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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Gepäckanhänger, insbesondere für Fluggepäck, nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Bekannte
Gepäckanhänger für Fluggepäck bestehen
aus einem langgestreckten streifenartigen Klebeetikett, dessen Vorderseite
bedruckt ist und dessen insgesamt mit einer Klebeschicht versehene Rückseite
von einem Trägerpapier
abgedeckt ist. Wenn dieser Gepäckanhänger nach
Eingabe der betreffenden Daten mit der Vorderseite bedruckt aus dem
Drucker ausgegeben wird, wird das Trägerpapier insgesamt abgezogen
und, in den Papierkorb geworfen und das übrig gebliebene Klebeetikett
in Form einer Schlaufe am Gepäck
zusammengeklebt und damit daran befestigt. In manchen Fällen wird das
Trägerpapier
auch nur teilabgezogen und umgeknickt, damit der frei gewordene
Klebebereich unter Bildung einer Schlaufe am anderen Ende des Gepäckanhanges
angeklebt werden kann.
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Wenn
dabei am einen Ende des Gepäckanhängers ein
aus einem Klebeetikettabschnitt und einem Trägerpapierabschnitt bestehender
Kontrollabschnitt angebracht ist, wird dieser längs einer vorgesehenen Perforation
abgetrennt, danach der Trägerpapierabschnitt
abgezogen und der Klebeetikettabschnitt dem Passagier bspw. auf
dessen Bordkarte aufgeklebt übergeben.
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Dies
alles ist relativ aufwändig
und umständlich
und insbesondere auch materialverschwendend sowie umweltbelastend.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Gepäckanhänger, insbesondere für Fluggepäck, der
eingangs genannten Art zu schaffen, der in einfacherer Weise handhabbar
ist.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe sind bei einem Gepäckanhänger, insbesondere für Fluggepäck, der eingangs
genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
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Durch
die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist
eine wesentlich einfachere Handhabung des Gepäckanhängers deswegen erreicht, weil
das Abziehen und Wegwerfen oder Umknicken eines Trägerpapiers
entfällt
und der üblicherweise
von einer Rolle abzuziehende Gepäckanhänger ohne
weitere Maßnahmen
in Form einer Schlaufe am Gepäck
durch Zusammenkleben der Enden befestigt werden kann. Dies spart
nicht nur Material in Form des ansonsten vorhandenen Trägerpapiers
sondern es können
auch die betreffenden Rollen mit einem Mehr an zu nutzender Länge aufgrund
des Wegfalls des Trägerpapiers
gewickelt werden. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die Häufigkeit
des Rollenwechsels als auch auf die günstigere Lagerhaltung. Nicht
zu letzt sei auf die reduzierte Umweltbelastung hingewiesen.
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In
besonders vorteilhafter Weise sind die Merkmale nach Anspruch 2
vorgesehen, so dass auch dadurch der Materialaufwand in Form des
Klebstoffaufwandes erheblich reduziert ist. Anders als bisher reicht
es nunmehr aus, den Gepäckanhänger genau
dort mit einer einzigen Klebezone zu versehen, wo ein Aneinanderhaften
des in Form einer Schlaufe anzuordnenden Gepäckanhängers notwendig ist. Dabei
ist es zweckmäßig, die
Merkmale nach Anspruch 3 vorzusehen.
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Ist,
wie eingangs erwähnt,
der Gepäckanhänger mit
einem abtrennbaren Kontrollabschnitt versehen, so ist es zweckmäßig, die
Merkmale nach Anspruch 4 vorzusehen. Auch hier ist es ausreichend,
den Kontrollabschnitt nur in einem Teilbereich mit einer Klebefläche zu versehen,
da der Kontrollabschnitt ohnehin lediglich auf die Bordkarte oder
einen anderen dem Passagier zu übergebenden
Dokumententeil unverlierbar aufgebracht werden muss. Zweckmäßig ist
es dabei, die Merkmale nach Anspruch 5 vorzusehen. Es versteht sich,
dass auch ein Längsstreifen
oder gar nur eine punktförmige
Klebeanordnung ausreichend sein kann.
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Sind
die Merkmale nach Anspruch 6 vorgesehen, so kann in einfacher Weise
der Gepäckanhänger schlaufenartig
am Gepäckstück angebracht und
danach der Kontrollabschnitt abgezogen werden, was wiederum zu einer
Vereinfachung der Handhabung eines derartigen Gepäckanhängers führt.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich durch die Merkmale
nach Anspruch 7, wenn bei einem derartigen Gepäckanhänger weitere zu einer Identifikation
notwendigen Streifenabschnitte vorgesehen sind.
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Für weitergehende
Rationalisierungsmaßnahmen
insbesondere im Hinblick auf eine Maschinenlesbarkeit sind gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
die Merkmale nach Anspruch 8 vorgesehen. Dabei ist es zweckmäßig, die Merkmale
nach Anspruch 9 vorzusehen, um eine sichere Handhabung zu erreichen.
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Mit
den Merkmalen nach Anspruch 10 ist erreicht, dass die Gepäckanhänger wie
bisher auch in einer Vorratsrolle angeordnet und mittels eines Druckers
ausgebracht werden können.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen,
in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles
näher beschrieben
und erläutert
ist. Es zeigen:
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1 und 2 die
Vorderseite beziehungsweise die Rückseite eines Gepäckanhängers für Fluggepäck gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung.
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Der
in der Zeichnung dargestellte Gepäckanhänger 10 dient hier
zur Identifikation von Fluggepäck,
er kann aber auch der Identifikation von anderem Reisegepäck oder
auch von per Post oder einem Kurierdienst versendetem Gepäck dienen.
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Der
Gepäckanhänger 10 besteht
aus einem länglich
rechteckförmigen,
streifenartigen Selbstklebeetikett 11, dessen Vorderseite 12 kundenspezifisch bedruckt
und des weiteren mit Identifikationsmerkmalen bedruckbar ist und
dessen Rückseite 13 teilweise
mit einer Selbstklebeschicht versehen ist, die nicht abgedeckt ist.
Bei dem Selbstklebeetikett 11 handelt es sich somit um
ein sogenanntes Linerless-Selbstklebeetikett.
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In
nicht dargestellter Weise sind derartige Linerless-Selbstklebeetiketten
als Endlosstreifen auf eine Rolle aufgewickelt, von der sie dann
abgezogen werden können,
wobei der jeweilige Gepäckanhänger 10 entweder
vom Endlosetikettenband mit einem Messer abgetrennt oder aufgrund
einer vorgesehenen Perforierung abgezogen werden können. Auf
der Vorderseite 12 ist dabei eine Beschichtung vorgesehen,
die verhindert, dass die Klebeschicht 14 auf der Rückseite 13 mit
der Vorderseite 12 in klebende Verbindung gelangt.
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Der
Gepäckanhänger 10 gemäß dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
besitzt einen streifenartig langgestreckten und die wesentliche
Länge des Gepäckanhängers 10 ausmachenden
Haupt- bzw. Identifikationsteil 16, an dessen eines Ende über eine Perforation 17 ein
dem gegenüber
wesentlich kürzerer
Kontrollabschnitt 18 anschließt. Am anderen Ende des Haupt-
bzw. Identifikationsteils 16 schließt sich über eine Perforation 19 ein
Mehrstreifenabschnitt 20 an, der beim Ausführungsbeispiel
in drei Streifen 21 unterteilt ist, die untereinander über eine Perforation 22 abtrennbar
verbunden sind, wobei einer der Streifen über die Perforation 19 mit
dem Identifikationsteil 16 abtrennbar verbunden ist.
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Beim
Abziehen von einer Rolle und Ausgeben des Gepäckanhängers 10 über einen
nicht dargestellten Drucker werden der Kontrollabschnitt 18, der
Identifikationsteil 16 sowie die Streifen 21 des Mehrstreifenabschnitts 20 mit
entsprechender Identifikations- und Kontrollbedruckung versehen.
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Während 1 die
Vorderseite 12 zeigt, ist in 2 die Rückseite 13 dargestellt.
Hieraus ergibt sich, dass der Haupt- bzw. Identifikationsteil 16 lediglich
mit einer abgegrenzten Klebezone 25 versehen ist, das heißt mit einer
einzigen Zone, die die Klebeschicht trägt. Diese Klebezone 25 überdeckt
zwar die gesamte Breite des Gepäckanhängers 10 erstreckt sich
jedoch über
einen relativ geringen Längenbereich
des Gepäckanhängers 10,
vorzugsweise über einem
Bereich von etwa 1/4 bis 1/6, vorzugsweise 1/5 der Gesamtlänge des
Haupt- bzw. Identifikationsteils 16.
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Die
Rückseite 13 des
Kontrollabschnitts 18, der etwa 1/8 bis 1/10 der Gesamtlänge des
Gepäckanhängers 10 ausmacht,
ist mit einer Klebezone 26 versehen, die lediglich einen
Teil der Rückseitenfläche überdeckt.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die mit einer Klebeschicht versehene Klebezone 26 über die
gesamte Breite des Kontrollabschnitts 18, jedoch lediglich über einen
Teil der Länge des
Kontrollabschnitts 18 von etwa 1/4 bis 1/2, vorzugsweise
1/3 vorgesehen. Es versteht sich, dass die Klebezone 26 auch
langgestreckt und damit nur über einen
Teil der Breite des Kontrollabschnitts 18 vorgesehen sein
kann; es ist auch möglich,
die Klebezone auf der Rückseite
des Kontrollabschnitts 18 mittig in Form einer Kreisfläche oder
auch mehrerer über
die Rückseitenfläche verteilt
angeordneter Punkte vorzusehen.
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Die
jeweilige Rückseite 13 der
Streifen 21 des Mehrstreifenabschnitts 20 ist
beim Ausführungsbeispiel
vollflächig
als Klebezone 27 vorgesehen.
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Ein
Bereich 28 der Rückseite 13 des
Identifikationsteils 16, der außerhalb der Klebezone 25 liegt, ist
beispielsweise mit Werbung oder einer Gebrauchsanweisung zur Handhabung
des Gepäckanhängers 10 bedruckt,
wobei dieser bedruckte Bereich 28 vorzugsweise nahe dem
der Klebezone 25 abgewandten Ende des Identifikationsteils 16 vorgesehen ist.
Ein weiterer außerhalb
der Klebezone 25 liegender Bereich 29 der Rückseite 13 des
Identifikationsteils 16 mit einem Transponder 30,
einem RFID, versehen, der in geeigneter Weise mit diesem Rückseitenbereich 29 fest
verbunden ist. Vorzugsweise ist dieser Rückseitenbereich 29 der
Klebezone 25 benachbart.
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Die
Handhabung des als Linerless-Selbstklebeetikett 11 ausgeführten Gepäckanhängers 10 erfolgt
derart dass nach Abtrennen des bedruckten Gepäckanhängers 10 vom Rollenband der
Kontrollabschnitt 18 abgerissen und auf ein Dokumententeil des
Passagiers geklebt wird und dass danach das Haupt- bzw. Identifikationsteil 16 zu
einer Schlaufe umgelegt und dabei die Klebezone 25 auf
den Rückseitenbereich 28,
das heißt
vor dem Mehrstreifenabschnitt 20 klebend aufgebracht wird.