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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Wandabstützung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 und eine Duschabtrennung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 20 sowie eine Brauseanordnung.
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Aus
der Praxis ist eine Wandabstützung
für eine
Duschabtrennung bekannt, wobei eine vorzugsweise horizontal verlaufende
Haltestange an einer Raumwand oder einem sonstigen stationären Teil
befestigt ist und eine Trennwand der Duschabtrennung im Bereich
einer oberen Kante der Trennwand abstützt. Dies gestattet auf einfache
Weise eine Stabilisierung der Trennwand der Duschabtrennung.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wandabstützung und
eine Duschabtrennung mit einer Wandabstützung sowie eine Brauseanordnung
anzugeben, die einen vereinfachten Aufbau der Duschabtrennung, insbesondere
mit weniger Bauteilen und/oder weniger Verbindungen bzw. Befestigungen,
ermöglichen.
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Die
obige Aufgabe wird durch eine Wandabstützung gemäß Anspruch 1 oder eine Duschabtrennung
gemäß Anspruch
20 oder eine Brauseanordnung gemäß Anspruch
23 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine
Grundidee der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß die Wandabstützung zusätzlich einer Halterung
eines Brausekopfs der Duschabtrennung dient. Insbesondere trägt eine
Haltestange der Wandabstützung
den Brausekopf und bildet eine Wasserzuleitung für den Brausekopf. Dies ermöglicht einen
sehr einfachen und damit kostengünstigen
Aufbau, da beispielsweise eine separate Halterung für den Brausekopf
nicht mehr erforderlich ist. Des weiteren wird die Montage der Duschabtrennung
vereinfacht, da insbesondere keine separate wandseitige Befestigung
des Brausekopfs erforderlich ist.
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Vorzugsweise
ist die Haltestange direkt an eine Zuleitung angeschlossen und dadurch
im Bereich ihres der Trennwand abgewandten Endes gelagert bzw. befestigt.
Dies gestattet einen sehr einfachen und kostengünstigen Aufbau.
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Besonders
bevorzugt sind die Zuleitung und die Haltestange jeweils als längenverstellbares,
insbesondere teleskopisch ausziehbares Rohr oder dgl. ausgebildet.
Dies ermöglicht
eine insbesondere horizontale Ausrichtung der Haltestange und optimale Anpassung
an die jeweiligen baulichen Gegebenheiten, um die Trennwand in der
gewünschten
Weise, insbesondere mit dem gewünschten
Abstand zu einem stationären
Teil, wie einer Raumwand oder dgl., festlegen zu können.
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Insbesondere
ist die Haltestange hierbei von der Zuleitung schwenkbar gehalten,
so daß eine
optimale Justierung der Trennwand und damit der Duschabtrennung
ermöglicht
wird.
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Besonderes
bevorzugt ist die Haltestange mittels einer Verbindungseinrichtung
mit der Trennwand klemmend und/oder derart verbindbar, daß die Haltestange
und die Trennwand relativ zueinander um eine insbesondere vertikale
Achse verschwenkbar sind. Dies ist wiederum einer optimalen Justierbarkeit
der Wandabstützung
und der Trennwand zuträglich.
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Weitere
Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
anhand der Zeichnung. Es zeigt:
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1 eine
ausschnittweise Darstellung einer vorschlagsgemäßen Wandabstützung und
Duschabtrennung gemäß einer
ersten Ausführungsform;
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2 eine
Draufsicht der Duschabtrennung;
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3 eine
Draufsicht der Duschabtrennung gemäß einer modifizierten Ausführungsvariante;
und
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4 eine
ausschnittsweise Darstellung einer vorschlagsgemäßen Wandabstützung und
Duschabtrennung gemäß einer
zweiten Ausführungeform.
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In
den Figuren werden für
gleiche oder ähnliche
Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende Eigenschaften
und Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung
aus Vereinfachungsgründen
weggelassen ist.
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1 zeigt
eine vorschlagsgemäße Wandabstützung 1 und
Duschabtrennung 2 gemäß einer
ersten Ausführungsform
in einer schematischen Darstellung.
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Die
Wandabstützung 1 weist
eine im dargestellten Gebrauchszustand vorzugsweise zumindest im
wesentlichen horizontal verlaufende Haltestange 3 auf,
die der Abstützung
einer vorzugsweise feststehenden Trennwand 4 der Duschabtrennung 2 dient. Insbesondere
handelt es sich bei der Trennwand 4 um eine rahmenlos gehaltene
Scheibe oder dgl. Jedoch ist die vorschlagsgemäße Wandabstützung 1 generell für jede Art
von Trennwand 4 einsetzbar.
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Die
Haltestange 3 ist im Bereich eines Endes an einem stationären Teil,
beim Darstellungsbeispiel an einer Raumwand 5, ggf. aber
auch an einem sonstigen stationären
Teil, wie einer nicht dargestellten vertikalen Haltestange, einem
feststehenden Profil der Duschabtrennung 2 oder ggf. sogar
an einer anderen feststehenden Trennwand der Duschabtrennung 2 abgestützt bzw.
gelagert. Mit dem anderen Ende ist die Haltestange 3 mit
der abzustützenden Trennwand 4 verbunden.
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Die
Wandabstützung 1 trägt einen
Brausekopf 6 der Duschabtrennung 2. Insbesondere
bildet der Brausekopf 6 eine Kopfbrause und ist lösbar mit der
Haltestange 3 verbunden, beim Darstellungsbeispiel verschraubt.
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Die
Haltestange 3 ist als Wasserzuleitung für den Brausekopf 6 ausgebildet
und raumwandseitig an eine Zuleitung 7 zur Wasserversorgung
angeschlossen.
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Bei
der dargestellten und bevorzugten Ausführungsform ist die Zuleitung 7 als
längenverstellbares,
insbesondere teleskopisch ausziehbares Rohr ausgebildet.
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Insbesondere
weist die Zuleitung 7 eine muffenartige oder buchsenartige
Halterung 8 auf, in die einerseits die Haltestange 3 mit
ihrem zugeordneten, vorzugsweise abgewinkelten und insbesondere
in vertikaler Richtung verlaufenden Ende und andererseits eine Rohrleitung 9,
eine Schlauchleitung oder dgl. der Zuleitung 7 anschließbar sind.
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Die
Längsverstellbarkeit
beträgt
vorzugsweise mindestens 5 cm, insbesondere 10 cm oder mehr.
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Beim
Darstellungsbeispiel sind die Haltestange 3 mit ihrem Ende
und die Rohrleitung 9 mit dem zugeordneten Ende auf entgegengesetzten
Seiten mit der Halterung 8 längs verstellbar verbindbar, insbesondere
in diese teleskopisch einsteckbar und vorzugsweise durch nicht dargestellte
Madenschrauben oder dgl. sicherbar.
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Die
Zuleitung 7 bzw. Halterung 8 hält bzw. lagert also die Haltestange 3,
wobei die Haltestange 3 insbesondere um eine vertikale
Achse A schwenkbar ist, zumindest bei gelockerter teleskopischer
Verbindung zur Halterung 8.
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Die
Zuleitung 7 verläuft
im montierten Zustand – also
Gebrauchszustand – vorzugsweise
im wesentlichen senkrecht zur Haltestange 3 und/oder vertikal.
Dementsprechend ist dann die Haltestange 3 insbesondere
in einer Horizontalebene um die Zuleitung 7 schwenkbar.
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Beim
Darstellungsbeispiel ist die Halterung 8 an der die Duschabtrennung 2 begrenzenden
Raumwand 5 oder einem sonstigen stationären Teil der Duschabtrennung 2 befestigt.
Da die Längenverstellung bzw.
teleskopische Ausziehbarkeit zwischen der Halterung 8 und
dem zugeordneten Ende der Haltestange 3 vorgesehen ist,
ist die Haltestange 3 immer bedarfsgerecht horizontal ausrichtbar
bzw. fein justierbar, ohne daß auf
eine derartige Feinjustierung bei der Befestigung der Halterung 8 geachtet
werden muß.
Dementsprechend ist die Brauserichtung des vorzugsweise starr mit
der Haltestange 3 verbundenen Brausekopfs 6 vertikal
ausrichtbar.
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Die
Zuleitung 7 bzw. deren Rohrleitung 9 führt vorzugsweise
zu einer üblichen
Duscharmatur 10, wie in 1 angedeutet,
oder dgl. Die vorgesehene Längsver stellbarkeit
zwischen der Rohrleitung 9 und der Halterung 8 ermöglicht hierbei
wiederum eine optimale Anpassung an die jeweiligen baulichen Gegebenheiten,
insbesondere bestehen dadurch verhältnismäßig große Toleranzen bei der Montage der
Halterung 8 hinsichtlich des Abstands zu der Duscharmatur 10 bzw.
bei der Wahl der Länge
der Rohrleitung 9. Wie bereits erläutert, kann an Stelle der Rohrleitung 9 jedoch
beispielsweise auch ein Schlauch oder dgl. verwendet werden.
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Beim
Darstellungsbeispiel ist die Halterung 8 mit einem Befestigungsfuß 11 direkt
an die Raumwand 5 schraubbar oder klebbar.
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Zur
Abdichtung sind in der Halterung 8 vorzugsweise nicht dargestellte
O-Ringe oder sonstige geeignete Dichtungsmittel vorgesehen.
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Je
nach Ausgestaltung, kann die Halterung 8 ggf. auch schellenartig
ausgebildet und nachträglich an
der Haltestange 3 bzw. Zuleitung 7 anbringbar sein
oder ggf. starr mit der Haltestange 3 verbunden sein. Bedarfsweise
kann die Halterung 8 auch im Bereich der Abwinkelung der
Haltestange 3 angeordnet sein und dort unmittelbar für eine Befestigung
an der Raumwand 5 sorgen.
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Bedarfsweise
können
an der Zuleitung 7 bzw. deren Rohrleitung 9 auch
zusätzliche,
nicht dargestellte Brauseköpfe
mit insbesondere im wesentlichen horizontaler oder schräger, ggf.
auch einstellbarer Brauserichtung angeordnet sein.
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Die
Haltestange 3 ist bei der dargestellten und bevorzugten
Ausführungsform
vorzugsweise ebenfalls als längenverstellbares,
insbesondere teleskopisch ausziehbares Rohr ausgebildet. Dadurch
ist die Abstützlänge der
Haltestange 3 einstellbar und die Trennwand 4 entsprechend
justierbar.
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Zusätzlich ist
bei der bevorzugten Ausführung
die Haltestange 3 derart ausgebildet, daß der Brausekopf 6 längs der
Haltestange 3 – insbesondere
unabhängig
von der Längenverstellbarkeit
der Haltestange 3 – verstellbar
ist, so daß der
Brausekopf 6 beispielsweise optimal relativ zu einer nicht
dargestellten Duschwanne der Duschabtrennung 2 bzw. innerhalb
der Duschabtrennung 2 längs
der Haltestange 3 positionierbar ist.
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Beim
Darstellungsbeispiel werden die genannten Verstellmöglichkeiten
der Haltestange 3 und des Brausekopfs 6 dadurch
realisiert, daß die
Haltestange 3 ein erstes, raumwandseitiges bzw. zuleitungsseitiges,
vorzugsweise gewinkeltes Rohrstück 12,
ein zweites, trennwandseitiges, vorzugsweise ebenfalls gewinkeltes
Rohrstück 13 und
ein Verbindungsstück 14 aufweist.
Das erste Rohrstück 12 und das
Verbindungsstück 14 sind
derart ausgebildet, daß die
Wasserzuführung
zum Brausekopf 6 sichergestellt wird. Das zweite Rohrstück 13 oder
Verbindungsstück 14 ist
vorzugsweise derart ausgebildet oder verschlossen, daß keine
unerwünschte
Wasserableitung zur Trennwand 4 hin erfolgt.
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Die
beiden Rohrstücke 12 und 13 sind
jeweils längenverstellbar,
insbesondere teleskopartig mit dem Verbindungsstück 14 verbindbar,
insbesondere in dieses einsteckbar und mittels nicht dargestellter
Madenschrauben oder dgl. festlegbar. Weiter sind geeignete Dichtungsmittel,
wie O-Ringe oder dgl., vorgesehen, um eine zumindest ausreichend wasserdichte
Verbindung zwischen dem Rohrstück 12 oder
ggf. 13 einerseits und dem vorzugsweise hohlen Verbindungsstück 14 andererseits
sicherzustellen.
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Die
einerseits zur Zuleitung 7 und andererseits zur Trennwand 4 hin
weisenden abgewinkelten Abschnitte der Rohrstücke 12, 13 sind
vorzugsweise derart lang bemessen, daß der Brausekopf 6 in
einer Horizontalebene oberhalb der Trennwand 4 angeordnet
ist. Dies ist einer universellen Einsetzbarkeit zuträglich, da
beispielsweise eine nach innen öffnende, in 1 nicht
dargestellte Tür
der Duschabtrennung 2 nicht mit dem Brausekopf 6 kollidieren
kann, sofern die Tür
nicht höher
als die Trennwand 4 ausgebildet ist.
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Zusätzlich kann
bei der bevorzugten Ausführung
der Haltestange 3 das Verbindungsstück 14 auch in einer
gewünschten
Schwenklage bzgl. der Längsachse
der Haltestange 3 und dementsprechend der Brausekopf 6 bedarfsgerecht
in einer gewünschten
Schwenklage festgelegt werden. Folglich bietet die vorschlagsgemäße Wandabstützung 1 auch
in dieser Hinsicht eine optimale Justagemöglichkeit.
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Die
Haltestange 3 bzw. deren zweites Rohrstück 13 ist am trennwandseitigen
Ende mit einer Verbindungseinrichtung 15 versehen, um die
Verbindung zur Trennwand 4 zu ermöglichen.
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Beim
Darstellungsbeispiel ist die Verbindungseinrichtung 15 U-förmig oder
schuhartig ausgebildet und um- bzw. übergreift die obere Horizontalkante 16 der
Trennwand 4. Die Verbindungseinrichtung 15 ist
klemmend mit der Trennwand 4 verbindbar, insbesondere durch
nicht dargestellte Madenschrauben oder dgl. Jedoch ist die Verbindungseinrichtung 15 grundsätzlich auch
in sonstiger Weise mit der Trennwand 4 oder einem nicht
dargestellten Rahmenteil der Trennwand 4 verbindbar, beispielsweise
durch Verschrauben, Verkleben oder dgl.
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Vorzugsweise
ist die Verbindungseinrichtung 15 um eine vertikale Achse
B zur Haltestange 3 bzw, zum zweiten Rohrstück 13 drehbar,
so daß die
Haltestange 3 und die Trennwand 4 um die Achse
B relativ zueinander schwenkbar sind.
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2 zeigt
in einer schematischen Draufsicht die vorschlagsgemäße Wandabstützung 1 und die
vorschlagsgemäße Duschabtrennung 2.
Die abzustützende
Trennwand 4 ist hier als gebogene Scheibe ausgebildet und
vorzugsweise im Bereich nur einer wandseitigen Vertikalkante befestigt,
beispielsweise durch ein Halteprofil 17, einen geeigneten
Beschlag oder dgl. Die Duschabtrennung 2 ist hier offen,
d.h. ohne Tür
ausgebildet. Statt dessen ist beabstandet zur Eintrittsöffnung 18 eine
zusätzliche Spritzwand 19 der
Duschabtrennung 2 angeordnet. Vorzugsweise sind die Trennwand 4 und
die Spritzwand 19 auf einer gemeinsamen, nicht dargestellten Duschwanne
oder dgl, angeordnet.
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3 zeigte
eine etwas modifizierte Ausführungsvariante.
Hier dient die Wandabstützung 1 der Abstützung einer
geraden Trennwand 4. Außerdem weist die Duschabtrennung 2 hier
optional eine Tür 20 auf.
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Jedoch
kann die Wandabstützung 1 bedarfsweise
auch zwischen zwei festen Raumwänden 5 oder
schräg
in einer aus festen Raumwänden 5 gebildeten
Ecke angeordnet sein. So kann generell eine Brauseanordnung – unabhängig von
der Wandabstützfunktion – gebildet
sein. Entsprechend sind vielfältige
Anordnungsmöglichkeiten
je nach den baulichen Gegebenheiten und Wünschen möglich.
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Aus
der obigen Beschreibung und aus den Konfigurationsbeispielen ergibt
sich, daß die
vorschlagsgemäße Wandabstützung 1 universell
einsetzbar ist und viel fältige
Justagemöglichkeiten
ermöglicht.
Dabei kann die Wandabstützung 1 für sehr verschiedenartige
Duschabtrennungen 2 eingesetzt werden.
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4 zeigt
in einer schematischen Darstellung eine zweite Ausführungsform
der vorschlagsgemäßen Wandabstützung 1 bzw.
Duschabtrennung 2. Nachfolgend werden lediglich wesentliche
Unterschiede gegenüber
der ersten Ausführungsform
hervorgehoben.
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Die
Brauseanordnung bzw. Wandabstützung 1 weist
zusätzlich
oder alternativ zu dem eine Kopfbrause bildenden Brausekopf 6 auch
mindestens eine Seitenbrause 21 auf. Beim Darstellungsbeispiel sind
beispielsweise mehrere Seitenbrausen 21 an der Zuleitung 7 angeordnet
und insbesondere angeschlossen.
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Die
Wandabstützung 1 weist
ferner vorzugsweise eine im Einbauzustand zumindest im wesentlichen
vertikal verlaufende Abstützung 22 auf,
die sich an die Haltestange 3, insbesondere dessen zweites Rohrstück 13,
anschließt.
Die Abstützung 22 kann verschiedenen
Zwecken dienen.
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Beim
Darstellungsbeispiel hält
die Abstützung 22 die
zugeordnete Trennwand 4 seitlich, wobei die Abstützung 22 wahlweise
innerhalb oder außerhalb
der Trennwand 4 bezüglich
des Duschinnenraums angeordnet sein kann. Beim Darstellungsbeispiel
ist die Abstützung 22 innerhalb
angeordnet.
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Die
Abstützung 22 ist
vorzugsweise mittels nicht dargestellter Halterungen 8,
Befestigungsfüßen 11,
geeigneten Beschlägen
oder dergleichen mit der zugeordneten Trennwand 4 verbunden
bzw. verbindbar, wie in 4 angedeutet. Die Abstützung 22 kann
jedoch auch an einer festen Raumwand 5 oder dergleichen
bedarfsweise befestigt werden.
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Die
Abstützung 22 erstreckt
sich vorzugsweise bis zum Boden. Alternativ kann die Abstützung 22 jedoch
auch in einem höheren
Bereich, beispielsweise etwa auf der halben Höhe oder in der oberen oder unteren
Hälfte
der Trennwand 4 enden.
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Die
Wandabstützung 1 ist
vorzugsweise im wesentlichen bogen- bzw. portalförmig ausgebildet. Insbesondere
verlaufen die Zuleitung 7 und die Abstützung 22 hierbei zumindest
im wesentlich parallel zueinander. Dies ist jedoch nicht unbedingt
erforderlich. Alternativ können
diese auch windschief verlaufen und/oder gebogen sein.
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Ein
besonderer Vorteil der vorliegenden Gestaltung liegt darin, daß der Abstand
der Zuleitung 7 und der Abstützung 22 vorzugsweise
einstellbar ist, insbesondere aufgrund der vorzugsweise teleskopischen
Längenverstellbarkeit
der Haltestange 3. Jedoch kommen hier auch andere Verstellmöglichkeiten
in Betracht. Beispielsweise mittels flexibler Abschnitte, durch
Gelenke oder dergleichen.
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Um
eine optimal Anpassung an die jeweiligen baulichen Gegebenheiten
zu ermöglichen
kann im Bereich der Abstützung 22,
insbesondere zur Haltestange 3 hin, ebenfalls eine Längenverstellbarkeit, insbesondere
teleskopische Verstellbarkeit – vorzugsweise
entsprechend der durch die Halterung 8 auf der anderen
Seite im Bereich der Zuleitung 7 realisiert – vorgesehen
sein. Diese Längenverstellbarkeit
der Abstützung 22 kann
alternativ oder zusätzlich auch
im Bereich des unteren Endes der Abstützung 22 vorgesehen
sein, insbesondere wenn sich die Abstützung 22 bis zum Boden
erstreckt und auf diesem abstützt,
um eine individuelle Anpassung an bauliche Gegebenheiten zu ermöglichen.
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Aus
dem Vorgenannten ergibt sich, daß die vorschlagsgemäße Wandabstützung 1 nicht
unbedingt einer Abstützung
der Trennwand 4 dienen muß. Vielmehr kann die Wandabstützung 1 auch
nur an stationären
Raumwänden 5 – beispielsweise über Eck
oder zwischen gegenüberliegenden
Wänden 5 – angeordnet
werden. In diesem Fall handelt es sich mehr um eine Brauseanordnung
als um eine Wandabstützung.
Entsprechend ist der Begriff "Wandabstützung" bei der vorliegenden
Erfindung vorzugsweise in diesem weiten Sinne zu verstehen.
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Die
Abstützung 22 ist
vorzugsweise ebenfalls als Zuleitung ausgebildet und bedarfsweise
mit Seitenbrausen 21 versehen, wie in 4 angedeutet.
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Besonders
bevorzugt sind die Seitenbrausen 21 der Zuleitung 7 einerseits
und der Abstützung 22 andererseits
zum Duschinnenraum hin gerichtet bzw. gegeneinander gerichtet. Insbesondere
sind gemäß einer
nicht dargestellten Ausführungsvariante
die Zuleitung 7 und die Abstützung 22 zumindest
im wesentlichen baugleich ausgebildet.
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In
der einfachsten Variante dient die Duscharmatur 10 – beispielsweise
ein Umsteller oder Thermostat – einer
gemeinsamen Steuerung der Kopfbrause 6 und der Seitenbrausen 21.
Je nach Ausführung
der Anschlüsse
und fluidischen Verbindungen in der Zuleitung 7, in der
Haltestange 3 und in der Abstützung 22 ist es jedoch
auch möglich,
beispielsweise die Seitenbrausen 21 einerseits und die
Kopfbrause 6 andererseits unabhängig voneinander zu steuern.
In diesem Fall ist insbesondere die Zuleitung 7 und die
Haltestange 3 nicht lediglich als ein einfaches hohles
Rohr oder dergleichen ausgebildet, sondern mit zwei entsprechenden,
unterschiedlichen Wasserzuführungen
im Innenraum versehen. Bedarfsweise können beispielsweise zwei geeignete
Schläuche
in der Zuleitung 7 vorgesehen sein, die einerseits einer Versorgung
der Kopfbrause 6 und andererseits einer Versorgung der
Seitenbrausen 21 dienen. Jedoch sind hier auch andere konstruktive
Lösungen
möglich.
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Gemäß einer
Ausführungsvariante
können die
Seitenbrausen 21 einzelweise öffen- und schließbar sein,
beispielsweise durch Verdrehen des jeweiligen Brausekopfes. Dies
ermöglicht
auf einfache Weise – insbesondere
zusammen mit einer gemeinsamen Duscharmatur 10 – eine individuelle
Einstellung und Änderung
der Wasserzuführung über die
Seitenbrausen 21 in den Duschinnenraum.
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Insbesondere
ist die vorschlagsgemäße Wandabstützung 1 als
Bausatz mit verschiedenen Komponenten ausgebildet, die eine universelle
Anpassung an jeweils baulichen Gegebenheiten ermöglichen, wobei insbesondere
unterschiedliche Rohrlängen,
Winkelstücke,
Verbindungsstücke,
Befestigungsfüße, Halterungen
und dergleichen bedarfsgerecht miteinander kombinierbar sind. So
ist es dann beispielsweise auch möglich, die Seitenbrausen 21 nur
bedarfsweise und insbesondere nur an den jeweils gewünschten
Stellen bzw. mit der jeweils gewünschten
Ausrichtung einzubauen.