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DE202005009622U1 - Kunststoff-Palette - Google Patents

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Abstract

Palette (1) für die Lagerung und zum Transport von Gütern, mit
– einem aus Kunststoff hergestellten Bodenteil (4),
– einem aus Kunststoff hergestellten Deckelteil (2), und
– einem Verstärkungselement (11), das zwischen dem Bodenteil (4) und dem Deckelteil (2) angeordnet ist, wobei das Bodenteil und das Deckelteil miteinander verbunden sind, um das Verstärkungselement sicher zwischen dem Bodenteil und dem Deckelteil zu halten und durch das Bodenteil und das Deckelteil im wesentlichen zu umschließen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein eine Kunststoff-Palette und insbesondere eine aus zwei Kunststoffteilen hergestellte Kunststoff-Palette mit einem integrierten Verstärkungsrahmen aus Metall.
  • Zur Lagerung und zum Transport von Gütern sind sogenannte Euro-Paletten weltweit im Einsatz. Diese Paletten werden üblicherweise aus Holz hergestellt, haben eine Grundfläche von ca. 0, 96 m2, eine Länge 1200 mm, eine Breite von 800 mm und eine Höhe 144 mm. Ebenfalls im Einsatz sind die sogenannten "Düsseldorfer Paletten", die hauptsächlich zum Transport von Konsumgütern eingesetzt werden, eine Länge von 800 mm, eine Breite von 600 mm und eine Höhe von etwa 144 mm haben, im wesentlichen aus Holz hergestellt sind, jedoch Distanzstücke aus Metall haben. Darüber hinaus gibt es Sonderformen, wie Einweg-Paletten, Chemie-Paletten und Industrie-Paletten, die üblicherweise ebenfalls aus Holz hergestellt werden.
  • Ein wesentlicher Nachteil dieser Holz-Paletten besteht darin, dass sie ein sehr hohes Eigengewicht haben. So beträgt beispielsweise das Eigengewicht einer Euro-Palette etwa 25 kg. Dieses Eigengewicht erhöht sich jedoch beträchtlich, wenn diese Euro-Paletten mit Wasser in Berührung kommen und sich "vollsaugen", zum Beispiel bei Lagerung der Paletten im Freien. Außerdem haben diese Holz-Paletten eine sehr rauhe Oberflächenbeschaffenheit, wodurch ein hohes Verletzungsrisiko bei der manuellen Handhabung von leeren Holz-Paletten besteht.
  • Da die aus Holz hergestellten Euro-Paletten normierte Abmessungen haben und weltweit eingesetzt werden, ist die Verlustrate, beispielsweise durch Diebstahl oder durch einseitige Transportwege (d.h. die Paletten werden nicht an den Absender zurückgeliefert, sondern an andere Adressaten weiterversendet), relativ hoch, was insgesamt einen großen wirtschaftlichen Nachteil darstellt.
  • Aus den vorstehend genannten Gründen sind in der Vergangenheit verschiedene Paletten-Typen aus Kunststoff entwickelt worden. Diese Kunststoff-Paletten haben allgemein den Vorteil, dass sie ein geringeres Eigengewicht haben, leicht zu reinigen sind und eine glattere Oberflächenstruktur haben, wodurch die manuelle Handhabung mit geringerer Verletzungsgefahr deutlich erleichtert wird.
  • Allerdings haben auch die bekannten Kunststoff-Paletten wesentliche Nachteile. Grundsätzlich weisen Kunststoff-Paletten eine geringere Stabilität auf, und zwar insbesondere in Bezug auf die Biegefestigkeit und Steifigkeit. Nicht zuletzt wegen der hohen Rohstoffpreise für das verwendete Kunststoffmaterial gingen neuere Bestrebungen hin zu der Entwicklung spezieller Profilkonstruktionen, um mit möglichst geringem Materialeinsatz Paletten mit hoher Stabilität und Steifigkeit herzustellen. Ein Lösungsansatz, wie er zum Beispiel in der DE 197 46 142 A1 offenbart ist, besteht in der Verwendung einer Hohlkörperstruktur, wobei die Grundstabilität dieser Palette durch eine ausgeklügelte Konstruktion aus Hohlkammern und Trennwänden verbessert wird. Die Herstellung dieser Kunststoff-Palette ist jedoch sehr aufwendig und konstenintensiv. Desweiteren hat sich herausgestellt, dass die Verlustrate bei dieser Art von Kunststoff-Palette sehr hoch ist, da sie aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise sehr häufig gestohlen und für die Herstellung anderer Kunststoffprodukte weiterverwertet werden.
  • Eine andere Form von Kunststoff-Palette ist beispielsweise aus der DE 201 05 233 U1 bekannt. Diese Kunststoff-Palette besteht aus einer Kunststoff-Tragplatte, an deren Unterseite Kunststoff-Standbeine vorgesehen sind. Zur Erhöhung der Stabilität dieser Kunststoff-Palette sind an der Unterseite der Tragplatte und/oder an den Standbeinen Aussparungen zur Aufnahme von stangenförmigen Verstärkungselementen aus Metall vorgesehen. Diese verstärkenden Metallstangen können auf einfache Weise montiert und demontiert werden. Zwar zeigt eine solche Kunststoff-Palette eine verbesserte Biegefestigkeit in Längsrichtung der Metallstangen, es hat sich jedoch herausgestellt, dass die Diebstahlhäufigkeit auch bei diesen Paletten relativ hoch ist, da die Metallstangen auf einfache Weise entfernt werden können, und der Rest der Kunststoff-Palette als sortenreines Rohmaterial wiederverwertet werden kann. Außerdem zeigen diese Paletten insbesondere beim Transport mit einem Gabelstapler ein starkes Durchbiegen quer zur Richtung der Metallstangen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kunststoff-Palette zur Verfügung zu stellen, mit Hilfe derer die vorstehend genannten Nachteile gemäß Stand der Technik überwunden werden.
  • Es ist insbesondere eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kunststoff-Palette zur Verfügung zu stellen, die ein möglichst geringes Eigengewicht hat, leicht zu reinigen ist sowie über eine große Stabilität und Biegefestigkeit in Längs- und Querrichtung verfügt.
  • Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine solche Kunststoff-Palette zur Verfügung zu stellen, die bei Beschädigung auf einfache Weise repariert werden kann.
  • Schließlich ist es Aufgabe der Erfindung, die Gefahr von Diebstahl zu verringern.
  • Diese und weitere Aufgaben werden durch eine Kunststoff-Palette mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte und bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Kunststoff-Palette angegeben.
  • Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Kunststoff-Palette besteht darin, dass sie ein sehr geringes Eigengewicht von nur etwa 8,0 kg hat. Aufgrund der Tatsache, dass die Palette aus einzelnen Komponenten hergestellt ist (Baukasten-Prinzip), kann die Reparatur einer beschädigten Palette auf einfache Weise durchgeführt werden, indem lediglich das kaputte Bauteil ausgewechselt wird. Da die Palette im wesentlichen aus zwei Kunststoff-Teilen (oberes Teil und unteres Teil) zusammengebaut ist, kann die erfindungsgemäße Palette auf einfache Weise durch Spritzgießen oder Tiefziehen hergestellt werden. Aufgrund der Tatsache, dass im Inneren der Palette ein Verstärkungselement, vorzugsweise ein gitterförmiges Rahmengestell aus Stahl oder einem ähnlich stabilen Werkstoff, vorgesehen ist, wird die Stabilität und insbesondere die Biegesteifigkeit der erfindungsgemäßen Kunststoff-Palette sowohl in Längsrichtung wie auch in Querrichtung deutlich erhöht. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die beiden Kunststoffteile und das Rahmengestell durch Nieten-Verbindungen miteinander verbunden sind. Auf diese Weise wird die Gefahr von Diebstahl deutlich vermindert, da es erforderlich ist, die erfindungsgemäße Kunststoff-Palette vor einer Wiederverwertung vollständig zu demontieren, um den innenliegenden Stahlrahmen entfernen zu können, um auf diese Weise sortenreines Recycling-Material zu erhalten. Dieser Vorgang ist allerdings sehr arbeitsintensiv und daher wirtschaftlich uninteressant. Außerdem können im Inneren der erfindungsgemäßen Kunststoff-Palette Transponder integriert werden, um eine Rückverfolgbarkeit und Umlaufkontrolle zu ermöglichen. Desweiteren ist die erfindungsgemäße Kunststoff-Palette sehr leicht zu reinigen.
  • Da die erfindungsgemäße Kunststoff-Palette aus HDPE hergestellt ist, ist diese Kunststoff-Palette allgemein robuster als die herkömmliche Holz-Europalette, weil sie Stöße abfangen kann und sich eventuelle Deformierungen leicht richten lassen können.
  • Aufgrund des mehrteiligen Aufbaus der erfindungsgemäßen Kunststoff-Palette können auf einfache Weise verschiedene Farb- und Konstruktionswünsche des Kunden (individuelle Logo- und Eigentumskennzeichnungen) realisiert werden. Schließlich kann die erfindungsgemäße Kunststoff-Palette mit mehreren Grifflöchern versehen sein, wodurch die Handhabung dieser Kunststoff-Palette wesentlich verbessert wird.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun anhand eines Beispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht von einer fertig montierten Kunststoff-Palette gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2 zeigt eine weitere perspektivische Ansicht von einer fertig montierten Kunststoff-Palette gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 3 zeigt eine perspektivische Ansicht von dem Bodenteil der erfindungsgemäßen Kunststoff-Palette von unten.
  • 4 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung der erfindungsgemäßen Kunststoff-Palette.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht von einer fertig montierten Kunststoff-Palette 1 gemäß der vorliegenden Erfindung. Wie in 1 zu sehen ist, hat die Palette 1 eine im wesentlichen flache Oberseite, die durch ein Deckelteil 2 aus Kunststoff gebildet ist, in dem vier Grifflöcher 3 für den manuellen Transport der Kunststoff-Palette 1 vorgesehen sind. Das Deckelteil 2 ist an seiner Unterseite mit einem Bodenteil 4 verbunden, das ebenfalls aus Kunststoff hergestellt ist. Am Rand des Deckelteils 2 ist einen ganz oder teilweise umlaufende Kante 9 ausgebildet, die sich in Form von einem Flansch nach unten erstreckt. Die Seitenwände des Bodenteils 4 sind an ihrem oberen Bereich ebenfalls mit einer umlaufenden Kante 8 ausgebildet, die so bemessen ist, um mit der umlaufenden Kante 9 des Deckelteils 2 einzugreifen. Wie in 1 gesehen werden kann, wird das Deckelteil 2 mit seiner umlaufenden Kante 9 über die umlaufende Kante 8 des Bodenteils 4 geschoben, so dass die umlaufende Kante 9 des Deckelteils 2 die umlaufende Kante 8 des Bodenteils 4 genau zusammenpassend umschließt. In 1 ist ebenfalls zu sehen, dass des Deckelteil und das Bodenteil an den sich überlappenden Kanten 8, 9 mit Hilfe von Nieten 6 verbunden ist, wobei aber auch andere Verbindungstechniken anwendbar sind, wie zum Beispiel Schrauben oder Schweißen.
  • In 1 kann ebenfalls erkannt werden, dass das Bodenteil 4 insgesamt neun Fußelemente 5 aufweist, die integriert in dem Bodenteil 4 ausgebildet und so angeordnet sind, dass zwischen den Fußelementen 5 sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung jeweils zwei Kanäle ausgebildet sind, um die Gabeln eines Gabelstaplers einfahren zu können, wie dies auch bei herkömmlichen Paletten bekannt ist.
  • 2 zeigt eine weitere perspektivische Ansicht einer fertig montierten Kunststoff-Palette 1, wobei in 2 die Oberfläche des Deckelteils 2 profiliert ist (nur an einer Stelle oben rechts gezeigt), um so ein Verrutschen der aufgestellten Ware zu verhindern. Außerdem ist die Profilierung der Fußelemente 5 dargestellt, die zur Erhöhung der Festigkeit der Fußelemente dienen.
  • 3 zeigt eine perspektivische Ansicht des Bodenteils 4 von unten. In 3 kann deutlich die Profilierung der Fußelemente 5 und der Zwischenbereiche gesehen werden. Außerdem kann in 3 gesehen werden, dass das Bodenteil 4 eine mit Löchern 7 versehene umlaufenden Kante 8 hat, die so bemessen ist, um mit der umlaufenden Kante 9 des Deckelteils 2 einzugreifen, wobei die umlaufende Kante 9 des Deckelteils 2 ebenfalls mit Löchern 10 versehen ist, die sich mit den Löchern 7 in der umlaufenden Kante 8 des Bodenteils 4 in Ausrichtung befinden, um die bereits erläuterten Nietenverbindungen 6 zwischen dem Deckelteil und dem Bodenteil herstellen zu können. In 3 ist ebenfalls zu sehen, dass das Bodenteil 4 mit vier Grifflöchern 11 versehen ist, die sich mit den Grifflöchern 3 im Deckelteil 2 in Ausrichtung befinden, um so vier Löcher zum manuellen Greifen der Palette für die manuelle Handhabung zu bilden. Schließlich ist in 3 gezeigt, dass an der Unterseite der mittleren Fußelemente 5 (in Längsrichtung) eine Kunststoffkufe 14 befestigt ist. Eine solche Kunststoffkufe kann natürlich auch an den äußeren Fußelementen befestigt sein.
  • 4 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht der erfindungsgemäßen Kunststoff-Palette 1. Wie in 4 gesehen werden kann, ist zwischen dem Bodenteil 4 und dem Deckelteil 2 ein Verstärkungsgitter 11 aus Eisen oder Stahl angeordnet, das in entsprechend ausgestaltete Vertiefungen in die profilierte Oberseite des Bodenteils 4 eingesetzt werden kann. Ein umlaufender Rahmen 12 des Verstärkungsgitters ist ebenfalls mit Löchern 13 versehen, die sich dann, wenn die erfindungsgemäße Palette vollständig zusammengesetzt ist, mit den Löchern 10 in der umlaufenden Kante 9 des Deckelteils 2 und mit den Löchern 7 in der umlaufenden Kante 8 des Bodenteils 4 in Ausrichtung befinden. Auf diese Weise können Nietenverbindungen 6 zwischen der umlaufenden Kante 8 des Bodenteils 2, der umlaufenden Kante 9 des Deckelteils 2 und dem umlaufenden Rahmen 13 des Verstärkungsgitters hergestellt werden. Diese Nieten 6 sind in 4 ebenfalls schematisch dargestellt.
  • Außerdem ist in 4 eine Kunststoffkufe 14 gezeigt, die in Längsrichtung an den mittleren Fußelementen 5 an der Unterseite des Bodenteils 4 befestigt werden kann, vorzugsweise durch Nietenverbindungen 15. In 4 ist nur eine Kunststoffkufe 14 gezeigt, es soll aber verstanden werden, dass insgesamt drei Kunststoffkufen 14 jeweils an den äußeren Fußelementen 5 vorgesehen sein können. Durch diese Kufen wird die Stabilität des Bodenteils 4 weiter erhöht. Ein weiterer Zweck besteht aber darin, eine Laufflächen zu bilden, die einen Transport der erfindungsgemäßen Palette auf Laufschienen ermöglichen, wobei die Kunststoffkufe 14 einen Schutz gegen Abnutzung des Bodenteils 4 bietet.

Claims (12)

  1. Palette (1) für die Lagerung und zum Transport von Gütern, mit – einem aus Kunststoff hergestellten Bodenteil (4), – einem aus Kunststoff hergestellten Deckelteil (2), und – einem Verstärkungselement (11), das zwischen dem Bodenteil (4) und dem Deckelteil (2) angeordnet ist, wobei das Bodenteil und das Deckelteil miteinander verbunden sind, um das Verstärkungselement sicher zwischen dem Bodenteil und dem Deckelteil zu halten und durch das Bodenteil und das Deckelteil im wesentlichen zu umschließen.
  2. Palette (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (2) aus einem Kunststoffplatte tiefgezogen oder aus einem Kunststoffmaterial spritzgegossen ist und integriert gebildete Fußelemente (5) beinhaltet.
  3. Palette (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Bodenteil und/oder dem Deckelteil Aussparungen ausgebildet sind, um das Verstärkungselement (11) darin auszunehmen.
  4. Palette (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement ein Gitter aus Stahl, Eisen oder einem anderen stabilen Material ist.
  5. Palette (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil und das Deckelteil jeweils mit einem umlaufenden Flansch oder einer umlaufenden Kante (8, 9) versehen sind, die miteinander verbunden werden, um das Bodenteil an dem Deckelteil zu befestigen.
  6. Palette (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die umlaufende Kante (9) des Deckelteils (2) bemessen ist, um mit der umlaufenden Kante (8) des Bodenteils (4) zu überlappen, wobei die überlappenden Bereiche der jeweiligen umlaufenden Kanten (8, 9) durch Nieten (6) oder Schrauben miteinander verbunden werden.
  7. Palette (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil und das Deckelteil mit Hilfe von Nieten (6), Schrauben oder durch eine Schweißverbindung miteinander verbunden sind.
  8. Palette (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil, das Deckelteil und das Verstärkungselement mit Hilfe von Nieten (6) oder Schrauben miteinander verbunden sind.
  9. Palette (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Bodenteil und in dem Deckelteil jeweils Löcher (7, 10) vorgesehen sind, die sich im zusammengebauten Zustand der Palette gegenseitig in Ausrichtung befinden, um eine Verbindung des Bodenteils mit dem Deckelteil durch Nieten oder Schrauben zu ermöglichen.
  10. Palette (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungselement die Form eines Sprossenfensterrahmens hat.
  11. Palette (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite des Bodenteils (4) mindestens eine Kunststoffkufe (14) befestigt ist.
  12. Palette (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Bodenteil und in dem Deckelteil jeweils Grifflöcher ausgebildet sind, die sich in der zusammengebauten Palette in Ausrichtung befinden.
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