DE202005011028U1 - Vorrichtung zum Halten von zu streckenden Wäschestücken - Google Patents
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- D06F—LAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
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Abstract
Vorrichtung
zum Halten von zu streckenden Wäschestücken (2),
insbesondere von Bett- und Tischwäschestücken, mit den Merkmalen:
a) die Vorrichtung (1) umfaßt ein an einer Wand befestigbares Gehäuse (3), welches eine sich quer zur Streckrichtung (5) verlaufende Klemmwalze (6) umfaßt,
b) die Klemmwalze (6) ist entlang zweier – in der montierten Stellung des Gehäuses (3) – im wesentlichen senkrecht verlaufender seitlicher Führungen (8) verschiebbar, derart, daß sie aufgrund ihres Gewichtes versucht, ihre jeweilige untere Stellung in den Führungen (8) einzunehmen;
c) das Gehäuse (3) weist unten offene seitliche schlitzförmige Ausnehmungen (9) zum Einführen der zu streckenden Wäschestücke (2) auf, welche in bezug auf die seitlichen Führungen (8) jeweils sich nach unten verengend geneigt ausgebildet sind, wobei der Abstandsverlauf zwischen den Führungen (8) und den schlitzförmigen Ausnehmungen (9) derart gewählt ist, daß die Klemmwalze (6) bei ihrer Bewegung zum unteren Ende (12) der jeweiligen Führung (8) das entsprechende...
a) die Vorrichtung (1) umfaßt ein an einer Wand befestigbares Gehäuse (3), welches eine sich quer zur Streckrichtung (5) verlaufende Klemmwalze (6) umfaßt,
b) die Klemmwalze (6) ist entlang zweier – in der montierten Stellung des Gehäuses (3) – im wesentlichen senkrecht verlaufender seitlicher Führungen (8) verschiebbar, derart, daß sie aufgrund ihres Gewichtes versucht, ihre jeweilige untere Stellung in den Führungen (8) einzunehmen;
c) das Gehäuse (3) weist unten offene seitliche schlitzförmige Ausnehmungen (9) zum Einführen der zu streckenden Wäschestücke (2) auf, welche in bezug auf die seitlichen Führungen (8) jeweils sich nach unten verengend geneigt ausgebildet sind, wobei der Abstandsverlauf zwischen den Führungen (8) und den schlitzförmigen Ausnehmungen (9) derart gewählt ist, daß die Klemmwalze (6) bei ihrer Bewegung zum unteren Ende (12) der jeweiligen Führung (8) das entsprechende...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten von zu streckenden Wäschestücken, insbesondere von Bett- und Tischwäschestücken.
- Aus der Druckschrift AT-PS 361 433 ist eine Vorrichtung zum Strecken von Wäschestücken bekannt, die eine an der Wand eines Raumes befestigbare Haltevorrichtung mit einer Klemmleiste umfaßt, die zur Aufnahme der beiden Enden eines Wäschestückes dient. Hierzu weist die Klemmleiste einen oder zwei Klemmschlitze auf, die mittels gegenüberliegenden Exzenterklemmen geöffnet oder geschlossen werden können. Zusätzlich zu der Haltevorrichtung ist bei dieser bekannten Streckvorrichtung ein quer zur Streckrichtung verlaufender Streckbügel vorgesehen, der mittels teleskopartig ausziehbarer Arme mit der Aufhängung verbunden ist.
- Nachteilig bei der Haltevorrichtung dieser bekannten Streckvorrichtung ist unter anderem, daß das Einspannen der Enden des jeweiligen Wäschestückes für nur eine Person relativ zeitaufwendig ist, weil das Wäschestück auf einer Länge von z.B. 80 cm relativ genau in den oder die Klemmschlitze eingeführt und dann die Exzenterklemmen betätigt werden müssen, ohne daß dabei die Enden des jeweiligen Wäschestückes wieder aus dem oder den Klemmschlitzen herausgleitet.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Halten von zu streckenden Wäschestücken anzugeben, an der die Wäschestücke auf einfache Weise von nur einer Person befestigbar sowie lösbar sind und welche die Wäschestücke bei dem Streckvorgang sicher hält.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die Unteransprüche.
- Die Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, die Klemmung des jeweils zu streckenden Wäschestückes mittels einer sich quer zur Streckrichtung verlaufenden Klemmwalze vorzunehmen, welche entlang zweier, im wesentlichen senkrecht verlaufender seitlicher Führungen verschiebbar angeordnet ist, derart, daß sie aufgrund ihres Gewichtes versucht, ihre jeweilige untere Stellung in den Führungen einzunehmen und wobei der Abstandsverlauf zwischen den Führungen und schlitzförmigen Ausnehmungen, in welche das jeweilige Wäschestück von unten eingeführt wird, derart gewählt ist, daß die Klemmwalze bei ihrer Bewegung zum unteren Ende der jeweiligen Führung das entsprechende Wäschestück gegen die der Führung abgewandten Seitenwand der schlitzförmigen Ausnehmung drückt.
- Um das Gewicht der Klemmwalze gering halten zu können, ohne daß die Enden des jeweiligen Wäschestückes beim Strecken aus dem Schlitz herausgezogen werden, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die äußere Oberfläche der Klemmwalze sowie die Seitenwände des Gehäuses, an denen sich das Wäschestück und/oder die Klemmwalze bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung anlegen, mit einer Gummierung oder Kunststoffbeschichtung zu versehen, so daß zusätzlich zu der Klemmkraft auch ein hoher Reibschluß zwischen dem jeweiligen Wäschestück und der Klemmwalze vorliegt.
- Wie sich bei der praktischen Erprobung gezeigt hat, sollte der Durchmesser der Klemmwalze zwischen 3 und 4 cm und das Eigengewicht der Klemmwalze zwischen 500 und 1000 g liegen.
- Vorzugsweise umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung ein an einer Wand eines Raumes befestigbares Gehäuse. Dabei kann das Gehäuse aus Metall, z.B. einer Aluminiumlegierung, oder aus Kunststoff bestehen. Allerdings kann das Gehäuse auch aus Holz bestehen, sofern dieses beispielsweise zwecks Anpassung an die vorhandene Möbeleinrichtung gewünscht wird.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den folgenden anhand von Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer gestrichelt dargestellten Klemmwalze, die in drei unterschiedlichen Lagen dargestellt ist; -
2 eine vergrößerte Darstellung einer perspektivisch dargestellten Klemmwalze und -
3 eine vergrößerte Schnittdarstellung entlang der in1 mit III-III bezeichneten Schnittlinie. - In
1 ist mit1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Halten von zu streckenden Wäschestücken2 bezeichnet. Die Vorrichtung1 enthält ein Gehäuse3 , welches über eine Basisplatte4 z. B. an der Wand (nicht dargestellt) eines Raumes befestigbar ist. - Das Gehäuse
3 umfaßt eine sich quer zur Streckrichtung5 verlaufende Klemmwalze6 (2 ) mit einem Durchmesser von z.B. 4 cm, welche entlang zweier, im wesentlichen senkrecht in den gegenüberliegenden Seitenwänden7 verlaufender seitlicher Führungen8 (3 ) verschiebbar ist, so daß die Klemmwalze6 in der montierten Stellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung1 aufgrund ihres Gewichtes versucht, ihre jeweilige untere Stellung in den Führungen8 einzunehmen. Der Abstand zwischen den beiden gegenüberliegenden Seitenwänden7 beträgt beispielsweise 80 cm. - Außerdem befinden sich in den Seitenwänden
7 des Gehäuses3 unten offene schlitzförmige Ausnehmungen9 , die über einen entsprechenden Schlitz10 auf der Unterseite11 des Gehäuses3 miteinander verbunden sind und die zum Einführen der zu streckenden Wäschestücke2 dienen. Die schlitzförmigen Ausnehmungen9 sind in bezug auf die seitlichen Führungen8 der Klemmwalze6 jeweils sich nach unten verengend geneigt ausgebildet, wobei der Abstandsverlauf zwischen den Führungen8 und den schlitzförmigen Ausnehmungen9 derart gewählt ist, daß die Klemmwalze6 bei ihrer Bewegung zum unteren Ende12 der Führung8 das jeweilige Wäschestück2 gegen die der Führung8 abgewandten Seitenwand13 der schlitzförmigen Ausnehmung9 drückt. - Wie aus den
2 und3 ersichtlich ist, ist die äußere Oberfläche der Klemmwalze6 mit einer Gummierung14 versehen, um den Reibschluß zwischen dem zu streckenden Wäschestück2 und der Klemmwalze6 zu erhöhen. - Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
1 wird das Wäschestück2 so zusammengefaltet, daß es auf jeder Seite der Vorrichtung1 etwa 5 cm übersteht. Das Kante auf Kante bzw. Ecke auf Ecke zusammengefaltete Wäschestück wird am oberen Ende rechts und links (z.B. mit dem Daumen und dem Zeigefinger) angefaßt und in einer Aufwärtsbewegung von unten in den Schlitz10 und damit auch in die schlitzförmigen Ausnehmungen9 eingeführt. Dabei wird der Stoff ca. 30–50 cm über die Klemmwalze6 geschlagen, wobei die Klemmwalze6 gleichzeitig durch Hochdrücken der über die Seitenflächen der Vorrichtung1 herausragenden Enden100 (2 ), z.B. mit Hilfe des jeweiligen Mittelfingers, hochgeschoben wird. - Läßt man nun das Wäschestück
2 und die Enden100 der Klemmwalze6 los, so gleitet die Klemmwalze6 aufgrund ihres vorzugsweise zwischen 500 und 1000 g liegenden Eigengewichtes entlang der Führung8 nach unten in den schmaleren Bereich des V-förmig ausgebildeten Schlitzes101 und klemmt sich dadurch fest. Um ein Maximum an Klemmkraft bzw. Hebelkraft zu erreichen, sind sowohl die Klemmwalze6 mit einem rutschhemmenden Material14 als auch die Innenseiten des Gehäuses jeweils mit einem rutschhemmenden Material102 ,103 , insbesondere einer Gummierung, beschichtet. - Vorzugsweise sollte die erfindungsgemäße Vorrichtung
1 etwa in Augenhöhe an einer entsprechenden Wand montiert werden, so daß das jeweilige Wäschestück2 in einer schrägen Abwärtsbewegung gestreckt werden kann. - Zur Entnahme des Wäschestückes
2 faßt man die Enden100 der Klemmwalze6 zusammen mit dem Wäschestück2 beidseitig gleichzeitig an und drückt die Klemmwalze6 nach oben. Diese gelangt somit in den breiteren Bereich des Schlitzes101 , und das Wäschestück2 läßt sich herausziehen. - Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So braucht die Klemmwalze zur Erhöhung eines Reibschlusses mit der Wäsche nicht zwingend mit einer Gummierung versehen werden, sondern es kann z.B. auch ein geeigneter Kunststoff verwendet werden.
-
- 1
- Vorrichtung
- 2
- Wäschestück
- 3
- Gehäuse
- 4
- Basisplatte
- 5
- Streckrichtung
- 6
- Klemmwalze
- 7
- Seitenwand
- 8
- Führung
- 9
- schlitzförmige Ausnehmung
- 10
- Schlitz
- 11
- Unterseite
- 12
- unteres Ende
- 13
- Seitenwand
- 14
- Gummierung, rutschhemmendes Material
- 15
- oberes Ende
- 100
- Ende
- 101
- Schlitz
- 102, 103
- Gummierung, rutschhemmendes Material
Claims (7)
- Vorrichtung zum Halten von zu streckenden Wäschestücken (
2 ), insbesondere von Bett- und Tischwäschestücken, mit den Merkmalen: a) die Vorrichtung (1 ) umfaßt ein an einer Wand befestigbares Gehäuse (3 ), welches eine sich quer zur Streckrichtung (5 ) verlaufende Klemmwalze (6 ) umfaßt, b) die Klemmwalze (6 ) ist entlang zweier – in der montierten Stellung des Gehäuses (3 ) – im wesentlichen senkrecht verlaufender seitlicher Führungen (8 ) verschiebbar, derart, daß sie aufgrund ihres Gewichtes versucht, ihre jeweilige untere Stellung in den Führungen (8 ) einzunehmen; c) das Gehäuse (3 ) weist unten offene seitliche schlitzförmige Ausnehmungen (9 ) zum Einführen der zu streckenden Wäschestücke (2 ) auf, welche in bezug auf die seitlichen Führungen (8 ) jeweils sich nach unten verengend geneigt ausgebildet sind, wobei der Abstandsverlauf zwischen den Führungen (8 ) und den schlitzförmigen Ausnehmungen (9 ) derart gewählt ist, daß die Klemmwalze (6 ) bei ihrer Bewegung zum unteren Ende (12 ) der jeweiligen Führung (8 ) das entsprechende Wäschestück (2 ) gegen die der Führung (8 ) abgewandte Seitenwand (13 ) der schlitzförmigen Ausnehmung (9 ) drückt. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmwalze (
6 ) auf ihrer äußeren Oberfläche mit einer Gummierung (14 ) oder Kunststoffbeschichtung versehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (
3 ) mindestens teilweise aus Metall, Kunststoff oder Holz besteht. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Klemmwalze zwischen 3 und 4 cm beträgt.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Eigengewicht der Klemmwalze (
6 ) zwischen 500 und 1000 g liegt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (
13 ) des Gehäuses (3 ), an denen sich das Wäschestück (2 ) und/oder die Klemmwalze (6 ) bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung anlegen, mit einer Gummierung (102 ,103 ) oder Kunststoffbeschichtung versehen sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmwalze (
6 ) seitlich durch die Führungen (8 ) nach außen hindurchragende Enden (100 ) aufweist, mittels denen die in dem Gehäuse (3 ) befindliche Klemmwalze (6 ) von außen verschiebbar ist.
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-
2005
- 2005-07-13 DE DE200520011028 patent/DE202005011028U1/de not_active Expired - Lifetime
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