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DE202005021844U1 - Zweiteiliges Abschlussprofil für Dämmplatten - Google Patents

Zweiteiliges Abschlussprofil für Dämmplatten Download PDF

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DE202005021844U1
DE202005021844U1 DE202005021844U DE202005021844U DE202005021844U1 DE 202005021844 U1 DE202005021844 U1 DE 202005021844U1 DE 202005021844 U DE202005021844 U DE 202005021844U DE 202005021844 U DE202005021844 U DE 202005021844U DE 202005021844 U1 DE202005021844 U1 DE 202005021844U1
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Abstract

Zweiteiliges Abschlussprofil (1) für Dämmplatten von Gebäuden mit einem an einer Wand befestigbaren Basisprofil (2), bestehend aus einem Befestigungsschenkel (3), einem im Wesentlichen normal dazu stehenden Verbindungsschenkel (4) und einem putzseitigen Führungsschenkel (5), wobei der Führungsschenkel (5) ein mit zumindest einer Abziehfläche (6, 6') für einen Armierungsputz ausgestattetes Aufsteckprofil (7) aufweist, wobei das Aufsteckprofil (7) den Führungsschenkel (5) zumindest auf der dem Armierungsputz zugewandten Seite zur Gänze abdeckt und das Aufsteckprofil (7) nach der Aufbringung des Armierungsputzes längs der Profilachse am Führungsschenkel (5) verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufsteckprofil (7) eine über den Führungsschenkel (5) des Basisprofils (2) hinausragende Einputzlasche (10) aufweist, welche am putzseitigen Rand Ausstanzungen (11) zur Verankerung im Armierungsputz aufweist, oder dass an einem Basisteil (8) des Aufsteckprofils (7) ein Armierungsgitter (19) befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein zweiteiliges Abschlussprofil für Dämmplatten von Gebäuden mit einem an einer Wand befestigbaren Basisprofil, bestehend aus einem Befestigungsschenkel, einem im Wesentlichen normal dazu stehenden Verbindungsschenkel und einem putzseitigen Führungsschenkel, wobei der Führungsschenkel ein mit zumindest einer Abziehfläche für einen Armierungsputz ausgestattetes Aufsteckprofil aufweist, wobei das Aufsteckprofil den Führungsschenkel zumindest auf der dem Armierungsputz zugewandten Seite zur Gänze abdeckt und das Aufsteckprofil nach der Aufbringung des Armierungsputzes längs der Profilachse am Führungsschenkel verschiebbar ist.
  • Abschlussprofile für Dämmplatten dienen in erster Linie als Anschlag- bzw. Sockelschienen, auf die die isolierenden Dämmplatten aufgesetzt werden können. Bekannte Abschlussprofile sind beispielsweise einteilig aus Metall, wie z. B. Aluminium, verzinktem Blech, Edelstahl, etc. gefertigt. Einteilige Metallprofile sind allerdings bei Temperaturschwankungen relativ starken Dehnungs- bzw. Schrumpfungsprozessen unterworfen, was im Bereich des Profilstoßes vertikale Risse in der Fassade verursacht. Darüber hinaus treten bei einteiligen Abschlussprofilen, insbesondere bei Dämmplatten größerer Stärke, mitunter Stabilitätsprobleme auf, wobei es durch Verwindung des Abschlussprofils ebenfalls zur Rissbildung in der Fassade kommen kann.
  • Aus der DE 296 05 273 U1 ist ein zweiteiliges Abschlussprofil aus einem L-förmigen Basisprofilteil und einem L-förmigen Aufsatzprofilteil bekannt, die aneinander durch Schraub- oder Nietverbindungen befestigt sind. Die Schrauben oder Nieten sind in einem Profilteil durch ein Rundloch und im anderen Profilteil durch ein quer zur Längserstreckung der Profilteile verlaufendes Langloch hindurchgeführt, so dass die Profilteile gegeneinander in Querrichtung verschoben werden können, und somit die Breite des Abschlussprofils variiert werden kann. Auf diese Weise können Dämmplatten unterschiedlicher Dicke eingesetzt werden. Nachteilig ist die relativ aufwändige Montage vor Ort, sowie die Tatsache, dass eine Relativbewegung der beiden Profilteile in Längsrichtung nicht möglich ist.
  • Aus der AT 002327 U1 ist eine mehrteilige Randleiste zur Befestigung von Abdeckplatten an Gebäudewänden bekannt, die ein Innenprofil mit einem Befesti gungsschenkel zur Fixierung an der Gebäudewand und einen Verbindungsschenkel zur Befestigung eines Außenprofils sowie ein Außenprofil mit einem Verbindungsschenkel zum Befestigen am Innenprofil und einem Halteschenkel für eine Abdeckplatte aufweist. Der Abstand des Halteschenkels von der Gebäudewand ist variierbar. Die Verbindungsschenkel weisen parallele und im gleichen Abstand zueinander angeordnete Reihen korrespondierender Komplementärprofile zur Verrastung der. Verbindungsschenkel aneinander auf. Die komplementären Profile bestehen aus einem beispielsweise ein Schwalbenschwanzprofil aufweisenden Kanal und einen in diesen eingreifenden Steg. Nachteilig ist, dass die Kanäle leicht verschmutzen können und eine sichere Verbindung der zusammengesetzten Teile gefährden. Darüber hinaus ergibt sich das Problem, dass im Baustellenbereich ein Zusammenbauen der mehrteiligen Profile durch Zusammenfügen der relativ klein ausgeführten Komplementärprofile sehr schwierig ist.
  • Die AT 003128 U1 beschreibt eine Sockelleiste für den unteren Anschluss von Wärmedämmschichten, die an einer Wand angebracht sind, welche Sockelleiste aus zwei miteinander verstellbar verbundenen Winkelprofilen besteht. Die Profile sind durch einen Steckverschluss miteinander verbunden. Die beiden dünnwandigen Profile bestehen aus Kunststoff. Der Nachteil dieser bekannten Sockelleiste ist, dass insbesondere bei Wärmedämmschichten hoher Dämmstärke relativ große Verformungen auftreten, welche zu Rissen in der Fassade führen.
  • Weiters ist es aus der DE 296 06 107 U1 bekannt, ein Basisprofil einzusetzen, welches aus einem an der Wand befestigbaren Befestigungsschenkel, einem normal dazu stehenden Verbindungsschenkel und einem putzseitigen Aufnahmeschenkel mit Durchbrüchen besteht, welcher parallel zum Befestigungsschenkel ausgerichtet ist. Der Aufnahmeschenkel weist ein mit einer Abziehkante bzw. Abziehfläche für den Armierungsputz ausgestattetes Aufsteckprofil auf, welches im Bereich des Aufnahmeschenkels Ausstanzungen aufweist. Die Ausstanzungen im Aufsteckprofil ermöglichen es der Putzschicht bis in die Durchbrüche des Aufnahmeschenkels einzudringen, wodurch allerdings jede Relativbewegung zwischen Basis- und Aufsteckprofil unterbunden wird.
  • Aus der EP 0 651 103 A1 ist ein zweiteiliges Abschlussprofil für Wandisolierplatten bekannt, das aus einem L-förmigen Basisprofil und einem aufschnappbaren putzseitigen Winkelprofil besteht. Das Basisprofil weist einen an der Wand befestigten Befestigungsschenkel und einen im Wesentlichen normal dazu stehenden Halteschenkel mit einem kastenförmigen Profilquerschnitt auf. Der Halteschenkel weist eine Kuppeleinrichtung mit zwei Schnappelementen auf, mit welchen das Winkelprofil auf den Halteschenkel aufgeschnappt werden kann. Eine ähnliche Ausführungsvariante mit einem L-förmigen Basisprofil und einem aufschnappbaren Putzschenkel ist aus der DE 197 18 449 A1 bekannt.
  • Schließlich zeigt die AT 005116 U1 eine Aufsteckprofilleiste für ein im Wesentlichen U-förmiges Basisprofil, mit einem Hauptsteg, einem an einer Längskante des Hauptsteges anschließenden und U-förmig auf diesen zurückgebogenen Halteschenkel und einen von der anderen Längskante des Hauptsteges schräg vom Halteschenkel weg verlaufenden Putzschenkel, wobei der Hauptsteg an seiner dem Halteschenkel zugewandten Oberfläche zumindest teilweise geriffelt oder gezahnt ausgeführt ist. Die Aufsteckprofilleiste wird auf einen Führungsschenkel des Basisprofils aufgesteckt, der ebenfalls eine Riffelung aufweist, so dass sich ein guter Halt der Aufsteckprofilleiste auf dem Basisprofil ergibt. Die dem Putz zugewandte Seite des Führungsschenkels wird durch die Aufsteckprofilleiste zur Gänze abgedeckt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, diese Nachteile zu vermeiden und bei einem zweiteiligen Abschlussprofil der eingangs genannten Art die Bildung von Rissen in der Fassade zu vermeiden und dabei einen einfachen Zusammenbau des zweiteiligen Abschlussprofils vor Ort zu ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Aufsteckprofil eine über den Führungsschenkel des Basisprofils hinausragende Einputzlasche aufweist, welche am putzseitigen Rand Ausstanzungen zur Verankerung im Armierungsputz aufweist, oder dass an einem Basisteil des Aufsteckprofils ein Armierungsgitter befestigt ist. Es können auch herkömmliche Basisprofile mit einem gelochten Führungsschenkel verwendet werden, dadurch dass die dem Putz bzw. der Armierungsmasse zugewandte Seite des Führungsschenkels zur Gänze abdeckt ist, kann ein Verkleben der beiden Profilteile durch eindringendes Putz- oder Armierungsmaterial vermieden werden.
  • Herkömmliche Abschlussprofile bzw. Aufsteckprofile neigen durch deren durchgängige obere Abschlusskante, welche eine Sollbruchkante darstellt, zur Bildung waagrechter Risse. Zu deren Vermeidung weist das Aufsteckprofil eine über den Führungsschenkel des Basisprofils hinausragende Einputzlasche mit Ausstanzungen zur Verankerung im Armierungsputz auf. Der putzseitigen Rand der Einputzlasche kann vorzugsweise eine Verjüngung, beispielsweise eine abgeschrägte oder abgerundete Kante, aufweisen. Alternativ kann zur Vermeidung waagrechter Risse an einem Basisteil des Aufsteckprofils ein Armierungsgitter befestigt sein. Weiters kann das Aufsteckprofil in vorteilhafter Weise ohne Verwendung von Hilfsmitteln und Werkzeugen auf das Basisprofil montiert werden.
  • Erfindungsgemäß weist das Aufsteckprofil einen putzseitig geschlossenen Basisteil auf, welcher den Führungsschenkel abdeckt, sowie zumindest ein vorzugsweise einstückig angeformtes Rast- oder Schnappelement, welches das Aufsteckprofil längs der Profilachse verschiebbar festlegt.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine erste Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen, zweiteiligen Abschlussprofils für Dämmplatten von Gebäuden, in einer Schrägansicht,
  • 2 ein vergrößertes Detail der Variante gemäß 1 in einer Schnittdarstellung normal zur Profillängsachse, die
  • 3, 5, 7, 9, 11 und 13 zeigen weiter Ausführungsvarianten des zweiteiligen Abschlussprofils in einer Schrägansicht gemäß 1, sowie die
  • 4, 6, 8, 10, 12 und 14 jeweils Schnittdarstellungen gemäß 2 der unterschiedlichen Ausführungsvarianten.
  • Gleiche bzw. einander entsprechende Teile der unterschiedlichen Ausführungsvarianten werden mit den selben Bezugszeichen versehen.
  • In den 1 und 2 ist eine erste Ausführungsvariante des zweiteiligen Abschlussprofils 1 für Dämmplatten dargestellt. Das an einer Gebäudewand befestigbare Basisprofil 2 besteht aus einem meist gelochten oder mit Stanzungen versehenen Befestigungsschenkel 3, einem im Wesentlichen normal dazu stehenden Verbindungsschenkel 4 und einem putzseitigen Führungsschenkel 5. Der Führungsschenkel 5 trägt ein mit Abziehflächen 6, 6' für die nicht weiter dargestellten Putzschichten ausgestattetes Aufsteckprofil 7, welches, wie in 2 dargestellt, auf den Führungsschenkel 5 aufgeschnappt werden kann. Das Aufsteckprofil 7 bedeckt den Führungsschenkel 5 auf der dem Armierungsputz zugewandten Seite, so dass das Putzmaterial nicht bis zum Führungsschenkel 5 gelangen kann und selbst nach der Aufbringung des Armierungsputzes eine Relativbewegung längs der Profilachse (siehe Pfeil 12) zwischen dem Führungsschenkel 5 und dem Aufsteckprofil 7 möglich ist.
  • Das Basisprofil 2 besteht bevorzugt aus Aluminium, verzinktem Blech oder Edelstahl, das Aufsteckprofil 7 kann aus Kunststoff, beispielsweise Polyvinylchlorid (PVC), Polystyrol oder Ähnlichem gefertigt werden und in großen Längen aufgerollt zur Baustelle geliefert werden. Dadurch können ganze Fassadenseiten eines Gebäudes mit einem einstückigen Aufsteckprofil 7 ausgerüstet werden, wodurch die bei herkömmlichen Stangenprofilen unvermeidlichen Stoßfugen entfallen.
  • Das Aufsteckprofil weist 7 putzseitig einen geschlossenen Basisteil 8 auf, welcher den Führungsschenkel 5 abdeckt, sowie vorzugsweise einstückig angeformte Rast- und Schnappelemente 9, 9', welche das Aufsteckprofil 7 längs der Profilachse verschiebbar festlegen. Im Bereich der Abziehfläche 6 kann der Basisteil 8 eine Freistellung zum Führungsschenkel 5 aufweisen.
  • Zur besseren Anbindung an den Armierungsputz weist das Aufsteckprofil 7 eine über den Führungsschenkel 5 des Basisprofils 2 hinausragende Einputzlasche 10 auf, welcher am putzseitigen Rand Ausstanzungen 11 zur Verankerung im Armierungsputz aufweist. Weiters weist der Basisteil 8 des Aufsteckprofils 7 putzseitig Nuten, Rillen 13 oder auch Noppen zur besseren Haftung der einzelnen Putzschichten auf. Von Vorteil ist es weiters, wenn die Einputzlasche 10 am putzseitigen Rand eine abgeschrägte oder abgerundete Kante 16 aufweist.
  • Bei der ersten Ausführungsvariante gemäß 1 und 2 weist der Führungsschenkel 5 des Basisprofils 2 eine im Wesentlichen U-förmige Anbindung an den Verbindungsschenkel 4 des Basisprofils 2 auf, wobei eines der Rastelemente 9' im U-förmigen Bereich des Basisprofils 2 eingeschnappt ist. Selbst wenn der Führungsschenkel 5 Ausstanzungen 17 aufweist, werden diese durch das Aufsteckprofil 7 zur Gänze abgedeckt.
  • Eine alternative Ausgestaltung ohne Einputzlasche (10) zeigt die in den 3 und 4 dargestellte zweite Ausführungsvariante, bei welcher der Führungsschenkel 5 eine im Wesentlichen T-förmige Anbindung an den Verbindungsschenkel 4 des Basisprofils 2 zeigt. Das Rastelement 9' des Aufsteckprofils 7 greift in eine Haltenase 14 des Führungsschenkels 5 ein. Zur Vermeidung waagrechter Risse am oberen Rand des Aufsteckprofils 7 kann an dessen Basisteil 8 ein Armierungsgitter 19 befestigt sein (siehe z. B. 9 oder 11).
  • Bei der dritten und der vierten Ausführungsvariante, dargestellt in den 5 und 6 bzw. 7 und 8, gleicht das Aufsteckprofil 7 im Wesentlichen jenem der 1 und 2, lediglich die unteren Rast- und Schnappelemente 9' sind unterschiedlich ausgeführt und an eine T-förmige bzw. U-förmige Anbindung des Führungsschenkels 5 an den Verbindungsschenkel 4 angepasst. Aus 7 ist insbesondere erkennbar, dass die Ausstanzungen 11 der Einputzlasche 10 Wandbereiche aufweisen, die im Bezug auf eine Normalebene ε der Profilachse Hinterschneidungen 15 aufweisen. Dadurch wird eine besonders gute Verankerung der Einputzlasche 10 in der Putzschicht erreicht. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Ausstanzungen 11 bzw. deren Längsachsen schräg zum putzseitigen Rand der Einputzlasche 10 angeordnet sind. Weiters ist es möglich, die Ausstanzungen 11 trapezförmig, kreisförmig oder Ω-förmig auszuführen und darauf zu achten, dass Wandbereiche mit Hinterschneidungen 15 entstehen.
  • Die in den 9 und 10 dargestellte fünfte Ausführungsvariante weist einen T-förmig angebundenen Führungsschenkel 5 (ähnlich 6) auf, wobei an das Aufsteckprofil 7 im Bereich des Basisteils 8 ein Halteflansch 18 angeformt ist. Zwischen Basisteil 8 und Halteflansch 18 ist ein Armierungsgitter 19 eingeklemmt bzw. eingepresst.
  • Die sechste Ausführungsvariante, dargestellt in den 11 und 12, zeigt einen U-förmig an den Verbindungsschenkel 4 angebundenen Führungsschenkel 5, dessen obere Kante über die Ebene des Verbindungsschenkels 4 nicht hinausragt. Das Aufsteckprofil 7 dieser Ausführungsvariante weist ein U-förmiges Rastelement 9' auf, welches in die U-förmige Anbindung des Führungsschenkels 5 eingesteckt werden kann. Wie in 11 erkennbar, weist die Einputzlasche 10 trapezförmig ausgebildete Ausstanzungen 11 auf.
  • Die siebente Ausführungsvariante, dargestellt in den 13 und 14, zeigt einen Führungsschenkel 5, dessen obere Kante – ähnlich wie bei der sechsten Ausführungsvariante – über die Ebene des Verbindungsschenkels 4 nicht hinausragt. Der Führungsschenkel 5 ist im Wesentlichen als L-förmige Abkantung des Verbindungsschenkels 4 ausgeführt und weist eine Haltenut 20 für das Rastelement 9 des Aufsteckprofils 7 auf. Das Aufsteckprofil 7 kann auch hier mit einer Einputzlasche 10 mit Ausstanzungen 11 im Randbereich ausgestattet sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 29605273 U1 [0003]
    • - AT 002327 U1 [0004]
    • - AT 003128 U1 [0005]
    • - DE 29606107 U1 [0006]
    • - EP 0651103 A1 [0007]
    • - DE 19718449 A1 [0007]
    • - AT 005116 U1 [0008]

Claims (12)

  1. Zweiteiliges Abschlussprofil (1) für Dämmplatten von Gebäuden mit einem an einer Wand befestigbaren Basisprofil (2), bestehend aus einem Befestigungsschenkel (3), einem im Wesentlichen normal dazu stehenden Verbindungsschenkel (4) und einem putzseitigen Führungsschenkel (5), wobei der Führungsschenkel (5) ein mit zumindest einer Abziehfläche (6, 6') für einen Armierungsputz ausgestattetes Aufsteckprofil (7) aufweist, wobei das Aufsteckprofil (7) den Führungsschenkel (5) zumindest auf der dem Armierungsputz zugewandten Seite zur Gänze abdeckt und das Aufsteckprofil (7) nach der Aufbringung des Armierungsputzes längs der Profilachse am Führungsschenkel (5) verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufsteckprofil (7) eine über den Führungsschenkel (5) des Basisprofils (2) hinausragende Einputzlasche (10) aufweist, welche am putzseitigen Rand Ausstanzungen (11) zur Verankerung im Armierungsputz aufweist, oder dass an einem Basisteil (8) des Aufsteckprofils (7) ein Armierungsgitter (19) befestigt ist.
  2. Abschlussprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass das Aufsteckprofil (7) einen putzseitig geschlossenen Basisteil (8) aufweist, welcher den Führungsschenkel (5) abdeckt, sowie zumindest ein vorzugsweise einstückig angeformtes Rast- oder Schnappelement (9, 9'), welches das Aufsteckprofil (7) längs der Profilachse verschiebbar festlegt.
  3. Abschlussprofil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet dass zumindest der geschlossenen Basisteil (8) des Aufsteckprofils (7) putzseitig Nuten, Rillen oder Noppen aufweist.
  4. Abschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschenkel (5) des Basisprofils (2) eine im Wesentlichen U-förmige Anbindung an den Verbindungsschenkel (4) des Basisprofils (2) aufweist.
  5. Abschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschenkel (5) eine im Wesentlichen T-förmige Anbindung an den Verbindungsschenkel (4) des Basisprofils (2) aufweist.
  6. Abschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschenkel (5) als im Wesentlichen L-förmige Abkantung des Verbindungsschenkels (4) ausgeführt ist und eine Haltenut (20) für das Aufsteckprofil (7) aufweist.
  7. Abschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausstanzungen (11) Wandbereiche aufweisen, die im Bezug auf eine Normalebene ε der Profilachse Hinterschneidungen (15) aufweisen.
  8. Abschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausstanzungen (11) bzw. deren Längsachsen schräg zum putzseitigen Rand der Einputzlasche (10) angeordnet sind.
  9. Abschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausstanzungen (11) trapezförmig ausgebildet sind.
  10. Abschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausstanzungen (11) kreisförmig oder Ω-förmig ausgeführt sind.
  11. Abschlussprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Einputzlasche (10) am putzseitigen Rand eine abgeschrägte oder abgerundete Kante (16) aufweist.
  12. Zweiteiliges Abschlussprofil (1) für Dämmplatten von Gebäuden mit einem an einer Wand befestigbaren Basisprofil (2), bestehend aus einem Befestigungsschenkel (3), einem im Wesentlichen normal dazu stehenden Verbindungsschenkel (4) und einem putzseitigen Führungsschenkel (5), wobei der Führungsschenkel (5) ein mit zumindest einer Abziehfläche (6, 6') für einen Armierungsputz ausgestattetes Aufsteckprofil (7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufsteckprofil (7) eine über den Führungsschenkel (5) des Basisprofils (2) hinausragende Einputzlasche (10) aufweist, welche am putzseitigen Rand Ausstanzungen (11) zur Verankerung im Armierungsputz aufweist.
DE202005021844U 2004-01-12 2005-01-12 Zweiteiliges Abschlussprofil für Dämmplatten Expired - Lifetime DE202005021844U1 (de)

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