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Die
Erfindung betrifft ein im Wesentlichen werkzeugfrei aufbau- und
wieder abbaubares, insbesondere aus Metall bestehendes, Regalsystem
zur Präsentation
von Waren, insbesondere von Gegenständen wie Bücher, insbesondere von Gegenständen wie
Bücher,
Flaschen, Dosen, Nahrungsmittel, Kosmetik oder dergleichen, bestehend
aus zumindest zwei Regalen, wobei jeweils benachbarte Regale entlang
zumindest einer der jeweils benachbarten Seitenkanten in einem engen
Abstand in etwa nebeneinander angeordnet sind, wobei jedes Regal
zwei vertikal und im Abstand zueinander, insbesondere parallel,
angeordnete und vorzugsweise flächig
ausgebildete Seitenwände
aufweist, mit wenigstens einer Ablagenfläche für die darauf zu präsentierende Ware
versehen ist, und ferner je Ablagenfläche wenigstens zwei vorzugsweise
in etwa L-förmige
Ablagenhalterungen, die jeweils an einer Befestigungseinrichtung
lösbar
anbringbar sind und auf denen die jeweilige Ablagenfläche oberseitig
anbringbar ist, aufweist.
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Aus
der Praxis bekannte Regalsysteme, die aus mehreren nebeneinander
angeordneten Metallregalen bestehen, werden beispielsweise zur Präsentation
von Waren in Verkaufsstätten
eingesetzt. Das Regal weist zwei parallel zueinander angeordnete
Seitenwände
auf, die die übereinanderliegenden Ablagenfläche begrenzen. Üblicherweise
ist rückseitig
eine Befestigungseinrichtung beispielsweise in Form einer Schiene
vorgesehen, in die insbesondere in etwa L-förmige Ablagenhalterungen eingehakt werden.
Als nachteilig erweist sich, dass zwischen benachbarten Regalen
immer ein Spalt verbleibt, was durch Unebenheiten des Untergrundes
verstärkt wird.
Daher werden benachbarte Regale teilweise miteinander verschraubt,
was aber lediglich bei einer Anordnung der Regale in einer Flucht
möglich
ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, die vorgenannten Nachteile zu vermeiden und
ein Regalsystem anzugeben, bei dem die einzelnen Regale zumindest
in einem gewissen Maße
gegeneinander ausgerichtet werden können und die Regale hinreichend
untereinander verbunden werden.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass benachbarte Regale im Bereich ihrer einander zugewandten vorderen
Seitenkanten über
ein den Freiraum optisch verschließendes Verbindungselement miteinander
verbunden sind. Bei dem Verbindungselement kann es sich um ein vollständig geschlossenes
flächiges
Gebilde handeln. Es ist aber auch durchaus möglich, dass das Verbindungselement beispielsweise
Löcher
aufweist, so dass gleichwohl der Freiraum blickdicht optisch verschlossen
wird. In einem solchen Fall kann beispielsweise in dem Freiraum
eine Beleuchtungseinrichtung zwischen den Seitenwänden benachbarter
Regale vorgesehen sein. Das Verbindungselement kann so ausgebildet sein,
dass die Vorderseiten der Regale eine konkave oder eine konvexe
Kontur ausweisen können.
Selbstverständlich
ist auch die Anordnung der Regale eines Regalsystems in einer Flucht
möglich.
Als Befestigungseinrichtung können
beispielsweise rückseitig vorgesehene
vertikal verlaufende Befestigungsschienen vorgesehen sein, an denen
die betreffenden Ablagenhalterungen befestigt werden.
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Das
Verbindungselement kann eine im Wesentlichen U-förmige Ausgestaltung bestehend
aus einem frontseitigen sichtbaren Stegbereich und zwei im Bereich
der jeweiligen Seitenkanten vorgesehenen, insbesondere angeformten,
in der Montageposition nach hinten weisenden Schenkeln, aufweisen.
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Dabei
können
zusätzlich
die freien Enden der beiden Schenkel eines Verbindungselementes jeweils
einen auswärts
weisenden Endschenkelbereich aufweisen. In einer solchen Ausgestaltung
sind die Endschenkelbereiche voneinander wegweisend ausgerichtet.
Die Endschenkelbereiche können
einteilig aber auch mehrteilig mit dem Verbindungselement ausgebildet
sein.
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Die
vordere Seitenkante zumindest einer Seitenwand kann einen bezogen
auf das Regal, dessen Bestandteil die Seitenwand ist, nach außen gerichteten
Bereich aufweisen.
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Dabei
ist vorzugsweise das freie Ende des Bereiches unter Bildung eines
Anlagebereichs nach hinten abgewinkelt. Die Anlagenbereiche sind
dabei in etwa parallel zu der Seitenwand. Eine solche Ausgestaltung
bietet sich insbesondere an, wenn ein Verbindungselement mit einer
im wesentlichen U-förmigen
Ausgestaltung eingesetzt wird. Dann liegen im verbundenen Zustand
die Anlagenbereiche mit dem korrespondierenden Schenkel aneinander.
Die Ausrichtung zweier benachbarter Regale zueinander kann beispielsweise
durch die Ausrichtung der Schenkel des Verbindungselementes bestimmt
werden. Die Endschenkelbereiche verhindern, dass ein eventuell verbleibender
Spalt zwischen dem Anlagebereich und dem Schenkel rückseitig
verdeckt wird.
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Zumindest
eine Seitenwand, vorzugsweise ein Anlagebereich einer Seitenwand,
kann auf der dem Verbindungselement zugewandten Seite zumindest
einen, insbesondere als Haken mit einem orthogonal zur Seitenwand
ausgerichteten Stegbereich und hiervon abgewinkelten und parallelen
zum Anlagebereich ausgerichteten Endbereich ausgebildeten, Vorsprung
aufweisen und der korrespondierende Schenkel des Verbindungselementes
kann mit zumindest einer mit dem jeweiligen Vorsprung zusammenwirkenden
Gegenfläche
versehen sein. Die Gegenfläche
kann beispielsweise als Ausnehmung ausgebildet sein, durch die der
Vorsprung durchgreift. Um ein unbeabsichtigtes Lösen zu verhindern, kann der
eingeführte
Vorsprung beispielsweise durch eine senkrecht zur Einführrichtung
erfolgende Verschiebung verriegelt werden.
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Alternativ
kann zumindest ein Schenkel auf der Seite, die der Seitenwand zugewandt
ist, zumindest einen, insbesondere als Haken mit einem orthogonal
zum Schenkel ausgerichteten Stegbereich und hiervon abgewinkelten
und parallelen zum Schenkel ausgerichteten Endbereich ausgebildeten,
Vorsprung aufweisen und die korrespondierende Seitenwand, insbesondere
der korrespondierende Anlagebereich einer Seitenwand kann mit zumindest
einer mit dem jeweiligen Vorsprung zusammenwirkenden Gegenfläche versehen
sein. Auch hier kann die Gegenfläche
beispielsweise als Ausnehmung ausgebildet sein.
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Selbstverständlich ist
auch eine Kombination dahingehend möglich, dass der eine Schenkel
des Verbindungselementes zumindest einen insbesondere als Haken
ausgebildeten Vorsprung und der andere Schenkel zumindest eine mit
einem Vorsprung zusammenwirkende Fläche aufweisen. In diesem Fall sind
die dem jeweiligen Schenkel entsprechenden Anla gebereiche einer
Seitenwand bzw. die Seitenwand so ausgebildet, dass eine Verriegelung
möglich ist.
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Zumindest
ein Haken kann eine nach oben geöffnete
Ausgestaltung aufweisen. Nach Einführen des Hakens in den korrespondieren
Vorsprung wird das die Ausnehmung aufweisende Bauteil nach unten
verschoben, so dass ein unbeabsichtigtes Lösen im montierten zustand verhindert
wird. Zur Demontage wird das die Ausnehmung aufweisende Bauteil
lediglich angehoben, bis der Haken aus der Ausnehmung herausgeführt werden
kann.
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Zumindest
ein Haken kann federnd ausgebildet sein und mit seinem freien Ende
des Endbereiches dem Anlagebereich bzw. dem Schenkel zur Erzielung
einer Klemm- oder Rastwirkung stärker
zugewandt sein als mit dem dem Stegbereich näher zugeordneten Endbereich.
Sofern der Haken an dem Anlagenbereich vorgesehen ist, ist das freie
Ende des Endbereichs dem Anlagebereich näher zugeordnet. Bei Anordnung
des Hakens an dem Schenkel, ist das freie Ende des Endbereichs dem
Schenkel näher
zugewandt.
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Zumindest
ein Haken kann durch einen mehrseitig ausgestanzten und mehrfach
abgewinkelten Bereich gebildet sein. Dies bietet sich insbesondere
an, wenn das Regal aus Blech gefertigt ist.
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Die
Seitenwände
können
als Befestigungseinrichtung ausgebildet sein. In diesem Fall werden die
Ablagenhalterungen beispielsweise auf die Seitenwände aufgeschraubt
oder aber mittels geeigneter Befestigungsmittel beispielsweise durch
Einhaken mit diesen verbunden.
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Die
Seitenwände
können
zusätzlich über eine
Rückwand
miteinander verbunden sein, sofern eine geschlossene Ausführung gewünscht ist.
Dann bietet es sich an, wenn die Seitenwände und die Rückwand durch
ein mehrfach abgewinkeltes Blech gebildet sind.
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Im
Folgenden werden in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiele
der Erfindung erläutert.
Es zeigen:
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1a–1c eine
Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Regalsystem
mit einer konkaven vorderen Kontur,
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2a–2c den
Gegenstand nach 1 mit einer konvexen vorderen
Kontur,
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3a–3c Detailzeichnungen
eines erfindungsgemäßen Regalsystems
mit einer konkaven vorderen Kontur,
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4a–4c weitere
Detailzeichnungen zu dem Gegenstand nach 3,
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5a–5d weitere
Detailzeichnungen zu dem erfindungsgemäßen Regalsystem,
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6a+6b Detailzeichnungen
zur Befestigung einer eventuellen Rückwand und
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7a–7c ein
Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Regalsystems,
bei dem die unteren Ablagenflächen
eines jeden Regals vorderseitig hervorstehen.
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In
allen Figuren werden für
gleiche bzw. gleichartige Bauteile übereinstimmende Bezugszeichen
verwendet.
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In
den Figuren ist ein Regalsystem dargestellt, das insgesamt aus vier
einzelnen Regalen 1 aufgebaut ist. Jedes Regal 1 besteht
aus zwei Seitenwänden 2,
die jeweils zwei vertikal verlaufende Lochreihen 3 aufweisen
und als Befestigungseinrichtung dienen, sowie zwischen den Seitenwänden 2 angeordneten
Ablagenflächen 4.
Zur Befestigung der Ablagenflächen 4 sind
Ablagenhalterungen 5 vorgesehen.
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Wie
aus den Figuren ersichtlich, weist die vordere Seitenkante 6 jeder
Seitenwand 2 einen bezogen auf das Regal 1, dessen
Bestandteil die Seitenwand 2 ist, nach außen gerichteten
Bereich 7 aus, wobei das freie Ende des Bereichs 7 unter
Bildung eines Anlagenbereichs 8 nach hinten abgewinkelt
ist.
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Benachbarte
Regale 1 sind im Bereich ihrer einander zugewandten vorderen
Seitenkanten 6 über ein
den Freiraum 9 optisch verschließendes Verbindungselement 10 miteinander
verbunden. Das Verbindungselement 10 weist eine im Wesentlichen U-förmige Ausgestaltung
bestehend aus einem frontseitigen sichtbaren Stegbereich 11 und
zwei im Bereich der jeweiligen Seitenkanten vorgesehenen in der
Montageposition nach hinten weisenden Schenkel 12 auf.
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Die
freien Enden der beiden Schenkel 12 eines Verbindungselementes 10 weisen
jeweils einen auswärts
weisenden Endschenkelbereich 13 auf. Die Endschenkelbereiche 13 verdecken
im eingehakten Zustand einen eventuell zwischen dem Anlagenbereich 8 und
dem Schenkel 12 verbleibenden Spalt. In dem in 4b dargestellten
Ausführungsbeispiel sind
in dem Stegbereich 11 mehrere Löcher vorgesehen. Dies er möglicht beispielsweise
eine Anordnung eines Beleuchtungsmittels hinter dem Verbindungselement 10.
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Zur
Fixierung des Verbindungselementes 10 gegenüber den
Seitenwänden 2 der
benachbarten Regale 1 sind an dem Anlagebereich 8 des
in 3c links dargestellten Regals 1 als Haken 14 ausgebildete
Vorsprünge
vorgesehen, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine nach oben
geöffnete Ausgestaltung
aufweisen. Jeder Haken 14 weist einen orthogonal zum Anlagebereich 8 ausgerichteten Stegbereich 15 und
einen hiervon abgewinkelten und parallel zum Anlagebereich 8 ausgerichteten
Endbereich 16 auf.
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In
dem in 3c linken Schenkel 12 des Verbindungselementes 10 sind
als Gegenflächen
mit dem jeweiligen Vorsprung korrespondierende Ausnehmungen 17 vorgesehen,
die der Kontur des Hakens 14 angepasst sind.
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An
dem in 3c rechten Schenkel 12 des Verbindungselementes 10 sind
als Haken 14 ausgebildeten Vorsprünge mit einer nach oben geöffneten Ausgestaltung
vorgesehen. Die Haken 14 greifen in der Verriegelungsposition
in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
in die korrespondierenden Ausnehmungen 17, die in dem Anlagebereich 8 der
rechten Seitenwand 2 vorgesehen sind.
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Bei
der Herstellung einer Verbindung zwischen dem Verbindungselement 10 und
einer Seitenwand 2 wird(werden) zunächst der(die) Haken 14 einer
Seitenwand 2 in die entsprechende(n) Ausnehmung(en) 17 des
Verbindungselementes 10 eingeführt. Dann wird das Verbindungselement 10 – soweit es
die Verbindung mit der linken Seitenwand 2 betrifft – orthogonal
zur Einführrichtung
(Pfeil 18) nach unten verschoben, wodurch das Verbindungselement 10 in die betreffende
Seitenwand 2 eingehakt wird. Gleichermaßen wir hinsichtlich der Verbindung
mit der rechten Seitenwand 2 vorgegangen, wobei hier nach Einführen des
Hakens 14 vorzugsweise die Seitenwand 2 nach unten
bewegt wird.
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Eine
anschließende
Demontage ist durch Anheben problemlos möglich. Bei der Montage kann das
Verbindungselement 10 entweder zunächst mit der einen und dann
mit der anderen Seitenwand 2 verbunden werden. Es ist aber
auch durchaus möglich,
dass das Verbindungselement 10 gleichzeitig mit beiden
Seitenwänden 2 verriegelt
wird.
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Selbstverständlich ist
es auch möglich,
dass die Haken 14 lediglich an beiden Schenkeln 12 und die
Ausnehmungen 17 in beiden Anlagebereichen 8 vorgesehen
sind. Auch eine umgekehrte Anordnung, bei der die Ausnehmungen 17 in
den Schenkeln 12 vorgesehen sind und die Haken 14 an
den Anlagebereichen 8 angeformt sind, ist möglich.
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Wie
in den 1 und 2 dargestellt, kann die Kontur
der Vorderkante des so geschaffenen Regalsystems beliebig ausgebildet
sein. Sind die Schenkel 12, wie in 1a dargestellt,
voneinander wegweisend ausgerichtet, ergibt sich die in 1c dargestellte
konkave vordere Kontur.
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Sofern
die Schenkel 12 aufeinander zuweisend ausgerichtet sind,
so wie es in 2a dargestellt ist, kann die
in 2c dargestellte konvexe vordere Kontur erzeugt
werden.
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Es
liegt auf der Hand, dass mittels der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
auch andere Radien der vorderen Kante herbeigeführt werden können. Sofern
eine stärkere,
als die in 2c dargestellte konvexe Kontur
gewünscht
ist, bedarf es lediglich eines Einsatzes eines Verbindungselementes 10 mit einem
breiteren Stegbereich 11.
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Bei
paralleler Ausrichtung der Schenkel 12 eines Verbindungselementes 10 sind
die Regale 1 im Wesentlichen in einer Flucht, so dass eine gradlinige Kontur
herbeigeführt
wird.
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Wie
in den 4 und 5 dargestellt ist, ist auch
die Rückkante
jeder Seitenwand 2 in Richtung der Ablagenfläche 4 unter
Bildung eines rückseitigen Berührbereiches 19 abgewinkelt,
wobei in dem Knickbereich schlitzförmige Ausnehmungen 20 vorgesehen
sind. Der Berührbereich 19 geht
wiederum in einen nach hinten abgewinkelten Haltebereich 21 über, der
bei der dargestellten Ausführungsform
u.a. hakenähnliche
Vorsprünge 22 aufweist.
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Diese
hakenähnliche
Vorsprünge 22 dienen – sofern
gewünscht – zur Befestigung
einer Rückwand 23,
so wie es in den 6a und 6b dargestellt
ist. Handelt es sich beispielsweise um eine Rückwand 23 aus Holz,
werden Befestigungslaschen 24, die den hakenähnlichen
Vorsprüngen 22 angepasste
Ausnehmungen 25 aufweisen, mittels Schrauben an der Rückwand 23 angeschraubt.
Bei der Montage der Rückwand 23 werden
die hakenähnlichen
Vorsprünge 22 in
die Ausnehmungen 25 eingeführt und die Rückwand 23 so
in einer Verriegelposition fixiert.
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Die
in 5 dargestellte Ablagenhalterung 5 weist
eine in etwa L-förmige
Ausgestaltung auf, wobei an der rückseitigen Kante zwei Haken 26 angeformt
sind, die in die schlitzförmigen
Ausnehmungen 20 in dem Berührbereich 19 einhaken.
Frontseitig ist ebenfalls ein seitlich angeform ter Haken 27 vorgesehen,
der in ein Loch der vordern Lochreihe 3 in der Seitenwand 2 einführbar ist.
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In 4c ist
eine andere Ausführungsform einer
Ablagenhalterung 5 dargestellt. Diese ist als Winkelschiene
mit einem Anlageschenkel 28 und einem Auflageschenkel 29 ausgebildet.
Auf der der Seitenwand 2 zugewandten Seite des Anlageschenkels 28 sind
zwei hakenähnliche
Vorsprünge 30 vorgesehen.
Der Abstand beider Vorsprünge 30 entspricht
dem Abstand beider Lochreihen 3 der Seitenwand 2,
so dass der eine Vorsprung 30 in ein Loch der vorderen
Lochreihe 3 und der andere Vorsprung 30 in ein
Loch der hinteren Lochreihe 3 eingehakt werden kann. In
dem Auflageschenkel 29 sind Löcher 31 vorgesehen.
Hier können
Schrauben für
die Befestigung der aufliegenden Ablagenfläche 4 durchgeführt werden.
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In 7 ist
ein Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei dem die untere Ablagenfläche 4 über die vordere
konkav ausgebildete Kontur der Seitenwände 2 hervorsteht.
Die sich zwischen den unteren vorstehenden Ablagenflächen 4 zweier
benachbarter Regale 1 gebildeten Freiräume werden durch etwa dreiecksförmige Zwischenelemente 32 abgedeckt. Für die Befestigung
können
beispielsweise an der Ablagenfläche 4 seitliche
Vorsprünge 33 vorgesehen sein,
auf die die Zwischenelemente 32 oberseitig aufgelegt werden.
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Ähnliche
Zwischenelemente 32 finden sich auch bei der konvexen Ausgestaltung
in 2c. Bei dieser Ausgestaltung stehen die unteren
Ablagenflächen 4 nicht
vorderseitig über
die Kontur des Regalsystems hervor, so dass die Zwischenelemente 32 mit
den Seitenwänden 2 in
Kontakt und an diesen befestigt sind.