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DE202005011214U1 - Polsterelement, insbesondere Polsterkissen, Matratze o.dgl. - Google Patents

Polsterelement, insbesondere Polsterkissen, Matratze o.dgl. Download PDF

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DE202005011214U1
DE202005011214U1 DE200520011214 DE202005011214U DE202005011214U1 DE 202005011214 U1 DE202005011214 U1 DE 202005011214U1 DE 200520011214 DE200520011214 DE 200520011214 DE 202005011214 U DE202005011214 U DE 202005011214U DE 202005011214 U1 DE202005011214 U1 DE 202005011214U1
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Abstract

Polsterelement, insbesondere Polsterkissen, Matratzen oder dergleichen, mit einer aus einer Mehrzahl von benachbart angeordneten Federelementen (2) gebildete Federanordnung (1), die oberseitig eine zumindest teilweise aus einem elastischen Material, vorzugsweise Schaumstoff, bestehende Abdeckung (15) trägt, wobei zwischen der Federanordnung (1) einerseits und der Abdeckung (15) andererseits wenigstens ein Sensor (19) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Polsterelement, insbesondere ein Polsterkissen, eine Matratze oder dergleichen.
  • Polsterelemente der vorgenannten Art sind aus dem Stand der Technik an sich bekannt, so daß es eines druckschriftlichen Nachweises an dieser Stelle nicht bedarf.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es, ein Polsterelement der vorgenannten Art weiterzuentwickeln.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung vorgeschlagen ein Polsterelement, insbesondere Polsterkissen, Matratze oder dergleichen mit einer aus einer Mehrzahl von benachbart angeordneten Federelementen gebildeten Federanordnung, die oberseitig eine zumindest teilweise aus einem elastischen Material, vorzugsweise Schaumstoff, bestehende Abdeckung trägt, wobei zwischen der Federanordnung einerseits und der Abdeckung andererseits wenigstens ein Sensor angeordnet ist.
  • Das erfindungsgemäße Polsterelement weist eine aus einem elastischen Material, das beispielsweise ein Schaumstoffmaterial sein kann, bestehende Abdeckung auf. Diese Abdeckung wird von einer Federanordnung getragen, wobei die Federanordnung ihrerseits aus einer Mehrzahl von benachbart angeordneten Federelementen besteht. Zwischen der Federanordnung einerseits und der Abdeckung andererseits ist wenigstens ein Sensor angeordnet, der beispielsweise ein Temperatur-, ein Druck-, ein Feuchtigkeits-, ein Geruchs-, ein Bewegungs- oder dergleichen -sensor sein kann.
  • Sinn und Zweck des zwischen der Federanordnung und der Abdeckung angeordneten Sensors ist es, beispielsweise den auf das Polsterelement einwirkenden Druck oder die im Polsterelement herrschende Temperatur zu messen, um so Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer auf dem Polsterelement liegenden Person ziehen zu können.
  • Vorrichtungen zur Messung des von einer Person auf einer Matratze ausgeübten Drucks sind aus dem Stand der Technik nicht unbekannt. So offenbaren beispielsweise die DE 100 01 698 A1 , die DE 36 17 012 A1 oder die DE 42 40 782 A1 derlei Vorrichtungen. Den hier beschriebenen Vorrichtungen ist aber allesamt gemein, daß die zur Messung verwendeten Sensoren auf das Polsterelement, das heißt die Matratze aufgelegt werden. Eine im Polsterelement integrierte Anordnung eines solchen Sensors, wie mit der Erfindung vorgeschlagen, ist aus den vorgenannten Druckschriften nicht bekannt.
  • Die im Polsterelement integrierte Anordnung wenigstens eines Sensors hat verschiedene Vorteile. So besteht zum einen nicht die Gefahr, den Sensor durch eine unachtsame und ungewollte Handhabung der auf der Matratze liegenden Person zu beschädigen. Nach der Erfindung ist der wenigstens eine Sensor unterhalb der aus einem elastischen Material bestehenden Abdeckung angeordnet, wodurch dieser vor äußeren Einflüssen geschützt ist.
  • Das erfindungsgemäße Polsterelement hat gegenüber den vorgenannten Druckschriften zudem den Vorteil, daß der wenigstens eine Sensor dank seiner integrierten Anordnung innerhalb des Polsterelements lagesicher fixiert ist. Insofern besteht nicht die Gefahr, daß sich der wenigstens eine Sensor ungewollt verschiebt, was zwangsläufig zu unkorrekten Meßergebnissen führen würde.
  • Das erfindungsgemäße Polsterelement ist zudem flexibel verwendbar und kann im Austausch gegen eine herkömmliche Matratze für jedes Bett, insbesondere Kranken- und/oder Pflegebett Verwendung finden. Da der wenigstens eine Sensor im Polsterelement lagesicher fixiert ist, bedarf es keiner aufwendigen Lageausrichtung des wenigstens einen Sensors, wie dies bei den aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen in nachteiliger Weise der Fall ist.
  • Der wenigstens eine Sensor des erfindungsgemäßen Polsterelements ist von einem Federelement der Federanordnung getragen. Der Sensor erfährt so eine definierte Abstützung, so daß stets sichergestellt ist, daß der wenigstens eine Sensor zuverlässige Meßergebnisse liefert. Ein ungewolltes Verrutschen des wenigstens einen Sensors ist nicht zu befürchten. Gleichwohl kann der wenigstens eine Sensor zur zusätzlichen Lagefixierung mit dem Federelement verbunden, beispielsweise verklebt sein.
  • Zur Auswertung der vom Sensor gelieferten Meßergebnisse dient eine Auswerteeinheit, die vorzugsweise außerhalb des Polsterelements angeordnet ist. Zur Vermeidung aufwendiger Verkabelungen kann eine Signalübertragung zwischen dem wenigstens einen Sensor und der Auswerteeinheit mittels Funk erfolgen.
  • Gemäß einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung verfügt das Polsterelement über eine Mehrzahl von Sensoren, die in vorteilhafter Weise unterschiedlichen Typs sind. So kann das Polsterelement beispielsweise über Druck-, Temperatur-, Feuchtigkeits-, Geruchs-, Bewegungs- oder dergleichen -sensoren verfügen.
  • Die Mehrzahl der Sensoren ist vorzugsweise auf und/oder an einer Trägermatte angeordnet. Diese Trägermatte kann beispielsweise eine aus Kunststoff gebildete Gewebematte sein. Auf diese Gewebematte können die Sensoren samt Elektronik, das heißt Verkabelung, Diode und dergleichen mehr verklebt sein. Zur vereinfachten Herstellung sind die elektronischen Bestandteile des Sensors auf einer Leiterplatte mit vorgefertigten elektrischen Verbindungen angeordnet. Als einstückige Baukomponente wird diese Leiterplatte samt der darauf angeordneten elektronischen Bauteile auf die beispielsweise als Gewebematte ausgebildete Trägermatte aufgeklebt.
  • Erfindungsgemäß ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, daß die Mehrzahl an Sensoren auf und/oder an der Trägermatte derart angeordnet sind, daß ein jeder Sensor von einem Federelement der darunter angeordneten Federanordnung abgestützt ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß ein jeder Sensor durch jeweils ein Federelement getragen ist, daß das Federelement also den zugehörigen Sensor abstützt, wodurch sichergestellt ist, daß die Sensoren in ihrer Gesamtheit zuverlässig Meßwerte erfassen und der erfaßten Meßwerte entsprechende Signale an die Auswerteeinheit abgeben.
  • Die im Polsterelement integrierten Sensoren dienen erfindungsgemäß zur kontinuierlichen Messung von Patientendaten. Je nach verwendeten Sensoren kann beispielsweise der von einer auf dem Polsterelement liegenden Person auf das Polsterelement ausgeübte Druck gemessen werden. Eine solche Druckmessung kann zur Dekubitusprophylaxe dienen. So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß bei einem von den Sensoren detektierten, erhöhten Druck ein Warnsignal ausgegeben wird. Im Krankenhaus- oder Pflegebereich kann das Warnsignal beispielsweise direkt an eine die im Bett liegenden Person betreuende Person weitergeleitet werden, so daß diese sofort darüber Bescheid weiß, wenn die im Bett liegende Person sich droht wund zu liegen.
  • Die Verwendung von Temperatursensoren dient zur Messung der Temperatur im Polsterelement. Mittels von Temperatursensoren kann beispielsweise detektiert werden, ob es einer im Bett liegenden Person objektiv zu warm oder zu kalt ist.
  • Bewegungssensoren können dazu dienen, das Schlafverhalten einer auf dem Polsterelement liegenden Person zu erfassen. So läßt sich mit Bewegungssensoren beispielsweise ermitteln, ob sich eine auf dem Polsterelement liegende Person im Schlaf bewegt und bejahendenfalls, wie diese Bewegung aussieht. Insbesondere bei Personen, die aufgrund einer Erkrankung nur auf dem Rücken liegen dürften, kann so festgestellt werden, ob sie sich an die ärztliche Anweisung halten. Zudem kann mittels Bewegungssensoren festgestellt werden, ob die Atmung der auf dem Polsterelement liegenden Person regelmäßig ist.
  • Feuchtigkeitssensoren können insbesondere dann zum Einsatz kommen, wenn die auf dem Polsterelement liegende Person unter Inkontinenz leidet. Sobald ein Flüssigkeitssensor einen Flüssigkeitseintritt in das Polsterelement registriert, kann Alarm ausgelöst werden, der dem behandelnden Personal anzeigt, das Polsterelement, die Bettwäsche oder dergleichen Bettutensilien auszuwechseln.
  • Geruchssensoren können dazu dienen, anhand gemessener Geruchsstoffe auf den Körperzustand der auf dem Polsterelement liegenden Person zu schließen. So können Geruchssensoren zur Dekubitusprophylaxe eingesetzt werden, denn läßt sich mittels Geruchssensoren die Entstehung eines Dekubitusgeschwürs erkennen. Gegenmaßnahmen zur Dekubitusprophylaxe können so unverzüglich eingeleitet werden.
  • Das Polsterelement kann entweder Sensoren nur einen Typs oder Sensoren unterschiedlichen Typs beinhalten, je nach gewünschtem Anwendungsfall, das heißt je nach zu überwachenden Zuständen. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise vorgesehen sein, daß mehrere Sensoren gleichen Typs zu einer Sensor-Matrix elektronisch verschaltet sind, wobei das Polsterelement in Bereiche unterteilt ist, wobei ein jeder dieser Bereiche eine Sensor-Matrix aufweist, die unterschiedlichen Typs sein können. So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß das Polsterelement im Kopf- und Brustbereich der auf dem Polsterelement liegenden Person über miteinander zu einer Matrix verschalteten Drucksensoren verfügt. Im Beckenbereich der auf dem Polsterelement liegenden Person verfügt das Polsterelement über zu einer Matrix zusammenverschaltete Flüssigkeits-Sensoren. Diese Flüssigkeits-Sensoren können zudem mit Temperatur-Sensoren kombiniert sein. Im Bein- und Fußbereich der auf dem Polsterelement liegenden Person verfügt das Polsterelement des weiteren über Bewegungs-Sensoren. Auf diese Weise kann der Zustand einer auf dem Polsterelement liegenden Person umfassend detektiert werden. Dabei versteht es sich von selbst, daß die Anzahl, die Art und die Anordnung der Sensoren je nach Anwendungsfall frei gewählt werden kann.
  • Das erfindungsgemäße Polsterelement ermöglicht eine kontinuierliche Meßdatenerfassung. Die ermittelten Daten können gespeichert und über die Zeit ausgewertet werden. Auf diese Weise ist es möglich, den zeitlichen Verlauf des körperlichen Zustandes einer auf dem Polsterelement liegenden Person darzustellen. Hieraus können dann Rückschlüsse für erfolgreiche bzw. weniger erfolgreiche Behandlungsmaßnahmen gezogen werden. Etwaige Gegenmaßnahmen bei nicht erfolgreichen Behandlungsvorgängen können so unverzüglich ergriffen werden.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung besteht die Federanordnung aus sogenannten Twin-Federn. Bei diesen Twin-Federn handelt es sich um Federelemente, die zweiteilig ausgebildet sind und aus einem ersten Federteil sowie einem zweiten Federteil bestehen. Ein jedes dieser Federteile besteht dabei aus einem Federkörper einerseits und einem einstöckig daran angeformten Auflageteller andererseits. Die Auflageteller der oberseitig angeordneten, ersten Federteile tragen bevorzugterweise die zwischen Federanordnung und Abdeckung vorgesehenen Sensoren. Ein sicherer Halt sowie eine lagesichere Fixierung der Sensoren ist so sichergestellt.
  • Die Federelemente der Federanordnung sind vorzugsweise mittels eines Koppelelements, das beispielsweise aus einem Kunststoffgewebe gefertigt sein kann, zu einer gemeinsamen Einheit, das heißt der Federanordnung miteinander verbunden. Eine relative Verschiebung der einzelnen Federelemente zueinander ist hierdurch unterbunden, womit gleichzeitig sichergestellt ist, daß die von den Federelementen getragenen Sensoren stets lagesicher fixiert sind.
  • Die Ausbildung der vorbeschriebenen Federanordnung ist im Detail im deutschen Gebrauchsmuster DE 20 2005 002 906.8 beschrieben, dessen Inhalt explizit miteinbezogen ist.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Polsterelement wird insgesamt ein Pflegesituationsmeßsystem vorgeschlagen, welches einfach in der Handhabung, vielseitig verwendbar und sicher in der Anwendung ist. Die zur Situationsmessung verwendeten Sensoren sind erfindungsgemäß im Polsterelement integriert, wodurch sie vor äußeren Einflüssen geschützt sind. Die Sensoren werden von im Polsterelement angeordneten Federelementen getragen, so daß sie lagesicher positioniert sind und stets zuverlässige Meßergebnisse liefern. Das Polsterelement kann über eine Vielzahl von Sensoren auch unterschiedlichen Typs verfügen, so daß eine umfassende Messung unterschiedlichster Betriebszustände möglich ist. Ein umfassender Rückschluß auf ein Krankheitsbild einer auf dem Polsterelement liegenden Person ist so in vorteilhafter Weise möglich.
  • Die Sensoren bzw. die elektronischen Baukomponenten einer Sensoreinheit sind vorzugsweise auf einer Leiterplatte angebracht, die als kompakte und einfach zu handhabende Baukomponente in vorbeschriebener Weise zwischen die Federanordnung einerseits und der oberhalb der Federanordnung angeordneten Abdeckung andererseits eingebracht werden kann. Die Verwendung einer solchen Leiterplatte hat verschiedene Vorteile. So kann beispielsweise die Verdrahtung über konfektionierte Leitungen erfolgen. Dabei erfolgt die Verkabelung innerhalb des Meßbereichs kreuzungsfrei. Die Leiterplatten können auf einer die Leiterplatten tragenden Trägerplatte, die ihrerseits beispielsweise eine aus Kunststoff gebildete Gewebematte ist, lagesicher fixiert werden, beispielsweise dadurch, daß die Leiterplatte mit der Trägerplatte vernäht oder verklebt wird. Die an die Leiterplatte unter Umständen angeschlossenen Kabel zur Signalvermittlung an die Auswerteeinheit können so angelötet sein, daß sie über die Höhe der Leiterplatte nicht hinausstehen. Ungewollte Beschädigungen der Verlötungen können so verhindert werden.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der Fign. Dabei zeigen:
  • 1 in einer teilgeschnittenen Seitenansicht ein Polsterelement nach der Erfindung;
  • 2 in einer schematischen Draufsicht von oben ein Polsterelement nach der Erfindung;
  • 3 in schematisch-perspektivischer Darstellung eine im erfindungsgemäßen Polsterelement integrierte Federanordnung;
  • 4 in schematisch-perspektivischer Darstellung ein Federelement;
  • 5 in schematisch-perspektivischer Darstellung ein Federteil eines Federelements;
  • 6 in einer Seitenansicht das Federteil nach 5 und
  • 7 in einer Draufsicht von oben das Federteil nach den 5 und 6.
  • 1 zeigt ausschnittsweise in einer teilgeschnittenen Seitenansicht ein Polsterelement 18 nach der Erfindung. Das Polsterelement 18 verfügt über eine Federanordnung 1, die ihrerseits aus einer Mehrzahl von benachbart angeordneten Federelementen 2 gebildet ist. Die Federelemente 2 sind mittels einer Koppeleinheit, die aus einem vorzugsweise aus Kunststoff gebildeten Gewebe 5 besteht, miteinander verbunden und bilden so als Federanordnung 1 eine gemeinsame Einheit.
  • Wie in der Darstellung nach 1 zu erkennen ist, ist oberhalb der Federanordnung 1 eine Abdeckung 15 angeordnet, die von der Federanordnung 1 getragen ist. Diese Abdeckung 15 besteht aus einem elastischen Material, vorzugsweise einem Schaumstoffmaterial. Mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach 1 kann unterhalb der Federanordnung 1 eine weitere Abdeckung 16 angeordnet sein, die im Ausführungsbeispiel nach 1 gleichfalls aus einem elastischen Material, vorzugsweise einem Schaumstoffmaterial, besteht. Denkbar ist aber auch, daß die untere Abdeckung 16 aus einem vergleichsweise unelastischen Material, wie beispielsweise Holz, Kunststoff oder dergleichen besteht. So kann die untere Abdeckung 16 beispielsweise als Liegeflächenelement, Sitzschale oder dergleichen ausgebildet sein.
  • Die Abdeckungen 15 und 16 sind, wie in der schematischen Schnittdarstellung nach 1 zu erkennen ist, beabstandet voneinander angeordnet und bilden eine Aufnahme 14 in Form eines Volumenraums aus. Diese Aufnahme 14 dient der Anordnung der Federelemente 2 zwischen oberer Abdeckung 15 einerseits und unterer Abdeckung 16 andererseits.
  • Bestehen beide Abdeckungen 15 und 16 aus einem gleichen Material, beispielsweise einem Schaumstoffmaterial, so können die Abdeckungen 15 und 16 als einseitig offene Hülle einstückig ausgebildet sein, in die die Federanordnung 1 einzuschieben ist. Vorzugsweise ist die Größe der Aufnahme 14 an die Größe der Federanordnung im wesentlichen angepaßt, so daß es nicht zu einem ungewollten Verschieben der Federanordnung 1 innerhalb der Aufnahme 14 kommt. Für eine zusätzliche Lagefixierung der Federanordnung 1 innerhalb der Aufnahme 14 kann die Federanordnung 1 auch wahlweise mit der Abdeckung 15 oder der Abdeckung 16 bzw. mit beiden Abdeckungen 15 und 16 verbunden, beispielsweise verklebt, vernäht oder sonstwie verbunden sein.
  • Zwischen der oberen Abdeckung 15 und der Federanordnung 1 befindet sich eine im weiteren als Meßmatte 17 bezeichnete Sensormatte. Diese Meßmatte 17 besteht aus einer Trägermatte, die beispielsweise eine aus Kunststoff gebildete Gewebematte sein kann. An und/oder auf der Trägermatte befinden sich in 1 im einzelnen nicht dargestellte Sensoren 19. Zusammen mit den Sensoren 19 bildet die Trägermatte die Meßmatte 17 aus. Dabei sind die Sensoren 19 auf und/oder in der Trägermatte derart angeordnet, daß ein jeder von der Trägermatte getragene Sensor 19 von einem Federelement 2 der darunter angeordneten Federanordnung 1 abgestützt ist. Eine lagesichere Fixierung der Sensoren 19 wird so sichergestellt. Zudem ist gewährleistet, daß ein jeder Sensor durch das jeweils zugeordnete Federelement 2 abgestützt ist, so daß Ungenauigkeiten in der Erfassung von Meßwerten ausgeschlossen sind.
  • Die Meßmatte 17 kann über Sensoren 19 unterschiedlichen Typs verfügen, wobei Sensoren 19 gleichen Typs vorzugsweise zu einer Sensor-Matrix miteinander verschaltet sind.
  • Als Sensoren 19 kommen insbesondere Temperatur-, Druck-, Feuchtigkeits-, Geruchs-, Bewegungs- oder dergleichen -sensoren in Frage.
  • 2 zeigt in einer schematischen Draufsicht von oben das erfindungsgemäße Polsterelement 18. Zu erkennen ist hier, daß die einzelnen Federelemente 2 der Federanordnung 1 sowohl in Längsrichtung 12 als auch in Querrichtung 13 in Reihen bzw. Spalten benachbart zueinander angeordnet sind. Die hier gezeigte Federelementanordnung ist ausschließlich beispielhaft zu verstehen, denn es versteht sich von selbst, daß die Federelemente 2 auch in einer anderen Art und Weise als in 2 dargestellt angeordnet werden können.
  • Wie 2 des weiteren erkennen läßt, ist mit Bezug auf die Querrichtung 13 jedes zweite Federelement 2 einer Federelement-Reihe mit einem Sensor 19 bestückt. Es versteht sich von selbst, daß je nach Anwendungsfall auch mehr oder weniger Sensoren 19 Verwendung finden können. Insofern liegt es im Rahmen der Erfindung, auch ein jedes Federelement 2 mit einem Sensor 19 auszurüsten.
  • 3 zeigt in einer schematisch-perspektivischen Darstellung die im Inneren des Polsterelements 18 angeordnete Federanordnung. Wie hier zu erkennen ist, verfügt die Federanordnung 1 über eine Mehrzahl von benachbart angeordneten Federelementen 2, die mittels des als Koppeleinheit dienenden Gewebes 5 zur Federanordnung 1 als gemeinsame Einheit miteinander verbunden sind. Im Ausführungsbeispiel nach 3 sind ausschnittsweise insgesamt drei Federelemente 2 dargestellt, die in Längsrichtung 12 nebeneinander angeordnet sind. Es versteht sich dabei von selbst, daß die Federanordnung 1 über mehr als nur drei Federelemente 2 verfügen kann, die dann sowohl in Längsrichtung 12 als auch in Querrichtung 13 benachbart zueinander angeordnet sind.
  • Ein jedes der Federelemente 2 besteht aus einem ersten Federteil 3 und einem zweiten Federteil 4. Das erste Federteil 3 ist in der Darstellung nach 3 oberhalb des Gewebes 5 angeordnet, wohingegen sich das zweite Federteil 4 unterhalb der durch das Gewebe 5 aufgespannten Ebene befindet.
  • Das Gewebe 5 ist vorzugsweise mattenförmig ausgebildet und kann dank seiner Funktion, die einzelnen Federelemente 2 zu einer gemeinsamen Einheit miteinander zu verbinden, als Verbindungsmatte bezeichnet werden. Als Materialien für das Gewebe 5 kommen insbesondere Stoffgewebe, Kunststoffgewebe oder Glasfasergewebe in Betracht.
  • Den genauen Aufbau eines Federelements 2 zeigt in schematisch-perspektivischer Darstellung 4. Zu erkennen sind hier das erste Federteil 3 sowie das zweite Federteil 4. Diese beiden Federteile 3 bzw. 4 werden mittels des Verbindungsmittels 9 miteinander verbunden. Im endfertigen Zustand der Federanordnung 1 befindet sich zwischen dem ersten Federteil 3 und dem zweiten Federteil 4 das Gewebe 5, welches der besseren Übersicht wegen in 4 nicht dargestellt ist.
  • Das Verbindungsmittel 9 besteht aus einer Stiftanordnung, wobei sowohl das erste Federteil 3 als auch das zweite Federteil 4 jeweils einen Stift 10 tragen. Einem jeden Stift 10 ist am gegenüberliegenden Federteil 3 bzw. 4 jeweils eine Bohrung 11 zugeordnet, in die der jeweilige Stift 10 im montierten Zustand des Federelements 2 eingreift. Um ein ungewolltes Lösen von erstem Federteil 3 und zweitem Federteil 4 zu vermeiden, kann das Verbindungsmittel 9 über entsprechende Rastmittel verfügen, die der besseren Übersicht wegen in 4 nicht dargestellt sind.
  • Wie eine Zusammenschau der 3 und 4 zeigt, durchragen die Stifte 10 der Federteile 3 bzw. 4 im montierten Zustand der Federanordnung 1 die vom Gewebe 5 ausgebildeten Maschen bzw. Gitterdurchtritte. Diese Ausgestaltung stellt sicher, daß zwei Federteile, die unter Zwischenordnung des Gewebes 5 miteinander verbunden sind, lagesicher und positionsgenau am Gewebe 5 angeordnet sind. Ein relatives Verschieben eines aus den beiden Federteilen 3 und 4 bestehenden Federelements 2 ist nicht möglich, weder mit Bezug auf das Gewebe 5, noch hinsichtlich der weiteren an dem Gewebe 5 angeordneten Federelemente 2. Durch diese Ausgestaltung wird zudem sichergestellt, daß die von der Federanordnung getragenen Sensoren gleichfalls in ihrer Lage fixiert sind, so daß auch diese nicht ungewollt verschoben werden können.
  • Wie 4 des weiteren erkennen läßt, besteht sowohl das erste Federteil 3 als auch das zweite Federteil 4 jeweils aus einem Federkörper 6 und einem Auflageteller 7. Die genaue Ausgestaltung ist am Beispiel des ersten Federteils 3 in den 5 bis 7 dargestellt.
  • Wie die perspektivische Darstellung nach 5 sowie die Seitenansicht nach 6 erkennen lassen, besteht das erste Federteil 3 aus einem Federkörper 6 einerseits und einem Auflageteller 7 andererseits. Das Federteil 3 ist vorzugsweise als einstückiges Spritzgußteil aus Kunststoff ausgebildet. Der Federkörper 6 ist, wie insbesondere 6 erkennen läßt, nach Art eines Kegels ausgebildet, wobei sich der Federkörper 6 ausgehend vom Auflageteller 7 in Zeichnungsebene nach unten verjüngt.
  • Der Federkörper 6 ist durch zwei Federarme gebildet, wie sich insbesondere aus der Draufsicht von oben nach 7 erkennen läßt. Die Federarme 8 sind wendelförmig ausgebildet, so daß sich das Federteil 3 in Kombination mit der kegelförmigen Ausgestaltung des Federkörpers 6 auf „Null" zusammendrücken läßt. Im zusammengedrückten Zustand weist das Federteil 3 deshalb eine Erstreckung in Höhenrichtung auf, die im wesentlichen der Dicke des Auflagetellers 7 in Höhenrichtung entspricht. Im Vergleich zur Höhe des Federteils 3 weist dieses mithin einen außerordentlich langen Federweg auf. In einer bevorzugten Ausgestaltungsform weist der Federkörper 6 im unbelasteten Zustand samt daran angeordnetem Auflageteller 7 eine Erstreckung in Höhenrichtung von 15 mm auf.
  • Wie insbesondere aus 6 ersichtlich ist, trägt das Federteil 3 an seiner dem Auflageteller 7 gegenüberliegenden Seite den schon zuvor beschriebenen Stift 10, der die Verbindung des Federteils 3 mit einem zugehörigen, zweiten Federteil 4 erlaubt. Aus dem gleichen Grunde verfügt das erste Federteil 3 über eine Bohrung 11, wie in 7 dargestellt, in die im montierten Zustand der Federteile 3 bzw. 4 der Stift des in den 5 bis 7 nicht dargestellten zweiten Federteils 4 hineinragt.
  • Das zweite Federteil 4 ist vorzugsweise baugleich zu dem in den 5 bis 7 dargestellten ersten Federteil ausgebildet.
  • 1
    Federanordnung
    2
    Federelement
    3
    erstes Federteil
    4
    zweites Federteil
    5
    Gewebe
    6
    Federkörper
    7
    Auflageteller
    8
    Federarm
    9
    Verbindungsmittel
    10
    Stift
    11
    Bohrung
    12
    Längsrichtung
    13
    Querrichtung
    14
    Aufnahme
    15
    Abdeckung
    16
    Abdeckung
    17
    Meßmatte
    18
    Polsterelement
    19
    Sensor

Claims (22)

  1. Polsterelement, insbesondere Polsterkissen, Matratzen oder dergleichen, mit einer aus einer Mehrzahl von benachbart angeordneten Federelementen (2) gebildete Federanordnung (1), die oberseitig eine zumindest teilweise aus einem elastischen Material, vorzugsweise Schaumstoff, bestehende Abdeckung (15) trägt, wobei zwischen der Federanordnung (1) einerseits und der Abdeckung (15) andererseits wenigstens ein Sensor (19) angeordnet ist.
  2. Polsterelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (19) ein Temperatur-, ein Druck-, ein Flüssigkeits-, ein Geruchs-, ein Bewegungs- oder dergleichen -sensor ist.
  3. Polsterelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (19) an eine Auswerteeinheit angeschlossen ist.
  4. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (19) von einem Federelement (2) getragen ist.
  5. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von Sensoren (19).
  6. Polsterelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Mehrzahl von Sensoren auf und/oder an einer gemeinsamen Trägermatte angeordnet sind.
  7. Polsterelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägermatte eine vorzugsweise aus Kunststoff gebildete Gewebematte ist.
  8. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mehrzahl von Sensoren (19) auf und/oder an der Trägermatte derart angeordnet sind, daß ein jeder Sensor (19) von einem Federelement (2) der darunter angeordneten Federanordnung (1) abgestützt ist.
  9. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf und/oder an der Trägermatte Sensoren unterschiedlichen Typs angeordnet sind.
  10. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mehrzahl von benachbart angeordneten Federelementen (2) der Federanordnung (1) jeweils aus einem ersten Federteil (3) und einem zweiten Federteil (4) gebildet sind.
  11. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem ersten und dem zweiten Federteil (3, 4) eines jeden Federelements (2) eine die Federelemente (2) zur gemeinsamen Federanordnung (1) miteinander verbindende Koppeleinheit (5) angeordnet ist.
  12. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl das erste Federteil (3) als auch das zweite Federteil (4) einen Federkörper (6) einerseits und einen Auflageteller (7) andererseits aufweisen.
  13. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Federkörper (6) und der Auflageteller (7) einstückig ausgebildet sind.
  14. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Federkörper (6) und der Auflageteller (7) aus Kunststoff bestehen.
  15. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Federkörper (6) ausgehend vom Auflageteller (7) konisch verjüngt ausgebildet ist.
  16. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Federkörper (6) wenigstens einen wendelförmig ausgebildeten Federarm aufweist.
  17. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Federteil (3, 4) an ihren im montierten Zustand des Polsterelements (18) gegenüberliegenden Seiten über korrespondierend zueinander ausgebildete Verbindungsmittel (9) verfügen.
  18. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppeleinheit (5) mattenförmig ausgebildet ist.
  19. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppeleinheit (5) eine gelochte Folie ist.
  20. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppeleinheit (5) gitter- bzw. netzförmig ausgebildet ist.
  21. Polsterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppeleinheit (5) aus einem Gewebe besteht.
  22. Bett, insbesondere Kranken- und/oder Pflegebett, gekennzeichnet durch ein Polsterelement (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 21.
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