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DE202005002626U1 - Regalsystem - Google Patents

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DE202005002626U1
DE202005002626U1 DE200520002626 DE202005002626U DE202005002626U1 DE 202005002626 U1 DE202005002626 U1 DE 202005002626U1 DE 200520002626 DE200520002626 DE 200520002626 DE 202005002626 U DE202005002626 U DE 202005002626U DE 202005002626 U1 DE202005002626 U1 DE 202005002626U1
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Abstract

Aufbau- und wieder abbaubares, insbesondere aus Metall bestehendes, Regalsystem zur Präsentation von Waren, insbesondere von Gegenständen wie Bücher, Flaschen, Dosen, Nahrungsmittel, Kosmetik oder dergleichen, bestehend aus zumindest zwei Regalen (1), wobei jeweils benachbarte Regale (1) entlang zumindest einer der jeweils benachbarten Seitenkanten (6) in einem engen Abstand in etwa nebeneinander angeordnet sind, wobei jedes Regal (1) zwei vertikal und im Abstand zueinander, insbesondere parallel, angeordnete und vorzugsweise flächig ausgebildete Seitenwände (2) aufweist, mit wenigstens einer Ablagenfläche (4) für die darauf zu präsentierende Ware versehen ist, und ferner je Ablagenfläche (4) wenigstens zwei vorzugsweise in etwa L-förmige Ablagenhalterungen (5), die jeweils an einer Befestigungseinrichtung lösbar anbringbar sind und auf denen die jeweilige Ablagenfläche (4) oberseitig anbringbar ist, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass benachbarte Regale (1) im Bereich ihrer einander zugewandten vorderen Seitenkanten (6) über ein den Freiraum (9) optisch verschließendes Verbindungselement (10) miteinander verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein im Wesentlichen werkzeugfrei aufbau- und wieder abbaubares, insbesondere aus Metall bestehendes, Regalsystem zur Präsentation von Waren, insbesondere von Gegenständen wie Bücher, insbesondere von Gegenständen wie Bücher, Flaschen, Dosen, Nahrungsmittel, Kosmetik oder dergleichen, bestehend aus zumindest zwei Regalen, wobei jeweils benachbarte Regale entlang zumindest einer der jeweils benachbarten Seitenkanten in einem engen Abstand in etwa nebeneinander angeordnet sind, wobei jedes Regal zwei vertikal und im Abstand zueinander, insbesondere parallel, angeordnete und vorzugsweise flächig ausgebildete Seitenwände aufweist, mit wenigstens einer Ablagenfläche für die darauf zu präsentierende Ware versehen ist, und ferner je Ablagenfläche wenigstens zwei vorzugsweise in etwa L-förmige Ablagenhalterungen, die jeweils an einer Befestigungseinrichtung lösbar anbringbar sind und auf denen die jeweilige Ablagenfläche oberseitig anbringbar ist, aufweist.
  • Aus der Praxis bekannte Regalsysteme, die aus mehreren nebeneinander angeordneten Metallregalen bestehen, werden beispielsweise zur Präsentation von Waren in Verkaufsstätten eingesetzt. Das Regal weist zwei parallel zueinander angeordnete Seitenwände auf, die die übereinanderliegenden Ablagenfläche begrenzen. Üblicherweise ist rückseitig eine Befestigungseinrichtung beispielsweise in Form einer Schiene vorgesehen, in die insbesondere in etwa L-förmige Ablagenhalterungen eingehakt werden. Als nachteilig erweist sich, dass zwischen benachbarten Regalen immer ein Spalt verbleibt, was durch Unebenheiten des Untergrundes verstärkt wird. Daher werden benachbarte Regale teilweise miteinander verschraubt, was aber lediglich bei einer Anordnung der Regale in einer Flucht möglich ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die vorgenannten Nachteile zu vermeiden und ein Regalsystem anzugeben, bei dem die einzelnen Regale zumindest in einem gewissen Maße gegeneinander ausgerichtet werden können und die Regale hinreichend untereinander verbunden werden.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass benachbarte Regale im Bereich ihrer einander zugewandten vorderen Seitenkanten über ein den Freiraum optisch verschließendes Verbindungselement miteinander verbunden sind. Bei dem Verbindungselement kann es sich um ein vollständig geschlossenes flächiges Gebilde handeln. Es ist aber auch durchaus möglich, dass das Verbindungselement beispielsweise Löcher aufweist, so dass gleichwohl der Freiraum blickdicht optisch verschlossen wird. In einem solchen Fall kann beispielsweise in dem Freiraum eine Beleuchtungseinrichtung zwischen den Seitenwänden benachbarter Regale vorgesehen sein. Das Verbindungselement kann so ausgebildet sein, dass die Vorderseiten der Regale eine konkave oder eine konvexe Kontur ausweisen können. Selbstverständlich ist auch die Anordnung der Regale eines Regalsystems in einer Flucht möglich. Als Befestigungseinrichtung können beispielsweise rückseitig vorgesehene vertikal verlaufende Befestigungsschienen vorgesehen sein, an denen die betreffenden Ablagenhalterungen befestigt werden.
  • Das Verbindungselement kann eine im Wesentlichen U-förmige Ausgestaltung bestehend aus einem frontseitigen sichtbaren Stegbereich und zwei im Bereich der jeweiligen Seitenkanten vorgesehenen, insbesondere angeformten, in der Montageposition nach hinten weisenden Schenkeln, aufweisen.
  • Dabei können zusätzlich die freien Enden der beiden Schenkel eines Verbindungselementes jeweils einen auswärts weisenden Endschenkelbereich aufweisen. In einer solchen Ausgestaltung sind die Endschenkelbereiche voneinander wegweisend ausgerichtet. Die Endschenkelbereiche können einteilig aber auch mehrteilig mit dem Verbindungselement ausgebildet sein.
  • Die vordere Seitenkante zumindest einer Seitenwand kann einen bezogen auf das Regal, dessen Bestandteil die Seitenwand ist, nach außen gerichteten Bereich aufweisen.
  • Dabei ist vorzugsweise das freie Ende des Bereiches unter Bildung eines Anlagebereichs nach hinten abgewinkelt. Die Anlagenbereiche sind dabei in etwa parallel zu der Seitenwand. Eine solche Ausgestaltung bietet sich insbesondere an, wenn ein Verbindungselement mit einer im wesentlichen U-förmigen Ausgestaltung eingesetzt wird. Dann liegen im verbundenen Zustand die Anlagenbereiche mit dem korrespondierenden Schenkel aneinander. Die Ausrichtung zweier benachbarter Regale zueinander kann beispielsweise durch die Ausrichtung der Schenkel des Verbindungselementes bestimmt werden. Die Endschenkelbereiche verhindern, dass ein eventuell verbleibender Spalt zwischen dem Anlagebereich und dem Schenkel rückseitig verdeckt wird.
  • Zumindest eine Seitenwand, vorzugsweise ein Anlagebereich einer Seitenwand, kann auf der dem Verbindungselement zugewandten Seite zumindest einen, insbesondere als Haken mit einem orthogonal zur Seitenwand ausgerichteten Stegbereich und hiervon abgewinkelten und parallelen zum Anlagebereich ausgerichteten Endbereich ausgebildeten, Vorsprung aufweisen und der korrespondierende Schenkel des Verbindungselementes kann mit zumindest einer mit dem jeweiligen Vorsprung zusammenwirkenden Gegenfläche versehen sein. Die Gegenfläche kann beispielsweise als Ausnehmung ausgebildet sein, durch die der Vorsprung durchgreift. Um ein unbeabsichtigtes Lösen zu verhindern, kann der eingeführte Vorsprung beispielsweise durch eine senkrecht zur Einführrichtung erfolgende Verschiebung verriegelt werden.
  • Alternativ kann zumindest ein Schenkel auf der Seite, die der Seitenwand zugewandt ist, zumindest einen, insbesondere als Haken mit einem orthogonal zum Schenkel ausgerichteten Stegbereich und hiervon abgewinkelten und parallelen zum Schenkel ausgerichteten Endbereich ausgebildeten, Vorsprung aufweisen und die korrespondierende Seitenwand, insbesondere der korrespondierende Anlagebereich einer Seitenwand kann mit zumindest einer mit dem jeweiligen Vorsprung zusammenwirkenden Gegenfläche versehen sein. Auch hier kann die Gegenfläche beispielsweise als Ausnehmung ausgebildet sein.
  • Selbstverständlich ist auch eine Kombination dahingehend möglich, dass der eine Schenkel des Verbindungselementes zumindest einen insbesondere als Haken ausgebildeten Vorsprung und der andere Schenkel zumindest eine mit einem Vorsprung zusammenwirkende Fläche aufweisen. In diesem Fall sind die dem jeweiligen Schenkel entsprechenden Anla gebereiche einer Seitenwand bzw. die Seitenwand so ausgebildet, dass eine Verriegelung möglich ist.
  • Zumindest ein Haken kann eine nach oben geöffnete Ausgestaltung aufweisen. Nach Einführen des Hakens in den korrespondieren Vorsprung wird das die Ausnehmung aufweisende Bauteil nach unten verschoben, so dass ein unbeabsichtigtes Lösen im montierten zustand verhindert wird. Zur Demontage wird das die Ausnehmung aufweisende Bauteil lediglich angehoben, bis der Haken aus der Ausnehmung herausgeführt werden kann.
  • Zumindest ein Haken kann federnd ausgebildet sein und mit seinem freien Ende des Endbereiches dem Anlagebereich bzw. dem Schenkel zur Erzielung einer Klemm- oder Rastwirkung stärker zugewandt sein als mit dem dem Stegbereich näher zugeordneten Endbereich. Sofern der Haken an dem Anlagenbereich vorgesehen ist, ist das freie Ende des Endbereichs dem Anlagebereich näher zugeordnet. Bei Anordnung des Hakens an dem Schenkel, ist das freie Ende des Endbereichs dem Schenkel näher zugewandt.
  • Zumindest ein Haken kann durch einen mehrseitig ausgestanzten und mehrfach abgewinkelten Bereich gebildet sein. Dies bietet sich insbesondere an, wenn das Regal aus Blech gefertigt ist.
  • Die Seitenwände können als Befestigungseinrichtung ausgebildet sein. In diesem Fall werden die Ablagenhalterungen beispielsweise auf die Seitenwände aufgeschraubt oder aber mittels geeigneter Befestigungsmittel beispielsweise durch Einhaken mit diesen verbunden.
  • Die Seitenwände können zusätzlich über eine Rückwand miteinander verbunden sein, sofern eine geschlossene Ausführung gewünscht ist. Dann bietet es sich an, wenn die Seitenwände und die Rückwand durch ein mehrfach abgewinkeltes Blech gebildet sind.
  • Im Folgenden werden in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert. Es zeigen:
  • 1a1c eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Regalsystem mit einer konkaven vorderen Kontur,
  • 2a2c den Gegenstand nach 1 mit einer konvexen vorderen Kontur,
  • 3a3c Detailzeichnungen eines erfindungsgemäßen Regalsystems mit einer konkaven vorderen Kontur,
  • 4a4c weitere Detailzeichnungen zu dem Gegenstand nach 3,
  • 5a5d weitere Detailzeichnungen zu dem erfindungsgemäßen Regalsystem,
  • 6a+6b Detailzeichnungen zur Befestigung einer eventuellen Rückwand und
  • 7a7c ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Regalsystems, bei dem die unteren Ablagenflächen eines jeden Regals vorderseitig hervorstehen.
  • In allen Figuren werden für gleiche bzw. gleichartige Bauteile übereinstimmende Bezugszeichen verwendet.
  • In den Figuren ist ein Regalsystem dargestellt, das insgesamt aus vier einzelnen Regalen 1 aufgebaut ist. Jedes Regal 1 besteht aus zwei Seitenwänden 2, die jeweils zwei vertikal verlaufende Lochreihen 3 aufweisen und als Befestigungseinrichtung dienen, sowie zwischen den Seitenwänden 2 angeordneten Ablagenflächen 4. Zur Befestigung der Ablagenflächen 4 sind Ablagenhalterungen 5 vorgesehen.
  • Wie aus den Figuren ersichtlich, weist die vordere Seitenkante 6 jeder Seitenwand 2 einen bezogen auf das Regal 1, dessen Bestandteil die Seitenwand 2 ist, nach außen gerichteten Bereich 7 aus, wobei das freie Ende des Bereichs 7 unter Bildung eines Anlagenbereichs 8 nach hinten abgewinkelt ist.
  • Benachbarte Regale 1 sind im Bereich ihrer einander zugewandten vorderen Seitenkanten 6 über ein den Freiraum 9 optisch verschließendes Verbindungselement 10 miteinander verbunden. Das Verbindungselement 10 weist eine im Wesentlichen U-förmige Ausgestaltung bestehend aus einem frontseitigen sichtbaren Stegbereich 11 und zwei im Bereich der jeweiligen Seitenkanten vorgesehenen in der Montageposition nach hinten weisenden Schenkel 12 auf.
  • Die freien Enden der beiden Schenkel 12 eines Verbindungselementes 10 weisen jeweils einen auswärts weisenden Endschenkelbereich 13 auf. Die Endschenkelbereiche 13 verdecken im eingehakten Zustand einen eventuell zwischen dem Anlagenbereich 8 und dem Schenkel 12 verbleibenden Spalt. In dem in 4b dargestellten Ausführungsbeispiel sind in dem Stegbereich 11 mehrere Löcher vorgesehen. Dies er möglicht beispielsweise eine Anordnung eines Beleuchtungsmittels hinter dem Verbindungselement 10.
  • Zur Fixierung des Verbindungselementes 10 gegenüber den Seitenwänden 2 der benachbarten Regale 1 sind an dem Anlagebereich 8 des in 3c links dargestellten Regals 1 als Haken 14 ausgebildete Vorsprünge vorgesehen, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine nach oben geöffnete Ausgestaltung aufweisen. Jeder Haken 14 weist einen orthogonal zum Anlagebereich 8 ausgerichteten Stegbereich 15 und einen hiervon abgewinkelten und parallel zum Anlagebereich 8 ausgerichteten Endbereich 16 auf.
  • In dem in 3c linken Schenkel 12 des Verbindungselementes 10 sind als Gegenflächen mit dem jeweiligen Vorsprung korrespondierende Ausnehmungen 17 vorgesehen, die der Kontur des Hakens 14 angepasst sind.
  • An dem in 3c rechten Schenkel 12 des Verbindungselementes 10 sind als Haken 14 ausgebildeten Vorsprünge mit einer nach oben geöffneten Ausgestaltung vorgesehen. Die Haken 14 greifen in der Verriegelungsposition in dem dargestellten Ausführungsbeispiel in die korrespondierenden Ausnehmungen 17, die in dem Anlagebereich 8 der rechten Seitenwand 2 vorgesehen sind.
  • Bei der Herstellung einer Verbindung zwischen dem Verbindungselement 10 und einer Seitenwand 2 wird(werden) zunächst der(die) Haken 14 einer Seitenwand 2 in die entsprechende(n) Ausnehmung(en) 17 des Verbindungselementes 10 eingeführt. Dann wird das Verbindungselement 10 – soweit es die Verbindung mit der linken Seitenwand 2 betrifft – orthogonal zur Einführrichtung (Pfeil 18) nach unten verschoben, wodurch das Verbindungselement 10 in die betreffende Seitenwand 2 eingehakt wird. Gleichermaßen wir hinsichtlich der Verbindung mit der rechten Seitenwand 2 vorgegangen, wobei hier nach Einführen des Hakens 14 vorzugsweise die Seitenwand 2 nach unten bewegt wird.
  • Eine anschließende Demontage ist durch Anheben problemlos möglich. Bei der Montage kann das Verbindungselement 10 entweder zunächst mit der einen und dann mit der anderen Seitenwand 2 verbunden werden. Es ist aber auch durchaus möglich, dass das Verbindungselement 10 gleichzeitig mit beiden Seitenwänden 2 verriegelt wird.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, dass die Haken 14 lediglich an beiden Schenkeln 12 und die Ausnehmungen 17 in beiden Anlagebereichen 8 vorgesehen sind. Auch eine umgekehrte Anordnung, bei der die Ausnehmungen 17 in den Schenkeln 12 vorgesehen sind und die Haken 14 an den Anlagebereichen 8 angeformt sind, ist möglich.
  • Wie in den 1 und 2 dargestellt, kann die Kontur der Vorderkante des so geschaffenen Regalsystems beliebig ausgebildet sein. Sind die Schenkel 12, wie in 1a dargestellt, voneinander wegweisend ausgerichtet, ergibt sich die in 1c dargestellte konkave vordere Kontur.
  • Sofern die Schenkel 12 aufeinander zuweisend ausgerichtet sind, so wie es in 2a dargestellt ist, kann die in 2c dargestellte konvexe vordere Kontur erzeugt werden.
  • Es liegt auf der Hand, dass mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung auch andere Radien der vorderen Kante herbeigeführt werden können. Sofern eine stärkere, als die in 2c dargestellte konvexe Kontur gewünscht ist, bedarf es lediglich eines Einsatzes eines Verbindungselementes 10 mit einem breiteren Stegbereich 11.
  • Bei paralleler Ausrichtung der Schenkel 12 eines Verbindungselementes 10 sind die Regale 1 im Wesentlichen in einer Flucht, so dass eine gradlinige Kontur herbeigeführt wird.
  • Wie in den 4 und 5 dargestellt ist, ist auch die Rückkante jeder Seitenwand 2 in Richtung der Ablagenfläche 4 unter Bildung eines rückseitigen Berührbereiches 19 abgewinkelt, wobei in dem Knickbereich schlitzförmige Ausnehmungen 20 vorgesehen sind. Der Berührbereich 19 geht wiederum in einen nach hinten abgewinkelten Haltebereich 21 über, der bei der dargestellten Ausführungsform u.a. hakenähnliche Vorsprünge 22 aufweist.
  • Diese hakenähnliche Vorsprünge 22 dienen – sofern gewünscht – zur Befestigung einer Rückwand 23, so wie es in den 6a und 6b dargestellt ist. Handelt es sich beispielsweise um eine Rückwand 23 aus Holz, werden Befestigungslaschen 24, die den hakenähnlichen Vorsprüngen 22 angepasste Ausnehmungen 25 aufweisen, mittels Schrauben an der Rückwand 23 angeschraubt. Bei der Montage der Rückwand 23 werden die hakenähnlichen Vorsprünge 22 in die Ausnehmungen 25 eingeführt und die Rückwand 23 so in einer Verriegelposition fixiert.
  • Die in 5 dargestellte Ablagenhalterung 5 weist eine in etwa L-förmige Ausgestaltung auf, wobei an der rückseitigen Kante zwei Haken 26 angeformt sind, die in die schlitzförmigen Ausnehmungen 20 in dem Berührbereich 19 einhaken. Frontseitig ist ebenfalls ein seitlich angeform ter Haken 27 vorgesehen, der in ein Loch der vordern Lochreihe 3 in der Seitenwand 2 einführbar ist.
  • In 4c ist eine andere Ausführungsform einer Ablagenhalterung 5 dargestellt. Diese ist als Winkelschiene mit einem Anlageschenkel 28 und einem Auflageschenkel 29 ausgebildet. Auf der der Seitenwand 2 zugewandten Seite des Anlageschenkels 28 sind zwei hakenähnliche Vorsprünge 30 vorgesehen. Der Abstand beider Vorsprünge 30 entspricht dem Abstand beider Lochreihen 3 der Seitenwand 2, so dass der eine Vorsprung 30 in ein Loch der vorderen Lochreihe 3 und der andere Vorsprung 30 in ein Loch der hinteren Lochreihe 3 eingehakt werden kann. In dem Auflageschenkel 29 sind Löcher 31 vorgesehen. Hier können Schrauben für die Befestigung der aufliegenden Ablagenfläche 4 durchgeführt werden.
  • In 7 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem die untere Ablagenfläche 4 über die vordere konkav ausgebildete Kontur der Seitenwände 2 hervorsteht. Die sich zwischen den unteren vorstehenden Ablagenflächen 4 zweier benachbarter Regale 1 gebildeten Freiräume werden durch etwa dreiecksförmige Zwischenelemente 32 abgedeckt. Für die Befestigung können beispielsweise an der Ablagenfläche 4 seitliche Vorsprünge 33 vorgesehen sein, auf die die Zwischenelemente 32 oberseitig aufgelegt werden.
  • Ähnliche Zwischenelemente 32 finden sich auch bei der konvexen Ausgestaltung in 2c. Bei dieser Ausgestaltung stehen die unteren Ablagenflächen 4 nicht vorderseitig über die Kontur des Regalsystems hervor, so dass die Zwischenelemente 32 mit den Seitenwänden 2 in Kontakt und an diesen befestigt sind.

Claims (11)

  1. Aufbau- und wieder abbaubares, insbesondere aus Metall bestehendes, Regalsystem zur Präsentation von Waren, insbesondere von Gegenständen wie Bücher, Flaschen, Dosen, Nahrungsmittel, Kosmetik oder dergleichen, bestehend aus zumindest zwei Regalen (1), wobei jeweils benachbarte Regale (1) entlang zumindest einer der jeweils benachbarten Seitenkanten (6) in einem engen Abstand in etwa nebeneinander angeordnet sind, wobei jedes Regal (1) zwei vertikal und im Abstand zueinander, insbesondere parallel, angeordnete und vorzugsweise flächig ausgebildete Seitenwände (2) aufweist, mit wenigstens einer Ablagenfläche (4) für die darauf zu präsentierende Ware versehen ist, und ferner je Ablagenfläche (4) wenigstens zwei vorzugsweise in etwa L-förmige Ablagenhalterungen (5), die jeweils an einer Befestigungseinrichtung lösbar anbringbar sind und auf denen die jeweilige Ablagenfläche (4) oberseitig anbringbar ist, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass benachbarte Regale (1) im Bereich ihrer einander zugewandten vorderen Seitenkanten (6) über ein den Freiraum (9) optisch verschließendes Verbindungselement (10) miteinander verbunden sind.
  2. Regalsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (10) eine im Wesentlichen U-förmige Ausgestaltung bestehend aus einem frontseitigen sichtbaren Stegbereich (11) und zwei im Bereich der jeweiligen Seitenkanten vorgesehenen, insbesondere angeformten, in der Montageposition nach hinten weisenden Schenkeln (12), aufweist.
  3. Regalsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das die freien Enden der beiden Schenkel (12) eines Verbindungselementes (10) jeweils einen auswärts weisenden Endschenkelbereich (12) aufweisen.
  4. Regalsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Seitenkante (6) zumindest einer Seitenwand (2) einen bezogen auf das Regal (1), dessen Bestandteil die Seitenwand (2) ist, nach außen gerichteten Bereich (7) aufweist.
  5. Regalsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des Bereiches (7) unter Bildung eines Anlagebereichs (8) nach hinten abgewinkelt ist.
  6. Regalsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Seitenwand (2), vorzugsweise ein Anlagebereich (8) einer Seitenwand (2), auf der dem Verbindungselement (10) zugewandten Seite zumindest einen, insbesondere als Haken (14) mit einem orthogonal zur Seitenwand ausgerichteten Stegbereich (15) und hiervon abgewinkelten und parallelen zum Anlagebereich (8) ausgerichteten Endbereich (16) ausgebildeten, Vorsprung aufweist und der korrespondierende Schenkel (12) des Verbindungselementes (10) mit zumindest einer mit dem jeweiligen Vorsprung zusammenwirkenden Gegenfläche versehen ist.
  7. Regalsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Schenkel (12) auf der Seite, die der Seitenwand (2) zugewandt ist, zu mindest einen, insbesondere als Haken (14) mit einem orthogonal zum Schenkel (12) ausgerichteten Stegbereich (15) und hiervon abgewinkelten und parallelen zum Schenkel (12) ausgerichteten Endbereich (16) ausgebildeten, Vorsprung aufweist und die korrespondierende Seitenwand (2), insbesondere der korrespondierende Anlagebereich (8), mit zumindest einer mit dem jeweiligen Vorsprung zusammenwirkenden Gegenfläche versehen ist.
  8. Regalsystem nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Haken (14) eine nach oben geöffnete Ausgestaltung aufweist.
  9. Regalsystem nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Haken (14) federnd ausgebildet ist und mit seinem freien Ende des Endbereiches (16) dem Anlagebereich (8) bzw. dem Schenkel (12) zur Erzielung einer Klemm- oder Rastwirkung stärker zugewandt ist als mit dem dem Stegbereich (15) näher zugeordneten Endbereich (16).
  10. Regalsystem nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Haken (14) durch einen mehrseitig ausgestanzten und mehrfach abgewinkelten Bereich gebildet ist.
  11. Regalsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (2) als Befestigungseinrichtungen ausgebildet sind.
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