DE20200521U1 - Spielgeräteanordnung für insbesondere Geldspielgeräte - Google Patents
Spielgeräteanordnung für insbesondere GeldspielgeräteInfo
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26. Juni 2002 701152/SN
Spielgeräteanordnung für insbesondere Geldspielgeräte
Die Erfindung betrifft eine Spielgeräteanordnung für miteinander verknüpfte Spielgeräte, insbesondere Geldspielgeräte, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In der Praxis eingesetzte Geldspielgeräte weisen eine Steuereinheit mit internem Datenspeicher auf und sind mit einem Zentralrechner oder Knotenpunktrechner verbunden, an den die im Datenspeicher der Steuereinheit des Spielgeräts abgelegten Daten übermittelt und dort ausgewertet werden. Bei den übermittelten Daten handelt es sich um Spielgerät- und ereignisbezogene Daten, z.B. über die Frequentierung des Spielgeräts, die Spielabläufe, bei Geldspielgeräten die Einnahmen-Gewinnausgaben-Differenz, die Höhe der jeweiligen Einzelgewinne, den Kassenbestand des Geräts etc. mehrere Spielgeräte sind miteinander über eine parallele Vernetzung an einem Zentralrechner oder Knotenpunktrechner verknüpft, d.h. von jedem Spielgerät läuft eine separate Leitung zu dem Zentralrechner, an den damit alle Spielgeräte sternförmig angebunden sind. Da insbesondere Geldspielgeräte einer
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staatlichen Normung unterliegen, beträgt die Datenübertragungsgeschwindigkeit von der Steuereinheit des Geldspielgeräts zu dem Zentralrechner einheitlich 9.600 baud, das entspricht 1.200 bytes/sec. In dem Zentralrechner erfolgt eine Auswertung der von den Spielgeräten übermittelten Daten, vornehmlich für steuerliche Zwecke und zur Dokumentierung des Kassenbestandes, aber auch um festzustellen, ob die Einnahmen-Gewinnausgaben-Differenz im Verhältnis zur Anzahl der an diesem Gerät getätigten Spiele im üblichen Rahmen liegt oder davon abweicht, was auf eine Manipulation des Gerätes hinweisen würde. Die Auswertung der Daten erfolgt üblicherweise durch Aufbereitung in Tabellenform, worin die interessierenden Daten eines Spielgeräts zu festgelegten Zeitpunkten aufgelistet sind.
Nachteilig bei den bekannten Spielgeräteanordnungen und Informationsauswertungsverfahren ist die geringe Datenübertragungsrate von nur 9.600 baud, wodurch das System langsam und schwerfällig ist. Wenn die Daten der Spielgeräte vom Zentralrechner abgefragt werden, steht wegen der Dauer der Datenübertragung die Auswertung unabhängig von der Geschwindigkeit des Zentralrechners erst deutlich später zur Verfügung.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Spielgeräteanordnung zu schaffen, die einen höheren Benutzerkomfort für den Spielgerätebetreiber gewährleisten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Spielgeräteanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Durch die Verwendung einer einen Zwischenspeicher aufweisenden Ausleseeinheit, die so programmiert ist, daß sie in definierten Abständen die im Datenspeicher der Steuereinheit des Spielgerätes hinterlegten Daten abfragt und in ihrem Zwischenspeicher ablegt, kann die Datenübertragung zum Zentralrechner erheblich verbessert werden. Die im Zwischenspeicher der Ausleseeinheit bereits gespeicherten Daten können nämlich von der Ausleseeinheit mit deutlich höherer Übertragungsgeschwindigkeit an den Zentralrechner übermittelt werden, als es die vorgegebene Übermittlungsgeschwindigkeit von der Steuereinheit des Geldspielgeräts von 9.600 baud zuläßt. Vorzugsweise kann eine derartige Ausleseeinheit eine Übermittlungsgeschwindigkeit von etwa 100 Mb/s haben, wodurch sich die Übertragungsgeschwindigkeit gegenüber der festgelegten Steuereinheit um das mehr als 80.000-fache erhöht. Dadurch, daß die Daten im Zwischenspeicher der Ausleseeinheit gleichsam schon vor-abgefragt vorliegen, kann bei externer Aufforderung durch den Zentralrechner die Verarbeitung und Informationsauswertung nahezu zeitgleich beginnen, ohne daß noch eine aufwendige Datenübertragung von der Steuereinheit des Geldspielgerätes abgewartet werden müßte.
Eine derart ausgebildete und programmierte Ausleseeinheit kann bei kleiner und preisgünstiger Bauform vorzugsweise drei Eingänge aufweisen, so daß bis zu drei Spielgeräte oder zwei Spielgeräte und eine sogenannte intelligente Trägereinheit mit ihr verbunden werden können; diese Kombination tritt häufig in Raststätten auf. Die Ausleseeinheit kann dabei in eines der Spielgeräte integriert sein. Vorzugsweise hat aber sogar jedes Spielgerät eine eigene integrierte Ausleseeinheit.
Eine erhebliche Verbesserung der Spielgeräteanordnung läßt sich dadurch erreichen, indem die Verknüpfung der Spielgeräte durch eine serielle Vernetzung der Ausleseeinheiten gebildet wird. Bei dieser Art der Vernetzung sind die Spielgeräte hintereinander in Reihe verkabelt, so daß sich jeweils nur eine Leitung von einer
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Ausleseeinheit eines Spielgerätes zur nächsten und nur von einer einzigen Ausleseeinheit zum Zentralrechner erstreckt. Damit läßt sich das benötigte Leitungsmaterial gegenüber der herkömmlichen sternförmigen Vernetzung erheblich vermindern. Auch ist die Verkabelung erheblich weniger fehleranfällig und kann teilweise sogar durch ungeübte Kräfte erfolgen. Durch die Zwischenschaltung der Ausleseeinheiten zwischen die Steuereinheiten der Spielgeräte und den Zentralrechner kann die Datenübertragung immer noch mit ausreichender Geschwindigkeit erfolgen, obwohl die Daten möglicherweise über eine Vielzahl von Ausleseeinheiten der einzelnen Spielgeräte bis schließlich zum Zentralrechner übertragen werden. Bei herkömmlichen Spielgeräteanordnungen ohne Ausleseeinheiten hingegen wäre eine serielle Vernetzung nicht möglich gewesen, ohne die ohnehin schon langsame Datenübertragung auf kaum mehr akzeptables Niveau zu senken.
Für die Datenübertragung bei der erfindungsgemäßen Spielgeräteanordnung sowie dem entsprechenden Informationsauswertungsverfahren ist vorzugsweise ein RS485-BUS zu verwenden.
Die Ausleseeinheit kann auch als Webserver oder FTP-Server ausgebildet sein, so daß eine direkte Anbindung der Spielgeräte an das Internet ermöglicht wird. Eine besonders schnelle und sichere, da normierte Datenübertragung erfolgt, wenn dazu das TCP/lP-Protokoll oder das FTP-Protokoll verwendet wird. Der Zentralrechner kann auch örtlich entfernt von den Spielgeräten aufgestellt sein, wobei die Datenübermittlung zum Zentralrechner mittels Datenfernübertragung über einen Router oder ein Modem und eine Telefonleitung erfolgt. Dies ermöglicht beispielsweise die Anordnung mehrerer Spielgeräte in einer Spielhalle und die Anordnung des Zentralrechners an einem völlig unabhängigen Ort, von dem aus die spielgerät- und ereignisbezogenen Daten der Spielhalle kontrolliert werden. Zwischen den Zentralrechner und die Ausleseeinheiten kann auch eine zu den Spielgeräten örtlich benachbarte
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Rechnereinheit zwischengeschaltet werden. Es ist möglich, daß an dieser Rechnereinheit die Daten der Spielgeräte der einen Spielhalle ausgewertet werden, während die Daten der Spielgeräte verschiedener Spielhallen an den Zentralrechner zur gemeinsamen Auswertung übertragen werden.
Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen und den in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen, die im folgenden beschrieben werden; es zeigen:
Fig. 1 schematisch ein Geldspielgerät,
Fig. 2 die Verknüpfung mehrere Geldspielgeräte mit einem Zentralrechner,
Fig. 3 eine andere Ausführungsform des Gegenstands aus Fig. 2,
Fig. 4 eine von der Geräteanordnung erstellte Auswertungsgraphik,
Fig. 5 eine weitere Auswertungsgraphik und
Fig. 6 eine von der Geräteanordnung erstellte Hitliste verschiedener Spielgeräte.
Das in Fig. 1 dargestellte Geldspielgerät 1 hat einen Geldeinwurf 2, ein Zählwerk 3, einen Münzprüfer 4, einen Kassenverteiler für Gewinne 5, mehrere Auszahlröhren 6 und eine Auszahlschale 7. Mehrere Anzeigeelemente 8 für den Spielverlauf sind beispielsweise als Drehscheiben oder ähnliches ausgebildet. Im Inneren des Geldspielgerätes 1 befindet sich eine Steuereinheit 9 mit einem Datenspeicher 10, in
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dem die spielgerät- und ereignisbezogenen Daten abgelegt werden. Mit der Steuereinheit ist eine bei der abgebildeten Ausführungsform in das Gerät integrierte Ausleseeinheit 11 verbunden. Die Ausleseeinheit 11 ist derart programmiert, daß sie die im Datenspeicher 10 der Steuereinheit 9 abgelegten Daten in definierten Abständen abfragt. Die Datenübertragungsgeschwindigkeit auf der mit 12 gekennzeichneten Verbindung beträgt 9.600 baud. Die von der Ausleseeinheit 11 abgefragten Daten werden in einem Zwischenspeicher der Ausleseeinheit abgelegt und von dort auf externe Aufforderung, z.B. von dem Zentralrechner oder zu voraus festgelegten Zeitpunkten an den Zentralrechner übertragen. Die Übertragungsgeschwindigkeit auf der mit 13 bezeichneten Verbindungsleitung zum Zentralrechner beträgt etwa 100 Mb/s.
In Fig. 2 ist die Verknüpfung mehrerer Geldspielgeräte untereinander und mit einem Zentralrechner 14 durch eine serielle Vernetzung dargestellt. In jedes der Geldspielgeräte 1 ist eine nicht abgebildete Ausleseeinheit integriert. Über die Ausleseeinheiten sind die einzelnen Geldspielgeräte 1 miteinander verbunden. Die Datenübertragung des oben links dargestellten Geldspielgerätes 1' an den Zentralrechner 14 erfolgt dabei von dessen Ausleseeinheit über die Ausleseeinheiten sämtlicher übrigen dargestellten Geldspielgeräte 1. Da die Übertragungsgeschwindigkeit auf den Verbindungen 15 zwischen den Ausleseeinheiten und der Verbindung 13 zum Zentralrechner 14 jedoch sehr hoch ist, entstehen dadurch keine merkbaren Verzögerungen.
In Fig. 3 ist schematisch die Verknüpfung von Geldspielgeräten 1 in zwei Spielhallen 16 mit einem Zentralrechner 14 an einem anderen Ort 17 dargestellt. Bevorzugt aber nicht zwingend ist dabei in jeder Spielhalle 16 eine Rechnereinheit 18 zwischengeschaltet, von der aus die von den Spielgeräten 1 abgefragten Daten über ein Modem 19 per Datenfernübertragung an den Zentralrechner 14 übermittelt wer-
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den. Die Datenübermittlung zwischen der Rechnereinheit 18 und dem Zentralrechner 14 kann dabei nicht nur in die durch Pfeile angedeutete Richtung, sondern auch in umgekehrter Richtung erfolgen. So kann beispielsweise nach Auswertung der Daten am Zentralrechner 14 eine Rückübertragung zur Rechnereinheit 18 stattfinden. Dadurch wird es z.B. dem Leiter einer Spielhalle vor Ort ermöglicht, beispielsweise Werbemaßnahmen für zu wenig genutzte Geräte einzuleiten, wie eine sogenannte "happy hour", möglicherweise manipulierte Geräte abzuschalten oder anderweitig in Abhängigkeit von den ausgewerteten Informationen auf die Benutzung der Geräte Einfluß zu nehmen.
Am Zentralrechner findet eine Verarbeitung der von den Geldspielgeräten gelieferten Daten statt, wobei diese für eine bessere Übersicht gegenüber den herkömmlichen listenartigen Auswertungen in einer Graphik aufgetragen werden. Die Fig. 4 und 5 zeigen Beispiele derartiger Graphiken. In der Graphik in Fig. 4 sind auf einem horizontalen Zeitstrahl 20 die an einem bestimmten Gerät erfolgten Spiele und die damit erzielte Einnahmen-Gewinnausgaben-Differenz aufgetragen. Dadurch läßt sich leicht erkennen, ob sich das jeweilige Gerät überwiegend in dem erwünschten Bereich mit hoher Frequentation und hohen Einnahmen oberhalb der Null-Linie 20 befindet. Vorzugsweise wird ein Bereich zu hoher Auszahlungen, der auf eine Manipulation des Gerätes schließen läßt, optisch hervorgehoben, damit eventuell darin liegende Werte sofort ins Auge fallen. Dieser Signalbereich 21 ist in Fig. 4 durch Schraffur angedeutet. Es kann auch eine akustische Warnmeldung erfolgen, sobald Werte in diesem Bereich 21 liegen. Eine solche optische und/oder akustische Warnmeldung kann bei einer Geräteanordnung wie in Fig. 3 auch an die in der Spielhalle 16 befindliche Rechnereinheit 18 übermittelt werden, so daß dort das betreffende Spielgerät 1 kontrolliert oder ggf. abgeschaltet werden kann.
Zur Erstellung der Graphik aus Fig. 5 wurden die Daten verschiedener Spielgeräte
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berücksichtigt und überlagert sowie in einer gemeinsamen Graphik aufgetragen. Diese zeigt für jedes Gerät die Anzahl der Spiele über der kumulierten Einnahmen-Gewinnausgaben-Differenz, d.h. der Kasse. In dieser Graphik ist leicht zu erkennen, ob sich ein Gerät in dem erstrebten rechten oberen Quadranten (hohe Frequentierung, hohe Einnahmen) befindet. Auch in dieser Graphik kann ein Signalbereich 21 beispielsweise durch rote Unterlegung hervorgehoben sein, der die Schwelle 22 kennzeichnet, unterhalb der z.B. von einer Manipulation des Gerätes ausgegangen werden muß.
Die in Fig. 6 dargestellte Auswertung zeigt eine Hitliste, auf der verschiedene Spielgeräte nach Art einer Rangliste entsprechend ihrer Einnahmen-Gewinnausgaben-Differenz aufgelistet sind. Die dargestellte Hitliste führt ausschließlich Geräte einer Spielhalle auf. Es können jedoch auch Geräte verschiedener Spielhallen und Standorte in einer solchen Liste miteinander verglichen werden und beispielsweise auch die mit der Gesamheit ihrer Geräte lukrativste Spielhalle ermittelt werden.
Die erfindungsgemäße Spielgeräteanordnung erlaubt durch die schnelle Datenübertragung eine stets aktuelle Auswertung, die mit den beschriebenen Graphiken und Auswertungen sehr übersichtlich und benutzerfreundlich ausgestaltet ist.
Claims (16)
1. Spielgeräteanordnung mit wenigstens zwei miteinander verknüpften Spielgeräten, insbesondere Geldspielgeräten (1), die jeweils eine Steuereinheit (9) mit internem Datenspeicher (10) aufweisen, der mit einem Zentralrechner (14) zur Informationsübermittlung und Auswertung spielgerät- und ereignisbezogener Daten, z. B. über die Frequentierung der Spielgeräte oder Spielabläufe, verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (9) jedes Spielgeräts mit einer einen Zwischenspeicher aufweisenden Ausleseeinheit (11) verbunden ist, über die die Anbindung an den Zentralrechner (14) erfolgt und die in definierten Abständen die im Datenspeicher (10) der Steuereinheit (9) hinterlegten Daten abfragt, im Zwischenspeicher ablegt und zu vorgegebenen Zeitpunkten oder auf externe Aufforderung mit gegenüber der Datenübertragungsgeschwindigkeit von der Steuereinheit (9) zu der Ausleseeinheit (11) deutlich erhöhter Übertragungsgeschwindigkeit an den Zentralrechner (14) übermittelt.
2. Spielgeräteanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausleseeinheit (11) in wenigstens ein Spielgerät integriert ist.
3. Spielgeräteanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Spielgerät eine Ausleseeinheit (11) aufweist.
4. Spielgeräteanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verknüpfung der Spielgeräte durch eine serielle Vernetzung der Ausleseeinheiten (11) gebildet ist.
5. Spielgeräteanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch die Verwendung eines RS485 BUS für den Datentransport zwischen der Ausleseeinheit (11) und dem Zentralrechner (14) und den Ausleseeinheiten (11) untereinander.
6. Spielgeräteanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch die Verwendung eines TCP/IP-Protokolls oder eines FTP-Protokolls zur Datenübertragung zwischen der Ausleseeinheit (11) und dem Zentralrechner (14) oder den Ausleseeinheiten (11) untereinander.
7. Spielgeräteanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausleseeinheit (11) auch als Webserver oder FTP-Server ausgebildet ist.
8. Spielgeräteanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentralrechner (14) örtlich entfernt von den Spielgeräten aufgestellt ist und die Datenübermittlung zum Zentralrechner (14) mittels Datenfernübertragung über einen Router oder ein Modem (19) und eine Telefonleitung erfolgt.
9. Spielgeräteanordnung nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch eine zu den Spielgeräten örtlich benachbarte Rechnereinheit (18), die zwischen die Ausleseeinheiten (11) und den Zentralrechner (14) geschaltet ist.
10. Spielgeräteanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch eine Datenverarbeitungseinheit, die die ereignis- und spielgerätbezogenen Informationen in einer Graphik über dem jeweils betrachteten Nutzungszeitraum des Spielgeräts aufträgt.
11. Spielgeräteanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenverarbeitungseinheit eine Graphik erstellt, in der die Einnahmen und Gewinnausgaben sowie die Anzahl der Spiele über der Zeit aufgetragen wird.
12. Spielgeräteanordnung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenverarbeitungseinheit im Zentralrechner die Daten des zu analysierenden Spielgeräts mit denen anderer, vergleichbarer Geräte überlagert und die Graphik neben den Daten des zu analysierenden Spielgeräts entsprechende Daten anderer Geräte zeigt.
13. Spielgeräteanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenverarbeitungseinheit eine Graphik erstellt, in der die Spielhäufigkeit innerhalb eines festgelegten Zeitraums an einem bestimmten Spielgerät (1) über der Einnahmen-Gewinnausgaben-Differenz in dem betreffenden Spielgerät neben den entsprechenden Daten anderer Spielgeräte (1) aufgetragen wird.
14. Spielgeräteanordnung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenverarbeitungseinheit eine Hitliste erstellt, in der verschiedene Spielgeräte nach Art einer Rangliste entsprechend der Häufigkeit ihrer Benutzung und/oder ihrer Einnahmen-Gewinnausgaben-Differenz aufgelistet werden.
15. Spielgeräteanordnung nach Anspruch 9 und einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel für eine Rückübertragung der von dem Zentralrechner (14) erstellten Auswertungen an die Rechnereinheit (18) am Ort (16) der Spielgeräte vorgesehen sind.
16. Spielgeräteanordnung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Erstellung der Auswertung optische und/oder akustische Signalbereiche (21) eingearbeitet werden, die eine unterdurchschnittliche Frequentierung eines oder mehrerer Spielgeräte, eine unterdurchschnittliche Einnahmen- Gewinnausgaben-Differenz oder dergleichen unerwünschte Ereignisse bei Unterschreiten einer vorgegebenen Schwelle (22) durch eine optische und/oder akustische Warnmeldung hervorheben.
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