DE202005003291U1 - Tauwerk bzw. Schnüre oder Seile mit Antifoulingeigenschaften sowie Fischereinetze, diese Schnüre oder Seile enthaltend - Google Patents
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Abstract
Aus
Filamenten, Fasern und/oder Garnen gefertigtes Seil (1), insbesondere
aus einander parallelen Fäden
bestehendes Kunststoffseil, mit Antifoulingeigenschaften zur Verwendung
in der Marikultur oder Aquakultur oder im Bereich der Schifffahrt,
dadurch gekennzeichnet, dass das Seil aus ein oder mehreren Litzen (6)
mit einer Ummantelung (3) aus mineralischen Fasern oder Filamenten
und/oder E-Glasfasern, jeweils mit einem SiO2-Anteil
von mehr als 50 Gew.-%, besteht.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft aus Filamenten, Fasern und/oder Garnen gefertigtes biozidfreies Tauwerk bzw. Schnüre oder Seile mit Antifoulingeigenschaften, welche in der Marikultur oder Aquakultur oder im Bereich der Schifffahrt eingesetzt werden. Weiterhin betrifft die Erfindung Netzgeflechte, insbesondere Fischereinetze, welche aus den vorgenannten Schnüren oder Seilen mit Antifoulingeigenschaften hergestellt worden sind. Diese Schnüre oder Seile bilden die netzbildenden Stränge, d. h. die Netzmaschenschenkel der Netzgeflechte, welche an Verbindungsstellen durch Knoten miteinander verbunden sind. Die erfindungsgemäßen Netze können im Bereich der Fischerei sowie in der Marikultur und Aquakultur zur Herstellung von Netzgehegen in der Fischaufzucht verwendet werden. Im Zusammenhang der vorliegenden Erfindung wird unter Marikultur und Aquakultur die Aufzucht aquatischer Organismen wie von Fischen, Mollusken, Crustaceen aber auch Pflanzen unter kontrollierten Bedingungen in Süß- als auch Salzwasser bis zur Marktreife verstanden.
- Trotz der Erfolge bereitet die Marikultur und Aquakultur ähnliche Probleme wie die Massenhaltung anderer Tierarten. Durch mangelnde Bewegungsfreiheit werden Zuchtfische z.B. anfällig für Krankheiten, sie müssen daher mit Stärkungsmitteln und Medikamenten gefüttert werden.
- Die Kultursysteme für die Aquakultur (oder auch für die Marikultur) sind unter anderem auch Netzkäfige, in denen verschiedene Fische, Muscheln, Pflanzen etc. gehalten werden können. Die Oberflächen der Fischnetze in aquatischen Lebensräumen werden aber normalerweise innerhalb kürzester Zeit von festsetzenden pflanzlichen und tierischen Organismen besiedelt. Hier handelt es sich im wesentlichen um Bakterien, Einzellern, Algen, Pilzen, Seepocken und auch Muscheln.
- Es kommt daher in aquatischen Lebensräumen darauf an, Oberflächen vor klebrigen Biopolymeren zu schützen, die einen Biofoulingprozess einleiten.
- Spezielle Oberflächenbeschichtungen, sogenannte Antifoulingbeschichtungen sollen daher den Bewuchs an diesen Fischnetzen oder Fischkäfigen verhindern.
- Weiterhin besteht aber auch die Möglichkeit Antifoulingverbindungen (Biozide) einzusetzen. Hier handelt es sich beispielsweise um Metallionen, die aber auch durch Absorption über die Kiemen oder die Nahrung in den Fisch gelangen können. Weiterhin wird auch versucht die Netze und Käfige mit TBT zu behandeln (was inzwischen verboten ist).
- Das Fouling verursacht aber technische und finanzielle Schwierigkeiten bei den Erzeugern; es werden die Netzgewichte erhöht, es finden Absorptionen, Verstopfung der Netze und Käfige statt und es zeigt sich ein erhöhter Wasserwiderstand oder auch verringerter Wasserdurchlass statt.
- Als Netzmaterial für die Aquakultur wurden bislang knotenlose, kettengewebte Netze seit etwa 1955 eingesetzt und zwar als sogenannte einfonturige Netze auf rechts/links-Raschelmaschinen hergestellt. Diese relativ feinen, engmaschigen Netze wurden von der Bindung her in erster Linie auf eine hohe Laufmaschensicherheit ausgelegt.
- Seit etwa 10 Jahren werden aber auch knotenlos gewirkte Sicherheitsnetze, die nach der rechts/rechts-Kettentechnik hergestellt werden können, eingesetzt.
- Bekannte geknotete Fischereinetze sind prinzipiell so hergestellt, dass die Maschenfäden an den Kreuzungsstellen durch Knoten verbunden sind. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Nassfestigkeit der Knoten zu wünschen übrig lässt und ein Teil der kultivierten Fische aufgrund der entstehenden Durchlässigkeit der Netze entweichen kann, was nachteilig ist.
- Fischernetze bestehen üblicherweise aus Natur- oder Kunstfasersträngen, insbesondere aus Polyamiden, und/oder Polyolefinen, wobei Polypropylen oder Polyethylen bevorzugt ist. Die Kunstfaserstränge haben zwar ein geringes spezifisches Gewicht, verschleißen aber auch schnell.
- Daher besteht in der Industrie ein großer Bedarf an alternativen Netzgeflechten, die vor Bewuchs geschützt sind.
- Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, neuartige biozidfreie Schnüre oder Seile und daraus herstellbare Netzgeflechte mit Antifoulingeigenschaften zur Verwendung für die Marikultur und Aquakultur bereitzustellen, wobei die Netze netzmaschenbildende Stränge aufweise, welche an Knotenstellen miteinander verbunden sind.
- Diese obige Aufgabe wird durch die aus Filamenten, Fasern und oder Garnen gefertigten biozidfreien Schnüre oder Seile mit Antifoulingeigenschaften gemäß Anspruch 1 gelöst. Die erfindungsgemäßen Seile können aus ein oder mehreren Litzen bestehen, die mit einer Ummantelung aus mineralischen Fasern oder Filamenten und/oder E-Glasfasern, jeweils mit einem SiO2-Anteil von mehr als 50 Gew.-%, bestehen, wobei die Litzen üblicherweise aus Kunststoffmaterialien wie z. B. Polyamiden, Polyestern oder Polyolefinen wie Polyethylen oder Polypropylen oder aus Naturfasern gebildet werden.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die Oberfläche der Ummantelung oder des Geflechts im wesentlichen von freien Basaltfasern und/oder von E-Glasfasern gebildet.
- Die obige Aufgabe wird weiterhin durch Netzgeflechte mit Antifoulingeigenschaften zur Verwendung in der Marikultur oder Aquakultur mit netzmaschenbildenden Strängen, d.h. Netzmaschenschenkel, welche an den Kreuzungsstellen durch Knoten miteinander verbunden sind, gemäß Anspruch 7 gelöst. Die Stränge sind erfindungsgemäß aus Geflechten mit ein- oder mehrlitzigen Kerneinlagen hergestellt oder aus ein- oder mehradrigen geflochtenen oder gewirkten Kernen oder aus ummantelten Schnüren oder Seilen, die mit mineralischen Fasern oder Filamenten und/oder von E-Glasfasern, jeweils mit einem SiO2-Anteil von mehr als 50 Gew.-%, ummantelt sind (siehe Anspruch 7).
- Die erfindungsgemäß für die Geflechte oder die Ummantelung mit Kerneinlage verwendeten mineralischen Fasern enthalten mehr als 50 Gew.-% SiO2, bevorzugt mehr als 55 Gew.-% SiO2. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden Basaltfasern verwendet, die einen hohen Al2O3 Gehalt, z. B. einen Al2O3 Gehalt von höher als 16 Gew.-% und einen niedrigen CaO, MgO Gehalt, z. B. ein CaO, MgO Gehalt von weniger als 8 Gew.-%, z. B. zwischen 5 und 8 Gew.-% aufweisen.
- Die in einer erfindungsgemäßen alternativen Ausführungsformen eingesetzten E-Glasfasern weisen einen SiO2 Gew.-% Anteil von 55 Gew.-% und einen Al2O3 Anteil von 15 Gew.-% auf. Der CaO, MgO Anteil liegt sehr hoch, d.h. zwischen 18 und 24 Gew.-%.
- Die erfindungsgemäß eingesetzten Basaltfasern sind endlosgezogene Basaltfasern und werden typischerweise aus einer Basaltschmelze in großtechnischem Maßstab gewonnen und weisen eine Temperaturbeständigkeit von bis zu 600°C auf. Verfahren zur Herstellung von Basaltfasern werden zum Beispiel in
DE 29 09 148 A sowie inDE 35 09 424 A1 beschrieben. Die erfindungsgemäß eingesetzten Basaltfasern weisen eine thermische Beständigkeit im Bereich von mindestens –260°C bis +600°C auf, haben eine Sinterungstemperatur von 1050°C, eine Wärmeleitzahl von 0,031 bis 0,038 K. Bei den physikalischen Eigenschaften weisen sie einen Faserdurchmesser von 7 bis 17 μm auf sowie einen Tex von 25 bis 2650. Das spezifische Gewicht beträgt 2,6 bis 2,8 kg/dm3. Die chemischen Eigenschaften nach 3 Stunden bei Behandlung in kochendem Wasser sind ein Gewichtsverlust von 1,6%; bei Behandlung in 2 n NaOH ein Gewichtsverlust von 2,75% und in 2 n HCl ein Gewichtsverlust von 2,2%. - Die Stränge bzw. Netzmaschenschenkel der erfindungsgemäßen Netzgeflechte sind aus Seilen oder Schnüren gebildet, welche nach verschiedenen Macharten gefertigt sein können (vergleiche
1 bis7 ). In einer besonderen Ausführungsform können daher die Stränge ein- oder mehrlitzig sein, insbesondere 4-litzig und in Form eines Rundgeflechts mit Kerneinlage, d.h. auch als Doppelgeflecht mit geflochtenem Kern vorliegen. Eine andere Ausführungsform besteht in einem Spiralgeflecht, welches durch und durch geflochten ist. - In einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform liegen die Stränge in Form eines Kern-Mantel-Geflechts, mit einer Kerneinlage aus parallelen Garnen oder Fasern vor. In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung liegt der Kern 8-schäftig (8-litzig) vor und wird hauptsächlich bei größeren Durchmessern verwendet.
- Die Garne oder Fasern für die Kerneinlage bestehen erfindungsgemäß aus thermoplastischen Kunststoffen wie Polyamiden, Polyestern, Polyolefinen, insbesondere Polypropylen, Polyethylen und Gemischen der vorgenannten Materialien. Bei den Polyamiden ist insbesondere Polyamid-6, Polyamid-66, Polyamid-11 und Polyamid-12 bevorzugt.
- Die Rovings oder Garne der Basaltfasern oder E-Glasfasern, die für die Ummantelung der Kerneinlage für die Geflechte eingesetzt werden, weisen Feinheiten von 50 bis 5.000 dtex, insbesondere von 200 bis 1.000 dtex auf.
- Erfindungsgemäß haben die Netzgeflechte entweder eine rhombische Maschenstellung oder eine quadratische Maschenstellung. Die rhombische Maschenstellung ist die handelsübliche Form mit schräg diagonalem Verlauf der Maschenschenkel.
- Die quadratische Maschenstellung zeigt einen randparallelen Verlauf der Maschenschenkel. Die Maschengröße der Netze ist erfindungsgemäß 5 bis 70 mm, was die Standard-Maschengröße darstellt.
- In einer besonderen Ausführungsform können die Maschenschenkel aus zwei Schnüren oder Seilen gebildet sein. Weiterhin können die Maschenschenkel zusätzliche Verstärkungsfäden enthalten, die vor und nach einer Kreuzungsstelle in jeweils den ein- und derselben Schnur angehörenden Netzmaschenschenkeln verlaufen.
- Die Erfindung wird nun anhand von Beispielen für verschiedene Macharten von Seilgeflechten, Netzgeflechten, Maschengrößen und Maschenstellungen näher erläutert, ohne sie jedoch darauf einzuschränken.
- Die Erfindung ist weiterhin in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
-
1 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Seil mit einem außenseitig angebrachten Mantel aus Basaltfasern. -
2 eine Variante zu1 mit einem Seil aus einzeln ummantelten Litzen. -
3a einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes 3-litziges Seil, und -
3b einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes 4-litziges Seil. -
4 zeigt eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Rundgeflecht mit Kerneinlage, welches auch als Doppelgeflecht mit geflochtenem Kern vorliegen kann. -
5 zeigt eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Spiralgeflecht, durch und durch geflochten. -
6 zeigt ein erfindungsgemäßes Kern-Mantelgeflecht mit einer Kerneinlage aus parallelen Garnen und Fasern. -
7 zeigt ein erfindungsgemäßes Quadratgeflecht, 8-litzig, welches hauptsächlich bei größeren Durchmessern ab 24 mm verwendet wird und spleißbar ist. -
8 zeigt schematisch die bei den erfindungsgemäßen Netzen verwendeten Standardmaschengrößen von 5 bis 70 mm. -
9 zeigt beispielhaft eine rhombische Maschenstellung der erfindungsgemäßen Netze mit schräg, diagonalem Verlauf der Maschenschenkel. -
10 zeigt eine quadratische Maschenstellung der erfindungsgemäßen Netze mit randparallelem Verlauf der Maschenschenkel. -
1 und2 zeigen in Form eines Beispiels einen Querschnitt durch ein Seil (1 ), das aus einem monofilen oder multifilen Kern (5 ) oder einer sogenannten Seele und einer außenseitigen Ummantelung (3 ) besteht. Zwischen diesen beiden Lagen können ein oder mehrere Zwischenlagen (4 ) vorhanden sein. Die Ummantelung (3 ) und die Zwischenlage (4 ) bestehen aus mehreren Litzen (6 ). Auch der Kern (5 ) kann mehrere Litzen aufweisen. Das Seil (1 ) kann in beliebiger Weise hergestellt sein, z. B. als geflochtenes oder geschlagenes Seil. Dieser Seilaufbau kann für beide Ausführungsformen gleich oder unterschiedlich sein. Eine Kern-Mantelkonstruktion ist nicht zwingend erforderlich. Das Seil (1 ) kann auch im Ganzen geflochten oder gedreht sein. - Das Seil hat eine Ummantelung (
3 ) aus Basaltfasern oder Filamenten. Die für die Ummantelung (3 ) eingesetzten Basaltfasern oder Filamente haben eine Feinheit von 50 bis 5.000 dtex, insbesondere von 200 bis 1.000 dtex und werden insbesondere als Rovings eingesetzt. - Das Seil (
1 ) besteht aus synthetischen, natürlichen oder gemischten Fasern bzw. Garnen, die z. B. aus Polyester, Polyamid, Polyethylen, Hanf, Sisal oder beliebigen anderen geeigneten Rohstoffen bestehen. Die Fasern besitzen unterschiedliche Oberflächenenergien. - Der Antifoulingeffekt der erfindungsgemäßen Ummantelung aus Basaltfasern oder Filamenten bzw. der erfindungsgemäßen Basaltfasergeflechte lässt sich aus folgenden Versuchen ableiten:
Dazu wurden Teströhren mit 100 tex Basaltfasergewebe in einer Experimentalstation im Hafen von Norderney im Wasser ausgelagert und 114 Tage exponiert. Inspektionen des Bewuchses wurden jeweils monatlich, d. h. nach ein, zwei, vier und sechs Monaten vorgenommen. Die Testmuster zeigten ein zufriedenstellendes Ergebnis, d. h. der Bewuchs von Seepocken wurde reduziert. Hydrozoen siedelten sich zahlreich an, erreichten aber keine große Biomasse. Miesmuscheln meiden im übrigen die Faseroberfläche, Seepocken siedelten sich in geringer Dichte an und sind im Wachstum gehemmt. - Die Antifoulingwirkung der erfindungsgemäßen Basaltfaserummantelung bzw. des Basaltfasergeflechtes wird daher wahrscheinlich durch die Flexibilität der Oberfläche hervorgerufen. Die ansiedelungsbereiten Larven der Bewuchsorganismen erkennen das Gewebe nicht als stabile Oberfläche an und meiden es deshalb. Da den Larven eine beschränkte Zeit bleibt, eine geeignete Stelle zur Ansiedelung zu finden, werden auch ungünstig erscheinende Oberflächen besiedelt, wenn keine besseren Alternativen zur Verfügung stehen. Dies war aber bei dem erfindungsgemäßen Basaltfasergeflecht bzw. der Basaltfaserummantelung nicht der Fall und die vorliegenden Ergebnisse schließen auf eine Verzögerung und/oder Reduzierung des Bewuchses durch Muscheln, Seepocken und Algen.
- Neben der Antifoulingwirkung ist eine mechanische Stabilität der erfindungsgemäßen Seile bzw. Netzkonstruktionen im Seewasser eine wesentliche Voraussetzung für die Vermarktung. Es gibt bislang keine Anzeichen dafür, dass die Stabilität der erfindungsgemäßen Netze für einen Langzeiteinsatz in Seewasser nicht geeignet ist.
- Wie in den
1 und2 verdeutlicht ist, kann die Aufbringung der Ummantelung (3 ) auf verschiedene Weise durchgeführt werden. In der Variante von1 steht die Ummantelungen außenseitig. - In der Variante von
2 können eine oder mehrere Litzen vor der Seilherstellung einzeln ummantelt werden. - Varianten der beschriebenen erfindungsgemäßen Ausführungsformen sind in verschiedener Weise möglich. So kann zum einen der innere Aufbau des Seils (
1 ) in beliebiger Weise variieren, wobei die Ummantelung sich entsprechend ändert. Auf eine Zwischenlage (4 ) kann z. B. verzichtet werden. Ferner kann das Seil (1 ) aus beliebigen Fasern hergestellt sein. Dies können neben Synthesefasern auch Naturfasern sein. Für die einzelnen Litzen (6 ) können hierbei auch unterschiedliche Materialien oder Materialmischungen verwendet werden. Die Litzen können aber auch in einer anderen Ausführungsform der Erfindung mit Imprägniermitteln (2 ) wie z. B. Fluorcarbonverbindungen imprägniert sein. -
- 1
- Seil
- 2
- Imprägnierung
- 3
- Ummantelung, Außenlage
- 4
- Zwischenlage
- 5
- Kern, Seele
- 6
- Litze
Claims (17)
- Aus Filamenten, Fasern und/oder Garnen gefertigtes Seil (
1 ), insbesondere aus einander parallelen Fäden bestehendes Kunststoffseil, mit Antifoulingeigenschaften zur Verwendung in der Marikultur oder Aquakultur oder im Bereich der Schifffahrt, dadurch gekennzeichnet, dass das Seil aus ein oder mehreren Litzen (6 ) mit einer Ummantelung (3 ) aus mineralischen Fasern oder Filamenten und/oder E-Glasfasern, jeweils mit einem SiO2-Anteil von mehr als 50 Gew.-%, besteht. - Seil gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als mineralische Fasern oder Filamente Basaltfasern oder Basaltfilamente verwendet werden und die Oberfläche der Ummantelung (
3 ) überwiegend von freien Basaltfasern und/oder von E-Glasfasern gebildet wird. - Seil gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Litzen des Seils einzeln mit den mineralischen Fasern oder Filamenten und/oder E-Glasfasern ummantelt sind.
- Seil gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Filamente, Fasern, und/oder Garne der ein oder mehreren Litzen (
6 ) aus einem Material bestehen, ausgewählt aus der Gruppe, die aus Polyamiden, Polyestern, Polyolefinen, insbesondere Polypropylen, Polyethylen, und Gemischen aus Polypropylen und Polyethylen, und aus der Gruppe der Naturfasern besteht. - Seil gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Herstellung der Ummantelung (
3 ) verwendeten Basaltfaser-Rovings und -Garne eine Feinheit von 50 bis 5.000 dtex, insbesondere von 200 bis 1000 dtex, aufweisen. - Seil gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die für die eine oder mehrere Litzen (
6 ) verwendeten Filamente, Fasern oder Garne eine Feinheit von 5 bis 50 μm aufweisen. - Netzgeflecht mit Antifoulingeigenschaften zur Verwendung in der Marikultur und Aquakultur mit netzmaschenbildenden Strängen (Netzmaschenschenkeln), welche an Knotenstellen miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Stränge aus Geflechten mit ein- oder mehrlitzigen Kerneinlagen (
5 ), oder aus mit mineralischen Fasern oder Filamenten und/oder E-Galsfasern ummantelten Schnüren oder Seilen (1 ) gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 6 bestehen, wobei die Geflechte oder die Ummantelung (3 ) aus mineralischen Fasern oder Filamenten und/oder E-Glasfasern, jeweils mit einem SiO2-Anteil von mehr als 50 Gew.-% bestehen, und die Verbindung der Stränge an den Kreuzungsstellen durch Knoten erfolgt. - Netzgeflecht gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass als mineralische Fasern oder Filamente Basaltfasern oder Basaltfilamente verwendet werden und die Oberfläche der netzmaschenbildenden Stränge überwiegend von freien Basaltfasern und/oder von E-Glasfasern gebildet wird.
- Netzgeflecht gemäß Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Geflechte mit Kerneinlage (
5 ) Rundgeflechte, Doppelgeflechte, Spiralgeflechte, Kern-Mantel-Geflechte oder Quadratgeflechte sind. - Netzgeflecht gemäß einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Kerneinlagen (
5 ) aus parallelen Garnen oder Fasern oder aus den geflochtenen oder gewirkten Kernen bestehen. - Netzgeflecht gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialien für die Kerneinlage (
5 ) ausgewählt sind aus der Gruppe, die aus Polyamiden, Polyestern, Polyolefinen, insbesondere Polypropylen, Polyethylen, und Gemischen aus Polypropylen und Polyethylen, besteht. - Netzgeflecht gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Maschenverlauf eine rhombische Maschenstellung mit schräg diagonalem Verlauf der Maschenschenkel oder eine quadratische Maschenstellung mit rundparallelem Verlauf der Maschenschenkel aufweist.
- Netzgeflecht gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung des Geflechts oder der Ummantelung (
3 ) Rovings und Garne mit einer Feinheit von 50 bis 5.000 dtex, insbesondere von 200 bis 1.000 dtex, verwendet werden und insbesondere das aus den Garnen hergestellte Geflecht eine Flächengewicht von 70 bis 5.500 g/m2, insbesondere von 150 bis 1.500 g/m2, aufweist. - Netzgeflecht gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die für die Kerneinlage (
5 ) verwendeten Kunststofffasern eine Feinheit von 5 bis 50 μ aufweisen. - Netzgeflecht gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzmaschenschenkel aus zwei Seilen oder Schnüren gebildet sind.
- Netzgeflecht gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzmaschenschenkel zusätzliche Verstärkungsfäden enthalten, die vor und nach einem Knoten in jeweils den ein- und derselben Schnur angehörenden Netzmaschenschenkeln verlaufen.
- Netzgeflecht gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass es Maschengrößen im Bereich von 5 bis 70 mm aufweist.
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