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DE202006004353U1 - Distanzstück zum Einsatz in einer Filteranlage - Google Patents

Distanzstück zum Einsatz in einer Filteranlage Download PDF

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DE202006004353U1 DE202006004353U DE202006004353U DE202006004353U1 DE 202006004353 U1 DE202006004353 U1 DE 202006004353U1 DE 202006004353 U DE202006004353 U DE 202006004353U DE 202006004353 U DE202006004353 U DE 202006004353U DE 202006004353 U1 DE202006004353 U1 DE 202006004353U1
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    • B01D29/39Filters with filtering elements stationary during filtration, e.g. pressure or suction filters, not covered by groups B01D24/00 - B01D27/00; Filtering elements therefor with hollow discs side by side on, or around, one or more tubes, e.g. of the leaf type
    • B01D29/41Filters with filtering elements stationary during filtration, e.g. pressure or suction filters, not covered by groups B01D24/00 - B01D27/00; Filtering elements therefor with hollow discs side by side on, or around, one or more tubes, e.g. of the leaf type mounted transversely on the tube
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  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
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Abstract

Distanzstück (1) zum Einsatz in einer Cross-Flow-Filteranlage, das Filtermittel in der Filteranlage voneinander beabstandet, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Mittel zum Ableiten von Filtrat (8) und zumindest ein Mittel zum Zuführen von Suspension (3, 4) vorgesehen sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Distanzstück zum Einsatz in einer Filteranlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Filteranlage mit dem Distanzstück.
  • Die vorliegende Erfindung liegt auf dem Gebiet von Filtrationsanlagen, die die Querstromtechnologie, auch als Cross-Flow-Technologie bekannt, nutzen. Bei derartigen Filteranlagen wird über dem Filtermittel eine Querströmung erzeugt mit dem Ziel, die Filtermitteloberfläche von Rückständen, auch als Filterkuchen bezeichnet, freizuhalten. Bei den erfindungsgegenständlichen Filteranlagen werden scheibenförmige Filtermittel genutzt, die hintereinander zu einem Filtermittelstapel angeordnet und aufgereiht werden. Das Filtermittelpaket kann in der Filteranlage dabei sowohl horizontal als auch vertikal betrieben werden. Damit über jedem einzelnen Filtermittel des Filtermittelpaketes eine entsprechende Querströmung erzielt werden kann, werden sogenannte Distanzstücke zwischen den einzelnen Filtermitteln angeordnet. Es handelt sich dabei in der Regel um scheibenförmige Elemente aus Metall oder Kunststoff. Filtermittel und Distanzstücke werden üblicherweise über einem Zentralrohr abwechselnd aufgereiht und befestigt. Die Ableitung des Filtrates erfolgt über das Zentralrohr.
  • Bei der Cross-Flow-Technologie wird der Partikelabtrag auf der Filtermitteloberfläche erzeugt, indem das zu filtrierende Fluid, die sogenannte Suspension, in Bewegung versetzt wird und so über die Filtermitteloberfläche gelenkt wird. Derartige Systeme sind beispielsweise beschrieben in der WO 2004/069372. Bei der erfindungsgegenständlichen Filteranlage erfolgt der Einstrom ausgehend vom Zentralrohr in eine Richtung, die als tangential bezeichnet wird. Dies bedeutet, dass aus im Zentralrohr angebrachten Öffnungen die Suspension nicht in radialer Richtung ausgestoßen wird sondern schräg dazu. Anders ausgedrückt erfolgt der Ausstoß entlang von Tangenten zum Zentralrohr bzw. von Geraden, die zu diesen Tangenten parallel verlaufen.
  • Die gekammerte Gestaltung des Zentralrohres, über welche sowohl das Filtrat abgeführt als auch die Suspension zugeführt wird, macht die Konstruktion derartiger Filteranlagen aufwändig.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, bekannte Filteranlagen konstruktiv zu verbessern. Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Distanzstück nach Anspruch 1 und eine Filteranlage nach Anspruch 12. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Erfindungsgemäß sind in einer Filteranlage der Erfindung Distanzstücke vorgesehen, die eine dreifache Funktion ausüben. Zum einen dienen sie wie im Stand der Technik bekannte Distanzstücke dazu, die einzelnen Filtermittel des Filtermittelpaketes voneinander zu beabstanden. Darüber hinaus erfolgt über die Distanzstücke jedoch auch die Filtratabfuhr und die Suspensionszufuhr. Hierfür weist das erfindungsgemäße Distanzstück zumindest ein Mittel zum Ableiten von Filtrat und zumindest ein Mittel zum Zuführen von Suspension auf. Solche Mittel sind insbesondere Bohrungen, Ausnehmungen und Leitungen, die in dem Distanzstück angebracht sind. Bevorzugt erstreckt sich eine Ausnehmung zum Ableiten von Filtrat rechtwinklig zur Hauptebene des Distanzstückes. Die Ausnehmung befindet sich im Anschlussbereich des Filtermittels an das Distanzstück. Die Bohrung oder Leitung zum Zuführen von Suspension verläuft dagegen in der Hauptebene des Distanzstückes bzw. parallel dazu. Der Ausstoß der Suspension erfolgt folglich bevorzugt im Umfangsbereich des Distanzstückes.
  • Vorteilhaft ist, dass ein gesondertes Zentralrohr bei erfindungsgemäßen Anlagen vollständig entfallen kann. Selbst wenn ein solches noch vorgesehen wird, so braucht es nicht gekammert zu sein. Es kann ein einfaches Rohr mit entsprechenden Öffnungen, die mit den Leitungen zum Zuführen von Suspension zusammenwirken, sein. Die Filtratableitung erfolgt erfindungsgemäß innerhalb der hintereinander angeordneten Distanzstücke. Die Ausnehmungen zum Ableiten des Filtrates sind dabei so hintereinander aufgereiht, dass die zumindest eine Ausnehmung, bevorzugt mehreren Ausnehmungen jedes Distanzstückes zusammenwirken, um die Filtratableitung bzw. die mehreren Filtratableitungen zu bilden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist die Öffnung der Leitung des Mittels zum Zuführen von Suspension an der Mantelfläche des Distanzstückes nicht radial angeordnet, sondern schräg dazu, d.h. tangential. Besonders bevorzugt wird dies durch das Vorsehen von Vorsprüngen erreicht, die sich über den äußeren Rand des Distanzstückes hinaus erstrecken. Solche Vorsprünge können auch anschaulich als Flügel oder Nasen umschrieben werden. Eine schräge Anordnung der Öffnung des Mittels zum Zuführen von Suspension kann auch durch eine Ausnehmung im Randbereich des Distanzstückes erzielt werden. Durch diese besonders bevorzugten Maßnahmen erfolgt der Ausstoß von Suspension aus der Leitung entlang einer Tangente zum Umfang des Distanzstückes oder entlang einer dazu parallelen Gerade.
  • Bevorzugt sind mehrere Mittel zum Zuführen von Suspension pro Distanzstück vorgesehen, insbesondere drei oder mehr. Bevorzugt ist ebenfalls, dass mehrere Mittel zum Ableiten von Filtrat pro Distanzstück vorgesehen sind, insbesondere drei oder mehr, bevorzugt sechs. Die Distanzstücke, auch als Distanzscheiben bezeichnet, haben überwiegend einen kreisrunden Durchmesser, da dies sich strömungstechnisch als besonders günstig herausgestellt hat. Ihr Durchmesser ist dem Durchmesser des Zentralrohrs und dem Durchmesser der Filtermittel angepasst. Um eine möglichst hohe Filterfläche zu erzielen, werden die Distanzstücke vorzugsweise einen möglichst geringen Durchmesser haben. Die Höhe der Distanzstücke bestimmt sich nach dem Abstand, der zwischen den einzelnen Filtermitteln erzeugt werden soll. Einerseits ist der Abstand der Filtermittel eines Filtermittelpaketes möglichst gering zu wählen, um eine möglichst hohe Filtermittelfläche zur Verfügung zu stellen. Andererseits ist ein gewisser Abstand zwischen den Filtermitteln notwendig, um der Suspension zu erlauben, sich über diese Filtermitteloberfläche effektiv zu bewegen.
  • Eine weitere Ausführung sieht vor, dass in dem Distanzstück auch ein Mittel zum Ableiten von Suspension vorgesehen ist. Dieses kann wiederum eine Leitung oder Bohrung sein. Vorteilhaft ist, dass dann ein Behälter entfallen kann. Ferner kann dadurch sich im Bereich des Zentrums im Verlauf der Filtration ansammelnde Luft abgezogen werden. Es ist folglich ein Mittel zum Entlüften. Da Luft den Filtrationsvorgang behindert und auch die Membrane des Filtermittels austrocknen kann, ist dies von Vorteil.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert und beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Distanzstückes;
  • 2 eine Aufsicht auf das Distanzstück;
  • 3 einen Schnitt durch das Distanzstück; und
  • 4 eine Seitenansicht des Distanzstückes.
  • Das Distanzstück 1 ist von seiner Grundform her scheibenförmig. Im Zentrum ist eine durchgehende Ausnehmung 2 vorgesehen. Über diese zentrale Ausnehmung 2 erfolgt die Zufuhr an Suspension für sämtliche Distanzstücke 1 eines Filtermittelpaketes. Sie entspricht deshalb einer Suspensionssammelzuleitung. Ausgehend davon sind Leitungen 3, zum Beispiel in der Form einer Bohrung, zum Zuführen von Suspension in der Hauptebene E des Distanzstückes 1 vorgesehen, mit welchen die Suspension aus der zentralen Ausnehmung 2 dem Behälter einer Filteranlage (nicht gezeigt) zugeführt wird. Der Verlauf der Leitungen 3 ist in 2 durch die gestrichelten Linien gezeigt. Die Bohrungen 3' haben in der dargestellten Ausführungsform keine Funktion; sie sind fertigungstechnisch bedingt und werden üblicherweise nach der Fertigung verschlossen. Sie können jedoch bei anderen Fertigungsverfahren, beispielsweise bei Kunststoffspritzgussteilen oder Stahlguss, entfallen. Die Leitung 3' kann jedoch auch als Mittel zum Abführen von Suspension und/oder als Mittel zum Entlüften verwendet werden. In der dargestellten Ausführung verläuft die Leitung 3 zunächst radial und mündet dann in eine Öffnung 4, die Düsenfunktion hat. Aus dieser Öffnung 4 wird die Suspension ausgestoßen und die Strömung über dem Filtermittel erzeugt. Die Pfeile 5 machen diesen Ausstoß deutlich und den Verlauf der Suspension. Wie in den 1 und 2 zu sehen ist, verlaufen die Öffnungen 4 nicht radial, sondern sind im Randbereich, genauer am Umfang 6 des Distanzstückes 1 schräg angeordnet. Die Leitung 3 und die Öffnung 4 können beispielsweise senkrecht aufeinander stehen, wobei sich die Bohrung, die in der dargestellten Ausführung die Öffnung 4 ausbildet weiterhin in der Hauptebene E befindet. Der Ausstoß der Suspension erfolgt durch diese besondere Anordnung entlang einer Tangente T bzw. dazu parallelen Gerade des Distanzstückes 1. Die Öffnung 4 ist in der dargestellten Ausführung in einem Vorsprung 7 vorgesehen. Der Vorsprung 7 ist strömungstechnisch günstig gestaltet, beispielsweise indem er sich in die Richtung, die der Öffnung 4 abgewandt ist, verjüngt (1, 3). Hierdurch wird eine Schattenbildung, d.h. die lokale Ansammlung von Partikeln, verhindert. Es ist für einen Fachmann ersichtlich, dass die tangential ausgerichtete Öffnung 4 anstatt in Vorsprüngen 7 auch in einer Ausnehmung in dem Distanzstück erfolgen kann (nicht dargestellt). Bevorzugt sind die Leitung 3 und die Öffnung 4 strömungstechnisch günstig gestaltet, durch Rundungen und andere Maßnahmen.
  • Die Ausnehmung zum Ableiten von Filtrat 8 ist senkrecht zur Hauptebene E des Distanzstückes 1 angeordnet. In dem Filtermittel gesammeltes Filtrat wird den Ausnehmungen 8 zugeführt und aus der Filteranlage abgeführt.
  • Es ist ersichtlich, dass über das Distanzstück 1 sowohl die Filtratableitung als auch Suspensionszuleitung erfolgen. Ein gesondertes Zentralrohr, wie es im Stand der Technik bekannt ist, kann somit vollständig entfallen. Das Distanzstück 1 bzw. eine Mehrzahl von Distanzstücken 1 stellen sämtliche Funktionen eines solchen Zentralrohres bereit und erfüllen darüber hinaus auch ihre Funktion des Beabstandens von einzelnen Filterelementen. Auch die Befestigung der Filtermittel erfolgt mit Hilfe des erfindungsgemäßen Distanzstückes 1. Es wird somit möglich, eine erfindungsgemäße Filteranlage aus Filtermitteln und Distanzstücken 1 zusammenzusetzen. Durch die Verwendung einer Saugpumpe zum Abziehen des Filtrates über die Ausnehmungen 8 und einer Druckpumpe zum Einströmen von Suspension über die zentrale Ausnehmung 2 und die Leitungen 3 und die Öffnungen 4 ist es nicht erforderlich, einen Druckbehälter vorzusehen. Vorteilhaft ist jedoch das Vorsehen einer Wandung um den Umfang der Filtermittel herum, da hierdurch die zum Filterkuchenabtrag notwendige Strömung über die Filtermittel günstig erzielt bzw. aufrechterhalten werden kann. Eine solche Filteranlage kann zum Beispiel in einen Behälter, der Suspension enthält, eingebracht werden. Diese Konfiguration macht die erfindungsgemäße Filteranlage geeignet beispielsweise zum Einsatz in Klärwerken als Tauch- oder Schwimmfilter.
  • Die Fixierung der Distanzstücke untereinander und damit die Fixierung der Filtermittel erfolgt in der gezeigten Ausführung mit Hilfe des Schraubloches 9 und dem Befestigungsmitteldurchlass 10. Jedes Distanzstück 1 weist ein Schraubloch mit Gewinde 9 und einen gewindefreien Befestigungsmitteldurchlass 10 auf. Durch den Befestigungsmitteldurchlass 10 wird ein Befestigungsmittel, insbesondere eine Schraube, hindurchgeführt und im nächstfolgenden Distanzstück 1 in dem darunter befindlichen Schraubloch mit Gewinde 9 verschraubt. Es können jedoch ebenso gut die Distanzstücke 1 und Filtermittelscheiben eines Filtermittelpaketes gegeneinander verspannt werden oder über eine einzelne oder mehrere Gewindestangen, beispielsweise, miteinander verbunden werden. Damit können die Schraublöcher 9 entfallen und es sind lediglich Befestigungsmitteldurchlässe 10 notwendig.
  • Nacheinander angeordnete Distanzstücke 1 und Filtermittelscheiben werden gegeneinander abgedichtet. Dies erfolgt beispielsweise durch Vorsehen eines O-Rings (nicht gezeigt) in einer entsprechenden Nute 11, die in dem Distanzstück 1 ausgebildet ist. Die Abdichtung der Filtermittel gegenüber der Suspension und damit die Abdichtung der Filtratableitung (Ausnehmung 8) gegenüber der Suspensionszuleitung (Ausnehmung 2 und Leitung 3) erfolgt beispielsweise wiederum mit Hilfe eines O-Rings, der in einer entsprechenden Nute 12 verläuft. Für den Fachmann sind alternative Ausführungen zum Abdichten ersichtlich.
  • 1
    Distanzstück
    2
    zentrale Ausnehmung
    3
    Leitung zum Zuführen von Suspension
    4
    Öffnung
    5
    Pfeil
    6
    Umfang
    7
    Vorsprung
    8
    Ausnehmung zum Ableiten von Filtrat
    9
    Schrauböffnung
    10
    Befestigungsmitteldurchlass
    11
    Nute
    12
    Nute
    T
    Tangente
    E
    Hauptebene

Claims (14)

  1. Distanzstück (1) zum Einsatz in einer Cross-Flow-Filteranlage, das Filtermittel in der Filteranlage voneinander beabstandet, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Mittel zum Ableiten von Filtrat (8) und zumindest ein Mittel zum Zuführen von Suspension (3, 4) vorgesehen sind.
  2. Distanzstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Mittel zum Zuführen von Suspension eine Leitung (3) ist, die in der Hauptebene (E) des Distanzstückes (1) liegt und die im Randbereich des Distanzstückes mündet.
  3. Distanzstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die im Randbereich mündende Öffnung (4) der Leitung (3) so angeordnet ist, dass der Ausstoß von Suspension aus der Öffnung (4) entlang einer Tangente (T) zum Umfang (6) des Distanzstückes erfolgt.
  4. Distanzstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzstück eine kreisrunde Grundform hat, an deren Umfang (6) Vorsprünge (7) vorgesehen sind, in denen die Öffnung (4) des Mittels zum Zuführen von Suspension verläuft und welche in dem Vorsprung so angeordnet ist, dass der Ausstoß der Suspension tangential erfolgt.
  5. Distanzstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (7) sich zu der von der Öffnung (4) abgewandten Seite hin verjüngt.
  6. Distanzstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (4) in einer Ausnehmung im Randbereich des Distanzstückes (1) ausgebildet ist.
  7. Distanzstück nach einem der voranstehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zum Zuführen von Suspension vom Zentrum des Distanzstückes ausgehend zunächst eine Leitung (3) ist, welche radial verläuft, und die dann in einer Öffnung (4) mündet, welche auf einer Tangente (T) oder auf einer zu der Tangente (T) parallel verlaufenden Geraden ausgerichtet ist.
  8. Distanzstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens drei gleichmäßig um den Umfang (6) des Distanzstückes verteilte Mittel zum Zuführen von Suspension vorgesehen sind.
  9. Distanzstück nach einem der Ansprüche 2–8, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzstück (1) eine zentrale Ausnehmung (2) aufweist, in welche die Leitungen (3) zum Zuführen von Suspension münden, so dass die Ausnehmungen (2) hintereinander angeordneter Distanzstücke (1) eine Suspensionssammelzuleitung ausbilden.
  10. Distanzstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Mittel zum Ableiten von Filtrat eine Ausnehmung (8) ist, die sich rechtwinklig zur Hauptebene (E) des Distanzstückes (1) erstreckt und die sich im Bereich des Anschlusses des Filtermittels an das Distanzstück befindet.
  11. Distanzstück nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere, insbesondere drei bis sechs gleichmäßig im Anschlussbereich des Filtermittels angeordnete Ausnehmungen (8) zum Ableiten von Filtrat vorgesehen sind.
  12. Distanzstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Mittel zum Ableiten von Suspension vorgesehen ist, insbesondere eine Bohrung oder Leitung.
  13. Distanzstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Mittel zum Entlüften vorgesehen ist, insbesondere eine Bohrung oder Öffnung.
  14. Cross-Flow-Filtrationsanlage mit einem Distanzstück (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche.
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