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DE202005011028U1 - Vorrichtung zum Halten von zu streckenden Wäschestücken - Google Patents

Vorrichtung zum Halten von zu streckenden Wäschestücken Download PDF

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DE202005011028U1
DE202005011028U1 DE200520011028 DE202005011028U DE202005011028U1 DE 202005011028 U1 DE202005011028 U1 DE 202005011028U1 DE 200520011028 DE200520011028 DE 200520011028 DE 202005011028 U DE202005011028 U DE 202005011028U DE 202005011028 U1 DE202005011028 U1 DE 202005011028U1
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housing
unit
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F57/00Supporting means, other than simple clothes-lines, for linen or garments to be dried or aired 
    • D06F57/12Supporting means, other than simple clothes-lines, for linen or garments to be dried or aired  specially adapted for attachment to walls, ceilings, stoves, or other structures or objects
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F71/00Apparatus for hot-pressing clothes, linen or other textile articles, i.e. wherein there is substantially no relative movement between pressing element and article while pressure is being applied to the article; Similar machines for cold-pressing clothes, linen or other textile articles
    • D06F71/32Details
    • D06F71/40Holders or stretchers for the article to be pressed

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
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Abstract

Vorrichtung zum Halten von zu streckenden Wäschestücken (2), insbesondere von Bett- und Tischwäschestücken, mit den Merkmalen:
a) die Vorrichtung (1) umfaßt ein an einer Wand befestigbares Gehäuse (3), welches eine sich quer zur Streckrichtung (5) verlaufende Klemmwalze (6) umfaßt,
b) die Klemmwalze (6) ist entlang zweier – in der montierten Stellung des Gehäuses (3) – im wesentlichen senkrecht verlaufender seitlicher Führungen (8) verschiebbar, derart, daß sie aufgrund ihres Gewichtes versucht, ihre jeweilige untere Stellung in den Führungen (8) einzunehmen;
c) das Gehäuse (3) weist unten offene seitliche schlitzförmige Ausnehmungen (9) zum Einführen der zu streckenden Wäschestücke (2) auf, welche in bezug auf die seitlichen Führungen (8) jeweils sich nach unten verengend geneigt ausgebildet sind, wobei der Abstandsverlauf zwischen den Führungen (8) und den schlitzförmigen Ausnehmungen (9) derart gewählt ist, daß die Klemmwalze (6) bei ihrer Bewegung zum unteren Ende (12) der jeweiligen Führung (8) das entsprechende...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten von zu streckenden Wäschestücken, insbesondere von Bett- und Tischwäschestücken.
  • Aus der Druckschrift AT-PS 361 433 ist eine Vorrichtung zum Strecken von Wäschestücken bekannt, die eine an der Wand eines Raumes befestigbare Haltevorrichtung mit einer Klemmleiste umfaßt, die zur Aufnahme der beiden Enden eines Wäschestückes dient. Hierzu weist die Klemmleiste einen oder zwei Klemmschlitze auf, die mittels gegenüberliegenden Exzenterklemmen geöffnet oder geschlossen werden können. Zusätzlich zu der Haltevorrichtung ist bei dieser bekannten Streckvorrichtung ein quer zur Streckrichtung verlaufender Streckbügel vorgesehen, der mittels teleskopartig ausziehbarer Arme mit der Aufhängung verbunden ist.
  • Nachteilig bei der Haltevorrichtung dieser bekannten Streckvorrichtung ist unter anderem, daß das Einspannen der Enden des jeweiligen Wäschestückes für nur eine Person relativ zeitaufwendig ist, weil das Wäschestück auf einer Länge von z.B. 80 cm relativ genau in den oder die Klemmschlitze eingeführt und dann die Exzenterklemmen betätigt werden müssen, ohne daß dabei die Enden des jeweiligen Wäschestückes wieder aus dem oder den Klemmschlitzen herausgleitet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Halten von zu streckenden Wäschestücken anzugeben, an der die Wäschestücke auf einfache Weise von nur einer Person befestigbar sowie lösbar sind und welche die Wäschestücke bei dem Streckvorgang sicher hält.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die Unteransprüche.
  • Die Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, die Klemmung des jeweils zu streckenden Wäschestückes mittels einer sich quer zur Streckrichtung verlaufenden Klemmwalze vorzunehmen, welche entlang zweier, im wesentlichen senkrecht verlaufender seitlicher Führungen verschiebbar angeordnet ist, derart, daß sie aufgrund ihres Gewichtes versucht, ihre jeweilige untere Stellung in den Führungen einzunehmen und wobei der Abstandsverlauf zwischen den Führungen und schlitzförmigen Ausnehmungen, in welche das jeweilige Wäschestück von unten eingeführt wird, derart gewählt ist, daß die Klemmwalze bei ihrer Bewegung zum unteren Ende der jeweiligen Führung das entsprechende Wäschestück gegen die der Führung abgewandten Seitenwand der schlitzförmigen Ausnehmung drückt.
  • Um das Gewicht der Klemmwalze gering halten zu können, ohne daß die Enden des jeweiligen Wäschestückes beim Strecken aus dem Schlitz herausgezogen werden, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die äußere Oberfläche der Klemmwalze sowie die Seitenwände des Gehäuses, an denen sich das Wäschestück und/oder die Klemmwalze bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung anlegen, mit einer Gummierung oder Kunststoffbeschichtung zu versehen, so daß zusätzlich zu der Klemmkraft auch ein hoher Reibschluß zwischen dem jeweiligen Wäschestück und der Klemmwalze vorliegt.
  • Wie sich bei der praktischen Erprobung gezeigt hat, sollte der Durchmesser der Klemmwalze zwischen 3 und 4 cm und das Eigengewicht der Klemmwalze zwischen 500 und 1000 g liegen.
  • Vorzugsweise umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung ein an einer Wand eines Raumes befestigbares Gehäuse. Dabei kann das Gehäuse aus Metall, z.B. einer Aluminiumlegierung, oder aus Kunststoff bestehen. Allerdings kann das Gehäuse auch aus Holz bestehen, sofern dieses beispielsweise zwecks Anpassung an die vorhandene Möbeleinrichtung gewünscht wird.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den folgenden anhand von Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer gestrichelt dargestellten Klemmwalze, die in drei unterschiedlichen Lagen dargestellt ist;
  • 2 eine vergrößerte Darstellung einer perspektivisch dargestellten Klemmwalze und
  • 3 eine vergrößerte Schnittdarstellung entlang der in 1 mit III-III bezeichneten Schnittlinie.
  • In 1 ist mit 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Halten von zu streckenden Wäschestücken 2 bezeichnet. Die Vorrichtung 1 enthält ein Gehäuse 3, welches über eine Basisplatte 4 z. B. an der Wand (nicht dargestellt) eines Raumes befestigbar ist.
  • Das Gehäuse 3 umfaßt eine sich quer zur Streckrichtung 5 verlaufende Klemmwalze 6 (2) mit einem Durchmesser von z.B. 4 cm, welche entlang zweier, im wesentlichen senkrecht in den gegenüberliegenden Seitenwänden 7 verlaufender seitlicher Führungen 8 (3) verschiebbar ist, so daß die Klemmwalze 6 in der montierten Stellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 aufgrund ihres Gewichtes versucht, ihre jeweilige untere Stellung in den Führungen 8 einzunehmen. Der Abstand zwischen den beiden gegenüberliegenden Seitenwänden 7 beträgt beispielsweise 80 cm.
  • Außerdem befinden sich in den Seitenwänden 7 des Gehäuses 3 unten offene schlitzförmige Ausnehmungen 9, die über einen entsprechenden Schlitz 10 auf der Unterseite 11 des Gehäuses 3 miteinander verbunden sind und die zum Einführen der zu streckenden Wäschestücke 2 dienen. Die schlitzförmigen Ausnehmungen 9 sind in bezug auf die seitlichen Führungen 8 der Klemmwalze 6 jeweils sich nach unten verengend geneigt ausgebildet, wobei der Abstandsverlauf zwischen den Führungen 8 und den schlitzförmigen Ausnehmungen 9 derart gewählt ist, daß die Klemmwalze 6 bei ihrer Bewegung zum unteren Ende 12 der Führung 8 das jeweilige Wäschestück 2 gegen die der Führung 8 abgewandten Seitenwand 13 der schlitzförmigen Ausnehmung 9 drückt.
  • Wie aus den 2 und 3 ersichtlich ist, ist die äußere Oberfläche der Klemmwalze 6 mit einer Gummierung 14 versehen, um den Reibschluß zwischen dem zu streckenden Wäschestück 2 und der Klemmwalze 6 zu erhöhen.
  • Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 wird das Wäschestück 2 so zusammengefaltet, daß es auf jeder Seite der Vorrichtung 1 etwa 5 cm übersteht. Das Kante auf Kante bzw. Ecke auf Ecke zusammengefaltete Wäschestück wird am oberen Ende rechts und links (z.B. mit dem Daumen und dem Zeigefinger) angefaßt und in einer Aufwärtsbewegung von unten in den Schlitz 10 und damit auch in die schlitzförmigen Ausnehmungen 9 eingeführt. Dabei wird der Stoff ca. 30–50 cm über die Klemmwalze 6 geschlagen, wobei die Klemmwalze 6 gleichzeitig durch Hochdrücken der über die Seitenflächen der Vorrichtung 1 herausragenden Enden 100 (2), z.B. mit Hilfe des jeweiligen Mittelfingers, hochgeschoben wird.
  • Läßt man nun das Wäschestück 2 und die Enden 100 der Klemmwalze 6 los, so gleitet die Klemmwalze 6 aufgrund ihres vorzugsweise zwischen 500 und 1000 g liegenden Eigengewichtes entlang der Führung 8 nach unten in den schmaleren Bereich des V-förmig ausgebildeten Schlitzes 101 und klemmt sich dadurch fest. Um ein Maximum an Klemmkraft bzw. Hebelkraft zu erreichen, sind sowohl die Klemmwalze 6 mit einem rutschhemmenden Material 14 als auch die Innenseiten des Gehäuses jeweils mit einem rutschhemmenden Material 102, 103, insbesondere einer Gummierung, beschichtet.
  • Vorzugsweise sollte die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 etwa in Augenhöhe an einer entsprechenden Wand montiert werden, so daß das jeweilige Wäschestück 2 in einer schrägen Abwärtsbewegung gestreckt werden kann.
  • Zur Entnahme des Wäschestückes 2 faßt man die Enden 100 der Klemmwalze 6 zusammen mit dem Wäschestück 2 beidseitig gleichzeitig an und drückt die Klemmwalze 6 nach oben. Diese gelangt somit in den breiteren Bereich des Schlitzes 101, und das Wäschestück 2 läßt sich herausziehen.
  • Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So braucht die Klemmwalze zur Erhöhung eines Reibschlusses mit der Wäsche nicht zwingend mit einer Gummierung versehen werden, sondern es kann z.B. auch ein geeigneter Kunststoff verwendet werden.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Wäschestück
    3
    Gehäuse
    4
    Basisplatte
    5
    Streckrichtung
    6
    Klemmwalze
    7
    Seitenwand
    8
    Führung
    9
    schlitzförmige Ausnehmung
    10
    Schlitz
    11
    Unterseite
    12
    unteres Ende
    13
    Seitenwand
    14
    Gummierung, rutschhemmendes Material
    15
    oberes Ende
    100
    Ende
    101
    Schlitz
    102, 103
    Gummierung, rutschhemmendes Material

Claims (7)

  1. Vorrichtung zum Halten von zu streckenden Wäschestücken (2), insbesondere von Bett- und Tischwäschestücken, mit den Merkmalen: a) die Vorrichtung (1) umfaßt ein an einer Wand befestigbares Gehäuse (3), welches eine sich quer zur Streckrichtung (5) verlaufende Klemmwalze (6) umfaßt, b) die Klemmwalze (6) ist entlang zweier – in der montierten Stellung des Gehäuses (3) – im wesentlichen senkrecht verlaufender seitlicher Führungen (8) verschiebbar, derart, daß sie aufgrund ihres Gewichtes versucht, ihre jeweilige untere Stellung in den Führungen (8) einzunehmen; c) das Gehäuse (3) weist unten offene seitliche schlitzförmige Ausnehmungen (9) zum Einführen der zu streckenden Wäschestücke (2) auf, welche in bezug auf die seitlichen Führungen (8) jeweils sich nach unten verengend geneigt ausgebildet sind, wobei der Abstandsverlauf zwischen den Führungen (8) und den schlitzförmigen Ausnehmungen (9) derart gewählt ist, daß die Klemmwalze (6) bei ihrer Bewegung zum unteren Ende (12) der jeweiligen Führung (8) das entsprechende Wäschestück (2) gegen die der Führung (8) abgewandte Seitenwand (13) der schlitzförmigen Ausnehmung (9) drückt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmwalze (6) auf ihrer äußeren Oberfläche mit einer Gummierung (14) oder Kunststoffbeschichtung versehen ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (3) mindestens teilweise aus Metall, Kunststoff oder Holz besteht.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Klemmwalze zwischen 3 und 4 cm beträgt.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Eigengewicht der Klemmwalze (6) zwischen 500 und 1000 g liegt.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (13) des Gehäuses (3), an denen sich das Wäschestück (2) und/oder die Klemmwalze (6) bei ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung anlegen, mit einer Gummierung (102, 103) oder Kunststoffbeschichtung versehen sind.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmwalze (6) seitlich durch die Führungen (8) nach außen hindurchragende Enden (100) aufweist, mittels denen die in dem Gehäuse (3) befindliche Klemmwalze (6) von außen verschiebbar ist.
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