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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erfassen der Position einer
Betätigungshandhabe.
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Betätigungshandhaben
sind in vielerlei Ausgestaltungen bekannt. Sie dienen beispielsweise zum Öffnen und
Schließen
eines Fensters, einer Tür o.dgl.,
wobei ein Handgriff meist über
einen Vierkantstift zur Dreh-Mitnahme einer zugehörigen Betätigungseinrichtung
im Fenster- oder Türflügel ausgebildet
ist, etwa einer Schloßnuß oder eines
Fenstergetriebes. Für
die Montage am Fenster- bzw. Türflügel ist
gewöhnlich
ein Anschlagkörper
vorhanden, mit dem der Handgriff axialfest-drehbar verbunden ist. Innerhalb
des Anschlagkörpers
ausgebildete Rast- oder Federmittel definieren bevorzugte oder normgemäße Winkellagen
des Handgriffs, wobei jede Winkellage meist einer bestimmten Funktionsstellung des
Fensters oder der Tür
zugeordnet ist (bei Fenstern z.B. geschlossen, offen-schwenkbar
oder offen-gekippt).
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Werden
Gebäude
wie z.B. Wohnhäuser
oder Bürogebäude, deren
Fenster und Türen
gewöhnlich mit
Betätigungshandhaben
versehen sind, mit Alarmanlagen ausgestattet, ist es erforderlich,
vor deren Aktivierung sämtliche
Fenster und Türen
zu schließen.
Aber auch ohne Alarmanlage ist es meist wünschenswert, daß ein Gebäude bei
Abwesenheit vollständig
geschlossen ist. Um dies von nur einer zentralen Stelle aus feststellen
bzw. überwachen
zu können,
werden im Bereich sämtlicher
Fenster- und Türflügel des
Gebäudes
Sensoren angebracht, die meist in Form von elektrischen, magnetischen
und/oder optischen Kontakten ausgebildet sind. Jeder Sensor erfaßt die Stellung
eines zugeordneten Tür-
oder Fensterflügels
oder eines Beschlages und gibt eine Zustandsänderung über eine Verbindungsleitung
an eine Auswerteeinrichtung weiter. Diese versorgt das Sensorelement über die
Verbindungsleitung zugleich auch mit der erforderlichen Betriebsspannung.
Jede Auswerteeinrichtung ist über
eine Verbindungsleitung mit einer zentralen Meldeeinrichtung verbunden.
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Ein
wesentlicher Nachteil derartiger Systeme besteht darin, daß der Installationsaufwand
sehr hoch ist, weil zu jedem Fenster und zu jeder Tür separate
Kabel verlegt werden müssen.
Sämtliche
Kabel sind zudem in einer oder mehreren Schaltzentralen dem betreffenden
Fenster bzw. der betreffenden Tür
zuzuordnen, was nicht selten zu schaltungstechnischen Problemen
führt.
Eine Nachrüstung
bereits bestehender Gebäude
ist daher kaum möglich
oder mit erheblichen Investitionskosten verbunden.
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Um
den schaltungstechnischen Aufwand zu reduzieren, hat man Sensoren
mit Batterie- oder Akkubetrieb entwickelt (siehe z.B. DE-U1-297
18 264). Die als Reedschalter ausgebildeten Sensoren überwachen
die Verschlußstellung
eines Fensterflügels sowie
die Funktionsstellungen der Riegelmechanik und damit des Fenstergriffs,
wobei die ermittelten Zustandsänderungen
drahtlos über
eine Funkstrecke an eine Auswerteeinheit gesendet werden.
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Problematisch
hierbei ist, daß sämtliche
Batterien regelmäßig geprüft und ausgewechselt
werden müssen.
Hierdurch entstehen nicht nur hohe Wartungs- und Betriebskosten.
Durch die in großen
Gebäuden
nicht selten große
Zahl an Fenstern und Türen
entsteht eine hohe Umweltbelastung mit entsprechend hohen Entsorgungskosten.
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DE-C2-100
59 582 schlägt
deshalb eine Überwachungseinrichtung
für den Öffnungs-, Schließ-, Verriegelungs-
und/oder Entriegelungszustand eines Fensters, einer Tür o.dgl.
vor, mit einer Basisstation und einer am Flügelrahmen befestigten Auswerteeinrichtung.
Letztere umfaßt
einen Sensor (Reedkontakt), der aus der Verlagerungsstellung eines
sich beim Verriegeln verlagernden Meldegebers den Verriegelungs-
oder Entriegelungszustand eines Schließzapfens erfaßt, wobei
die am Blendrahmen des Fensters oder der Tür angeordnete Basisstation zusammen
mit der Auswerteeinrichtung eine Transpondereinheit bildet, über die
der Ver- oder Entriegelungszustand berührungslos übertragen wird. Gleichzeitig
gibt das Bestehen oder Fehlen einer Verbindung zwischen der Auswerteeinrichtung
und der Basisstation Aufschluß über den Öffnungs-
und Schließzustand
des Fenster- oder der Türflügels.
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Damit
kommt die am oder im Fensterflügel montierte
Auswerteeinrichtung zwar ohne Stromversorgung aus. Der schaltungstechnische
Aufwand ist jedoch weiterhin relativ hoch, weil die Basisstation über eine
elektrische Leitung mit einer Weiterverarbeitungseinrichtung, z.B.
einer Alarmanlage zu verbinden ist. Basisstation und Auswerteeinrichtung müssen zudem
innerhalb der Rahmenelemente stets einander gegenüberliegend
angeordnet sein, um eine zuverlässige
Funktion der Überwachungseinrichtung
gewährleisten
zu können.
Die Montage im Falzluftbereich kann dabei nicht selten zu Dichtungsproblemen
führen.
Ein nachträglicher
Einbau ist auch hier nur bedingt möglich und mit hohen Kosten
verbunden.
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Ein
in DE-C2-101 50 128 offenbartes Sensorsystem verzichtet sowohl auf
Batterien als auch auf Verbindungsleitungen. Jedem Sensor ist hierzu ein
Spannungsgenerator zugeordnet, der aus der Umgebung oder aus einer
mechanischen Bewegung heraus Energie gewinnt und diese in elektrische
Energie umwandelt, die für
den Betrieb des Sensors und eines Funksenders gespeichert wird.
Der Spannungsgenerator kann eine Solarzelle, ein piezoelektrischer
Wandler oder ein induktiver Wandler sein, wobei der Energiespeicher
ein Kondensator ist, der die für
den meist kurzzeitigen Betrieb notwendige Leistung auch dann zur
Verfügung
stellt, wenn der Spannungsgenerator keine Energie liefern kann.
Erreicht die Spannung im Kondensator ein ausreichendes Niveau, wird
eine Timerschaltung gestartet, die das gesamte System aktiviert.
Jeder angeschlossene Sensor wird in definierbaren Zeitabständen abfragt.
Die dabei erfaßte
Zustandsänderung
oder ein ermittelter Meßwert
wird zusammen mit einer Identifikationsnummer in ein Funk-Sendetelegramm
kodiert und von dem Funksender über
eine Funkstrecke an eine zentrale Auswerteeinheit gesendet. Diese
gibt die Informationen an stromnetzgebundene Aktoren, ein Bussystem
oder geeignete Anzeigeelemente weiter.
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Auch
ein solches Sensorsystem läßt sich
nur bedingt nachträglich
installieren, weil im Bereich von bereits eingebauten Fenster- und
Türflügeln meist nur
wenig Platz zur Verfügung
steht und die einzelnen Sensoren (vorzugsweise Reedkontakte mit
zugehörigen
Permanentmagneten als Meldegeber) optisch meist störend wirken.
Zudem muß jeder
Sensor so plaziert sein, daß die
Bewegung des Fenster- oder Türflügels stets
zuverlässig
erfaßt
wird, was z.B. in engen Fensternischen oder bei Doppelflügeltüren nicht
immer einfach ist. Steht keine ausreichende Energie zur Verfügung, kann
die Überwachung
nicht oder nicht zum erforderlichen Zeitpunkt durchgeführt werden,
denn die Timerschaltung aktiviert das Sensorsystem erst, wenn der
Energiespeicher vollständig
geladen ist.
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Ziel
der Erfindung ist es, diese und weitere Nachteile des Standes der
Technik zu vermeiden und eine Vorrichtung zum Erfassen der Position
einer Betätigungshandhabe
zu entwickeln, die mit einfachen Mitteln kostengünstig aufgebaut ist und eine
stets zuverlässige
sowie bedarfsgerechte draht- und batterielose Überwachung von Fenstern und
Türen ermöglicht.
Sie soll zudem einfach zu handhaben und in optisch ansprechender
Weise bequem nachrüstbar
sein, insbesondere in Kombination mit bereits vorhandenen Fenster-
und/oder Türbeschlägen.
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Hauptmerkmale
der Erfindung sind im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 angegeben.
Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 29.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe hat einen Funkschalter,
der nach Betätigung
eines Schaltelements ein identifizierbares Funksignal generiert
und absendet und die dafür
notwendige Energie selbst erzeugt. Ein Kopplungselement ist mit
der Stell- und/oder Drehbewegung der Betätigungshandhabe und dem Schaltelement
des Funkschalters derart gekoppelt oder koppelbar, daß bei Erreichen
einer jeden Funktionsstellung der Handhabe das Schaltelement betätigbar ist.
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Dadurch
ist es möglich,
die verschiedenen Funktionsstellungen der Betätigungshandhabe zu erfassen,
ohne daß im
Fenster oder in der Tür
Installationen vorgenommen werden müssen. Es ist nicht einmal eine
separate Stromversorgung erforderlich. Auch müssen keine separaten Versorgungs-
oder Datenleitungen verlegt werden. Sobald die Handhabe eine ausgezeichnete
Funktionsstellung erreicht, wird das Schaltelement betätigt. Der
Funkschalter generiert ein Funksignal und sendet dieses ab, beispielsweise
an eine zentrale Empfangsstation, die das Funksignal auswerten und
weiterverarbeiten kann.
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Von
besonderem Vorteil ist, daß das
Funksignal erst beim Erreichen einer Funktionsstellung der Handhabe
ausgelöst
wird. Es ist daher für
die Erfassung der Position eines Fenster- oder Türgriffs unerheblich, in welchem
Winkel sich dieser befindet. Die Zuordnung der Funksignale erfolgt
unmittelbar über die
Funktionsstellungen der Betätigungshandhabe, d.h.
erst wenn diese tatsächlich
erreicht sind, erfolgt die Versendung eines Funksignals.
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Weil
der Funkschalter die notwendige elektrische Energie selbst erzeugt,
ist die Vorrichtung insgesamt energieautark. Das Verlegen von Anschlußleitungen
oder die Verwendung von Batterien ist daher nicht notwendig. Zudem
werden die gewünschten
Informationen über
eine Funkstrecke übermittelt, d.h.
Datenleitungen sind ebenfalls nicht notwendig. Sowohl die Ausbildung
als auch die Nachrüstung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist daher extrem einfach, nicht zuletzt weil die Anbindung der Vorrichtung
unmittelbar an die Drehbewegung der Betätigungshandhabe erfolgt.
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Weitere
Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
dem Wortlaut der Ansprüche
sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine
Schrägansicht
einer Vorrichtung zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe
und eine damit verbundene Betätigungshandhabe,
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2 eine
Schrägansicht
der Vorrichtung von 1 ohne Betätigungshandhabe, teilweise
im Schnitt,
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3 eine
Schnittdarstellung der Vorrichtung von 1 in einer
ersten Betriebsstellung,
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4 eine
Schnittdarstellung der Vorrichtung von 1 in einer
zweiten Betriebsstellung,
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5 eine
andere Ausführungsform
einer Vorrichtung zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe
und
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6 eine
noch andere Ausführungsform
einer Vorrichtung zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe.
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Die
in 1 allgemein mit 10 bezeichnete Vorrichtung
dient zum Erfassen und Überwachen
der Position einer Betätigungshandhabe 20 sowie
zur drahtlosen Übermittlung
der erfaßten
Positions-Informationen an eine (nicht dargestellte) zentrale Auswerteeinheit,
beispielsweise eine Alarmanlage, ein Bussystem o.dgl.
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Die
Betätigungshandhabe 20 hat
einen Handgriff 21 mit einem Griff-Hauptteil 22 und
einem Griffhals 23, der axialfest-drehbar an einem Anschlagkörper 24,
beispielsweise einer Rosette, gelagert ist. Diese wird mittels (nicht
gezeigter) Befestigungsschrauben gemeinsam mit der Vorrichtung 10 an
einem (ebenfalls nicht dargestellten) Fensterflügel befestigt, wobei ein drehfest
im Griffhals 23 festgelegter Mitnehmer 28, vorzugsweise
ein Vierkantstift, durch die Vorrichtung 10 hindurch in
eine (gleichfalls nicht sichtbare) Betätigungseinrichtung im Fensterflügel eingreift.
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Die
Vorrichtung 10 umfaßt
ein Gehäuse 12, das – wie 2 zeigt – an seiner
Unterseite mit Nocken 14 versehen ist. Diese nehmen die
Befestigungsschrauben auf und gewährleisten eine Lagefixierung
am Fensterflügel.
Konzentrisch über
den Nocken 14 sind in dem Gehäuse 12 Sacklöcher 15 eingebracht,
deren Abstand und Abmessungen den Nocken 25 des Anschlagkörpers 24 entsprechen.
Die gesamte Anordnung 10, 20 läßt sich dadurch axial- und
drehfest am Fensterflügel
montieren.
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In
dem Gehäuse 12 der
Vorrichtung 10 sitzt ein Funkschalter 30, der
nach Betätigung
eines Schaltelements 34 mittels einer elektronischen Schaltung 36 ein
von der Auswerteeinheit empfangbares und identifizierbares Funksignal
generiert und absendet. Die elektronische Schaltung 36 besitzt eine
Prozessorsteuerung 37 mit einem Mikroprozessor 35 sowie
einen elektronischen Speicher 38, der zweckmäßig Informationen
zur Identifizierung der zu überwachenden
Handhabe 20 speichert.
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Das
Schaltelement 34 ist zwischen zwei Schaltstellungen hin
und her bewegbar, wobei die elektronische Schaltung 36 in
jeder Endstellung des Schaltelements 34 ein unterscheidbares
Funksignal generiert und an die Auswerteeinheit sendet. Das Funksignal
umfaßt
daher vorzugsweise eine aus dem Speicher 38 abrufbare Identifikationsnummer der
Handhabe 20 sowie zumindest eine Information darüber, in
welcher Richtung das Schaltelement 34 betätigt worden
ist.
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Die
für den
Betrieb der elektronischen Schaltung 36 notwendige Energie
wird von dem Funkschalter 30 selbst erzeugt. Hierzu ist
ein Wandlerelement 32 vorgesehen, beispielsweise ein piezoelektrisches,
ein elektrodynamisches, ein magnetodynamisches und/oder ein magnetostriktives
Element, das mechanische Energie in elektrische Energie umwandelt.
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Die
mechanische Energie wird über
das Schaltelement 34 und eine (nicht dargestellte) Totpunktmechanik
in das Wandlerelement 32 eingebracht. Die Totpunktmechanik
sorgt zudem dafür, daß der Funkschalter 30 stets
eindeutige Schaltzustände
besitzt. Wird das Schaltelement 34 bewegt, so speichert
die Totpunktmechanik die eingebrachte mechanische Energie zunächst solange,
bis ein bestimmter Punkt erreicht wird. Überschreitet man diesen, so
wird die in den Federelementen gespeicherte Energie in Richtung
des nächstliegenden
Totpunktes abgegeben. Damit erfolgt – unabhängig von Geschwindigkeit, Dauer
und Kraft der ursächlich
einwirkenden mechanischen Betätigung
durch das Schaltelement 34 – eine stets gleichmäßige Energieübertragung
auf das Wandlerelement 32, dessen erzeugte Energie stets
konstant ist.
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Zwischen
der Betätigungshandhabe 20 und dem
Funkschalter 30 ist ein Kopplungselement 50 vorgesehen,
das jede Stell- und/oder Drehbewegung des Handgriffs 21 auf
das Schaltelement 34 des Funkschalters 30 überträgt, so daß bei Erreichen
einer jeden Funktionsstellung der Handhabe 20 bzw. des
Handgriffs 21 das Schaltelement 34 und damit der
Funkschalter 30 betätigt
wird.
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Das
Kopplungselement 50 ist vorzugsweise eine Steuerscheibe,
eine Steuerwalze 52 o.dgl., die axialfest-drehbar in dem
Gehäuse 12 gelagert
ist und über
den Vierkantstift 28 drehfest mit der Handhabe 20 in
Wirkverbindung steht. Zur Aufnahme des Vierkantstifts 28 ist
in der Steuerwalze 52 zentrisch eine viereckige Ausnehmung 53 vorgesehen,
während
im Außenumfang
eine Umfangsnut 54 eingebracht ist, die eine wellen- oder
sinusförmige
Kontur aufweist. Letztere bewirkt, daß das gegebenenfalls unmittelbar darin
eingreifende Schaltelement 34 periodisch hin und her bewegt
wird, d.h. die Stell- bzw. Drehbewegung der Handhabe 20 wird
in eine Stell- bzw. Schwenkbewegung für das Schaltelement 34 umgesetzt.
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Man
erkennt in 3 und 4, daß die Umfangsnut 54 eine
Steuernut bildet und so gestaltet ist, daß das Schaltelement 34 nach
jeder Vierteldrehung (90°-Drehung)
der Steuerwalze 52 von einer Schalt- bzw. Endstellung in
die jeweils andere gelangt. Das Schaltelement 34 bewegt
sich mithin symmetrisch zu einer Nullage hin und her, wobei in jeder Endstellung
durch den Funkschalter 30 ein Funksignal erzeugt wird.
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Die
Steuerwalze oder Steuerscheibe 52 kann in wenigstens einer
Winkelposition verrastbar sein, wobei diese zweckmäßig den
Funktionsstellungen der Handhabe 20 entsprechen. Hierzu
können zwischen
dem Gehäuse 12 und
der Steuerscheibe 52 (nicht dargestellte) Rastmittel vorgesehen
sein. Gewöhnlich
verfügt
jedoch die Betätigungshandhabe 20 selbst
innerhalb des Anschlagkörpers 24 über geeignete
Rastmittel, die bevorzugte oder normgemäße Winkellagen des Handgriffs 21 definieren,
wobei jede Winkellage einer bestimmten Funktionsstellung des Handgriffs 21 zugeordnet
ist.
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Damit
keine unerwünschten
Kräfte
an dem Funkschalter 30 bzw. an dem Schaltelement 34 angreifen
können,
ist zwischen dem Kopplungselement 50 und dem Schaltelement 34 ein
weiteres Kraftübertragungselement 60 vorgesehen.
Hierbei handelt es sich z.B. um eine Wippe 62, die mit
seitlichen Achszapfen 63 in dem Gehäuse 12 schwenkbar
gelagert ist. Die Schwenkachse der Wippe 62 liegt dabei senkrecht
zur Drehachse der Steuerscheibe 52. Sie umschließt zudem
den Nocken 14 des Gehäuses 12 mit
einer Aussparung 68, so daß das Gehäuse 12 und damit die
Vorrichtung 10 äußerst kompakte
Abmessungen aufweisen.
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An
ihrem dem Kopplungselement 50 bzw. der Steuerscheibe 52 zugewandten
Ende 64 trägt
die Wippe 62 einen Finger 65, einen Stift o.dgl.,
der in die Steuernut 54 der Steuerwalze 52 eingreift.
Das gegenüberliegende,
dem Funkschalter 30 zugewandte Ende 66 der Wippe 62 ist
als Klammer 67 oder als Klemme ausgebildet. Diese erfaßt das Schaltelement 34 des
Funkschalters 30.
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Die
Unterseite des Gehäuses 12 ist
zweckmäßig von
einem Gehäuseboden 13 verschlossen.
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Die
Funktionsweise der Vorrichtung 10 ist schematisch in den 3 und 4 erkennbar.
Sobald der Handgriff 21 von einer ausgezeichneten Raststellung
in eine andere bewegt wird und diese nachfolgende Raststellung erreicht
(siehe 3), so erfolgt eine Betätigung des Funkschalters 30,
d.h. das Schaltelement 34 wird aus seiner bisherigen Position
heraus in eine andere Schaltposition verbracht. Sobald diese erreicht
ist, erzeugt das Wandlerelement 32 elektrische Energie,
die von der elektronischen Schaltung 36 genutzt wird, um
ein Funksignal zu erzeugen. Dieses signalisiert der Auswerteeinheit, daß die Handhabe 20 betätigt worden
ist, wobei das Funksignal nur dann ausgesendet wird, wenn tatsächlich eine
andere Raststellung erreicht worden ist. Wird der Handgriff nur „hin und
her" bewegt, wird kein
Signal generiert. Die Vorrichtung 10 gewährleistet
mithin stets zuverlässige
Aussagen über
die Position der Handhabe 20
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Wird
der Handgriff 21 – wie
in 4 gezeigt – in
die nächste
Funktionsstellung verschwenkt, beispielsweise um 90° von der
Schließstellung
in die Öffnungsstellung,
so dreht sich die Steuerwalze 52 ebenfalls um 90° und die
Wippe 62 wird durch die Zwangskopplung zwischen dem Finger 65 und
der Steuernut 54 um die Achszapfen 63 herum verschwenkt.
Gleichzeitig wird das Schaltelement 32 des Funkschalters 30 umgelegt.
Dieser erzeugt über das
Wandlerelement 32 elektrische Energie, die jedoch aufgrund
des Richtungswechsels das Vorzeichen ändert. Diese Information wird
von der elektronischen Steuerung 36 erfaßt und in
das Funksignal integriert. Die Auswerteeinheit erkennt, daß der Handgriff 21 von
seiner bisherigen Position, z.B. geschlossen, in die Öffnungsstellung
bewegt worden ist.
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Um
wenigstens eine weitere Funktionsstellung des Handgriffs 21 unterscheiden
zu können,
ist in dem Gehäuse 12 ein
separater Sensor 70 angeordnet (siehe 5).
Hierbei handelt es sich vorzugsweise um einen elektromagnetisch
oder elektrostatisch betätigbaren
Schaltkontakt, beispielsweise einen Reedkontakt 71, der
von einem Permanentmagneten 72 betätigbar ist. Der Reedkontakt 71 sitzt hierzu
auf der Längsmitte
des Gehäuses 12 zwischen
dem äußeren Nocken 14 und
der Steuerwalze 52, die randseitig den Permanentmagneten 72 trägt. Dieser
ist dabei so angeordnet, daß der
Reedkontakt 71 immer dann geschlossen ist, wenn sich die
Handhabe 20 bzw. der Handgriff 21 in Kippstellung
befinden. Der Reedkontakt ist über
elektrische Leitungen 75 an die elektronische Schaltung 36 des
Funkschalters 30 angeschlossen.
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Steht
nun der Handgriff 21 – wie
in 3 gezeigt – in
geschlossener Ausgangsstellung, also auf „6 Uhr", so hat der Vierkantstift 28 die
Schaltwalze 52 in eine Winkelposition gebracht, in der
die Wippe 62 mit der Klemme 67 nach unten gekippt
ist. Bei Erreichen dieser Stellung wurde über das Schaltelement 34 im
Funkschalter 30 beispielsweise ein Spannungsimpuls mit
positivem Vorzeichen erzeugt.
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Dreht
man nun den Handgriff 21 in die Öffnungsstellung des Fensters,
also auf „3
oder 9 Uhr", schwenkt
die Wippe 62 die Klemme 67 nach oben (siehe 4).
Das daran gekoppelte Schaltelement 34 des Funkschalters 30 gelangt
in seine andere Endstellung, wobei der dabei erzeugte Spannungsimpuls
nunmehr ein negatives Vorzeichen aufweist.
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Dieser
Polaritätswechsel
wird im Funktelegramm der elektronischen Schaltung 36 berücksichtigt.
Der Empfänger
erkennt daher, ob der Handgriff 21 auf Drehposition "geöffnet" oder "geschlossen" steht.
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Wird
der Handgriff 21 um weitere 90° auf „12 Uhr" gedreht, schwenkt die Schaltwalze 52 die
Wippe 62 wieder in ihren Ausgangszustand zurück, d.h.
die Klemme 67 und das damit verbundene Schaltelement 34 werden
nach unten bewegt. Der Funkschalter 30 erzeugt erneut einen
Spannungsimpuls mit positivem Vorzeichen. Gleichzeitig wird jedoch
der Reedkontakt 71 von dem Magneten 72 geschlossen. Die
elektronische Schaltung 36 erhält damit ein zusätzliches
Signal, woraus die Prozessorsteuerung 37 erkennt, daß der Handgriff 21 sich
nicht in der geschlossenen, sondern in der Kippstellung befindet. Das
Funksignal wird entsprechend modifiziert, so daß die Auswerteeinheit diesen
Schaltzustand bzw. diese Position der Handhabe 20 entsprechend
verwerten kann.
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In
einer anderen Ausführungsform
der Vorrichtung 10 liegt der Sensor 70 nicht auf
der „12 Uhr-Position", sondern um 180° versetzt
auf der sogenannten „6
Uhr-Stellung", d.h.
der Reedkontakt 71 liefert ein zusätzliches Schaltsignal immer
dann, wenn sich der Handgriff 21 bzw. die Handhabe 20 in der
Position „geschlossen" befinden. Sollte
der Reedkontakt 71 einmal ausfallen, meldet der Funkschalter
einen ungesicherten Zustand (Fenster gekippt), der sich leicht überprüfen läßt.
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Eine
weitere wichtige Ausgestaltung der Vorrichtung 10 ist in 6 dargestellt.
Hier bildet das Gehäuse 12 unmittelbar
einen Anschlagkörper 24 für die Betätigungshandhabe 20.
Dadurch erhält
man eine äußerst kompakte
Bauform, die sich optisch von herkömmlichen Beschlägen nur
unwesentlich unterscheidet.
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Die
Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen
beschränkt,
sondern in vielfältiger
Weise abwandelbar. So kann die Vorrichtung 10 in zahlreichen
weiteren Ausgestaltungen Anwendung finden, beispielsweise zur Überwachung
des Schließzustandes
eines Türriegels.
Da sich dieser meist nur in zwei Stellungen befindet, kann die Vorrichtung 10 auch
ohne zusätzlichen
Sensor 70 verwendet werden. Letzterer kann aber auch hier
weitere Schließstellungen
erfassen. Auch können
bei Türen
und Fenster weitere Sensoren eingesetzt werden, um beispielsweise
die Öffnungs-
oder Schwenkstellung zu erfassen. Die entsprechenden Informationen
der Sensoren lassen sich an die elektronische Schaltung 36 weiterleiten
und bei Bedarf über
das Funksignal versenden.
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Als
Sensoren 70 können
anstelle der Reed-Schalter auch optoelektronische Bauelemente oder
Schaltkontakte wie Schaltmatten oder Mikrotaster verwendet werden.
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Man
kann die Vorrichtung 10 auch an oder in Betätigungshandhaben 20 für Dachfenster,
Absperrgitter, oder Schachtklappen einsetzen, wobei das weitere
Kraftübertragungselement 60 – je nach
Bedarf – eine
Hebelmechanik, ein Getriebe o.dgl. sein kann.
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Man
erkennt, daß die
Vorrichtung 10 ein insgesamt längliches Gehäuse 12 hat
mit zwei Nockensenkungen 15 für eine darauf aufschraubbare
Standard-Fenstergriff- Rosette 24.
Die axiale Fortsetzung der Senkungen 15 bzw. der darin
ausgebildeten Schraublöcher
mündet
in zwei Nocken 14, die mit dem Fensterflügel in Eingriff
treten. Fenstergriff 20 und Schaltgehäuse 10 werden mithin
gemeinsam angeschlagen, wobei die Vorrichtung 10 sandwichartig zwischen
der Handhabe 20 und dem Fenster sitzt.
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Das
Innenleben des Gehäuses 12 besteht
im wesentlichen aus drei Komponenten.
- – Dem Funkschalter 30 mit
Funksender, Antenne und Energiegenerator;
- – Etwa
in der Mitte die vom rechten Schraubnocken 14 durchsetzte
Schaltwippe 62 mit einem vorderen Finger 65 und
einer hinteren Klammer 67;
- – Der
Schaltwalze 52, deren tangential umlaufende, nutartige
Schaltkurve 54 den Finger 65 der Wippe 62 führt.
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Die
Schaltwalze 52 ist axialfest-drehbar im Gehäuse 12 gelagert.
Sie wird im angeschlagenen Zustand axial vom Vierkantstift 28 des
Fenstergriffs 21 durchsetzt und vermag so gewünschte Drehmomente
zu übertragen.
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Durch
Rotation des Handgriffs 21 und damit der Schaltwalze 52 wird
die Schaltwippe 62 über
den Finger 65 um die Achszapfen 63 geschwenkt,
was auf der gegenüberliegenden
Seite 66 der Wippe 62 eine etwa vergleichbare
Bewegung verursacht. Diese Bewegung dient dem Antrieb des Schaltelements 34,
bevorzugt ein Blattfederelement, das lediglich zwei stabile Endlagen
besitzt. Daher schnappt das Schaltelement 34 beim Drehen
des Fenstergriffs 21 schlagartig von einer Position in
die jeweils andere, was im Funkschalter 30 zur Induktion
eines Spannungsimpulses genutzt wird. Dieser wiederum versorgt die
elektronische Schaltung 36 mit Energie, die ein entsprechendes
Funksignal mit Informationen über
die Position der Handhabe 20 bzw. des Handgriffs 21 absendet.
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Sämtliche
aus den Ansprüchen,
der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile,
einschließlich
konstruktiver Einzelheiten, räumlicher
Anordnungen und Verfahrensschritten, können sowohl für sich als
auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
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- 10
- Vorrichtung
- 12
- Gehäuse
- 13
- Gehäuseboden
- 14
- Nocken
- 15
- Sackloch
- 18
- Rastmittel
- 20
- Betätigungshandhabe
- 21
- Handgriff
- 22
- Griff-Hauptteil
- 23
- Griffhals
- 24
- Anschlagkörper
- 25
- Nocken
- 28
- Mitnehmer
- 30
- Funkschalter
- 32
- Wandlerelement
- 34
- Schaltelement
- 35
- Mikroprozessor
- 36
- elektronische
Schaltung
- 37
- Prozessorsteuerung
- 38
- Speicher
- 50
- Kopplungselement
- 52
- Steuerscheibe/Steuerwalze
- 53
- Ausnehmung
- 54
- Umfangs-/Steuernut
- 60
- weiteres
Kraftübertragungselement
- 62
- Wippe
- 63
- Achszapfen
- 64
- Ende
- 65
- Finger/Stift
- 66
- Ende
- 67
- Klammer/Klemme
- 68
- Aussparung
- 70
- Sensor
- 71
- Reedkontakt
- 72
- Magnet
- 75
- Leitung