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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Tragen eines mobilen
Arbeitsgerätes
zum Eingeben und/oder Wiedergeben von Daten, insbesondere eines
Notebooks oder eines Laptops.
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In
einer Vielzahl von Anwendungsfällen
ist es erforderlich, dass eine Person ein mobiles Arbeitsgerät zum Eingeben
und/oder Wiedergeben von Daten, insbesondere ein Notebook oder ein
Laptop, mit sich trägt
und an verschiedenen Orten im Stehen benutzen muss, an denen Arbeits-
oder Ablageflächen
für das
Arbeitsgerät
nicht vorhanden sind. Dies ist beispielsweise der Fall bei der Landvermessung,
in der Holzwirtschaft oder in der Bauwirtschaft. Dort werden von
Prospektoren, beispielsweise Geologen oder Archäologen, wetterfeste Notebooks
zur Geländekartographie
und Planung eingesetzt. Diese Notebooks müssen dann beim Fehlen einer
geeigneten Arbeitsunterlage mit einer Hand gehalten und mit der
anderen Hand umständlich
bedient werden.
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Der
Erfindung liegt nun die Aufgabe zu Grunde, eine Einrichtung zum
Tragen eines mobilen Arbeitsgerätes
anzugeben, die eine bequeme Handhabung auch im Gelände und
in Abwesenheit von geeigneten Arbeitsflächen ermöglicht.
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Die
genannte Aufgabe wird gemäß der Erfindung
gelöst
mit einer Einrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1.
Gemäß diesen
Merkmalen umfasst die Einrichtung ein Tragegestell mit zwei Schulterbügeln zum
Einhängen
des Tragegestells an den Schultern einer das Arbeitsgerät tragenden
Person, sowie eine an einer Längsstrebe
des Tragegestells gelagerte Auflage für das Arbeitsgerät. Durch diese
Maßnahme
kann das Arbeitsgerät
bequem transportiert und betätigt
werden, da einerseits beim Transport beide Hände frei sind und andererseits eine
beidhändige
Betätigung
des Arbeitsgerätes möglich ist.
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Wenn
die Auflage schwenkbar um eine zur Längsstrebe senkrechte Schwenkachse
am Tragegestell angeordnet und in einer Vielzahl von Schwenkpositionen
arretierbar ist, können
unterschiedliche und für
die Person jeweils optimierte Arbeitspositionen des Arbeitsgerätes eingestellt
werden. Darüber
hinaus ist es auch möglich,
das Arbeitsgerät
in Phasen, in denen es nicht bedient sondern nur transportiert werden
soll, zum Körper
hin hochzuklappen und auf diese Weise den Schwerpunkt der Einrichtung
näher an
den Körper
der Person zu verlagern.
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Wenn
die Auflage lösbar
am Tragegestell gelagert ist, kann sie unabhängig vom Tragegestell als Arbeitsauflage
für das
Arbeitsgerät
genutzt werden, so dass ein bequemes Bedienen des Arbeitsgerätes auch
dann möglich
ist, wenn nur unebene Arbeitsflächen
verfügbar
sind, auf denen es abgestellt werden kann.
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Vorzugsweise
ist die Auflage an der Längsstrebe
in deren Längsrichtung
verschiebbar gelagert. Dadurch lässt
sich die Arbeitshöhe
individuell auf die jeweilige Person einstellen.
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Eine
ergonomische untere Abstützung
der Einrichtung am Körper
der Person wird erzielt, wenn zur Lagerung der Auflage am Tragegestell
eine Lagerplatte vorgesehen ist, die zugleich als unteres Stützlager
für das
Tragegestell dient.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind die Schulterbügel
an der Längsstrebe verstellbar
angeordnet, um auf diese Weise einfach an die jeweils die Einrichtung
tragende Person eingestellt werden zu können.
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Wenn
nur eine einzige Längsstrebe
vorgesehen ist, die an ihrem vom Auflage abgewandten Ende eine Querstrebe
aufweist, an deren Enden jeweils einer der Schulterbügel angeordnet
ist, und die mittig zu diesen Querstreben in Richtung der Körperlängsachse
verläuft,
ist die Benutzbarkeit der Einrichtung für weibliche Personen erleichtert.
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Insbesondere
bestehen die Schulterbügel und
die Längstrebe
aus einem reversibel verformbaren und in der jeweiligen Form bei
Gebrauchsbelastung formstabilen Werkstoff, insbesondere Aluminium.
Dadurch kann das Tragegestell individuell an die Körperform
der jeweiligen Person angepasst werden.
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Wenn
die Auflage einen schwenkbar an ihrer Unterseite gelagerten Aufstellbügel umfasst,
kann das Arbeitsgerät
mit seiner Auflage in ergonomisch günstiger Arbeitsposition auf
einer Arbeitsunterlage abgestellt werden.
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Vorzugsweise
ist die Auflage aus einer Tragstrebe aufgebaut, an der zwei Schienen
abstandsvariabel zueinander gelagert sind, in denen jeweils verschiebbar
zwei schwenkbare Haltebügel
gelagert sind, die das Arbeitsgerät in Arbeitsposition umgreifen
und fixieren.
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Zur
weiteren Erläuterung
der Erfindung wird auf das Ausführungsbeispiel
der Zeichnung verwiesen. Es zeigen:
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1 eine
Einrichtung gemäß der Erfindung in
einer perspektivischen Darstellung in einer Arbeitsstellung,
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2 die
Einrichtung gemäß der Erfindung in
einem zerlegten Zustand ebenfalls in einer perspektivischen Darstellung,
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3 eine
Seitenansicht der Einrichtung in einer für den Transport geeigneten
Gebrauchsstellung.
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Gemäß 1 umfasst
die Einrichtung ein Tragegestell 2 mit zwei Schulterbügeln 4,
mit denen das Tragegestell 2 an den Schultern einer Person eingehangen
werden kann, so dass es im Brustbereich der Person angeordnet ist.
Das Tragegestell 2 umfasst eine Längstrebe 6, die in
ihrem den Schulterbügel 4 zugewandten
Bereich 8 eine Krümmung
aufweist, die der Wölbung
des Brustkorbes der Person angepasst werden kann. Die Längsstrebe 6 weist
an ihrem den Schulterbügeln 4 zugewandten
Bereich eine Querstrebe 10 auf, an deren Enden jeweils
einer der Schulterbügel 4 angeordnet
ist. In ihrer Mitte ist die Querstrebe 10 mit einem Ausschnitt 12 für den Hals
der das Tragegestell 2 tragenden Person versehen.
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Die
Schulterbügel 4 sind
mit einem Schraubbolzen in Querschlitzen 14 der Querstrebe 10 quer zur
Längsstrebe 6 in
Richtung der Doppelpfeile 16 verschiebbar gelagert und
können
außerdem
um senkrecht zur Querstrebe 10 verlaufende Achsen 18 geschwenkt
werden, wie dies in der Figur durch Doppelpfeile 20 veranschaulicht
ist. Die Schulterbügel 4 weisen
ebenfalls. jeweils Längsschlitz 22 auf,
in denen der Schraubbolzen geführt
ist und die eine Höhenverstellung
der Schulterbügel 4 ermöglichen.
Auf diese Weise können
die Schulterbügel 4 in
eine ergonomisch günstige
Position gebracht und in dieser Position durch Betätigen entsprechender
Handknebel oder -knöpfe
arretiert werden.
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Am
von der Querstrebe 10 abgewandten freien Ende der Längsstrebe 6 ist
eine Auflage 24 für
ein gestrichelt eingezeichnetes Arbeitsgerät 26 angeordnet. Die
Auflage 24 ist an der Längsstrebe 6 um
eine zu dieser senkrechte Schwenkachse 28 in einem Schwenklager 29 zur
Längsstrebe 6 hin
schwenkbar und in der jeweiligen Schwenkposition arretierbar gelagert.
Das Schwenklager 29 ist an einer an der Längsstrebe 6 in
deren Längsrichtung
verschiebbar angeordnete Lagerplatte 30 angeordnet, wie
dies durch den Doppelpfeil 31 veranschaulicht ist.
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Die
Auflage 24 ist in dem Schwenklager 29 lösbar befestigt
und kann durch Zugbetätigung
eines federnd gelagerten Haltezapfens 32 vom Tragegestell 2 entfernt
werden. Die Auflage 24 weist hierzu eine im Querschnitt
rechteckförmige
Haltestrebe 34 auf, die in eine ebenfalls rechteckförmige Hülse 36 eingeführt ist
und mit dem Haltezapfen 32 gehalten ist.
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Die
Lagerplatte 30 dient zugleich als unteres Stützlager
für das
Tragegestell 2 und stützt
sich bei korrekter Einstellung in Arbeitsposition gegen den Bauch
der die Einrichtung tragenden Person ab.
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In
der Figur ist außerdem
noch zu erkennen, dass zur Höhenverstellung
der Auflage 24 in der Längsstrebe 6 ein
Längsschlitz 38 angeordnet
ist, in der die Lagerplatte 30 mit einem in der Figur nicht sichtbaren
Gewindebolzen geführt
und mit einer entsprechenden manuell Feststelleinrichtung arretiert werden
kann.
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Die
Auflage 24 umfasst eine L-förmige Tragstrebe 40,
deren kurzer Schenkel durch die Haltestrebe 34 gebildet
ist, und deren langer Schenkel in Arbeitsposition nach vorne weist.
An dieser Tragstrebe 40 sind in Querrichtung zu dieser
und damit auch in Querrichtung zur Längsstrebe 6 verlaufende Schienen 42 und 44 angeordnet.
Die von der Haltestrebe 34 entfernt angeordnete Schiene 42 ist
in einem Längsschlitz 46 der
Tragstrebe 40 verschiebbar angeordnet, so dass der Abstand
zwischen den beiden Schienen 42, 44 variabel ist
und an die Größe des jeweiligen
Arbeitsgerätes 26 angepasst
werden kann.
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Jede
der Schienen 42, 44 trägt zwei jeweils um eine senkrecht
zu ihren Längsachsen
verlaufende Schwenkachse 48 schwenkbare Haltebügel 50, die
mit einem L-förmigen
Haltewinkel 52 das Arbeitsgerät 26 umgreifen. Die
Haltewinkel 52 sind dabei jeweils höhenverstellbar in einem Basiswinkel 54 des Haltebügels 50 gelagert.
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Durch
die Schwenkbarkeit insbesondere derjenigen Haltebügel 50 die
auf der von der Lagerplatte 30 entfernten Schiene 42 angeordnet
sind, ist es möglich,
ein Notebook an dessen Seiten zu umgreifen, so dass ein Aufklappen
und Zuklappen des Bildschirms nicht behindert wird.
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An
der Unterseite der Tragstrebe 40 ist schwenkbar und in
unterschiedlichen Schwenkpositionen arretierbar ein Aufstellbügel 56 angeordnet,
mit dem die Auflage 24, nach dem sie vom Tragegestell 2 entfernt
worden ist, gemeinsam mit dem Arbeitsgerät in einem für den Betrachter
günstigen
Winkel auf einem Arbeitstisch abgestellt werden kann. Dies ist besonders
dann von Vorteil, wenn das Arbeitsgerät eine in der Bedienebene angeordnete
optische Anzeige umfasst, also nicht einen schwenkbar, und für den Betrachter
jeweils in günstigster
Position einstellbaren Bildschirm enthält.
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Am
von der Lagerplatte 30 entfernten Ende der Tragstrebe 40 ist
ein Stativhaken 58 angeordnet, mit dem die vom Tragegestell 2 entfernte
Auflage 24 in ein Geostativ eingehängt und mit dem Aufstellbügel 56 in
ergonomischer Position an dessen Stativbeinen abgestützt werden
kann.
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In 2 ist
eine Situation dargestellt, in der der Auflage 24 vom Tragegestell 2 getrennt
ist. In dieser Figur ist außerdem
eine in der Haltestrebe 34 angeordnete Aussparung 60 zu
erkennen, in die der Haltezapfen 32 federnd und durch Zugbetätigung lösbar eingreift.
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In
der Seitenansicht gemäß 3 ist
die Einrichtung in einer Transportposition dargestellt, in der der
Auflage 24 gemeinsam mit dem in der Figur nicht dargestellten
Arbeitsgerät
nach oben zur Längsstrebe 6 geschwenkt
ist. Auch der Aufstellbügel 56 ist
in eine Ausgangsposition geschwenkt, so dass der Transport des Arbeitsgerätes, wenn
dieses nicht bedient werden muss, erleichtert ist, da einerseits
der Schwerpunkt der gesamten Einrichtung näher an den Körper der
Person verlagert ist und andererseits keinen ausladenden Teile den
Transport behindern. In dieser Fig. ist außerdem zu erkennen, dass nur
die von der Lagerplatte 30 entfernt angeordneten Haltebügel 50 für den Nutzer
einfach manuell verstellt werden können.
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Alle
tragenden Teile der Einrichtung bestehen aus einem reversibel verformbaren
und in der jeweiligen Form bei Gebrauchsbelastung formstabilen Werkstoff,
aus Gewichts- und Kostengründen
vorzugsweise aus Aluminium. Die Wandstärken der aus Alumi nium bestehenden
Längsstrebe 6,
der Querstrebe 10, der Schulterbügel 4 und der Lagerplatte 30 des
Tragegestells 2 sind dabei derart dimensioniert, dass sie
bei ausreichender Steifigkeit manuell verformt werden können, um
auf diese Weise einfach an die Körperkontur
der sie tragenden Person angepasst werden zu können.