anschlag, so daß ein Öffnen der sich in Schließstellung befindlichen Schiebetür verhindert wird. Ferner wirkt der Permanentmagnet einer erfindungsgemäßen Vorrichtung bei Positionierung an der dem Verriegelungselement gegenüberliegenden Seite der Schiebetür derart mit dem Verriegelungselement zusammen, daß der Verriegelungskörper gegen die Federkraft in eine Entriegelungsstellung überführt und gehalten wird.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist also genau dann entriegelt, wenn der Permanentmagnet entsprechend an einer dem Verriegelungselement gegenüberliegenden Stelle an der Schiebetür positioniert ist und der Verriegelungskörper von dem Permanentmagneten gegen seine Vorspannung in die Entriegelungsstellung überführt wurde; die Schiebetür ist dann aus ihrer Schließstellung an dem Anschlag vorbei bzw. an diesem entlang in eine geöffnete Stellung verschiebbar. In der Entriegelungsstellung darf der Verriegelungskörper also nur um ein solches Maß von der ersten Schiebetür vorspringen, das kleiner als der lichte Abstand zwischen Schiebetür und Anschlag ist.
  • Ferner ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung dafür gesorgt, daß – sofern der Permanentmagnet genügend weit von dem Verriegelungselement entfernt ist und somit keinen oder nur noch einen geringen bzw. vernachlässigbaren Einfluß auf das wenigstens teilweise magnetische Verriegelungselement ausübt – der Verriegelungskörper auf geeignete Weise in seine Verriegelungsstellung vorgespannt ist. Eine solche Vorspannung kann z.B. unter Ausnutzung der Gravitationskraft oder auf andere Weise realisiert werden, wobei gemäß einer ersten bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung der Verrieglungskörper durch eine Federkraft in die Verriegelungsstellung vorgespannt sein soll.
  • Zu beachten ist, daß vorliegend insbesondere daran gedacht ist, daß das Verriegelungselement innerhalb eines durch die Glasschiebetüren verschlossenen Raumes und somit von außen nicht zugänglich angeordnet ist, während der zur Entriegelung der Verriegelungsvorrichtung vorgesehene Permanentmagnet auf der gegenüberliegenden Seite an der Schiebtür und damit auf der außerhalb des verschlossenen Raumes befindlichen "Bedienseite" der Schiebetür anzuordnen bzw. zu positionieren ist.
  • Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, daß unter einem magnetischem Material vorliegend jedwede Materialzusammensetzung zu verstehen ist, welche unter geeigneten Bedingungen von einem entsprechend ausgerichteten Permanentmagneten angezogen und/oder abgestoßen werden kann.
  • Das Material des Verriegelungselements bzw. dessen Magnetisierbarkeit oder Magnetisierung sowie die magnetische Flußdichte des Permanentmagneten sind dabei so zu wählen, daß deren erfindungsgemäßes Zusammenwirken durch die Schiebetür hindurch möglich ist, wobei das Material und die Dicke der Schiebetür hierbei ebenfalls Berücksichtigung finden müssen.
  • Als Anschlag im Sinne des Anspruchs 1 kommt insbesondere auch eine relativ zur Schiebeführung der Schiebtür ortsfeste Anschlagsfläche in Betracht, die benachbart zu einer Seite der Schiebtür angeordnet ist.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann indessen auch vorgesehen sein, daß der Anschlag durch eine parallel zur ersten Schiebetür in einer zweiten Schiebeführung geführte zweite Schiebetür gebildet wird, wobei die zwei Schiebetüren aus ihrer Schließstellung jeweils gegenläufig in eine geöffnete Stellung verschiebbar sind. Somit können mit der erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung, welche nur an einer der zwei Schiebetüren befestigt werden muß, auch zwei parallel mit lichtem Abstand geführte Schiebetüren in ihrer Schließstellung verriegelt werden. Mit mehreren erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtungen lassen sich im übrigen auch mehr als zwei in verschiedenen Schiebeführungen geführte Schiebetüren in ihrer Schließstellung verriegeln.
  • Zur Schließstellung zweier parallelversetzt geführter Schiebetüren sei angemerkt, daß die Schiebtüren in dieser Stellung jeweils mit ihrer zur Seite gerichteten Stirnfläche an einer seitlichen Begrenzung anliegen und einander bevorzugt – mehr oder weniger mittig zwischen den seitlichen Begrenzungen – nur knapp überlappen. Als Anschlag für das Verriegelungselement dient dabei in vorteilhafter Weise die in ihre Öffnungsrichtung weisende Stirnseite der zweiten Schiebetür. Ebenso kann jedoch auch ein – z.B. bereits vorhandener oder einzubringender – Durchbruch durch die zweite Schiebetüre als Anschlag für das Verriegelungselement dienen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Verriegelungselement eine an der Schiebetür befestigbare Halterung umfaßt, in welcher der Verriegelungskörper befestigt oder mit welcher der Verriegelungskörper einteilig ausgebildet ist.
  • Ein derart ausgestaltetes Verriegelungselement ist besonders einfach aufgebaut und kann an seiner Halterung auf einfache Weise an der ersten Schiebetür befestigt werden. Der – bevorzugt durch eine Federkraft – in die Verriegelungsstellung vorgespannte und gegen diese in die Entriegelungsstellung bewegbare Verriegelungskörper kann durch seine Befestigung in der Halterung bzw. die einteilige Ausbildung mit derselben für eine zuverlässige Verriegelung der beiden Schiebetüren sorgen.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, daß Halterung und Verriegelungskörper einteilig aus einem Stahlblech hergestellt sind, wobei der Verriegelungskörper in der Verrieglungsstellung relativ zu dem die Halterung bildenden Stahlblechsegment gebogen hervorsteht. Durch die einteilige Ausbildung des Verriegelungselements aus einem Stahlblech ist für einen besonders einfachen Aufbau und eine außerordentlich kostengünstige Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung gesorgt. Ferner kann durch die Ausbildung des Verriegelungselements aus einem Stahlblech eine besonders geringe Bauhöhe des an der Schiebetür zu befestigenden Verriegelungselements realisiert werden, so daß dieses in seiner Entriegelungsstellung nur um ein geringes Maß von der Schiebetür vorspringt. Damit kann die erfindungsgemäße Vorrichtung insbesondere auch zur Verrieglung solcher Schiebetüren eingesetzt oder nachgerüstet werden, die – wie dies z.B. bei Terrarien der Fall ist – einen besonders geringen lichten Abstand aufweisen. Insbesondere für die Glasschiebetüren von Terrarien oder ähnliche Anwendungsgebiete kann bevorzugt ein nur 0,2–0,5 mm dickes Stahlblech Verwendung finden. Als geeignete Federstahllegierung hat sich z.B. das mit DIN Ck 75 bezeichnete Federstahl mit einem bevorzugt hohen Ferritanteil herausgestellt. Der Verriegelungskörper schließt sich dem als Halterung dienenden Teil des Stahlblechs einstückig an bzw. besteht bevorzugt aus einem teilweise ausgestanzten Teil des Stahlblechs und ist zur Erzielung der gewünschten Federkraft bzw. Vorspannung in die Verriegelungsstellung vorgebogen. Zudem erweist es sich als vorteilhaft, daß ein übliches Stahlblech bereits die notwendige magnetische Eigenschaft aufweisen kann.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß der Verriegelungskörper mittels eines Gelenks verschwenkbar an der Halterung befestigt und über eine separate Feder in die Verriegelungsstellung vorgespannt ist. Eine solche Ausgestaltung bietet insbesondere den Vorteil, daß die Vorspannung des Verrieglungskörpers in die Verriegelungsstellung mit besonders geringen Federkräften realisierbar ist, wodurch die Anforderungen an die mit dem Permanentmagneten aufzubringende Anziehungskraft auf den Verriegelungskörper vermindert werden.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Halterung eine ebene Klebefläche aufweist, an der sie an der Schiebetür festklebbar ist.
  • Dabei ist auch eine solche Fläche als "eben" zu bezeichnen, die zur Erzielung einer besonders wirksamen Klebekraft auf geeignete Weise angerauht ist. Der Fachmann wird einen zur dauerfesten Anbindung der Halterung des Verriegelungselements an der Oberfläche der Schiebetüre geeigneten Klebstoff auswählen. Diese Art der Befestigung trägt zudem wieder dem Umstand Rechnung, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung insbesondere auch bei parallelversetzten Schiebetüren mit vergleichsweise geringem lichtem Abstand zum Einsatz kommen soll.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung kann ferner vorgesehen sein, daß der auf der dem Verriegelungselement gegenüberliegenden Seite anzuordnende Permanentmagnet dort zwischen einer dem Verriegelungselement gegenüberliegenden Position zum Entriegeln der Vorrichtung und einer weiteren, vom Verriegelungselement hinreichend beabstandeten Position zum Verriegeln der Vorrichtung verschieb- oder versetzbar ist.
  • Vorliegend ist indessen bevorzugt vorgesehen, daß der Permanentmagnet als separates Bauteil zur Verriegelung der Schiebetür vollständig von der Schiebetür abnehmbar ist. Nach Abnahme des Permanentmagneten von der Schiebtür wird der auf der gegenüberliegenden Seite angeordnete Verriegelungskörper des Verriegelungselements bevorzugt durch die Vorspannung und/oder die Federkraft selbsttätig in die Verriegelungsstellung überführt und verbleibt infolge der Vorspannung in dieser. Durch ein vollständiges Abnehmen des Permanentmagneten kann insbesondere dafür Sorge getragen werden, daß unbefugte Personen – sofern sich nicht zufällig einen geeigneten Permanentmagneten bei sich haben – die Verriegelungsvorrichtung entriegeln. Der von der Schiebetür abgenommene Permanentmagnet kann an einer sicheren Stelle verwahrt werden, bis er das nächste Mal zur Entriegelung der erfindungsgemäßen Vorrichtung benötigt und wieder entsprechend positioniert wird.
  • Weiterhin ist in einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß der Verrieglungskörper als Teil des Verrieglungselements aus einem magnetischen Material hergestellt ist. Der Permanentmagnet kann damit direkt mit demjenigen Teil des Verriegelungselements zusammenwirken, das gegen die Vorspannung aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung überführt werden soll. Denkbar ist indessen auch eine teilweise magnetische Ausgestaltung des Verriegelungselements, bei der der Permanentmagnet nur mittelbar mit einem unmagnetischen Verriegelungskörper zusammenwirkt.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung kann vorsehen, daß an der dem Verriegelungselement gegenüberliegenden Seite der Schiebetür eine Aufnahme mit einer Aussparung für den Permanentmagneten befestigt, vorzugsweise aufgeklebt, ist. Dies erleichtert die zur Entriegelung vorzunehmende Positionierung des Magneten und verhindert insbesondere bei Glasschiebetüren ein ggfs. großflächiges Verkratzen der Oberfläche der Schiebetür.
  • Schließlich kann bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in vorteilhafter Weise noch vorgesehen sein, daß der mittels der Aufnahme lagerecht an einer Seite der Schiebetür positionierbare Permanentmagnet ein vorgegebenes Muster an einander abwechselnden Magnetpolen aufweist und der Verriegelungskörper mit einem hierzu korrespondierenden Gegenmuster magnetisiert ist. Durch eine solche "Codierung" des Magneten und Verriegelungselements kann mit einfachen Mitteln dafür Sorge getragen werden, daß eine erfindungsgemäße Vorrichtung von unbefugten Personen nicht mittels anderer Permanentmagneten entriegelt werden kann.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in schematischer Draufsicht auf zwei parallel geführte Schiebetüren,
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung und
  • 3 ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • 1 zeigt in einer Draufsicht zwei Glasschiebetüren 1, 2 in ihrer Schließstellung, in der sie den zwischen den seitlichen Begrenzungen 3, 4 liegenden Durchgang verschließen. Die erste Schiebetür 1 ist in einer Linearführung 5 geführt. Hierzu parallel verläuft die Linearführung 6 der zweiten Schiebetür 2, wobei zwischen den Schiebetüren 1, 2 ein lichter Abstand a verbleibt.
  • Die beiden Schiebetüren 1, 2 sind aus ihrer in 1 dargestellten Schließstellung prinzipiell in Richtung der jeweiligen Pfeile A, B gegenläufig in eine – nicht dargestellte – Öffnungsstellung verschiebbar. Dies ist vorliegend indessen nicht möglich, da das an der ersten Schiebetüre 1 zu seiten der zweiten Schiebetüre 2 befestigte Verriegelungselement 7 aus Verriegelungskörper 8 und Halterung 9 durch eine Vorspannung in einer Verriegelungsstellung gehalten ist. In dieser springt der Verriegelungskörper 8 wie dargestellt von der ersten Glasschiebetüre um ein Maß hervor, welches größer als der lichte Abstand a der beiden Glasschiebetüren 1, 2 ist.
  • Somit sind die – nach außen von den seitlichen Begrenzungen 3, 4 umgebenen – Schiebetüren 1, 2 insgesamt in ihrer Schließstellung verriegelt, da der in seiner Verriegelungsstellung befindliche Verriegelungskörper 8 bei einer Verschiebung einer der zwei Schiebetüren 1, 2 in Richtung des jeweiligen Pfeils A bzw. B an die als Anschlag 10' dienende Stirnfläche 10 der zweiten Schiebetür 2 anschlägt und die Schiebetüren 1, 2 blockiert sind.
  • Die in 1 dargestellte Vorrichtung kann nun entriegelt werden, wenn der Permanentmagnet 11 – von einer außerhalb eines durch die Glasschiebetüren verschlossenen Raumes gelegenen Bedienseite – gemäß Pfeil C derart an der dem Verriegelungselement 7 gegenüberliegenden Seite der Schiebtür 1 in die gestrichelt dargestellte Lage 12 positioniert wird, daß der zuvor durch die Vorspannung in der Verriegelungsstellung gehaltene Verriegelungskörper 8 von dem Permanentmagneten 11 angezogen und gemäß Pfeil D in seine Entriegelungsstellung über führt und dort gehalten wird. Der Verriegelungskörper 8 springt dann nur noch um ein Maß von der Schiebetür 1 vor, welches kleiner als der Lichte Abstand a zwischen den beiden Schiebetüren 1, 2 ist. Mit Entfernung des Permanentmagneten 11 geht das Verriegelungselement 7 bzw. der Verriegelungskörper 8 wieder selbsttätig in seine Verriegelungsstellung über.
  • 2 zeigt ein weiteres Beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in perspektivischer Ansicht, in der zur besseren Übersicht die seitlichen Begrenzungen für die Glasschiebetüren 1, 2 nicht dargestellt sind. Das aus Verriegelungskörper 8 und Halterung 9 bestehende Verriegelungselement 7 ist aus einem Stahlblech hergestellt, wobei der dreiseitig ausgestanzte und über die eingekerbte Verbindungslinie 13 einteilig mit der Halterung 9 ausgebildete Verriegelungskörper 8 in die dargestellte Verriegelungsstellung vorgebogen ist und somit nur gegen eine Federkraft bewegt werden kann. Die Halterung 9 besteht aus einem ebenen, den Verriegelungskörper 8 in seiner Entriegelungsstellung vollumfänglich umgebenden Rahmen, der auf seiner nicht dargestellten Unterseite an der Schiebetür 1 festgeklebt ist. Ebenso kann das Verriegelungselement jedoch auch aus einem Stahlblech bestehen, von dem ein ebenes Teilstück als festklebbare Halterung und das anschließende Teilstück als in die Verriegelungsstellung vorgebogener Verriegelungskörper dient. Der Permanentmagnet 11 ist an seiner Rückseite mit einer Lasche 14 ausgestattet, an welcher er einfach gegriffen werden kann.
  • Schließlich zeigt 3 noch ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei welcher das an der Glasschiebetür 1 befestigte Verrieglungselement 7 aus einer Halterung 15 und einem darin mittels eines Gelenks 17 verschwenkbar angeordneten Verriegelungskörper 16 besteht, der von einer separaten Feder 18 in die Verriegelungsstellung vorgespannt ist, in welcher er um ein Maß h1 von der Schiebetür vorspringt. Dieses ist größer als der lichte Abstand zwischen der Schiebetür und einem in 3 nicht dargestellten Anschlag. Ersichtlich ist hierbei auf geeignete Weise z.B. mittels eines in das Gelenk 17 integrierten Begrenzungsanschlags darauf zu achten, daß der Verriegelungskörper 16 nicht über die Verriegelungsstellung hinaus durch die Federkraft verschwenkt wird.
  • Auf der dem Verriegelungselement gegenüberliegenden Seite der Glasschiebetür 1 ist eine Aufnahme 19 mit einer Aussparung 20 für den Permanentmagneten 11 angeordnet, die – ebenso wie die Halterung 15 – an der Schiebetür festgeklebt ist. Der Permanentmagnet 11 weist auf seiner dem Verriegelungskörper zugewandten Seite ein Muster 21 aus einander abwechselnden Magnetpolen N, S auf. Der Verrieglungskörper 16 ist mit einem hierzu korrespondierenden Gegenmuster 22 magnetisiert, so daß die jeweils einander anziehenden und zugeordneten Gegenpole N, S dafür sorgen, daß der Verriegelungskörper 16 gemäß Pfeil E in seine Entriegelungsstellung verschwenkt und dort gehalten wird, wenn der Permanentmagnet 11 gemäß Pfeil F entsprechend in der Aussparung 20 der Aufnahme 19 an der Schiebetür 1 positioniert wurde. In der Entriegelungsstellung springt das Verriegelungselement 7 nur noch um ein Maß h2 von der Schiebetür vor, welches kleiner als der lichte Abstand zwischen Schiebetür und Anschlag bemessen ist.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zur Verrieglung einer in einer Schiebeführung (5) geführten Schiebetür (1), insbesondere Glasschiebetür, in ihrer Schließstellung, aus welcher sie an einem Anschlag (10') entlang in eine geöffnete Stellung verschiebbar ist, umfassend ein an der Schiebetür (1) auf Seiten des Anschlags (10') befestigtes und wenigstens teilweise aus einem magnetischen Material hergestelltes Verriegelungselement (7) sowie einen Permanentmagneten (11), wobei das Verriegelungselement (7) einen zwischen einer Verriegelungs- und einer Entriegelungsstellung bewegbaren Verriegelungskörper (8; 16) umfaßt, der ohne Einfluß des Permanentmagneten (11) in die Verriegelungsstellung vorgespannt ist, in dieser um ein Maß von der Schiebetür (1) vorspringt, welches größer ist als der lichte Abstand (a) zwischen der Schiebetür (1) und dem Anschlag (10'), und so ein Öffnen der sich in Schließstellung befindlichen Schiebetür (1) verhindert, und wobei der Permanentmagnet (11) bei Positionierung an der dem Verriegelungselement (7) gegenüberliegenden Seite der Schiebetür (1) derart mit dem Verriegelungselement (7) zusammenwirkt, daß der Verriegelungskörper (8; 16) in die Entriegelungsstellung überführt und gehalten wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungskörper (8; 16) durch eine Federkraft in die Verriegelungsstellung vorgespannt ist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (10') durch eine parallel zur ersten Schiebetür (1) in einer zweiten Schiebeführung (6) geführte zweite Schiebetür (2) gebildet wird, wobei die zwei Schiebetüren (1, 2) aus ihrer Schließstellung jeweils gegenläufig (Pfeile A, B) in eine geöffnete Stellung verschiebbar sind.
  4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (7) eine an der Schiebetür (1) befestigbare Halterung (9; 15) umfaßt, in welcher der Verriegelungskörper (8; 16) befestigt oder mit welcher der Verriegelungskörper (8; 16) einteilig ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Halterung (9) und Verriegelungskörper (8) einteilig aus einem Stahlblech hergestellt sind, wobei der Verriegelungskörper (8) in der Verriegelungsstellung relativ zu dem die Halterung (9) bildenden Stahlblechsegment gebogen hervorsteht.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungskörper (16) mittels eines Gelenks (17) verschwenkbar an der Halterung (15) befestigt und über eine separate Feder (18) in die Verriegelungsstellung vorgespannt ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (9; 15) eine ebene Klebefläche aufweist, an der es an der Schiebetür (1) festklebbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Permanentmagnet (11) als separates Bauteil zur Verriegelung der Schiebetür (1) vollständig von der Schiebetür (1) abnehmbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungskörper (8; 16) aus einem magnetischen Material hergestellt ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der dem Verriegelungselement (7) gegenüberliegenden Seite der Schiebetür (1) eine Aufnahme (19) mit einer Aussparung (20) für den Permanentmagneten (11) befestigt ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der mittels der Aufnahme (19) lagerecht an einer Seite der Schiebetür (1) positionierbare Permanentmagnet (11) ein vorgegebenes Muster (21) an einander abwechselnden Magnetpolen (N, S) aufweist und der Verriegelungskörper (7) mit einem hierzu korrespondierenden Gegenmuster (22) magnetisiert ist.
DE202006006864U 2006-04-28 2006-04-28 Vorrichtung zur Verriegelung einer Schiebetür Expired - Lifetime DE202006006864U1 (de)

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