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DE202005000784U1 - Vorrichtung zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe - Google Patents

Vorrichtung zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe Download PDF

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DE202005000784U1
DE202005000784U1 DE202005000784U DE202005000784U DE202005000784U1 DE 202005000784 U1 DE202005000784 U1 DE 202005000784U1 DE 202005000784 U DE202005000784 U DE 202005000784U DE 202005000784 U DE202005000784 U DE 202005000784U DE 202005000784 U1 DE202005000784 U1 DE 202005000784U1
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Abstract

Vorrichtung (10) zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe (20), mit einem Funkschalter (30), der nach Betätigung eines Schaltelements (34) ein identifizierbares Funksignal generiert und absendet und die dafür notwendige Energie selbst erzeugt, und mit einem Kopplungselement (50), das mit der Stell- und/oder Drehbewegung der Betätigungshandhabe (20) und dem Schaltelement (34) des Funkschalters (30) derart gekoppelt oder koppelbar ist, daß bei Erreichen einer jeden Funktionsstellung der Handhabe (20) das Schaltelement (34) betätigbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe.
  • Betätigungshandhaben sind in vielerlei Ausgestaltungen bekannt. Sie dienen beispielsweise zum Öffnen und Schließen eines Fensters, einer Tür o.dgl., wobei ein Handgriff meist über einen Vierkantstift zur Dreh-Mitnahme einer zugehörigen Betätigungseinrichtung im Fenster- oder Türflügel ausgebildet ist, etwa einer Schloßnuß oder eines Fenstergetriebes. Für die Montage am Fenster- bzw. Türflügel ist gewöhnlich ein Anschlagkörper vorhanden, mit dem der Handgriff axialfest-drehbar verbunden ist. Innerhalb des Anschlagkörpers ausgebildete Rast- oder Federmittel definieren bevorzugte oder normgemäße Winkellagen des Handgriffs, wobei jede Winkellage meist einer bestimmten Funktionsstellung des Fensters oder der Tür zugeordnet ist (bei Fenstern z.B. geschlossen, offen-schwenkbar oder offen-gekippt).
  • Werden Gebäude wie z.B. Wohnhäuser oder Bürogebäude, deren Fenster und Türen gewöhnlich mit Betätigungshandhaben versehen sind, mit Alarmanlagen ausgestattet, ist es erforderlich, vor deren Aktivierung sämtliche Fenster und Türen zu schließen. Aber auch ohne Alarmanlage ist es meist wünschenswert, daß ein Gebäude bei Abwesenheit vollständig geschlossen ist. Um dies von nur einer zentralen Stelle aus feststellen bzw. überwachen zu können, werden im Bereich sämtlicher Fenster- und Türflügel des Gebäudes Sensoren angebracht, die meist in Form von elektrischen, magnetischen und/oder optischen Kontakten ausgebildet sind. Jeder Sensor erfaßt die Stellung eines zugeordneten Tür- oder Fensterflügels oder eines Beschlages und gibt eine Zustandsänderung über eine Verbindungsleitung an eine Auswerteeinrichtung weiter. Diese versorgt das Sensorelement über die Verbindungsleitung zugleich auch mit der erforderlichen Betriebsspannung. Jede Auswerteeinrichtung ist über eine Verbindungsleitung mit einer zentralen Meldeeinrichtung verbunden.
  • Ein wesentlicher Nachteil derartiger Systeme besteht darin, daß der Installationsaufwand sehr hoch ist, weil zu jedem Fenster und zu jeder Tür separate Kabel verlegt werden müssen. Sämtliche Kabel sind zudem in einer oder mehreren Schaltzentralen dem betreffenden Fenster bzw. der betreffenden Tür zuzuordnen, was nicht selten zu schaltungstechnischen Problemen führt. Eine Nachrüstung bereits bestehender Gebäude ist daher kaum möglich oder mit erheblichen Investitionskosten verbunden.
  • Um den schaltungstechnischen Aufwand zu reduzieren, hat man Sensoren mit Batterie- oder Akkubetrieb entwickelt (siehe z.B. DE-U1-297 18 264). Die als Reedschalter ausgebildeten Sensoren überwachen die Verschlußstellung eines Fensterflügels sowie die Funktionsstellungen der Riegelmechanik und damit des Fenstergriffs, wobei die ermittelten Zustandsänderungen drahtlos über eine Funkstrecke an eine Auswerteeinheit gesendet werden.
  • Problematisch hierbei ist, daß sämtliche Batterien regelmäßig geprüft und ausgewechselt werden müssen. Hierdurch entstehen nicht nur hohe Wartungs- und Betriebskosten. Durch die in großen Gebäuden nicht selten große Zahl an Fenstern und Türen entsteht eine hohe Umweltbelastung mit entsprechend hohen Entsorgungskosten.
  • DE-C2-100 59 582 schlägt deshalb eine Überwachungseinrichtung für den Öffnungs-, Schließ-, Verriegelungs- und/oder Entriegelungszustand eines Fensters, einer Tür o.dgl. vor, mit einer Basisstation und einer am Flügelrahmen befestigten Auswerteeinrichtung. Letztere umfaßt einen Sensor (Reedkontakt), der aus der Verlagerungsstellung eines sich beim Verriegeln verlagernden Meldegebers den Verriegelungs- oder Entriegelungszustand eines Schließzapfens erfaßt, wobei die am Blendrahmen des Fensters oder der Tür angeordnete Basisstation zusammen mit der Auswerteeinrichtung eine Transpondereinheit bildet, über die der Ver- oder Entriegelungszustand berührungslos übertragen wird. Gleichzeitig gibt das Bestehen oder Fehlen einer Verbindung zwischen der Auswerteeinrichtung und der Basisstation Aufschluß über den Öffnungs- und Schließzustand des Fenster- oder der Türflügels.
  • Damit kommt die am oder im Fensterflügel montierte Auswerteeinrichtung zwar ohne Stromversorgung aus. Der schaltungstechnische Aufwand ist jedoch weiterhin relativ hoch, weil die Basisstation über eine elektrische Leitung mit einer Weiterverarbeitungseinrichtung, z.B. einer Alarmanlage zu verbinden ist. Basisstation und Auswerteeinrichtung müssen zudem innerhalb der Rahmenelemente stets einander gegenüberliegend angeordnet sein, um eine zuverlässige Funktion der Überwachungseinrichtung gewährleisten zu können. Die Montage im Falzluftbereich kann dabei nicht selten zu Dichtungsproblemen führen. Ein nachträglicher Einbau ist auch hier nur bedingt möglich und mit hohen Kosten verbunden.
  • Ein in DE-C2-101 50 128 offenbartes Sensorsystem verzichtet sowohl auf Batterien als auch auf Verbindungsleitungen. Jedem Sensor ist hierzu ein Spannungsgenerator zugeordnet, der aus der Umgebung oder aus einer mechanischen Bewegung heraus Energie gewinnt und diese in elektrische Energie umwandelt, die für den Betrieb des Sensors und eines Funksenders gespeichert wird. Der Spannungsgenerator kann eine Solarzelle, ein piezoelektrischer Wandler oder ein induktiver Wandler sein, wobei der Energiespeicher ein Kondensator ist, der die für den meist kurzzeitigen Betrieb notwendige Leistung auch dann zur Verfügung stellt, wenn der Spannungsgenerator keine Energie liefern kann. Erreicht die Spannung im Kondensator ein ausreichendes Niveau, wird eine Timerschaltung gestartet, die das gesamte System aktiviert. Jeder angeschlossene Sensor wird in definierbaren Zeitabständen abfragt. Die dabei erfaßte Zustandsänderung oder ein ermittelter Meßwert wird zusammen mit einer Identifikationsnummer in ein Funk-Sendetelegramm kodiert und von dem Funksender über eine Funkstrecke an eine zentrale Auswerteeinheit gesendet. Diese gibt die Informationen an stromnetzgebundene Aktoren, ein Bussystem oder geeignete Anzeigeelemente weiter.
  • Auch ein solches Sensorsystem läßt sich nur bedingt nachträglich installieren, weil im Bereich von bereits eingebauten Fenster- und Türflügeln meist nur wenig Platz zur Verfügung steht und die einzelnen Sensoren (vorzugsweise Reedkontakte mit zugehörigen Permanentmagneten als Meldegeber) optisch meist störend wirken. Zudem muß jeder Sensor so plaziert sein, daß die Bewegung des Fenster- oder Türflügels stets zuverlässig erfaßt wird, was z.B. in engen Fensternischen oder bei Doppelflügeltüren nicht immer einfach ist. Steht keine ausreichende Energie zur Verfügung, kann die Überwachung nicht oder nicht zum erforderlichen Zeitpunkt durchgeführt werden, denn die Timerschaltung aktiviert das Sensorsystem erst, wenn der Energiespeicher vollständig geladen ist.
  • Ziel der Erfindung ist es, diese und weitere Nachteile des Standes der Technik zu vermeiden und eine Vorrichtung zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe zu entwickeln, die mit einfachen Mitteln kostengünstig aufgebaut ist und eine stets zuverlässige sowie bedarfsgerechte draht- und batterielose Überwachung von Fenstern und Türen ermöglicht. Sie soll zudem einfach zu handhaben und in optisch ansprechender Weise bequem nachrüstbar sein, insbesondere in Kombination mit bereits vorhandenen Fenster- und/oder Türbeschlägen.
  • Hauptmerkmale der Erfindung sind im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 angegeben. Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 29.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe hat einen Funkschalter, der nach Betätigung eines Schaltelements ein identifizierbares Funksignal generiert und absendet und die dafür notwendige Energie selbst erzeugt. Ein Kopplungselement ist mit der Stell- und/oder Drehbewegung der Betätigungshandhabe und dem Schaltelement des Funkschalters derart gekoppelt oder koppelbar, daß bei Erreichen einer jeden Funktionsstellung der Handhabe das Schaltelement betätigbar ist.
  • Dadurch ist es möglich, die verschiedenen Funktionsstellungen der Betätigungshandhabe zu erfassen, ohne daß im Fenster oder in der Tür Installationen vorgenommen werden müssen. Es ist nicht einmal eine separate Stromversorgung erforderlich. Auch müssen keine separaten Versorgungs- oder Datenleitungen verlegt werden. Sobald die Handhabe eine ausgezeichnete Funktionsstellung erreicht, wird das Schaltelement betätigt. Der Funkschalter generiert ein Funksignal und sendet dieses ab, beispielsweise an eine zentrale Empfangsstation, die das Funksignal auswerten und weiterverarbeiten kann.
  • Von besonderem Vorteil ist, daß das Funksignal erst beim Erreichen einer Funktionsstellung der Handhabe ausgelöst wird. Es ist daher für die Erfassung der Position eines Fenster- oder Türgriffs unerheblich, in welchem Winkel sich dieser befindet. Die Zuordnung der Funksignale erfolgt unmittelbar über die Funktionsstellungen der Betätigungshandhabe, d.h. erst wenn diese tatsächlich erreicht sind, erfolgt die Versendung eines Funksignals.
  • Weil der Funkschalter die notwendige elektrische Energie selbst erzeugt, ist die Vorrichtung insgesamt energieautark. Das Verlegen von Anschlußleitungen oder die Verwendung von Batterien ist daher nicht notwendig. Zudem werden die gewünschten Informationen über eine Funkstrecke übermittelt, d.h. Datenleitungen sind ebenfalls nicht notwendig. Sowohl die Ausbildung als auch die Nachrüstung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist daher extrem einfach, nicht zuletzt weil die Anbindung der Vorrichtung unmittelbar an die Drehbewegung der Betätigungshandhabe erfolgt.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Es zeigen:
  • 1 eine Schrägansicht einer Vorrichtung zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe und eine damit verbundene Betätigungshandhabe,
  • 2 eine Schrägansicht der Vorrichtung von 1 ohne Betätigungshandhabe, teilweise im Schnitt,
  • 3 eine Schnittdarstellung der Vorrichtung von 1 in einer ersten Betriebsstellung,
  • 4 eine Schnittdarstellung der Vorrichtung von 1 in einer zweiten Betriebsstellung,
  • 5 eine andere Ausführungsform einer Vorrichtung zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe und
  • 6 eine noch andere Ausführungsform einer Vorrichtung zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe.
  • Die in 1 allgemein mit 10 bezeichnete Vorrichtung dient zum Erfassen und Überwachen der Position einer Betätigungshandhabe 20 sowie zur drahtlosen Übermittlung der erfaßten Positions-Informationen an eine (nicht dargestellte) zentrale Auswerteeinheit, beispielsweise eine Alarmanlage, ein Bussystem o.dgl.
  • Die Betätigungshandhabe 20 hat einen Handgriff 21 mit einem Griff-Hauptteil 22 und einem Griffhals 23, der axialfest-drehbar an einem Anschlagkörper 24, beispielsweise einer Rosette, gelagert ist. Diese wird mittels (nicht gezeigter) Befestigungsschrauben gemeinsam mit der Vorrichtung 10 an einem (ebenfalls nicht dargestellten) Fensterflügel befestigt, wobei ein drehfest im Griffhals 23 festgelegter Mitnehmer 28, vorzugsweise ein Vierkantstift, durch die Vorrichtung 10 hindurch in eine (gleichfalls nicht sichtbare) Betätigungseinrichtung im Fensterflügel eingreift.
  • Die Vorrichtung 10 umfaßt ein Gehäuse 12, das – wie 2 zeigt – an seiner Unterseite mit Nocken 14 versehen ist. Diese nehmen die Befestigungsschrauben auf und gewährleisten eine Lagefixierung am Fensterflügel. Konzentrisch über den Nocken 14 sind in dem Gehäuse 12 Sacklöcher 15 eingebracht, deren Abstand und Abmessungen den Nocken 25 des Anschlagkörpers 24 entsprechen. Die gesamte Anordnung 10, 20 läßt sich dadurch axial- und drehfest am Fensterflügel montieren.
  • In dem Gehäuse 12 der Vorrichtung 10 sitzt ein Funkschalter 30, der nach Betätigung eines Schaltelements 34 mittels einer elektronischen Schaltung 36 ein von der Auswerteeinheit empfangbares und identifizierbares Funksignal generiert und absendet. Die elektronische Schaltung 36 besitzt eine Prozessorsteuerung 37 mit einem Mikroprozessor 35 sowie einen elektronischen Speicher 38, der zweckmäßig Informationen zur Identifizierung der zu überwachenden Handhabe 20 speichert.
  • Das Schaltelement 34 ist zwischen zwei Schaltstellungen hin und her bewegbar, wobei die elektronische Schaltung 36 in jeder Endstellung des Schaltelements 34 ein unterscheidbares Funksignal generiert und an die Auswerteeinheit sendet. Das Funksignal umfaßt daher vorzugsweise eine aus dem Speicher 38 abrufbare Identifikationsnummer der Handhabe 20 sowie zumindest eine Information darüber, in welcher Richtung das Schaltelement 34 betätigt worden ist.
  • Die für den Betrieb der elektronischen Schaltung 36 notwendige Energie wird von dem Funkschalter 30 selbst erzeugt. Hierzu ist ein Wandlerelement 32 vorgesehen, beispielsweise ein piezoelektrisches, ein elektrodynamisches, ein magnetodynamisches und/oder ein magnetostriktives Element, das mechanische Energie in elektrische Energie umwandelt.
  • Die mechanische Energie wird über das Schaltelement 34 und eine (nicht dargestellte) Totpunktmechanik in das Wandlerelement 32 eingebracht. Die Totpunktmechanik sorgt zudem dafür, daß der Funkschalter 30 stets eindeutige Schaltzustände besitzt. Wird das Schaltelement 34 bewegt, so speichert die Totpunktmechanik die eingebrachte mechanische Energie zunächst solange, bis ein bestimmter Punkt erreicht wird. Überschreitet man diesen, so wird die in den Federelementen gespeicherte Energie in Richtung des nächstliegenden Totpunktes abgegeben. Damit erfolgt – unabhängig von Geschwindigkeit, Dauer und Kraft der ursächlich einwirkenden mechanischen Betätigung durch das Schaltelement 34 – eine stets gleichmäßige Energieübertragung auf das Wandlerelement 32, dessen erzeugte Energie stets konstant ist.
  • Zwischen der Betätigungshandhabe 20 und dem Funkschalter 30 ist ein Kopplungselement 50 vorgesehen, das jede Stell- und/oder Drehbewegung des Handgriffs 21 auf das Schaltelement 34 des Funkschalters 30 überträgt, so daß bei Erreichen einer jeden Funktionsstellung der Handhabe 20 bzw. des Handgriffs 21 das Schaltelement 34 und damit der Funkschalter 30 betätigt wird.
  • Das Kopplungselement 50 ist vorzugsweise eine Steuerscheibe, eine Steuerwalze 52 o.dgl., die axialfest-drehbar in dem Gehäuse 12 gelagert ist und über den Vierkantstift 28 drehfest mit der Handhabe 20 in Wirkverbindung steht. Zur Aufnahme des Vierkantstifts 28 ist in der Steuerwalze 52 zentrisch eine viereckige Ausnehmung 53 vorgesehen, während im Außenumfang eine Umfangsnut 54 eingebracht ist, die eine wellen- oder sinusförmige Kontur aufweist. Letztere bewirkt, daß das gegebenenfalls unmittelbar darin eingreifende Schaltelement 34 periodisch hin und her bewegt wird, d.h. die Stell- bzw. Drehbewegung der Handhabe 20 wird in eine Stell- bzw. Schwenkbewegung für das Schaltelement 34 umgesetzt.
  • Man erkennt in 3 und 4, daß die Umfangsnut 54 eine Steuernut bildet und so gestaltet ist, daß das Schaltelement 34 nach jeder Vierteldrehung (90°-Drehung) der Steuerwalze 52 von einer Schalt- bzw. Endstellung in die jeweils andere gelangt. Das Schaltelement 34 bewegt sich mithin symmetrisch zu einer Nullage hin und her, wobei in jeder Endstellung durch den Funkschalter 30 ein Funksignal erzeugt wird.
  • Die Steuerwalze oder Steuerscheibe 52 kann in wenigstens einer Winkelposition verrastbar sein, wobei diese zweckmäßig den Funktionsstellungen der Handhabe 20 entsprechen. Hierzu können zwischen dem Gehäuse 12 und der Steuerscheibe 52 (nicht dargestellte) Rastmittel vorgesehen sein. Gewöhnlich verfügt jedoch die Betätigungshandhabe 20 selbst innerhalb des Anschlagkörpers 24 über geeignete Rastmittel, die bevorzugte oder normgemäße Winkellagen des Handgriffs 21 definieren, wobei jede Winkellage einer bestimmten Funktionsstellung des Handgriffs 21 zugeordnet ist.
  • Damit keine unerwünschten Kräfte an dem Funkschalter 30 bzw. an dem Schaltelement 34 angreifen können, ist zwischen dem Kopplungselement 50 und dem Schaltelement 34 ein weiteres Kraftübertragungselement 60 vorgesehen. Hierbei handelt es sich z.B. um eine Wippe 62, die mit seitlichen Achszapfen 63 in dem Gehäuse 12 schwenkbar gelagert ist. Die Schwenkachse der Wippe 62 liegt dabei senkrecht zur Drehachse der Steuerscheibe 52. Sie umschließt zudem den Nocken 14 des Gehäuses 12 mit einer Aussparung 68, so daß das Gehäuse 12 und damit die Vorrichtung 10 äußerst kompakte Abmessungen aufweisen.
  • An ihrem dem Kopplungselement 50 bzw. der Steuerscheibe 52 zugewandten Ende 64 trägt die Wippe 62 einen Finger 65, einen Stift o.dgl., der in die Steuernut 54 der Steuerwalze 52 eingreift. Das gegenüberliegende, dem Funkschalter 30 zugewandte Ende 66 der Wippe 62 ist als Klammer 67 oder als Klemme ausgebildet. Diese erfaßt das Schaltelement 34 des Funkschalters 30.
  • Die Unterseite des Gehäuses 12 ist zweckmäßig von einem Gehäuseboden 13 verschlossen.
  • Die Funktionsweise der Vorrichtung 10 ist schematisch in den 3 und 4 erkennbar. Sobald der Handgriff 21 von einer ausgezeichneten Raststellung in eine andere bewegt wird und diese nachfolgende Raststellung erreicht (siehe 3), so erfolgt eine Betätigung des Funkschalters 30, d.h. das Schaltelement 34 wird aus seiner bisherigen Position heraus in eine andere Schaltposition verbracht. Sobald diese erreicht ist, erzeugt das Wandlerelement 32 elektrische Energie, die von der elektronischen Schaltung 36 genutzt wird, um ein Funksignal zu erzeugen. Dieses signalisiert der Auswerteeinheit, daß die Handhabe 20 betätigt worden ist, wobei das Funksignal nur dann ausgesendet wird, wenn tatsächlich eine andere Raststellung erreicht worden ist. Wird der Handgriff nur „hin und her" bewegt, wird kein Signal generiert. Die Vorrichtung 10 gewährleistet mithin stets zuverlässige Aussagen über die Position der Handhabe 20
  • Wird der Handgriff 21 – wie in 4 gezeigt – in die nächste Funktionsstellung verschwenkt, beispielsweise um 90° von der Schließstellung in die Öffnungsstellung, so dreht sich die Steuerwalze 52 ebenfalls um 90° und die Wippe 62 wird durch die Zwangskopplung zwischen dem Finger 65 und der Steuernut 54 um die Achszapfen 63 herum verschwenkt. Gleichzeitig wird das Schaltelement 32 des Funkschalters 30 umgelegt. Dieser erzeugt über das Wandlerelement 32 elektrische Energie, die jedoch aufgrund des Richtungswechsels das Vorzeichen ändert. Diese Information wird von der elektronischen Steuerung 36 erfaßt und in das Funksignal integriert. Die Auswerteeinheit erkennt, daß der Handgriff 21 von seiner bisherigen Position, z.B. geschlossen, in die Öffnungsstellung bewegt worden ist.
  • Um wenigstens eine weitere Funktionsstellung des Handgriffs 21 unterscheiden zu können, ist in dem Gehäuse 12 ein separater Sensor 70 angeordnet (siehe 5). Hierbei handelt es sich vorzugsweise um einen elektromagnetisch oder elektrostatisch betätigbaren Schaltkontakt, beispielsweise einen Reedkontakt 71, der von einem Permanentmagneten 72 betätigbar ist. Der Reedkontakt 71 sitzt hierzu auf der Längsmitte des Gehäuses 12 zwischen dem äußeren Nocken 14 und der Steuerwalze 52, die randseitig den Permanentmagneten 72 trägt. Dieser ist dabei so angeordnet, daß der Reedkontakt 71 immer dann geschlossen ist, wenn sich die Handhabe 20 bzw. der Handgriff 21 in Kippstellung befinden. Der Reedkontakt ist über elektrische Leitungen 75 an die elektronische Schaltung 36 des Funkschalters 30 angeschlossen.
  • Steht nun der Handgriff 21 – wie in 3 gezeigt – in geschlossener Ausgangsstellung, also auf „6 Uhr", so hat der Vierkantstift 28 die Schaltwalze 52 in eine Winkelposition gebracht, in der die Wippe 62 mit der Klemme 67 nach unten gekippt ist. Bei Erreichen dieser Stellung wurde über das Schaltelement 34 im Funkschalter 30 beispielsweise ein Spannungsimpuls mit positivem Vorzeichen erzeugt.
  • Dreht man nun den Handgriff 21 in die Öffnungsstellung des Fensters, also auf „3 oder 9 Uhr", schwenkt die Wippe 62 die Klemme 67 nach oben (siehe 4). Das daran gekoppelte Schaltelement 34 des Funkschalters 30 gelangt in seine andere Endstellung, wobei der dabei erzeugte Spannungsimpuls nunmehr ein negatives Vorzeichen aufweist.
  • Dieser Polaritätswechsel wird im Funktelegramm der elektronischen Schaltung 36 berücksichtigt. Der Empfänger erkennt daher, ob der Handgriff 21 auf Drehposition "geöffnet" oder "geschlossen" steht.
  • Wird der Handgriff 21 um weitere 90° auf „12 Uhr" gedreht, schwenkt die Schaltwalze 52 die Wippe 62 wieder in ihren Ausgangszustand zurück, d.h. die Klemme 67 und das damit verbundene Schaltelement 34 werden nach unten bewegt. Der Funkschalter 30 erzeugt erneut einen Spannungsimpuls mit positivem Vorzeichen. Gleichzeitig wird jedoch der Reedkontakt 71 von dem Magneten 72 geschlossen. Die elektronische Schaltung 36 erhält damit ein zusätzliches Signal, woraus die Prozessorsteuerung 37 erkennt, daß der Handgriff 21 sich nicht in der geschlossenen, sondern in der Kippstellung befindet. Das Funksignal wird entsprechend modifiziert, so daß die Auswerteeinheit diesen Schaltzustand bzw. diese Position der Handhabe 20 entsprechend verwerten kann.
  • In einer anderen Ausführungsform der Vorrichtung 10 liegt der Sensor 70 nicht auf der „12 Uhr-Position", sondern um 180° versetzt auf der sogenannten „6 Uhr-Stellung", d.h. der Reedkontakt 71 liefert ein zusätzliches Schaltsignal immer dann, wenn sich der Handgriff 21 bzw. die Handhabe 20 in der Position „geschlossen" befinden. Sollte der Reedkontakt 71 einmal ausfallen, meldet der Funkschalter einen ungesicherten Zustand (Fenster gekippt), der sich leicht überprüfen läßt.
  • Eine weitere wichtige Ausgestaltung der Vorrichtung 10 ist in 6 dargestellt. Hier bildet das Gehäuse 12 unmittelbar einen Anschlagkörper 24 für die Betätigungshandhabe 20. Dadurch erhält man eine äußerst kompakte Bauform, die sich optisch von herkömmlichen Beschlägen nur unwesentlich unterscheidet.
  • Die Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern in vielfältiger Weise abwandelbar. So kann die Vorrichtung 10 in zahlreichen weiteren Ausgestaltungen Anwendung finden, beispielsweise zur Überwachung des Schließzustandes eines Türriegels. Da sich dieser meist nur in zwei Stellungen befindet, kann die Vorrichtung 10 auch ohne zusätzlichen Sensor 70 verwendet werden. Letzterer kann aber auch hier weitere Schließstellungen erfassen. Auch können bei Türen und Fenster weitere Sensoren eingesetzt werden, um beispielsweise die Öffnungs- oder Schwenkstellung zu erfassen. Die entsprechenden Informationen der Sensoren lassen sich an die elektronische Schaltung 36 weiterleiten und bei Bedarf über das Funksignal versenden.
  • Als Sensoren 70 können anstelle der Reed-Schalter auch optoelektronische Bauelemente oder Schaltkontakte wie Schaltmatten oder Mikrotaster verwendet werden.
  • Man kann die Vorrichtung 10 auch an oder in Betätigungshandhaben 20 für Dachfenster, Absperrgitter, oder Schachtklappen einsetzen, wobei das weitere Kraftübertragungselement 60 – je nach Bedarf – eine Hebelmechanik, ein Getriebe o.dgl. sein kann.
  • Man erkennt, daß die Vorrichtung 10 ein insgesamt längliches Gehäuse 12 hat mit zwei Nockensenkungen 15 für eine darauf aufschraubbare Standard-Fenstergriff- Rosette 24. Die axiale Fortsetzung der Senkungen 15 bzw. der darin ausgebildeten Schraublöcher mündet in zwei Nocken 14, die mit dem Fensterflügel in Eingriff treten. Fenstergriff 20 und Schaltgehäuse 10 werden mithin gemeinsam angeschlagen, wobei die Vorrichtung 10 sandwichartig zwischen der Handhabe 20 und dem Fenster sitzt.
  • Das Innenleben des Gehäuses 12 besteht im wesentlichen aus drei Komponenten.
    • – Dem Funkschalter 30 mit Funksender, Antenne und Energiegenerator;
    • – Etwa in der Mitte die vom rechten Schraubnocken 14 durchsetzte Schaltwippe 62 mit einem vorderen Finger 65 und einer hinteren Klammer 67;
    • – Der Schaltwalze 52, deren tangential umlaufende, nutartige Schaltkurve 54 den Finger 65 der Wippe 62 führt.
  • Die Schaltwalze 52 ist axialfest-drehbar im Gehäuse 12 gelagert. Sie wird im angeschlagenen Zustand axial vom Vierkantstift 28 des Fenstergriffs 21 durchsetzt und vermag so gewünschte Drehmomente zu übertragen.
  • Durch Rotation des Handgriffs 21 und damit der Schaltwalze 52 wird die Schaltwippe 62 über den Finger 65 um die Achszapfen 63 geschwenkt, was auf der gegenüberliegenden Seite 66 der Wippe 62 eine etwa vergleichbare Bewegung verursacht. Diese Bewegung dient dem Antrieb des Schaltelements 34, bevorzugt ein Blattfederelement, das lediglich zwei stabile Endlagen besitzt. Daher schnappt das Schaltelement 34 beim Drehen des Fenstergriffs 21 schlagartig von einer Position in die jeweils andere, was im Funkschalter 30 zur Induktion eines Spannungsimpulses genutzt wird. Dieser wiederum versorgt die elektronische Schaltung 36 mit Energie, die ein entsprechendes Funksignal mit Informationen über die Position der Handhabe 20 bzw. des Handgriffs 21 absendet.
  • Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumlicher Anordnungen und Verfahrensschritten, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
  • 10
    Vorrichtung
    12
    Gehäuse
    13
    Gehäuseboden
    14
    Nocken
    15
    Sackloch
    18
    Rastmittel
    20
    Betätigungshandhabe
    21
    Handgriff
    22
    Griff-Hauptteil
    23
    Griffhals
    24
    Anschlagkörper
    25
    Nocken
    28
    Mitnehmer
    30
    Funkschalter
    32
    Wandlerelement
    34
    Schaltelement
    35
    Mikroprozessor
    36
    elektronische Schaltung
    37
    Prozessorsteuerung
    38
    Speicher
    50
    Kopplungselement
    52
    Steuerscheibe/Steuerwalze
    53
    Ausnehmung
    54
    Umfangs-/Steuernut
    60
    weiteres Kraftübertragungselement
    62
    Wippe
    63
    Achszapfen
    64
    Ende
    65
    Finger/Stift
    66
    Ende
    67
    Klammer/Klemme
    68
    Aussparung
    70
    Sensor
    71
    Reedkontakt
    72
    Magnet
    75
    Leitung

Claims (29)

  1. Vorrichtung (10) zum Erfassen der Position einer Betätigungshandhabe (20), mit einem Funkschalter (30), der nach Betätigung eines Schaltelements (34) ein identifizierbares Funksignal generiert und absendet und die dafür notwendige Energie selbst erzeugt, und mit einem Kopplungselement (50), das mit der Stell- und/oder Drehbewegung der Betätigungshandhabe (20) und dem Schaltelement (34) des Funkschalters (30) derart gekoppelt oder koppelbar ist, daß bei Erreichen einer jeden Funktionsstellung der Handhabe (20) das Schaltelement (34) betätigbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopplungselement (50) die Stell- und/oder Drehbewegung der Handhabe (20) in eine Stell- und/oder Schwenkbewegung für das Schaltelement (34) umsetzt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltelement (34) wenigstens zwei Schalt- und/oder Endstellungen aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in jeder Schalt- und/oder Endstellung des Schaltelements (34) ein unterscheidbares Funksignal generiert wird.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopplungselement (50) eine Dreh- oder Schwenkbewegung der Handhabe (20) in eine pendelnde Stellbewegung für das Schaltelement (34) umsetzt.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellbewegung des Schaltelements (34) periodisch erfolgt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellbewegung des Schaltelements (34) symmetrisch zu einer Nullage erfolgt.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopplungselement (50) eine Steuerscheibe, eine Steuerwalze (52) o.dgl. ist, die drehfest mit der Betätigungshandhabe (20) in Eingriff bringbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopplungselement (50) in wenigstens einer Winkelposition verrastbar ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Winkelpositionen des Kopplungselements (50) den Funktionsstellungen der Handhabe (20) entsprechen.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopplungselement (50) axialfest-drehbar in einem Gehäuse (12) gelagert ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) einen Anschlagkörper für die Betätigungshandhabe (20) ist oder bildet.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Kopplungselement (50) und dem Schaltelement (34) wenigstens ein weiteres Kraftübertragungselement (60) vorgesehen ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das weitere Kraftübertragungselement (60) eine Wippe (62) ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das weitere Kraftübertragungselement (60) eine Hebelmechanik, ein Getriebe o.dgl. ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Funkschalter (30) ein Wandlerelement (32) zur Umwandlung von mechanischer Energie in elektrische Energie aufweist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Wandlerelement (32) ein piezoelektrisches, ein elektrodynamisches, ein magnetodynamisches und/oder ein magnetostriktives Element ist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die mechanische Energie über das Schaltelement (34) in das Wandlerelement (32) einbringbar ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Wandlerelement (32) von einer Totpunktmechanik betätigbar ist, wobei das Schaltelement (34) Teil der Totpunktmechanik ist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Funkschalter (30) eine elektronische Schaltung (36) aufweist, die unter Verwendung der von dem Wandlerelement (32) erzeugten elektrischen Energie Funksignale generiert und absendet.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Sensor (70) vorgesehen ist, mit dem die Position und/oder Winkellage des Kopplungselements (50) und/oder der Betätigungshandhabe (20) erfaßbar ist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (70) ein elektromagnetisch und/oder elektrostatisch betätigbarer Schaltkontakt ist.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (70) seine Schaltsignale an die elektronische Schaltung (36) des Funkschalters (30) übermittelt.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Schaltung (36) des Funkschalters (30) eine Prozessorsteuerung (37) aufweist.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Schaltung (36) des Funkschalters (30) einen Speicher (38) aufweist.
  26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß das von der elektronischen Schaltung (36) ausgesendete Funksignal wenigstens eine Identifikationsnummer der Betätigungshandhabe (20) umfaßt.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das von der elektronischen Schaltung (36) ausgesendete Funksignal wenigstens eine Information über eine Richtung umfaßt, in die das Schaltelement (34) betätigt worden ist.
  28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß das von der elektronischen Schaltung (36) ausgesendete Funksignal eine Information über wenigstens einen Schaltzustand des Sensors (70) umfaßt.
  29. Betätigungsvorrichtung (20) mit einer Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 28.
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