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DE202005017053U1 - Nährstoffpräparat, insbesondere geeignet für die nutritive Ergänzung bei erhöhter Gelenkbeanspruchung und Gelenkerkrankungen - Google Patents

Nährstoffpräparat, insbesondere geeignet für die nutritive Ergänzung bei erhöhter Gelenkbeanspruchung und Gelenkerkrankungen Download PDF

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DE202005017053U1
DE202005017053U1 DE202005017053U DE202005017053U DE202005017053U1 DE 202005017053 U1 DE202005017053 U1 DE 202005017053U1 DE 202005017053 U DE202005017053 U DE 202005017053U DE 202005017053 U DE202005017053 U DE 202005017053U DE 202005017053 U1 DE202005017053 U1 DE 202005017053U1
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nutrient preparation
preparation
glucosamine
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DE202005017053U
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Weber and Weber GmbH and Co KG
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Abstract

Nährstoffpräparat, insbesondere geeignet für die nutritive Ergänzung bei erhöhter Gelenkbeanspruchung und Gelenkerkrankungen, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst:
a. Glucosamin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 2 g;
b. hondroitin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 400 mg bis ≤ 1,5 g;
c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 5 g bis ≤ 15 g;
d. gegebenenfalls Vitamin C im Bereich von ≥ 100 mg bis ≤ 500 mg.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Nährstoffpräparat, das insbesondere für die nutritive Ergänzung bei einer erhöhten Gelenkbeanspruchung oder Gelenkerkrankungen geeignet ist.
  • In den Gelenken, wie in Knie, Ellbogen oder Fingern, dient das harte aber gleichzeitig elastische Knorpelgewebe, das die Knochenenden umgibt, dem Schutz der Gelenke und sorgt gleichzeitig für die notwendige Beweglichkeit, Weichheit und Gelenkschmierung.
  • Fortschreitendes Alter und damit einhergehender langjähriger Verschleiß sowie Abrieb des Gelenkknorpels, aber auch die Gelenke belastende Sportarten, Fehlstellungen, körperliche Belastung, Fehlhaltung, Ernährungsfehler oder Übergewicht können bereits im jugendlichen Alter Gelenkprobleme oder Arthrosen auslösen.
  • Ein schmerzhafter Verschleiß des Gelenkknorpels sowie degenerative Gelenkerkrankungen sind in der Bevölkerung weit verbreitet und eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Nicht nur im Alltag kann eine nutritive Unterversorgung des Gelenkknorpels dazu führen, dass der Gelenkknorpel seine Funktionen nur noch unzureichend oder nicht mehr ausüben kann. Als Folge wird der Knorpel in den Gelenkkapseln spröde und schrumpft. Diese Erosion der Knorpelschicht kann zu Gelenkerkrankungen wie Arthrose, Entzündungen der Gelenke, zu Schwellungen, Steifigkeit, Bewegungseinschränkung, Gelenkentzündung, Verdickungen oder Verformungen führen, die häufig von Schmerzen begleitet sind.
  • Im Stand der Technik sind medikamentöse, chirurgische und physikalische Therapien zur Behandlung von Erkrankungen der Gelenke, insbesondere aus dem rheumatischen Formenkreis bekannt. Auch Mittel zur Nahrungsergänzung, zur Behandlung von Arthrose und rheumatoider Arthritis, die den Gelenkknorpel regenerieren sollen, sind bekannt.
  • Ein Nachteil vieler Produkte liegt darin, dass diese eine gesamtheitliche Versorgung von Knorpel und Knochen mit Grundbaustoffen und Spurenelementen bieten sollen, ohne jedoch den speziellen Bedürfnissen des Knorpels Rechnung zu tragen.
  • Es besteht daher Bedarf an einem Mittel, das speziell zur Stärkung des Knorpels entwickelt wurde. Darüber hinaus besteht Bedarf an einem Mittel, das als solches keine gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen hervorruft und somit unbedenklich zur vorsorgenden Unterstützung des Gelenkknorpels dienen kann.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Mittel zur Verfügung zu stellen, das wenigstens einen der vorgenannten Nachteile des Standes der Technik überwindet. Insbesondere ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Mittel zur Verfügung zu stellen, das eine umfassende Versorgung des Gelenkknorpels bietet.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Nährstoffpräparat, insbesondere geeignet für die nutritive Ergänzung bei erhöhter Gelenkbeanspruchung und Gelenkerkrankungen, wobei das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst:
    • a. Glucosamin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 2 g;
    • b. Chondroitin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 400 mg bis ≤ 1,5 g;
    • c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 5 g bis ≤ 15 g;
    • d. gegebenenfalls Vitamin C im Bereich von ≥ 100 mg bis ≤ 500 mg.
  • Überraschend hat sich gezeigt, dass durch eine ergänzende Ernährung mit dem erfindungsgemäßen Nährstoffpräparat die allgemeine Gelenkfunktion positiv beeinflusst werden kann.
  • Überraschend konnte insbesondere festgestellt werden, dass durch die erfindungsgemäße Kombination der enthaltenen Stoffe der Knorpelabbau oder Knorpelabrieb verzögert oder vermindert werden kann, sowie die Regeneration des Knorpels positiv beeinflusst werden kann. Auch ein Aufbau bzw. eine Erneuerung des Knorpels kann ermöglicht werden. Ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Präparats kann dadurch verwirklicht werden, dass insbesondere eine Linderung der mit Gelenkserkrankungen und/oder Gelenkverschleiß verbundenen Schmerzen und deren Intensität erzielt werden kann. Insbesondere ist vorteilhaft, dass die Funktion der Gelenke positiv beeinflusst und ein Erhalt der Funktion erzielt werden kann. Insgesamt kann durch die Verabreichung des erfindungsgemäßen Nährstoffpräparats eine deutliche Verbesserung der Beweglichkeit und des Schmerzzustandes der betroffenen Person erzielt werden.
  • Diese vorteilhaften Eigenschaften des erfindungemäßen Nährstoffpräparats ergeben sich aus der speziellen Auswahl und Dosierung der einzelnen Stoffe.
  • Unter dem Begriff "Tagesdosis" wird im Sinne dieser Erfindung die Menge des Präparates verstanden, die pro Tag zugeführt wird, wobei die Stoffmenge, die pro Tag zugeführt werden sollte innerhalb der jeweils angegebenen Mengenbereiche der jeweiligen Stoffe liegen kann. Der Begriff der Tagesdosis kann als Tagesverzehrsmenge verstanden werden.
  • Unter dem Begriff "Stoff" sind im Sinne dieser Erfindung die Stoffe zu verstehen, die das Nährstoffpräparat aufweist, insbesondere ausgewählt aus der Gruppe umfassend Glucosamin, vorzugsweise Glucosaminsulfat, Chondroitin, vorzugsweise Chondroitinsulfat, Vitamin C und/oder Kollagenhydrolysat.
  • In vorteilhaften Ausführungsformen umfasst das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Präparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe:
    • a. Glucosamin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 800 mg bis ≤ 1,5 g, bevorzugt 1,2 g Glucosamin;
    • b. Chondroitin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 1,2 g, bevorzugt 800 mg Chondroitin;
    • c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 9 g bis ≤ 12 g, bevorzugt 10 g Kollagenhydrolysat; und/oder
    • d. gegebenenfalls Vitamin C im Bereich von ≥ 120 mg bis ≤ 230 mg, bevorzugt 200 mg Vitamin C.
  • In bevorzugten Ausführungsformen weist das Nährstoffpräparat Glucosamin und/oder Chondroitin in Form von Verbindungen ausgewählt aus der Gruppe umfassend deren Enantiomere, Diastereomere, Derivate wie Amide oder Ester, physiologisch verträgliche Salze und/oder Mischungen davon auf. Vorzugsweise enthält das Nährstoffpräparat Glucosamin und/oder Chondroitin in Form von physiologisch verträglichen Salzen.
  • Vorteilhafterweise kann die Verabreichung von Glucosamin dazu beitragen, die Schmerzen in dem betroffenen Gelenk zu vermindern.
  • In bevorzugten Ausführungsformen liegt Glucosamin in Form von Verbindungen ausgewählt aus der Gruppe umfassend Glucosaminsulfat, Glucosamin-Hydrochlorid und/oder N-Acetyl-Glucosamin vor. In besonders bevorzugten Ausführungsformen sind die physiologisch verträglichen Salze von Glucosamin ausgewählt aus der Gruppe umfassend Glucosaminsulfat und/oder Glucosamin-Hydrochlorid. Weiterhin verwendbar sind auch Natrium- und/oder Kaliumsalze von Glucosamin. Ganz besonders bevorzugt verwendbar ist Glucosaminsulfat.
  • Es wird angenommen, dass die Verwendung von Glucosaminsulfat zu einer gegenüber anderen Salzen verbesserten Bioverfigbarkeit von Glucosamin führen kann und somit zu einer Verringerung der zu verabreichenden Menge an Glucosamin beitragen kann.
  • In weiterhin bevorzugten Ausführungsformen sind unter den physiologisch verträgliche Salzen von Chondroitin Salze ausgewählt aus der Gruppe umfassend Chondroitinsulfate und/oder Chondroitin-Hydrochlorid verwendbar. Ganz besonders bevorzugt verwendbar sind Chondroitinsulfate, vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe umfassend Chondroitin-4-sulfat und/oder Chondroitin-6-sulfat.
  • Ein besonderer Vorteil von Chondroitin ergibt sich dadurch, dass Chondroitin einen positiven Einfluss auf Entzündungen und Schwellungen sowie die daraus resultierende Steifigkeit und Schmerzen in den Gelenken ausüben kann.
  • Als besonders vorteilhaft im Sinn der Erfindung hat sich die Verwendung der Sulfate von Chondroitin und Glucosamin erwiesen. In bevorzugten Ausführungsformen enthält das Nährstoffpräparat Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat.
  • Vorzugsweise ist das erfindungsgemäß zu verwendende Glucosamin D-Glucosamin. Ganz besonders vorteilhaft verwendbar sind D-Glucosamin, D-Glucosaminsulfat, D-Glucosamin Hydrochlorid, N-Actetyl-D-Glucosamin oder Mischungen davon.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen umfasst das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die Stoffe:
    • a. Glucosaminsulfat im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 2 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 800 mg bis ≤ 1,5 g, bevorzugt 1,2 g Glucosaminsulfat;
    • b. Chondroitinsulfat im Bereich von ≥ 400 mg bis ≤ 1,5 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 1,2 g, bevorzugt 800 mg Chondroitinsulfat;
    • c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 5 g bis ≤ 15 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 9 g bis ≤ 12 g, bevorzugt 10 g Kollagenhydrolysat; und/oder
    • d. gegebenenfalls Vitamin C im Bereich von ≥ 100 mg bis ≤ 500 mg, vorzugsweise im Bereich von ≥ 120 mg bis ≤ 230 mg, bevorzugt 200 mg Vitamin C.
  • In weiter bevorzugten Ausführungsformen umfasst das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe:
    • a. Glucosamin-Hydrochlorid im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 2 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 800 mg bis ≤ 1,5 g, bevorzugt 1,2 g Glucosaminsulfat;
    • b. Chondroitin-Hydrochlorid im Bereich von ≥ 400 mg bis ≤ 1,5 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 1,2 g, bevorzugt 800 mg Chondroitinsulfat;
    • c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 5 g bis ≤ 15 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 9 g bis ≤ 12 g, bevorzugt 10 g Kollagenhydrolysat; und/oder
    • d. gegebenenfalls Vitamin C im Bereich von ≥ 100 mg bis ≤ 500 mg, vorzugsweise im Bereich von ≥ 120 mg bis ≤ 230 mg, bevorzugt 200 mg Vitamin C.
  • In noch weiter bevorzugten Ausführungsformen umfasst das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe:
    • a. N-Acetyl-Glucosamin im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 2 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 800 mg bis ≤ 1,5 g, bevorzugt 1,2 g Glucosaminsulfat;
    • b. Chondroitinsulfat im Bereich von ≥ 400 mg bis ≤ 1,5 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 1,2 g, bevorzugt 800 mg Chondroitinsulfat;
    • c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 5 g bis ≤ 15 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 9 g bis ≤ 12 g, bevorzugt 10 g Kollagenhydrolysat; und/oder
    • d. gegebenenfalls Vitamin C im Bereich von ≥ 100 mg bis ≤ 500 mg, vorzugsweise im Bereich von ≥ 120 mg bis ≤ 230 mg, bevorzugt 200 mg Vitamin C.
  • Die Verabreichung des erfindungsgemäßen Nährstoffpräparats kann insbesondere bei Personen mit Arthose oder Personen, deren Gelenke besonders stark beansprucht werden, beispielsweise durch Sport oder Übergewicht, Beschwerden wie Gelenkentzündungen, Verdickungen, Schmerzen und daraus resultierend Unbeweglichkeit, Einsteifung und Bewegungseinschränkungen deutlich vermindern. Eine regelmäßige Verabreichung des Nährstoffpräparats kann zu einer erheblichen Verbesserung der Gelenkerkrankung führen.
  • Die vorteilhaften Eigenschaften des erfindungsgemäßen Präparats ergeben sich aus der optimierten Auswahl und Abstimmung der einzelnen Stoffe, die speziell zur Unterstützung des Knorpelaufbaus sowie zur Unterstützung der Gelenkfunktionen ausgewählt wurden. Somit kann beispielsweise eine durch Ernährungsdefizite oder hohe Belastungen wie durch Übergewicht oder Sport verursachte Schädigungen des Gelenkknorpels positiv beeinflusst werden.
  • Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Nährstoffpräparats wird durch die Verabreichung des Kollagenhydrolysats verwirklicht. So kann eine Verabereichung von Kollagenhydrolysat eine Stabilisierung der Knorpelmatrix bewirken.
  • In bevorzugten Ausführungsformen enthält das Nährstoffpräparat weiterhin Vitamin C. Vitamin C kann weitere Vorteile des Nährstoffpräparats verwirklichen, insbesondere kann Vitamin C zur Festigkeit des Bindegewebes beitragen und vor arthrotischen Veränderungen schützen. Insbesondere ist denkbar, dass sich durch Zugabe von Vitamin C eine synergistische Wirkung entfalten kann und das Nährstoffpräparat eine verbessern Wirkung auf den Gelenkknorpel und die Beweglichkeit der Gelenke erzielen kann. Das Nährstoffpräparat kann insbesondere unter Beigabe von Vitamin C eine umfassende Versorgung der Gelenke zur Verfügung stellen und die gesamte Funktion der Gelenke stabilisieren oder verbessern.
  • Vorzugsweise umfasst das Nährstoffpräparat, bezogen auf 100 g des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe:
    • a. Glucosamin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 2 g bis ≤ 10 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 5 g bis ≤ 10 g, bevorzugt 7,5 g;
    • b. Chondroitin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 2 g bis ≤ 10 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 4 g bis ≤ 8 g, bevorzugt 5,0 g; und/oder
    • c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 20 g bis ≤ 80 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 40 g bis ≤ 80 g, bevorzugt 62,5 g.
  • Besonders bevorzugt umfasst das Nährstoffpräparat, bezogen auf 100 g des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe:
    • a. Glucosaminsulfat im Bereich von ≥ 2 g bis ≤ 10 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 5 g bis ≤ 10 g, bevorzugt 7,5 g;
    • b. Chondroitinsulfat im Bereich von ≥ 2 g bis ≤ 10 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 4 g bis ≤ 8 g, bevorzugt 5,0 g; und/oder
    • c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 20 g bis ≤ 80 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 40 g bis ≤ 80 g, bevorzugt 62,5 g.
  • Das Nährstoffpräparat kann fest-, flüssig- und/oder gelförmig vorliegen. Vorzugsweise liegt das Präparat in Präparatformen, ausgewählt aus der Gruppe umfassend Tabletten, Kapseln, Pulver, Granulat, Lösungen, Brausetabletten und/oder Spray vor, besonders bevorzugt in Form von Tabletten, Kapseln, Brausetabletten, Pulvern, Granulaten und/oder Lösungen mit gleicher oder unterschiedlicher Zusammensetzung. In besonders bevorzugten Ausführungsformen liegt das Nährstoffpräparat in Form von 1 bis 15 Tabletten, Kapseln, Brausetabletten, Pulvern, Granulaten und/oder Lösungen mit gleicher oder unterschiedlicher Zusammensetzung vor, vorzugsweise in Form von 5 bis 12 Tabletten, 5 bis 12 Kapseln und/oder 3 bis 5 Brausetabletten mit gleicher oder unterschiedlicher Zusammensetzung. In ganz besonders bevorzugten Ausführungsformen liegt das Nährstoffpräparat in Form von 1 bis 5 Verabreichungseinheiten, beispielsweise Beutel, von Granulat, bevorzugt 1 bis 3 Granulaten, besonders bevorzugt 1 bis 2 Granulaten mit gleicher oder unterschiedlicher Zusammensetzung vor. In besonders bevorzugten Ausführungsformen liegt das Nährstoffpräparat in Granulatform vor.
  • Ein weiterer vorteilhafter Effekt des Präparats kann sich aus der Möglichkeit ergeben, die enthaltenen Stoffe in gesondert vorliegenden Präparatformen, vorzugsweise in mehreren Dosen getrennt zu verabreichen. Vorteilhafterweise kann das Nährstoffpräparat in Form wenigstens einer Präparatform, bevorzugt in Form von zwei getrennt vorliegenden Präparatformen, vorzugsweise in Form wenigsten drei getrennt vorliegenden Präparatformen vorliegen, wobei die Präparatformen gleiche oder unterschiedliche Zusammensetzungen an Stoffen und/oder Stoffgewichtsgehalten aufweisen können.
  • Vorzugsweise umfasst eine Präparatform die Stoffe und/oder die Stoffgewichtsgehalte in der Menge einer Tagesdosis. Jedoch kann auch vorgesehen sein, dass die Tagesdosis auf mehrere gleiche oder verschiedene Präparatformen verteilt sein kann, wobei die Präparatformen auch gleiche oder unterschiedliche Stoffe und/oder Stoffgewichtsgehalte aufweisen können.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Tagesdosis auf eine oder mehrere Einzeldosen verteilt verabreichbar ist, beispielsweise kann eine Tagesdosis auf zwei Einzeldosen verteilt sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe:
    • a. 600 mg Glucosaminsulfat;
    • b. 400 mg Chondroitinsulfat;
    • c. 5 g Kollagenhydrolysat.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Einzeldosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe:
    • a. 600 mg Glucosaminsulfat;
    • b. 400 mg Chondroitinsulfat;
    • c. 5 g Kollagenhydrolysat.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform umfasst das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe:
    • a. 1,2 g Glucosaminsulfat;
    • b. 800 mg Chondroitinsulfat;
    • c. 10 g Kollagenhydrolysat.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform umfasst das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Einzeldosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe:
    • a. 1,2 g Glucosaminsulfat,
    • b. 800 mg Chondroitinsulfat,
    • c. 10 g Kollagenhydrolysat.
  • In einer noch weiter bevorzugten Ausführungsform umfasst das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe:
    • a. 1,2 g Glucosaminsulfat,
    • b. 800 mg Chondroitinsulfat,
    • c. 10 g Kollagenhydrolysat,
    • d. 200 mg Vitamin C.
  • In einer noch weiter bevorzugten Ausführungsform umfasst das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Einzeldosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe:
    • a. 1,2 g Glucosaminsulfat,
    • b. 800 mg Chondroitinsulfat,
    • c. 10 g Kollagenhydrolysat,
    • d. 200 mg Vitamin C.
  • Unter einer "Einzeldosis" wird im Sinne dieser Anmeldung eine Verabreichungseinheit des Präparats verstanden. Eine Einzeldosis entspricht beispielsweise einem Beutel Granulat, einer Tablette, einer Kapsel oder einer einzelnen Verabreichungseinheit einer anderen Präparatform wie Pulver oder Lösung.
  • Das Nährstoffpräparat kann ein Nahrungsergänzungsmittel, diätetisches Nahrungsmittel, und/oder Lebensmittel insbesondere ein sog. "novel food" sein. Unter dem Begriff "novel food" sind im Sinne dieser Erfindung alle Lebensmittel und Lebensmittelzutaten zu verstehen, die vor dem 15.05.1997 nicht in nennenswertem Umfang in der europäischen Gemeinschaft für den menschlichen Verzehr verwendet wurden, beispielsweise Lebensmittel und Lebensmittelzutaten mit neuer oder gezielt modifizierter primärer Molekularstruktur, Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen oder aus diesen isoliert worden sind, Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus Pflanzen bestehen oder aus Pflanzen isoliert worden sind, und aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten, außer Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, die mit herkömmlichen Vermehrungs- oder Zuchtmethoden gewonnen wurden und die erfahrungsgemäß als unbedenkliche Lebensmittel gelten können und/oder Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, bei deren Herstellung ein nicht übliches Verfahren angewandt worden ist und bei denen dieses Verfahren eine bedeutende Veränderung ihrer Zusammensetzung oder der Struktur der Lebensmittel oder der Lebensmittelzutaten bewirkt hat, was sich auf ihren Nährwert, ihren Stoffwechsel oder auf die Menge unerwünschter Stoffe im Lebensmittel auswirkt.
  • Bevorzugt kann das Nährstoffpräparat als nutritive Ergänzung zur begleitenden bzw. unterstützenden Verabreichung eingesetzt werden.
  • Insbesondere kann das Nährstoffpräparat zur nutritiven Ergänzung, begleitenden bzw. unterstützenden Behandlung und/oder Prophylaxe bei Personen mit Gelenkerkrankungen wie Arthrose, bei einer erhöhten Beanspruchung der Gelenke beispielsweise durch Sport oder Übergewicht oder auch zu einer prophylaktischen Unterstützung des Knochen- und Knorpelaufbaus und zur Unterstützung der Gelenkfunktionen verwendbar sein. Weiterhin ist das Nährstoffpräparat zur nutritiven Ergänzung, begleitenden bzw. unterstützenden Behandlung und/oder Prophylaxe bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, oder Erkrankungen verursacht durch altergeschädigten Gelenkknorpel verwendbar.
  • Insbesondere ist das Nährstoffpräparat verwendbar bei Arthrose, Entzündungen der Gelenke, Schwellungen, Steifigkeit, Bewegungseinschränkung, Gelenkentzündung, Verdickungen oder Verformungen der Gelenke, Fehlstellung der Gelenke, starker körperlicher Belastung, Überbelastung, Osteoporose, Arthritis, degenerativen Gelenkerkrankungen, Verletzungen der Gelenke und/oder Mangelversorgung des Knorpels beispielsweise durch Fehlernährung oder Bewegungsmangel.
  • Weiterhin kann das Nährstoffpräparat auch in Form eines Lebensmittels, beispielsweise als ein Getränk vorliegen. In bevorzugten Ausführungsformen liegt das Nährstoffpräparat als Granulat vor, welches beispielsweise in Wasser lösbar ist. Das Nährstoffpräparat kann selbstverständlich auch in anderen Flüssigkeiten oder Getränken wie Säften lösbar sein oder in Speisen eingebracht werden.
  • Beispiele für Nährstoffpräparate sind nachstehend angegeben:
    Es versteht sich von selbst, dass die Präparatformen, ausgewählt aus der Gruppe umfassend Tabletten, Kapseln, Pulver, Granulat, Lösungen, Brausetabletten und/oder Spray die üblichen zur Formulierung der jeweiligen Präparatformen eingesetzten Hilfsstoffe aufweisen, so dass in den Beispielen lediglich die enthaltenen wirksamen Bestandteile aufgeführt sind.
  • Beispiel 1
  • Nährstoffpräparat umfassend 1 Beutel Granulat mit folgenden Stoffen:
    • – 600 mg Glucosaminsulfat;
    • – 400 mg Chondroitinsulfat;
    • – 5000 mg Kollagenhydrolysat.
  • Beispiel 2
  • Präparat umfassend 1 Beutel Granulat mit folgenden Stoffen:
    • – 800 mg Glucosaminsulfat;
    • – 600 mg Chondroitinsulfat;
    • – 5000 mg Kollagenhydrolysat.
  • Beispiel 3
  • Präparat umfassend 1 Granulat mit folgenden Stoffen:
    • – 1200 mg Glucosaminsulfat;
    • – 800 mg Chondroitinsulfat;
    • – 10000 mg Kollagenhydrolysat.
  • Beispiel 4
  • Nährstoffpräparat umfassend 1 Granulat mit folgenden Stoffen:
    • – 1500 mg Glucosaminsulfat;
    • – 1200 mg Chondroitinsulfat;
    • – 10000 mg Kollagenhydrolysat.
  • Beispiel 5
  • Nährstoffpräparat umfassend 1 Beutel Granulat mit folgenden Stoffen:
    • – 600 mg Glucosaminsulfat;
    • – 400 mg Chondroitinsulfat;
    • – 5000 mg Kollagenhydrolysat;
    • – 100 mg Vitamin C.
  • Beispiel 6
  • Präparat umfassend 1 Beutel Granulat mit folgenden Stoffen:
    • – 1500 mg Glucosaminsulfat;
    • – 1200 mg Chondroitinsulfat;
    • – 10000 mg Kollagenhydrolysat;
    • – 500 mg Vitamin C.
  • Beispiel 7
  • Nährstoffpräparat umfassend 1 Beutel Granulat mit folgenden Stoffen:
    • – 1200 mg Glucosaminsulfat;
    • – 800 mg Chondroitinsulfat;
    • – 10000 mg Kollagenhydrolysat;
    • – 200 mg Vitamin C.
  • Beispiel 8
  • Präparat umfassend 1 Beutel Granulat mit folgenden Stoffen:
    • – 1500 mg Glucosaminsulfat;
    • – 1200 mg Chondroitinsulfat;
    • – 10000 mg Kollagenhydrolysat;
    • – 200 mg Vitamin C.

Claims (20)

  1. Nährstoffpräparat, insbesondere geeignet für die nutritive Ergänzung bei erhöhter Gelenkbeanspruchung und Gelenkerkrankungen, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst: a. Glucosamin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 2 g; b. hondroitin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 400 mg bis ≤ 1,5 g; c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 5 g bis ≤ 15 g; d. gegebenenfalls Vitamin C im Bereich von ≥ 100 mg bis ≤ 500 mg.
  2. Nährstoffpräparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst: a. Glucosamin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 800 mg bis ≤ 1,5 g, bevorzugt 1,2 g Glucosamin; b. Chondroitin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 1,2 g, bevorzugt 800 mg Chondroitin; c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 9 g bis ≤ 12 g, bevorzugt 10 g Kollagenhydrolysat; und/oder d. gegebenenfalls Vitamin C im Bereich von ≥ 120 mg bis ≤ 230 mg, bevorzugt 200 mg Vitamin C.
  3. Nährstoffpräparat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Glucosamin und/oder Chondroitin in Form von Verbindungen ausgewählt aus der Gruppe umfassend deren Enantiomere, Diastereomere, Derivate wie Amide oder Ester, physiologisch verträgliche Salzen und/oder Mischungen davon vorliegen.
  4. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Glucosamin in Form von Verbindungen ausgewählt aus der Gruppe umfassend Glucosaminsulfat, Glucosamin-Hydrochlorid und/oder N-Acetyl-Glucosamin vorliegt.
  5. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das physiologisch verträgliche Salz von Chondroitin ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend Chondroitinsulfat und/oder Chondroitin-Hydrochlorid, vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe umfassend Chondroitin-4-sulfat und/oder Chondroitin-6-sulfat.
  6. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst: a. Glucosaminsulfat im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 2 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 800 mg bis ≤ 1,5 g, bevorzugt 1,2 g Glucosaminsulfat; b. Chondroitinsulfat im Bereich von ≥ 400 mg bis ≤ 1,5 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 1,2 g, bevorzugt 800 mg Chondroitinsulfat; c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 5 g bis ≤ 15 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 9 g bis ≤ 12 g, bevorzugt 10 g Kollagenhydrolysat; und/oder d. gegebenenfalls Vitamin C im Bereich von ≥ 100 mg bis ≤ 500 mg, vorzugsweise im Bereich von ≥ 120 mg bis ≤ 230 mg, bevorzugt 200 mg Vitamin C.
  7. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst: a. Glucosamin-Hydrochlorid im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 2 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 800 mg bis ≤ 1,5 g, bevorzugt 1,2 g Glucosaminsulfat; b. Chondroitin-Hydrochlorid im Bereich von ≥ 400 mg bis ≤ 1,5 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 1,2 g, bevorzugt 800 mg Chondroitinsulfat; c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 5 g bis ≤ 15 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 9 g bis ≤ 12 g, bevorzugt 10 g Kollagenhydrolysat; und/oder d. gegebenenfalls Vitamin C im Bereich von ≥ 100 mg bis ≤ 500 mg, vorzugsweise im Bereich von ≥ 120 mg bis ≤ 230 mg, bevorzugt 200 mg Vitamin C.
  8. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst: a. N-Acetyl-Glucosamin im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 2 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 800 mg bis ≤ 1,5 g, bevorzugt 1,2 g Glucosaminsulfat; b. Chondroitinsulfat im Bereich von ≥ 400 mg bis ≤ 1,5 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 600 mg bis ≤ 1,2 g, bevorzugt 800 mg Chondroitinsulfat; c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 5 g bis ≤ 15 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 9 g bis ≤ 12 g, bevorzugt 10 g Kollagenhydrolysat; und/oder d. gegebenenfalls Vitamin C im Bereich von ≥ 100 mg bis ≤ 500 mg, vorzugsweise im Bereich von ≥ 120 mg bis ≤ 230 mg, bevorzugt 200 mg Vitamin C.
  9. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf 100 g des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst: a. Glucosamin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 2 g bis ≤ 10 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 5 g bis ≤ 10 g, bevorzugt 7,5 g; b. Chondroitin und/oder dessen Enantiomere, Diastereomere, Derivate und/oder physiologisch verträgliche Salze im Bereich von ≥ 2 g bis ≤ 10 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 4 g bis ≤ 8 g, bevorzugt 5,0 g; und/oder c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 20 g bis ≤ 80 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 40 g bis ≤ 80 g, bevorzugt 62,5 g.
  10. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf 100 g des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst: a. Glucosaminsulfat im Bereich von ≥ 2 g bis ≤ 10 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 5 g bis ≤ 10 g, bevorzugt 7,5 g; b. Chondroitinsulfat im Bereich von ≥ 2 g bis ≤ 10 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 4 g bis ≤ 8 g, bevorzugt 5,0 g; und/oder c. Kollagenhydrolysat im Bereich von ≥ 20 g bis ≤ 80 g, vorzugsweise im Bereich von ≥ 40 g bis ≤ 80 g, bevorzugt 62,5 g.
  11. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Präparat fest-,flüssig- und/oder gelförmig vorliegt, vorzugsweise liegt das Präparat in Präparatformen, ausgewählt aus der Gruppe umfassend Tabletten, Kapseln, Pulver, Granulat, Lösungen, Brausetabletten und/oder Spray vor, besonders bevorzugt in Form von Tabletten, Kapseln, Brausetabletten, Pulvern, Granulaten und/oder Lösungen mit gleicher oder unterschiedlicher Zusammensetzung.
  12. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Präparat in Form wenigstens einer Präparatform, bevorzugt wenigstens zwei getrennt vorliegender Präparatformen, vorzugsweise in Form wenigstens drei getrennt vorliegender Präparatformen mit gleicher oder unterschiedlicher Zusammensetzung an Stoffen und/oder Stoffgewichtsgehalten vorliegt.
  13. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Präparat in Form eines Granulats vorliegt.
  14. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst: a. 600 mg Glucosaminsulfat; b. 400 mg Chondroitinsulfat; c. 5 g Kollagenhydrolysat.
  15. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Einzeldosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst: a. 600 mg Glucosaminsulfat; b. 400 mg Chondroitinsulfat; c. 5 g Kollagenhydrolysat.
  16. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst: a. 1,2 g Glucosaminsulfat; b. 800 mg Chondroitinsulfat; c. 10 g Kollagenhydrolysat.
  17. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Einzeldosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst: a. 1,2 g Glucosaminsulfat; b. 800 mg Chondroitinsulfat; c. 10 g Kollagenhydrolysat.
  18. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Tagesdosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst: a. 1,2 g Glucosaminsulfat; b. 800 mg Chondroitinsulfat; c. 10 g Kollagenhydrolysat; d. 200 mg Vitamin C.
  19. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat, bezogen auf eine Einzeldosis des Nährstoffpräparats, als wirksame Bestandteile die nachstehenden Stoffe umfasst: a. 1,2 g Glucosaminsulfat; b. 800 mg Chondroitinsulfat; c. 10 g Kollagenhydrolysat; d. 200 mg Vitamin C.
  20. Nährstoffpräparat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Nährstoffpräparat ein Nahrungsergänzungsmittel und/oder Lebensmittel ist.
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