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DE202005003820U1 - Anschlussträger für ein elektromechanisches Schaltgerät - Google Patents

Anschlussträger für ein elektromechanisches Schaltgerät Download PDF

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DE202005003820U1 DE200520003820 DE202005003820U DE202005003820U1 DE 202005003820 U1 DE202005003820 U1 DE 202005003820U1 DE 200520003820 DE200520003820 DE 200520003820 DE 202005003820 U DE202005003820 U DE 202005003820U DE 202005003820 U1 DE202005003820 U1 DE 202005003820U1
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Abstract

Anschlussträger (1) für ein elektromechanisches Schaltgerät (33),
– mit einer Anzahl von Anschlussklemmen (9) zur Herstellung einer lösbaren Verbindung zu einer Anzahl von Anschlussleitungen (32),
– mit einer Anzahl von mit den Anschlussklemmen (9) verbundenen Kontaktelementen (14) zur Herstellung einer lösbaren elektrischen Verbindung zu dem Schaltgerät (33), und
– mit einer Anzahl von Verbindungselementen (42, 43) zur Herstellung einer lösbaren mechanischen Verbindung zu dem Schaltgerät (33).

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Anschlussträger für ein elektromechanisches Schaltgerät. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Anschlussmodul für ein elektromechanisches Schaltgerät, ein Schaltgerät sowie eine Schaltgerät-Anordnung.
  • Bei elektromechanischen Schaltgeräten, beispielsweise Motorschutzschaltern, Schützen, Überlastrelais und anderen Vorrichtungen zum Schalten, Schützen und Starten von Motoren und Anlagen, sind die Anschlussklemmen für die Hauptstrombahnen fest in die Schaltgeräte integriert. Bei einem Schaltgerätewechsel ist es daher stets erforderlich, die Anschlussleitungen zu den einzelnen Anschlussklemmen vom Schaltgerät zu lösen. Beim Wiederanschließen des Schaltgerätes an die Anschlussleitungen kann es zu Verdrahtungsfehlern kommen.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, das Anschließen eines elektromechanischen Schaltgerätes zu vereinfachen. Diese Aufgabe wird durch einen Anschlussträger nach Anspruch 1, ein Anschlussmodul nach Anspruch 7, ein Schaltgerät nach Anspruch 10 beziehungsweise Schaltgerät-Anordnungen nach Anspruch 11 oder 12 gelöst.
  • Entsprechend einem ersten Grundgedanken der Erfindung ist es vorgesehen, anstelle der bisher bei Schaltgeräten verwendeten integrierten Bauweise einen modularen Aufbau zu verwenden. Dabei sind eine Anzahl von Anschlussklemmen in einem Anschlussträger zusammengefasst, der mit einem Schaltgerät verbindbar ist. Durch die modulare Trennung von Schaltgerät und Anschlussklemmen ist es möglich, die Anschlussklemmen unabhängig von dem Schaltgerät zu montieren. Dadurch wird eine Vorverdrahtung der Anschlussklemmen ohne Schaltgerät möglich. Die Montage des Schaltgerätes muss erst nachträglich erfolgen.
  • Ein erfindungsgemäßer Anschlussträger umfasst neben den Anschlussklemmen zur Verbindung mit Anschlussleitungen Kontaktelemente zur Herstellung einer elektrischen Verbindung sowie Verbindungselemente zur Herstellung einer mechanischen Verbindung zu dem Schaltgerät. Da zwischen dem Anschlussträger und dem Schaltgerät vorzugsweise ausschließlich lösbare Verbindungen vorgesehen sind, kann der Austausch des Schaltgerätes bei gleichzeitig vollständig verdrahteten Anschlussklemmen erfolgen. Hierdurch kann im Wartungsfall die benötigte Austauschzeit stark verringert werden. Zudem sind bei einem Austausch Verdrahtungsfehler ausgeschlossen, da die einzelnen Anschlussleitungen nicht aus den Anschlussklemmen gelöst werden müssen.
  • Mit der Erfindung können Schaltgeräte unter anliegender Spannung gewechselt werden. Dies hat den Vorteil, dass nur der betroffene Motor bzw. Verbraucher außer Betrieb ist. Mit anderen Worten muss im Gegensatz zu einer herkömmlichen direkten Verdrahtung nicht die gesamte Schaltanlage spannungsfrei geschaltet werden. Die gesamte Anlage, Maschine oder Betriebseinheit kann somit weiter in Betrieb bleiben.
  • Bei den Anschlussklemmen des Anschlussträgers handelt es sich vorzugsweise um Anschlussklemmen für den Hauptstromkreis, also die Hauptstrombahnen des Schaltgerätes. Von Vorteil ist es hierbei, wenn die elektrische Verbindung zwischen dem Anschlussträger und dem Schaltgerät als Steckverbindung ausgeführt ist. So können auch die im Hauptstromkreis fließenden großen Ströme sowie die im Fehlerfall auftretenden Kurzschlussströme sicher übertragen werden.
  • Ist die mechanische Verbindung zwischen dem Anschlussträger und dem Schaltgerät als eine Nut-Feder-Verbindung ausgeführt, so kann das Schaltgerät auf einfache Art und Weise „gesteckt" beziehungsweise „gezogen" werden. Dennoch ist ein sicherer Halt am Anschlussträger gegeben.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist der Anschlussträger eine Befestigungskontur zur Montage an einem Kupplungselement oder einem zweiten Anschlussträger auf.
  • Die Befestigungskontur ist dabei vorzugsweise als kraft- und/oder formschlüssige Verbindung, insbesondere als Steckverbindung, ausgebildet. Die hierfür zum Einsatz kommenden Verbindungselemente sind vorzugsweise nach Art von männlichen bzw. weiblichen Verriegelungselementen ausgestaltet, wodurch eine besonders sichere Verbindung gewährleistet ist. Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn die Steckverbindung derart ausgebildet ist, dass Anschlussträger beziehungsweise Kupplungselement in der gleichen Richtung wie das Schaltgerät „gesteckt" beziehungsweise „gezogen" werden können.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Befestigungskontur derart ausgebildet, dass zwei identische Anschlussträger direkt miteinander verbindbar sind. Bei dieser Lösung lässt sich auf besonders einfache Art und Weise ein Anschlussmodul für ein Schaltgerät bilden, wobei ein erstes Trägerteil für die Einspeiseseite und ein zweites, baugleiches Trägerteil für die Motorabgangsseite des Schaltgerätes verwendet werden kann. Selbstverständlich ist es ebenfalls möglich, für die Montage eines solchen Anschlussmoduls eine Anzahl von Kupplungselementen vorzusehen, die zwischen die beiden Anschlussträger eingefügt werden. Dies kann beispielsweise dann erforderlich sein, wenn die Bauhöhe des Schaltgerätes nicht mit den entsprechenden Abmessungen der Anschlussträger übereinstimmt oder aber verschieden große Schaltgeräte mit ein und denselben Anschlussträgern verbunden werden sollen.
  • Das erfindungsgemäße Anschlussmodul kann vormontiert und vorverdrahtet werden. Es bildet mit anderen Worten eine so genannte stehende Verdrahtung. Die Verdrahtung muss bei einem Wechsel des steckbaren Schaltgerätes nicht gelöst werden. Da durch ergeben sich sowohl bei der Erstinstallation als auch bei der Wartung erhebliche Handhabungs- und Kostenvorteile.
  • Zur Montage des Anschlussmoduls an einer Tragschiene bilden die verwendeten Anschlussträger vorzugsweise gemeinsam eine Befestigungskontur für die Tragschiene aus. Da somit beide Trägerteile an der Tragschiene fixiert sind, ist eine besonders sichere mechanische Verbindung des Anschlussmoduls an der Tragschiene möglich.
  • Zur Verwendung der vorliegenden Erfindung wird ein Schaltgerät verwendet, das sich durch eine Anzahl von Kontaktelementen zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zu dem Anschlussträger und durch eine Anzahl von Verbindungselementen zur Herstellung einer mechanischen Verbindung zu dem Anschlussträger auszeichnet. Zu den bevorzugten Ausführungsformen der elektrischen beziehungsweise mechanischen Verbindungen wird auf die Beschreibung der erfindungsgemäßen Anschlussträger verwiesen. Das Schaltgerät kann derart ausgeführt sein, dass entweder die Einspeiseseite oder die Motorabgangsseite oder aber beide Anschlussseiten zur Verbindung mit einem erfindungsgemäßen Trägerteil ausgebildet sind.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Hierbei zeigen:
  • 1 zwei Anschlussträger im noch nicht montierten Zustand,
  • 2 ein Kontaktstück für einen Anschlussträger,
  • 3 ein aus zwei miteinander verbundenen Anschlussträgern gebildetes Anschlussmodul,
  • 4 ein Schaltgerät,
  • 5 das Schaltgerät aus 4 vor der Montage an dem Anschlussmodul aus 3,
  • 6 das in dem Anschlussmodul aus 3 montierte Schaltgerät aus 4.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht zweier baugleicher Anschlussträger 1, die zur Montage miteinander vorgesehen sind. Jeder Anschlussträger 1 weist ein im Wesentlichen L-förmiges Anschlussträgergehäuse 2 auf. Die beiden L-Schenkel 3, 4 des Anschlussträgergehäuses 2 sind im Wesentlichen rechtwinklig zueinander angeordnet. Der bezogen auf die normale Montageposition (vgl. 6) in vertikale Richtung 5 verlaufende Verbindungsschenkel 3 ist mit dem parallel zur späteren Steckrichtung 6 des Schaltgerätes verlaufenden Anschlussschenkel 4 derart verbunden, dass im Inneren des Anschlussträgergehäuses 2 Aufnahmekammern 7 für eine Anzahl von Kontaktstücken 8 ausgebildet sind. Für die im vorliegenden Fall drei Hauptstrombahnen des anzuschließenden Schaltgerätes sind drei parallel zueinander verlaufende Aufnahmekammern 7 vorgesehen, in denen jeweils ein Kontaktstück 8 angeordnet ist. Beispielhaft ist ein solches Kontaktstück 8 in 2 abgebildet. Es weist an seinem im montierten Zustand im Anschlussschenkel 4 angeordneten Teilstück eine Anschlussklemme 9 zur Klemmung eines elektrischen Leiters auf. Die Anschlussklemme 9 umfasst eine Klemmschraube 10, die von außerhalb des Anschlusschenkels 4 durch einen Schraubendreher betätigt werden kann. Hierzu sind an der von dem Verbindungsschenkel 3 weg weisenden Vorderseite 11 des Anschlussschenkels 4 drei Betätigungsöffnungen 12 zum Einführen des Schraubendrehers in die Aufnahmekammern 7 vorgesehen. Die Anschlussklemme 9 ist über eine dem L-förmigen Verlauf der Anschlusskammer 7 folgende Kontaktschiene 13 mit einer Anschlussfahne 14 verbunden. Die Anschlussfahne 14 dient zur Herstellung einer elektrischen Steckverbindung zwischen der Anschlussklemme 9 und einem entsprechenden Gegenkontakt eines Schaltgerätes. Die Anschlussfahnen 14 liegen an der Vorderseite 16 des Verbindungsschenkels 3 in Kontaktierungsöffnungen 17 ein.
  • Betätigungsöffnungen 12 und Kontaktierungsöffnungen 17 sind mit steg- bzw. rippenförmigen Begrenzungselementen 18 versehen, die aus den jeweiligen Oberflächen nach außen herausragen und die stromführenden Teile (Klemmschraube 10 bezie hungsweise Anschlussfahne 14) gegen Berührung sichern. Zum Anschließen von Anschlussleitungen an die Anschlussklemmen 9 ist an der Außenseite 19 des Anschlussschenkels 3 für jede Anschlusskammer 7 eine Leitereinführöffnung 20 vorgesehen. Diese sind ebenfalls mit umlaufenden Begrenzungselementen 18 für einen Berührungsschutz versehen.
  • Die Anschlusskammern 7 sind mit Durchbrüchen 21 versehen, so dass Freiräume für die Ausblasöffnungen des Schaltgerätes gebildet werden, die sich im montierten Zustand gegenüber der Durchbrüche 21 befinden. Entsprechend weist der Anschlussschenkel 4 sowohl an seiner Innenseite 22, als auch an seiner Außenseite 19 Durchbruchsöffnungen für jede Anschlusskammer 7 auf .
  • Der Verbindungsschenkel 3 weist an seinem dem Anschlussschenkel 4 gegenüberliegenden Freiende 23 eine Befestigungskontur zur Montage des Anschlussträgers 1 an einem baugleichen zweiten Anschlussträger 1 auf. Hierzu ist am Verbindungsschenkel 4 ein Montagestück 24 in Vertikalrichtung 5 angeformt. Das Montagestück 24 weist lediglich die halbe Baubreite des Verbindungsschenkels 3 auf, so dass sich eine im Wesentlichen L-förmige Montagefläche 25 ergibt. Im Zusammenspiel mit dem baugleichen, also ebenfalls eine im wesentlichen L-förmige Montagefläche 25 aufweisenden Montagestück 24 des zweiten Anschlussträgers 1, ergibt sich in der Montageendposition ein im wesentlichen U-förmiges Anschlussmodul 26, vergleiche 3. Dabei wird der U-Grund durch die beiden mit angeformten Montagestücken 25 versehenen Verbindungsschenkel 3 der Anschlussträger 1 gebildet, während die Anschlussschenkel 4 der Anschlussträger 1 die U-Schenkel des Anschlussmoduls 26 bilden.
  • Zur Fixierung der beiden Anschlussträger 1 zueinander sind in den vertikal verlaufenden Abschnitten der Montageflächen 25 der Montagestücke 24 Verriegelungselemente vorgesehen, nämlich jeweils ein männliches und ein weibliches Verriegelungs element in Form einer Verriegelungsleiste 27 beziehungsweise einer Verriegelungsnut 28. Die Verriegelungselemente 27, 28 jedes Anschlussträgers 1 sind komplementär zueinander ausgebildet, so dass die Montage zweier baugleicher Anschlussträger 1 miteinander durch einfaches Aufeinanderstecken in Steckrichtung 6 erfolgt.
  • Die Verbindungsschenkel 3 der Anschlussträger 1 weisen an ihren Rückseiten 29 im Bereich des Montagestückes 24 eine Befestigungskontur 30 zur Montage an einer Tragschiene 31 auf. Dabei handelt es sich vorzugsweise um eine Schwalbenschwanznut oder dergleichen. Das in 3 dargestellte fertig montierte Anschlussmodul 26 ist bereits auf einer Tragschiene 31 befestigt. Zugleich sind Einspeiseseite und Motorabgangsseite bereits mit den entsprechenden Anschlussleitungen 32 vorverdrahtet.
  • Wie in 4 illustriert weist das mit dem Anschlussmodul 26 zu verbindende Schaltgerät 33 an seiner Oberseite 34 und seiner Unterseite 35 Ausblasöffnungen 36 auf, deren Position mit der Lage der Durchbrüche 21 durch die Aufnahmekammern 7 korrespondiert. An der Einspeiseseite und der Motorabgangsseite des Schaltgerätes 33 sind entsprechend der Anzahl der Hauptstrombahnen jeweils drei Steckkontakte 37 in Form von Steckerbuchsen vorgesehen, die in Kontaktierungsöffnungen 38 an der Rückseite 39 des Schaltgerätes 33 einliegen und von außen kontaktiert werden können.
  • Zum „Stecken" des Schaltgerätes 33 wird dieses, wie in 5 abgebildet, in Steckrichtung 6 in das Anschlussmodul 26 eingeschoben. Dabei wird eine mechanische Verbindung zwischen dem Schaltgerät 33 und dem Anschlussmodul 26 hergestellt dadurch, dass an der Oberseite 34 und der Unterseite 35 des Schaltgerätes 33 jeweils außermittig angeordnete, parallel zur Steckrichtung 6 verlaufende Leisten 41 in entsprechend an den Innenseiten 22 der Anschlussschenkel 4 vorgesehene, ebenfalls parallel zur Steckrichtung 6 verlaufende Nuten 42 unter Ausbildung einer Nut-Feder-Verbindung eingreifen. Zudem ist an jedem Anschlussschenkel 4 jeweils eine weitere, parallel zu der ersten Nut 42 verlaufende zweite Nut 43 vorgesehen derart, dass das Schaltgerät 33 unter Verwendung der Leiste 41 auch in einer um 180 Grad gedrehten Stellung in das Anschlussmodul 26 eingeführt werden kann.
  • Eine fertig montierte Schaltgerät-Anordnung zeigt 6. Obgleich in den 1 bis 6 stets nur ein einziges Schaltgerät 33 abgebildet ist, ist es selbstverständlich auch möglich, mehrere Schaltgeräte 33 nebeneinander in einem Montageverbund anzuordnen, beispielsweise in einem Schaltschrank.
  • Darüber hinaus ist es auch möglich, das Schaltgerät 33 in das Anschlussmodul 26 einzustecken, ohne dass das Anschlussmodul 26 zuvor an einer Tragschiene 31 montiert wurde.

Claims (12)

  1. Anschlussträger (1) für ein elektromechanisches Schaltgerät (33), – mit einer Anzahl von Anschlussklemmen (9) zur Herstellung einer lösbaren Verbindung zu einer Anzahl von Anschlussleitungen (32), – mit einer Anzahl von mit den Anschlussklemmen (9) verbundenen Kontaktelementen (14) zur Herstellung einer lösbaren elektrischen Verbindung zu dem Schaltgerät (33), und – mit einer Anzahl von Verbindungselementen (42, 43) zur Herstellung einer lösbaren mechanischen Verbindung zu dem Schaltgerät (33).
  2. Anschlussträger (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbare elektrische Verbindung zu dem Schaltgerät (33) eine Steckverbindung ist.
  3. Anschlussträger (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbare mechanische Verbindung zu dem Schaltgerät (33) eine Nut-Feder-Verbindung ist.
  4. Anschlussträger (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch eine Befestigungskontur zur Montage an einem Kupplungselement oder einem zweiten Anschlussträger (1).
  5. Anschlussträger (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungskontur eine Anzahl von Verbindungselementen (27, 28) zur Ausbildung einer kraft- und/oder formschlüssigen Verbindung, insbesondere Steckverbindung, mit einem Kupplungselement oder einem zweiten Anschlussträger (1) mit komplementären Verbindungselementen (28, 28) aufweist.
  6. Anschlussträger (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungskontur derart ausgebildet ist, dass zwei identische Anschlussträger (1) direkt mitein ander verbindbar sind derart, dass sie ein Anschlussmodul (26) für das Schaltgerät (33) bilden.
  7. Anschlussmodul (26) für ein elektromechanisches Schaltgerät (33), gekennzeichnet durch zwei direkt oder über eine Anzahl von Kupplungselementen miteinander verbundene Anschlussträger (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
  8. Anschlussmodul (26) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussträger (1) baugleich sind.
  9. Anschlussmodul (26) nach Anspruch 7 oder 8, gekennzeichnet durch eine durch zwei Anschlussträger (1) gebildete Befestigungskontur (30) zur Montage des Anschlussmoduls (26) an einer Tragschiene (31).
  10. Schaltgerät (33) – mit einer Anzahl von Kontaktelementen (37) zur Herstellung einer lösbaren elektrischen Verbindung zu einem Anschlussträger (1) und – mit einer Anzahl von Verbindungselementen (41) zur Herstellung einer lösbaren mechanischen Verbindung zu dem Anschlussträger (1).
  11. Schaltgerät-Anordnung mit einem Anschlussträger (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 und einem mit dem Anschlussträger (1) verbundenen elektromechanischen Schaltgerät (33) nach Anspruch 10.
  12. Schaltgerät-Anordnung mit einem Anschlussmodul (26) nach einem der Ansprüche 7 bis 9 und einem mit dem Anschlussmodul (26) verbundenen elektromechanischen Schaltgerät (33) nach Anspruch 10.
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