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DE202005001524U1 - Schiebeelement, insbesondere Schiebetür - Google Patents

Schiebeelement, insbesondere Schiebetür Download PDF

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DE202005001524U1 DE200520001524 DE202005001524U DE202005001524U1 DE 202005001524 U1 DE202005001524 U1 DE 202005001524U1 DE 200520001524 DE200520001524 DE 200520001524 DE 202005001524 U DE202005001524 U DE 202005001524U DE 202005001524 U1 DE202005001524 U1 DE 202005001524U1
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Abstract

Schiebeelement, insbesondere Schiebetür, mit wenigstens einem Schiebeflügel (1), welcher im Wesentlichen aus einem aus Profilelementen (4) gebildeten Rahmen (2) und einer von dem Rahmen (2) aufgespannten Füllung (3) aus einem Flächenelement (3) aufgebaut ist, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich ein Selbstschließmechanismus (6, 7) vorgesehen ist, welcher das Schiebeelement (1) bedarfsweise in eine eine Gebäudeöffnung (8) abdeckende Schließstellung überführt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schiebeelement, insbesondere Schiebetür, mit wenigstens einem Schiebeflügel, welcher im Wesentlichen aus einem aus Profilelementen gebildeten Rahmen und einer von dem Rahmen aufgespannten Füllung aus einem Flächenelement aufgebaut ist.
  • Zu derartigen Schiebeelementen bzw. Schiebetüren gehören insbesondere sogenannte Insektenschutz- oder Fliegengitter-Schiebetüren. Solche Schiebetüren können beispielhaft und nicht einschränkend zwischen einem Blendrahmen einer Tür und einem Rollladenpanzer angeordnet werden, wie dies im gattungsbildenden Stand der Technik nach der DE 299 19 334 U1 beschrieben wird. Zur Betätigung der dortigen Schiebetür ist ein Handgriff vorgesehen, welcher an dem Rahmen bzw. einem Längsprofilelement angeordnet ist, und zwar feststehend oder selbsttätig versenkbar.
  • Obwohl die Bedienung derartiger Schiebeelemente schon aufgrund deren geringen Gewichtes einfach gestaltet ist, besteht doch ein beständiges Problem darin, dass bedienerseitig vergessen wird, die Schiebetür zu schließen, so dass beispielsweise Insekten vom Gebäuderinnern nicht wie gewünscht ferngehalten werden. – Zwar hat es bei beispielsweise Schiebetüren für Schiffe bereits Ansätze gegeben, mit Hilfe von einem Gegengewicht für eine selbsttätige Schließung zu sorgen (vgl. DE 93 12 024 U1 ). Allerdings sind derartige Maßnahmen bisher nicht bei Schiebeelementen der eingangs beschriebenen Gestaltung zum Einsatz gekommen. Hier setzt die Erfindung ein.
  • Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein Schiebeelement des eingangs beschriebenen Aufbaus so weiter zu entwickeln, dass für einen zuverlässigen Verschluss einer dahinterliegenden Gebäudeöffnung unter allen Umständen gesorgt wird.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßes Schiebeelement dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich ein Selbstschließmechanismus vorgesehen ist, welcher das Schiebeelement bzw. den Schiebeflügel bedarfsweise in eine eine Gebäudeöffnung abdeckende Schließstellung überführt.
  • Der Selbstschließmechanismus sorgt also dafür, dass die Gebäudeöffnung – nach Bedarf – von dem Schiebeelement abgedeckt wird, weil dieses die Schließstellung einnimmt. Üblicherweise greift der Selbstschließmechanismus ein, sobald das Schiebeelement in seine Öffnungsstellung verschoben worden ist und überführt es in die Schließstellung, sofern der Schiebeflügel nicht (mehr) in Richtung Öffnungsstellung beaufschlagt wird. Es ist aber auch möglich, dass das Schiebeelement in der Öffnungsstellung arretiert wird. Erst wenn die zugehörige Arretierung gelöst wird, greift der Selbstschließmechanismus ein und überführt das Schiebeelement in die Schließstellung, so dass dann die Gebäudeöffnung abgedeckt ist.
  • Folglich kann mit der Arretierung bzw. einer damit verbundenen Arretiervorrichtung oder schlicht und ergreifend durch eine Beaufschlagung des Schiebeelementes in Richtung der Öffnungsstellung der Bedarf für die Selbstschließung gesteuert werden. Im erstgenannten Fall bewirkt das Lösen der Arretiervorrichtung die Selbstschließung, während bei der letztgenannten Alternative der Wegfall der Beaufschlagung in Richtung der Öffnungsstellung dafür sorgt, dass der Selbstschließmechanismus das Schiebeelement in die Schließstellung überführt.
  • Im Detail sind mehrere verschiedene Möglichkeiten denkbar, um den Selbstschließmechanismus zu realisieren. Beispielsweise kann der Selbstschließmechanismus auf einer in Öffnungsstellung des Schiebeflügels aufgebauten Gewichtskraft basieren. Denkbar ist es hier, dass das Schiebeelement entweder selbst oder ein damit zusammenwirkendes Element beim Übergang von der Schließstellung in die Öffnungsstellung eine schiefe Ebene hinaufbefördert wird oder sonst wie eine Höhenverstellung erfährt. Dadurch wird in der Öffnungsstellung eine Gewichtskraft aufgebaut, die für den Selbstschließmechanismus in der Weise genutzt werden kann, dass beim Überführen des Schiebeelementes in die Schließstellung die mit dem Anheben des Schiebeelementes bzw. Schiebeflügels oder des zusätzlichen Gewichtes verbundene Hebeenergie bzw. Hebekraft als Schließkraft frei wird.
  • Im Detail mag das Schiebeelement beispielsweise über eine Umlenkrolle mit einem Gegengewicht verbunden sein, welches beim Übergang von der Schließstellung in die Öffnungsstellung angehoben wird. Sobald entsprechende Bedienkräfte an dem Schiebeelement wegfallen, sorgt das Gegengewicht dafür, dass das Schiebeelement in die Schließstellung überführt wird.
  • Im Rahmen einer anderen Alternative kann der Selbstschließmechanismus auch auf einer in Öffnungsstellung aufgebauten Spannkraft basieren. Diese Spannkraft lässt sich in Öffnungsstellung aufbringen, in dem an dieser Stelle im Detail beispielsweise eine mechanische Feder gespannt wird. Es ist aber auch möglich, eine pneumatische Druckfeder an dieser Stelle einzusetzen. In jedem Fall korrespondiert die Öffnungsstellung dazu, dass in dem solchermaßen ausgebildeten Selbstschließmechanismus Spannenergie aufgebaut wird.
  • Die gespeicherte Spannkraft wird frei, sobald das Schiebelement von einer Bedienperson nicht (mehr) in Richtung der Öffnungsstellung beaufschlagt wird oder – wie eingangs bereits beschrieben – die Arretiervorrichtung gelöst wird. In jedem Fall sorgt die Spannkraft als Schließkraft wiederum dafür, dass der solchermaßen aufgebaute Selbstschließmechanismus das erfindungsgemäße Schiebelement unmittelbar in die Schließstellung mit dadurch abgedeckter Gebäudeöffnung überführt.
  • Im Detail mag die mechanische Feder als Druckfeder oder Zugfeder ausgeführt sein. Sofern eine pneumatische Feder realisiert wird, können sowohl ein Überdruck- als auch Unterdruckzylinder zum Einsatz kommen. Im ersten Fall sorgt die Beaufschlagung des Schiebeelementes in Öffnungsstellung dafür, dass in dem Druckzylinder ein Gas komprimiert wird, welches bereits vorkomprimiert sein kann. Der solchermaßen erzeugte Gasüberdruck sorgt dafür, dass das Schiebeelement in die Schließstellung sicher überführt wird. Es ist aber auch möglich, dass in dem Druckzylinder bei einer Überführung des Schiebeelementes in die Öffnungsstellung ein zunehmender Unterdruck erzeugt wird. Dann wird zum Schließen des Schiebeelementes für einen entsprechenden Unterdruckausgleich gesorgt.
  • Nach einer weiteren Alternative kann der Selbstschließmechanismus auch auf einer in Öffnungsstellung aufgebauten elektrischen/magnetischen Kraft basieren. Im einfachsten Fall ist es an dieser Stelle denkbar, mit zwei aufgeladenen Kondensatorplatten zu arbeiten, die in Öffnungsstellung des Schiebeelementes auseinandergezogen werden. Nach Wegfall einer von der Bedienperson aufgebauten Betätigungskraft in Richtung Öffnungsstellung sorgen die in dem Kondensator gespeicherten Kräfte dafür, dass das Schiebeelement (wieder) in die Schließstellung überführt wird. Ähnlich kann mit zwei Magneten gearbeitet werden, die über sich anziehende Magnetpole verfügen und deren Abstand in Richtung der Öffnungsstellung des Schiebeelementes vergrößert wird. Auch in diesem Fall sorgt die wegfallende Betätigungskraft für das Schiebeelement dafür, dass das Schiebeelement selbsttätig seine Schließstellung mit verschlossener Gebäudeöffnung einnimmt. Dabei wird man jeweils mit Hilfe von Abstandshaltern dafür sorgen, dass die Kondensatorplatten oder Magnetpole nicht in Schließstellung des Schiebeelementes aneinander anliegen.
  • Nach einem weiteren Vorschlag kann der Selbstschließmechanismus auf einer Kombination der vorerwähnten Varianten basieren. Das heißt, die Gewichtskraft kann mit der Spannkraft, der elektrischen oder auch der magnetischen Kraft kombiniert werden. Dabei sorgt ein ergänzendes Dämpfungselement, welches dem Selbstschließmechanismus zugeordnet ist, dafür, dass das Schiebeelement bei der Einnahme der Schließstellung nicht beschädigt wird. Denkbar ist es hier, dass das Dämpfungselement entweder über den gesamten Schiebeweg zwischen Öffnungsstellung und Schließstellung für eine gleichmäßige Hemmung des Schiebeelementes sorgt. Genauso gut kann das Dämpfungselement aber auch nur kurz vor Erreichen der Schließstellung wirksam werden.
  • Dabei hat es sich besonders bewährt, wenn das Dämpfungselement der wachsenden Geschwindigkeit des Schiebeelementes beim Übergang von der Öffnungsstellung in die Schließstellung Rechnung trägt. Das kann beispielsweise so erfolgen, dass das Dämpfungselement mit beispielsweise progressiv zunehmender Dämpfung arbeitet, die beginnend in der Öffnungsstellung überproportional in Richtung auf die Schließstellung hin ansteigt. Das lässt sich im Detail mit entsprechend ausgelegten pneumatischen und/oder hydraulischen Dämpfungselementen erreichen. Auch Gummidämpfer mit einer solchen progressiven Kennlinie sind denkbar.
  • Bei den Profilelementen handelt es sich üblicherweise um Hohlprofilelemente, welche durch Eckverbinder miteinander zu dem Rahmen gekoppelt sind. Zusätzliche Nuten an den Profilelementen rahmeninnenseitig können dazu dienen, das als Füllung fungierende Flächenelement aufzuspannen. Solche Hohlprofilelemente lassen sich vorteilhaft im Strangpressverfahren aus beispielsweise Aluminium (oder aber aus Stahl) herstellen. Ebenso gut kann auf Extrusionsverfahren, beispielsweise auf Basis von Kunststoff, Stoff, zurückgegriffen werden.
  • Für die Führung des Schiebeelementes ist wenigstens eine Laufschiene vorgesehen. Dabei kann diese Laufschiene im Wesentlichen parallel zum oberen Rahmenschenkel verlaufen, so dass das Schiebeelement insgesamt eine hängende Führung erfährt. Im Detail mag das Schiebeelement in der betreffenden Laufschiene rollen oder gleiten. Es ist aber auch möglich, dass die Laufschiene im Wesentlichen parallel zum unteren Rahmenschenkel angeordnet ist, so dass das Schiebeelement stehend geführt wird und in dieser Laufschiene rollt oder gleitet.
  • Selbstverständlich können auch zwei Laufschienen einerseits parallel zum oberen und andererseits parallel zum unteren Rahmenschenkel realisiert werden. Dann dient beispielsweise die untere Laufschiene dazu, das Gewicht des Schiebeelementes aufzunehmen, während die obere Laufschiene hauptsächlich Führungsfunktionen übernimmt. Genauso gut ist eine umgekehrte Auslegung denkbar und wird vom Erfindungsgedanken umfasst.
  • In diesem Zusammenhang empfiehlt die Erfindung ferner, einen sogenannten Montagerahmen als gleichsam Zarge zu realisieren. In diesem Fall werden die beiden Laufschienen einerseits parallel zum oberen und andererseits parallel zum unteren Rahmenschenkel des Schiebeflügels durch senkrecht verlaufende Vertikalleisten miteinander verbunden. Die beiden Vertikalleisten formen zusammengenommen mit den beiden Laufschienen den vorgenannten Montagerahmen als gleichsam Zarge für den darin geführten Schiebeflügel oder die mehreren Schiebeflügel. Dabei müssen die Vertikalleisten nicht notwendigerweise in senkrechter Richtung verlaufen, sondern kann der beschriebene Montagerahmen grundsätzlich auch eine Schrägstellung erfahren und beispielsweise schräg eingebaut sein.
  • Auch die einzelnen Schenkel des Montagerahmens, die Montagerahmenschenkel, i.e. die Laufschienen und Vertikalleisten, lassen sich im Strangpressver fahren aus beispielsweise Aluminium oder auch in einem Extrusionsverfahren aus Kunststoff produzieren. Dabei ist der jeweilige Montagerahmenschenkel so gestaltet, dass alle Funktionen der Führung und Lastaufnahme sowie Abdichtung des hierin geführten Schiebeflügels vorhanden sind. Das gilt sowohl für die horizontal verlaufenden Laufschienen als auch die senkrecht hierzu angeordneten Vertikalleisten. Dadurch kann der Montagerahmen inklusive darin geführtem Schiebeflügel oder mehrerer Schiebeflügel als Ganzes vor oder in einer Gebäudeöffnung montiert werden. Das stellt eine deutliche Erleichterung gegenüber der bisherigen Vorgehensweise dar, mit separaten Laufschienen zu arbeiten. Denn dies erfordern eine genau fluchtende Ausrichtung zueinander, was bei Rückgriff auf den beschriebenen Montagerahmen konstruktionsbedingt gewährleistet ist. – In diesem Zusammenhang können die einzelnen Montagerahmenschenkel, also die Laufschienen und die Vertikalleisten, ähnlich wie die Schenkel des Rahmens des Schiebeflügels mit Hilfe von Eckverbindern zu dem Montagerahmen zusammengefügt werden. Das erleichtert die Fertigung und reduziert damit die Herstellungskosten.
  • Bei dem Flächenelement handelt es sich üblicherweise um ein Gewebe, eine Folie, ein Drahtgeflecht oder dergleichen, mit dessen Hilfe der von dem Rahmen umschlossene Freiraum abgedeckt wird. Solche Flächenelemente lassen sich problemlos an die vom Rahmen umschlossene Fläche durch üblicherweise Schneidvorgänge anpassen und erfahren zudem eine einfache Fixierung am Rahmen. Außerdem lassen sich mit Hilfe solcher Flächenelemente Insekten besonders vorteilhaft fernhalten, und zwar bei äußerst geringem Gewicht.
  • Üblicherweise ist nur ein Schiebeflügel vorgesehen. Es können aber auch mehrere Schiebeflügel realisiert werden. Dann lassen sich diese Schiebeflügel mit einem zentralen Selbstschließmechanismus in ihre jeweilige Schließstellung überführen. Es ist aber auch denkbar, dass jedem einzelnen Schiebeflügel ein separater Selbstschließmechanismus zugeordnet ist.
  • Dabei lassen sich die einzelnen Schiebeflügel fluchtend oder versetzt zueinander anordnen. Im erstgenannten Fall werden sämtliche Schiebeflügel in einer übereinstimmenden Ebene und folgerichtig in ein und derselben Laufschiene geführt bzw. rollen oder gleiten hierin. Selbstverständlich können auch zwei Laufschienen einerseits parallel zum unteren Rahmenschenkel und andererseits parallel zum oberen Rahmenschenkel des jeweiligen Schiebeflügels zum Einsatz kommen, in welchen sämtliche Schiebeflügel geführt werden.
  • Bei einer versetzten Anordnung bewegen sich die einzelnen Schiebeflügel jedoch in parallel zueinander angeordneten Ebenen. Als Folge hiervon sind die Laufschienen versetzt zueinander angeordnet und die Schiebeflügel bewegen sich in getrennten Laufschienen. Das führt zu einer erhöhten Baubreite einer zugehörigen Schienenanordnung.
  • Der Selbstschließmechanismus kann ortsfest angeordnet sein, beispielsweise im Blendrahmen einer Tür, einer dem Blendrahmen zugeordneten Schiene oder im Mauerwerk. Genauso gut ist es aber auch denkbar, dass der Selbstschließmechanismus dem jeweiligen Schiebeflügel zugeordnet ist und in diesem eine Platzierung erfährt. Selbstverständlich können bei mehreren Schiebeflügeln oder bei Realisierung mehrerer verschiedener Selbstschließmechanismen auch eine ortsfeste sowie eine bewegliche Anbringung kombiniert werden.
  • Im Ergebnis wird ein Schiebeelement zur Verfügung gestellt, bei dem insbesondere dafür gesorgt wird, dass Insekten aus dem Wohnbereich ferngehalten werden. Denn der obligatorische Selbstschließmechanismus sorgt dafür, dass das Schiebeelement bedarfsweise – also üblicherweise nach Wegfall einer öffnenden Beaufschlagung – in die Schließstellung überführt wird und auf diese Weise die zugehörige Gebäudeöffnung abdeckt. Dabei sind solche Selbst schließmechanismen grundsätzlich bekannt, nicht jedoch auf dem einschlägigen Sektor.
  • Infolge des geringen Gewichtes des Schiebeelementes mit Rahmen und leichtgewichtiger Füllung kann auf einfache Selbstschließmechanismen zurückgegriffen werden, die funktionssicher arbeiten und kostengünstig gestaltet sind. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt das erfindungsgemäße Schiebeelement perspektivisch.
  • In den Figuren ist ein Schiebeelement in Gestalt einer Schiebetür, genauer einer Insektenschutz-Schiebetür dargestellt. Das Schiebeelement bzw. die Schiebetür verfügt über wenigstens einen Schiebeflügel 1, welcher sich seinerseits aus einem Rahmen 2 sowie einer von dem Rahmen 2 aufgespannten Füllung 3 zusammensetzt. Der Rahmen 2 ist aus Profilelementen 4 sowie Eckverbindern 5 zusammengesetzt. Tatsächlich handelt es sich bei den Profilelementen 4 um Hohlprofilelemente 4, in welche zur eckseitigen Verbindung jeweils Eckverbinder 5 bzw. Eckverbindungselemente 5 eingesteckt werden und auf diese Weise die Hohlprofilelemente 4 zu dem Rahmen 2 koppeln. Das ist grundsätzlich bekannt, wozu auf die EP 1 054 133 A1 sowie die DE 40 12 808 C2 verwiesen wird.
  • Bei der Füllung 2 handelt es sich um ein Flächenelement 3, welches den vom Rahmen 2 umschlossenen Innenraum abdeckt. Dazu ist das Flächenelement 3 größenvariabel gestaltet und lässt sich beispielsweise zuschneiden. Im Detail handelt es sich bei dem Flächenelement 3 um ein (Insektenschutz-)Gewebe, eine Folie, ein Drahtgitter oder dergleichen. Aufgrund dieser Tatsache und des Umstandes, dass der Rahmen 2 aus Hohlprofilelementen 4 zusammengesetzt ist, kann das Flächenelement 3 problemlos an dem Rahmen 2 festgelegt werden und verfügt das Schiebeelement insgesamt über ein geringes Gewicht.
  • Erfindungsgemäß ist nun ein zusätzlicher Selbstschließmechanismus 6, 7 realisiert, welcher dafür sorgt, dass der Schiebeflügel 1 automatisch in eine eine Gebäudeöffnung 8 abdeckende Schließstellung überführt wird, sobald eine öffnende Bewegung einer Bedienperson wegfällt, die beispielsweise einen Handgriff 9 beaufschlagt. Diese Schließstellung ist in der einzigen Figur dargestellt.
  • Um den Schiebeflügel 1 zu öffnen, muss die betreffende Bedienperson den Handgriff 9 in Pfeilrichtung betätigen. Dabei wird auch der Selbstschließmechanismus 6, 7 beaufschlagt und speichert Energie. Im Beispielfall und nicht einschränkend handelt es sich hierbei um Lageenergie, welche daraus resultiert, dass ein Gegengewicht 6 des Selbstschließmechanismus 6, 7 um den Betrag H angehoben wird. Selbstverständlich kann durch den Öffnungsvorgang des Schiebeflügels 1 mit Hilfe des Selbstschließmechanismus 6, 7 auch anderweitige Energie erzeugt und gespeichert werden, beispielsweise Spannenergie, elektrische und/oder magnetische Energie. Als Folge hiervon basiert der Selbstschließmechanismus 6, 7 auf einer in Öffnungsstellung (vgl. strichpunktierte Darstellung in der einzigen Figur) aufgebauten Gewichtskraft, Spannkraft und/oder elektrischen/magnetischen Kraft. Selbstverständlich sind auch Kombinationen denkbar.
  • Im dargestellten Beispielfall wird das an den Schiebeflügel 1 über eine Umlenkrolle 7 angeschlossene Gegengewicht 6 um den Betrag H angehoben, sobald die Bedienperson den Schiebeflügel 1 mit Hilfe des Handgriffes 9 in die strichpunktiert dargestellte Öffnungsstellung überführt. Fällt nun die damit verbundene Beaufschlagung des Schiebeflügels 1 weg, so kehrt das Gegengewicht 6 in seine Ausgangslage zurück und nimmt hierbei den Schiebeflügel 1 in die zugehörige Schließstellung mit. Ein endseitiges Dämpfungselement 10 sorgt bei diesem Vorgang dafür, dass der Schiebeflügel 1 nicht hart gegen einen Anschlag in seiner Schließstellung anschlägt. Tatsächlich handelt es sich bei dem Dämpfungselement 10 im Rahmen der Darstellung um eine Feder, welche kurz vor der Schließstellung komprimiert wird und für einen dämpfenden Anschlag sorgt.
  • Zur Führung des Schiebeelementes 1 sind vorliegend zwei Laufschienen 11, 12 realisiert. Beide Laufschienen 11, 12 erstrecken sich im Wesentlichen parallel zum unteren Horizontalschenkel 4a des Rahmens 2 respektive oberen Horizontalschenkel 4c. Die übrigen Schenkel 4b und 4d stellen demgegenüber Vertikalschenkel bzw. Querschenkel dar.
  • Man erkennt anhand der Detaildarstellung in der einzigen Figur, dass die untere Laufschiene 11 als Tragschiene ausgeführt ist, weil der Schiebeflügel 1 über Laufrollen 13 verfügt, die das Gewicht des Schiebeflügels 1 aufnehmen und in die untere Laufschiene 11 einleiten. Dagegen übernimmt die obere Laufschiene 12 lediglich Führungsfunktion, wozu Führungszapfen 14 am Schiebeflügel 1 sorgen. Nicht dargestellt ist die Möglichkeit, mit mehreren Schiebeflügeln 1 zu arbeiten. Dabei kann diesen mehreren Schiebeflügeln 1 entweder zentral der dargestellte Selbstschließmechanismus 6, 7 zugeordnet sein. Es ist aber auch möglich, mit separaten jeweiligen Selbstschließmechanismen 6, 7 zu arbeiten.
  • Bei der gezeigten Variante ist der Selbstschließmechanismus 6, 7 ortsfest ausgebildet, nämlich seitlich der Gebäudeöffnung 8 realisiert. Tatsächlich wird das Gegengewicht 6 an dieser Stelle in einer Schutzleiste bzw. Vertikalleiste 15 geführt und kann hierdurch nicht verkanten. Die dargestellte Schutzleiste bzw. Vertikalleiste 15 formt in Verbindung mit einer nicht gezeigten weiteren Vertikalleiste 15 auf der anderen Seite der Gebäudeöffnung 8 einen Montagerahmen 11, 12, 15. D. h., der Montagerahmen 11, 12, 15 setzt sich aus den beiden Laufschienen 11, 12 sowie den beiden Vertikalleisten 15 zusammen. Zur Verbindung dieser einzelnen Montagerahmenschenkel 11, 12, 15 mögen wiederum – wie bei dem aus den Hohlprofilelementen 4 zusammengesetzten Rahmen 2 des Schiebeflügels 1 – Eckverbinder bzw. Eckverbindungselemente zum Einsatz kommen. Das ist jedoch nicht dargestellt.
  • Der Selbstschließmechanismus 6, 7 kann alternativ auch beweglich in dem Schiebeflügel 1 platziert werden. Dann wird man das Gegengewicht 6 beispielsweise in einem Hohlprofilelement 4 auf und nieder bewegen. Noch einfacher gelingt dies, wenn der Selbstschließmechanismus 6, 7 beispielsweise auf Spannenergie beruht und durch die Öffnungsbewegung des Schiebeflügels 1 eine im Rahmen 2 angeordnete Feder komprimiert oder auseinandergezogen wird. Die hiermit verbundene Spannenergie kommt frei, sobald die Bedienperson den Handgriff 9 nicht (mehr) betätigt.
  • Außerdem nicht gezeigt ist die Möglichkeit, den Schiebeflügel 1 in der strichpunktiert dargestellten Öffnungsstellung zu arretieren. Erst nach Lösen dieser Arretierung greift der Selbstschließmechanismus 6, 7 ein und befördert den Schiebeflügel 1 in die Schließstellung.

Claims (11)

  1. Schiebeelement, insbesondere Schiebetür, mit wenigstens einem Schiebeflügel (1), welcher im Wesentlichen aus einem aus Profilelementen (4) gebildeten Rahmen (2) und einer von dem Rahmen (2) aufgespannten Füllung (3) aus einem Flächenelement (3) aufgebaut ist, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich ein Selbstschließmechanismus (6, 7) vorgesehen ist, welcher das Schiebeelement (1) bedarfsweise in eine eine Gebäudeöffnung (8) abdeckende Schließstellung überführt.
  2. Schiebeelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Selbstschließmechanismus (6, 7) auf einer in Öffnungsstellung des Schiebeflügels (1) aufgebauten Gewichtskraft basiert.
  3. Schiebeelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Selbstschließmechanismus (6, 7) auf einer in Öffnungsstellung des Schiebeflügels (1) aufgebauten Spannkraft basiert.
  4. Schiebeelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Selbstschließmechanismus (6, 7) auf einer in Öffnungsstellung des Schiebeflügels (1) aufgebauten elektrischen/magnetischen Kraft basiert.
  5. Schiebeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Selbstschließmechanismus (6, 7) auf einer Kombination von Gewichtskraft, Spannkraft, elektrischer und/oder magnetischer Kraft basiert.
  6. Schiebeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass dem Selbstschließmechanismus (6, 7) ein Dämpfungselement (10) zugeordnet ist.
  7. Schiebeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilelemente (4) als Hohlprofilelemente (4) ausgebildet sind, die durch Eckverbindungselemente (5) miteinander zu dem Rahmen (2) gekoppelt sind.
  8. Schiebeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Laufschiene (11, 12) vorgesehen ist.
  9. Schiebeelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, das zwei Laufschienen (11, 12) zusammen mit zwei Vertikalleisten (15) einen Montagerahmen (11, 12, 15) für den zumindest einen Schiebeflügel (1) bilden.
  10. Schiebeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement (2) aus einem Gewebe, einer Folie, einem Drahtgitter oder dergleichen aufgebaut ist.
  11. Schiebeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dass mehrere Schiebeflügel (1) realisiert sind, denen ein zentraler Selbstschließmechanismus (6, 7) oder jeweils ein separater Selbstschließmechanismus (6, 7) zugeordnet ist.
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