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DE202005016200U1 - Dampfbremsfolie für die Wärmedämmung von Gebäuden - Google Patents

Dampfbremsfolie für die Wärmedämmung von Gebäuden Download PDF

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DE202005016200U1
DE202005016200U1 DE200520016200 DE202005016200U DE202005016200U1 DE 202005016200 U1 DE202005016200 U1 DE 202005016200U1 DE 200520016200 DE200520016200 DE 200520016200 DE 202005016200 U DE202005016200 U DE 202005016200U DE 202005016200 U1 DE202005016200 U1 DE 202005016200U1
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thermal insulation
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Saint Gobain Isover G+H AG
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Saint Gobain Isover G+H AG
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D12/00Non-structural supports for roofing materials, e.g. battens, boards
    • E04D12/002Sheets of flexible material, e.g. roofing tile underlay
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/625Sheets or foils allowing passage of water vapor but impervious to liquid water; house wraps

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Abstract

Dampfbremsfolie für die Wärmedämmung von Gebäuden, insbesondere Sparrendächern oder Holzbalkenkonstruktionen, bei denen zwischen benachbarten Sparren bzw. Balken Wärmedämmelemente eingebracht sind, deren Hauptfläche von Dampfbremsfolien abgedeckt sind, die mit benachbarten Rändern einander überlappen, dadurch gekennzeichnet, dass die Dampfbremsfolie (3, 4) an mindestens einem Rand mit einem Kleberauftrag (6) für die Verbindung benachbarter Dampfbremsfolien im Überlappungsbereich versehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dampfbremsfolie gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Dampfbremsfolien werden üblicherweise als Teil einer Wärmedämmung von Gebäuden verwendet, wobei die Dampfbremsfolien unter Sparren bzw. an Balken abstandsüberbrückend angelegt sind und hierbei auch zwischen Sparren bzw. Balken eingebrachte Wärmedämmelemente überspannen.
  • Zur Montage werden die Dampfbremsfolien randseitig überlappend angeordnet und wird der Verbindungsbereich schließlich mit einem Klebeband überzogen. Hierzu sind in der Regel zwei Personen erforderlich, nämlich eine Person, die die beiden Dampfbremsfolien bezüglich ihres Stoßbereichs hält und eine Person, die über den Stoßbereich ein Klebeband aufbringt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Dampfbremsfolie bereitzustellen, welche eine vereinfachte und zuverlässige Montage der Dampfbremsfolien als Teil der Wärmedämmung von Gebäuden ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Dampfbremsfolie mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei zweckmäßige Weiterbildungen durch die in den Unteransprüchen enthaltenen Merkmale gekennzeichnet sind.
  • Nach Maßgabe der Erfindung sind die Dampfbremsfolien an mindestens einem Rand und zwar bevorzugt an einem Rand in ihrer Längsrichtung mit einem Kleberauftrag versehen, der durch eine Kleberbeschichtung oder durch Anbringung eines Klebestreifens bewerkstelligt ist. Mit einer solcher Art aufbereiteten Dampfbremsfolie kann die Montage der Dampfbremsfolien an Gebäuden mit nur einer Person erfolgen, die nämlich lediglich im Überlappungsbereich der beiden Dampfbremsfolien diese im Kleberbereich aneinanderdrücken muss, um eine feste und zuverlässige Verbindung der beiden Dampfbremsfolien zu gewährleisten. Diese Montage mit nur einer Person ist hierbei nicht nur im Sparrenbereich möglich, sondern auch dann, wenn der Überlappungsbereich sich zwischen den Sparren bzw. Holzbalken befindet. Bevorzugt ist der Kleberauftrag mit einem Abziehband überzogen, so dass die Kleberwirkung erst nach Abziehen des Abziehbands zum Tragen kommt. Als Abziehband eignet sich hierbei insbesondere silikonisiertes Papierband oder eine Folie. Als Kleber eignet sich jeder geeignete Kleber, insbesondere (modifizierte) Polyacrylate oder Butylkautschuk. Als Dampfbremsfolie eignen sich neben den üblichen Dampfbremsen aus Polyethylen mit konstantem Wasserstoffdiffusionswiderstand insbesondere Folien mit feuchteadaptiven Eigenschaften, deren Wasserdampf-Diffusionswiderstand sich abhängig von der Feuchte ändert. Insbesondere eignen sich hierbei Folien aus Polyamid, Ethylen-Vinyl-Alkohol (EVOH) oder Polyethylen-Copolymer oder Verbundschichten, die eine solche feuchteadaptive Schicht aufweisen.
  • Besonders bevorzugt sind dabei Verbundschichten, bei denen die feuchteadaptive Schicht mit einer Verstärkungsschicht zum Schutz und zur Verbesserung der mechanischen Eigenschaften ausgerüstet ist, z. B. mit einem Polypropylenvlies. Bevorzugt ist der Kleberauftrag dann auf der feuchteadaptiven Schicht aufgebracht. Besonders bevorzugt ist in dieser Ausführung der Kleberauftrag zweischichtig ausgeführt, wobei die an der feuchteadaptiven Schicht anliegende Klebschicht hin sichtlich des Materials der feuchteadaptiven Schicht, und die zweite Klebschicht auf das Material der Verstärkungsschicht optimiert ist. Die beiden Kleberschichten können direkt aneinander angrenzen oder über eine Trägerschicht miteinander verbunden sein.
  • Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der einzigen Figur beschrieben, welche in rein schematischer Darstellung einen Teil eines wärmegedämmten Sparrensteildaches zeigt.
  • In der Figur sind mit 1 benachbart und mit Abstand zu einander angeordnete Sparren dargestellt, zwischen denen ein mit 2 bezeichnetes Wärmedämmelement bevorzugt mit Klemmsitz befestigt ist. Als Wärmedämmelement ist im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Wärmedämmplatte aus Mineralwolle mit einer beispielhaften Rohdichte von etwa 18 kg/m3 verwendet, die bezüglich des Abstands der beiden benachbarten Sparren 1 ein leichtes Übermaß von etwa 1 cm aufweist. Diese Wärmedämmplatte ist unter leichter Kompression zwischen die Sparren 1 eingebracht und sitzt deswegen mit Klemmsitz fest zwischen den beiden Sparren 1. In der üblichen Weise sind derartige Wärmedämmungen von Sparren zu Sparren mit Dampfbremsfolien abgedeckt, die hier mit den Bezugszeichen 3 und 4 versehen sind und im Stoßbereich einander überlappen. Die Dampfbremsfolien werden üblicherweise mit ihrer Längsrichtung quer zu den Sparren angebracht, wobei die untere Folie die obere, näher am Giebel angeordnete Folie außen überlappt. Damit ist sichergestellt, dass eventuell anfallendes Tauwasser auf der dem Innenraum der Folie abgewandten Seite problemlos abgeführt wird. In Ausnahmefällen kann die Dampfbremse auch in Sparrenlängsrichtung angeordnet sein. In der dargestellten Figur ist der Überlappungsbereich der beiden Dampfbremsfolien 3 und 4 mit 5 bezeichnet. Die Dampfbremsfolie 4 ist an ihrer linken Randseite mit einem Kleberauftrag 6 in Art einer Kleberbeschichtung versehen, die im Rahmen einer vorteilhaften Ausführungsform mit einem Abziehband, etwa einem silikonisierten Papierband überzogen ist.
  • Zum Zwecke der Montage wird das Abziehband der Dampfbremsfolie 4 abgezogen, was durch die für die Montage verantwortliche Person von einer Hand erfolgen kann. Mit der zweiten Hand kann dann die linke Dampfbremsfolie 3 im Überlappungsbereich mit der Dampfbremsfolie 4 verklebt werden, was durch leichtes Andrücken erfolgt.
  • Hierbei kann die Erstbefestigung punktuell erfolgen, wonach die für die Montage verantwortliche Person mit einer Hand sich über die gesamte Länge der Überlappungsstelle bewegt, so dass die beiden Dampfbremsfolien über die Kleberschicht 6 fest miteinander verbunden werden. Dadurch kann die Montage der Dampfbremsfolien bequem von einer Person bewerkstelligt werden und es ist nicht länger erforderlich, dass zwei Personen für die Montage der Dampfbremsfolien abgestellt werden müssen. Als Dampfbremsfolien eigenen sich insbesondere Folien mit feuchteadaptiven Eigenschaften, also Folien, deren Wasserdampf-Diffusionswiderstand einen von der Umgebungsfeuchte abhängigen Wert aufweist, den sog. sd-Wert, der nach der DIN EN ISO 12572 gemessen wird. Besonders bevorzugt werden Dampfbremsfolien aus Polyamid, insbesondere Polyamid 3, Polyamid 4 und Polyamid 6 verwendet, die bei einer relativen Feuchte der die Dampfbremse umgebenden Atmosphäre im Bereich von 30 bis 50% einen Wasserdampf-Diffusionswiderstand von 2 bis 5 m diffusionsäquivalente Luftschichtdicke aufweisen und bei einer relativen Feuchte im Bereich von 60 bis 80% einen Wasserdampf-Diffusionswiderstand aufweisen, der kleiner 1 m diffusionsäquivalenter Luftschichtdicke beträgt. Als Kleberauftrag kann eine Kleberbeschichtung vorgesehen sein, es kann jedoch auch ein Kleberstreifen aufgebracht sein. Nach Maßgabe der Erfindung ist der Kleberauftrag an mindestens einer Randseite vorgesehen, er kann jedoch auch auf mehreren, insbesondere beiden Randseiten in Längsrichtung der Dampfbremsfolie vorgesehen sein.

Claims (9)

  1. Dampfbremsfolie für die Wärmedämmung von Gebäuden, insbesondere Sparrendächern oder Holzbalkenkonstruktionen, bei denen zwischen benachbarten Sparren bzw. Balken Wärmedämmelemente eingebracht sind, deren Hauptfläche von Dampfbremsfolien abgedeckt sind, die mit benachbarten Rändern einander überlappen, dadurch gekennzeichnet, dass die Dampfbremsfolie (3, 4) an mindestens einem Rand mit einem Kleberauftrag (6) für die Verbindung benachbarter Dampfbremsfolien im Überlappungsbereich versehen ist.
  2. Dampfbremsfolie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleberauftrag (6) durch Beschichtung erfolgt ist.
  3. Dampfbremsfolie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleberauftrag durch Anbindung eines Klebestreifens bewerkstelligt ist.
  4. Dampfbremsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleberauftrag (6) sich kontinuierlich über die Randseite der Dampfbremsfolie (3, 4) erstreckt.
  5. Dampfbremsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleberauftrag (6) zweischichtig ausgeführt ist.
  6. Dampfbremsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleberauftrag (6) durch ein Abziehband überdeckt ist.
  7. Dampfbremsfolie nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass als Abziehband ein silikonisiertes Papierband oder eine Folie verwendet ist.
  8. Dampfbremsfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dampfbremsfolie feuchteadaptive Eigenschaften aufweist, insbesondere aus einer Folie aus Polyamid, Ethylen-Vinyl-Alkohol (EVOH), Polyethylen-Copolymer oder Verbundschichten gebildet ist.
  9. Gebäudekonstruktion mit Sparren oder Holzbalken, wobei zwischen den Sparren bzw. Balken Wärmedämmelemente, insbesondere aus Mineralwolle eingebracht sind, die durch einander überlappende Dampfbremsfolien abgedeckt sind, gekennzeichnet durch Dampfbremsfolien mit einem Kleberauftrag nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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