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DE202005015911U1 - Filtereinsatz zum Einbau in einen Strömungskanal, insbesondere in den Stömungskanal eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Filtereinsatz zum Einbau in einen Strömungskanal, insbesondere in den Stömungskanal eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE202005015911U1 DE202005015911U DE202005015911U DE202005015911U1 DE 202005015911 U1 DE202005015911 U1 DE 202005015911U1 DE 202005015911 U DE202005015911 U DE 202005015911U DE 202005015911 U DE202005015911 U DE 202005015911U DE 202005015911 U1 DE202005015911 U1 DE 202005015911U1
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Abstract

Filtereinsatz (10, 10') zum Einbau in einen Strömungskanal, insbesondere in den Strömungskanal eines Kraftfahrzeugs, mit einem aus einem zickzackförmig gefalteten Filtervlies (6) bestehenden Faltenbalg (1, 1') und wenigstens einem an wenigstens einer quer zu den Falten (2, 2') des Faltenbalgs (1, 1') verlaufenden Längsseite (3, 3') des Faltenbalgs (1, 1') angeordneten Dichtstreifen (4, 4'), wobei der Filtereinsatz (10, 10') in der Draufsicht auf die Falten (2, 2') des Faltenbalgs (1, 1') rechteckig oder quadratisch ist, wobei wenigstens statt einer der Ecken des Filtereinsatzes (10, 10') derselbe unter Ausbildung wenigstens eines Fünfecks eine abgeschrägte Kante aufweist und der Dichtstreifen (4, 4') aus einem mindestens um eine im Wesentlichen parallel zu den Falten (2, 2') verlaufende Achse (5, 5') elastisch verformbaren und eine flauschige Oberfläche aufweisenden Material besteht.

Description

  • Technisches Gebiet:
  • Die Erfindung betrifft einen Filtereinsatz zum Einbau in einen Strömungskanal, insbesondere in den Strömungskanal eines Kraftfahrzeugs, mit einem aus einem zickzackförmig gefalteten Filtervlies bestehenden Faltenbalg und wenigstens einem an wenigstens einer quer zu den Falten des Faltenbalgs verlaufenden Längsseite des Faltenbalgs angeordneten Dichtstreifen.
  • Stand der Technik:
  • In vielen technischen Gebieten, in denen es notwendig ist, einem Raum durch einen Strömungskanal Luft aus der Umgebung zuzuführen, ist in dem Strömungskanal ein Filtereinsatz angeordnet, um die mit Aerosolen, Pollen oder Geruchstoffen angereicherte Umgebungsluft vor dem Einbringen in den Raum zu reinigen. Insbesondere werden derartige Filtereinsätze in Strömungskanälen von Kraftfahrzeugen vorgesehen, um die angesaugte Außenluft zu reinigen. Nach einer bestimmten Betriebszeit ist der Filtereinsatz durch die aus der Luft heraus filtrierten Substanzen verschmutzt, so dass der Filtereinsatz ausgewechselt werden muss.
  • Ein Filtereinsatz besteht im Wesentlichen aus einem aus einem zickzackförmig gefalteten, steifen Filtervlies hergestellten Faltenbalg und einem zur Abdichtung gegenüber der Wandung des Strömungskanals und zur Versteifung des Faltenbalgs an dessen Schmalseiten, insbesondere an den quer zu den Falten verlaufenden Längsseiten angeordneten Dichtstreifen. Bei den bekannten und auf dem Markt erhältlichen Filtereinsätzen besteht der Dichtstreifen aus dem Selben, steifen Filtervlies, aus dem auch der Faltenbalg hergestellt ist, da dies eine gute Verträglichkeit der Verbindung zwischen dem Faltenbalg und dem Dichtstreifen ergibt. Für das Filtervlies und für den Dichtstreifen wird dabei typischerweise ein komprimierter, kalandrierter Polyestervliesstoff verwendet.
  • Um eine zuverlässige Abdichtung zwischen dem Filtereinsatz und einem beispielsweise in einem Filterkasten angeordneten, den Filtereinsatz aufnehmenden Filtersitz zu erreichen, ist darüber hinaus bekannt, außen auf dem steifen Dichtstreifen eine umlaufende Dichtung, beispielsweise aus einem mit einer selbstklebenden Schicht versehenen, elastisch komprimierbaren Schaumwerkstoff, wie etwa einem PU-Schaumwerkstoff, anzuordnen, wobei eine irgend geartete Dichtung notwendig ist.
  • Dabei besteht beispielsweise im Bereich des Automobilbaus häufig das Problem, dass der den Filtereinsatz aufnehmende Filterkasten bzw. der Filtersitz in dem Filterkasten aufgrund der Vielzahl von im Motorraum moderner Automobile angeordneten Aggregaten nicht frei zugänglich ist. Um den Filtereinsatz in den Filtersitz im Filterkasten einsetzen zu können, muss dieser in vielen Anwendungsfällen in einer oder in mehreren Richtungen deformiert, beispielsweise tordiert oder gebogen werden, was schon beim Einbau zu Beschädigungen führen kann.
  • Um eine derartige Verformbarkeit des Filtereinsatzes zu erreichen, ist es bekannt, den aus einem steifen Material bestehenden Dichtstreifen auf der Außenseite der beim Einsetzen auftretenden Krümmung an einer oder an mehreren Stellen bis mindestens etwa zur Hälfte einzuschneiden. Die auf dem Dichtstreifen angeordnete, beispielsweise aus einem mit einer Selbstklebeschicht versehenen Schaumwerkstoff bestehende, um den Filtereinsatz umlaufende Dichtung soll auch ein weiteres Einreißen der Einschnitte verhindern.
  • Nachteilig an den bekannten Filtereinsätzen ist, dass das Einschneiden des Dichtstreifens einen zusätzlichen Arbeitsschritt sowie Spezialwerkzeuge erfordert, welche beim Schneiden des Filtervlieses einem hohen Verschleiß unterliegen. Darüber hinaus erfordert die Anordnung der umlaufenden Dichtung ebenfalls einen zusätzlichen, Kosten verursachenden Arbeitsschritt. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das typischerweise aus einem Faserfilz hergestellte Filtervlies des den Faltenbalg versteifenden Dichtstreifens insbesondere im Bereich der Einschnitte bei mehrfachem, je nach Einbausituation erforderlichem Tordieren des Filtereinsatzes ausfranst oder reißt, so dass der Filtereinsatz unbrauchbar wird. Darüber hinaus löst sich bei den bekannten Filtereinsätzen häufig die umlaufende Dichtung, wodurch aufwändige Reinigungsarbeiten zum Entfernen der Dichtungsreste im Bereich des Filterkastens entstehen. Zudem verursacht die umlaufende Dichtung häufig das Problem, dass diese beim Einsetzen des Filtereinsatzes in den Filterkasten wie ein Radiergummi blockt, so dass insbesondere in Situationen, in denen wenig Zeit zum Wechsel des Filtereinsatzes zur Verfügung steht, die Gefahr besteht, die umlaufende Dichtung beim Einsetzen des Filtereinsatzes zu beschädigen oder gar zu zerstören.
  • Technische Aufgabe der Erfindung:
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen in der Herstellung und im Umgang verbesserten Filtereinsatz zu entwickeln, welcher insbesondere leicht in den Filterkanal einsetzbar ist.
  • Offenbarung der Erfindung und deren Vorteile:
  • Gelöst wird die Aufgabe durch einen Filtereinsatz zum Einbau in einen Strömungskanal, insbesondere in den Strömungskanal eines Kraftfahrzeugs, mit einem aus einem zickzackförmig gefalteten Filtervlies bestehenden Faltenbalg und wenigstens einem an wenigstens einer quer zu den Falten des Faltenbalgs verlaufenden Längsseite des Faltenbalgs angeordneten Dichtstreifen, wobei der Filtereinsatz in der Draufsicht auf die Falten des Faltenbalgs rechteckig oder quadratisch ist, wobei wenigstens statt einer der Ecken des Filtereinsatzes derselbe unter Ausbildung wenigstens eines Fünfecks eine abgeschrägte Kante aufweist und der Dichtstreifen aus einem mindestens um eine im Wesentlichen parallel zu den Falten verlaufende Achse elastisch verformbaren und eine flauschige Oberfläche aufweisenden Material besteht.
  • Der erfindungsgemäße Filtereinsatz weist gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil auf, dass durch die Verwendung eines im Wesentlichen rechteckförmigen oder quadratischen Filtereinsatzes, dessen wenigstens eine der Ecken unter Ausbildung wenigstens eines Fünfecks abgeschrägt ist sowie aufgrund Verwendung eines elastisch verformbaren, flexiblen Materials für den Dichtstreifen auf Einschnitte am Dichtstreifen, insbesondere im Bereich der Abschrägung, verzichtet werden kann, ohne Einschränkungen beim Einsetzen eines derartigen Filtereinsatzes in einen Filterkasten in Kauf nehmen zu müssen. Hierdurch werden aufwändige und kostspielige Arbeitsschritte, wie etwa das Anordnen von Einschnitten eingespart. Darüber hinaus kann sich der Filtereinsatz beim Einsetzen nicht mehr verhaken, was beim Stand der Technik häufig im Bereich der Einschnitte erfolgt.
  • Dadurch, dass der Dichtstreifen aus einem eine flauschige Oberfläche aufweisenden Material besteht, wird eine zuverlässige Abdichtung zwischen Filtersitz und Filtereinsatz ohne zusätzliche, umlaufende Dichtung, und um gleichzeitig eine leichte Einsetzbarkeit des Filtereinsatzes in den Filterkasten oder den Filtersitz erreicht. Indem auf die umlaufende Dichtung, wie beim Stand der Technik der Fall, verzichtet werden kann, besteht auch nicht mehr die Gefahr einer Ablösung der Selben beim Austausch des Filtereinsatzes.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Dichtstreifen aus einem voluminösen, elastisch komprimierbaren Material besteht, um eine zuverlässige Abdichtung zwischen Filtersitz und Filtereinsatz ohne zusätzliche, umlaufende Dichtung zu erreichen. Indem auf die umlaufende Dichtung verzichtet werden kann, besteht auch nicht mehr die Gefahr einer Ablösung derselben beim Austausch des Filtereinsatzes.
  • Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Dichtstreifen aus einem Volumenvliesstoff besteht. Im Gegensatz zu einem komprimierten, kalandrierten Werkstoff weist ein Volumenvliesstoff eine flauschige Oberfläche auf, welche beim Kontakt mit einer glatten Wand nicht blockt. Darüber hinaus ist der Volumenvliesstoff innerhalb gewisser Grenzen elastisch komprimierbar, wodurch eine zuverlässige Abdichtung zwischen Filtersitz und Filtereinsatz ohne zusätzliche, umlaufende Dichtung erreicht wird. Der Volumenvliesstoff weist dabei vorzugsweise ein Flächengewicht von etwa 400 g/m2 auf.
  • Eine zusätzliche Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Dichtstreifen aus einem Polyestervliesstoff besteht. Da der Faltenbalg typischerweise aus einem komprimierten, kalandrierten Polyestervliesstoff hergestellt wird, wird durch Verwendung eines Polyestervliesstoffs, insbesondere eines Polyestervolumenvliesstoffes, für den Dichtstreifen eine hohe Verträglichkeit der Verbindung zwischen Faltenbalg und Dichtstreifen erreicht. Darüber hinaus wird so eine insbesondere beim Recycling besonders wichtige Sortenreinheit der für den Filtereinsatz verwendeten Materialien erreicht.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Dichtstreifen mittels eines Polyolefinklebers mit dem Faltenbalg verklebt ist. Ebenso kann der Filtereinsatz einen als Aktivkohlefilter ausgeführten Faltenbalg umfassen, wie auch der Filtereinsatz einen als Feinstaubfilter ausgeführten Faltenbalg umfass kann.
  • Eine vorteilhafte, zusätzliche Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Filtereinsatz mindesten zwei in Strömungsrichtung hintereinander angeordnete Faltenbalge umfasst, beispielsweise mindestens einen als Staub- oder Feinstaubfilter ausgeführten und mindestens einen als Aktivkohlefilter ausgeführten Faltenbalg.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung, in der zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Filtereinsatz,
  • 2 eine Seitenansicht des in 1 dargestellten Filtereinsatzes vom linken Blattrand aus,
  • 3 eine Seitenansicht des in 1 dargestellten Filtereinsatzes vom unteren Blattrand aus,
  • 4 einen Schnitt durch den in 1 dargestellten Filtereinsatz entlang der Schnittlinie A-A,
  • 5 eine Detailansicht des in 4 mit 'X' gekennzeichneten Ausschnitts des Faltenbalgs des erfindungsgemäßen Filtereinsatzes, sowie
  • 6 eine Draufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Filtereinsatzes.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung:
  • Ein in 1 dargestellter Filtereinsatz 10 besteht im Wesentlichen aus einem Faltenbalg 1 mit längs verlaufenden, zickzackförmig gelegten Falten 2 und einem um die mindestens die Stirn- 14 und die Längsseiten 3 umfassenden Schmalseiten des Faltenbalgs 1 herum angeordneten Dichtstreifen 4. In der Draufsicht auf die Falten 2 des Faltenbalgs 1 ist der Filtereinsatz 10 im Wesentlichen rechteckförmig oder quadratisch gestaltet; im gezeigten Beispiel der 1 weist der Filtereinsatz 10 statt einer der Ecken des Grundrechtecks oder Grundquadrats unter Ausbildung eines Fünfecks eine abgeschrägte Kante 4 auf zwecks Anpassung an spezifische Filtergehäuse. Damit stellt der Filtereinsatz 10 im gezeigten Beispiel ein Fünfeck dar.
  • Der Faltenbalg 1 besteht, wie dem in 5 vergrößert dargestellten Detail 'X' aus 4 entnehmbar ist, aus einem zickzackförmig gefalteten Filtervlies 6. Das Filtervlies 6 besteht dabei vorzugsweise aus einem komprimierten, kalandrierten Polyestervliesstoff. Der Dichtstreifen 4 entspricht in seiner Höhe h in etwa der Dicke d des Faltenbalgs 1, so dass die einzelnen Falten 2 des zickzackförmig gefalteten Filtervlies 6 in etwa bündig mit dem Dichtstreifen 4 abschließen.
  • Der Dichtstreifen kann dabei, wie in 1 dargestellt, als einteilig umlaufender Dichtstreifen 4, oder wie in 6 dargestellt, als ein aus mehreren, entlang der Stirnseite 14' und den Längsseiten 3' angeordneten Segmenten 7', 7'', 7''' zusammengesetzter Dichtstreifen 4' ausgeführt sein.
  • Durch Verwendung eines elastisch verformbaren Materials für den Dichtstreifen 4, 4' ist der Filtereinsatz 10, 10' wie in 3 durch die Pfeile P angedeutet um eine in den 1 und 6 dargestellte, im Wesentlichen parallel zu den Falten 2, 2' verlaufende Achse 5, 5' elastisch biegsam. Der Dichtstreifen 4, 4' besteht aus einem Polyestervliesstoff, der im Gegensatz zu dem für den Faltenbalg 1 vorzugsweise verwendeten, komprimierten, kalandrierten Polyestervliesstoff als Volumenvliesstoff mit einer flauschigen Oberfläche ausgeführt ist. Der Polyestervliesstoff des Dichtstreifens 4, 4' ist, innerhalb gewisser durch die Stabilität des Faltenbalgs 1, 1' vorgegebener Grenzen, elastisch komprimierbar, so dass ein sicherer und dichter Sitz in einem nicht dargestellten, den Filtereinsatz 10, 10' aufnehmenden Filtersitz möglich ist. Dadurch kann gegenüber dem Stand der Technik auf eine umlaufende Dichtung verzichtet werden.
  • Durch die flauschige Oberfläche blockiert der Dichtstreifen 4 beim Einsetzen in den Filtersitz oder Filterkanal nicht, wodurch Montage und Austausch eines derartigen Filtereinsatzes verbessert werden, auch wenn der Filterkanal schlecht zugänglich sein sollte. Der Polyestervliesstoff des Dichtstreifens 4, 4' weist vorzugsweise ein Flächengewicht von etwa 400 g/m2 auf.
  • Dadurch, dass das Filtervlies 6 des Faltenbalgs 1 und der Dichtstreifen 4 beide aus einem zwar unterschiedlich verarbeitetem Polyestervliesstoff bestehen, ist eine hohe Verträglichkeit der Verbindung zwischen dem Faltenbalg 1 und dem Dichtstreifen 4 sichergestellt. Darüber hinaus wird so eine insbesondere beim Recycling besonders wichtige Sortenreinheit der für den Filtereinsatz verwendeten Materialien erreicht. Die Verbindung zwischen dem Faltenbalg 1, 1' und dem Dichtstreifen 4, 4' erfolgt unter Verwendung eines Polyolefinklebers 9, 9' (1 und 5). Ebenso ist denkbar, den Faltenbalg 1 und den Dichtstreifen 4 durch Ultraschallschweißen oder ein beliebiges anderes, für die verwendeten Materialien geeignetes Verbindungsverfahren miteinander zu verbinden.
  • Der Filtereinsatz 10, 10' des gezeigten Beispiels wird mit seiner die den Stumpfen Winkel einnehmenden Stirnseite 14, 14' voraus in den Filtersitz eines nicht dargestellten Filterkastens durch eine verschließbare Öffnung quer zur Strömungsrichtung in einem den Filterkasten umfassenden Strömungskanal eingeschoben (1 und 5). Zur besseren Abdichtung der verschließbaren Öffnung weist der Filtereinsatz 10, 10' an seiner der Stirnseite 14, 14' abgewandten Schmalseite 13, 13' einen den Dichtstreifen 4, 4' überragenden Vliesstoffstanzling 11, 11' auf, welcher an die Einbausituation und insbesondere an die Verschlussmittel der verschließbaren Öffnung angepasste Ausnehmungen 12 aufweist (2). Der Vliesstoffstanzling 11 ist an der der Stirnseite 14 abgewandten Schmalseite 13 durch Anschmelzen des Vliesstoffs befestigt.
  • Besonders hervorzuheben ist, dass das Filtervlies 6 des Faltenbalgs 1, 1' wahlweise auch als Aktivkohlefiltervlies ausgeführt sein kann. Grundsätzlich ist dabei auch denkbar, dass der erfindungsgemäße Filtereinsatz zwei oder mehrere, in Strömungsrichtung hintereinander angeordnete Faltenbalge aufweist, wobei die einzelnen Faltenbalge unterschiedliche Funktionen aufweisen können, wie etwa eine Grobfilterung im in Strömungsrichtung ersten Faltenbalg, gefolgt von einer Feinstaubfilterung im in Strömungsrichtung zweiten Faltenbalg, sowie einem als Aktivkohlefilter zur Filtration von Gerüchen ausgeführten, in Strömungsrichtung dritten Faltenbalg.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit:
  • Die Erfindung ist insbesondere im Bereich der Filter- und Klimatechnik sowie bei der Luftaufbereitung, insbesondere beispielsweise auf dem Gebiet der Innenraumfilter für KFZ gewerblich anwendbar.
  • 1, 1'
    Faltenbalg
    2, 2'
    Falten
    3, 3'
    Längsseite
    4, 4'
    Dichtstreifen sowie abgeschrägte Kante
    5, 5'
    Achse
    6
    Filtervlies
    7', 7'', 7'''
    Segment
    9, 9'
    Polyolefinkleber
    10, 10'
    Filtereinsatz
    11, 11'
    Vliesstoffstanzling
    12
    Ausnehmung
    13, 13'
    Schmalseite
    14, 14'
    Stirnseite
    d
    Dicke des Faltenbalgs
    h
    Höhe des Dichtstreifens
    X
    Detailausschnitt
    A-A
    Schnittlinie
    P
    Pfeil (Biegerichtung)

Claims (8)

  1. Filtereinsatz (10, 10') zum Einbau in einen Strömungskanal, insbesondere in den Strömungskanal eines Kraftfahrzeugs, mit einem aus einem zickzackförmig gefalteten Filtervlies (6) bestehenden Faltenbalg (1, 1') und wenigstens einem an wenigstens einer quer zu den Falten (2, 2') des Faltenbalgs (1, 1') verlaufenden Längsseite (3, 3') des Faltenbalgs (1, 1') angeordneten Dichtstreifen (4, 4'), wobei der Filtereinsatz (10, 10') in der Draufsicht auf die Falten (2, 2') des Faltenbalgs (1, 1') rechteckig oder quadratisch ist, wobei wenigstens statt einer der Ecken des Filtereinsatzes (10, 10') derselbe unter Ausbildung wenigstens eines Fünfecks eine abgeschrägte Kante aufweist und der Dichtstreifen (4, 4') aus einem mindestens um eine im Wesentlichen parallel zu den Falten (2, 2') verlaufende Achse (5, 5') elastisch verformbaren und eine flauschige Oberfläche aufweisenden Material besteht.
  2. Filtereinsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (4, 4') aus einem Volumenvliesstoff aus elastisch komprimierbaren Material besteht.
  3. Filtereinsatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Volumenvliesstoff ein Flächengewicht von vorzugsweise 400 g/m2 aufweist.
  4. Filtereinsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (4, 4') aus einem Polyestervliesstoff besteht.
  5. Filtereinsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtstreifen (4, 4') mittels eines Polyolefinklebers (9, 9') mit dem Faltenbalg verklebt ist.
  6. Filtereinsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Filtereinsatz (10, 10') einen als Aktivkohlefilter ausgeführten Faltenbalg (1, 1') umfasst.
  7. Filtereinsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Filtereinsatz (10, 10') einen als Feinstaubfilter ausgeführten Faltenbalg (1, 1') umfasst.
  8. Filtereinsatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Filtereinsatz (10, 10') mindesten zwei in Strömungsrichtung hintereinander angeordnete Faltenbalge (1, 1') umfasst.
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