-
Die
Erfindung betrifft ein Polsterelement, insbesondere ein Polsterkissen,
eine Matratze oder dergleichen.
-
Polsterelemente
der vorgenannten Art sind aus dem Stand der Technik an sich bekannt,
so daß es
eines druckschriftlichen Nachweises an dieser Stelle nicht bedarf.
-
Die
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Polsterelement der vorgenannten
Art weiterzuentwickeln.
-
Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird mit der Erfindung vorgeschlagen ein Polsterelement,
insbesondere Polsterkissen, Matratze oder dergleichen mit einer
aus einer Mehrzahl von benachbart angeordneten Federelementen gebildeten
Federanordnung, die oberseitig eine zumindest teilweise aus einem
elastischen Material, vorzugsweise Schaumstoff, bestehende Abdeckung
trägt,
wobei zwischen der Federanordnung einerseits und der Abdeckung andererseits wenigstens
ein Sensor angeordnet ist.
-
Das
erfindungsgemäße Polsterelement weist
eine aus einem elastischen Material, das beispielsweise ein Schaumstoffmaterial
sein kann, bestehende Abdeckung auf. Diese Abdeckung wird von einer
Federanordnung getragen, wobei die Federanordnung ihrerseits aus
einer Mehrzahl von benachbart angeordneten Federelementen besteht.
Zwischen der Federanordnung einerseits und der Abdeckung andererseits
ist wenigstens ein Sensor angeordnet, der beispielsweise ein Temperatur-,
ein Druck-, ein Feuchtigkeits-, ein Geruchs-, ein Bewegungs- oder dergleichen
-sensor sein kann.
-
Sinn
und Zweck des zwischen der Federanordnung und der Abdeckung angeordneten
Sensors ist es, beispielsweise den auf das Polsterelement einwirkenden
Druck oder die im Polsterelement herrschende Temperatur zu messen,
um so Rückschlüsse auf
den Gesundheitszustand einer auf dem Polsterelement liegenden Person
ziehen zu können.
-
Vorrichtungen
zur Messung des von einer Person auf einer Matratze ausgeübten Drucks
sind aus dem Stand der Technik nicht unbekannt. So offenbaren beispielsweise
die
DE 100 01 698
A1 , die
DE
36 17 012 A1 oder die
DE 42 40 782 A1 derlei Vorrichtungen. Den
hier beschriebenen Vorrichtungen ist aber allesamt gemein, daß die zur
Messung verwendeten Sensoren auf das Polsterelement, das heißt die Matratze
aufgelegt werden. Eine im Polsterelement integrierte Anordnung eines
solchen Sensors, wie mit der Erfindung vorgeschlagen, ist aus den
vorgenannten Druckschriften nicht bekannt.
-
Die
im Polsterelement integrierte Anordnung wenigstens eines Sensors
hat verschiedene Vorteile. So besteht zum einen nicht die Gefahr,
den Sensor durch eine unachtsame und ungewollte Handhabung der auf
der Matratze liegenden Person zu beschädigen. Nach der Erfindung ist
der wenigstens eine Sensor unterhalb der aus einem elastischen Material
bestehenden Abdeckung angeordnet, wodurch dieser vor äußeren Einflüssen geschützt ist.
-
Das
erfindungsgemäße Polsterelement
hat gegenüber
den vorgenannten Druckschriften zudem den Vorteil, daß der wenigstens
eine Sensor dank seiner integrierten Anordnung innerhalb des Polsterelements
lagesicher fixiert ist. Insofern besteht nicht die Gefahr, daß sich der
wenigstens eine Sensor ungewollt verschiebt, was zwangsläufig zu
unkorrekten Meßergebnissen
führen
würde.
-
Das
erfindungsgemäße Polsterelement
ist zudem flexibel verwendbar und kann im Austausch gegen eine herkömmliche
Matratze für
jedes Bett, insbesondere Kranken- und/oder Pflegebett Verwendung
finden. Da der wenigstens eine Sensor im Polsterelement lagesicher
fixiert ist, bedarf es keiner aufwendigen Lageausrichtung des wenigstens
einen Sensors, wie dies bei den aus dem Stand der Technik bekannten
Vorrichtungen in nachteiliger Weise der Fall ist.
-
Der
wenigstens eine Sensor des erfindungsgemäßen Polsterelements ist von
einem Federelement der Federanordnung getragen. Der Sensor erfährt so eine
definierte Abstützung,
so daß stets
sichergestellt ist, daß der
wenigstens eine Sensor zuverlässige
Meßergebnisse
liefert. Ein ungewolltes Verrutschen des wenigstens einen Sensors
ist nicht zu befürchten.
Gleichwohl kann der wenigstens eine Sensor zur zusätzlichen
Lagefixierung mit dem Federelement verbunden, beispielsweise verklebt
sein.
-
Zur
Auswertung der vom Sensor gelieferten Meßergebnisse dient eine Auswerteeinheit,
die vorzugsweise außerhalb
des Polsterelements angeordnet ist. Zur Vermeidung aufwendiger Verkabelungen kann
eine Signalübertragung
zwischen dem wenigstens einen Sensor und der Auswerteeinheit mittels Funk
erfolgen.
-
Gemäß einer
alternativen Ausgestaltung der Erfindung verfügt das Polsterelement über eine Mehrzahl
von Sensoren, die in vorteilhafter Weise unterschiedlichen Typs
sind. So kann das Polsterelement beispielsweise über Druck-, Temperatur-, Feuchtigkeits-,
Geruchs-, Bewegungs- oder dergleichen -sensoren verfügen.
-
Die
Mehrzahl der Sensoren ist vorzugsweise auf und/oder an einer Trägermatte
angeordnet. Diese Trägermatte
kann beispielsweise eine aus Kunststoff gebildete Gewebematte sein.
Auf diese Gewebematte können
die Sensoren samt Elektronik, das heißt Verkabelung, Diode und dergleichen
mehr verklebt sein. Zur vereinfachten Herstellung sind die elektronischen
Bestandteile des Sensors auf einer Leiterplatte mit vorgefertigten
elektrischen Verbindungen angeordnet. Als einstückige Baukomponente wird diese Leiterplatte
samt der darauf angeordneten elektronischen Bauteile auf die beispielsweise
als Gewebematte ausgebildete Trägermatte
aufgeklebt.
-
Erfindungsgemäß ist nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, daß die Mehrzahl
an Sensoren auf und/oder an der Trägermatte derart angeordnet sind,
daß ein
jeder Sensor von einem Federelement der darunter angeordneten Federanordnung
abgestützt
ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß ein jeder Sensor durch jeweils
ein Federelement getragen ist, daß das Federelement also den
zugehörigen
Sensor abstützt,
wodurch sichergestellt ist, daß die
Sensoren in ihrer Gesamtheit zuverlässig Meßwerte erfassen und der erfaßten Meßwerte entsprechende
Signale an die Auswerteeinheit abgeben.
-
Die
im Polsterelement integrierten Sensoren dienen erfindungsgemäß zur kontinuierlichen
Messung von Patientendaten. Je nach verwendeten Sensoren kann beispielsweise
der von einer auf dem Polsterelement liegenden Person auf das Polsterelement
ausgeübte
Druck gemessen werden. Eine solche Druckmessung kann zur Dekubitusprophylaxe dienen.
So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß bei einem von den Sensoren
detektierten, erhöhten
Druck ein Warnsignal ausgegeben wird. Im Krankenhaus- oder Pflegebereich
kann das Warnsignal beispielsweise direkt an eine die im Bett liegenden Person
betreuende Person weitergeleitet werden, so daß diese sofort darüber Bescheid
weiß,
wenn die im Bett liegende Person sich droht wund zu liegen.
-
Die
Verwendung von Temperatursensoren dient zur Messung der Temperatur
im Polsterelement. Mittels von Temperatursensoren kann beispielsweise
detektiert werden, ob es einer im Bett liegenden Person objektiv
zu warm oder zu kalt ist.
-
Bewegungssensoren
können
dazu dienen, das Schlafverhalten einer auf dem Polsterelement liegenden
Person zu erfassen. So läßt sich
mit Bewegungssensoren beispielsweise ermitteln, ob sich eine auf
dem Polsterelement liegende Person im Schlaf bewegt und bejahendenfalls,
wie diese Bewegung aussieht. Insbesondere bei Personen, die aufgrund einer
Erkrankung nur auf dem Rücken
liegen dürften, kann
so festgestellt werden, ob sie sich an die ärztliche Anweisung halten.
Zudem kann mittels Bewegungssensoren festgestellt werden, ob die
Atmung der auf dem Polsterelement liegenden Person regelmäßig ist.
-
Feuchtigkeitssensoren
können
insbesondere dann zum Einsatz kommen, wenn die auf dem Polsterelement
liegende Person unter Inkontinenz leidet. Sobald ein Flüssigkeitssensor
einen Flüssigkeitseintritt
in das Polsterelement registriert, kann Alarm ausgelöst werden,
der dem behandelnden Personal anzeigt, das Polsterelement, die Bettwäsche oder
dergleichen Bettutensilien auszuwechseln.
-
Geruchssensoren
können
dazu dienen, anhand gemessener Geruchsstoffe auf den Körperzustand
der auf dem Polsterelement liegenden Person zu schließen. So
können
Geruchssensoren zur Dekubitusprophylaxe eingesetzt werden, denn
läßt sich mittels
Geruchssensoren die Entstehung eines Dekubitusgeschwürs erkennen.
Gegenmaßnahmen
zur Dekubitusprophylaxe können
so unverzüglich
eingeleitet werden.
-
Das
Polsterelement kann entweder Sensoren nur einen Typs oder Sensoren
unterschiedlichen Typs beinhalten, je nach gewünschtem Anwendungsfall, das
heißt
je nach zu überwachenden
Zuständen.
In diesem Zusammenhang kann beispielsweise vorgesehen sein, daß mehrere
Sensoren gleichen Typs zu einer Sensor-Matrix elektronisch verschaltet
sind, wobei das Polsterelement in Bereiche unterteilt ist, wobei
ein jeder dieser Bereiche eine Sensor-Matrix aufweist, die unterschiedlichen
Typs sein können.
So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß das Polsterelement im Kopf-
und Brustbereich der auf dem Polsterelement liegenden Person über miteinander
zu einer Matrix verschalteten Drucksensoren verfügt. Im Beckenbereich der auf dem
Polsterelement liegenden Person verfügt das Polsterelement über zu einer
Matrix zusammenverschaltete Flüssigkeits-Sensoren. Diese Flüssigkeits-Sensoren
können
zudem mit Temperatur-Sensoren kombiniert sein. Im Bein- und Fußbereich
der auf dem Polsterelement liegenden Person verfügt das Polsterelement des weiteren über Bewegungs-Sensoren.
Auf diese Weise kann der Zustand einer auf dem Polsterelement liegenden
Person umfassend detektiert werden. Dabei versteht es sich von selbst,
daß die
Anzahl, die Art und die Anordnung der Sensoren je nach Anwendungsfall
frei gewählt
werden kann.
-
Das
erfindungsgemäße Polsterelement
ermöglicht
eine kontinuierliche Meßdatenerfassung. Die
ermittelten Daten können
gespeichert und über die
Zeit ausgewertet werden. Auf diese Weise ist es möglich, den
zeitlichen Verlauf des körperlichen
Zustandes einer auf dem Polsterelement liegenden Person darzustellen.
Hieraus können
dann Rückschlüsse für erfolgreiche
bzw. weniger erfolgreiche Behandlungsmaßnahmen gezogen werden. Etwaige Gegenmaßnahmen
bei nicht erfolgreichen Behandlungsvorgängen können so unverzüglich ergriffen
werden.
-
Gemäß einem
weiteren Merkmal der Erfindung besteht die Federanordnung aus sogenannten Twin-Federn.
Bei diesen Twin-Federn handelt es sich um Federelemente, die zweiteilig
ausgebildet sind und aus einem ersten Federteil sowie einem zweiten Federteil
bestehen. Ein jedes dieser Federteile besteht dabei aus einem Federkörper einerseits
und einem einstöckig
daran angeformten Auflageteller andererseits. Die Auflageteller
der oberseitig angeordneten, ersten Federteile tragen bevorzugterweise
die zwischen Federanordnung und Abdeckung vorgesehenen Sensoren.
Ein sicherer Halt sowie eine lagesichere Fixierung der Sensoren
ist so sichergestellt.
-
Die
Federelemente der Federanordnung sind vorzugsweise mittels eines
Koppelelements, das beispielsweise aus einem Kunststoffgewebe gefertigt
sein kann, zu einer gemeinsamen Einheit, das heißt der Federanordnung miteinander
verbunden. Eine relative Verschiebung der einzelnen Federelemente
zueinander ist hierdurch unterbunden, womit gleichzeitig sichergestellt
ist, daß die
von den Federelementen getragenen Sensoren stets lagesicher fixiert
sind.
-
Die
Ausbildung der vorbeschriebenen Federanordnung ist im Detail im
deutschen Gebrauchsmuster
DE
20 2005 002 906.8 beschrieben, dessen Inhalt explizit miteinbezogen
ist.
-
Mit
dem erfindungsgemäßen Polsterelement wird
insgesamt ein Pflegesituationsmeßsystem vorgeschlagen, welches
einfach in der Handhabung, vielseitig verwendbar und sicher in der
Anwendung ist. Die zur Situationsmessung verwendeten Sensoren sind
erfindungsgemäß im Polsterelement
integriert, wodurch sie vor äußeren Einflüssen geschützt sind.
Die Sensoren werden von im Polsterelement angeordneten Federelementen
getragen, so daß sie lagesicher
positioniert sind und stets zuverlässige Meßergebnisse liefern. Das Polsterelement
kann über
eine Vielzahl von Sensoren auch unterschiedlichen Typs verfügen, so
daß eine
umfassende Messung unterschiedlichster Betriebszustände möglich ist.
Ein umfassender Rückschluß auf ein
Krankheitsbild einer auf dem Polsterelement liegenden Person ist
so in vorteilhafter Weise möglich.
-
Die
Sensoren bzw. die elektronischen Baukomponenten einer Sensoreinheit
sind vorzugsweise auf einer Leiterplatte angebracht, die als kompakte und
einfach zu handhabende Baukomponente in vorbeschriebener Weise zwischen
die Federanordnung einerseits und der oberhalb der Federanordnung
angeordneten Abdeckung andererseits eingebracht werden kann. Die
Verwendung einer solchen Leiterplatte hat verschiedene Vorteile.
So kann beispielsweise die Verdrahtung über konfektionierte Leitungen
erfolgen. Dabei erfolgt die Verkabelung innerhalb des Meßbereichs
kreuzungsfrei. Die Leiterplatten können auf einer die Leiterplatten
tragenden Trägerplatte,
die ihrerseits beispielsweise eine aus Kunststoff gebildete Gewebematte
ist, lagesicher fixiert werden, beispielsweise dadurch, daß die Leiterplatte mit
der Trägerplatte
vernäht
oder verklebt wird. Die an die Leiterplatte unter Umständen angeschlossenen
Kabel zur Signalvermittlung an die Auswerteeinheit können so
angelötet
sein, daß sie über die
Höhe der
Leiterplatte nicht hinausstehen. Ungewollte Beschädigungen
der Verlötungen
können
so verhindert werden.
-
Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung anhand der Fign. Dabei zeigen:
-
1 in
einer teilgeschnittenen Seitenansicht ein Polsterelement nach der
Erfindung;
-
2 in
einer schematischen Draufsicht von oben ein Polsterelement nach
der Erfindung;
-
3 in
schematisch-perspektivischer Darstellung eine im erfindungsgemäßen Polsterelement integrierte
Federanordnung;
-
4 in
schematisch-perspektivischer Darstellung ein Federelement;
-
5 in
schematisch-perspektivischer Darstellung ein Federteil eines Federelements;
-
6 in
einer Seitenansicht das Federteil nach 5 und
-
7 in
einer Draufsicht von oben das Federteil nach den 5 und 6.
-
1 zeigt
ausschnittsweise in einer teilgeschnittenen Seitenansicht ein Polsterelement 18 nach
der Erfindung. Das Polsterelement 18 verfügt über eine
Federanordnung 1, die ihrerseits aus einer Mehrzahl von
benachbart angeordneten Federelementen 2 gebildet ist.
Die Federelemente 2 sind mittels einer Koppeleinheit, die
aus einem vorzugsweise aus Kunststoff gebildeten Gewebe 5 besteht,
miteinander verbunden und bilden so als Federanordnung 1 eine
gemeinsame Einheit.
-
Wie
in der Darstellung nach 1 zu erkennen ist, ist oberhalb
der Federanordnung 1 eine Abdeckung 15 angeordnet,
die von der Federanordnung 1 getragen ist. Diese Abdeckung 15 besteht
aus einem elastischen Material, vorzugsweise einem Schaumstoffmaterial.
Mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach 1 kann unterhalb
der Federanordnung 1 eine weitere Abdeckung 16 angeordnet
sein, die im Ausführungsbeispiel
nach 1 gleichfalls aus einem elastischen Material,
vorzugsweise einem Schaumstoffmaterial, besteht. Denkbar ist aber
auch, daß die
untere Abdeckung 16 aus einem vergleichsweise unelastischen
Material, wie beispielsweise Holz, Kunststoff oder dergleichen besteht.
So kann die untere Abdeckung 16 beispielsweise als Liegeflächenelement,
Sitzschale oder dergleichen ausgebildet sein.
-
Die
Abdeckungen 15 und 16 sind, wie in der schematischen
Schnittdarstellung nach 1 zu erkennen ist, beabstandet
voneinander angeordnet und bilden eine Aufnahme 14 in Form
eines Volumenraums aus. Diese Aufnahme 14 dient der Anordnung
der Federelemente 2 zwischen oberer Abdeckung 15 einerseits
und unterer Abdeckung 16 andererseits.
-
Bestehen
beide Abdeckungen 15 und 16 aus einem gleichen
Material, beispielsweise einem Schaumstoffmaterial, so können die
Abdeckungen 15 und 16 als einseitig offene Hülle einstückig ausgebildet
sein, in die die Federanordnung 1 einzuschieben ist. Vorzugsweise
ist die Größe der Aufnahme 14 an
die Größe der Federanordnung
im wesentlichen angepaßt,
so daß es
nicht zu einem ungewollten Verschieben der Federanordnung 1 innerhalb
der Aufnahme 14 kommt. Für eine zusätzliche Lagefixierung der Federanordnung 1 innerhalb
der Aufnahme 14 kann die Federanordnung 1 auch
wahlweise mit der Abdeckung 15 oder der Abdeckung 16 bzw.
mit beiden Abdeckungen 15 und 16 verbunden, beispielsweise
verklebt, vernäht
oder sonstwie verbunden sein.
-
Zwischen
der oberen Abdeckung 15 und der Federanordnung 1 befindet
sich eine im weiteren als Meßmatte 17 bezeichnete
Sensormatte. Diese Meßmatte 17 besteht
aus einer Trägermatte,
die beispielsweise eine aus Kunststoff gebildete Gewebematte sein
kann. An und/oder auf der Trägermatte befinden
sich in 1 im einzelnen nicht dargestellte Sensoren 19.
Zusammen mit den Sensoren 19 bildet die Trägermatte
die Meßmatte 17 aus.
Dabei sind die Sensoren 19 auf und/oder in der Trägermatte
derart angeordnet, daß ein
jeder von der Trägermatte
getragene Sensor 19 von einem Federelement 2 der
darunter angeordneten Federanordnung 1 abgestützt ist.
Eine lagesichere Fixierung der Sensoren 19 wird so sichergestellt.
Zudem ist gewährleistet,
daß ein
jeder Sensor durch das jeweils zugeordnete Federelement 2 abgestützt ist,
so daß Ungenauigkeiten
in der Erfassung von Meßwerten
ausgeschlossen sind.
-
Die
Meßmatte 17 kann über Sensoren 19 unterschiedlichen
Typs verfügen,
wobei Sensoren 19 gleichen Typs vorzugsweise zu einer Sensor-Matrix miteinander
verschaltet sind.
-
Als
Sensoren 19 kommen insbesondere Temperatur-, Druck-, Feuchtigkeits-,
Geruchs-, Bewegungs- oder dergleichen -sensoren in Frage.
-
2 zeigt
in einer schematischen Draufsicht von oben das erfindungsgemäße Polsterelement 18.
Zu erkennen ist hier, daß die
einzelnen Federelemente 2 der Federanordnung 1 sowohl
in Längsrichtung 12 als
auch in Querrichtung 13 in Reihen bzw. Spalten benachbart
zueinander angeordnet sind. Die hier gezeigte Federelementanordnung
ist ausschließlich
beispielhaft zu verstehen, denn es versteht sich von selbst, daß die Federelemente 2 auch
in einer anderen Art und Weise als in 2 dargestellt
angeordnet werden können.
-
Wie 2 des
weiteren erkennen läßt, ist
mit Bezug auf die Querrichtung 13 jedes zweite Federelement 2 einer
Federelement-Reihe mit einem Sensor 19 bestückt. Es
versteht sich von selbst, daß je nach
Anwendungsfall auch mehr oder weniger Sensoren 19 Verwendung
finden können.
Insofern liegt es im Rahmen der Erfindung, auch ein jedes Federelement 2 mit
einem Sensor 19 auszurüsten.
-
3 zeigt
in einer schematisch-perspektivischen Darstellung die im Inneren
des Polsterelements 18 angeordnete Federanordnung. Wie
hier zu erkennen ist, verfügt
die Federanordnung 1 über
eine Mehrzahl von benachbart angeordneten Federelementen 2,
die mittels des als Koppeleinheit dienenden Gewebes 5 zur
Federanordnung 1 als gemeinsame Einheit miteinander verbunden
sind. Im Ausführungsbeispiel
nach 3 sind ausschnittsweise insgesamt drei Federelemente 2 dargestellt,
die in Längsrichtung 12 nebeneinander
angeordnet sind. Es versteht sich dabei von selbst, daß die Federanordnung 1 über mehr
als nur drei Federelemente 2 verfügen kann, die dann sowohl in
Längsrichtung 12 als
auch in Querrichtung 13 benachbart zueinander angeordnet
sind.
-
Ein
jedes der Federelemente 2 besteht aus einem ersten Federteil 3 und
einem zweiten Federteil 4. Das erste Federteil 3 ist
in der Darstellung nach 3 oberhalb des Gewebes 5 angeordnet,
wohingegen sich das zweite Federteil 4 unterhalb der durch das
Gewebe 5 aufgespannten Ebene befindet.
-
Das
Gewebe 5 ist vorzugsweise mattenförmig ausgebildet und kann dank
seiner Funktion, die einzelnen Federelemente 2 zu einer
gemeinsamen Einheit miteinander zu verbinden, als Verbindungsmatte
bezeichnet werden. Als Materialien für das Gewebe 5 kommen
insbesondere Stoffgewebe, Kunststoffgewebe oder Glasfasergewebe
in Betracht.
-
Den
genauen Aufbau eines Federelements 2 zeigt in schematisch-perspektivischer
Darstellung 4. Zu erkennen sind hier das
erste Federteil 3 sowie das zweite Federteil 4.
Diese beiden Federteile 3 bzw. 4 werden mittels
des Verbindungsmittels 9 miteinander verbunden. Im endfertigen
Zustand der Federanordnung 1 befindet sich zwischen dem
ersten Federteil 3 und dem zweiten Federteil 4 das
Gewebe 5, welches der besseren Übersicht wegen in 4 nicht
dargestellt ist.
-
Das
Verbindungsmittel 9 besteht aus einer Stiftanordnung, wobei
sowohl das erste Federteil 3 als auch das zweite Federteil 4 jeweils
einen Stift 10 tragen. Einem jeden Stift 10 ist
am gegenüberliegenden
Federteil 3 bzw. 4 jeweils eine Bohrung 11 zugeordnet,
in die der jeweilige Stift 10 im montierten Zustand des
Federelements 2 eingreift. Um ein ungewolltes Lösen von
erstem Federteil 3 und zweitem Federteil 4 zu
vermeiden, kann das Verbindungsmittel 9 über entsprechende
Rastmittel verfügen,
die der besseren Übersicht
wegen in 4 nicht dargestellt sind.
-
Wie
eine Zusammenschau der 3 und 4 zeigt,
durchragen die Stifte 10 der Federteile 3 bzw. 4 im
montierten Zustand der Federanordnung 1 die vom Gewebe 5 ausgebildeten
Maschen bzw. Gitterdurchtritte. Diese Ausgestaltung stellt sicher,
daß zwei
Federteile, die unter Zwischenordnung des Gewebes 5 miteinander
verbunden sind, lagesicher und positionsgenau am Gewebe 5 angeordnet
sind. Ein relatives Verschieben eines aus den beiden Federteilen 3 und 4 bestehenden
Federelements 2 ist nicht möglich, weder mit Bezug auf
das Gewebe 5, noch hinsichtlich der weiteren an dem Gewebe 5 angeordneten
Federelemente 2. Durch diese Ausgestaltung wird zudem sichergestellt,
daß die
von der Federanordnung getragenen Sensoren gleichfalls in ihrer Lage
fixiert sind, so daß auch
diese nicht ungewollt verschoben werden können.
-
Wie 4 des
weiteren erkennen läßt, besteht
sowohl das erste Federteil 3 als auch das zweite Federteil 4 jeweils
aus einem Federkörper 6 und einem
Auflageteller 7. Die genaue Ausgestaltung ist am Beispiel
des ersten Federteils 3 in den 5 bis 7 dargestellt.
-
Wie
die perspektivische Darstellung nach 5 sowie
die Seitenansicht nach 6 erkennen lassen, besteht das
erste Federteil 3 aus einem Federkörper 6 einerseits
und einem Auflageteller 7 andererseits. Das Federteil 3 ist
vorzugsweise als einstückiges
Spritzgußteil
aus Kunststoff ausgebildet. Der Federkörper 6 ist, wie insbesondere 6 erkennen
läßt, nach
Art eines Kegels ausgebildet, wobei sich der Federkörper 6 ausgehend
vom Auflageteller 7 in Zeichnungsebene nach unten verjüngt.
-
Der
Federkörper 6 ist
durch zwei Federarme gebildet, wie sich insbesondere aus der Draufsicht von
oben nach 7 erkennen läßt. Die Federarme 8 sind
wendelförmig
ausgebildet, so daß sich
das Federteil 3 in Kombination mit der kegelförmigen Ausgestaltung
des Federkörpers 6 auf „Null" zusammendrücken läßt. Im zusammengedrückten Zustand weist
das Federteil 3 deshalb eine Erstreckung in Höhenrichtung
auf, die im wesentlichen der Dicke des Auflagetellers 7 in
Höhenrichtung
entspricht. Im Vergleich zur Höhe
des Federteils 3 weist dieses mithin einen außerordentlich
langen Federweg auf. In einer bevorzugten Ausgestaltungsform weist
der Federkörper
6 im unbelasteten Zustand samt daran angeordnetem Auflageteller 7 eine
Erstreckung in Höhenrichtung
von 15 mm auf.
-
Wie
insbesondere aus 6 ersichtlich ist, trägt das Federteil 3 an
seiner dem Auflageteller 7 gegenüberliegenden Seite den schon
zuvor beschriebenen Stift 10, der die Verbindung des Federteils 3 mit
einem zugehörigen,
zweiten Federteil 4 erlaubt. Aus dem gleichen Grunde verfügt das erste
Federteil 3 über
eine Bohrung 11, wie in 7 dargestellt,
in die im montierten Zustand der Federteile 3 bzw. 4 der
Stift des in den 5 bis 7 nicht
dargestellten zweiten Federteils 4 hineinragt.
-
Das
zweite Federteil 4 ist vorzugsweise baugleich zu dem in
den 5 bis 7 dargestellten ersten Federteil
ausgebildet.
-
- 1
- Federanordnung
- 2
- Federelement
- 3
- erstes
Federteil
- 4
- zweites
Federteil
- 5
- Gewebe
- 6
- Federkörper
- 7
- Auflageteller
- 8
- Federarm
- 9
- Verbindungsmittel
- 10
- Stift
- 11
- Bohrung
- 12
- Längsrichtung
- 13
- Querrichtung
- 14
- Aufnahme
- 15
- Abdeckung
- 16
- Abdeckung
- 17
- Meßmatte
- 18
- Polsterelement
- 19
- Sensor