DE202005009030U1 - Handschleifmaschine mit einem Schleifteller - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Handschleifmaschine mit einem beim Betrieb eine Schleifbearbeitung ausführenden Schleifteller, insbesondere Exzentertellerschleifer, mit zugeordnetem Stoßschutzteil, das lösbar an der Handschleifmaschine befestigbar ist und im befestigten Zustand oberhalb der Unterseite des Schleiftellers feststehend angeordnet ist und eine Außenkontur aufweist, die gleich oder größer als der Durchmesser des Umkreises der beim Betrieb von dem Schleifteller überstrichenen Fläche ist.
- Wird die zu schleifende Fläche eines Werkstücks von einer hochstehenden Werkstückfläche begrenzt, besteht die Gefahr, dass man beim Schleifen gegen die hochstehende Fläche stößt. Um eine Beschädigung der hochstehenden Fläche durch den Schleifteller zu vermeiden, kann, wie oben erwähnt, an der Handschleifmaschine ein Stoßschutzteil angebracht werden, das an der hochstehenden Fläche zur Anlage gelangt und ein Anstoßen des Schleiftellers an der hochstehenden Wand verhindert, so dass diese gegen eine Beschädigung geschützt wird.
- Ein solches Stoßschutzteil ist insbesondere bei Exzentertellerschleifern von Vorteil, bei denen der Schleifteller eine exzentrische Bewegung ausführt, sei es mit oder ohne gleichzeitige Rotation um die Schleiftellerachse. Eine solche Exzenterbewegung ist für den Benutzer schwieriger zu kontrollieren als eine reine Rotationsbewegung. Es versteht sich jedoch, dass das Stoßschutzteil auch bei reinen Rotationsschleifern verwendet werden kann, bei denen der Schleifteller nur eine rotierende Bewegung ohne überlagerte Exzenterbewegung ausführt.
- Bei einer aus der
US 6 793 568 B2 bekannten Handschleifmaschine der eingangs genannten Art wird das Stoßschutzteil rückseitig auf einem Absaugstutzen der Handschleifmaschine festgelegt und weist vorderseitig einen Klemmschlitz mit einer Klemmschraube auf, so dass das Stoßschutzteil durch Festziehen der Klemmschraube an der Handschleifmaschine festgespannt wird. - Bei dieser Konstruktion ist das Befestigen und Wegnehmen des Stoßschutzteils wegen der Verwendung eines Schraubendrehers umständlich. Dabei besteht außerdem die Gefahr, dass die Klemmschraube zu wenig festgezogen wird oder sich beim Gebrauch der Handschleifmaschine lockert, so dass das Stoß schutzteil verrutschen und sich auf den Schleifteller oder die zu schleifende Werkstückfläche absenken kann.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Handwerkzeugmaschine mit zugeordnetem Stoßschutzteil der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der das Stoßschutzteil problemlos befestigt und weggenommen werden kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Stoßschutzteil werkzeuglos befestigbar und wegnehmbar ist.
- Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, dass das Stoßschutzteil ein Teilring ist, so dass zwischen seinen beiden Teilringenden eine Stecköffnung gebildet wird, dass das Stoßschutzteil im Wesentlichen in radialer Richtung von vorne her mit der Stecköffnung voran auf eine ihm zugeordnete Haltepartie der Handschleifmaschine steckbar ist und beim Aufstecken mit der Haltepartie in das Stoßschutzteil in axialer Richtung sichernden Steckeingriff gelangt und dass eine beim Aufstecken selbsttätig wirksam werdende, werkzeuglos lösbare Rasteinrichtung vorhanden ist.
- Auf diese Weise hält das befestigte Stoßschutzteil sowohl in radialer Richtung durch die Rasteinrichtung als auch in axialer Richtung durch den Steckeingriff sicher an Ort und Stelle.
- Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
-
1 eine erfindungsgemäße Handschleifmaschine mit an ihr befestigtem Stoßschutzteil in Seitenansicht, -
2 die Handschleifmaschine nach1 in Draufsicht gemäß Pfeil II, -
3 die gleiche Handschleifmaschine im zum Schleifteller parallelen, oberhalb von diesem gelegten Schnitt gemäß der Schnittlinie III-III in1 , -
4 wiederum die gleiche Handschleifmaschine im durch den Maschinenkopf und den Schleifteller gelegten Querschnitt gemäß der Schnittlinie IV-IV in2 und -
5 den durch eine strichpunktierte Kreislinie in4 bezeichneten Ausschnitt in vergrößerter Darstellung. - Aus der Zeichnung geht eine Handschleifmaschine
1 mit einem Maschinenkopf2 und einem seitlich von diesem abstehenden Maschinenbereich3 hervor. Der seitlich abstehende Maschinenbereich3 nimmt einen nicht dargestellten Antriebsmotor auf, der mittels eines an der Oberseite der Handschleifmaschine im Bereich des Maschinenkopfes2 angeordneten Ein-/Ausschalters5 ein- bzw. ausgeschaltet werden kann. - Der Maschinenkopf
2 enthält eine nicht im Einzelnen dargestellte Arbeitseinheit, die eine Antriebswelle, einen unten an die Antriebswelle angesetzten, exzentrisch zu ihr angeordneten Exzenter-Wellenfortsatz sowie eine drehbar an den Exzenter-Wellenfortsatz koaxial zu diesem gelagerte Halteeinheit5 zum Halten eines lösbar befestigten Schleiftellers6 aufweist. Die Achslinie der Antriebswelle und die mit der Achslinie7 des Schleiftellers6 zusammenfallende Achslinie des Exzenter-Wellenfortsatzes verlaufen mit exzentrischer Versetzung parallel zueinander. - Die Handschleifmaschine
1 wird beim Betrieb mit einer oder zwei Händen gehalten. Dies kann am seitlich abstehenden Maschinenbereich3 geschehen, der mit einer Hand umfasst werden kann. Mit der anderen Hand kann man den Maschinenkopf2 nach unten halten. - Der Schleifteller
6 weist eine kreisrunde Gestalt auf und wird zum schleifenden Bearbeiten eines Werkstücks mit seiner einen entsprechenden Schleifbelag aufweisenden Unterseite8 auf das Werkstück aufgesetzt. - Beim Betrieb führt der Schleifteller
6 eine um die Antriebswelle kreisende Exzenterbewegung aus. Dieser Exzenterbewegung kann eine Rotationsbewegung um die Schleifteller-Achslinie7 überlagert werden. Diese gleichzeitige Rotation kann jedoch auch ausgeschaltet sein. - Der Aufbau der Arbeitseinheit im Einzelnen ist im vorliegenden Zusammenhang nicht weiter von Interesse. Ein Beispiel für diesen Aufbau kann der
DE 103 29 827 A1 entnommen werden. - Dem Schleifteller
6 ist ein Stoßschutzteil9 zugeordnet, mit dem verhindert wird, dass man beim Betrieb mit dem Schleifteller6 gegen eine von der zu schleifenden Werkstückfläche hochstehende Fläche stößt. Das Stoßschutzteil9 wird lösbar an der Handschleifmaschine1 befestigt und ist im befestigten Zustand oberhalb der Unterseite8 des Schleiftellers6 feststehend angeordnet. Da das Stoßschutzteil9 nicht bis zur Schleifteller-Unterseite8 nach unten ragt sondern oberhalb von dieser endet, behindert es die Schleifbearbeitung nicht. Das Stoßschutzteil9 umgibt den Schleifteller6 und weist ei ne Außenkontur – Außendurchmesser D – auf, die mindestens so groß wie der Durchmesser des Umkreises der beim Betrieb von dem Schleifteller6 überstrichenen Fläche ist. Diese Fläche wäre gleich der Kreisfläche der Schleifteller-Unterseite8 , würde der Schleifteller nur eine Rotationsbewegung um die Schleifteller-Achslinie7 ausführen. Bei der einen Exzenterteller-schleifer darstellenden Handschleifmaschine1 ist die vom Schleifteller6 bei der Werkstückbearbeitung überstrichene Fläche aufgrund der Exzenterbewegung jedoch größer als die Kreisfläche der Schleifteller-Unterseite8 . - Gelangt man beim Schleifen zu einer von der zu schleifenden Fläche hochstehenden Fläche, stößt das Stoßschutzteil
9 gegen die hochstehende Fläche, so dass diese gegen einen Angriff des Schleiftellers6 geschützt ist. - Das Stoßschutzteil
9 geht über den Umfang nicht durch sondern weist eine sozusagen abgeschnittene Ringgestalt auf, so dass es nur einen Teilring10 bildet. Dabei ist die Anordnung so getroffen, dass das Stoßschutzteil9 den dem seitlich abstehenden Maschinenbereich3 entgegengesetzten vorderen Bereich und die beiden daran anschließenden seitlichen Bereiche des Schleiftellers6 überdeckt, während der hintere Bereich des Schleiftellers6 , der dem abstehenden Maschinenbereich3 zugewandt ist, frei bleibt. Das Schleifen in Werkstückecken er folgt nur mit dem vorderen Bereich und den beiden seitlichen Bereichen des Schleiftellers6 , da nur diese Schleiftellerbereiche sozusagen exponiert angeordnet sind, während der hintere, vom Stoßschutzteil9 nicht überdeckte Schleiftellerbereich unterhalb des abstehenden Maschinenbereichs3 angeordnet ist, so dass man mit ihm nicht in Werkstückecken gelangen kann. - Der Teilring
10 weist somit zwei frei auslaufende Teilringenden11 ,12 auf. Auf diese Weise ist der Teilring10 hinten offen, so dass zwischen den beiden Teilringenden11 ,12 eine Stecköffnung13 gebildet wird. - Zur Befestigung des Stoßschutzteils
9 an der Handschleifmaschine1 ist dem Stoßschutzteil9 eine Haltepartie14 an der Handschleifmaschine1 zugeordnet. Dabei ist die Anordnung so getroffen, dass das Stoßschutzteil9 bzw. der dieses bildende Teilring10 im Wesentlichen in radialer Richtung gemäß Pfeil15 von vorne her mit der Stecköffnung13 voran auf die ihm zugeordnete Haltepartie14 gesteckt wird. Bei diesem Aufstecken gelangt das Stoßschutzteil9 in Steckeingriff mit der Haltepartie14 , so dass das Stoßschutzteil9 in axialer Richtung fixiert und somit gesichert ist. Ferner ist noch eine Rasteinrichtung vorhanden, die beim Aufstecken selbsttätig wirksam wird und werkzeuglos wieder gelöst werden kann. - Das Stoßschutzteil
9 bildet eine nach radial innen gerichtete und am Innenumfang offene Haltenutanordnung16 , der ein Haltesteg17 am Außenumfang der Haltepartie14 zugeordnet ist. Beim Aufstecken des Stoßschutzteils9 gelangt die Haltenutanordnung16 in Steckeingriff mit dem Haltesteg17 . - Prinzipiell könnte die Anordnung auch umgekehrt so sein, dass sich eine entsprechende Haltenutanordnung an der Haltepartie
14 und ein entsprechender Haltesteg am Stoßschutzteil9 befindet. - Der Haltesteg
17 kann eine in Umfangsrichtung durchgehende Gestalt aufweisen oder in Abwandlung des dargestellten Ausführungsbeispiels von in Umfangsrichtung mit Abstand zueinander angeordneten Haltestegteilen gebildet werden. Wesentlich ist, dass der Haltesteg17 und die Haltenutanordnung16 so ausgebildet sind, dass das aufgesteckte Stoßschutzteil9 nicht verkippen kann. - Die Haltenut
16 wird einerseits von einer oberen Nutwand18 und andererseits von einer unteren Nutwand19 begrenzt. Dabei können die Nutwände18 ,19 eine in Umfangsrichtung durchgehende Gestalt aufweisen oder von in Umfangsrichtung mit Abstand zueinander angeordneten Nutwandteilen gebildet werden, wie es beim Ausführungsbeispiel der Fall ist. So ist bei spielsweise aus2 die Unterteilung der oberen Nutwand18 in mehrere solche Nutwandteile20 ,21 ,22 ,23 ersichtlich. - Die bereits erwähnte Rasteinrichtung, die das aufgesteckte Stoßschutzteil
9 in radialer Richtung an der Haltepartie14 sichert, weist beim Ausführungsbeispiel2 radial nach innen gerichtete Rastvorsprünge24 ,25 am Stoßschutzteil9 auf, die beiderseits der der Aufsteckrichtung15 entsprechenden Mittellinie26 des Stoßschutzteils9 angeordnet sind. Jedem Rastvorsprung24 ,25 ist eine Rastausnehmung27 ,28 an der Haltepartie14 zugeordnet. - Die Anzahl der Rastvorsprünge und der Rastausnehmungen könnte auch anders sein. Ferner könnte man in Abwandlung des Ausführungsbeispiels die Rastvorsprünge an der Haltepartie
14 und die Rastausnehmungen am Stoßschutzteil9 vorsehen. - Beim Aufstecken des Stoßschutzteils
9 gelangen die Rastvorsprünge24 ,25 in lösbaren Rasteingriff mit den Rastausnehmungen27 ,28 . - Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, dass die Rastvorsprünge
24 ,25 in der Haltenutanordnung16 und die zugeordneten Rastausnehmungen27 ,28 am Haltesteg17 angeordnet sind. - Aus
3 geht hervor, dass sich die Rastvorsprünge24 ,25 und die Rastausnehmungen27 ,28 verhältnismäßig weit seitlich außen befinden, um ein sicheres Verrasten zu erzielen, so dass sich das Stoßschutzteil9 nicht unabsichtlich entgegen Pfeil15 lösen kann. - Der das Stoßschutzteil
9 bildende Teilring10 ist zweckmäßigerweise elastisch aufweitbar, so dass es sich beim Aufstecken auf die Haltepartie14 vor dem Eingreifen der Rastvorsprünge24 ,25 in die Rastausnehmungen27 ,28 und beim Wegziehen des Stoßschutzrings9 von der Haltepartie14 , wenn die Rastvorsprünge24 ,25 aus den Rastausnehmungen27 ,28 austreten, aufweiten kann. Beim Aufstecken stoßen die Rastvorsprünge24 ,25 abseits der Rastausnehmungen27 ,28 gegen den Haltesteg17 . Beim weiteren Drücken gegen das Stoßschutzteil9 gleiten die Rastvorsprünge24 ,25 unter Aufweitung des Stoßschutzteils9 am Haltesteg17 vorbei, bis sie zu den Rastausnehmungen27 ,28 gelangen und in diese einschnappen. Zum Entfernen des Stoßschutzteils9 muss eine ausreichende Lösekraft in Richtung entgegen Pfeil15 aufgebracht werden, damit die Rastvorsprünge24 ,25 , wiederum unter Aufweitung des Stoßschutzteils9 aus den Rastausnehmungen27 ,28 austreten. - Das Stoßschutzteil
9 kann sich, wie dargestellt, über einen Umfangswinkel von mehr als 180° erstrecken. Dabei weisen die beiden Endbereiche29 ,30 des Stoßschutzteils9 eine tangential verlaufende oder sich vom jeweils anderen Endbereich30 bzw.29 entfernende Innenseite31 ,32 auf, so dass eine das Aufstecken erleichternde, leicht trichterartig aufgeweitete Stecköffnung13 gebildet wird. - Das Stoßschutzteil
9 weist eine haubenartige Gestalt mit einer oberen, in der geschilderten Weise auf die maschinenseitige Haltepartie14 steckbaren Steckpartie33 und einer unteren Stoßschutzpartie34 auf, die den Schleifteller6 umgreift und eine Stoßschutzwand35 bildet, mit der das Stoßschutzteil9 beim Betrieb an eine hochstehende Werkstückfläche stoßen kann. Die Steckpartie33 ist im befestigten Zustand oberhalb des Schleiftellers6 angeordnet und weist einen kleineren Durchmesser als die Stoßschutzpartie34 auf. Dem entsprechend ist auch der Durchmesser der oberhalb des Schleiftellers6 maschinenseitig angeordneten Haltepartie14 kleiner als der Durchmesser des Schleiftellers6 . - Das Stoßschutzteil
9 weist ferner im Übergangsbereich zwischen der Steckpartie33 und der Stoßschutzpartie34 angeordnete Sichtlöcher36 auf, die für den Benutzer einen Durchblick zum Schleifteller6 gestatten. - Das Stoßschutzteil
9 ist zweckmäßigerweise, gegebenenfalls mit Ausnahme der Sichtlöcher36 , zumindest im Wesentlichen geschlossenwandig ausgebildet. Er besteht ferner zweckmäßigerweise aus Kunststoff.
Claims (14)
- Handschleifmaschine mit einem beim Betrieb eine Schleifbearbeitung ausführenden Schleifteller, insbesondere Exzentertellerschleifer, mit zugeordnetem Stoßschutzteil, das lösbar an der Handschleifmaschine befestigbar ist und im befestigten Zustand oberhalb der Unterseite des Schleiftellers feststehend angeordnet ist und eine Außenkontur aufweist, die gleich oder größer als der Durchmesser des Umkreises der beim Betrieb von dem Schleifteller überstrichenen Fläche ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (
9 ) werkzeuglos befestigbar und wegnehmbar ist. - Handschleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (
9 ) ein Teilring (10 ) ist, so dass zwischen seinen beiden Teilringenden (11 ,12 ) eine Stecköffnung (13 ) gebildet wird, dass das Stoßschutzteil (9 ) im Wesentlichen in radialer Richtung von vorne her mit der Stecköffnung (13 ) voran auf eine zugeordnete Haltepartie (14 ) der Handschleifmaschine (1 ) steckbar ist und beim Aufstecken mit der Haltepartie (14 ) in das Stoßschutzteil (9 ) in axialer Richtung sichernden Steckeingriff gelangt und dass eine beim Aufstecken selbsttätig wirksam werdende, werkzeuglos lösbare Rasteinrichtung vorhanden ist. - Handschleifmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (
9 ) eine am Innenumfang offene oder die Haltepartie eine am Außenumfang offene Haltenutanordnung (16 ) bildet und die Haltepartie (14 ) bzw. das Stoßschutzteil einen beim Aufstecken des Stoßschutzteils (9 ) mit der Haltenutanordnung (16 ) in Steckeingriff gelangenden Haltesteg (17 ) aufweist. - Handschleifmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltesteg (
17 ) eine in Umfangsrichtung durchgehende Gestalt aufweist oder von in Umfangsrichtung mit Abstand zueinander angeordneten Haltestegteilen gebildet wird. - Handschleifmaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Nutwand (
18 ) und/oder die untere Nutwand (19 ) der Haltenutanordnung (16 ) eine in Umfangsrichtung durchgehende Gestalt aufweist oder von in Umfangsrichtung mit Abstand zueinander angeordneten Nutwandteilen (20 bis23 ) gebildet wird. - Handschleifmaschine nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rasteinrichtung mindestens einen am Stoßschutzteil (
9 ) oder an der Haltepartie angeordne ten Rastvorsprung (24 ,25 ) aufweist, dem eine Rastausnehmung (27 ,28 ) an der Haltepartie (14 ) bzw. am Stoßschutzteil zugeordnet ist, derart, dass beim Aufstecken des Stoßschutzteils (9 ) der mindestens eine Rastvorsprung (24 ,25 ) in lösbaren Rasteingriff mit der mindestens einen Rastausnehmung (27 ,28 ) gelangt. - Handschleifmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rasteinrichtung beiderseits der der Aufsteckrichtung (
15 ) entsprechenden Mittellinie (26 ) des Stoßschutzteils (9 ) jeweils einen Rastvorsprung (24 ,25 ) oder eine Rastausnehmung und die Haltepartie (14 ) an entsprechenden Stellen jeweils eine Rastausnehmung (27 ,28 ) oder einen Rastvorsprung aufweist. - Handschleifmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (
9 ) elastisch aufweitbar ist, so dass es sich beim Aufstecken vor dem Eingreifen der Rastvorsprünge (24 ,25 ) in die Rastausnehmungen (27 ,28 ) und beim Wegziehen des Stoßschutzteils (9 ) von der Haltepartie (14 ), wenn die Rastvorsprünge (24 ,25 ) aus den Rastausnehmungen (27 ,28 ) austreten, aufweiten kann. - Handschleifmaschine nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Rastvorsprung (
24 ,25 ) in der Haltenutanordnung (16 ) und die mindestens eine Rastausnehmung (27 ,28 ) am Haltesteg (17 ) angeordnet ist. - Handschleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Stoßschutzteil (
9 ) über einen Umfangswinkel von mehr als 180° erstreckt und die beiden Endbereiche (29 ,30 ) des Stoßschutzteils (9 ) eine tangential verlaufende oder sich vom jeweils anderen Endbereich entfernende Innenseite (31 ,32 ) aufweisen. - Handschleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (
9 ) eine haubenartige Gestalt mit einer oberen, auf die Haltepartie (14 ) steckbaren Steckpartie (33 ) und einer unteren, eine Stoßschutzwand (35 ) bildenden Stoßschutzpartie (34 ) aufweist, wobei die Steckpartie (33 ) einen kleineren Durchmesser als die Stoßschutzpartie (34 ) aufweist. - Handschleifmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (
9 ) zwischen der Steckpartie (33 ) und der Stoßschutzpartie (34 ) angeordnete Sichtlöcher (36 ) für den Durchblick zum Schleifteller (6 ) aufweist. - Handschleifmaschine nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (
9 ), gegebenenfalls mit Ausnahme der Sichtlöcher (36 ), zumindest im Wesentlichen geschlossenwandig ausgebildet ist. - Handschleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (
9 ) aus Kunststoff besteht.
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Representative=s name: PATENTANWAELTE MAGENBAUER & KOLLEGEN PARTNERSC, DE Effective date: 20130124 Representative=s name: PATENTANWAELTE MAGENBAUER & KOLLEGEN, DE Effective date: 20130124 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years | ||
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20130422 |
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| R071 | Expiry of right |