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DE202005011624U1 - Pfandsystem - Google Patents

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DE202005011624U1
DE202005011624U1 DE202005011624U DE202005011624U DE202005011624U1 DE 202005011624 U1 DE202005011624 U1 DE 202005011624U1 DE 202005011624 U DE202005011624 U DE 202005011624U DE 202005011624 U DE202005011624 U DE 202005011624U DE 202005011624 U1 DE202005011624 U1 DE 202005011624U1
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DE
Germany
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deposit
trolley
deposit system
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inhibiting
Prior art date
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DE202005011624U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wanzl GmbH and Co Holding KG
Original Assignee
Wanzl Metallwarenfabrik GmbH
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Application filed by Wanzl Metallwarenfabrik GmbH filed Critical Wanzl Metallwarenfabrik GmbH
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Priority to US11/996,136 priority patent/US20090050441A1/en
Priority to EP06776288A priority patent/EP1911004A1/de
Priority to AU2006271902A priority patent/AU2006271902A1/en
Priority to PCT/EP2006/007060 priority patent/WO2007009751A1/de
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B3/00Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor
    • B62B3/14Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by provisions for nesting or stacking, e.g. shopping trolleys
    • B62B3/1404Means for facilitating stowing or transporting of the trolleys; Antitheft arrangements
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F10/00Furniture or installations specially adapted to particular types of service systems, not otherwise provided for
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    • A47F10/04Furniture or installations specially adapted to particular types of service systems, not otherwise provided for for self-service type systems, e.g. supermarkets for storing or handling self-service hand-carts or baskets
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • G07F7/06Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles
    • G07F7/0618Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles by carts
    • G07F7/0636Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles by carts in which the trolleys or carts are kept in a restricted zone such as a coral-like enclosure, or are passing a gate before use is possible

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Abstract

Pfandsystem für Transportwagen, insbesondere Einkaufswagen, mit mehreren Transportwagen (10), mindestens einem umgrenzten Abstellbereich (9) für mehrere Transportwagen (10) und mindestens einer Pfandeinrichtung (30) für die Annahme und ggf. die Rückerstattung eines Pfands (7), dadurch gekennzeichnet, dass die Pfandeinrichtung (30) getrennt von den Transportwagen (10) angeordnet ist und eine Signalvorrichtung (18) zum Fernsteuern von an den Transportwagen (10) befindlichen Hemmeinrichtungen (26) für die Wagenbewegung aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Pfandsystem zur Pfandbesicherung von Transportwagen, insbesondere Einkaufswagen, mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
  • Aus der DE 297 24 850 U1 ist es bekannt, an Einkaufswägen Pfandschlösser anzubringen, die mit Geldmünzen oder Chips bedient werden. Mit den Pfandschlössern und Schlossketten können die zusammenschiebbaren Einkaufswagen miteinander verbunden werden. Zur Unterbringung der Transportwagen sind ein oder mehrere umgrenzte Abstellbereiche vorgesehen, an denen über stationär befestigte Schlossketten eine Wagenreihe angebunden werden kann. Zur Vermeidung eines Überlaufs der Abstellbereiche durch zu viele eingestellte Einkaufswagen sind einerseits farbliche Kennzeichnungen der Einkaufswagen und andererseits unterschiedliche und farbspezifische Schlosstypen in beschränkter und an die vorhandene Abstellkapazität angepasster Zahl vorgesehen.
  • Die WO 2004/055743 A1 zeigt eine Weiterentwicklung dieses Pfandschlosssystems, an dem zusätzlich eine Positionsüberwachung der Einkaufswagen im Abstellbereich stattfindet. Ein Positionsdetektor wirkt dabei mit einer Sendeeinrichtung und einem Empfänger am Pfandschloss zusammen, wodurch das Pfandschloss für die Pfandrückgabe nur auf ein Freigabesignal der Sendeeinrichtung betätigt werden kann. Ein solchen Freigabesignal wird abgesetzt, wenn der Abstellbereich genügend Aufnahmekapazität aufweist und der Einkaufswagen an einer zulässigen Stelle innerhalb dieses Bereichs abgestellt wird. Hat hingegen eine Wagenreihe schon ihren maximalen Füllstand erreicht, wird ein am Reihenende in unerwünschter Weise eingeschobener Einkaufswagen von seiner Position her als fehlerhaft erkannt, so dass durch ein entsprechendes Sperrsignal die Pfandfreigabe blockiert und erst nach einem Umstellen des Einkaufswagens an eine zulässige Stelle freigegeben wird.
  • Die EP 0 141 285 A1 befasst sich mit einem Magazin für Transportwagen, insbesondere Einkaufswagen von Supermärkten oder dergl.. Das umgrenzte Magazin besitzt mechanische Durchfahrsperren in Form von Schranken oder dergl. für die Entnahme und Rückgabe der Transportwagen. An der Eingangsseite des Magazins befindet sich eine Automatensäule mit einer Geldeinwurfstelle, an der ein Pfand entrichtet werden kann, woraufhin die Entnahme-Durchfahrsperre geöffnet wird. An der Automatensäule und der Entnahme-Durchfahrsperre sind Leseeinrichtungen angeordnet, welche Datenträger an den Transportwagen und deren individuelle Codierungen lesen können. Die gelesene Codierungen werden gespeichert und mit einer Information für die Pfandentrichtung verknüpft. Bei der Rückgabe eines Transportwagens wird die Codierung erneut gelesen und mit den gespeicherten Daten verglichen, so dass eine Pfandrückgabe an der Automatensäule nur für solche Transportwagen erfolgt, für die eine gespeicherte Information für die vorherige Pfandentrichtung vorliegt. Über den Codierungsvergleich kann außerdem eine Magazinzuordnung erreicht werden, wobei Transportwagen nur an dem zugehörigen Magazin und nicht an anderen Magazinen zurückgegeben werden können.
  • Aus der DE 203 14 705 U1 ist eine Diebstahlsicherung für einen Transportwagen bekannt, welche eine als Schwenkrollenblockierung ausgebildete Hemmeinrichtung am Einkaufswagen und einen Signalgeber an den Zugängen bzw. Grenzen eines Geschäftsbereichs aufweist, innerhalb dessen Gelände der Einkaufswagen bewegt werden darf. Wird versucht, den Einkaufswagen aus diesem zulässigen Bereich zu entfernen und z.B. mit nach Hause zu schieben, wird der Signalgeber überfahren und löst die Hemmeinrichtung aus, welche durch formschlüssige Blockade des Schwenklagers von ein oder mehreren Laufrollen die Manövrierbarkeit des Einkaufswagens erschwert oder verhindert.
  • Die US 6,362,728 B1 lehrt eine ähnliche Diebstahlsicherungseinrichtung mit einer Hemmeinrichtung an ein oder mehreren Laufrollen und einen Signalgeber an den Geländegrenzen. Die Hemmeinrichtung ist hier als eine in die Laufrolle integrierte Radbremse ausgebildet.
  • In der US 5,194,844 A ist eine weitere ähnliche Diebstahlsicherungseinrichtung mit einer Hemmeinrichtung an ein oder mehreren Laufrollen und einem Signalgeber an den Geländegrenzen angesprochen. Als Hemmeinrichtung kommt hier ein von außen auf die Laufrollen andrückbares Reib- oder Bremselement zum Einsatz.
  • Die WO 2004/016138 A1 beschreibt eine Einrichtung zum Ausleihen von Transportwagen, die jeweils mit einem münzbetätigten Pfandschloss ausgerüstet sind und sich in einer Parkbox in üblicher Weise aneinander koppeln lassen. Das An- und Abkoppeln der Einkaufswagen soll dabei nur im Innenbereich der Parkbox möglich sein. Zu diesem Zweck ist jedes Pfandschloss mit einer zusätzlichen Sperreinrichtung ausgerüstet, die drahtlos oder per Funk von einem in der Parkbox installierten Sender freigeschaltet werden kann. Die Sperreinrichtung hat hierfür einen Empfänger. Außerhalb der Parkbox ist die Sperreinrichtung mangels Sendersignal blockiert und verhindert ein An- und Abkuppeln. Über Codierungen an den Einkaufswagen lässt sich auch in diesem Fall eine Magazin- oder Boxenzuordnung erreichen, die das Pfand nur bei Rückgabe des Einkaufswagens an der zugehörigen Parkbox ermöglicht.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Pfandbesicherung von Transportwagen, insbesondere Einkaufswagen, zu verbessern.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
  • Mit der erfindungsgemäßen Technik kann die Pfandeinrichtung von den Transportwagen gelöst und an einer anderen Stelle, z.B. an einem Abstellbereich, untergebracht werden. Auf Pfandschlösser an den Transportwagen kann verzichtet werden. Die Transportwagen müssen nicht mehr untereinander verbunden werden. Das Pfandsystem lässt sich auch bei Transportwagen unterschiedlicher Bauart einsetzen. Diese Transportwagen können platzsparend ineinander schiebbar sein. Dies muss aber nicht unbedingt der Fall sein.
  • Die Pfandbesicherung und die Herausgabe eines Transportwagens nur gegen Pfandentrichtung wird im Zusammenwirken mit einer Hemmeinrichtung an den Transportwagen bewerkstelligt. Hierbei kann die gleiche Hemmeinrichtung Verwendung finden, die auch für eine Diebstahlsicherungseinrichtung genutzt werden kann oder die hierfür bereits vorhanden ist. In solchen Diebstahlsicherungssystemen lässt sich das erfindungsgemäße Pfandsystem ohne größeren Aufwand nachrüsten und ggf. vernetzen. Das Pfandsystem kann auch unabhängig von einer Diebstahlsicherungseinrichtung betrieben werden. Es kann bei Neubauten integriert oder bei Altbauten oder Umbauten nachgerüstet oder ergänzt werden. Eine Installation des Pfandsystems kann ferner zusammen mit einer Diebstahlsicherungseinrichtung unter entsprechender Abstimmung in einem Gesamt-Logistiksystem erfolgen.
  • Die Freigabe eines Transportwagens wird nur gegen Pfandentrichtung ermöglicht. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen. Die Hemmeinrichtungen der im Abstellbereich befindlichen Transportwagen können in der einen Variante geschlossen sein und erst auf Pfandentrichtung freigegeben werden, wobei z.B. nur bei einem einzigen Transportwagen die Hemmeinrichtung gelöst wird, was dem Kunden in geeigneter Weise angezeigt wird. Er kann dann den Transportwagen mit der gelösten Hemmvorrichtung entnehmen. Die anderen bleiben an ihrem Platz.
  • In der zweiten und aus Energiegründen bevorzugten Variante sind die Hemmeinrichtungen der im Abstellbereich befindlichen Transportwagen gelöst. Ein oder mehrere Zugänge am oder im Abstellbereich werden von der Pfandeinrichtung derart beschaltet, dass sie in der Art einer virtuellen Schranke nur dann von einem Transportwagen passiert werden können, wenn zuvor ein Pfand entrichtet wurde. Ansonsten bleibt die virtuelle Schranke geschlossen. Hierfür können an den Zugängen Antennen oder andere Signalgeber vorhanden sein, die Steuersignale an die Hemmeinrichtung eines vorbeibewegten Transportwagens abgeben und diese ferngesteuert schließen. Die Hemmfunktion kann hierbei die gleiche wie bei einer Diebstahlsicherungseinrichtung sein. Der ohne Pfand entnommene Transportwagen kann dann nicht mehr in brauchbarer Weise manövriert werden.
  • Das Pfandsystem kann mit einer Kontrolleinrichtung für die Belegung des Abstellbereichs gekoppelt sein. Diese kann auf unterschiedliche Weise funktionieren. In der einen Variante hat jeder Transportwagen eine eigene Codierung, wobei die Transportwagen bestimmten Abstellbereichen zugeordnet sind. Es ist außerdem möglich, innerhalb eines bestimmten Abstellbereichs noch eine feinere Zuordnung zu einer bestimmten Abstellzone, z.B. einer Wagenreihe vorzunehmen. Über die Codierung kann bei der Rückgabe eines Transportwagens seine Zugehörigkeit zum Abstellbereich oder ggf. auch zu einer bestimmten Abstellzone überprüft und erkannt werden. Nur bei korrekter Zuordnung und Wagenrückgabe wird dann das Pfand rückerstattet. Über diese Belegungskontrolle kann auch der Füllstand des Abstellbereichs überwacht werden. Bei einer Zonenunterteilung wird dadurch zugleich eine unerwünschte Überlänge der Abstellreihen automatisch verhindert.
  • Ansonsten kann eine solche Längenkontrolle der Abstellreihen auch über die Antennen oder Signalgeber an den Zugängen erfolgen. Die Füllstandskontrolle der Abstellbereiche kann außerdem zur Optimierung der Transportwagenlogistik verwendet werden, wobei drohende Belegungsmängel an eine Aufsicht signalisiert werden, die dann in geeigneter Weise für Abhilfe schaffen kann. Für die Verdeutlichung der Wagenzuordnung zu bestimmten Abstellbereichen können die Transportwagen und die Abstellbereiche geeignete Kennzeichnungsmittel, z.B. unterschiedliche Farbgebungen, aufweisen.
  • Das erfindungsgemäße Pfandsystem hat den großen Vorteil, dass durch die vorzugsweise an einem Abstellbereich angeordneten oder ggf. mehreren Abstellbereichen zugeordneten Pfandeinrichtungen ein größerer Komfort für die Pfandentrichtung angeboten werden kann. Bei den vorbekannten Pfandschlössern mit ein oder maximal zwei Münzsorten war eine wesentlich größere Einschränkung vorhanden. Bei den erfindungsgemäßen Pfandeinrichtungen kann ein pekuniäres Pfand über einen Münzautomaten oder alternativ oder zusätzlich über eine Schreib/Leseeinrichtung für Wertdatenträger, z.B. Bons, Scheckkarten, Kundenkarten oder dergl. abgewickelt werden. Dadurch steht eine wesentlich größere Bandbreite an Zahlungsmitteln zur Verfügung.
  • Hierbei ergibt sich außerdem der weitere Vorteil, dass die Pfandhöhe beliebig festgelegt und auch wieder verändert werden kann. Zudem lässt sich die Höhe des geforderten Pfandes an unterschiedliche Kundengruppen anpassen. Dies ist z.B. über eine Kundenkarte möglich, mittels der Großverbraucher als Bonus nur ein kleines Pfand oder gar kein Pfand entrichten müssen. In einer weiteren Variante ist es möglich, für unterschiedliche Arten von Transportwagen ein wertmäßig unterschiedliches Pfand festzusetzen. Schließlich bietet die erfindungsgemäße Pfandeinrichtung noch die Möglichkeit, anstelle oder zusätzlich zu Geld andere Pfandarten zu verwenden, z.B. Jetons, Chips, Pfandersatzelemente für Personal zu Wartungszwecken oder dgl..
  • Die Rückerstattung des Pfandes kann an der Pfandeinrichtung selbst oder an anderer Stelle, z.B. einer Kasse, erfolgen. Hierbei kann der als Pfand eingesetzte Betrag als Bargeld oder bargeldlos über Rückbuchung auf einem Wertdatenträger erstattet werden. In Abwandlung ist es möglich, die Rückerstattung in anderer Form als die Pfandentrichtung vorzunehmen und z.B. bei der Rückerstattung einen Gutschein auszugeben. Bei der Rückerstattung kann an Hand der Wagencodierung auch eine Personen- oder Kundenzuordnung erfolgen, mit der kundenspezifische Leistungen, z.B. Bonuszahlungen, bei der Pfandrückgabe oder auch an andere Stelle im Geschäftsbereich erbracht werden können.
  • Die Codierung der Transportwagen kann in beliebig geeigneter Weise vorgenommen und von der Pfandeinrichtung bzw. deren Signalvorrichtung erfasst und verarbeitet werden. Dies kann z.B. eine optische Codierung an Hand von Farbgebung, Kennziffern, oder dergl. anderen optisch oder haptisch erfassbaren Individualmerkmalen erfolgen. Die Transportwagen können außerdem mit einer höher funktionalen Signaleinrichtung ausgestattet werden, die ein oder mehrere Signalgeber gleicher oder unterschiedlicher Bauart beinhalten kann, die z.B. auf drahtlosem Wege Signale und/oder Daten mit der Signalvorrichtung des Abstellbereichs austauschen. Solche Signalgeber können z.B. Transponder sein, wobei sich auf den Signalgeber außer der Codierung auch andere Daten speichern und ggf. überschreiben und verändern lassen. Derartige abfragbare Datenspeicher können in vielfältiger Weise im Geschäftsbereich und auch am Abstellbereich Verwendung finden. Hier lässt sich z.B. eine Information über die Tatsache der Pfandentrichtung und über die Höhe des Pfandes sowie ggf. auch kundenspezifische Daten von einer Kundenkarte oder dergl. speichern. Dies sichert Vorzugskunden z.B. eine besondere Behandlung an der Kasse oder dergl. zu.
  • Die Hemmeinrichtung kann in beliebiger Weise ausgeführt sein. Hierbei kann z.B. auf die aus dem eingangs genannten Stand der Technik bekannten Schwenkbremsen, Radbremsen oder dergl. zurückgegriffen werden.
  • In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
  • Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im Einzelnen zeigen
  • 1: eine schematische Draufsicht auf einen Geschäftsbereich, insbesondere einen Supermarkt, mit Transportwagen und einem Pfandsystem,
  • 2 und 3: schematische Draufsichten auf einen Abstellbereich mit einer Pfandeinrichtung für mehrere Transportwagen,
  • 4: eine Seitenansicht eines Transportwagens,
  • 5: eine vergrößerte Seitenansicht einer Laufrolle eines Transportwagens und
  • 6: eine schematische Ansicht eines Transponders.
  • 1 zeigt in einer schematischen Draufsicht einen Geschäftsbereich (1), bei dem es sich z.B. um einen Supermarkt oder ein anderes Ladengeschäft mit einem Geschäftsgebäude und einem umgebenden Freigelände (2), insbesondere einem Parkplatz, handelt. Der Parkplatz kann auch in das Gebäude integriert sein. Alternativ kann der Geschäftsbereich (1) beliebig anders ausgebildet und ein Flughafen, ein Bahnhof oder dgl. sein.
  • Im Geschäftsbereich (1) sind eine Vielzahl von Transportwagen (10) vorhanden, die auf dem Gelände oder Parkplatz (2) in ein oder mehreren umgrenzten Abstellbereichen (9) untergebracht sind. Auch innerhalb des Gebäudes können z.B. im Eingangsbereich ein oder mehrere Abstellbereiche (9) vorhanden sein. 4 zeigt einen solchen Transportwagen (10) in einer bevorzugten Ausführung als Einkaufswagen in einer schematischen Seitenansicht.
  • Das Gelände (2) hat ein oder mehrere Zugänge oder Zufahrten (3), durch die die Kunden zu Fuß oder mit einem Verkehrsmittel auf das Gelände (2) gelangen. Um eine unerwünschte Mitnahme von Transportwagen (10) zu verhindern, kann eine Diebstahlsicherungseinrichtung (4) vorhanden sein, welche mindestens einen Signalgeber (5) an den Zugängen (3) und ggf. an den Außengrenzen des Geländes (2) aufweist. Beispielsweise kann der Signalgeber (5) als umlaufendes und versenkt im Boden angebrachtes Antennenkabel ausgebildet sein. Bei Überfahren des Signalgebers (5) wird an eine nachfolgend erläuterte Hemmeinrichtung (26) des Transportwagens (10) ein Steuersignal abgesetzt, welches die Hemmeinrichtung (26) schließt und die weitere Fahrbewegung des Transportwagens (10) erschwert oder verhindert. Das Pfandsystem (6) macht sich ebenfalls die gleiche oder eine andere Hemmeinrichtung (26) am Transportwagen (10) zu Nutze.
  • Wie 2 und 3 verdeutlichen, haben die Abstellbereiche (9) ein umgebendes Gehäuse (11) mit ein oder mehreren Zugängen (16) und sind z.B. als Parkboxen ausgebildet, in denen die Transportwagen (10) regellos oder vorzugsweise in ein oder mehreren Wagenreihen abgestellt werden können. Die Transportwagen (10) können von gleicher oder von unterschiedlicher Art und Größe sein. Sie können insbesondere derart in ihrer Ausgestaltung aufeinander abgestimmt sein, dass sie sich platzsparend ineinander schieben und nesten lassen. Dies muss aber nicht so sein. Die Nestfähigkeit kann alternativ auch nur für gleichartige Transportwagen (10) untereinander gegeben sein.
  • Das Gehäuse (11) kann aus einer festen Wandung oder einem Stangengatter oder dgl. bestehen. Ferner kann ein Dach vorhanden sein. Der seitlich umgrenzte Abstellbereich (9) kann einen oder mehrere zentrale Zugänge (16) aufweisen. Innerhalb des Abstellbereichs (9) können mehrere Abstellzonen (12, 13, 14) für gleiche oder unterschiedliche Transportwagen (10) vorhanden sein. Dies sind z.B. die in 2 und 3 gezeigten Abstellreihen (12, 13, 14), die an der Front und seitlich von Führungen (15) für die Transportwagen (10) begrenzt sein können. Diese Abstellzonen (12, 13, 14) haben eigene Zugänge (17) innerhalb des Abstellbereichs (9).
  • Die Transportwagen (10) haben vorzugsweise keine eigenen Pfandschlösser und auch keine Schlossketten zur festen Verbindung untereinander innerhalb der Abstellreihe (12, 13, 14). Statt dessen sind ein oder mehrere getrennt von den Transportwagen (10) angeordnete Pfandeinrichtungen (30) vorgesehen, welche zumindest mit einer Annahmeeinrichtung (31) für die Entgegennahme eines Pfandes (7) ausgerüstet sind und vorzugsweise auch eine Ausgabevorrichtung (34) für die Pfanderstattung aufweisen. Nach Entrichtung eines Pfandes (7) kann ein Transportwagen (10) aus dem Abstellbereich (9) entnommen werden. Nach Rückgabe des Transportwagens (10) wird das Pfand (7) rückerstattet.
  • Jedem Abstellbereich (9) ist vorzugsweise eine eigene Pfandeinrichtung (30) zugeordnet und am Abstellbereich (9) in unmittelbarer Nachbarschaft stationär angeordnet. Beispielsweise befindet sich die Pfandeinrichtung (30) an der Außenwand der Parkbox (11). Alternativ kann eine Pfandeinrichtung (30) mehreren Abstellbereichen (9) zugeordnet und an zentraler Stelle auf dem Gelände (2) angeordnet sein, wobei die jeweilige Zuordnung über eine Anzeige (36) dem Kunden oder Transportwagennutzer signalisiert wird.
  • Die Pfandeinrichtungen (30) wirken mittels einer Signalvorrichtung (18) mit den Hemmeinrichtungen (26) an den Transportwagen (10) zusammen und ermöglichen durch entsprechende Fernsteuerung der Hemmeinrichtungen (26) nach Entrichtung eines Pfandes (7) die Entnahme eines Transportwagens (10). Dies kann in den nachfolgend geschilderten unterschiedlichen Weisen geschehen. Wenn kein Pfand (7) entrichtet ist, verhindert die Pfandeinrichtung (30) über entsprechende Ansteuerung der Hemmeinrichtungen (26) die Entnahme eines Transportwagens (10).
  • Andererseits kann von der Pfandeinrichtung (30) auch die Rückgabe eines Transportwagens (10) registriert und ggf. das Pfand (7) rückerstattet werden. Hierbei kann eine bestimmte Zuordnung der Transportwagen (10) zu bestimmten Abstellbereichen (9) oder ggf. innerhalb eines bestimmten Abstellbereiches (9) zu vorbestimmten Abstellzonen (12, 13, 14) gegeben sein. Das Pfand (7) wird dann nur rückerstattet, wenn der Transportwagen (10) am zugeordneten Abstellbereich (9) oder der zugeordneten Abstellzone (12, 13, 14) zurückgestellt wird.
  • 2 und 3 zeigen schematisch den Aufbau der Pfandeinrichtung (30). Die Annahmeeinrichtung (31) für das Pfand (7) kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein. Das Pfand (7) selbst kann pekuniärer Art sein und bargeldmäßig als Geldbetrag in Münzen oder Scheinen entrichtet werden. Alternativ oder zusätzlich kann ein pekuniäres Pfand (7) über einen Wertdatenträger (8) entrichtet werden. Dies kann ein Bon, ein Chip oder dergleichen sein, der einen Pfandwert repräsentiert. In der bevorzugten Ausführungsform ist der Wertdatenträger (8) als eine elektronisch bebuchbare Karte ausgebildet, z.B. als Kundenkarte, Geldkarte, Scheckkarte oder dgl.. Hierfür kann die Annahmeeinrichtung (31) mindestens eine Schreib/Leseeinrichtung (33) zum Abbuchen und vorzugsweise auch zum Aufbuchen von Geldbeträgen aufweisen. Insofern kann die Schreib/Leseeinrichtung (33) auch Bestandteil der Ausgabevorrichtung (34) für die Pfandrückerstattung sein.
  • Für die Bargeldentrichtung ist ein Münzautomat (32) vorhanden, der Bargeld in unterschiedlichen Münzgrößen und ggf. auch in verschiedenen Scheinen entgegen nimmt sowie Geld wechselt. Der Münzautomat (32) kann zugleich auch Bestandteil der Ausgabevorrichtung (34) für die Rückerstattung des Pfandes (7) sein. Alternativ kann die Ausgabevorrichtung (34) das Pfand (7) in einer anderen Art, z.B. als Gutschein, insbesondere als Einkaufsgutschein, rückerstatten. Grundsätzlich kann das Pfand (7) von beliebiger Art sein, wobei die Annahme- und Ausgabevorrichtungen (31, 34) entsprechend angepasst und ausgebildet sind.
  • Die Pfandeinrichtung (30) beinhaltet eine vorzugsweise elektronische und programmierbare Steuerung (35) mit ein oder mehreren Datenspeichern, die mit der Annahme- und Ausgabevorrichtung (31, 34) verbunden ist. Zudem kann die Pfandeinrichtung (30) ein oder mehrere Anzeigen (36), z.B. optische Anzeigen für Signallichter, Anzeigetexte, grafische Symbole, Piktogramme oder dgl. aufweisen. Die Anzeige (36) kann ggf. auch akustische Informationen über Ansagen oder dgl. geben. Sie kann außerdem aus Sicherheitsaspekten eine Alarmeinrichtung für die Signalisierung von Fehlbedienung, Einbruch, unbefugte bzw. pfandlose Wagenentnahme oder dgl. aufweisen.
  • Die Pfandeinrichtung (30) hat ferner eine Signalvorrichtung (18), die mit den Hemmeinrichtungen (26) an den Transportwagen (10) zum ferngesteuerten Hemmen der Wagenbewegung zusammen wirkt. Die Signalvorrichtung (18) kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein.
  • Im Ausführungsbeispiel von 2 und 3 weist sie z.B. an den Zugängen (16, 17) Signalgeber (19, 20) auf. Dies können insbesondere kombinierte Sender und Empfänger für eine drahtlose Kommunikation, z.B. per Funk, Ultraschall, Infrarot oder dgl., mit den Hemmeinrichtungen (26) sein. In der bevorzugten Ausführungsform sind die Signalgeber (19, 20) Funkantennen, die an den Zugängen (16, 17) im Bodenbereich angeordnet sind und bei Entnahme und Rückgabe von Transportwagen (10) überfahren werden. Diese Antennen (19, 20) können in gleicher Art wie der eingangs erwähnte Signalgeber (5) der Diebstahlsicherungseinrichtung (4) ausgebildet sein.
  • Im Ausführungsbeispiel von 2 erstreckt sich der Signalgeber (19) über die gesamte Breite der einzig vorhandenen Zugangsöffnung (16). Falls eine mehrseitige Entnahme von Transportwagen (10) möglich ist, findet sich an jedem Zugang (16) ein solcher Signalgeber (19). Bei der Variante von 3 mit den gegenseitig abgegrenzten Abstellzonen (12, 13, 14) ist am Zugang (17) jeder Abstellzone (12, 13, 14) ein zugehöriger Signalgeber (20) vorhanden. Auf einen zentralen Signalgeber (19) am Zugang (16) kann hierbei verzichtet werden. Die Signalgeber (19, 20) sind über Kabel oder dgl. mit der Steuerung (35) verbunden und werden von dieser geschaltet.
  • In der einen Gestaltungsvariante sind die Hemmeinrichtungen (26) der Transportwagen (10) innerhalb des Abstellbereichs (9) und ggf. auch innerhalb der Abstellzonen (12, 13, 14) geöffnet, so dass die Transportwagen (10) hier frei bewegt werden können. Von der Signalvorrichtung (18) wird über die Signalgeber (19, 20) in der Ausgangslage ein Sperrsignal an den Zugängen (16, 17) generiert. Die Signalgeber (19, 20) haben hierbei eine relativ geringe Reichweite, so dass der freie Fahrbetrieb der Transportwagen (10) innerhalb des Abstellbereichs (9) nicht gestört wird. Erst wenn ein Transportwagen (10) ohne Pfandentrichtung entnommen werden soll und dabei an einem Signalgeber (19, 20) vorbei bewegt wird, wird über das permanente Sperrsignal die Hemmeinrichtung (26) geschlossen und die Wagenbewegung gehemmt. Der Transportwagen (10) kann dann nicht in der üblichen Weise manövriert und benutzt werden. Wenn der Transportwagen (10) wieder in den Abstellbereich (9) oder ggf. in eine bestimmte Abstellzone (12, 13, 14) zurückgebracht wird, kann die Hemmeinrichtung (26) wieder selbsttätig geöffnet und die Wagenbewegung freigegeben werden. Alternativ kann das Öffnen der Hemmeinrichtung (26) auch über einen separaten Signalgeber, z.B. ein Handgerät mit einem Sender oder dgl. bewirkt werden.
  • Wenn in der vorgesehenen Weise ein ausreichendes Pfand (7) an der Pfandeinrichtung (30) entrichtet wird, schaltet die entsprechend beaufschlagte Signalvorrichtung (18) mindestens einen der Signalgeber (19, 20) ab und ermöglicht die Entnahme von mindestens einem Transportwagen (10) entsprechend des Pfandwerts. Hierbei kann im Ausführungsbeispiel der 2 die Entnahme eines beliebigen Transportwagens (10) aus dem Abstellbereich (9) freigegeben werden. In der Variante von 3 können einzelne oder alle Abstellzonen (12, 13, 14) für eine Wagenentnahme freigegeben werden. Wenn es eine bestimmte Zuordnung zwischen einer Abstellzone (12, 13, 14) und dem Pfand (7) gibt, erfolgt eine gezielte Zonenfreigabe. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn in den Abstellzonen (12, 13, 14) unterschiedliche Transportwagen (10) angeordnet sind und wenn im weiteren für unterschiedliche Transportwagen (10) auch unterschiedliches Pfand (7) zu entrichten ist.
  • Die Signalgeber (19, 20) sind vorzugsweise nicht nur als Sender, sondern auch als Empfänger ausgebildet. Hierüber lässt sich die erfolgte Entnahme eines Transportwagens (10) registrieren, so dass anschließend die Freigabefunktion der Signalvorrichtung (18) aufgehoben und die normale Sperrfunktion wieder eingestellt wird.
  • Über die Signalgeber (19, 20) oder eine andere Einrichtung kann auch die Rückgabe eines Transportwagens (10) detektiert werden, so dass hierfür die Signalvorrichtung (18) ebenfalls in Öffnungsstellung geschaltet wird und die freie Durchfahrt des Transportwagens (10) ohne Betätigung der Hemmeinrichtung (26) erlaubt.
  • Die Transportwagen (10) können in der vorerwähnten Weise eine vorgegebene Zuordnung zu bestimmten Abstellbereichen (9) und dort ggf. auch zu bestimmten Abstellzonen (12, 13, 14) haben. Um diese Zuordnung zu gewährleisten, können die Transportwagen (10) eine Signaleinrichtung (22) mit einer eindeutigen Codierung (24) aufweisen. Die Codierung (24) kann in verschiedener Weise realisiert sein. Dies können z.B. Farbmarken, Schriftzeichen oder dergl., aber auch sonstige individuelle Gestaltungsmerkmale der einzelnen Transportwagen (10) sein, die von der Signalvorrichtung (18) in geeigneter Weise erkannt werden. Dies ist z.B. auf optischen Wege über eine elektronische Kamera mit Bildauswertung, über eine Lichtschrankenabtastung oder dergl. möglich. Bevorzugt werden kontaktlose Codierungen (24) und deren Erfassung. Alternativ sind auch Erfassungen mit Berührungskontakt, z.B. über Tastfinger oder dergl. möglich.
  • In der bevorzugten Ausführungsform ist die Codierung (24) auf mindestens einem Signalgeber (23) an den Transportwagen (10) hinterlegt. Dieser Signalgeber (23) ist vorzugsweise als aktiver oder passiver Transponder mit reiner Lesefunktion oder kombinierter Lese/Schreibfunktion ausgebildet. Die Codierung (24) kann auf drahtlosem Wege über Funkwellen, elektromagnetische Felder oder dergl. in beliebiger Weise abgefragt werden. Der Signalgeber (23) kann alternativ oder zusätzlich einen Datenspeicher (25) für die dauerhafte oder flüchtige Speicherung von weiteren Informationen aufweisen. Dieser Datenspeicher (25) kann gelesen und ggf. durch Einwirkung von außen mit mindestens einem geeigneten und an beliebiger Stelle im Geschäftsbereich (1) positionierten Sender beschrieben und in seinem Informationsgehalt verändert werden. Die Codierung (24) kann auch in den Datenspeicher (25) integriert sein.
  • Die Signalvorrichtung (18) kann einen geeigneten Empfänger (21) zur Erfassung der Codierungen (24) und ggf. des Datenspeichers (25) aufweisen. Der Empfänger (21) ist mit der Steuerung (35) verbunden. Er kann zugleich als Sender ausgebildet sein, um Informationen auf den Datenspeicher (25) zurückzusenden und rückzuschreiben. Der Sender/Empfänger (21) ist z.B. als Funkeinrichtung für die drahtlose Kommunikation mit dem Transponder (23) ausgebildet.
  • Über die Codierungen (24) kann eine logistische Verwaltung der Transportwagen (10) stattfinden. Die im jeweiligen Abstellbereich (9) und darüber hinaus ggf. den jeweiligen Abstellzonen (12, 13, 14) zugeordneten Transportwagen (10) und deren Codierungen (24) sind in der Steuerung (35) der Pfandeinrichtung (30) gespeichert. Eine Entnahme eines Transportwagens (10) kann ebenfalls über die Codierung (24) registriert, gespeichert und verarbeitet werden. Auf diese Weise ist es möglich, bei der Rückgabe eines Transportwagens (10) über die Kommunikation zwischen der Signalvorrichtung (18) und der Signaleinrichtung (22) zu prüfen und festzustellen, ob die Zuordnung vorhanden ist. In diesem Fall wird der Signalgeber (19, 20) freigeschaltet und der Zugang (16, 17) zum Abstellbereich (9) bzw. zur zugeordneten Abstellzone (12, 13, 14) freigegeben. Andere Zugänge (16, 17) werden hingegen gesperrt. Anhand der Codierungen (24) weiß die Steuerung (35), welche und wie viele Transportwagen (10) sich im Abstellbereich (9) bzw. in den Abstellzonen (12, 13, 14) vorhanden sind und wo sie sich ggf. befinden. Dies kann z.B. über die zeitliche Reihenfolge der Wagenrückgabe und eine Zonenzuordnung festgestellt werden.
  • Auf den Datenspeichern (25) können auch andere und z.B. kundenrelevante Informationen gespeichert und für eine Fernabfrage bereitgehalten werden. Hierbei kann z.B. eine Quittungsinformation über die Pfandentrichtung gespeichert werden. Falls ein Transportwagen (10) ohne Pfandentrichtung wegen defekter Hemmeinrichtung (26) oder aus einem anderen Grund doch vom Abstellbereich (9) entnommen werden kann, fehlt auf dessen Datenspeicher (25) die Quittungsinformation. Bei Überprüfung der Datenspeicher (25) im Eingangsbereich des Ladengeschäfts können solche pfandlosen Transportwagen (10) erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
  • Weitere auf dem Datenspeicher (25) hinterlegbare kundenrelevante Informationen sind z.B. Informationen über den Kundenstatus als Vorzugskunde oder dergl. Außerdem können Zugangsberechtigungen für bestimmte Zonen des Geschäftsbereichs (1), z.B. für eine Großhandelszone, hinterlegt sein. Auch der Kundenname, bevorzugte Warenbereiche etc. können gespeichert sein. An Hand dieser nun am Transportwagen (10) befindlichen Daten und Informationen kann eine Kommunikation im Geschäftsbereich (1) mit Zugangskontrollen, Werbesendern, Begrüßungsanzeigen und dergl. stattfinden. Der Datenspeicher (25) kann dann anstelle der Kundenkarte für die Datenkommunikation benutzt werden.
  • Über die gespeicherten Codierungen (24) und deren interne Verwaltung in der Pfandeinrichtung (30) kann auch eine Füllstandskontrolle im Abstellbereich (9) bzw. in den Abstellzonen (12, 13, 14) stattfinden. Wenn nur die zugeordneten Transportwagen (10) zurückgebracht und eingestellt werden können, ist eine Überfüllung von vornherein ausgeschlossen. Andererseits kann über die Codierungen (24) oder eine steuerungsinterne Zählung der ein- und ausgehenden Transportwagen (10) ein zur Neige gehender Wagenvorrat festgestellt und an eine Logistikverwaltung im Geschäftsbereich (1) gemeldet werden, die dann für eine Umschichtung und Rückführung benötigter Transportwagen (10) sorgt. Dies kann z.B. bei einem Flughafen, einem Bahnhof oder dergl. anderen Verkehrszentren der Fall sein, wo die Transportwagen (10) in der Regel einen Einwegverkehr haben und von den Kunden nicht zum Abstellbereich (9) zurückgebracht werden. Für diese Rückführung muss von Betreiberseite über die Logistikverwaltung gesorgt werden.
  • Die Transportwagen (10) können auch ohne Codierung (24) benutzt werden. Eine Überfüllung des Abstellbereichs (9) bzw. der Abstellzonen (12, 13, 14) kann dann über die Signalgeber (19, 20) festgestellt und verhindert werden. Wie 2 und 3 mit den gestrichelten Darstellungen von Transportwagen (10) in den rechten Wagenreihen verdeutlichen, befinden sich die Signalgeber (19, 20) an den rückseitigen Enden der Wagenreihen bzw. Abstellzonen (12, 13, 14). Wenn der vorgesehene Füllstand erreicht ist, kann der nächste am Reihenende eingestellte Transportwagen (10) nicht in den für die Pfandrückgabe nötigen Schaltkontakt mit dem Signalgeber (19, 20) gelangen, so dass keine Rückerstattung des Pfandes (7) erfolgt. In einem solchen Fall kann über eine entsprechende Zugangsüberwachung dem Kunden oder Wagennutzer signalisiert werden, dass er seinen Transportwagen (10) an einem anderen Abstellbereich (9) oder an eine andere Abstellzone (12, 13, 14) bringen soll. Auf diese Weise kann über die Pfandrückgabe verhindert werden, dass die Wagenreihen eine unerwünschte Überlänge haben und aus dem Abstellbereich (9) herausragen.
  • In der zweiten Funktionsvariante kann die Signalvorrichtung (18) im Normalzustand die Hemmeinrichtungen (26) aller innerhalb des Abstellbereichs (9) oder Abstellzonen (12, 13, 14) befindlichen Transportwagen (10) sperren und so deren Fahrbewegung verhindern. Erst auf Entrichtung eines Pfands (7) wird zumindest eine Hemmeinrichtung (26) freigeschaltet, so dass der betreffende Transportwagen (10) entnommen werden kann. Dem Kunden kann hierbei über die Anzeige (36) die Identität des freigeschalteten Transportwagens (10) signalisiert werden. In diesem Fall besitzt die Signalvorrichtung (18) andere Arten von Signalgebern (19, 20), die z.B. als Funkeinrichtung mit Sender und Empfänger ausgebildet sind. In einem solchen Fall kann eine Codierung (24) benötigt werden, um selektiv ein oder mehrere bestimme Transportwagen (10) bzw. deren Hemmeinrichtungen (26) freizuschalten. Alternativ können alle Hemmeinrichtungen (26) für die Wagenentnahme freigeschaltet und nach erfolgter Entnahme wieder gesperrt werden.
  • Außer den vorbeschriebenen Varianten für die Signalübertragung und Freischalt- bzw. Sperrfunktion gibt es beliebige andere Ausgestaltungsmöglichkeiten, wobei auch Mischformen der vorbeschriebenen Ausführungsbeispiele möglich sind.
  • 4 und 5 verdeutlichen in beispielhafter Form die technische Ausgestaltung eines Transportwagens (10). Dieser besitzt z.B. ein Gestell (39) mit einer Warenablage (41), hier z.B. einen Warenkorb, einer Schiebeeinrichtung (40), z.B. einem Griff, und mehreren Laufrollen (29). Der gezeigte Transportwagen (10) ist als Einkaufswagen ausgebildet. Alternativ kann es sich um einen Gepäckwagen, einen Plattformwagen oder dergl. handeln. Die Warenablage (41) ist dann entsprechend anders ausgebildet und angeordnet. Mit dem Griff (40) kann der Transportwagen (10) gezogen oder geschoben werden. Hierbei sind für eine leichte Manövrierbarkeit vier gleichmäßig verteilte Laufrollen (29) vorhanden, die in Rollenhaltern (44) um eine querliegende Rollenachse (45) frei drehbar gelagert sind. Die Rollenhalter (44) können ihrerseits über ein Schwenklager (42) mit aufrechter Schwenkachse (43) am Gestell (39) schwenkbar gelagert sein. Die Zahl der Laufrollen (29) und deren Anordnung kann variieren. Desgleichen müssen auch nicht alle Laufrollen (29) ein Schwenklager (42) aufweisen.
  • Die Hemmeinrichtung (26) kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein und in beliebig geeigneter Zahl am Transportwagen (10) vorhanden sein. Die Hemmeinrichtung (26) ist in der gezeigten Ausführungsform eine innerhalb oder an der Laufrolle (29) angeordnete Radbremse (27). Diese kann z.B. entsprechend der US 6,363,728 B1 ausgestaltet sein und die in den Zeichnungen 4 und 5 angedeuteten Bremsbacken zur Reibanlage an einer Bremstrommel im Inneren der Laufrolle (29) aufweisen. Alternativ kann es sich um ein formschlüssig eingreifendes Bremsorgan handeln. Desgleichen ist es möglich, statt der Rollbewegung der Laufrolle (29) um die Rollenachse (45) deren Schwenkbewegung um die Schwenkachse (43) zu hemmen und dabei formschlüssig zu blockieren oder kraftschlüssig zu bremsen. Eine solche Anordnung kann z.B. entsprechend der DE 203 14 705 U1 ausgebildet sein.
  • In den verschiedenen Ausgestaltungen besitzt die Hemmeinrichtung (26) jeweils eine integrierte Steuerung (28), welche das jeweilige Bremsorgan über einen geeigneten Antrieb (nicht dargestellt) betätigt. Der Steuerung (28) ist ein geeigneter Empfänger (37) zur Aufnahme der Steuersignale zugeordnet, die von der Signalvorrichtung (18) über die Signalgeber (19, 20) und ggf. von der Diebstahlsicherungseinrichtung (4) über die Signalgeber (5) übermittelt werden. Die Hemmeinrichtung (26) kann ferner einen geeigneten Energiespeicher (38), z.B. eine in die Laufrolle (29) integrierte Batterie oder einen wiederaufladbaren Akku für die Energieversorgung der Steuerung (28), des Bremsorgans und des Empfängers (37) aufweisen. Der Laufrolle (29) kann außerdem ein Stromerzeuger zugeordnet sein, welcher die Roll- oder Fahrbewegung abnimmt und die kinetische Energie in elektrische Energie zum Speisen des Energiespeichers (38) umwandelt. In weiterer Abwandlung kann der Empfänger (37) zusätzlich als Sender ausgebildet sein und Zustandsinformationen oder andere Daten nach außen, vorzugsweise drahtlos übermitteln.
  • Am Transportwagen (10) können ferner ein oder mehrere Meldeeinrichtungen (47) vorhanden sein, die ggf, über die schematisch angedeuteten Leitungen (46) mit dem Energiespeicher (38) oder einem anderen Energiespeicher verbunden sind. Auch der z.B. im Griff (40) angeordnete Signalgeber oder Transponder (23) kann auf diese Weise mit elektrischer Spannung versorgt werden. Die Meldeeinrichtung (47) kann z.B. ein im Warenkorb (41) angebrachtes Display zur Anzeige von Werbeinformationen, Wegeplänen im Geschäftsbereich (1) oder dergl. ausgebildet sein. Außer einer solchen beliebig ausführbaren optischen Meldeeinrichtung (47) kann auch alternativ oder zusätzlich eine akustische Meldeeinrichtung (47) vorhanden sein, die z.B. als Lautsprecher, als Hupe oder dergl. ausgebildet ist. Hierüber können einfache Warnsignale, aber auch komplexere Informationen, wie Ansagen, oder dergleichen übermittelt werden.
  • Abwandlungen der gezeigten Ausführungsformen sind in verschiedener Weise möglich. Dies betrifft z.B. die konstruktive Ausgestaltung und Anordnung der Hemmeinrichtung (26), die beliebig ausgeführt und z.B. ein in die Laufrolle (29) integrierter Direktantrieb zum generatorischen Bremsen, eine mit dem Boden in Kontakt tretende Reibbremse oder dgl. sein kann. Die Signaleinrichtung (22) bzw. der Signalgeber (23) können ferner in die Hemmeinrichtung (26) und deren Sender/Empfänger (37) integriert sein. Die Zuordnung kann auch umgekehrt sein.
  • 1
    Geschäftsbereich, Supermarkt, Flughafen
    2
    Gelände, Parkplatz
    3
    Zugang, Zufahrt
    4
    Diebstahlsicherungseinrichtung
    5
    Signalgeber, Antenne
    6
    Pfandsystem
    7
    Pfand, Geldbetrag
    8
    Wertdatenträger, Karte
    9
    Abstellbereich
    10
    Transportwagen, Einkaufswagen
    11
    Gehäuse, Parkbox
    12
    Abstellzone, Abstellreihe
    13
    Abstellzone, Abstellreihe
    14
    Abstellzone, Abstellreihe
    15
    Führung
    16
    Zugang Abstellbereich
    17
    Zugang Abstellreihe
    18
    Signalvorrichtung Abstellbereich
    19
    Signalgeber, Sender/Empfänger, Antenne
    20
    Signalgeber, Sender/Empfänger, Antenne
    21
    Sender/Empfänger, Funkeinrichtung
    22
    Signaleinrichtung Wagen
    23
    Signalgeber, Transponder
    24
    Codierung
    25
    Datenspeicher
    26
    Hemmeinrichtung
    27
    Radbremse
    28
    Steuerung
    29
    Laufrolle
    30
    Pfandeinrichtung
    31
    Annahmeeinrichtung
    32
    Münzautomat
    33
    Schreib/Leseeinrichtung
    34
    Ausgabevorrichtung
    35
    Steuerung mit Speicher
    36
    Anzeige
    37
    Empfänger/Sender
    38
    Energiespeicher, Batterie, Akku
    39
    Gestell
    40
    Schiebeeinrichtung, Griff
    41
    Warenablage, Warenkorb
    42
    Schwenklager
    43
    Schwenkachse
    44
    Rollenhalter
    45
    Rollenachse
    46
    Leitung
    47
    Meldeeinrichtung

Claims (21)

  1. Pfandsystem für Transportwagen, insbesondere Einkaufswagen, mit mehreren Transportwagen (10), mindestens einem umgrenzten Abstellbereich (9) für mehrere Transportwagen (10) und mindestens einer Pfandeinrichtung (30) für die Annahme und ggf. die Rückerstattung eines Pfands (7), dadurch gekennzeichnet, dass die Pfandeinrichtung (30) getrennt von den Transportwagen (10) angeordnet ist und eine Signalvorrichtung (18) zum Fernsteuern von an den Transportwagen (10) befindlichen Hemmeinrichtungen (26) für die Wagenbewegung aufweist.
  2. Pfandsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalvorrichtung (18) mindestens einen Signalgeber (19, 20) zum vorzugsweise drahtlosen Senden von Steuersignalen zum Öffnen und/oder Schließen der Hemmeinrichtungen (26) aufweist.
  3. Pfandsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an ein oder mehreren Zugängen (16, 17) an oder im Abstellbereich (9) Signalgeber (19, 20), vorzugsweise bodenseitige Antennen, für die Fernsteuerung einer vorbeibewegten Hemmeinrichtung (26) angeordnet sind.
  4. Pfandsystem nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Abstellbereichs (9) die Hemmeinrichtungen (26) der dort befindlichen Transportwagen (10) geöffnet sind, wobei die Signalvorrichtung (18) bei Pfandentrichtung zur Wagenentnahme den Zugang (16, 17) freigibt und einen Transportwagen (10) durchlässt und ansonsten ohne Pfandentrichtung ein Steuersignal zum Schließen der Hemmeinrichtung (26) eines vorbeibewegten Transportwagens (10) absetzt.
  5. Pfandsystem nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Abstellbereichs (9) die Hemmeinrichtungen (26) der dort befindlichen Transportwagen (10) geschlossen sind, wobei die Signalvorrichtung (18) bei Pfandentrichtung zur Wagenentnahme ein Steuersignal zum Öffnen der Hemmeinrichtung (26) eines Transportwagens (10) absetzt.
  6. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportwagen (10) eine Signaleinrichtung (22) mit einer wagenspezifischen Codierung (24) aufweisen.
  7. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Signaleinrichtung (22) einen lesbaren und beschreibbaren Datenspeicher (25) aufweist.
  8. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signaleinrichtung (22) einen aktiven oder passiven Signalgeber (23) aufweist.
  9. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalgeber (23) als Transponder ausgebildet ist.
  10. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalvorrichtung (18) der Pfandeinrichtung (30) einen Empfänger (21) und ggf. einen Sender für eine drahtlose Kommunikation mit den Signaleinrichtungen (22) an den Transportwagen (10) aufweist.
  11. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die codierten Transportwagen (10) bestimmten Abstellbereichen (9) oder vorbestimmten Abstellzonen (12, 13, 14), insbesondere Abstellreihen, innerhalb eines bestimmten Abstellbereichs (9) zugeordnet sind, wobei die Codierungen (24) der zugeordneten Transportwagen (10) in einer Steuerung (35) der Pfandeinrichtung (30) gespeichert sind.
  12. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pfandeinrichtung (30) stationär am Abstellbereich (9) angeordnet ist.
  13. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pfandeinrichtung (30) einen Münzautomat (32) und/oder eine Lese/Schreibeinrichtung für Wertdatenträger (8) aufweist.
  14. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pfandeinrichtung (30) eine Ausgabevorrichtung (34) für einen Pfandersatz, insbesondere einen Gutschein, aufweist.
  15. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pfandeinrichtung (30) eine Anzeige (36) aufweist.
  16. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstellbereich (9) ein umgebendes Gehäuse (11) mit mindestens einem Zugang (16) aufweist.
  17. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstellbereich (9) ein oder mehrere Führungen (15) zur Bildung von mehreren abgegrenzten Abstellzonen (12, 13, 14), insbesondere Abstellreihen, mit jeweils mindesten einem eigenen Zugang (17) aufweist.
  18. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hemmeinrichtung (26) als fernsteuerbare Radbremse (27) in oder an mindestens einer Laufrolle (29) des Transportwagens (10) ausgebildet ist.
  19. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hemmeinrichtung (26) eine Steuerung (28) mit einem Energiespeicher (38) und einem Empfänger (37) aufweist.
  20. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Pfandsystem (1) für einen Geschäftsbereich (1), insbesondere einen Supermarkt oder einen Flughafen, vorgesehen ist und mit einer Diebstahlsicherungseinrichtung (4) der Transportwagen (10) zusammenwirkt.
  21. Pfandsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Diebstahlsicherungseinrichtung (4) mindestens einen Signalgeber (5), insbesondere Antennen, an den Zugängen (3) und ggf. den Außengrenzen des Geländes (2) des Geschäftsbereich (1) aufweist.
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