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Die
Erfindung betrifft eine Kreiselpumpe mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1, wie sie aus der EP-B1-0171515 bekannt ist.
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Die
Kreiselpumpen mit Magnetkupplung stellen eine wichtige Art industriell
verwendeter Maschinen zur Förderung
von Flüssigkeiten
dar. Gegenüber den
einfacheren Kreiselpumpen mit Gleitringdichtung weisen sie den Vorteil
einer hermetischen Abdichtung des Pumpenraumes auf. Dies lässt sie
insbesondere zur Förderung
aggressiver oder giftiger Flüssigkeiten
günstig
erscheinen.
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In
den meisten ausgeführten
Fällen
kommen koaxiale Drehkupplungen mit radialer Anordnung der Magnete
und entsprechend radialen magnetischen Wirklinien zur Anwendung.
Nur diese Bauart wird im Folgenden weiter betrachtet und ist auch
Gegenstand der Anmeldung.
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Der
Hintergrund der Erfindung wird nachfolgend anhand von 1 bis 4 zu
den nach dem Stand der Technik bekannten Lösungen erläutert.
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Vorbemerkung
1: Alle Zeichnungen zeigen einen axialen Längsschnitt durch die Pumpe.
Die dabei zumeist geschnittenen Rotationskörper wurden – mit der
Ausnahme von Wellen – der Übersichtlichkeit halber
ohne umlaufende Kanten dargestellt.
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Vorbemerkung
2: Aus Gründen
der Montierbarkeit und der verschiedenen verwendeten Werkstoffe
muss das im nachfolgenden als Pumpengehäuse (1) bezeichnete
Bauteil in der Praxis aus mehreren Teilen aufgebaut sein. Einige
davon sind von der zu fördernden
Flüssigkeit
benetzt und müssen entsprechend
abgedichtet sein, andere nicht. Aus Gründen der einfacheren Darstellung
ist das Pumpengehäuse
(1) hier jedoch einteilig dargestellt.
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Eine
erste bekannte Pumpe in üblicher
Ausführung
ist in 1 dargestellt und wird z.B. in der Broschüre [1] beworben.
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Im
Pumpengehäuse
(1') ist
ein drehendes Pumpen-Laufrad (4') angeordnet, das die zu fördernde
Flüssigkeit über den
Saugstutzen (2')
zugeführt bekommt
und über
den Druckstutzen (3')
wieder unter Druckaufbau auswirft.
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Die
radiale Lagerung des Pumpen-Laufrades (4') erfolgt vermittels einer Laufradwelle
(5') üblicherweise
in Gleitlagern (9', 10'), deren feststehende Teile
in einem Lagereinsatz (11')
aufgenommen werden. Die Schmierung und Kühlung der Gleitlager (9'; 10') erfolgt durch
die zu fördernde
Flüssigkeit
selbst.
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Die
axiale Lagerung des Pumpen-Laufrades (4') und der übrigen damit verbundenen und
drehenden Teile wird hier und im Folgenden nicht weiter betrachtet.
Es sei hier nur angedeutet, dass neben einer mechanischen Lagerung
mit Anlaufscheiben auch hydraulische Wirkprinzipien, die auf Druckdifferenzen
basieren, wie auch eine magnetische Lagerung in Frage kommen können.
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Der
Teil der Drehkupplung, der das antreibende Drehmoment durch eine
Trennwand, die üblicherweise
als dünnwandiger
Spalttopf (12')
ausgeführt
wird, hindurch aufnimmt und über
die Laufradwelle (5')
an das Pumpen-Laufrad (4')
weiterleitet, wird als Magnetrotor (6') bezeichnet. Dieser ist mit Permanentmagneten
(T) bestückt,
die wiederum vor dem korrosiven und evtl. auch abrasiven Angriff
der Förderflüssigkeit
mit einem zylinderförmigen
Schutzmantel (8')
flüssigkeitsdicht
umgeben sein müssen. Es
sei hier nur am Rande erwähnt,
dass es erforderlich sein kann, einen etwa metallisch, sprich ferromagnetisch,
ausgeführten
Magnetrotor (6')
auch vor Korrosion zu schützen
ebenso wie die Welle (5').
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Der
Teil der Drehkupplung, der das antreibende Drehmoment des Motors über die
Antriebswelle (15')
aufnimmt und weitergibt, wird üblich
als Magnettreiber (13')
bezeichnet. Auch er ist entsprechend mit Permanentmagneten (14') bestückt, die
jedoch in Luft drehen und daher keinem besonderen Angriff unterliegen.
Die radiale und axiale Lagerung des Magnettreibers erfolgt in handelsüblichen
Wälzlagern
(16').
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Eine
weitere übliche
Ausführung,
insbesondere für
kleinere Pumpen, zeigt 2. Eine solche Pumpe wird z.B.
in [2] beworben.
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Bei
dieser Konstruktion kann ein Lagereinsatz (11') kostengünstig entfallen.
Das Pumpen-Laufrad (4')
wird mit dem Magnetrotor (6'),
den Permanentmagneten (7')
und dem Schutzmantel (8')
zu einem Teil zusammengefasst. Dieses drehende Laufrad-Magnetrotor-Einheit
(19') wird
hier auf einer feststehenden Achse (17') gleitend gelagert. Die Achse (17') selbst wird
auf der einen Seite über
Strömungsrippen
(18') im
Saugstutzen (2')
befestigt, auf der anderen Seite in dem speziell ausgeformten Spalttopf (12') abgestützt.
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Die
in 1 und 2 beschriebene und heute weitgehend übliche Bauweise
(hier als Bauart A bezeichnet) ist dadurch gekennzeichnet, dass
der Magnettreiber (13')
radial außen über dem
weiter innen liegenden Magnetrotor (6') angeordnet ist. Diese Bauweise
hat den Vorteil, dass das hohe Massenträgheitsmoment des außen gelegenen
Magnettreibers (13')
dem allzu schnellen Hochfahren des antreibenden Motors entgegenwirkt
und somit das Abreißen
der Magnetkupplung günstiger
verhindert werden kann.
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Des
Weiteren erleichtert diese Bauweise insbesondere eine großzügig axial
beabstandete radiale Lagerung des Pumpen-Laufrades (4'), was aufgrund der
hohen hydraulischen Kräfte
innerhalb der Pumpe stets anzustreben ist.
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Seltener
werden hingegen Magnetkupplungspumpen mit einem radial außen gelegenen
Magnetrotor (6'),
der ja flüssigkeitsberührt ist,
und einem innen liegendem Magnetreiber (13') ausgeführt. Diese Ausführung sei
als Bauart B bezeichnet.
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Solche
Pumpen der Bauart B, die z.B. in der
DE
01453760 ,
EP 0171514 oder
EP 0171515 beschrieben sind
und in
3 dargestellt sind, müssen sorgfältig so ausgelegt werden, dass
beim schnellen Hochfahren die Magnetkupplung nicht abreißt, was hier
aufgrund des außen
liegenden Magnetrotors (
6') droht.
Des Weiteren behindert der radial innen liegende Magnettreiber (
13') eine axial
auseinander gezogene innen liegende Gleitlagerung des Laufrad-Magnetrotor-Einheit
(
19'),
wenn nicht der Spalttopf (
12'),
der mit seiner eigentlichen Öffnung
bei der Bauart B der Antriebsseite der Pumpe zugewandt sein muss,
nachteilig recht verwunden ausgeführt wird. Eine ausgeführte Pumpe
der Bauart B wird in [3] beworben und diente als Vorlage für die
3.
Dass hier im Gegensatz zur Konstruktion entspr.
2 die Achse
(
17') ausschließlich durch
die Strömungsrippen
(
18') festgehalten
wird, hat bei der ausgeführten Pumpe
den Vorteil eines durchgängig
dünnwandigen Spalttopfes
(
12'),
der nur mit dem Innendruck der Pumpe, jedoch nicht durch Lagerkräfte belastet
wird.
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Ein
wichtiger Problembereich beim Betrieb der bisher vorgestellten Magnetpumpen,
die also mit Gleitlagerungen versehen sind und das zu pumpende Medium
selbst als deren Kühl-
und Schmiermedium nutzen, ist das weitgehende oder völlige Ausbleiben
eben dieser Flüssigkeit.
Eine solche Mangelschmierung tritt dann auf, wenn sich höhere Gasanteile
in der Flüssigkeit
ansammeln, z.B. durch Kavitation vor der Pumpe, Trombeneintrag oder
auch bei Schlürfbetrieb.
Diese Gasanteile sammeln sich durch die Zentrifugalwirkung in der
Pumpe in den radial innen gelegenen Hohlräumen des Pumpenkörpers an. Bei
der herkömmlichen
Bauweise lt. 1 bis 3 befinden
sich aber genau dort die Gleitlagerungen, die dann trocken fallen
und dadurch häufig
zerstört werden.
Es sind daher viele Vorschläge
gemacht worden, diesem Problem zu begegnen. Diese Lösungen bleiben
jedoch oft der Tribologie der Reibpartner verhaftet – gepaart
mit dem Versuch, die Reibleistung der Lager bei Mangelschmierung
zu vermindern und somit die thermische Zerstörung zu vermeiden.
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Einen
technisch anderen und sehr sinnvollen Weg, nämlich die gefährdete Gleitlagerung
radial möglichst
weit nach außen
zu verlegen, weist der Lösungsansatz
einer „wellenlosen" Magnetpumpe wie in
[4] beschrieben auf, welcher in 4 dargestellt ist.
Diese Konstruktion ist der Bauart A zuzuordnen. Es gelingt hier
zu einer wellen- und achsenlosen Konstruktion zu gelangen, indem
als feststehender Teil (10')
der Gleitlagerung ein Abschnitt des Spalttopfes (12') verwendet
wird und der rotierende Teil (9') der Gleitlagerung durch einen
Abschnitt des Schutzmantels (8') gebildet wird. Das Pumpen-Laufrad
(4') wird
mit dem Magnetrotor (6'),
den Permanentmagneten (7')
und dem Schutzmantel (8')
zu einem hohlen Laufrad-Magnetrotor-Einheit (19') verbunden.
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Dennoch
bleibt der Vorschlag aus [4] technisch beschränkt. So findet die radiale
Gleitlagerung der Laufrad-Magnetrotor-Einheit (19') im Spalttopf (12') selbst statt,
der aber gerade an dieser Stelle als sehr dünnwandiges Bauteil ausgeführt werden
muss. Darauf wird auch in [4] hingewiesen und es kann dort daher
auch nicht auf stabilere zusätzliche
Anfahr- bzw. Notlager (37')
verzichtet werden, die nachteilig teils immer noch durch den Spalttopf
(12') gebildet werden
müssen.
Weiterhin gestattet die Abstützung der
Lagerung im dünnwandigen
Spalttopf keine äußere Kühlung oder
einen einfachen äußeren Zugang, etwa
zur Lagertemperaturüberwachung
oder zur Zwangsspülung.
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Es
bleibt festzustellen, dass im Falle einer Betriebsstörung, z.B.
bei Kavitation vor der Pumpe, Trombeneintrag oder auch bei Schlürfbetrieb,
eine Kreiselpumpe mit deutlich erhöhten Gasanteilen in der zu
fördernden
Flüssigkeit
beaufschlagt wird. Diese Gasanteile sammeln sich durch die Zentrifugalwirkung
in der Pumpe in den radial innen gelegenen Hohlräumen des Pumpenkörpers an.
Bei herkömmlich
ausgeführten
Magnetkupplungspumpen befinden sich dort die Gleitlagerungen, die
dann trocken fallen und dadurch häufig zerstört werden.
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Davon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die radiale
Lagerung im Bereich der Magnetkupplung einer gattungsgemäßen Kreiselpumpe
zu verbessern. Zur Lösung
dieser Aufgabe wird eine Kreiselpumpe mit den Merkmalen der Ansprüche 1 oder
10 vorgeschlagen.
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Durch
die Erfindung, welche die einleitend beschriebenen Unvollkommenheiten
nach dem Stand der Technik überwindet
und und bei der die radiale Lagerung der Laufrad-Magnetrotor-Einheit soweit wie möglich nach
außen
verlagert ist, werden u.a. folgende Vorteile erreicht:
- – die
Lagerung der Laufrad-Magnetrotor-Einheit wird im Falle einer gaseintragenden
Betriebsstörung
außerhalb
des gefährdeten
Innenbereiches sicher weiterbetreiben, wobei auch das Abschleudern
von Restflüssigkeit
nach außen,
die dann zur Lagerschmierung dient, günstig ausgenutzt wird;
- – die
Lagerung befindet sich nahe an der äußeren Gehäusewand, wo durch Kühlrippen
die sich etwa erhitzende, nach außen abgeschleuderte Restflüssigkeit
wirksam gekühlt
werden kann;
- – es
wird eine vergleichsweise hohe Gleitgeschwindigkeit in den Lagern
erzielt, so dass die Lagerung trotz der üblichen niedrigen Pumpendrehzahlen
(in der Regel nur 1000 1/min bis 3000 1/min) auch bei niedrigen
Fördermediumsviskositäten (oft
wasserähnlich)
in den Zustand der berührungsfreien
Gleitung gelangen kann und damit das Mischreibungsgebiet herkömmlicher
Gleitlagerungen in Magnetkupplungspumpen vermieden wird;
- – es
wird ein einfacher äußerer Zugang
zu den Gleitlagern möglich
und damit die Möglichkeit
einer extern versorgten Lagerschmierung und/oder einer sensorischen Überwachung
der Lager geschaffen;
- – der
Spalttopf findet nicht mehr als abstützendes Bauteil Verwendung,
so dass er
- – sich
der magnetischen Momentenübertragung unterordnend – stets
dünnwandig
ausgeführt
werden kann und dennoch die Gefahr einer Überlastung und Deformation
nicht besteht;
- – des
Weiteren werden Anlauf- und Notlager verzichtbar.
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Wenn
ein Flüssigkeitsrückhalteraum
im Bereich der Gleitlagerung der Laufrad-Magnetrotor-Einheit vorgesehen wird,
wird dadurch die Trockenlaufgefahr verringert (Anspruch 2).
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Wenn
die Gleitlagerung der Laufrad-Magnetrotor-Einheit in ihrem rotierenden
Teil als durchgehende Hülse,
gegebenenfalls in Gestalt einer Formmasse ausgeführt wird, können dadurch bestmögliche Materialpaarungen
und ein Schutz der Permanentmagnete des Magnetrotors verbessert
bzw. vereinfacht werden (Anspruch 3).
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Wenn
der rotierende Teil der Gleitlagerung der Laufrad-Magnetrotor-Einheit
auf seinem Außenumfang
Ausnehmungen oder Erhöhungen
aufweist, können
dadurch die Gleiteigenschaften verbessernde Flüssigkeitsbewegungen erzeugt
werden (Anspruch 5).
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Wenn
die außenseitige
Wandung des Pumpengehäuses
im Bereich des feststehenden Teils der Gleitlagerung der Laufrad-Magnetrotor-Einheit
mit Kühlrippen
oder einem Kühlmantel
versehen ist, können überhitzungsbedingte
Lagerschäden
vermieden werden (Anspruch 6).
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Wenn
in der Wandung des Pumpengehäuses
im Bereich des feststehenden Teils der Gleitlagerung der Laufrad-Magnetrotor-Einheit
Zugänge
für externe
Schmiermittel oder Überwachungssensoren vorgesehen
sind, kann hierdurch eine Schmierung oder Notschmierung bzw. eine
Verschleißkontrolle dieser
Gleitlagerung erreicht werden (Ansprüche 7 und/oder 8).
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Wenn
die Pumpengehäusewandung
mehrschichtig aufgebaut ist und die innerste Materialschicht aus
einem korrosions- oder abrasionsbeständigen Werkstoff besteht, wird
hiermit die Langlebigkeit auch bei schwierigen Fördermedien verbessert (Anspruch
9).
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Die
vorerwähnten
Ausgestaltungen einer Kreiselpumpe sind auch unabhängig vom
Anspruch 1 von eigenständiger
erfinderischer Bedeutung.
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Wenn
der Magnettreiber über
mindestens ein im Bereich des Innenraumes der Laufrad-Magnetrotor-Einheit
angeordnetes Lager verfügt,
kann dadurch die Pumpenbaulänge
trotz eigenständiger Lagerung
des Magnettreibers innerhalb der Pumpe erheblich verkürzt werden.
Für die
Magnettreiber-Lagerung werden bevorzugt Wälzlager verwendet. Die Wälzlagerung
des Magnettreibers bleibt von der Förderflüssigkeit unberührt. Hierzu
dient vorzugsweise ein ansich bekannter, zwischen dem Magnetrotor und
dem Magnettreiber angeordneter Spalttopf. Der Magnettreiber weist
vorzugsweise eine zur Antriebsseite hin offene Topfform auf, um
das mindestens eine Lager des Magnetrotors innerhalb des Pumpengehäuses aufzunehmen.
Eine besonders vorteilhafte Lagerung des Magnettreibers wird durch
einen durchgehend hohlen Kragzapfen erreicht, durch den die Antriebswelle
des Magnettreibers geführt
ist, und der vorzugsweise an mindestens einer inneren oder äußeren Fläche an mindestens
einem seiner Endbereiche ein Lager für den Magnettreiber trägt. Verjüngungen
in diesen Endbereichen erleichtern die Unterbringung derartiger
Lager auf kleinem Raum. Wenn die Verjüngung von der Wurzel des Kragzapfens
ausgehend erfolgt, können
bei leichter Bauweise hohe Lagerkräfte aufgenommen werden.
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Die
zumindest teilweise Lagerung des Magnettreibers innerhalb des von
der Laufrad-Magnetrotor-Einheit
aufgespannten Raumes sowie die Ausgestaltungen einer derartigen
Lagerung sind von eigenständiger
erfinderischer Bedeutung.
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Die
vorgenannten sowie die beanspruchten und in den Ausführungsbeispielen
beschriebenen erfindungsgemäß zu verwendenden
Bauteile unterliegen in ihrer Größe, Formgestaltung,
Materialauswahl und technischen Konzeption keinen besonderen Ausnahmebedingungen,
so dass die in dem Anwendungsgebiet bekannten Auswahlkriterien uneingeschränkt Anwendung
finden können.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen
sowie aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung,
in der – beispielhaft – ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Anordnung
einer Kreiselpumpe mit koaxialer Magnetkupplung dargestellt ist. In
der Zeichnung zeigen:
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5 eine
erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Kreiselpumpe
im Axialschnitt – schematisiert;
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6 eine
zweite Ausführungsform;
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7 eine
dritte Ausführungsform;
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8 eine
vierte Ausführungsform;
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9 eine
fünfte
Ausführungsform;
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10 eine
sechste Ausführungsform;
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11 eine
siebte Ausführungsform;
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12 eine
achte Ausführungsform;
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13 eine
neunte Ausführungsform;
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14 eine
zehnte Ausführungsform
sowie
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15 eine
elfte Ausführungsform.
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Den
Ausführungsformen
ist gemeinsam, dass sie ein einen Saugstutzen 2 und einen
Druckstutzen 3 aufweisendes Pumpengehäuse 1 aufweisen, wobei
ein Pumpen- Laufrad 4 koaxial
zum Saugstutzen gelagert ist und in radialer Richtung mit dem Druckstutzen 3 fluidisch
verbunden ist. Das Pumpen-Laufrad 4 weist antriebsseitig
einen Magnetrotor 6 auf, mit dem es zusammen eine zur Antriebsseite
hin offene Laufrad-Magnetrotor-Einheit bildet.
Diese weist auf ihrem Außenumfang
den rotierenden Teil 9 einer Gleitlagerung auf, während der feststehende
Teil 10 dieser Gleitlagerung an der Innenwand 20 des
Pumpengehäuses 1 angeordnet
ist. Auf der radialen Innenseite trägt der Magnetrotor 6 Permanentmagnete 7.
Diese stehen Permanentmagneten 14 mit radialem Abstand
gegenüber,
welche auf der Außenfläche eines
etwa topfförmigen
Magnettreibers 13 angeordnet sind. Zwischen dem Magnetrotor
und dem Magnettreiber ist in allen Ausführungsbeispielen eine Trennwand,
ggf. in Gestalt eines so genannten Spalttopfes 12, zwischengefügt, welche/r
den Magnettreiber gegenüber
dem flüssigkeitsbenetzten
Inneren der Pumpe trocken hält.
Der Magnettreiber 13 ist an zwei axial beabstandeten Stellen über Wälzlager 16a und 16b gelagert.
Diese Lagerung findet bei allen Ausführungsbeispielen – wenn auch
nicht zwingend – jeweils
gegenüber
dem Pumpengehäuse 1 statt,
wobei diese Lagerung bei den Ausführungsformen nach 7 bis 15 zumindest
pumpenseitig innerhalb des von der Laufrad-Magnetrotor-Einheit 19 gebildeten
Raumes erfolgt. Hierzu steht ein durchgehend hohler Kragzapfen 39 von
der antriebsseitigen Gehäusestirnwand zur
Pumpenseite hin ab und weist eine sich verjüngende Bauform 39a, 39b auf,
wobei an seinem antriebsseitigen Endbereich die ihn durchdringende
Antriebswelle 15 der Pumpe wälzgelagert ist, während ein
zweites Wälzlager
im gegenüberliegenden
Endbereich auf seiner Außenseite
die Antriebswelle 15 indirekt, nämlich über den Magnettreiber 13 lagert. Letzterer
weist hierzu eine antriebsseitig offene Topfform auf.
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Der äußere Umfang
der Laufrad-Magnetrotor-Einheit 19 kann nun – bei völliger Gestaltungsfreiheit
und in großzügiger axialer
Ausdehnung – zur Aufnahme
des rotierenden Teils 9 der Gleitlagerung genutzt werden
(5, obere Hälfte)
und muss nicht wie beim Stand der Technik nach 4 der
aus wirtschaftlichen Gründen
möglichst
dünnwandige Schutzmantel 8 sein.
Auch dies hatte ja in [4] zur Notwendigkeit weiterer radialer Anlauf-
und Notlager 37 geführt,
die hier in keiner Weise mehr benötigt werden. Es wird sogar
möglich,
bei geeigneter Wahl des Werkstoffes und bei entsprechender Formgebung, dass
Teile der Magnetrotors 6 selbst zum rotierenden Teil 9 der
Gleitlagerung werden können
(5, untere Hälfte).
Ist der Magnetrotor 6 dazu jedoch nicht geeignet, da sein
Werkstoff in der Regel ferromagnetisch sein muss, dann wird mit
den Ansprüchen
3 und 4 wie noch zu sehen ist eine geeignete technische Lösung angeboten.
Diese ist dem Anspruch 1 unterzuordnen, da der eingeführte Schutz
(Hülse 29 oder Formmasse 30)
für den
Magnetrotor 6 letztlich auch Teil des Laufrad-Magnetrotor-Einheit 19 wird.
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Da
alle Teile der koaxialen Magnetkupplung radial weiter innen gelegen
sind, kann der feststehende Teil 10 der Gleitlagerung ohne
weiteres direkt an die stabile innere Gehäusewandung 20 des
Pumpengehäuses 1 herangeführt werden
(5, obere Hälfte)
und muss nicht mehr nachteilig die prinzipiell dünne Wandung des Spalttopfes 12 sein,
wie in [4] beschrieben. Es wird sogar möglich, bei geeigneter Wahl
des Werkstoffes und bei entsprechender Formgebung, dass Teile der
Gehäusewandung 20 des Pumpengehäuses 1 selbst
zum feststehenden Teil der Gleitlagerung 10 werden können (5,
untere Hälfte),
evtl. auch erst durch eine mehrschichtige Ausführung wie später in Anspruch
9 dargelegt.
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Für eine wirksame
Gleitlagerung ist es dabei unerheblich, ob in zwei expliziten Lagerstellen 9, 10a und 9, 10b gelagert
wird (5, obere Hälfte),
oder ob die gesamte Gleitlagerung zu einer einzigen axial erstreckten "Lagertrommel" auseinander gezogen wird
(5, untere Hälfte).
Auch sind Kombinationen denkbar, also explizite rotierende Lagerung 9a und
b gegen feststehende Lagerung 10 als axial erstreckte Trommel
und umgekehrt.
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Eine
Anordnung gemäß Anspruch
1 bietet nicht nur erhebliche technologische Vorteile, sondern führt auch
zu einem äußerst einfachen
Aufbau der gesamten Pumpe.
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Im
Falle einer – in
der Praxis häufigen – Betriebsstörung der
Pumpe über
massiven Gaseintrag (Luft oder verdampfte Förderflüssigkeit in Folge Kavitation)
wird sich die in der Pumpe verbleibende Restflüssigkeit als abgeschleuderter
Ring am äußeren Umfang im
Pumpengehäuse 1 sammeln.
Bei einer Pumpe entsprechend Anspruch 1 ist genau hier nun die Gleitlagerung 9, 10 angeordnet,
die mit der Restflüssigkeit
bei ausreichender Kühlung
beliebig lange betrieben werden kann. Es ist allerdings bei sehr
geringen Restmengen, die sich tendenziell bei großen Förderhöhen der
Pumpe und geringem statischen Gegendruck einstellen, nicht auszuschließen, dass diese
axial entweichen können,
um sich auf noch höhere
radiale Niveaus im Laufrad zu begeben. Dies kann über eine
Sperre in Form eines Umlaufringes 21 verhindert werden,
wie der Anspruch 2 sie einführt und
in 6 dargestellt ist. Wird der Innendurchmesser des
Umlaufringes 21 kleiner als der Kontaktdurchmesser zwischen
den Gleitlagerhälften 9 und 10 gewählt, so
wird der eingeschlossene und rotierende Flüssigkeitsring 23 stets
die Gleitlagerung 9, 10 benetzen (6,
obere Hälfte).
Ein weiterer Vorteil dieser Konstruktion ergibt sich im Stillstand
der Pumpe, wenn nämlich
der Umlaufring 21 eine völlige Entleerung der Pumpe
im Bereich der Gleitlagerung 9, 10 verhindert.
Wird die Pumpe dann erneut angefahren, ohne dass eine Flüssigkeit
am Saugstutzen 2 ansteht, was ebenfalls ein häufiger Betriebsfehler
ist, dann wird die Gleitlagerung 9, 10 immer noch
mit der im Flüssigkeitsrückhalteraum
(22) verbliebenen Flüssigkeitsvorlage
(6, untere Hälfte)
ausreichend geschmiert und deren axiales Entweichen bei Rotation
ebenfalls durch die Sperre verhindert.
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Die
Erfindung nach Anspruch 1 kann auch dazu ausgenutzt werden, die
axiale Ausdehnung der Pumpe erheblich zu verkürzen. Dies ist möglich, indem
der Magnettreiber 13 nicht im Pumpengehäuse 1 gelagert wird,
sondern direkt auf den Wellenzapfen der Antriebsmaschine gesetzt
wird, also letztlich durch die Antriebsmaschine gelagert wird. Dies
ist in aller Regel ein Elektromotor. Dabei wird der Elektromotor
direkt an die Pumpe geflanscht, was als „Blockbauweise" bekannt ist.
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Vorteil
dieser Konstruktion ist neben dem Effekt der axialen Verkürzung die
Ersparnis der beiden Wälzlager 16.
Nachteil dieser Konstruktion ist, dass der Magnettreiber 13 nicht
mehr zur Pumpe gehörig ist
und damit eine vollständige
Montage der Pumpe erst dann erfolgen kann, wenn auch der antreibende Motor
vorhanden ist. Dessen Baugröße ist aber
zumindest bei industriellen Pumpen zunächst eine unbekannte Größe und wird
erst aufgrund der Kundenangaben bestimmbar. Damit wird der Zeitpunkt
der Endmon tage der Pumpe zwingend hinter diesen Zeitpunkt verlegt
und wird zudem noch zu einer individuellen Montage mit den bekannten
wirtschaftlichen Nachteilen.
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Auf
dem Wege zu einer besseren Lösung wird
gemäß Anspruch
10 (7) zunächst
ein, vorzugsweise lösbarer,
Spalttopf 12 eingeführt,
wie er bei industriellen Pumpen stets Verwendung findet. In der
Praxis sind diese Spalttöpfe
am Umfang sehr dünnwandig
ausgeführt,
um einen möglichst
geringen radialen Spalt zwischen Magnetrotor 6 und Magnettreiber 13 verwirklichen
zu können.
Aufgrund der Bauart nach Anspruch 1 kann der Spalttopf 12 mit
einer glatten Abschlusswand ausgeführt werden und muss mit seiner
größeren Öffnung in
Richtung der Antriebsseite weisen. Zwar sollte der Spalttopf 12 wegen
seiner Dünnwandigkeit
selbst nicht zur Abstützung
einer Wälzlagerung
herangezogen werden, bietet nun aber gemäß Anspruch 10 (7)
in seinem Innenbereich 24 ausreichend Platz für eine axial großzügig bemessene
Wälzlagerung 16 des
Magnettreibers 13. Damit kann das axiale Baumass der Pumpe
auf das der herkömmlichen
Blockbauweise verkürzt
werden, jedoch bleibt hier der Magnettreiber 13 Bestandteil
der Pumpe, was eine vollständige
Serienmontage und Vorratshaltung der Pumpe erlaubt.
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Das
Wellenende 25 bei einer solchen axial verkürzten Bauweise
kann vorteilhaft gemäß Anspruch
15 oder 16 (8) so ausgeführt werden, dass wahlweise über eine
herkömmliche
Pumpenkupplung (dargestellt ist nur das Zapfenteil 27 der Pumpenkupplung)
der direkte Anschluss eines Motors möglich wird (der über einen
Zwischenring auch direkt an die Pumpe angeflanscht werden könnte) oder
ein Wellenzapfen 28 wieder zur konventionellen Pumpe mit
freiem Wellenende führt
(z.B. um vorgegebene Normmaße
einzuhalten). Auch sollte ein solches Wellenende 25 die
Möglichkeit
bieten, eine zusätzliche
Schwungmasse 26 zu befestigen, um den erwähnten Nachteil
der hier gewählten
Bauart B beim Anfahren der Pumpe kompensieren zu können. Alles dies
wäre Bestandteil
der Endmontage des Pumpenaggregates (die auch beim Anwender der
Pumpen selbst durchführbar
wäre) und
würde dennoch
eine weitgehende Serienmontage und günstige Vorratshaltung der Pumpe
beim Hersteller wie oben beschrieben ermöglichen.
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Der
rotierende Teil 9 der Gleitlagerung muss nicht notwendigerweise
aus zwei definierten Lagerhülsen
a und b bestehen oder aus dem Magnetrotor 6 selbst, sondern
kann gemäß Anspruch
3 (9) auch als axial durchgängige Hülse 29 (9,
obere Hälfte)
oder Formmasse 30 (9, untere
Hälfte) ausgeführt werden.
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Dies
bietet wirtschaftliche Vorteile, insbesondere dann, wenn diese Bauteile
gemäß Anspruch
4 (10) auch noch zum Schutz und zur Abdichtung des
radial tiefer gelegenen Magnetrotors 6 und der Permanentmagnete 7 dienen.
Es ist nämlich
je nach Anwendungsgebiet der Pumpe durchaus üblich, dass auch der Magnetrotor 6 als
ferromagnetischer Träger
der Permanentmagnete 7 vor dem Angriff der zu fördernden
Flüssigkeit
geschützt
werden muss und nicht etwa wie das Pumpen-Laufrad (4) mit
der Flüssigkeit
in Kontakt kommen darf. Die nun angenommene Unterschiedlichkeit
der Werkstoffe zwischen Pumpen-Laufrad (4) und Magnetrotor 6 kommt in
einer unterschiedlichen Schraffur zum Ausdruck Der angestrebten
völlig
kontaktfreien und damit verschleißfreien und reibungsarmen Gleitung
des Laufrad-Magnetrotor-Systems 19 im Pumpengehäuse 1 kommt
die hohe Umfangsgeschwindigkeit dieser Anordnung entgegen. Durch
zusätzliche
grübchenartige Ausnehmungen
oder Erhöhungen
auf der Oberfläche der
rotierenden Gleitlagerung 9, z.B. also auf der Hülse 29 oder
der Formmasse 30 können
so genannte Taylor-Wirbel
im Gleitspalt und im angrenzenden Rotationsraum der Flüssigkeit
erzeugt werden, die zur Stabilisierung und zur Kontaktfreiheit der
Gleitlagerung beitragen. Diese Ausnehmungen oder Erhöhungen werden
mit Anspruch 5 (11) eingeführt.
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Insbesondere
wenn in der Pumpe im Falle einer Betriebsstörung nur noch ein Flüssigkeitsring 23 rotiert
und ein Strom an frischer Schmierflüssigkeit ausbleibt, wird sich
diese Restflüssigkeit
in der Gleitlagerung aufgrund von Reibung soweit erhitzen, bis ein
Wärmetransportgleichgewicht
mit dem Pumpengehäuse 1 erreicht
ist. Aufgrund des direkten Kontaktes der Gleitlagerung 9, 10 mit
dem Pumpengehäuse 1 besteht
hier durch Anbringung von äußeren Kühlrippen 32,
wie sie in Anspruch 6 (12) einge führt werden, eine direkt wirksame
Möglichkeit
einer erhöhten
konvektiven Wärmeabfuhr
und damit der Verringerung der stationären Temperatur des Flüssigkeitsringes 23 bei
einer länger
andauernden Betriebsstörung.
In der oberen Hälfte
von 12 ist eine Querverrippung dargestellt, in der
unteren eine Längsverrippung.
Diese letztere dürfte
in der Praxis sinnvoller sein, da hiermit günstig der ohnehin vorhandene
Kühlluftstrom
des antreibenden Elektromotors ausgenutzt werden kann, der immer
in Richtung zur Pumpe hin erfolgt.
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Um
die Mangelschmierung der Gleitlagerung 9, 10 auch
im Falle einer entsprechenden Betriebsstörung zu verhindern, wird die
Versorgung mit externer Schmierflüssigkeit laut Anspruch 7 (13) und/oder
eine sensorische Überwachung
(z.B. Temperatur, Vibration, Körperschall)
der Gleitlagerung 9, 10 laut Anspruch 8 (14)
vorgeschlagen. Hier wirkt sich die Nähe der Gleitlagerung 9, 10 zum
Pumpengehäuse 1 so
aus, dass dieser Zugang denkbar einfach erfolgen kann.
-
Viele
ausgeführte
Magnetkupplungspumpen, die aufgrund der hermetischen Abdichtung
des Pumpeninneren gerade zur Förderung
aggressiver, abrasiver und gefährlicher
Flüssigkeiten
besonders geeignet sind, sind im benetzten Bereich des Pumpengehäuses 1 mit
etwa einer Kunststoffschicht ausgekleidet oder aus mehreren – in der
Regel zwei – Werkstoffschalen
aufgebaut. Letztlich muss dann die innerste Materialschicht 35 die
gewünschten
Eigenschaften gegenüber
der Flüssigkeit
aufweisen, während
die äußeren Schalen
eher der Formgebung und Stabilität
gegenüber
dem Innendruck der Pumpe dienen. Anspruch 9 (15) macht
diese Bauweise auch für
die vorliegende Erfindung geltend. Da insbesondere die erwähnten Kunststoffwerkstoffe
(z.B. PTFE oder PE) ganz hervorragend als Gleitlagerwerkstoff auch
im Mischreibungsgebiet eingesetzt werden können, wird eine Konstruktion
vorgeschlagen, wie sie 15 in der unteren Hälfte zeigt.
Ist hingegen der Werkstoff der innersten Materialschicht 35 nicht
für Gleitlager
geeignet, ist auf die Konstruktion in der oberen Hälfte von 15 zurückzugreifen.
-
LITERATUR
-
- [1] Broschüre
der Firma WERNERT-PUMPEN GMBH D-45476 Mülheim an der Ruhr Chemienormpumpe
aus Kunststoff mit Magnetkupplung – Typenreihe NM Ausgabe 687/02
- [2] Broschüre
der Firma IWAKI Pumpen Iwaki magnetgetriebene Pumpen – Serie
MDM printed in Japan 99.11.ITN
- [3] Broschüre
der Firma CP-Pumpen AG CH-4800 Zofingen:
Magnetkupplungspumpe
MKP, metallisch
- [4] Robert Neumaier:
Hermetische Pumpen Verlag und Bildarchiv
W.H. Faragallah, 1994 ISBN-3-929682-05-2 Kapitel 3.7.12 Wellenlose
Magnetkupplungs-Kreiselpumpen S. 356 ff
-
- 1
- Pumpengehäuse
- 2
- Saugstutzen
- 3
- Druckstutzen
- 4
- Pumpen-Laufrad
- 5
- Laufradwelle
- 6
- Magnetrotor
- 7
- Permanentmagnet
(Rotor)
- 8
- Schutzmantel
- 9
- rotierendes
Gleitlager
- 9a
- rotierendes
Gleitlager, laufradseitig
- 9b
- rotierendes
Gleitlager, antriebsseitig
- 10
- feststehendes
Gleitlager
- 10a
- feststehendes
Gleitlager, laufradseitig
- 10b
- feststehendes
Gleitlager, antriebsseitig
- 11
- Lagereinsatz
- 12
- Spalttopf
- 13
- Magnettreiber
- 14
- Permanentmagnet
(Treiber)
- 15
- Antriebswelle
- 16a
- Wälzlager,
laufradseitig
- 16a
- Wälzlager,
antriebsseitig
- 17
- Achse
- 18
- Strömungsrippen
- 19
- Laufrad-Magnetrotor-Einheit
- 20
- Innenseitige
Wand des Pumpengehäuses
- 21
- Umlaufring
- 22
- Flüssigkeitsrückhalteraum
- 23
- rotierende
Menge von Restflüssigkeit
- 24
- Innenbereich
des Spalttopfes
- 25
- Wellenende
- 26
- Schwungmasse
- 27
- Zapfenteil
einer Pumpenkupplung
- 28
- Wellenzapfen
- 29
- Hülse
- 30
- Formmasse
- 31
- Ausnehmungen
- 32
- Kühlrippen
- 33
- Zugang
für Schmierflüssigkeit
- 34
- Zugang
für Sensoren
- 35
- Innerste
Materialschicht
- 36
- Dichtmittel
- 37
- Anfahr-
bzw. Notlager
- 38
- Außenumfang
des Laufrad-Magnetrotor-Systems
- 39
- Kragzapfen
- 39a
- Verjüngung
- 39b
- Verjüngung