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DE202006005835U1 - Bearbeitungsstation - Google Patents

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DE202006005835U1
DE202006005835U1 DE200620005835 DE202006005835U DE202006005835U1 DE 202006005835 U1 DE202006005835 U1 DE 202006005835U1 DE 200620005835 DE200620005835 DE 200620005835 DE 202006005835 U DE202006005835 U DE 202006005835U DE 202006005835 U1 DE202006005835 U1 DE 202006005835U1
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DE
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processing station
station according
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clamping devices
processing
Prior art date
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DE200620005835
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KUKA Systems GmbH
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KUKA Schweissanlagen GmbH
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Abstract

Bearbeitungsstation für Bauteile (3) unterschiedlichen Typs, wobei die Bearbeitungsstation (2) mindestens ein bewegliches Transportmittel (4) zum Transport der Bauteile (3) zu mehreren Arbeitsstellen (12, 13, 14, 15) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere wechselbare typspezifische Spanneinrichtungen (16, 17) für die Bauteile (3) vorgesehen sind, wobei das Transportmittel (4) mehrere Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) zur lösbaren Aufnahme von jeweils mindestens einer Spanneinrichtung (16, 17) aufweist und wobei die Spanneinrichtungen (16, 17) jeweils mehrere Schnittstellen (20, 21) zur Verbindung mit einem Handlingroboter (23) und mit einer Aufnahmestelle (6, 7, 8, 9) aufweisen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bearbeitungsstation für Bauteile unterschiedlichen Typs mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
  • In der Praxis ist es bekannt, Bearbeitungsstationen mit Drehtischen auszurüsten, die mehrere typspezifische Aufnahmestellen für die Bauteile aufweisen. Hierbei ist z.B. für vier verschiedene Bauteilgruppen jeweils eine adaptierte Aufnahmestelle mit entsprechend angepassten Werkzeugen vorhanden. Rund um den Drehtisch sind mehrere Arbeitsstellen verteilt angeordnet, z.B. eine Beladestelle, an der die Bauteile auf die Aufnahme am Drehtisch gelegt werden, eine anschließende Prozess- oder Bearbeitungsstelle und eine wiederum anschließende Entladestelle zur Entnahme des fertigen Bauteils von der Aufnahme und vom Drehtisch. Die vorbekannte Technik hat den Nachteil, dass das Beladen, die Prozesse und das Entladen einschließlich der Drehbewegungen des Drehtisches innerhalb der Taktzeit stattfinden müssen. Speziell bei kürzeren Taktzeiten überwiegen dann die unproduktiven Anteile (Be- und Entladen sowie Tischdrehungen) die Prozessinhalte. Von den verschiedenartigen Aufnahmestellen kann im Betrieb immer nur eine mit einem Bauteil belegt und benutzt werden. Die anderen bleiben leer. Dies alles verringert die Produktivität der Bearbeitungsstation und führt innerhalb einer Bearbeitungsanlage zur Notwendigkeit, mehrere Bearbeitungsstationen für gleiche Prozesse vorzusehen, was negative Auswirkungen auf Kosten und Flächenverbrauch hat.
  • Die DE 299 23 946 U1 befasst sich mit einer Anlage zum flexiblen Zusammenbau von Kfz-Karosserien. In der Anlage, die auch eine Framingstation beinhaltet, zirkulieren mehrere unterschiedliche Spannrahmen in einer Kreisbahn, wobei die Spannrahmen Bauteile, z.B. Seitenwände von Fahrzeugkarosserien mitführen können. Die Spannrahmen sind mit eigenen Elektroantrieben ausgerüstet und sind an aufgeständerten Schienen in der Art einer Elektrohängebahn geführt. An der Arbeitsstelle in der Framingstation werden die Spannrahmen mit einer Verfahreinheit quer zur Fahrschiene bewegt, wobei sie an eine entlang der Transferlinie zugeführte Bodengruppe der Fahrzeugkarosserie zugestellt und am Stationsgestell abgesteckt werden. Die in der Framingstation vorhanden Roboter dienen ausschließlich der Werkstückbearbeitung und sind als Schweißroboter ausgebildet.
  • Die WO 2004/080645 A1 zeigt eine andere Fertigungsanlage für Karosseriebauteile mit mehreren aneinander anschließenden Bearbeitungsstationen, wobei die Bauteile von Handlingrobotern stationsweise weitergereicht werden. Zwischen den Stationen können Pufferspeicher für die Aufnahme und Zwischenlagerung der Karosseriebauteile angeordnet sein. Die Pufferspeicher sind als Bandspeicher ausgebildet, bei denen Greifeinrichtungen für die Bauteile in einer Kreisbahn um vertikale Achsen umlaufen. Die Greifeinrichtungen bleiben dauerhaft mit ihrem Förderer verbunden.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine bessere Bearbeitungsstation aufzuzeigen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
  • Die beanspruchte Bearbeitungsstation hat gegenüber dem Stand der Technik verschiedene Vorteile. Einerseits besitzt sie eine höhere Produktivität, weil nicht mehr innerhalb eines Arbeitstaktes alle Vorgänge am Bauteil stattfinden müssen. Die verschiedenen Funktionen können vielmehr auf mehrere Takte aufgeteilt werden, was eine bessere Taktausnutzung ermöglicht. Außerdem können bei der Erfindung auf dem Transportmittel sämtliche Aufnahmestellen mit Bauteilen belegt sein, wobei die Bauteile vom gleichen oder unterschiedlichen Typ sein können.
  • Der Typenbezug wird über die typspezifischen Spanneinrichtungen hergestellt, die hierfür in der erforderlichen Zahl und dabei für die einzelnen Typen ggf. mehrfach vorhanden und in ein oder mehreren Magazinen bevorratet sein können. Die Aufnahmestellen am Transportmittel und die Spanneinrichtungen sind untereinander derart adaptiert, dass jede Spanneinrichtung zu jeder Aufnahmestelle passt und dort Platz findet. Die Aufnahmestellen sind damit nicht mehr auf die verschiedenen Bauteiltypen adaptiert, sondern sind generalisiert und untereinander gleichartig. Auf diese Weise können unterschiedliche Bauteiltypen in einem beliebigen und frei wählbaren Mix gefahren werden, wobei lediglich die typspezifischen Spanneinrichtungen benutzt und bei Bedarf gewechselt werden. Die sich ergebende Standardisierungsmöglichkeit des Transportmittels und der Aufnahmestellen ist auch eine technisch, planerisch und wirtschaftlich wertvolle Erleichterung.
  • Die Transporteinrichtung kann unterschiedlich und in beliebiger Weise ausgebildet sein. In der bevorzugten Ausführungsform ist sie ein Drehtisch oder ein im Kreis umlaufender Förderer. Alternativ ist auch eine andere Fördergeometrie möglich. Das Transportmittel kann sich taktweise zwischen den einzelnen peripheren Arbeitsstellen bewegen. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist alternativ eine kontinuierliche Transportbewegung möglich, wobei das Handling der Spanneinrichtungen und die Bearbeitung der Bauteile während des Transports über eine entsprechende Synchronisation der an den Arbeitsstellen vorhandenen Roboter geschehen kann.
  • Die Art der Bearbeitungsprozesse und die Zahl der prozessbezogenen Arbeitsstellen sind beliebig wählbar. Ein bevorzugter Einsatzbereich sind Ausschweiß- oder Respotstationen für Karosseriebauteile von Fahrzeugrohkarosserien. Bei entsprechender Ausbildung, Anordnung und Anzahl von Spanneinrichtungen lassen sich auch Fügevorgänge unter Einbeziehung mehrerer Bauteile durchführen.
  • Die Bearbeitungsstation bietet eine hinsichtlich der Typenvielfalt unbeschränkte und voll flexible Lösung. Die unproduktiven Anteile, wie Be- und Entladen, Transportbewegungen, Spannen von Bauteilen etc. an der Taktzeit können wesentlich reduziert werden, was um so gravierender ist, je kürzer die Taktzeit ist. Andererseits wird der Prozessanteil der Bearbeitungsroboter erhöht, was zu einer besseren Auslastung des Prozessequipments und zu einer höheren Wirtschaftlichkeit führt. Dank der besseren Auslastung können der Aufwand an Prozessequipment und die Anzahl von Prozessrobotern gegenüber dem Stand der Technik reduziert werden, was zu wesentlichen Kosteneinsparungen und zu einer Verbesserung der technischen Verfügbarkeit führt. Der Bauaufwand und Flächenbedarf der erfindungsgemäßen Lösung ist wesentlich geringer als beim Stand der Technik. Außerdem lassen sich Variationen und Änderungen in den Bauteiltypen leicht und schnell integrieren. Hierbei können insbesondere bei Fahrzeugkarosserien Bauteile von auslaufenden Typen mit Bauteilen von neuen Typen im Mix gefahren werden, so dass eine nahtlose Typumstellung gewährleistet ist.
  • In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
  • Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
  • 1: Eine perspektivische Ansicht einer Bearbeitungsanlage mit mehreren Bearbeitungsstationen,
  • 2: einen vergrößerten Ausschnitt von 1 und die perspektivische Darstellung einer Bearbeitungsstation und
  • 3: eine Draufsicht auf die Bearbeitungsstation von 2.
  • Die Erfindung betrifft eine Bearbeitungsstation (2) für Bauteile (3) unterschiedlichen Typs. Die Erfindung betrifft ferner eine Bearbeitungsanlage (1), die mit ein oder mehreren solcher Bearbeitungsstationen (2) ausgerüstet und beispielsweise in 1 dargestellt ist.
  • 2 und 3 zeigen eine solche Bearbeitungsstation (2) in vergrößerter Darstellung. Sie weist mindestens ein bewegliches Transportmittel (4) zum Transport der Bauteile (3) zu mehreren in der Peripherie um das Transportmittel (4) verteilten Arbeitsstellen (12, 13, 14, 15) auf. Das Transportmittel ist im gezeigten Ausführungsbeispiel als Drehtisch (5) ausgebildet, der eine vertikale Drehachse und einen steuerbaren Drehantrieb (nicht dargestellt) aufweist. Der Drehtisch (4) hat z.B. ein aus miteinander verbundenen Quer- und Längsträgern gebildetes rahmenartiges Tischgestell mit liegender Ausrichtung und kann am Anlagenboden angeordnet und abgestützt sein. Alternativ ist eine stehende Anordnung mit horizontaler Drehachse und vertikal ausgerichteter Tischebene oder eine andere Neigung möglich.
  • Das Transportmittel (4) bzw. der Drehtisch (5) hat in der gezeigten Ausführungsform mehrere, z.B. vier gleichmäßig im Umfang verteilte Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) zur lösbaren Aufnahme von jeweils mindestens einer typspezifischen Spanneinrichtung mit mindestens einem dort aufgenommenen Bauteil (3). Die Bauteile (3) sind in 3 schematisch angedeutet. Für jeden Bauteiltyp ist eine andere typspezifische Spanneinrichtung (16, 17) vorgesehen. Z.B. gibt es Spanneinrichtungen (16) für den Bauteiltyp A und andere Spanneinrichtungen (17) für den Bauteiltyp B. An der Bearbeitungsstation (2) können von jedem Typ mehrere Spanneinrichtungen (16, 17) vorhanden sein.
  • Auf dem Transportmittel können alle Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) gleichzeitig mit Spanneinrichtungen (16, 17) belegt sein. An jeder Aufnahmestelle (6, 7, 8, 9) können hierbei wahlweise eine einzelne Spanneinrichtung oder mehrere Spanneinrichtungen in einer Gruppe aufgenommen werden. Die Zahl der Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) und der Arbeitsstellen (12, 13, 14, 15) können gleich sein oder differieren.
  • Der Typenbezug besteht zwischen den Spanneinrichtungen (16, 17) und den verschiedenen Typen von Bauteilen (3). Die Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) brauchen keinen Typbezug auf die Bauteile (3) zu haben. Sie können vielmehr untereinander gleichartig sein und sind vorzugsweise in der Lage, jede der vorhandenen Spanneinrichtungen (16, 17) aufzunehmen. Hierdurch sind ein freier Mix der Spanneinrichtungen (16, 17) und eine Belegungsfreiheit für die Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) gegeben.
  • Die Spanneinrichtungen (16, 17) sind vorzugsweise lösbar mit den Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) verbunden und können bei Bedarf entfernt und dabei auch gewechselt oder ausgetauscht werden. Die Spanneinrichtungen (16, 17) dienen hierbei nicht nur zum bearbeitungsgerechten Positionieren der Bauteile (3) auf dem Transportmittel (4) und an den Arbeitsstellen (12, 13, 14, 15), sondern auch zum Handhaben, insbesondere zum Zuführen und Abführen der Bauteile (3). Die Spanneinrichtungen (16, 17) haben diesbezüglich eine Mehrfachfunktion.
  • Wie 3 verdeutlicht, können die verschiedenen Spanneinrichtungen (16, 17) jeweils aus einem Träger (18) und ein oder mehreren typspezifischen Spannwerkzeugen (19) bestehen. Die Träger (18) können z.B. eine rahmenartige oder plattenartige Form haben. Die Trägerform ist jedoch frei wählbar. Untereinander können die Träger (18) der verschiedenen Spanneinrichtungen (16, 17) gleich sein. Dies ist allerdings nicht notwendig. Z.B. können für größenmäßig stark unterschiedliche Bauteiltypen (3) unterschiedlich große bzw. unterschiedlich geformte Träger (18) eingesetzt werden.
  • Die Zahl, Ausbildung und Anordnung der Spannwerkzeuge (19) richtet sich nach den unterschiedlichen Bauteiltypen (3), insbesondere nach deren Art und Größe. Die Spannwerkzeuge (19) können in beliebig geeigneter Weise am Träger (18) angeordnet sein, wobei auch eine Modulbauweise und eine wechselfähige Befestigung möglich sind. Die Spannwerkzeuge (19) können in beliebig geeigneter Weise betätigt werden. Wenn die Spanneinrichtung (16, 17) z.B. an eine geeignete Energie- und Betriebsmittelversorgung angeschlossen ist, was temporär der Fall sein kann, können die Spannwerkzeuge (19) als fernsteuerbare und motorisch und durch Zylinder oder dergleichen angetriebene Werkzeuge ausgebildet sein. Hierbei kann durch Einsatz von Kniehebeln oder dergleichen eine Selbstverriegelung bzw. eine Totpunktstellung vorhanden sein, wodurch die betätigten Spannwerkzeuge (19) nach Abkopplung der Energie- oder Betriebsmittelversorgung in ihrer Spannstellung selbsttätig verharren und verriegelt sind. Bei erneuter Ankupplung kann über eine Antriebsbetätigung die Spannstellung wieder gelöst werden und eine Entnahme des Bauteils (3) ermöglichen.
  • Die Bauteile (3) können von beliebiger Art, Ausbildung und Größe sein. Im gezeigten und bevorzugten Ausführungsbeispiel handelt es sich um Karosseriebauteile von Fahrzeugrohkarosserien. Die Bauteile (3) können hierbei einteilig oder mehrteilig sein. In der Bearbeitungsstation (2) können beliebige Bearbeitungsprozesse an den Bauteilen (3) vorgenommen werden. Dies können z.B. Fügeprozesse mit Schweißen, Löten, Kleben oder dergleichen sein. Hierbei können auch mehrere gleichzeitig oder zeitversetzt zugeführte Komponenten der Bauteile miteinander verbunden werden. Weitere Bearbeitungsprozesse können Schneiden, Beschichten, spanabhebende Bearbeitung oder dergleichen sein.
  • Für die Handhabung der Spanneinrichtungen (16, 17) sind ein oder mehrere Handlingroboter (23) vorgesehen, die z.B. als sechsachsige Gelenkarmroboter ausgebildet sind und eine mehrachsige Roboterhand (25) aufweisen. Die Handlingroboter (23) dienen zum Beladen und zum Entladen der Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) mit den verschiedenen typspezifischen Spanneinrichtungen (16, 17). Für diese Be- und Entladevorgänge sind ein oder mehrere eigene Arbeitsstellen (12, 15) vorgesehen. Hierbei können z.B. getrennte Be- und Entladestellen (12, 15) vorhanden sein. In der gezeigten Ausführungsform von 3 sind beide Funktionen in einer Arbeitsstelle (12, 15) integriert und werden durch einen einzelnen Handlingroboter (23) erledigt.
  • Im Arbeitsbereich des ein- oder mehrfach vorhandenen Handlingroboters (23) befinden sich ein oder mehrere Bauteilablagen (26, 27). Hier können Bauteile (3) zugeführt und abgeführt werden. Die Bauteilablagen (26, 27) können in beliebig geeigneter Weise als Tische, Stapelgestelle oder dergleichen ausgebildet sein. Der Handlingroboter (23) führt z.B. beim Entladen eine typspezifische Spanneinrichtung (16, 17) zu einer Bauteilablage (26), wo Bauteile (3) einzeln oder im Stapel zugeführt werden und ergreift ein oder mehrere Bauteile (3) mit der entsprechend gesteuerten Spanneinrichtung (16, 17). Die mit dem oder den Bauteilen (3) beladene Spanneinrichtung (16, 17) wird dann vom Handlingroboter (23) zur Beladestelle (12) an der Transporteinrichtung (4) gebracht und auf einer dort bereitstehenden Aufnahmestelle (6) abgesetzt. Der Handlingroboter (23) gibt anschließend die Spanneinrichtung (16, 17) frei, so dass diese bei einer Drehbewegung oder sonstigen Transportbewegung der Transporteinrichtung (4) zur nächsten Arbeitsstelle (13, 14) weiter transportiert werden kann.
  • Ein oder mehrere der anderen Arbeitsstellen (13, 14) sind als Bearbeitungs- oder Prozessstellen ausgebildet. Hier können ebenfalls ein oder mehrere Roboter, insbesondere Arbeitsroboter (24) mit entsprechenden und ggf. wechselbaren Bearbeitungswerkzeugen an der Peripherie der Transporteinrichtung (4) angeordnet sein. Sie würden dann z.B. flurgebunden neben dem Drehtisch (5) stehen oder in einem Portal hängend oder auf sonstige beliebige andere Weise angeordnet sein. Die Roboter (24) haben mit ihren Werkzeugen Zugang zu der im Arbeitsbereich befindlichen Arbeitsstelle (13, 14) und dem dort mit der Spanneinrichtung (16, 17) positionierten Bauteil (3).
  • Die Spanneinrichtungen (16, 17) weisen jeweils mehrere Schnittstellen (20, 21) zur Verbindung mit einem Handlingroboter (23) und mit einer Aufnahmestelle (6, 7, 8, 9) auf. Die Schnittstelle (20) ist z.B. eine Andockstelle für die Roboterhand (25) und deren Wechselwerkzeug. Hierbei kann auch eine Betriebsmittelkupplung für die Zufuhr von Energie oder Betriebsmitteln, z.B. Leistungs- und Signalströmen, Druckluft, Kühlmittel oder dergleichen vorhanden sein. Über die Schnittstelle (20) lassen sich auch in der vorerwähnten Weise die Antriebe der Spannwerkzeuge (19) sowie etwaige sonstige Antriebe oder Verbraucher an der Spanneinrichtung (16, 17) zumindest temporär mit Energie oder anderen Betriebsmitteln versorgen. Nach Abkupplung von der Roboterhand (25) kann diese Betriebsmittelverbindung gekappt sein, wobei die Spannwerkzeuge (29) sich in der vorerwähnten Weise selbst verriegeln.
  • Die Schnittstelle (21) zur Verbindung mit den verschiedenen Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) kann eine dort etwaig vorhandene Gegenschnittstelle (11) adaptiert sein. Die Schnittstellen (11, 21) wirken dabei zum Andocken und Positionieren der Spanneinrichtungen (16, 17) an der jeweiligen Aufnahmestelle (6, 7, 8, 9) zusammen. Die Schnittstelle (21) an der Spanneinrichtung (16, 17) kann z.B. aus zwei oder mehr vorstehenden Zapfen bestehen, die in entsprechende, als Gegenöffnung ausgebildete Gegenschnittstellen (11) an den Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) formschlüssig eingreifen und dabei die z.B. stehend angeordnete Spanneinrichtung (16, 17) positionieren und fixieren. Über diese Einrichtungspositionierung ist auch das mitgeführte Bauteil (3) exakt positioniert. Die Schnittstellen (11, 21) können in beliebig anderer Weise ausgebildet sein. An den Schnittstellen (11, 21) können außerdem angetriebene Spann- oder Fixiermittel angeordnet sein, um die Position zu sichern. Beispielsweise kann an der Unterseite der Träger (18) ein Spanner vorhanden sein, der am Tischgestell angreift und den Zapfeneingriff fixiert. Ferner können die Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) eine Betriebsmittelversorgung aufweisen, die ggf. über die entsprechend adaptierten Schnittstellen (11, 21) an- und abgekuppelt werden kann.
  • Für die Positionierung der Spanneinrichtungen (16, 17) kann an den Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) ein Gestell (10) vorhanden sein, welches z.B. in den gezeigten Ausführungsformen als Rahmengestell ausgebildet ist und die Schnittstelle (11) trägt. Die Spanneinrichtungen (16, 17) können an den Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) in beliebiger Lage und Ausrichtung positioniert werden, wofür die Gestelle (10) entsprechend adaptiert sein können. Die Gestelle (10) können ihrerseits auswechselbar sein.
  • Die Spanneinrichtungen (16, 17) können weitere Schnittstellen aufweisen, z.B. zur Verbindung mit einem in 2 und 3 dargestellten Magazin (22), an dem sie z.B. hängend angeordnet sind. Die betreffende Schnittstelle ist ein Magazinanschluss. An der Bearbeitungsstation (2) können ein oder mehrere Magazine (22) vorhanden sein, die jeweils mehrere Spanneinrichtungen (16, 17) des gleichen oder unterschiedlichen Typs beherbergen. Ein oder mehrere Magazine (22) befinden sich im Arbeitsbereich des oder der Handlingroboter (23), so dass der Handlingroboter (23) bei einem Typwechsel des zugeführten Bauteils (3) die Spanneinrichtung (16, 17) eigenständig wechseln kann. Das Magazin (22) kann in der einfachsten Form als passives Magazin in Form eines stationären Gestells oder dergleichen zur stationären Aufnahme von mehreren Spanneinrichtungen (16, 17) ausgebildet sein. In diesem Fall befinden sich alle Lagerstellen im Arbeitsbereich des Handlingroboters (23). Alternativ kann das Magazin (22) als aktives und z.B. motorisch angetriebenes und umlaufendes Magazin in Form einer Hängebahn in der gezeigten Ausführungsform ausgebildet sein. Bei einer aktiven Magazingestaltung braucht nur ein Teil des Magazins im Arbeitsbereich des Handlingroboters (23) zu sein. Die Magazinsteuerung ist an die Anlagen- und Robotersteuerung angekoppelt, so dass bei einem Typenwechsel das Magazin (22) selbsttätig die benötigte neue Spanneinrichtung (16) bereitstellt und zugleich einen freien Aufnahmeplatz für die abzugebende Spanneinrichtung (17) bereit stellt.
  • In der gezeigten Ausführungsform bewegt sich der Drehtisch (5) mit seinen Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) taktweise im Kreis zwischen den peripheren Arbeitsstellen (12, 13, 14, 15). Die genaue Positionierung erfolgt über den Tischantrieb und geeignete Anschläge, Absteckungen oder sonstige Steuermittel. In diesem Fall sind die Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) an dem in gleicher Verteilung angeordneten Arbeitsstellen (12, 13, 14, 15) positioniert und befinden sich während der Handling- oder Bearbeitungsprozesse in Ruhelage.
  • Alternativ können beim gezeigten Drehtisch (5) die Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) kontinuierlich im Kreis bewegt werden, wobei die Handling- und Bearbeitungsprozesse an den mitbewegten Spanneinrichtungen (16, 17) und Bauteilen (3) durchgeführt werden. Die Roboter (23, 24) werden zu diesem Zweck in geeigneter Weise mit der Transportbewegung synchronisiert. Dies kann z.B. über eine Kopplung mit dem Drehtischantrieb, eine mechanische Schleppverbindung oder in beliebig anderer Weise geschehen. Das Bahn- und Arbeitsprogramm der Roboter (23, 24) wird entsprechend adaptiert, wobei die Kinematik des üblicherweise ortsfest angeordneten Roboters (23, 24) an die Transportbewegung angepasst wird. Alternativ können ein oder mehrere Roboter (23, 24) auf einer Zusatzachse synchron mit dem Transportvorschub mitbewegt werden. In beiden Ausführungsformen dreht der Drehtisch (5) einheitlich und umlaufend in der gleichen Richtung.
  • Die Funktion der Bearbeitungsstation (2) wird nachfolgend anhand des gezeigten Ausführungsbeispiels einer taktweisen Drehtischbewegung erläutert. Die Technik gilt mit entsprechender Adaption auch für eine kontinuierliche Drehtischbewegung.
  • Im Betrieb sind z.B. bei einer kombinierter Be- und Entladestelle (12, 15) alle Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) mit Spanneinrichtungen (16, 17) belegt.
  • An der kombinierten Be- und Entladestelle (12, 15) wird innerhalb des ersten Taktes vom Handlingroboter (23) die Spanneinrichtung (16) mit dem fertig bearbeiteten Bauteil (3) durch Andocken an die Schnittstelle (20) gegriffen, von der Aufnahmestelle (6) gelöst und an die Bauteilablage (27) zur Abgabe des Bauteils (3) bewegt. Wenn kein Typwechsel ansteht, greift der Handlingroboter (23) mit der leeren Spanneinrichtung (16) ein neues Bauteil (3) von der Ablage (26) und spannt es. Anschließend setzt der Handlingroboter (23) die beladene Spanneinrichtung (16) wieder auf die Aufnahmestelle (6), wobei sie über die Schnittstellen (11, 21) positioniert und ggf, fixiert wird.
  • Im alternativen Fall eines Typwechsels gibt der Handlingroboter (23) nach der Bauteilabgabe die leere Spanneinrichtung (16) an das Magazin (22) ab und tauscht sie gegen eine andere Spanneinrichtung (17), mit der anschließend das neue und im Typ andere Bauteil (3) von der Bauteilablage (26) aufgenommen wird. Der weitere Beladevorgang der Aufnahmestelle (6) findet mit dem neuen Bauteiltyp dann in der vorbeschriebenen Weise statt.
  • Bei der Variante mit getrennten Be- und Entladestellen (12, 15) erfolgen die Be- und Entladung in zwei örtlich und funktionell getrennten Arbeitsschritten, wobei auch mehrere getrennte Handlingroboter (23) zum Einsatz kommen können. Beim Beladen ist dabei die zuvor entladene Aufnahmestelle leer.
  • Innerhalb der Taktzeit besteht für diese Vorgänge ausreichend Zeit. Innerhalb des gleichen Taktes werden an den anderen Aufnahmestellen (7, 8) und den dortigen Arbeitsstellen (13, 14) Bearbeitungsprozesse an den positionierten Bauteilen (3) ausgeführt.
  • Nach Taktende dreht der Drehtisch (5) um eine Position weiter. Bei der gezeigten vierständigen Ausführung dreht er um 90°. Hierdurch gelangt die gerade aufgeladene Spanneinrichtung (16, 17) an die nächste Arbeitsstelle (13) und wird dem dort stattfindenden Bearbeitungsprozess unterzogen. Die Drehzeit des Drehtisches (16) geht hierbei nur zu einem geringen Teil in die Taktzeit ein. Alle Aufnahmestelle (6, 7, 8, 9) werde bei Drehung um eine Position weiter und zur nächsten Arbeitsstelle transportiert. In der gezeigten Ausführungsform ist die obere Arbeitsstelle nicht belegt und stellt eine Leerstelle dar, die später bei Bedarf mit einem entsprechenden Prozessequipment ausgerüstet werden kann. An dieser Arbeitsstelle kann man auch die Entladung vornehmen. In vier Takten werden in der gezeigten Ausführungsform die Spanneinrichtungen (16, 17) und die Bauteile (3) von der Beladestelle (12) über die Prozessstelle (13, 14) bis zur Entladestelle (15) bewegt.
  • Abwandlungen der gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind in verschiedener Weise möglich. Die Bauteilablage (26, 27) schließt außer den genannten Varianten auch eine Direktübergabe zwischen Handlingrobotern (23) von benachbarten und im Takt aufeinander abgestimmten Bearbeitungsstationen (2) ein. Ferner können ein oder mehrere Magazine (22) sich über mehrere Bearbeitungsstationen (2) erstrecken und diese gemeinsam bedienen. Die Magazine (22) können auch anders ausgebildet sein, z.B. als Trommelmagazin anstelle der gezeigten hochliegenden Hängebahn, welche allerdings den Vorteil eines geringeren Grundflächenverbrauchs hat.
  • Der Drehtisch (5) kann eine vom Ausführungsbeispiel abweichende Zahl und Verteilung von Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) aufweisen. In 1 ist z.B. am rechten Rand der Bearbeitungsanlage (1) der Drehtisch sechsständig ausgebildet. Ferner ist es möglich, die Transporteinrichtung (4) als Ringförderer in Kreisform oder einer sonstigen geschlossenen Ringform auszubilden. Hierbei können auch an der Innenseite Arbeitsstellen geschaffen und Roboter positioniert werden.
  • Statt der vorgenannten Bearbeitungsvorgänge sind auch komplexere Varianten möglich. Z.B. kann eine Bearbeitungsstation (2) Framingfunktionen erfüllen und die vorbekannten Framingstationen ersetzen. Hierbei können mehrere Karosseriebauteile, z.B. eine Bodengruppe und Seitenwände mit getrennten oder gemeinsamen Spanneinrichtungen (16, 17) von einem oder mehreren Handlingrobotern zugeführt und an einer Aufnahmestelle auf oder an dem Transportmittel positioniert werden. Hierbei können mehrere Spanneinrichtungen (16, 17), die miteinander eine Gruppe bilden, jeder für sich an der Aufnahmestelle positioniert und fixiert werden. Alternativ ist es möglich, mehrere Spanneinrichtungen (16, 17) untereinander zu einem Gehäuse zu verbinden und nur eine der Spanneinrichtungen (16, 17) an der Aufnahmestelle über geeignete Schnittstellen zu positionieren. An den Prozessstellen (13, 14) werden dann Heftschweißungen durch geeignete Schweißroboter mit Schweißwerkzeugen, z.B. Remote-Laserwerkzeugen mit großen Arbeitsabständen durchgeführt. In dem Spanneinrichtungsverbund werden die gefügten Bauteile (3) gespannt und gehalten und stationsweise weiter transportiert, bis am Ende die Spanneinrichtungen (16, 17) abgenommen und die nunmehr ausreichend stabilisierte Rohkarosserie abtransportiert werden kann.
  • Ferner ist es möglich, an ein oder mehreren Arbeitsstellen weitere Bauteile zuzuführen und an die an den Spanneinrichtungen (16, 17) befindlichen Bauteile zu fügen.
  • 1
    Bearbeitungsanlage
    2
    Bearbeitungsstation
    3
    Werkstück, Bauteil
    4
    Transportmittel
    5
    Drehtisch
    6
    Aufnahmestelle
    7
    Aufnahmestelle
    8
    Aufnahmestelle
    9
    Aufnahmestelle
    10
    Gestell
    11
    Schnittstelle, Gegenschnittstellen
    12
    Arbeitsstelle Beladen
    13
    Arbeitsstelle Prozess
    14
    Arbeitsstelle Prozess
    15
    Arbeitsstelle Entladen
    16
    Spanneinrichtung Typ A
    17
    Spanneinrichtung Typ B
    18
    Träger
    19
    Spannwerkzeug
    20
    Schnittstelle, Andockstelle für Handlingroboter
    21
    Schnittstelle, Andockstelle für Aufnahmestelle
    22
    Magazin
    23
    Roboter, Handlingroboter
    24
    Roboter, Bearbeitungsroboter
    25
    Roboterhand
    26
    Bauteilablage
    27
    Bauteilablage

Claims (19)

  1. Bearbeitungsstation für Bauteile (3) unterschiedlichen Typs, wobei die Bearbeitungsstation (2) mindestens ein bewegliches Transportmittel (4) zum Transport der Bauteile (3) zu mehreren Arbeitsstellen (12, 13, 14, 15) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere wechselbare typspezifische Spanneinrichtungen (16, 17) für die Bauteile (3) vorgesehen sind, wobei das Transportmittel (4) mehrere Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) zur lösbaren Aufnahme von jeweils mindestens einer Spanneinrichtung (16, 17) aufweist und wobei die Spanneinrichtungen (16, 17) jeweils mehrere Schnittstellen (20, 21) zur Verbindung mit einem Handlingroboter (23) und mit einer Aufnahmestelle (6, 7, 8, 9) aufweisen.
  2. Bearbeitungsstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanneinrichtung (16, 17) zum Handhaben, insbesondere Zuführen und Abführen und zum bearbeitungsgerechten Positionieren der Bauteile (3) ausgebildet sind.
  3. Bearbeitungsstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportmittel (4) als Drehtisch (5) ausgebildet ist.
  4. Bearbeitungsstation nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) angepasste Schnittstellen (11) zum Andocken und Positionieren der Spanneinrichtungen (16, 17) aufweisen.
  5. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittstellen (11, 21) der Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) und der Spanneinrichtungen (16, 17) gegenseitig adaptiert sind.
  6. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) und die Spanneinrichtungen (16, 17) untereinander gleichartige Schnittstellen (11, 21) aufweisen.
  7. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstation (2) mindestens ein Magazin (22) für Spanneinrichtungen (16, 17) aufweist.
  8. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanneinrichtungen (16, 17) einen Träger (18) mit ein oder mehreren typspezifischen Spannwerkzeugen (19) aufweisen.
  9. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannwerkzeuge (19) fernsteuerbar und verriegelbar ausgebildet sind.
  10. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) Gestelle (10) zur bearbeitungsgerechten Positionierung der Spanneinrichtungen (16, 17) angeordnet sind.
  11. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Arbeitsstellen (12, 13, 14, 15) Roboter (23, 24) angeordnet sind.
  12. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einer Arbeitsstelle (12, 15) mindestens ein Handlingroboter (23) angeordnet ist, in dessen Arbeitsbereich sich mindestens ein Magazin (22) und mindestens eine Bauteilablage (26, 27) befinden.
  13. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportmittel (4) taktweise zwischen den Arbeitsstellen (12, 13, 14, 15) bewegbar ist.
  14. Bearbeitungsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportmittel (4) kontinuierlich zwischen den Arbeitsstellen (12, 13, 14, 15) bewegbar ist, wobei die Roboter (23, 24) mit der Transportbewegung synchronisierbar sind für eine Bearbeitung oder Handhabung der Bauteile (3) während des Transports.
  15. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmestellen (6, 7, 8, 9) zur lösbaren Aufnahme von Gruppen von Spanneinrichtungen (16, 17) ausgebildet sind.
  16. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Spanneinrichtungen (16, 17) untereinander verbindbar sind.
  17. Bearbeitungsanlage für Bauteile (3) unterschiedlichen Typs, wobei die Bearbeitungsanlage (1) mindestens eine Bearbeitungsstation (2) mit mindestens einem beweglichen Transportmittel (4) zum Transport der Bauteile (3) zu mehreren Arbeitsstellen (12, 13, 14, 15) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsstation(en) (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 16 ausgebildet ist/sind.
  18. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Bearbeitungsstationen (2) über Bauteilablagen (26, 27) miteinander verkettet sind.
  19. Bearbeitungsanlage nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Bearbeitungsstationen (2) ein gemeinsames Magazin (22) für Spanneinrichtungen (16, 17) aufweisen.
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