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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Strahlungsgerät nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 und eine Anordnung zu Pulverbeschichtung nach dem Oberbegriffs
des Anspruchs 11.
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Stand der
Technik
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In
der Möbelindustrie
gibt es seit einiger Zeit Bestrebungen Holzwerkstoffe und insbesondere Holzfaserwerkstoffe
wie MDF-(Medium-Density-Fibre) Elemente statt zu lackieren mit Pulver
zu beschichten bzw. Pulverlack aufzubringen. Gegenüber dem
Nasslackverfahren hat die Pulverbeschichtung bzw. der Pulverlack
den Vorteil, dass vielfältige
Arbeitsschritte wie Aufbringung von Primern (Grundierungen), Füllschichten
usw. und dazugehörige
Zwischenbearbeitungsschritte wie Schleifen u. dgl. entfallen können und
zudem eine äußerst attraktive
und glatte, mit vielen Effekten versehbare Oberfläche geschaffen
werden kann.
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Allerdings
bedarf es bei der Pulverbeschichtung hoher Temperaturen für das Aufschmelzen
und Aushärten
bzw. Vernetzen des Pulvers. Üblicherweise
müssen
Temperaturen von über
120 °C bis
zu 200 °C
erreicht werden. Diese Temperaturen sind jedoch für temperatursensible
Substrate, wie Holzwerkstoffe oder Holzfaserstoffe (MDF-Platten)
zu hoch, da sie zu einem Verdampfen der in dem Holz befindlichen Feuchtigkeit
führen
und so Rissbildung verursachen können.
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Aus
diesem Grund hat es bereits Versuche gegeben, mittels Strahlungsquellen
und entsprechenden Ofenbehandlungen auf MDF-Platten oder Holzwerkstoffen aufgebrachte
Pulver aufzuschmelzen und auszuhärten
bzw. zu vernetzen.
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Allerdings
hat sich hierbei gezeigt, dass entweder weiterhin die Temperaturbelastung
des temperaturempfindlichen Substrats zu hoch war oder in Problembereichen,
wie z. B. an den Kanten, keine ausreichend homogene Beschichtung
erzielbar war.
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Offenbarung der Erfindung
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Technische Aufgabe
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Es
ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung Vorrichtungen bzw.
ein Verfahren bereitzustellen, mit dem eine insgesamt homogene Pulverbeschichtung
von temperaturempfindlichen Substraten, wie insbesondere MDF-Platten
oder sonstigen Holzwerkstoffen möglich
ist, wobei insbesondere ein einfacher und effizienter Arbeitsablauf
sowie eine einfache Herstellbarkeit der Vorrichtungen angestrebt wird.
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Technische Lösung
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Diese
Aufgabe wird gelöst
mit einem Strahlungsgerät
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 oder 3 und einer Anordnung mit
den Merkmalen des Anspruchs 12. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind
Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Die
Erfindung geht aus von der Erkenntnis, dass bei einer Pulverlackierung
bzw. – beschichtung von
temperaturempfindlichen Substraten, wie beispielsweise Holzwerkstoffen
oder insbesondere MDF-Platten
eine schnelle Aufheizung der Oberfläche und zwar in allen Bereichen
gewährleistet
werden muss, wobei die Kerntemperatur des Substrats nicht über kritische
Werte ansteigen darf. Außerdem muss
eine ausreichend lange Zeit für
die Aushärtung bzw.
Vernetzung des Pulvers gewährleistet
werden. Um diesen Anforderungen zu genügen, wird nach einem ersten
Aspekt der Erfindung ein Strahlungsgerät mit Energie-, insbesondere
Wärmestrahlern,
vorzugsweise kurzwelligen Infrarot- (IR) Strahlern oder Ultraviolett(UV)-Strahlern
bereitgestellt, bei dem die Energiestrahler auf einem Träger angeordnet
sind und zusammen mit dem Träger
oder für
sich genommen bewegbar sind und/oder in einer Art Kreis- oder Ringform angeordnet
sind. Diese Maßnahmen
bewirken, dass bei einem an dem Strahlungsgerät vorbei zu transportierenden
Objekt, an dem das Pulver anhaftet, eine gleichmäßige Strahlungsleistung beaufschlagt
werden kann, ohne dass es zu einer Überhitzung kommt.
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Dies
wird bei der beweglichen Ausführungsform
der Strahler bzw. des Trägers
insbesondere dadurch erreicht, dass die Bewegung so ausgeführt wird,
dass die Trägergrundstruktur
mit den Strahlern bzw. die Strahler selbst hin- und herbewegt werden und
zwar entweder linear oder in einer Dreh- oder Schwenkbewegung parallel
zur Objektransportrichtung, so dass die Strahlungseinwirkung an
einem Ort zeitlich nur sehr begrenzt stattfindet, gleichwohl aber für das zu
beschichtende Objekt/Substrat flächendeckend.
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Alternativ
oder in Kombination dazu können die
Strahler kreis- oder ringförmig
angeordnet sein, da auch diese Form für vielfältig geformte Substrate, insbesondere
jedoch plattenförmige
Substrate, die an den Strahlern vorbei bewegt werden, eine gleichmäßige, insbesondere
wiederholte, aber nicht zu lange Strahlungseinwirkung gewährleistet.
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Vorzugsweise
sind die Strahler so angeordnet, dass sie das Substrat zumindest
in einer Richtung überragen,
um sämtliche
Flächen
des Substrats mit der Strahlung zu erreichen.
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Zu
diesem Zweck sind die Strahler vorzugsweise auch an dem Träger in der
Weise justierbar angeordnet, dass sie auf das zu bestrahlende Objekt mit
ihrer Hauptstrahlrichtung ausgerichtet werden können. Hierzu haben sich Montageelemente
bewährt,
die an einer Trägergrundstruktur,
z. B. in Ring-, Platten- oder Scheibenform verschwenkbar angeordnet
sind und zwar vorzugsweise um eine Achse, die in der Ebene der Trägergrundstruktur
liegt, so dass die an den Montageelementen befestigten Strahler aus
der Trägergrundstrukturebene
herausgeschwenkt werden können
und die Hauptstrahlungsrichtung der Strahler unterschiedlich zur
Normalen der Trägergrundstrukturebene
wird.
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Im übrigen ist
jedoch klar, dass zusätzlich
zur Verschwenkbarkeit der Strahler aus der Ebene der Trägergrundstruktur
heraus zur Anpassung an die zu beschichtende Substratgeometrie die
erfindungsgemäße Bewegbarkeit
des Trägers
bzw. der Strah1er parallel zur Transportrichtung der zu beschichtenden Substrate
bzw. Objekte parallel zu oder in der Ebene erfolgt, in der im Wesentlichen
der oder die Strahler angeordnet sind.
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Die
vorzugsweise zur Verwendung kommenden kurzwelligen oder mittelwelligen
Infrarotstrahler können
insbesondere als lineare Strahler in segmentweiser Anordnung oder
als ring- oder kreisförmige
Strahler ausgebildet sein. Entsprechend können an dem Strahlungsgerät nur ein Strahler
für eine
einseitige Bestrahlung oder zwei oder mehr Strahler bei ein- und
zweiseitiger Bestrahlung vorgesehen sein. Bevorzugt ist eine gleichzeitige
zweiseitige Bestrahlung, bei der jeweils eine Trägergrundstruktur mit dem darauf
angeordneten Strahler bzw. den Strahlern gegenüberliegend zueinander angeordnet
sind und zwischen sich den Transportpfad für das zu beschichtende Objekt
einschließen.
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Vorzugsweise
kann auch der Abstand der zwei gegenüber liegenden Trägergrundstrukturen
mit den darauf angeordneten Strahlern verändert werden, um so die in
die Oberfläche
eingebrachte Strahlungsleistung durch Abstandsveränderung
einstellen zu können.
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Neben
den bereits angesprochenen Infrarotstrahlern können an dein Strahlungsgerät alle möglichen
anderen Energiestrahler, insbesondere auch UV-Strahler angeordnet
werden.
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Eine
erfindungsgemäße Anordnung
zum Pulverbeschichten von temperatursensiblen Materialien mit dem
oben beschriebenen Strahlungsgerät umfasst
nach einem weiteren Aspekt eine vorgeschaltete Pulverauftragsstation
und einen nachgeschalteten Bereich zum Aushärten oder Vernetzen des Pulvers,
vorzugsweise einen Ofen und insbesondere einen Umluftofen. Insbesondere
ist es auch möglich
das erfindungsgemäße Strahlungsgerät auch im
nachgeschalteten Aushärte- und Vernetzungsbereich
einzusetzen, insbesondere bei UV-aushärtenden Lacksystemen. In diesem
Fall umfasst eine entsprechende Anordnung beispielsweise ein oder
mehrere Strahlungsgeräte
mit IR-Strahlern zwischen Pulverauftragsstation und Aushärte- bzw. Vernetzungsbereich
und ein oder mehrere Strahlungsgeräte mit UV-Strahlern im oder
nach dem Aushärte-
bzw. Vernetzungsbereich. Auch eine Kombination unterschiedlicher
Energiestrahler ist möglich.
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Die
Pulverauftragsstation, bei der vorzugsweise durch elektrostatisches
Spritzen das zu beschichtende Pulver auf dem Substrat abgeschieden wird,
weist erfindungsgemäß sog. Ableitelemente auf,
die dazu dienen, Ladung abzuleiten und den Feldlinienverlauf am
zu beschichtenden Objekt zu glätten,
so dass an den Kanten des Objekts, an den es üblicherweise zu Feldkonzentrationen
kommt, keine Anhäufung
des zu beschichtenden Pulvers erfolgt.
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Vorzugsweise
sind die Ableitelemente so angeordnet, dass zwischen Ihnen und einer
gegenüberliegenden
Spritzeinrichtung das Objekt beim Pulverauftrag angeordnet ist,
also sich das Ableitelement aus der Sicht der Spritzeinrichtung
bzw. Pulverauftragseinrichtung hinter dem zu beschichtenden Objekt
befindet.
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Die
Ableitelemente sind vorzugsweise in der Form von Lochblechen, Lamellenvorhängen, Schutzblechen
oder Gitterstrukturen ausgebildet.
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Da
sich auf den Ableitelementen Pulver ansammelt, ist vorzugsweise
eine Einrichtung vorgesehen, mit der die Ableitelemente in einfacher
Weise gereinigt werden können,
beispielsweise durch Abschütteln
des Pulvers.
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Die
Aufhängung
bzw. Lagerung der zu beschichtenden Substrate in der Pulverauftragsstation erfolgt über Halteelement,
insbesondere Haken, die einerseits elektrisch leitfähig zur
Ableitung von Ladung ausgebildet sind, aber andererseits in Bereichen,
in denen sie nicht im unmittelbaren Kontakt mit den Substraten stehen,
isoliert sind, um Feldlinienkonzentrationen und Pulveranhäufungen
zu vermeiden.
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Der
bei der erfindungsgemäßen Anordnung zum
Pulverbeschichten von temperatursensiblen Substraten vorgesehene
Bereich zum Aushärten
und Vernetzen des Pulvers, schließt sich in vorteilhafter Weise
unmittelbar an das Strahlungsgerät
an, um zwischen dem Aufschmelzen des Pulvers und der nachfolgenden
Temperaturbehandlung beim Aushärten
und Vernetzen keine Wärmeverluste
zu erleiden. Vorzugsweise kann das Strahlungsgerät auch in den Eingangsbereich
für den
Aushärte/Vernetzungsbereich
integriert sein.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird
der Aushärte-/Vernetzungsbereich
durch einen Umluftofen gebildet, bei dem die Luftführung entweder
von oben nach unten, von unten nach oben, sowohl von unten nach
oben als auch von oben nach unten mit seitlicher Wegführung der
Luft und/oder mit abwechselnder Luftführung von unten nach oben ausgeführt sein
kann.
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Da
durch das Aufschmelzen des Pulvers im Strahlungsgerät bereits
eine ausreichende Haftwirkung des aufgeschmolzenen Pulvers auf dem
Substrat vorliegt, kann der Umluftofen mit einer hohen Luftgeschwindigkeit
im Bereich von 1 bis 5 m/s vorzugsweise ca. 2 bis 4 m/s betrieben
werden, so dass sich ein großer
Bereich mit konstanter Temperatur insbesondere über das gesamte zu beschichtende
Substrat einstellt.
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Vorzugsweise
ist der Ofen in mehrere Zonen unterteilt, in denen verschiedene
Temperaturen eingestellt werden können, so dass beim Durchlaufen des
Umluftofens das zu beschichtende Substrat ein Temperaturprofil durchlaufen
kann. Dies gewährleistet,
dass die für
die Aushärtung
und Vernetzung notwendige Temperatur an der Oberfläche ausreichend hoch
gehalten werden kann, während
die Kerntemperatur unter einem kritischen Wert bleibt.
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Die
Anzahl der Zonen ist beliebig, wobei sich Werte im Bereich von 3
bis 5 Zonen bewährt
haben.
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Zur
Temperaturregelung im Umluftofen oder in anderen Temperatureinrichtungen
für die
Aushärtung
und Vernetzung des Pulvers können
Sensoren, insbesondere Infrarotsensoren zur Messung der Oberflächentemperatur
vorgesehen sein, die über eine
Steuerung ausgehend von den gemessenen Werten die Temperatur auf
den gewünschten
Wert einregeln.
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Alternativ
zum Umluftofen oder anderen Einrichtungen zur Aushärtung bzw.
Vernetzung oder in Kombination damit als Nachhärteeinrichtung kann das erfindungsgemäße Strahlungsgerät auch an
dieser Stelle der Anordnung eingesetzt werden, beispielsweise zur
Nachhärtung
von UV-aushärtenden Lacksystemen
mit UV-Strahlern.
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Bevor
das Pulver auf das zu beschichtende Substrat aufgetragen wird, wozu
neben dem bisher erwähnten
elektrostatischen Spritzen auch andere bekannte Verfahren eingesetzt
werden können,
ist es vorteilhaft das Material in entsprechender Weise vorzubehandeln.
Entsprechend sind bei einer erfindungsgemäßen Anlage zum Pulverbeschichten
von temperatursensiblen Materialien, wie MDF-Platten, entsprechende
Behandlungsstationen vorgesehen.
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Zunächst kann
eine Klimakammer vorgesehen sein, in der die zu beschichtenden Substrate
so lange aufbewahrt werden, bis mit der Bearbeitung begonnen werden
kann. Der Grund hierfür
liegt darin, dass die Holzwerkstoffe und insbesondere MDF-Platten
eine bestimmte Feuchtigkeit aufweisen, aber nicht über- oder
insbesondere unterschreiten sollten, die im Bereich von größer gleich
5, vorzugsweise mehr als 8, insbesondere 5 bis 15 Gew.-% Feuchte liegt.
Eine Mindestfeuchte ist notwendig, um eine ausreichende Leitfähigkeit
(Widerstand R = ca. 10 Ω) zu
gewährleisten,
wobei andererseits durch Vermeidung von zu großer Feuchtigkeit dem Problem
der Rissbildung entgegen gewirkt werden kann.
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Ferner
ist es vorteilhaft, die Holz- bzw. MDF-Werkstoffe zu Beginn zu schleifen,
um eine glatte Oberfläche
zu erzielen.
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Anschließend kann
eine Beflammungsstation vorgesehen sein, in der die Oberfläche beflammt wird,
um überstehende
Holzfasern zu entfernen und den Oberflächenbereich durch die Flammeinwirkung zu
verdichten.
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Zu
diesem Zweck kann alternativ oder zusätzlich auch eine Plasmabehandlungseinrichtung vorgesehen
sein.
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Ferner
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die MDF-Platten oder Holzwerkstoffe
mit einem Primer, insbesondere einem biologisch abbaubaren Primer
zu versehen, welcher eine luft- bzw. dampfdichte Sperrschicht für die in
dem Werkstoff enthaltene Feuchtigkeit darstellt und darüber hinaus
die Poren in der Oberfläche
des Werkstückes
verschließt.
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Vorzugsweise
wird der Primer durch Wasserdampf unterstütztes Spritzen aufgebracht,
wie es in der deutschen Patentanmeldung DE 10 2004 012 889 beschrieben
ist, welche hier vollumfänglich
in die Anmeldung mit aufgenommen wird.
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Durch
das Wasserdampf unterstütze
Spritzen können
insbesondere wasserlösliche
Primer sehr glatt mit sehr guten Oberflächeneigenschaften aufgebracht
werden, wobei zusätzlich
der Vorteil darin besteht, dass der Primer sehr schnell trocknet
und unmittelbar weiter verarbeitet werden kann, so dass eine kontinuierliche
Anlage zum Beschichten von temperatursensiblen Materialien verwirklicht
werden kann.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Weitere
Vorteile, Kennzeichen und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden
bei der nachfolgenden detaillierten Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
deutlich. Die beigefügten
Zeichnungen zeigen hierbei in rein schematischer Weise in
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1 eine
erfindungsgemäße Anlage
zur Pulverbeschichtung von MDF-Platten;
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2a, 2b eine
Seitenansicht und eine Queransicht eines erfindungsgemäßen Strahlungsgeräts, welches
in der Anordnung in 1 eingesetzt ist; und in
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3 ein
Temperatur-Zeit-Diagramm für eine
in der Anlage der 1 behandelte MDF-Platte, während der
Bestrahlung durch das Strahlungsgerät und dem Durchgang durch den
Umluftofen.
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Beste Ausführungsform
der Erfindung
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1 zeigt
in einer schematischen Darstellung den Aufbau einer erfindungsgemäßen Anlage zur
Pulverbeschichtung von MDF-Platten 8, wie sie in der Möbelindustrie
Verwendung finden.
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Bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel weist
die Anlage insgesamt sechs Bearbeitungsstationen I bis 6 auf,
die die MDF-Platte 8 mittels einer Transporteinrichtung 7 durchläuft. Bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
ist die Transporteinrichtung 7 durch eine Schienenanordnung
realisiert, in der Halterungen 10 aufgenommen sind, an
welchen die MDF-Platte 8 eingehängt werden kann.
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In
der ersten Bearbeitungsstation 1 wird die MDF-Platte 8 mittels
eines Schleifgeräts 9 an
den Oberflächen
so bearbeitet, dass eine glatte saubere Oberfläche entsteht.
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Anschließend wird
die MDF-Platte in der Bearbeitungsstation 2 mittels eines
schematisch dargestellten Gasbrenners 38 an der Oberfläche beflammt, um
evtl. nach dem Schleifprozess verbliebene Holzfasern zu entfernen
und die Oberfläche
durch die Flammeneinwirkung zu verdichten.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann nach oder anstelle der Bearbeitungsstation 2 mit dem
Beflammen eine Plasmabehandlungsanlage (nicht gezeigt) vorgesehen
werden, wobei durch die Plasmaeinwirkung auf die Oberfläche ebenfalls
eine Verdichtung der Oberfläche
erfolgt.
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In
der Bearbeitungsstation 3 ist eine Lackieranlage mit einer
Spritzkabine 11 und einer Spritzeinrichtung 14 gezeigt,
durch welche mittels Wasserdampf unterstütztem Lackieren ein Primer
auf die Oberfläche
der MDF-Platte 8 aufgebracht wird. Der Primer dient dazu,
die Oberfläche
gasdicht zu verschließen
und die Poren in der Oberfläche
der MDF-Platte 8 zu füllen,
wie dies in der Patentanmeldung von Patrick Oliver Ott bezüglich eines
Verfahrens zum Vorbehandeln von Oberflächen von Holz- und/oder Holzfaserverbundrohlingen
zum anschließenden
Pulver- oder Folienbeschichten beschrieben ist.
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Vorzugsweise
wird ein wasserlöslicher
Primer, welcher ein handelsüblicher
Primer sein kann, verwendet, da dies in Zusammenhang mit einem Wasserdampf
unterstützten
Verfahren, wie in der Patentanmeldung DE 10 2004 012 889 beschrieben,
zu besonders glatten und dichten Oberflächenschichten führt. Zu
diesem Zweck ist in der Lackieranlage der Bearbeitungsstation 3 eine
Wasserdampferzeugungseinrichtung 12 zusätzlich zur Lackversorgungseinrichtung 13 vorgesehen.
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Durch
das Wasserdampf unterstütze
Lackieren besteht ferner der Vorteil, dass die mit Primer versehene
MDF-Platte 8 unmittelbar nach dem Lackieren in einem kontinuierlichen
Prozess in die nächste Bearbeitungsstation überführt werden
kann, da durch die hohe Temperatur des Wasserdampfs eine sehr schnelle
Trocknung erfolgt. Erforderlichenfalls kann hier in der Anordnung
eine nicht dargestellte Pufferstation eingebaut werden, um für die MDF-Platten 8 eine
gewisse Trocknungszeit zu realisieren.
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In
der Bearbeitungsstation 4 erfolgt der Pulverauftrag, wobei
die Pulverauftragsstation 4 ebenfalls ein Gehäuse 17 sowie
entsprechende Einrichtungen für
eine elektrostatische Pulverapplikation, wie Spitzpistolen 16,
Pulvervorratsbehälter 15,
Zuführleitungen 20 u.
dgl. aufweist.
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Erfindungsgemäß ist in
der Pulverauftragsstation 4 noch zusätzlich gegenüberliegend
zu jedem Pulverauftragsmittel 16 ein Ableitelement 18 vorgesehen,
welches über
die Leitung 19 geerdet ist und dazu dient überschüssige Ladung
abzuleiten und den Feldlinienverlauf an dem zu beschichtenden Objekt 8 zu
glätten,
um erhöhten
Pulverauftrag an den Kanten, an denen sich Feldkonzentrationen ausbilden
können,
zu vermeiden.
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In
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
der 1 ist in der Pulverauftragsstation 4 für jede Seite der
MDF-Platte 8 ein Pulverauftragsmittel 16 in Form einer
Spritzpistole 16 vorgesehen, wobei gegenüberliegend
zu den Spritzpistolen 16 Ableitelemente 18 angeordnet
sind. Im in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
ist jedoch lediglich ein Ableitelement 18 zu sehen. während das
andere von der MDF-Platte 8 verdeckt ist. Auch die zweite
Pulverauftragsspritzpistole 16 ist nicht dargestellt, da
sie durch das Ableitelement 18 verdeckt ist. Lediglich
die Zuführleitung 20 ist
zu sehen.
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Wie
ferner in der 1 zu sehen ist, ist das Ableitelement 18 bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
als gitterförmige
Struktur ausgebildet, bei der die Gitterstäbe als Flachstege mit einer
Tiefe von einigen Zentimetern (4 bis 6 cm) und einer Dicke von ca.
0,5 bis 1 cm ausgebildet sind. Neben dieser Ausführungsform des Ableitelements 18 sind
weitere Ausführungsformen
vorstellbar, wie beispielsweise Lamellenvorhänge, Lochbleche, Schlitzbleche
u. dgl.. Da sich auf den Ableitelementen 18 mit der Zeit selbst
eine gewisse Pulverabscheidung bilden wird, ist es vorteilhaft,
wenn eine Vorrichtung vorgesehen ist, mit der die Ableitelemente 18 von
Zeit zu Zeit gereinigt werden können,
beispielsweise durch entsprechendes Rütteln u, dgl..
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Die
MDF-Platte 8 wird durch die Transporteinrichtung 7 mit
dem aufgebrachten Pulver in die Bearbeitungsstation 5 überführt, in
der ein erfindungsgemäßes Strahlungsgerät 21 mit
kurzwelligen Infrarotstrahlern vorgesehen ist, um das auf der Oberfläche der
MDF-Platte 8 befindliche Pulver durch eine sehr schnelle
und kurze Aufheizung aufzuschmelzen.
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Das
Strahlungsgerät 21 ist
in größerer Darstellung
in den 2a und 2b dargestellt,
wobei hier lediglich ein Teil des Strahlungsgeräts ohne den Antrieb 22 (siehe 1)
gezeigt ist.
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Wie
die 2a und 2b zeigen,
weist das Strahlungsgerät 21 ein
Drehkreuz 29 als Träger
für die
Infrarotlampen 35 auf. Das Drehkreuz 29 ist um die
Achse 39, die sich im Mittelpunkt des Drehkreuzes 29 befindet,
dreh- bzw. schwenkbar, wie die Pfeile 32 andeuten.
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An
dem Drehkreuz 29 ist ein Ring 46 vorgesehen, der
als Polygon ausgeführt
ist. Der Polygonring 46 weist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel zehn
Linearabschnitte auf, an denen die Infrarotlampen 35 angeordnet
sind.
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Wie
insbesondere in 2b zu sehen ist, sind
an dem Polygonring 46 bzw. den einzelnen Linearabschnitten
Montagebleche 33 vorgesehen, die um eine Drehachse 47 geneigt
zum Polygonring 46 bzw. zum Drehkreuz 29 angeordnet
sind und zwar aus der Ebene heraus, die das Drehkreuz 29 bzw.
der Polygonring 46 aufspannt.
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Insofern
weisen die Montagebleche 33 einen spitzen Winkel zur Normalen
der Ebene des Drehkreuzes 29 bzw. des Polygonrings 46 auf,
welche sich senkrecht zur Transportebene befindet, die durch die
MDF-Platte 8 gegeben ist bzw. durch die Transportrichtung 36 und
die Vertikale 37 hierzu aufgespannt ist.
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Wie
durch den Doppelpfeil 34 angedeutet ist, sind die Montagebleche 33 um
die Drehachse 47 verschwenkbar angeordnet, so dass der
Neigungswinkel und die Abstrahlrichtung der an den Montageblechen 33 angeordneten
Infrarot-Lampen einstellbar ist.
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Wie
sich ebenfalls deutlich aus der 2b ergibt, überragt
der Polygonring 46 mit den daran angeordneten Infrarot-Lampen 35 in
vertikaler Richtung die zu behandelnden MDF-Platten, so dass durch
die geneigte Anordnung der Infrarot-Lampen an den Montageblechen 33 eine
Einstrahlmöglichkeit
der Infrarot-Lampen auf die Oberseite und die Unterseite der aufgehängten MDF-Platten 8 besteht.
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Da
ferner durch die Dreh- bzw. Verschwenkbarkeit des Trägers 29, 46, 47 die
Möglichkeit
gegeben ist, durch Hin- und Herschwenken des Drehkreuzes 29 um
die Achse 39 eine umlaufend um den Träger gleichmäßige Bestrahlung für das durch
das Strahlgerät 21 hindurchlaufende
Objekt 8 zu gewährleisten,
wird eine homogene Pulverbeschichtung in allen Bereich der MDF-Platte 8 erreicht,
insbesondere auch an den Ober-, Unter- und Stirnseiten der MDF-Platte 8.
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Durch
die Bewegung des Trägers
bzw. der Strahler 35 wird vermieden, dass sich die Lücken zwischen
den Strahlern negativ auswirken. Die Polygonanordnung bzw. kreis-
oder ringförmige
Anordnung der Strahler bewirkt eine einfache Möglichkeit unterschiedlich geformte
Objekte und insbesondere Platten gleichmäßig zu bestrahlen.
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In
den 2a und 2b ist
ferner die Transporteinrichtung in größerem Detail dargestellt, wobei
die Halterungen 10 an verfahrbaren Schlitten 30 angeordnet
sind, die sich in einer Schienenanordnung 31 aus einem
weitgehend geschlossenen Hohlprofil bewegen. Die Halterungen sind
im Kontaktbereich mit den MDF-Platten leitend und im übrigen isolierend ausgebildet,
um eine Ableitung von Ladung zu gewährleisten und Feldlinienkonzentrationen
im übrigen
zu vermeiden.
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Nach
Durchlaufen des Strahlungsgeräts
mit den kurzwelligen Infrarot-Strahlern
tritt die so bearbeitete MDF-Platte 8 unmittelbar in einen
Umluftofen 6 als sechste Bearbeitungsstation ein (siehe 1), in
dem in mehreren Zonen, beispielsweise drei Zonen entsprechend aufgeheizte
Umluft beispielsweise durch Eintrittsöffnungen 24 von unten
nach oben (siehe Pfeil 27) zu den Ansaugeinrichtungen 25 geführt wird.
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Da
das Pulver durch die vorgeschaltete Behandlung im Strahlungsgerät 21 fest
an der Oberfläche
der MDF-Platte 8 haftet, ist es möglich, die Geschwindigkeit
der Umluft sehr hoch einzustellen, beispielsweise im Bereich von
1 bis 5 m/s, vorzugsweise 2 m/s, so dass über eine große Wegstrecke
ein konstantes Temperaturprofil eingestellt werden kann.
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Zur
Regelung der Temperatur können
in dem Gehäuse 23 des
Umluftofens 6 Infrarotsensoren 26 eingesetzt werden,
die die Oberflächentemperatur der
MDF-Platte 8 messen und damit die Temperaturregelung des
Umluftofens 6 steuern können.
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Durch
das Vorsehen unterschiedlicher Temperaturzonen im Umluftofen 6 entlang
der Transportrichtung 28, ist es möglich die Oberflächentemperatur
konstant auf einem hohen Wert zur schnellen Vernetzung und Aushärtung des
Pulvers zu halten, wobei gleichzeitig die Kerntemperatur der MDF-Platte 8 unter
einer kritischen Temperatur gehalten werden kann.
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Dies
ist im Diagramm der 3 dargestellt, bei dem die Temperatur
gegenüber
der Zeit aufgetragen ist. Die horizontale Linie 45 zeigt
dabei beispielsweise die anzustrebende maximale Kerntemperatur für die MDF-Platte 8 an.
Die weiteren Kurven geben die Umgebungstemperatur in der Nähe der MDF-Platte
(Kurve 40), die Oberflächentemperaturen
an der MDF-Platte (Kurven 41 und 42) sowie die Kerntemperaturen
in der MDF-Platte
(Kurven 43 und 44) während des Durchlaufens des
Strahlungsgeräts 21 und
des Umluftofens 6 an.
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Wie
dem Diagramm zu entnehmen ist, wird durch das Strahlungsgerät 21 und
die Beheizung mit den kurzwelligen Infrarot-Strahlern 35 eine
sehr schnelle Aufheizung der Oberfläche und des daran anhaftenden
Pulvers realisiert, während
die Kerntemperatur der MDF-Platte 8 nur sehr viel langsamer ansteigt.
Schon nach der kurzzeitigen Bestrahlung im Bereich von wenigen Sekunden
bis zu ein, zwei Minuten kann dabei die Umgebungstemperatur in der Nähe der Platte
Werte von 145 °C
bis 160 °C
erreichen. Die Oberflächentemperatur
an der Platte erreicht in dem gezeigten Ausführungsbeispiel Werte von 130 °C bis 140 °C.
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Unmittelbar
nach der Bestrahlung oder wenn die Bestrahlungseinrichtung am Eingang
des Umluftofen integriert ist, direkt danach wird durch die heiße Umluft
die Oberflächentemperatur
der MDF-Platte 8 nahezu konstant gehalten, während die
Kerntemperatur weiterhin langsam ansteigt (Kurven 43 und 44). Um
zu vermeiden, dass die Kerntemperatur über die durch die Linie 45 angegeben
Maximaltemperatur ansteigt, wird beim weiteren Durchlaufen der MDF-Platte 8 durch
den Umluftofen 6 die Temperatur in den hinteren Zonen stufenweise
gesenkt, so dass die Oberflächentemperatur
möglichst
hoch gehalten wird, um ein schnelles Aushärten und Vernetzen des Pulvers
zu erreichen, während
die Kerntemperatur unter der kritischen Temperatur gehalten wird.
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Durch
das erfindungsgemäße Verfahren,
wie es in dem Ausführungsbeispiel
dargestellt worden ist, können
sehr gleichmäßige Pulverbeschichtungen
auf MDF-Platten erzeugt werden, ohne dass es zu einer Schädigung der
MDF-Platte kommt. Dies gilt nicht nur für Holzfaserwerkstoffe, wie
MDF-Platten, die hier exemplarisch dargestellt worden sind, sondern ganz
allgemein bezüglich
temperaturempfindlicher Substrate, insbesondere Holzwerkstoffe im
allgemeinen.
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Bei
diesen Substraten ist lediglich darauf zu achten, dass eine Mindestleitfähigkeit
gegeben ist, um die elektrostatische Pulverbeaufschlagung durchführen zu
können.
MDF-Platten sollen hierzu vorzugsweise einen Restfeuchtegehalt von
mehr als 5. insbesondere mehr als 8, vorzugsweise bis 15 Gew.% aufweisen,
der beispielsweise durch Lagerung in Klimakammern o. dgl. erreicht
werden kann. Der Widerstand weist hierbei einen Wert von ca. 1011Ω auf.
Ferner hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass die MDF-Platten
eine Dichte von ca. 800 kg/m3 +/– 20 kg/m3 besitzen.
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Für andere
Werkstoffe kann die Leitfähigkeit beispielsweise
durch entsprechende Zusatzstoffe oder durch leitfähige Primerbeschichtungen
erzielt werden.
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Anstelle
der in dem Ausführungsbeispiel
beschriebenen kurzwelligen Infrarot-Strahler können auch andere Energie- oder
Wärmestrahlungsgeräte, insbesondere
auch mittelwellige Infrarot-Strahler o. dgl. verwendet werden. Gleiches
gilt für
den Ofen nach dem Strahlungsgerät,
bei dem neben dem vorzugsweise verwendeten Umluftofen auch andere Öfen zum
Einsatz kommen können,
die dieselben Ergebnisse liefern. Auch andere Arten der Aushärtung oder
Vernetzung alternativ oder zusätzlich
sind hier vorstellbar, wie die Aushärtung mittels UV-Strahlung. Hierzu
können
dann in vorteilhafter Weise wiederum die erfindungsgemäßen Strahlungsgeräte eingesetzt werden.
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Ferner
ist es auch denkbar die Pulverauftragung nicht durch elektrostatisches
Spritzen sondern durch andere bekannte Pulverauftragsverfahren durchzuführen.
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Wesentlich
bei der Anordnung und bei dem Verfahren ist, dass durch die spezielle
Geometrie des Strahlungsgeräts
(21) bzw. der entsprechenden Arbeitsweise eine gleichmäßige, ausreichende,
aber kurze Strahlungseinwirkung auf die Oberfläche des zu beschichtenden Substrats
(8) ermöglich
wird, ohne dass die Kerntemperatur des Substrats über einen
kritischen Wert ansteigt.
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Bei
der Anordnung zum Pulverbeschichten sind vorzugsweise eine Schleifstation
(1), eine Beflammstation (2), eine Lackierstation
(3), eine Pulverauftragsstation (4), ein Strahlungsgerät (5),
ein Aushärte/Vernetzungsbereich
(6) und/oder eine Nachhärtebereich
vorgesehen, die vorzugsweise kontinuierlich durchlaufen werden können. Das
Strahlungsgerät
(21) zeichnet sich hierbei dadurch aus, dass die Strahler
ring- oder kreisförmig
bzw. bewegbar angeordnet sind, während
bei der Pulverauftragsstation (4) Ableitelemente vorgesehen
sind, die zu einer Glättung
des elektrischen Feldes an der Oberfläche der Substrate dienen und
somit Pulverkonzentrationen an Kanten u. dgl. vermeidet.