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DE202005009030U1 - Handschleifmaschine mit einem Schleifteller - Google Patents

Handschleifmaschine mit einem Schleifteller Download PDF

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DE202005009030U1
DE202005009030U1 DE200520009030 DE202005009030U DE202005009030U1 DE 202005009030 U1 DE202005009030 U1 DE 202005009030U1 DE 200520009030 DE200520009030 DE 200520009030 DE 202005009030 U DE202005009030 U DE 202005009030U DE 202005009030 U1 DE202005009030 U1 DE 202005009030U1
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Abstract

Handschleifmaschine mit einem beim Betrieb eine Schleifbearbeitung ausführenden Schleifteller, insbesondere Exzentertellerschleifer, mit zugeordnetem Stoßschutzteil, das lösbar an der Handschleifmaschine befestigbar ist und im befestigten Zustand oberhalb der Unterseite des Schleiftellers feststehend angeordnet ist und eine Außenkontur aufweist, die gleich oder größer als der Durchmesser des Umkreises der beim Betrieb von dem Schleifteller überstrichenen Fläche ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (9) werkzeuglos befestigbar und wegnehmbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Handschleifmaschine mit einem beim Betrieb eine Schleifbearbeitung ausführenden Schleifteller, insbesondere Exzentertellerschleifer, mit zugeordnetem Stoßschutzteil, das lösbar an der Handschleifmaschine befestigbar ist und im befestigten Zustand oberhalb der Unterseite des Schleiftellers feststehend angeordnet ist und eine Außenkontur aufweist, die gleich oder größer als der Durchmesser des Umkreises der beim Betrieb von dem Schleifteller überstrichenen Fläche ist.
  • Wird die zu schleifende Fläche eines Werkstücks von einer hochstehenden Werkstückfläche begrenzt, besteht die Gefahr, dass man beim Schleifen gegen die hochstehende Fläche stößt. Um eine Beschädigung der hochstehenden Fläche durch den Schleifteller zu vermeiden, kann, wie oben erwähnt, an der Handschleifmaschine ein Stoßschutzteil angebracht werden, das an der hochstehenden Fläche zur Anlage gelangt und ein Anstoßen des Schleiftellers an der hochstehenden Wand verhindert, so dass diese gegen eine Beschädigung geschützt wird.
  • Ein solches Stoßschutzteil ist insbesondere bei Exzentertellerschleifern von Vorteil, bei denen der Schleifteller eine exzentrische Bewegung ausführt, sei es mit oder ohne gleichzeitige Rotation um die Schleiftellerachse. Eine solche Exzenterbewegung ist für den Benutzer schwieriger zu kontrollieren als eine reine Rotationsbewegung. Es versteht sich jedoch, dass das Stoßschutzteil auch bei reinen Rotationsschleifern verwendet werden kann, bei denen der Schleifteller nur eine rotierende Bewegung ohne überlagerte Exzenterbewegung ausführt.
  • Bei einer aus der US 6 793 568 B2 bekannten Handschleifmaschine der eingangs genannten Art wird das Stoßschutzteil rückseitig auf einem Absaugstutzen der Handschleifmaschine festgelegt und weist vorderseitig einen Klemmschlitz mit einer Klemmschraube auf, so dass das Stoßschutzteil durch Festziehen der Klemmschraube an der Handschleifmaschine festgespannt wird.
  • Bei dieser Konstruktion ist das Befestigen und Wegnehmen des Stoßschutzteils wegen der Verwendung eines Schraubendrehers umständlich. Dabei besteht außerdem die Gefahr, dass die Klemmschraube zu wenig festgezogen wird oder sich beim Gebrauch der Handschleifmaschine lockert, so dass das Stoß schutzteil verrutschen und sich auf den Schleifteller oder die zu schleifende Werkstückfläche absenken kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Handwerkzeugmaschine mit zugeordnetem Stoßschutzteil der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der das Stoßschutzteil problemlos befestigt und weggenommen werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Stoßschutzteil werkzeuglos befestigbar und wegnehmbar ist.
  • Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, dass das Stoßschutzteil ein Teilring ist, so dass zwischen seinen beiden Teilringenden eine Stecköffnung gebildet wird, dass das Stoßschutzteil im Wesentlichen in radialer Richtung von vorne her mit der Stecköffnung voran auf eine ihm zugeordnete Haltepartie der Handschleifmaschine steckbar ist und beim Aufstecken mit der Haltepartie in das Stoßschutzteil in axialer Richtung sichernden Steckeingriff gelangt und dass eine beim Aufstecken selbsttätig wirksam werdende, werkzeuglos lösbare Rasteinrichtung vorhanden ist.
  • Auf diese Weise hält das befestigte Stoßschutzteil sowohl in radialer Richtung durch die Rasteinrichtung als auch in axialer Richtung durch den Steckeingriff sicher an Ort und Stelle.
  • Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Handschleifmaschine mit an ihr befestigtem Stoßschutzteil in Seitenansicht,
  • 2 die Handschleifmaschine nach 1 in Draufsicht gemäß Pfeil II,
  • 3 die gleiche Handschleifmaschine im zum Schleifteller parallelen, oberhalb von diesem gelegten Schnitt gemäß der Schnittlinie III-III in 1,
  • 4 wiederum die gleiche Handschleifmaschine im durch den Maschinenkopf und den Schleifteller gelegten Querschnitt gemäß der Schnittlinie IV-IV in 2 und
  • 5 den durch eine strichpunktierte Kreislinie in 4 bezeichneten Ausschnitt in vergrößerter Darstellung.
  • Aus der Zeichnung geht eine Handschleifmaschine 1 mit einem Maschinenkopf 2 und einem seitlich von diesem abstehenden Maschinenbereich 3 hervor. Der seitlich abstehende Maschinenbereich 3 nimmt einen nicht dargestellten Antriebsmotor auf, der mittels eines an der Oberseite der Handschleifmaschine im Bereich des Maschinenkopfes 2 angeordneten Ein-/Ausschalters 5 ein- bzw. ausgeschaltet werden kann.
  • Der Maschinenkopf 2 enthält eine nicht im Einzelnen dargestellte Arbeitseinheit, die eine Antriebswelle, einen unten an die Antriebswelle angesetzten, exzentrisch zu ihr angeordneten Exzenter-Wellenfortsatz sowie eine drehbar an den Exzenter-Wellenfortsatz koaxial zu diesem gelagerte Halteeinheit 5 zum Halten eines lösbar befestigten Schleiftellers 6 aufweist. Die Achslinie der Antriebswelle und die mit der Achslinie 7 des Schleiftellers 6 zusammenfallende Achslinie des Exzenter-Wellenfortsatzes verlaufen mit exzentrischer Versetzung parallel zueinander.
  • Die Handschleifmaschine 1 wird beim Betrieb mit einer oder zwei Händen gehalten. Dies kann am seitlich abstehenden Maschinenbereich 3 geschehen, der mit einer Hand umfasst werden kann. Mit der anderen Hand kann man den Maschinenkopf 2 nach unten halten.
  • Der Schleifteller 6 weist eine kreisrunde Gestalt auf und wird zum schleifenden Bearbeiten eines Werkstücks mit seiner einen entsprechenden Schleifbelag aufweisenden Unterseite 8 auf das Werkstück aufgesetzt.
  • Beim Betrieb führt der Schleifteller 6 eine um die Antriebswelle kreisende Exzenterbewegung aus. Dieser Exzenterbewegung kann eine Rotationsbewegung um die Schleifteller-Achslinie 7 überlagert werden. Diese gleichzeitige Rotation kann jedoch auch ausgeschaltet sein.
  • Der Aufbau der Arbeitseinheit im Einzelnen ist im vorliegenden Zusammenhang nicht weiter von Interesse. Ein Beispiel für diesen Aufbau kann der DE 103 29 827 A1 entnommen werden.
  • Dem Schleifteller 6 ist ein Stoßschutzteil 9 zugeordnet, mit dem verhindert wird, dass man beim Betrieb mit dem Schleifteller 6 gegen eine von der zu schleifenden Werkstückfläche hochstehende Fläche stößt. Das Stoßschutzteil 9 wird lösbar an der Handschleifmaschine 1 befestigt und ist im befestigten Zustand oberhalb der Unterseite 8 des Schleiftellers 6 feststehend angeordnet. Da das Stoßschutzteil 9 nicht bis zur Schleifteller-Unterseite 8 nach unten ragt sondern oberhalb von dieser endet, behindert es die Schleifbearbeitung nicht. Das Stoßschutzteil 9 umgibt den Schleifteller 6 und weist ei ne Außenkontur – Außendurchmesser D – auf, die mindestens so groß wie der Durchmesser des Umkreises der beim Betrieb von dem Schleifteller 6 überstrichenen Fläche ist. Diese Fläche wäre gleich der Kreisfläche der Schleifteller-Unterseite 8, würde der Schleifteller nur eine Rotationsbewegung um die Schleifteller-Achslinie 7 ausführen. Bei der einen Exzenterteller-schleifer darstellenden Handschleifmaschine 1 ist die vom Schleifteller 6 bei der Werkstückbearbeitung überstrichene Fläche aufgrund der Exzenterbewegung jedoch größer als die Kreisfläche der Schleifteller-Unterseite 8.
  • Gelangt man beim Schleifen zu einer von der zu schleifenden Fläche hochstehenden Fläche, stößt das Stoßschutzteil 9 gegen die hochstehende Fläche, so dass diese gegen einen Angriff des Schleiftellers 6 geschützt ist.
  • Das Stoßschutzteil 9 geht über den Umfang nicht durch sondern weist eine sozusagen abgeschnittene Ringgestalt auf, so dass es nur einen Teilring 10 bildet. Dabei ist die Anordnung so getroffen, dass das Stoßschutzteil 9 den dem seitlich abstehenden Maschinenbereich 3 entgegengesetzten vorderen Bereich und die beiden daran anschließenden seitlichen Bereiche des Schleiftellers 6 überdeckt, während der hintere Bereich des Schleiftellers 6, der dem abstehenden Maschinenbereich 3 zugewandt ist, frei bleibt. Das Schleifen in Werkstückecken er folgt nur mit dem vorderen Bereich und den beiden seitlichen Bereichen des Schleiftellers 6, da nur diese Schleiftellerbereiche sozusagen exponiert angeordnet sind, während der hintere, vom Stoßschutzteil 9 nicht überdeckte Schleiftellerbereich unterhalb des abstehenden Maschinenbereichs 3 angeordnet ist, so dass man mit ihm nicht in Werkstückecken gelangen kann.
  • Der Teilring 10 weist somit zwei frei auslaufende Teilringenden 11, 12 auf. Auf diese Weise ist der Teilring 10 hinten offen, so dass zwischen den beiden Teilringenden 11, 12 eine Stecköffnung 13 gebildet wird.
  • Zur Befestigung des Stoßschutzteils 9 an der Handschleifmaschine 1 ist dem Stoßschutzteil 9 eine Haltepartie 14 an der Handschleifmaschine 1 zugeordnet. Dabei ist die Anordnung so getroffen, dass das Stoßschutzteil 9 bzw. der dieses bildende Teilring 10 im Wesentlichen in radialer Richtung gemäß Pfeil 15 von vorne her mit der Stecköffnung 13 voran auf die ihm zugeordnete Haltepartie 14 gesteckt wird. Bei diesem Aufstecken gelangt das Stoßschutzteil 9 in Steckeingriff mit der Haltepartie 14, so dass das Stoßschutzteil 9 in axialer Richtung fixiert und somit gesichert ist. Ferner ist noch eine Rasteinrichtung vorhanden, die beim Aufstecken selbsttätig wirksam wird und werkzeuglos wieder gelöst werden kann.
  • Das Stoßschutzteil 9 bildet eine nach radial innen gerichtete und am Innenumfang offene Haltenutanordnung 16, der ein Haltesteg 17 am Außenumfang der Haltepartie 14 zugeordnet ist. Beim Aufstecken des Stoßschutzteils 9 gelangt die Haltenutanordnung 16 in Steckeingriff mit dem Haltesteg 17.
  • Prinzipiell könnte die Anordnung auch umgekehrt so sein, dass sich eine entsprechende Haltenutanordnung an der Haltepartie 14 und ein entsprechender Haltesteg am Stoßschutzteil 9 befindet.
  • Der Haltesteg 17 kann eine in Umfangsrichtung durchgehende Gestalt aufweisen oder in Abwandlung des dargestellten Ausführungsbeispiels von in Umfangsrichtung mit Abstand zueinander angeordneten Haltestegteilen gebildet werden. Wesentlich ist, dass der Haltesteg 17 und die Haltenutanordnung 16 so ausgebildet sind, dass das aufgesteckte Stoßschutzteil 9 nicht verkippen kann.
  • Die Haltenut 16 wird einerseits von einer oberen Nutwand 18 und andererseits von einer unteren Nutwand 19 begrenzt. Dabei können die Nutwände 18, 19 eine in Umfangsrichtung durchgehende Gestalt aufweisen oder von in Umfangsrichtung mit Abstand zueinander angeordneten Nutwandteilen gebildet werden, wie es beim Ausführungsbeispiel der Fall ist. So ist bei spielsweise aus 2 die Unterteilung der oberen Nutwand 18 in mehrere solche Nutwandteile 20, 21, 22, 23 ersichtlich.
  • Die bereits erwähnte Rasteinrichtung, die das aufgesteckte Stoßschutzteil 9 in radialer Richtung an der Haltepartie 14 sichert, weist beim Ausführungsbeispiel 2 radial nach innen gerichtete Rastvorsprünge 24, 25 am Stoßschutzteil 9 auf, die beiderseits der der Aufsteckrichtung 15 entsprechenden Mittellinie 26 des Stoßschutzteils 9 angeordnet sind. Jedem Rastvorsprung 24, 25 ist eine Rastausnehmung 27, 28 an der Haltepartie 14 zugeordnet.
  • Die Anzahl der Rastvorsprünge und der Rastausnehmungen könnte auch anders sein. Ferner könnte man in Abwandlung des Ausführungsbeispiels die Rastvorsprünge an der Haltepartie 14 und die Rastausnehmungen am Stoßschutzteil 9 vorsehen.
  • Beim Aufstecken des Stoßschutzteils 9 gelangen die Rastvorsprünge 24, 25 in lösbaren Rasteingriff mit den Rastausnehmungen 27, 28.
  • Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, dass die Rastvorsprünge 24, 25 in der Haltenutanordnung 16 und die zugeordneten Rastausnehmungen 27, 28 am Haltesteg 17 angeordnet sind.
  • Aus 3 geht hervor, dass sich die Rastvorsprünge 24, 25 und die Rastausnehmungen 27, 28 verhältnismäßig weit seitlich außen befinden, um ein sicheres Verrasten zu erzielen, so dass sich das Stoßschutzteil 9 nicht unabsichtlich entgegen Pfeil 15 lösen kann.
  • Der das Stoßschutzteil 9 bildende Teilring 10 ist zweckmäßigerweise elastisch aufweitbar, so dass es sich beim Aufstecken auf die Haltepartie 14 vor dem Eingreifen der Rastvorsprünge 24, 25 in die Rastausnehmungen 27, 28 und beim Wegziehen des Stoßschutzrings 9 von der Haltepartie 14, wenn die Rastvorsprünge 24, 25 aus den Rastausnehmungen 27, 28 austreten, aufweiten kann. Beim Aufstecken stoßen die Rastvorsprünge 24, 25 abseits der Rastausnehmungen 27, 28 gegen den Haltesteg 17. Beim weiteren Drücken gegen das Stoßschutzteil 9 gleiten die Rastvorsprünge 24, 25 unter Aufweitung des Stoßschutzteils 9 am Haltesteg 17 vorbei, bis sie zu den Rastausnehmungen 27, 28 gelangen und in diese einschnappen. Zum Entfernen des Stoßschutzteils 9 muss eine ausreichende Lösekraft in Richtung entgegen Pfeil 15 aufgebracht werden, damit die Rastvorsprünge 24, 25, wiederum unter Aufweitung des Stoßschutzteils 9 aus den Rastausnehmungen 27, 28 austreten.
  • Das Stoßschutzteil 9 kann sich, wie dargestellt, über einen Umfangswinkel von mehr als 180° erstrecken. Dabei weisen die beiden Endbereiche 29, 30 des Stoßschutzteils 9 eine tangential verlaufende oder sich vom jeweils anderen Endbereich 30 bzw. 29 entfernende Innenseite 31, 32 auf, so dass eine das Aufstecken erleichternde, leicht trichterartig aufgeweitete Stecköffnung 13 gebildet wird.
  • Das Stoßschutzteil 9 weist eine haubenartige Gestalt mit einer oberen, in der geschilderten Weise auf die maschinenseitige Haltepartie 14 steckbaren Steckpartie 33 und einer unteren Stoßschutzpartie 34 auf, die den Schleifteller 6 umgreift und eine Stoßschutzwand 35 bildet, mit der das Stoßschutzteil 9 beim Betrieb an eine hochstehende Werkstückfläche stoßen kann. Die Steckpartie 33 ist im befestigten Zustand oberhalb des Schleiftellers 6 angeordnet und weist einen kleineren Durchmesser als die Stoßschutzpartie 34 auf. Dem entsprechend ist auch der Durchmesser der oberhalb des Schleiftellers 6 maschinenseitig angeordneten Haltepartie 14 kleiner als der Durchmesser des Schleiftellers 6.
  • Das Stoßschutzteil 9 weist ferner im Übergangsbereich zwischen der Steckpartie 33 und der Stoßschutzpartie 34 angeordnete Sichtlöcher 36 auf, die für den Benutzer einen Durchblick zum Schleifteller 6 gestatten.
  • Das Stoßschutzteil 9 ist zweckmäßigerweise, gegebenenfalls mit Ausnahme der Sichtlöcher 36, zumindest im Wesentlichen geschlossenwandig ausgebildet. Er besteht ferner zweckmäßigerweise aus Kunststoff.

Claims (14)

  1. Handschleifmaschine mit einem beim Betrieb eine Schleifbearbeitung ausführenden Schleifteller, insbesondere Exzentertellerschleifer, mit zugeordnetem Stoßschutzteil, das lösbar an der Handschleifmaschine befestigbar ist und im befestigten Zustand oberhalb der Unterseite des Schleiftellers feststehend angeordnet ist und eine Außenkontur aufweist, die gleich oder größer als der Durchmesser des Umkreises der beim Betrieb von dem Schleifteller überstrichenen Fläche ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (9) werkzeuglos befestigbar und wegnehmbar ist.
  2. Handschleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (9) ein Teilring (10) ist, so dass zwischen seinen beiden Teilringenden (11, 12) eine Stecköffnung (13) gebildet wird, dass das Stoßschutzteil (9) im Wesentlichen in radialer Richtung von vorne her mit der Stecköffnung (13) voran auf eine zugeordnete Haltepartie (14) der Handschleifmaschine (1) steckbar ist und beim Aufstecken mit der Haltepartie (14) in das Stoßschutzteil (9) in axialer Richtung sichernden Steckeingriff gelangt und dass eine beim Aufstecken selbsttätig wirksam werdende, werkzeuglos lösbare Rasteinrichtung vorhanden ist.
  3. Handschleifmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (9) eine am Innenumfang offene oder die Haltepartie eine am Außenumfang offene Haltenutanordnung (16) bildet und die Haltepartie (14) bzw. das Stoßschutzteil einen beim Aufstecken des Stoßschutzteils (9) mit der Haltenutanordnung (16) in Steckeingriff gelangenden Haltesteg (17) aufweist.
  4. Handschleifmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltesteg (17) eine in Umfangsrichtung durchgehende Gestalt aufweist oder von in Umfangsrichtung mit Abstand zueinander angeordneten Haltestegteilen gebildet wird.
  5. Handschleifmaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Nutwand (18) und/oder die untere Nutwand (19) der Haltenutanordnung (16) eine in Umfangsrichtung durchgehende Gestalt aufweist oder von in Umfangsrichtung mit Abstand zueinander angeordneten Nutwandteilen (20 bis 23) gebildet wird.
  6. Handschleifmaschine nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rasteinrichtung mindestens einen am Stoßschutzteil (9) oder an der Haltepartie angeordne ten Rastvorsprung (24, 25) aufweist, dem eine Rastausnehmung (27, 28) an der Haltepartie (14) bzw. am Stoßschutzteil zugeordnet ist, derart, dass beim Aufstecken des Stoßschutzteils (9) der mindestens eine Rastvorsprung (24, 25) in lösbaren Rasteingriff mit der mindestens einen Rastausnehmung (27, 28) gelangt.
  7. Handschleifmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rasteinrichtung beiderseits der der Aufsteckrichtung (15) entsprechenden Mittellinie (26) des Stoßschutzteils (9) jeweils einen Rastvorsprung (24, 25) oder eine Rastausnehmung und die Haltepartie (14) an entsprechenden Stellen jeweils eine Rastausnehmung (27, 28) oder einen Rastvorsprung aufweist.
  8. Handschleifmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (9) elastisch aufweitbar ist, so dass es sich beim Aufstecken vor dem Eingreifen der Rastvorsprünge (24, 25) in die Rastausnehmungen (27, 28) und beim Wegziehen des Stoßschutzteils (9) von der Haltepartie (14), wenn die Rastvorsprünge (24, 25) aus den Rastausnehmungen (27, 28) austreten, aufweiten kann.
  9. Handschleifmaschine nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Rastvorsprung (24, 25) in der Haltenutanordnung (16) und die mindestens eine Rastausnehmung (27, 28) am Haltesteg (17) angeordnet ist.
  10. Handschleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Stoßschutzteil (9) über einen Umfangswinkel von mehr als 180° erstreckt und die beiden Endbereiche (29, 30) des Stoßschutzteils (9) eine tangential verlaufende oder sich vom jeweils anderen Endbereich entfernende Innenseite (31, 32) aufweisen.
  11. Handschleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (9) eine haubenartige Gestalt mit einer oberen, auf die Haltepartie (14) steckbaren Steckpartie (33) und einer unteren, eine Stoßschutzwand (35) bildenden Stoßschutzpartie (34) aufweist, wobei die Steckpartie (33) einen kleineren Durchmesser als die Stoßschutzpartie (34) aufweist.
  12. Handschleifmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (9) zwischen der Steckpartie (33) und der Stoßschutzpartie (34) angeordnete Sichtlöcher (36) für den Durchblick zum Schleifteller (6) aufweist.
  13. Handschleifmaschine nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (9), gegebenenfalls mit Ausnahme der Sichtlöcher (36), zumindest im Wesentlichen geschlossenwandig ausgebildet ist.
  14. Handschleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Stoßschutzteil (9) aus Kunststoff besteht.
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