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DE202005017818U1 - Gepäckanhänger für Fluggepäck - Google Patents

Gepäckanhänger für Fluggepäck Download PDF

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DE202005017818U1
DE202005017818U1 DE200520017818 DE202005017818U DE202005017818U1 DE 202005017818 U1 DE202005017818 U1 DE 202005017818U1 DE 200520017818 DE200520017818 DE 200520017818 DE 202005017818 U DE202005017818 U DE 202005017818U DE 202005017818 U1 DE202005017818 U1 DE 202005017818U1
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luggage
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DE200520017818
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/10Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself by an adhesive layer

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Abstract

Gepäckanhänger (10), insbesondere für Fluggepäck, in Form eines vorzugsweise langgestreckten Selbstklebeetiketts (11) mit einer bedruckbaren Vorderseite (12) und mit einer Selbstklebeschicht (14) versehenen Rückseite (13), dadurch gekennzeichnet, dass der Gepäckanhänger (10) durch ein in Linerless-Technik hergestelltes Selbstklebeetikett (11) ohne Trägerpapier gebildet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Gepäckanhänger, insbesondere für Fluggepäck, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bekannte Gepäckanhänger für Fluggepäck bestehen aus einem langgestreckten streifenartigen Klebeetikett, dessen Vorderseite bedruckt ist und dessen insgesamt mit einer Klebeschicht versehene Rückseite von einem Trägerpapier abgedeckt ist. Wenn dieser Gepäckanhänger nach Eingabe der betreffenden Daten mit der Vorderseite bedruckt aus dem Drucker ausgegeben wird, wird das Trägerpapier insgesamt abgezogen und, in den Papierkorb geworfen und das übrig gebliebene Klebeetikett in Form einer Schlaufe am Gepäck zusammengeklebt und damit daran befestigt. In manchen Fällen wird das Trägerpapier auch nur teilabgezogen und umgeknickt, damit der frei gewordene Klebebereich unter Bildung einer Schlaufe am anderen Ende des Gepäckanhanges angeklebt werden kann.
  • Wenn dabei am einen Ende des Gepäckanhängers ein aus einem Klebeetikettabschnitt und einem Trägerpapierabschnitt bestehender Kontrollabschnitt angebracht ist, wird dieser längs einer vorgesehenen Perforation abgetrennt, danach der Trägerpapierabschnitt abgezogen und der Klebeetikettabschnitt dem Passagier bspw. auf dessen Bordkarte aufgeklebt übergeben.
  • Dies alles ist relativ aufwändig und umständlich und insbesondere auch materialverschwendend sowie umweltbelastend.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Gepäckanhänger, insbesondere für Fluggepäck, der eingangs genannten Art zu schaffen, der in einfacherer Weise handhabbar ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einem Gepäckanhänger, insbesondere für Fluggepäck, der eingangs genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
  • Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist eine wesentlich einfachere Handhabung des Gepäckanhängers deswegen erreicht, weil das Abziehen und Wegwerfen oder Umknicken eines Trägerpapiers entfällt und der üblicherweise von einer Rolle abzuziehende Gepäckanhänger ohne weitere Maßnahmen in Form einer Schlaufe am Gepäck durch Zusammenkleben der Enden befestigt werden kann. Dies spart nicht nur Material in Form des ansonsten vorhandenen Trägerpapiers sondern es können auch die betreffenden Rollen mit einem Mehr an zu nutzender Länge aufgrund des Wegfalls des Trägerpapiers gewickelt werden. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die Häufigkeit des Rollenwechsels als auch auf die günstigere Lagerhaltung. Nicht zu letzt sei auf die reduzierte Umweltbelastung hingewiesen.
  • In besonders vorteilhafter Weise sind die Merkmale nach Anspruch 2 vorgesehen, so dass auch dadurch der Materialaufwand in Form des Klebstoffaufwandes erheblich reduziert ist. Anders als bisher reicht es nunmehr aus, den Gepäckanhänger genau dort mit einer einzigen Klebezone zu versehen, wo ein Aneinanderhaften des in Form einer Schlaufe anzuordnenden Gepäckanhängers notwendig ist. Dabei ist es zweckmäßig, die Merkmale nach Anspruch 3 vorzusehen.
  • Ist, wie eingangs erwähnt, der Gepäckanhänger mit einem abtrennbaren Kontrollabschnitt versehen, so ist es zweckmäßig, die Merkmale nach Anspruch 4 vorzusehen. Auch hier ist es ausreichend, den Kontrollabschnitt nur in einem Teilbereich mit einer Klebefläche zu versehen, da der Kontrollabschnitt ohnehin lediglich auf die Bordkarte oder einen anderen dem Passagier zu übergebenden Dokumententeil unverlierbar aufgebracht werden muss. Zweckmäßig ist es dabei, die Merkmale nach Anspruch 5 vorzusehen. Es versteht sich, dass auch ein Längsstreifen oder gar nur eine punktförmige Klebeanordnung ausreichend sein kann.
  • Sind die Merkmale nach Anspruch 6 vorgesehen, so kann in einfacher Weise der Gepäckanhänger schlaufenartig am Gepäckstück angebracht und danach der Kontrollabschnitt abgezogen werden, was wiederum zu einer Vereinfachung der Handhabung eines derartigen Gepäckanhängers führt.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich durch die Merkmale nach Anspruch 7, wenn bei einem derartigen Gepäckanhänger weitere zu einer Identifikation notwendigen Streifenabschnitte vorgesehen sind.
  • Für weitergehende Rationalisierungsmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf eine Maschinenlesbarkeit sind gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel die Merkmale nach Anspruch 8 vorgesehen. Dabei ist es zweckmäßig, die Merkmale nach Anspruch 9 vorzusehen, um eine sichere Handhabung zu erreichen.
  • Mit den Merkmalen nach Anspruch 10 ist erreicht, dass die Gepäckanhänger wie bisher auch in einer Vorratsrolle angeordnet und mittels eines Druckers ausgebracht werden können.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
  • 1 und 2 die Vorderseite beziehungsweise die Rückseite eines Gepäckanhängers für Fluggepäck gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung.
  • Der in der Zeichnung dargestellte Gepäckanhänger 10 dient hier zur Identifikation von Fluggepäck, er kann aber auch der Identifikation von anderem Reisegepäck oder auch von per Post oder einem Kurierdienst versendetem Gepäck dienen.
  • Der Gepäckanhänger 10 besteht aus einem länglich rechteckförmigen, streifenartigen Selbstklebeetikett 11, dessen Vorderseite 12 kundenspezifisch bedruckt und des weiteren mit Identifikationsmerkmalen bedruckbar ist und dessen Rückseite 13 teilweise mit einer Selbstklebeschicht versehen ist, die nicht abgedeckt ist. Bei dem Selbstklebeetikett 11 handelt es sich somit um ein sogenanntes Linerless-Selbstklebeetikett.
  • In nicht dargestellter Weise sind derartige Linerless-Selbstklebeetiketten als Endlosstreifen auf eine Rolle aufgewickelt, von der sie dann abgezogen werden können, wobei der jeweilige Gepäckanhänger 10 entweder vom Endlosetikettenband mit einem Messer abgetrennt oder aufgrund einer vorgesehenen Perforierung abgezogen werden können. Auf der Vorderseite 12 ist dabei eine Beschichtung vorgesehen, die verhindert, dass die Klebeschicht 14 auf der Rückseite 13 mit der Vorderseite 12 in klebende Verbindung gelangt.
  • Der Gepäckanhänger 10 gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt einen streifenartig langgestreckten und die wesentliche Länge des Gepäckanhängers 10 ausmachenden Haupt- bzw. Identifikationsteil 16, an dessen eines Ende über eine Perforation 17 ein dem gegenüber wesentlich kürzerer Kontrollabschnitt 18 anschließt. Am anderen Ende des Haupt- bzw. Identifikationsteils 16 schließt sich über eine Perforation 19 ein Mehrstreifenabschnitt 20 an, der beim Ausführungsbeispiel in drei Streifen 21 unterteilt ist, die untereinander über eine Perforation 22 abtrennbar verbunden sind, wobei einer der Streifen über die Perforation 19 mit dem Identifikationsteil 16 abtrennbar verbunden ist.
  • Beim Abziehen von einer Rolle und Ausgeben des Gepäckanhängers 10 über einen nicht dargestellten Drucker werden der Kontrollabschnitt 18, der Identifikationsteil 16 sowie die Streifen 21 des Mehrstreifenabschnitts 20 mit entsprechender Identifikations- und Kontrollbedruckung versehen.
  • Während 1 die Vorderseite 12 zeigt, ist in 2 die Rückseite 13 dargestellt. Hieraus ergibt sich, dass der Haupt- bzw. Identifikationsteil 16 lediglich mit einer abgegrenzten Klebezone 25 versehen ist, das heißt mit einer einzigen Zone, die die Klebeschicht trägt. Diese Klebezone 25 überdeckt zwar die gesamte Breite des Gepäckanhängers 10 erstreckt sich jedoch über einen relativ geringen Längenbereich des Gepäckanhängers 10, vorzugsweise über einem Bereich von etwa 1/4 bis 1/6, vorzugsweise 1/5 der Gesamtlänge des Haupt- bzw. Identifikationsteils 16.
  • Die Rückseite 13 des Kontrollabschnitts 18, der etwa 1/8 bis 1/10 der Gesamtlänge des Gepäckanhängers 10 ausmacht, ist mit einer Klebezone 26 versehen, die lediglich einen Teil der Rückseitenfläche überdeckt. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die mit einer Klebeschicht versehene Klebezone 26 über die gesamte Breite des Kontrollabschnitts 18, jedoch lediglich über einen Teil der Länge des Kontrollabschnitts 18 von etwa 1/4 bis 1/2, vorzugsweise 1/3 vorgesehen. Es versteht sich, dass die Klebezone 26 auch langgestreckt und damit nur über einen Teil der Breite des Kontrollabschnitts 18 vorgesehen sein kann; es ist auch möglich, die Klebezone auf der Rückseite des Kontrollabschnitts 18 mittig in Form einer Kreisfläche oder auch mehrerer über die Rückseitenfläche verteilt angeordneter Punkte vorzusehen.
  • Die jeweilige Rückseite 13 der Streifen 21 des Mehrstreifenabschnitts 20 ist beim Ausführungsbeispiel vollflächig als Klebezone 27 vorgesehen.
  • Ein Bereich 28 der Rückseite 13 des Identifikationsteils 16, der außerhalb der Klebezone 25 liegt, ist beispielsweise mit Werbung oder einer Gebrauchsanweisung zur Handhabung des Gepäckanhängers 10 bedruckt, wobei dieser bedruckte Bereich 28 vorzugsweise nahe dem der Klebezone 25 abgewandten Ende des Identifikationsteils 16 vorgesehen ist. Ein weiterer außerhalb der Klebezone 25 liegender Bereich 29 der Rückseite 13 des Identifikationsteils 16 mit einem Transponder 30, einem RFID, versehen, der in geeigneter Weise mit diesem Rückseitenbereich 29 fest verbunden ist. Vorzugsweise ist dieser Rückseitenbereich 29 der Klebezone 25 benachbart.
  • Die Handhabung des als Linerless-Selbstklebeetikett 11 ausgeführten Gepäckanhängers 10 erfolgt derart dass nach Abtrennen des bedruckten Gepäckanhängers 10 vom Rollenband der Kontrollabschnitt 18 abgerissen und auf ein Dokumententeil des Passagiers geklebt wird und dass danach das Haupt- bzw. Identifikationsteil 16 zu einer Schlaufe umgelegt und dabei die Klebezone 25 auf den Rückseitenbereich 28, das heißt vor dem Mehrstreifenabschnitt 20 klebend aufgebracht wird.

Claims (10)

  1. Gepäckanhänger (10), insbesondere für Fluggepäck, in Form eines vorzugsweise langgestreckten Selbstklebeetiketts (11) mit einer bedruckbaren Vorderseite (12) und mit einer Selbstklebeschicht (14) versehenen Rückseite (13), dadurch gekennzeichnet, dass der Gepäckanhänger (10) durch ein in Linerless-Technik hergestelltes Selbstklebeetikett (11) ohne Trägerpapier gebildet ist.
  2. Gepäckanhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Rückseite (13) eine Klebezone (25) vorgesehen ist, die nur einen geringen Teil der Länge des Selbstklebeetiketts (11) einnimmt.
  3. Gepäckanhänger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebezone (25) im Bereich eines Längsendes des Selbstklebeetiketts (11) angeordnet ist.
  4. Gepäckanhänger, mit einem durch Perforation (17) an dem einen Ende lösbar angeordneten Kontrollabschnitt (18), nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontrollabschnitt (18) mit einer Klebezone (26) versehen ist, die einen Teilbereich der Fläche des Kontrollabschnitts (18) einnimmt.
  5. Gepäckanhänger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebezone (26) als Querstreifen ausgebildet ist.
  6. Gepäckanhänger nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebezone (25) nahe demjenigen Ende angeordnet ist, das dem Kontrollabschnitt (18) benachbart ist.
  7. Gepäckanhänger nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem anderen Ende mehrere vorzugsweise drei voneinander und von dem anderen Ende durch Perforation (19, 22) lösbare Streifenabschnitte (20) vorgesehen sind, die jeweils teil- oder vollflächig mit Klebezonen (27) versehen sind.
  8. Gepäckanhänger nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er auf der Rückseite (13) mit einem Transponder (30) versehen ist.
  9. Gepäckanhänger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (30) der Klebezone (25) benachbart angeordnet ist.
  10. Gepäckanhänger nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er abschneidbarer oder durch Perforation abtrennbarer Teil einer Rolle aus einem Linerless-Selbstklebeetikettenband ist.
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