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DE202005011198U1 - Rollenkette mit großer Laschenhöhe - Google Patents

Rollenkette mit großer Laschenhöhe Download PDF

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DE202005011198U1
DE202005011198U1 DE202005011198U DE202005011198U DE202005011198U1 DE 202005011198 U1 DE202005011198 U1 DE 202005011198U1 DE 202005011198 U DE202005011198 U DE 202005011198U DE 202005011198 U DE202005011198 U DE 202005011198U DE 202005011198 U1 DE202005011198 U1 DE 202005011198U1
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Abstract

Rollenkette (1) aus einem Metallwerkstoff, mit sich abwechselnden und jeweils über ein Kettengelenk (12) miteinander verbundenen Innen- und Außenkettengliedern (2, 3), wobei die Außenkettenglieder (3) zwei parallele und mittels zwei paralleler Gelenkbolzen (11) miteinander verbundene Außenlaschen (10) und die Innenkettenglieder (2) zwei parallele und mittels zwei paralleler Gelenkhülsen (5) miteinander verbundene Innenlaschen (4) aufweisen, sich jeweils ein Gelenkbolzen (11) eines Außenkettengliedes (3) durch eine Gelenkhülse (5) eines Innenkettengliedes (2) zum Bilden eines Kettengelenks (12) erstreckt und auf der Außenmantelflache der Gelenkhülse (5) eine drehbare Rolle (6) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Größenverhältnis von der Höhe (hL) der Außen- und Innenlasche (4,10) zu dem Außendurchmesser (dR) der Rolle (6) größer ist als 1,4 und ein Größenverhältnis von der gemittelten Dicke der Innenlasche zur gemittelten Dicke der Außenlasche größer ist als 1,1.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Rollenkette aus einem Metallwerkstoff, mit sich abwechselnden und jeweils über ein Kettengelenk miteinander verbundenen Innen- und Außenkettengliedern, wobei die Außenkettenglieder zwei parallele und mittels zwei paralleler Gelenkbolzen miteinander verbundene Außenlaschen und die Innenkettenglieder zwei parallele und mittels zwei paralleler Gelenkhülsen miteinander verbundene Innenlaschen aufweisen, sich jeweils ein Gelenkbolzen eines Außenkettengliedes durch eine Gelenkhülse eines Innenkettengliedes zum Bilden eines Kettengelenks erstreckt und auf der Außenmantelflache der Gelenkhülse eine drehbare Rolle angeordnet ist.
  • Beispiele für Rollenketten finden sich in der US 5382199 A , GB 2398852 A, EP 0257661 A und US 5799479 A .
  • Derartige Rollenketten sind vielfach im Einsatz, insbesondere für Anwendungen, bei denen ein gutes Akustikverhalten der Kette gewünscht ist. Die auf den Gelenkhülsen drehbar angeordneten Rollen sorgen durch ihre drehbare Lagerung beim Auftreffen auf ein Kettenrad für eine entsprechend geringere Geräuschentwicklung als bei einer vergleichbaren Hülsenkette. Allerdings hat die Rollenkette gegenüber einer in der Größe vergleichbaren Hülsenkette den Nachteil, dass sie weniger dauertest ist als die Hülsenkette. Darum muss bei jedem Einsatz abgewagt werden, ob die Akustikproblematik Oder Dauerfestigkeitsproblematik in den Vordergrund zu stellen ist. Bei einigen Einsatzzwecken, wie z.B. der Verwendung der Rollenkette als Steuerkette bei einem Verbrennungsmotor, treten erhebliche Platzprobleme auf, so dass der Spielraum zur Verwendung von den meist standardisierten Ketten sehr beschrankt ist.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine eingangs genannte Rollenkette bereitzustellen, die eine verbesserte Dauerfestigkeit, bei weiterhin gutem Akustikverhalten bereitstellt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein Größenverhältnis von der Höhe der Außen- und Innenlasche zu dem Außendurchmesser der Rolle größer ist als 1,4 und ein Größenverhältnis von der gemittelten Dicke der Innenlasche zur gemittelten Dicke der Außenlasche größer ist als 1,1. Vergleicht man eine standardisierte Rol lenkette mit einer erfindungsgemäßen, bei denen die Außendurchmesser der Rollen identisch sind, so weist die erfindungsgemäße Rollenkette wesentlich höhere Außen- oder Innen-laschen auf. Auch die Vergrößerung der Dicke der Innenlasche tragt dazu bei, dass sich die Dauerfestigkeit aufgrund dieser andersartigen Ausgestaltung beträchtlich erhöhen lasst. Aufgrund der Tatsache, dass insbesondere die höheren Außen- und Innenlaschen und die etwas dickere Innenlasche (insbesondere bei ansonsten im wesentlichen beibehaltenen Maßen) von den meisten Kettentrieben als Verwendung finden kann, hat dies weiter den Vorteil, dass sich die Erhöhung der Dauerfestigkeit nur aufgrund der höheren Außen- oder Innenlaschen und der dickeren Innenlaschen ergibt. Eine Hülsenkette und eventuell auch eine Standardrollenkette könnte demnach durch eine solche erfindungsgemäße Rollenkette ersetzt werden, ohne dass am Kettentrieb in sonst einer Weise etwas geändert werden muss. Die große Hohe der Außen- oder Innenlaschen kann von den üblichen Spannwegen, die durch Spannschienen und Kettenspanner bereitgestellt werden, ohne Probleme aufgenommen werden. Änderungen insbesondere an den Kettenrädern sind, wenn die Teilung und die Außendurchmesser der Rollen gleich bleiben, nicht durchzuführen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der maßgebliche, für die Dauerfestigkeit wichtige Querschnitt der Innen- und Außenlaschen gegenüber einer Standardrollenkette vergrößert wird, ohne die Funktion zu beeinträchtigen. Im Gegensatz zur erfindungsgemäßen Lösung wird bei der Konstruktion der US 2004/0192482 A1 die Gelenkflache vergrößert, wodurch eine bessere Verschleißfestigkeit erzielt wird. Die vorliegende Erfindung zielt dahingegen auf die Verbesserung der Dauerfestigkeit ab, insbesondere bei gemäßigten Mittelspannungen. Unter gemittelter Dicke der Innenlaschen und Außenlaschen, soll die Dicke einer Lasche gleichen Gewichts (bei gleicher Außenkontur, Größe und Innenkontur (Öffnungen) und gleichem Werkstoff) planparallelen Seitenflächen verstanden sein. Nach dieser Definition weisen z.B. die konturierten Innenlaschen gemäß der US 5799479 im wesentlichen die gleiche gemittelte Dicke auf wie die zugehörigen Außenlaschen. Auch die Zeichenungenauigkeiten der Fig. 6 in dieser Druckschrift können eine solche Lehre nicht vermitteln.
  • Die meisten bestehenden Kettentriebe ermöglichen, ohne dass die Kettenräder geändert werden müssen, eine nochmalige Steigerung der Dauerfestigkeit der Rollenkette. Hierzu weist diese gemäß einer Variante ein Größenverhältnis von der gemittelten Dicke der Innenlasche zur gemittelten Dicke der Außenlasche von mehr als 1,2 auf. Die Obergrenze durfte maximal bei 1,5, bevorzugt 1,4, liegen, ohne dass Änderungen an den meisten Kettentrieben vorgenommen werden müssen.
  • Insbesondere bei Rollenketten zum Einsatz als Steuerketten bei einem Verbrennungsmotor ist es von Vorteil, wenn gemäß einer Variante die Außen- und Innenlaschen die gleiche Hohe aufweisen. Aus diesem Grunde ist es weiter von Vorteil, wenn die Außen- und Innenlaschen zwischen den jeweils abgerundeten Enden eine gleichbleibende zu einer Längsmittellinie symmetrische Hohe aufweisen. Diese Definition bedeutet, dass die obere und untere Kante der Laschen parallel zueinander und im gleichen Abstand zur Längsmittellinie der Kette verlaufen.
  • Als besonders günstig hat sich eine Variante hinsichtlich der kombinatorischen Wirkung von Akustikverhalten und Dauerfestigkeit herausgestellt, bei der das Größenverhältnis von der Hohe der Außen- und Innenlasche zu dem Außendurchmesser der Rolle größer ist als 1,45 und kleiner als 1,55.
  • Bevorzugt ist hierzu das Größenverhältnis von der Höhe der Innen- und Außenlasche zu dem Außendurchmesser der Rolle größer als 1,48 und kleiner als 1,52 gewählt. Bei der Verwendung eines solchen Bereichs kann weiter davon ausgegangen werden, dass diese Rollenkette als Austauschrollenkette bei einem bestehenden Kettentrieb eingesetzt werden kann.
  • Ein Austausch der Rollenkette gegen eine Standardrollenkette ist dann besonders leicht möglich, wenn gemäß einer Variante ein Größenverhältnis von Außendurchmesser der Rolle zu der Teilung der Kette maximal 0,71 beträgt. Obwohl das Verschleißverhalten des Kettengelenks sich durch eine solche Maßnahme nicht steigern lässt, bietet diese Rollenkette dennoch bei gemäßigten Mittellasten eine höhere Dauerhaltbarkeit im Vergleich zu einer Standardrollenkette.
  • Des Weiteren kann ein Größenverhältnis von der Hohe der Innen- und Außenlasche zu der Teilung der Rollenkette 0,97 bis 1,1 betragen.
  • Des Weiteren kann ein Größenverhältnis von dem Außendurchmesser des Gelenkbol zens und der Teilung maximal 0,39 betragen. Auch hierdurch ist sichergestellt, dass im wesentlichen keine Vergrößerung der Gelenkfläche im Vergleich zu einer Normkette angestrebt wird.
  • Ein weiterer Einfluss auf die Dauerfestigkeit kann genommen werden, wenn gemäß einer Ausführungsform ein Größenverhältnis von der Höhe der Außenlasche und dem Außen-durchmesser des Gelenkbolzens größer ist als 2,7, bevorzugt 2,85, und kleiner als 3,1, bevorzugt 3,0.
  • Ein weiteres Größenverhältnis, was zu einer zusätzlichen geometrischen Optimierung der Rollenkette bei einer Variante herangezogen wird, bezieht sich auf die Höhe der Innenlasche und dem Außendurchmesser der Gelenkhülse. Dieses Größenverhältnis ist größer als 1,9, bevorzugt 2,05, und kleiner als 2,3, bevorzugt 2,15.
  • Nachdem eine erfindungsgemäße Rollenkette hauptsächlich als Steuerkette bei einem Verbrennungsmotor Anwendung finden soll, wird als Metallwerkstoff bei einer Ausführungsform für die Außen- und Innenlaschen, Gelenkhülsen, Gelenkbolzen und Rollen ein Stahlwerkstoff, insbesondere ein Vergütungsstahl, eingesetzt.
  • Bei einer Einfach-Rollenkette kann die minimale Bruchkraft gegenüber der minimalen Normbruchkraft einer Einfach-Rollenkette nach DIN 8187 mit gleicher Teilung, gleichem Außendurchmesser der Rolle und aus gleichem Werkstoff mindestens um den Faktor 1,4 erhöht sein.
  • Des Weiteren kann die Einfach-Rollenkette eine mittlere Absenkung des Luftschalls von mindestens 1 dB und des Körperschalls von mindestens 2 dB im Vergleich zu einer Einfach-Rollenkette DIN 8187 mit gleicher Teilung, gleichem Außendurchmesser der Rolle, gleichem Werkstoff und gleichen Versuchsbedingungen im Bereich von 2000 bis 5000 U/min. im Einsatz als Steuerkette an einem Verbrennungsmotor aufweisen.
  • Im Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand einer Zeichnung naher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Rollenkette im Vollschnitt und
  • 2 die Rollenkette aus 1 in einer Seitenansicht.
  • Die in 1 dargestellte Rollenkette 1 weist sich abwechselnde Innenkettenglieder 2 und Außenkettenglieder 3 auf.
  • Jedes Innenkettenglied 2 besteht aus zwei parallel und im Abstand zueinander angeordneten Innenlaschen 4, zwei parallel und im Abstand zueinander angeordneten und die Innenlaschen 4 miteinander verbindenden Gelenkhülsen 5 und zwei Rollen 6, von denen jeweils eine drehbar auf der Außenmantelflache 7 einer Gelenkhülse 5 gelagert ist. Die Gelenkhülsen 5 sind in Öffnungen 8 der Innenlaschen 4 eingepresst, wobei die Stirnseiten 9 der Gelenkhülsen 5 etwas über die Innenlaschen 4 überstehen. Die Rolle 6 weist eine Länge auf, die etwas kleiner ist, als der innere Abstand zwischen den beiden Innenlaschen 4.
  • Jedes Außenkettenglied 3 umfasst zwei im parallelen Abstand zueinander angeordnete Außenlaschen 10 und zwei im parallelen Abstand zueinander angeordnete Gelenkbolzen 11. Jeder Gelenkbolzen 11 erstreckt sich zum Bilden eines Kettengelenkes 12 durch jeweils eine Gelenkhülse 5 des Innenkettenglieds 2. Die Gelenkbolzen 11 sind in Öffnungen 13 der Außenlaschen 10 eingepresst und stehen mit ihren Enden etwas über die Außenlaschen 10 seitlich über. Der Innenabstand zwischen den beiden Außenlaschen 10 eines Außenkettengliedes 3 ist etwas größer als die Lange der Gelenkhülsen 5.
  • Aus der 2 ist zu erkennen, dass die Innenlaschen 4 und Außenlaschen 10 eine Höhe hL. aufweisen. Der Gelenkbolzen 11 hat einen Außendurchmesser von dB, die Gelenkhülse 5 einen Außendurchmesser dH und die Rolle 6 einen Außendurchmesser von dR. Die obere und untere Kante einer Innenlasche 4 und einer Außenlasche 10 verlaufen jeweils parallel zueinander in jeweils gleichem Abstand (symmetrisch) zur Kettenlängsmittellinie M. Alle Innen- und Außenlaschen 4,10 sind somit gleich hoch.
  • Erfindungsgemäß soll das Größenverhältnis der Höhe hL der Außen- oder Innenlaschen 10,4 zu dem Außendurchmesser dR der Rolle 6 größer sein als 1,4. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Höhe hL gleich 9,5 mm, wohingegen der Außendurchmesser dR der Rolle 6 6,35 mm beträgt. Dies entspricht einem Größenverhältnis von 1,496 (erfindungsgemäß größer als 1,4, bevorzugt zwischen 1,45 und 1,55 oder zwischen 1,48 und 1,52).
  • Der Außendurchmesser de des Gelenkbolzens 11 beträgt im vorliegenden Ausführungsbeispiel 3,35 mm. Das entspricht einem Größenverhältnis zwischen hL und dB von 2,923 (erfindungsgemäß größer als 2,7, bevorzugt 2,85 und kleiner als 3,1, bevorzugt 3,0).
  • Der Außendurchmesser dH der Gelenkhülse 5 beträgt im vorliegenden Fall 4,55 mm. Dies entspricht einem Größenverhältnis dieser beiden Werte von 2,088 (erfindungsgemäß größer als 1,9, bevorzugt 2,05, und kleiner als 2,3, bevorzugt 2,15).
  • Die Dicke dL, der Innenlaschen 4 beträgt im vorliegenden Fall 1,5mm und die Dicke dLA beträgt im vorliegenden Fall 1,2 mm. Dies entspricht einem Größenverhältnis von 1,25 (erfindungsgemäß ist dieses Größenverhältnis größer als 1,1, bevorzugt größer als 1,2, jedoch maximal 1,5).
  • Die Teilung T der Rollenkette 1 beträgt 9,525 mm (andere Teilungen sind bei entsprechender Einhaltung der Größenverhältnisse selbstverständlich verwendbar).
  • Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass ein Größenverhältnis von dem Außendurchmesser dR der Rolle 6 zu der Teilung T der Rollenkette 1 im vorliegenden Fall 0,67 beträgt (erfindungsgemäß beträgt dieses Größenverhältnis maximal 0,71).
  • Das Größenverhältnis von der Höhe hL der Innen- und Außenlasche 4,10 zu der Teilung T der Rollenkette 1 beträgt im vorliegenden Fall 0,997 (erfindungsgemäß beträgt dieses Größenverhältnis 0,97 bis 1,1).
  • Ein Größenverhältnis von dem Außendurchmesser dB des Gelenkbolzens 11 und der Teilung T beträgt im vorliegenden Fall 0,35 (erfindungsgemäß beträgt dieses Größenverhältnis maximal 0,39).
  • Die richtige Auswahl der Größenverhältnisse soll derart erfolgen, dass die minimale Bruchkraft gegenüber der minimalen Normbruchkraft einer Einfachrollenkette nach DIN 8187 mit gleicher Teilung T, gleichem Außendurchmesser de der Rolle 6 und aus gleichem Werkstoff um mindestens den Faktor 1,4 erhöht ist. Bei der vorliegenden Ausführungsform liegt dieser Faktor sogar deutlich darüber. Der Vergleich erfolgt im Hinblick auf eine Rollenkette DIN 8187-06B-1 aus einem gleichen Stahlwerkstoff, z.B. 42CrMo4 oder C45E.
  • Des Weiteren weist die erfindungsgemäße Einfach-Rollenkette eine mittlere Absenkung des Luftschalls von mindestens 1 dB und des Körperschalls von mindesten 2 dB im Vergleich zu einer Einfach-Rollenkette nach DIN 8187 mit gleicher Teilung T, gleichen Außendurchmesser dR der Rolle, gleichem Werkstoff und gleichen Versuchsbedingungen im Bereich von 2000 bis 5000 U/min. im Einsatz als Steuerkette an einem Verbrennungsmotor auf. Der Vergleich wurde an einer V6-Schleppattrappe durchgeführt. Als Vergleichskette diente eine Rollenkette DIN 8187-06B-1 aus einem Stahlwerkstoff, insbesondere 42CrMo4 Oder C45E. Der Luftschall blieb im gesamten Drehzahlbereich bei einer erfindungsgemäßen Kette unterhalb des Schallpegels der Normkette. Dies ist im wesentlichen auch bei der Messung des Luftschalls der Fall. Lediglich bei einigen Resonanzdrehzahlbereichen erfolgt eine Angleichung, allerdings keine Überschreitung im angegebenen Drehzahlbereich. Die neue Kette ist daher wesentlich leiser und darüber hinaus haltbarer.
  • Aufgrund der gegenüber Standardrollenketten größeren Laschenhöhe hL im Verhältnis zum Außendurchmesser dR der Rolle 6 ergibt sich neben der Beibehaltung des guten Akustikverhaltens einer Rollenkette 1 auch eine wesentliche Erhöhung der Dauerfestigkeit. Eine solche Kette ist daher insbesondere für den Einsatz als Steuerkette bei Verbrennungsmotoren verwendbar. Darüber hinaus kann diese Rollenkette 1 ohne weiteres als Austauschkette verwendet werden für einen Kettentrieb, der bislang eine Hülsenkette verwendete, die einen Hülsenaußendurchmesser aufweist, der gleich dem Außendurchmesser dR der Rolle 6 ist. Die Dauerfestigkeit erreicht dann ähnliche Werte. Allerdings lässt sich durch die Verwendung der Rollenkette 1 das Akustikverhalten gegenüber der Hülsenkette erheblich verbessern.

Claims (15)

  1. Rollenkette (1) aus einem Metallwerkstoff, mit sich abwechselnden und jeweils über ein Kettengelenk (12) miteinander verbundenen Innen- und Außenkettengliedern (2, 3), wobei die Außenkettenglieder (3) zwei parallele und mittels zwei paralleler Gelenkbolzen (11) miteinander verbundene Außenlaschen (10) und die Innenkettenglieder (2) zwei parallele und mittels zwei paralleler Gelenkhülsen (5) miteinander verbundene Innenlaschen (4) aufweisen, sich jeweils ein Gelenkbolzen (11) eines Außenkettengliedes (3) durch eine Gelenkhülse (5) eines Innenkettengliedes (2) zum Bilden eines Kettengelenks (12) erstreckt und auf der Außenmantelflache der Gelenkhülse (5) eine drehbare Rolle (6) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Größenverhältnis von der Höhe (hL) der Außen- und Innenlasche (4,10) zu dem Außendurchmesser (dR) der Rolle (6) größer ist als 1,4 und ein Größenverhältnis von der gemittelten Dicke der Innenlasche zur gemittelten Dicke der Außenlasche größer ist als 1,1.
  2. Rollenkette (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Größenverhältnis von der gemittelten Dicke (dLI) der Innenlasche (10) zur gemittelten Dicke (dA) der Außenlasche (4) größer ist als 1,2.
  3. Rollenkette (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Größenverhältnis der gemittelten Dicke (dLI) der Innenlasche (4) zur gemittelten Dicke (dLA) der Außenlasche (10) maximal 1,5, bevorzugt max. 1,4 beträgt.
  4. Rollenkette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Außen- und Innenlaschen (4,10) die gleiche Höhe (hL) aufweisen.
  5. Rollenkette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Außen- und Innenlaschen (4,10) zwischen den jeweils abgerundeten Enden eine gleichbleibende zu einer Längsmittellinie symmetrische Hohe (hL) aufweisen.
  6. Rollenkette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Größenverhältnis von der Hohe (hL) der Außen- und Innenlaschen (4,10) zu dem Außendurchmesser (dR) der Rolle (6) größer ist als 1,45 und kleiner als 1,55.
  7. Rollenkette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Größenverhältnis von der Hohe (hL) der Innen- und Außenlasche (4,10) zu dem Außendurchmesser (dR) der Rolle (6) größer ist als 1,48 und kleiner als 1,52.
  8. Rollenkette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Größenverhältnis von dem Außendurchmesser (dR) der Rolle (6) zu der Teilung (T) der Rollenkette (1) maximal 0,71 beträgt.
  9. Rollenkette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Größenverhältnis von der Hohe (hL) der Innen- und Außenlasche (4,10) zu der Teilung (T) der Rollenkette (1) 0,97 bis 1,1 beträgt.
  10. Rollenkette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Größenverhältnis von dem Außendurchmesser (de) des Gelenkbolzens (11) und der Teilung (T) maximal 0,39 beträgt.
  11. Rollenkette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Größenverhältnis von der Höhe (hL) der Außenlasche (10) und dem Außendurchmesser (dB) des Gelenkbolzens (11) größer ist als 2,7, bevorzugt 2,85, und kleiner als 3,1, bevorzugt 3,0.
  12. Rollenkette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Größenverhältnis von der Hohe (hL) der Innenlasche (4) und dem Außendurchmesser (dH) der Gelenkhülse (5) größer ist als 1,9, bevorzugt 2,05, und kleiner als 2,3, bevorzugt 2,15.
  13. Rollenkette (1) nach einem der Anspruche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Außen- und Innenlasche (4,10), Gelenkhülse (5), Gelenkbolzen (11) und Rollen (6) aus einem Stahlwerkstoff, insbesondere einem Vergütungsstahl, bestehen.
  14. Einfach-Rollenkette (1) nach einem der Anspruche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Größenverhältnisse derart gewählt sind, dass die minimale Bruchkraft gegenüber der minimalen Normbruchkraft einer Einfach-Rollenkette nach DIN 8187 mit gleicher Teilung (T), gleichem Außendurchmesser (dR) der Rolle (6) und aus gleichem Werkstoff um mindestens den Faktor 1,4 erhöht ist.
  15. Einfach-Rollenkette (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Größenverhältnisse derart gewählt sind, dass die Einfach-Rollenkette (1) eine mittlere Absenkung des Luftschalls von mindestens 1 dB und des Körperschalls von mindestens 2 dB im Vergleich zu einer Einfach-Rollenkette nach DIN 8187 mit gleicher Teilung (T), gleichem Außendurchmesser (dR) der Rolle, gleichem Werkstoff und gleichen Versuchsbedingungen im Bereich von 2000 bis 5000 U/min. im Einsatz als Steuerkette an einem Verbrennungsmotor aufweist.
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