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DE202005001956U1 - Kombination aus zwei oder mehreren elektronischen Geräten, die verhindert, daß mit den Geräten verbundene Gegenstände voneinander getrennt werden - Google Patents

Kombination aus zwei oder mehreren elektronischen Geräten, die verhindert, daß mit den Geräten verbundene Gegenstände voneinander getrennt werden Download PDF

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DE202005001956U1
DE202005001956U1 DE200520001956 DE202005001956U DE202005001956U1 DE 202005001956 U1 DE202005001956 U1 DE 202005001956U1 DE 200520001956 DE200520001956 DE 200520001956 DE 202005001956 U DE202005001956 U DE 202005001956U DE 202005001956 U1 DE202005001956 U1 DE 202005001956U1
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    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B21/00Alarms responsive to a single specified undesired or abnormal condition and not otherwise provided for
    • G08B21/18Status alarms
    • G08B21/24Reminder alarms, e.g. anti-loss alarms
    • GPHYSICS
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    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
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    • G08B13/02Mechanical actuation
    • G08B13/14Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles
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Abstract

Kombination zweier oder mehrerer elektronischer Geräte, die durch ein Funknetz miteinander in Verbindung stehen, dadurch gekennzeichnet, daß bei Unterbrechung der Funkverbindung durch Überschreiten einer Funkreichweite eines oder mehrere der am Funknetz beteiligten Geräte Signale von sich geben.

Description

  • Eine Vorrichtung gegen Verlust oder Diebstahl besteht üblicherweise aus einer festen, mechanischen Verbindung zwischen zwei Gegenständen. Um gesicherte Gegenstände uneingeschränkt nutzen zu können, wird üblicherweise ein Schließmechanismus benutzt, durch den verbundene Gegenstände von einander getrennt werden können.
  • Alternativ können der Gegenstand/die Gegenstände durch die mechanische Verbindung eben nur eingeschränkt genutzt werden. Die physikalische Länge der mechanischen Verbindung gibt in diesem Fall den Radius vor, innerhalb dessen die gesicherten Gegenstände bewegt werden können.
  • Das Auf- oder Abschließen gesicherter Gegenstände benötigt oft Zeit und Mühe, weswegen der Nutzer dazu verleitet werden kann, darauf zu verzichten.
  • Desweiteren ermöglicht die Vorraussetzung des aktiven Abschließens seitens des Nutzers, daß Dieser das Abschließen vergisst und damit der Gegenstand/die Gegenstände ungesichert bleiben.
  • Darüberhinaus stellt eine mechanische Sicherung oft eine ästhetische Beeinträchtigung dar, weswegen oft darauf verzichtet werden muß.
  • Diese Probleme werden mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst:
    Die Sicherung zweier oder mehrerer Gegenstände besteht aus einer elektromagnetischen Funkverbindung, die durch an den zu sichernden Gegenständen angebrachte Funktionselemente aufrechterhalten wird. Eine Sicherung besteht dabei aus mindestens einem aktiven, batteriebetriebenen Element, Sender genannt, der beispielsweise in einem beliebig festlegbaren Zeitintervall einen elektromagnetischen Impuls sendet, der mindestens durch ein passives, nicht stromversorgtes Element, Empfänger genannt, empfangen wird. Dieser und die folgenden Impulse lösen im Empfänger elektromagnetische Gegensignale aus, die wiederum vom Sender registriert werden.
  • Wird nun der räumliche Abstand zwischen Sender und Empfänger/Empfängern zu groß, bleibt das quittierende Gegensignal des Empfängers aus, worauf der Sender den Nutzer durch ein beispielsweise akustisches oder optisches Signal darauf aufmerksam macht, daß ein bestimmter Radius verlassen wurde. Die Art und Intensität des Signals, sowie der Senderadius selbst sind durch für den Nutzer zugängliche Einstellvorrichtungen am Sender einstellbar.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Schutzanspruch 5 und 6 dargestellt. Die Größe des aktiven Elements ist beispielsweise vergleichbar der Größe einer herkömmlichen Kreditkarte, damit der Sender im Kartenfach einer Geldbörse Platz findet, ein passives Element besitzt beispielsweise eine Befestigungsmöglichkeit, damit es wie ein Schlüsselanhänger an einem Schlüsselbund befestigt werden kann.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der 1 und 2 erläutert. Es zeigen:
  • 1 das aktive Element,
  • 2 das passive Element.
  • In den Figuren sind die Einstelleinrichtung für den Radius der Sicherungsdistanz (1), die Einstelleinrichtung für die Lautstärke des akustischen Signals (2), die Anzeige der Aktivität/Leistungsfähigkeit der Stromversorgung (3), eine evtl. Wahlmöglichkeit einer Frequenz (4) und eine mögliche Befestigungsmöglichkeit des passiven Elementes (5) dargestellt.

Claims (8)

  1. Kombination zweier oder mehrerer elektronischer Geräte, die durch ein Funknetz miteinander in Verbindung stehen, dadurch gekennzeichnet, daß bei Unterbrechung der Funkverbindung durch Überschreiten einer Funkreichweite eines oder mehrere der am Funknetz beteiligten Geräte Signale von sich geben.
  2. Gerätekombination nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Geräte als stromversorgtes aktives Element und das/die andere(n) Elemente) als nicht stromversorgte(s), passives) Elemente) funktioniert (funktionieren).
  3. Gerätekombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Funknetz in seiner Reichweite vom Nutzer mittels einer Einstellvorrichtung (1) am Sender einstellbar ist.
  4. Gerätekombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Intensität des Benachrichtigungssignals mittels einer Einstellvorrichtung (2) am Sender vom Nutzer einstellbar ist.
  5. Gerätekombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Geräte Befestigungsvorrichtungen (5) zu Ihrer Befestigung an anderen Gegenständen besitzen.
  6. Gerätekombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Geräte so dimensioniert und geformt sind, daß sie handlich in Geldbörsen oder an Schlüsselbünden transportiert werden können
  7. Gerätekombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zwischen den Geräten aufgebaute Funknetz in seiner Frequenz einstellbar (4) ist.
  8. Gerätekombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannungsversorgung und/oder die Funktion des Funknetzes des/der aktiven Elementes) durch eine Anzeige (3) überprüfbar ist.
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