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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verrieglung
einer in einer Schiebeführung
geführten
Schiebetür,
insbesondere Glasschiebetür,
in ihrer Schließstellung,
aus welcher sie an einem Anschlag entlang in eine geöffnete Stellung
verschiebbar ist.
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Aus
dem Stand der Technik sind verschiedenste Verriegelungsvorrichtungen
für Schiebetüren oder
Glasschiebetüren
bekannt, mit denen eine Schiebtür
oder ggfs. auch zwei gegenläufig
in eine Öffnungsstellung
verschiebbare Schiebetüren
in ihrer Schließstellung
verriegelt bzw. gegen ein unbeabsichtigtes oder unbefugtes Öffnen gesichert
werden können.
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Bei
bisherigen Vorrichtungen der eingangs genanten Art werden häufig an
die mindestens eine Glasschiebetür
mehr oder weniger komplexe Anbauten angebracht oder angeklemmt,
mit denen die Schiebetür
mittels eines Verrieglungselement gegen einen Anschlag in ihrer
Schließstellung
verriegelbar ist. Häufig
kommt zur Verriegelung der Schiebetür ein in benachbarte Anbauten
einzuhängendes
Vorhängeschloß zum Einsatz
oder die Schiebetüren
werden mittels eines Riegels blockiert, der über ein in die Vorrichtung
integriertes Zylinderschloß aus
einer Entriegelungsstellung in eine Verriegelungsstellung überführt werden
kann. Zum Stand der Technik sei beispielsweise auf die
DE 19730840 C2 , die
DE 10045234 C2 oder
die
DE 19835687 verwiesen.
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Die
vorbekannten Verriegelungsvorrichtungen für Schiebetüren sind allesamt vergleichsweise komplex
aufgebaut und befriedigen nicht den Bedarf nach einer gattungsgemäßen und
kostengünstigen Verriegelungsvorrichtung
für manuell
zu betätigende Schiebetüren, insbesondere
Glasschiebetüren.
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Neben
dem komplexen Aufbau vorbekannter Vorrichtungen erweisen sich diese
häufig
auch deshalb als unpraktisch, da das Ver- bzw. Entriegeln der Verriegelungsvorrichtung
mittels eines Schlüssels umständlich und
zeitaufwendig ist. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn die
Glasschiebetüren mehrmals
täglich – ggfs.
von verschiedenen Personen – entriegelt,
geöffnet,
wieder geschlossen und verriegelt werden müssen, wie dies z.B, bei den Glasschiebetüren bzw. – gleichbedeutend – Glasschiebefenstern
von Terrarien in zoologischen Fachgeschäften zu Pflege- oder Reinigungszwecken
der Fall ist. Zudem ist bei vielen aus dem Stand der Technik bekannten
Vorrichtungen ein Durchbruch durch mindestens eine der zu verriegelnden
Schiebetüren zwingend
erforderlich, was sich insbesondere in Zusammenhang mit Glasschiebetüren als
aufwendig erweist. Wieder andere aus dem Stand der Technik bekannte
Verriegelungsvorrichtung umfassen zwingend eine elektronische Steuereinrichtung
oder ähnliche
elektronische Komponenten, die wiederum mit einem hohem Kostenaufwand
verbunden sind und für
die nicht überall
eine Stromversorgung zur Verfügung
steht.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine zuverlässige Verriegelungsvorrichtung
für Schiebetüren der
eingangs genannten Art bereit zu stellen, die einfach aufgebaut,
möglichst
kostengünstig
herstellbar, leicht nachzurüsten und
simpel zu bedienen ist.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Vorrichtung nach Anspruch 1 gelöst. Dabei
umfaßt
die erfindungsgemäße Vorrichtung
ein an der Schiebetür
auf Seiten des Anschlags befestigtes und wenigstens teilweise aus
einem magnetischen Material hergestelltes Verriegelungselement sowie
einen Permanentmagneten. Das Verriegelungselement umfaßt einen
zwischen einer Verriegelungsstellung und einer Entriegelungsstellung
bewegbaren Verriegelungskörper,
der ohne Einfluß des
Permanentmagneten in die Verriegelungsstellung vorgespannt ist und
in dieser um ein Maß von
der Schiebetür
vorspringt, welches größer ist
als der lichte Abstand zwischen der Schiebetür und dem Anschlag, so daß ein Öffnen der sich
in Schließstellung
befindlichen Schiebetür
verhindert wird. Ferner wirkt der Permanentmagnet einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
bei Positionierung an der dem Verriegelungselement gegenüberliegenden
Seite der Schiebetür
derart mit dem Verriegelungselement zusammen, daß der Verriegelungskörper gegen
die Federkraft in eine Entriegelungsstellung überführt und gehalten wird.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist also genau dann entriegelt, wenn der Permanentmagnet entsprechend
an einer dem Verriegelungselement gegenüberliegenden Stelle an der
Schiebetür
positioniert ist und der Verriegelungskörper von dem Permanentmagneten
gegen seine Vorspannung in die Entriegelungsstellung überführt wurde;
die Schiebetür
ist dann aus ihrer Schließstellung
an dem Anschlag vorbei bzw. an diesem entlang in eine geöffnete Stellung
verschiebbar. In der Entriegelungsstellung darf der Verriegelungskörper also
nur um ein solches Maß von
der ersten Schiebetür
vorspringen, das kleiner als der lichte Abstand zwischen Schiebetür und Anschlag
ist.
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Ferner
ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
dafür gesorgt,
daß – sofern
der Permanentmagnet genügend
weit von dem Verriegelungselement entfernt ist und somit keinen
oder nur noch einen geringen bzw. vernachlässigbaren Einfluß auf das
wenigstens teilweise magnetische Verriegelungselement ausübt – der Verriegelungskörper auf geeignete
Weise in seine Verriegelungsstellung vorgespannt ist. Eine solche
Vorspannung kann z.B. unter Ausnutzung der Gravitationskraft oder
auf andere Weise realisiert werden, wobei gemäß einer ersten bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung der Verrieglungskörper durch eine Federkraft
in die Verriegelungsstellung vorgespannt sein soll.
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Zu
beachten ist, daß vorliegend
insbesondere daran gedacht ist, daß das Verriegelungselement innerhalb
eines durch die Glasschiebetüren
verschlossenen Raumes und somit von außen nicht zugänglich angeordnet
ist, während
der zur Entriegelung der Verriegelungsvorrichtung vorgesehene Permanentmagnet
auf der gegenüberliegenden
Seite an der Schiebtür
und damit auf der außerhalb
des verschlossenen Raumes befindlichen "Bedienseite" der Schiebetür anzuordnen bzw. zu positionieren
ist.
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Der
Vollständigkeit
halber sei darauf hingewiesen, daß unter einem magnetischem
Material vorliegend jedwede Materialzusammensetzung zu verstehen
ist, welche unter geeigneten Bedingungen von einem entsprechend
ausgerichteten Permanentmagneten angezogen und/oder abgestoßen werden kann.
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Das
Material des Verriegelungselements bzw. dessen Magnetisierbarkeit
oder Magnetisierung sowie die magnetische Flußdichte des Permanentmagneten
sind dabei so zu wählen,
daß deren
erfindungsgemäßes Zusammenwirken
durch die Schiebetür
hindurch möglich
ist, wobei das Material und die Dicke der Schiebetür hierbei
ebenfalls Berücksichtigung
finden müssen.
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Als
Anschlag im Sinne des Anspruchs 1 kommt insbesondere auch eine relativ
zur Schiebeführung
der Schiebtür
ortsfeste Anschlagsfläche
in Betracht, die benachbart zu einer Seite der Schiebtür angeordnet
ist.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann indessen auch
vorgesehen sein, daß der
Anschlag durch eine parallel zur ersten Schiebetür in einer zweiten Schiebeführung geführte zweite
Schiebetür
gebildet wird, wobei die zwei Schiebetüren aus ihrer Schließstellung
jeweils gegenläufig
in eine geöffnete
Stellung verschiebbar sind. Somit können mit der erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung,
welche nur an einer der zwei Schiebetüren befestigt werden muß, auch
zwei parallel mit lichtem Abstand geführte Schiebetüren in ihrer Schließstellung
verriegelt werden. Mit mehreren erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtungen
lassen sich im übrigen
auch mehr als zwei in verschiedenen Schiebeführungen geführte Schiebetüren in ihrer
Schließstellung
verriegeln.
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Zur
Schließstellung
zweier parallelversetzt geführter
Schiebetüren
sei angemerkt, daß die Schiebtüren in dieser
Stellung jeweils mit ihrer zur Seite gerichteten Stirnfläche an einer
seitlichen Begrenzung anliegen und einander bevorzugt – mehr oder
weniger mittig zwischen den seitlichen Begrenzungen – nur knapp überlappen.
Als Anschlag für
das Verriegelungselement dient dabei in vorteilhafter Weise die
in ihre Öffnungsrichtung
weisende Stirnseite der zweiten Schiebetür. Ebenso kann jedoch auch
ein – z.B.
bereits vorhandener oder einzubringender – Durchbruch durch die zweite
Schiebetüre als
Anschlag für
das Verriegelungselement dienen.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen
sein, daß das
Verriegelungselement eine an der Schiebetür befestigbare Halterung umfaßt, in welcher
der Verriegelungskörper
befestigt oder mit welcher der Verriegelungskörper einteilig ausgebildet
ist.
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Ein
derart ausgestaltetes Verriegelungselement ist besonders einfach
aufgebaut und kann an seiner Halterung auf einfache Weise an der
ersten Schiebetür
befestigt werden. Der – bevorzugt
durch eine Federkraft – in
die Verriegelungsstellung vorgespannte und gegen diese in die Entriegelungsstellung
bewegbare Verriegelungskörper
kann durch seine Befestigung in der Halterung bzw. die einteilige Ausbildung
mit derselben für
eine zuverlässige
Verriegelung der beiden Schiebetüren
sorgen.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist vorgesehen, daß Halterung
und Verriegelungskörper
einteilig aus einem Stahlblech hergestellt sind, wobei der Verriegelungskörper in
der Verrieglungsstellung relativ zu dem die Halterung bildenden
Stahlblechsegment gebogen hervorsteht. Durch die einteilige Ausbildung
des Verriegelungselements aus einem Stahlblech ist für einen
besonders einfachen Aufbau und eine außerordentlich kostengünstige Herstellung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
gesorgt. Ferner kann durch die Ausbildung des Verriegelungselements
aus einem Stahlblech eine besonders geringe Bauhöhe des an der Schiebetür zu befestigenden
Verriegelungselements realisiert werden, so daß dieses in seiner Entriegelungsstellung
nur um ein geringes Maß von
der Schiebetür
vorspringt. Damit kann die erfindungsgemäße Vorrichtung insbesondere
auch zur Verrieglung solcher Schiebetüren eingesetzt oder nachgerüstet werden,
die – wie
dies z.B. bei Terrarien der Fall ist – einen besonders geringen
lichten Abstand aufweisen. Insbesondere für die Glasschiebetüren von
Terrarien oder ähnliche
Anwendungsgebiete kann bevorzugt ein nur 0,2–0,5 mm dickes Stahlblech Verwendung
finden. Als geeignete Federstahllegierung hat sich z.B. das mit
DIN Ck 75 bezeichnete Federstahl mit einem bevorzugt hohen Ferritanteil
herausgestellt. Der Verriegelungskörper schließt sich dem als Halterung dienenden
Teil des Stahlblechs einstückig
an bzw. besteht bevorzugt aus einem teilweise ausgestanzten Teil
des Stahlblechs und ist zur Erzielung der gewünschten Federkraft bzw. Vorspannung
in die Verriegelungsstellung vorgebogen. Zudem erweist es sich als
vorteilhaft, daß ein übliches Stahlblech
bereits die notwendige magnetische Eigenschaft aufweisen kann.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß der Verriegelungskörper mittels
eines Gelenks verschwenkbar an der Halterung befestigt und über eine
separate Feder in die Verriegelungsstellung vorgespannt ist. Eine solche
Ausgestaltung bietet insbesondere den Vorteil, daß die Vorspannung
des Verrieglungskörpers
in die Verriegelungsstellung mit besonders geringen Federkräften realisierbar
ist, wodurch die Anforderungen an die mit dem Permanentmagneten
aufzubringende Anziehungskraft auf den Verriegelungskörper vermindert
werden.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Halterung
eine ebene Klebefläche
aufweist, an der sie an der Schiebetür festklebbar ist.
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Dabei
ist auch eine solche Fläche
als "eben" zu bezeichnen, die
zur Erzielung einer besonders wirksamen Klebekraft auf geeignete
Weise angerauht ist. Der Fachmann wird einen zur dauerfesten Anbindung
der Halterung des Verriegelungselements an der Oberfläche der
Schiebetüre
geeigneten Klebstoff auswählen.
Diese Art der Befestigung trägt
zudem wieder dem Umstand Rechnung, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung
insbesondere auch bei parallelversetzten Schiebetüren mit
vergleichsweise geringem lichtem Abstand zum Einsatz kommen soll.
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Bei
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung kann
ferner vorgesehen sein, daß der
auf der dem Verriegelungselement gegenüberliegenden Seite anzuordnende
Permanentmagnet dort zwischen einer dem Verriegelungselement gegenüberliegenden
Position zum Entriegeln der Vorrichtung und einer weiteren, vom
Verriegelungselement hinreichend beabstandeten Position zum Verriegeln
der Vorrichtung verschieb- oder versetzbar ist.
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Vorliegend
ist indessen bevorzugt vorgesehen, daß der Permanentmagnet als separates
Bauteil zur Verriegelung der Schiebetür vollständig von der Schiebetür abnehmbar
ist. Nach Abnahme des Permanentmagneten von der Schiebtür wird der
auf der gegenüberliegenden
Seite angeordnete Verriegelungskörper
des Verriegelungselements bevorzugt durch die Vorspannung und/oder
die Federkraft selbsttätig
in die Verriegelungsstellung überführt und verbleibt
infolge der Vorspannung in dieser. Durch ein vollständiges Abnehmen
des Permanentmagneten kann insbesondere dafür Sorge getragen werden, daß unbefugte
Personen – sofern
sich nicht zufällig einen
geeigneten Permanentmagneten bei sich haben – die Verriegelungsvorrichtung
entriegeln. Der von der Schiebetür
abgenommene Permanentmagnet kann an einer sicheren Stelle verwahrt
werden, bis er das nächste
Mal zur Entriegelung der erfindungsgemäßen Vorrichtung benötigt und
wieder entsprechend positioniert wird.
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Weiterhin
ist in einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen,
daß der Verrieglungskörper als
Teil des Verrieglungselements aus einem magnetischen Material hergestellt
ist. Der Permanentmagnet kann damit direkt mit demjenigen Teil des
Verriegelungselements zusammenwirken, das gegen die Vorspannung
aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung überführt werden
soll. Denkbar ist indessen auch eine teilweise magnetische Ausgestaltung
des Verriegelungselements, bei der der Permanentmagnet nur mittelbar mit
einem unmagnetischen Verriegelungskörper zusammenwirkt.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführungsform der
Erfindung kann vorsehen, daß an
der dem Verriegelungselement gegenüberliegenden Seite der Schiebetür eine Aufnahme
mit einer Aussparung für den
Permanentmagneten befestigt, vorzugsweise aufgeklebt, ist. Dies
erleichtert die zur Entriegelung vorzunehmende Positionierung des
Magneten und verhindert insbesondere bei Glasschiebetüren ein ggfs.
großflächiges Verkratzen
der Oberfläche
der Schiebetür.
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Schließlich kann
bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
in vorteilhafter Weise noch vorgesehen sein, daß der mittels der Aufnahme
lagerecht an einer Seite der Schiebetür positionierbare Permanentmagnet
ein vorgegebenes Muster an einander abwechselnden Magnetpolen aufweist
und der Verriegelungskörper
mit einem hierzu korrespondierenden Gegenmuster magnetisiert ist.
Durch eine solche "Codierung" des Magneten und
Verriegelungselements kann mit einfachen Mitteln dafür Sorge
getragen werden, daß eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
von unbefugten Personen nicht mittels anderer Permanentmagneten
entriegelt werden kann.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
in schematischer Draufsicht auf zwei parallel geführte Schiebetüren,
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2 eine
perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
und
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3 ein
drittes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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1 zeigt
in einer Draufsicht zwei Glasschiebetüren 1, 2 in
ihrer Schließstellung,
in der sie den zwischen den seitlichen Begrenzungen 3, 4 liegenden
Durchgang verschließen.
Die erste Schiebetür 1 ist
in einer Linearführung 5 geführt. Hierzu
parallel verläuft
die Linearführung 6 der
zweiten Schiebetür 2,
wobei zwischen den Schiebetüren 1, 2 ein lichter
Abstand a verbleibt.
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Die
beiden Schiebetüren 1, 2 sind
aus ihrer in 1 dargestellten Schließstellung
prinzipiell in Richtung der jeweiligen Pfeile A, B gegenläufig in eine – nicht
dargestellte – Öffnungsstellung
verschiebbar. Dies ist vorliegend indessen nicht möglich, da
das an der ersten Schiebetüre 1 zu
seiten der zweiten Schiebetüre 2 befestigte
Verriegelungselement 7 aus Verriegelungskörper 8 und
Halterung 9 durch eine Vorspannung in einer Verriegelungsstellung
gehalten ist. In dieser springt der Verriegelungskörper 8 wie
dargestellt von der ersten Glasschiebetüre um ein Maß hervor,
welches größer als
der lichte Abstand a der beiden Glasschiebetüren 1, 2 ist.
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Somit
sind die – nach
außen
von den seitlichen Begrenzungen 3, 4 umgebenen – Schiebetüren 1, 2 insgesamt
in ihrer Schließstellung
verriegelt, da der in seiner Verriegelungsstellung befindliche Verriegelungskörper 8 bei
einer Verschiebung einer der zwei Schiebetüren 1, 2 in
Richtung des jeweiligen Pfeils A bzw. B an die als Anschlag 10' dienende Stirnfläche 10 der
zweiten Schiebetür 2 anschlägt und die
Schiebetüren 1, 2 blockiert
sind.
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Die
in 1 dargestellte Vorrichtung kann nun entriegelt
werden, wenn der Permanentmagnet 11 – von einer außerhalb
eines durch die Glasschiebetüren
verschlossenen Raumes gelegenen Bedienseite – gemäß Pfeil C derart an der dem
Verriegelungselement 7 gegenüberliegenden Seite der Schiebtür 1 in
die gestrichelt dargestellte Lage 12 positioniert wird,
daß der
zuvor durch die Vorspannung in der Verriegelungsstellung gehaltene
Verriegelungskörper 8 von
dem Permanentmagneten 11 angezogen und gemäß Pfeil
D in seine Entriegelungsstellung über führt und dort gehalten wird.
Der Verriegelungskörper 8 springt
dann nur noch um ein Maß von
der Schiebetür 1 vor,
welches kleiner als der Lichte Abstand a zwischen den beiden Schiebetüren 1, 2 ist.
Mit Entfernung des Permanentmagneten 11 geht das Verriegelungselement 7 bzw.
der Verriegelungskörper 8 wieder
selbsttätig
in seine Verriegelungsstellung über.
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2 zeigt
ein weiteres Beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in perspektivischer
Ansicht, in der zur besseren Übersicht
die seitlichen Begrenzungen für
die Glasschiebetüren 1, 2 nicht
dargestellt sind. Das aus Verriegelungskörper 8 und Halterung 9 bestehende
Verriegelungselement 7 ist aus einem Stahlblech hergestellt,
wobei der dreiseitig ausgestanzte und über die eingekerbte Verbindungslinie 13 einteilig
mit der Halterung 9 ausgebildete Verriegelungskörper 8 in
die dargestellte Verriegelungsstellung vorgebogen ist und somit
nur gegen eine Federkraft bewegt werden kann. Die Halterung 9 besteht
aus einem ebenen, den Verriegelungskörper 8 in seiner Entriegelungsstellung
vollumfänglich
umgebenden Rahmen, der auf seiner nicht dargestellten Unterseite
an der Schiebetür 1 festgeklebt
ist. Ebenso kann das Verriegelungselement jedoch auch aus einem
Stahlblech bestehen, von dem ein ebenes Teilstück als festklebbare Halterung
und das anschließende
Teilstück
als in die Verriegelungsstellung vorgebogener Verriegelungskörper dient.
Der Permanentmagnet 11 ist an seiner Rückseite mit einer Lasche 14 ausgestattet,
an welcher er einfach gegriffen werden kann.
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Schließlich zeigt 3 noch
ein drittes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
bei welcher das an der Glasschiebetür 1 befestigte Verrieglungselement 7 aus
einer Halterung 15 und einem darin mittels eines Gelenks 17 verschwenkbar
angeordneten Verriegelungskörper 16 besteht,
der von einer separaten Feder 18 in die Verriegelungsstellung
vorgespannt ist, in welcher er um ein Maß h1 von der Schiebetür vorspringt.
Dieses ist größer als
der lichte Abstand zwischen der Schiebetür und einem in 3 nicht
dargestellten Anschlag. Ersichtlich ist hierbei auf geeignete Weise
z.B. mittels eines in das Gelenk 17 integrierten Begrenzungsanschlags
darauf zu achten, daß der
Verriegelungskörper 16 nicht über die
Verriegelungsstellung hinaus durch die Federkraft verschwenkt wird.
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Auf
der dem Verriegelungselement gegenüberliegenden Seite der Glasschiebetür 1 ist
eine Aufnahme 19 mit einer Aussparung 20 für den Permanentmagneten 11 angeordnet,
die – ebenso
wie die Halterung 15 – an
der Schiebetür
festgeklebt ist. Der Permanentmagnet 11 weist auf seiner
dem Verriegelungskörper
zugewandten Seite ein Muster 21 aus einander abwechselnden
Magnetpolen N, S auf. Der Verrieglungskörper 16 ist mit einem
hierzu korrespondierenden Gegenmuster 22 magnetisiert,
so daß die
jeweils einander anziehenden und zugeordneten Gegenpole N, S dafür sorgen,
daß der
Verriegelungskörper 16 gemäß Pfeil
E in seine Entriegelungsstellung verschwenkt und dort gehalten wird,
wenn der Permanentmagnet 11 gemäß Pfeil F entsprechend in der
Aussparung 20 der Aufnahme 19 an der Schiebetür 1 positioniert
wurde. In der Entriegelungsstellung springt das Verriegelungselement 7 nur
noch um ein Maß h2
von der Schiebetür
vor, welches kleiner als der lichte Abstand zwischen Schiebetür und Anschlag
bemessen ist.