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DE202005007872U1 - Filtereinrichtung, insbesondere zur Flüssigkeitsfilterung in Brennkraftmaschinen - Google Patents

Filtereinrichtung, insbesondere zur Flüssigkeitsfilterung in Brennkraftmaschinen Download PDF

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DE202005007872U1
DE202005007872U1 DE202005007872U DE202005007872U DE202005007872U1 DE 202005007872 U1 DE202005007872 U1 DE 202005007872U1 DE 202005007872 U DE202005007872 U DE 202005007872U DE 202005007872 U DE202005007872 U DE 202005007872U DE 202005007872 U1 DE202005007872 U1 DE 202005007872U1
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Abstract

Filtereinrichtung, insbesondere zur Flüssigkeitsfilterung in Brennkraftmaschinen, mit einem in ein Filtergehäuse (2) einsetzbaren Filterelement (4), das von der in das Filtergehäuse eingeleiteten Flüssigkeit zu durchströmen ist, dadurch gekennzeichnet, dass in das Filtergehäuse (2) ein Rücklaufsperrventil (10) eingesetzt ist, über das der Filtereinrichtung die zu reinigende Flüssigkeit zuzuführen ist und das in Sperrstellung steht, falls der Druck der zu reinigenden Flüssigkeit innerhalb der Filtereinrichtung (1) größer ist als der Druck der Flüssigkeit außerhalb der Filtereinrichtung (1), wobei das Rücklaufsperrventil (10) als Schnabelventil ausgeführt ist und flexible Wandabschnitte (28) aufweist, deren Innenseite eine Strömungsaustrittsöffnung begrenzen und deren Außenseite in Kontakt mit der Flüssigkeit in der Filtereinrichtung steht.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Filtereinrichtung, insbesondere zur Flüssigkeitsfilterung in Brennkraftmaschinen, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • In der Druckschrift DE 102 48 907 A1 wird eine Filtereinrichtung zur Filterung von Öl oder Kraftstoff in Brennkraftmaschinen beschrieben, bestehend aus einem Filtergehäuse, in das ein hohlzylindrisches, radial zu durchströmendes Filterelement einsetzbar ist. Im Filtergehäuse ist zwischen der Rohseite und der Reinseite des Filterelements ein Überdruckventil angeordnet, welches für den Fall eines unzulässig hohen Anstiegs des Flüssigkeitsdrucks auf der Rohseite, beispielsweise als Folge eines verschmutzten Filterelements, in Öffnungsstellung versetzt wird, sodass ein unmittelbarer Übertritt der zu reinigenden Flüssigkeit von der Roh- auf die Reinseite und damit einhergehend ein Druckabbau auf der Rohseite erfolgt.
  • Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung das Problem zugrunde, mit einfachen Maßnahmen eine Filtereinrichtung zu schaffen, welche insbesondere zur Flüssigkeitsfilterung geeignet ist und bei dem auch bei einem unzulässig hohen Druck auf der Rohseite des Filterelementes ein Auslaufen von Öl aus dem Filtergehäuse verhindert wird. Zweckmäßig soll zugleich eine gute Recyclebarkeit gewährleistet sein.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
  • Bei der erfindungsgemäßen Filtereinrichtung ist in das Filtergehäuse ein Rücklaufsperrventil eingesetzt, über das der Filtereinrichtung die zu reinigende Flüssigkeit zuführbar ist. Unter regulären Bedingungen, also bei einem Flüssigkeitsdruck auf der Rohseite des Filterelementes unterhalb eines Schwellen- bzw. Grenzwertes, steht das Rücklaufsperrventil in Öffnungsposition, sodass die zu reinigende Flüssigkeit auf die Rohseite des Filtergehäuses geleitet werden kann. Ist der Druck auf der Rohseite vor dem Filter größer als auf der Rohseite innerhalb des Filters, so öffnet das Ventil selbsttätig. Ist dagegen der Druck auf der Rohseite vor dem Filter kleiner als auf der Rohseite innerhalb des Filters, so schließt das Ventil selbsttätig.
  • Das Rücklaufsperrventil ist als Schnabelventil ausgeführt und weist flexible Wandabschnitte auf, die eine Strömungsaustrittsöffnung begrenzen. Die Außenseite dieser Wandabschnitte steht in Kontakt mit der Flüssigkeit in der Filtereinrichtung, insbesondere auf der Rohseite des Filterelementes, sodass die Wandabschnitte permanent von außen mit dem Druck auf der Rohseite beaufschlagt werden, wohingegen innerhalb des Schnabelventils die flexiblen Wandabschnitte von innen mit dem Druck der zuzuleitenden Flüssigkeit beaufschlagt werden. Hierdurch erhält man ein sich selbst regulierendes Rücklaufsperrventil, das selbsttätig geschlossen wird. Beispielsweise wird ein Leerlaufen des Filters verhindert, wenn der Motor des PKW abgestellt und kein Öl zum Filter gefördert wird.
  • Die Ausführung als Schnabelventil zeichnet sich durch konstruktive Einfachheit bei zugleich hoher Zuverlässigkeit und Lebensdauer aus. Das Schnabelventil ist zweckmäßig als einteiliges Bauteil ausgeführt und besteht insbesondere aus Kunststoff, beispielsweise einem Elastomer, wodurch eine gute Recyclebarkeit gegeben ist und das Kunststoff-Schnabelventil insbesondere bei einer Müllverbrennung voll verascht werden kann. In Kombination mit einer Filtereinrichtung, deren sonstige Bauelemente ebenfalls aus Kunststoff bestehen, erhält man eine bestmögliche Recyclingfähigkeit der gesamten Filtereinrichtung.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung liegt in den verhältnismäßig kleinen Dichtflächen des Schnabelventils, wodurch die Gefahr von Undichtigkeiten reduziert ist.
  • Die Strömungsaustrittsöffnung des Schnabelventils ist vorteilhaft schlitzförmig ausgebildet, wobei der Strömungsschlitz von den Wandabschnitten des Schnabelventils begrenzt ist. In einer bevorzugten Ausführung sind zwei über Kreuz angeordnete Strömungsschlitze vorgesehen, die jeweils von zwei Wandabschnitten des Schnabelventils begrenzt werden. Man erhält auf diese Weise insgesamt vier versetzt angeordnete Wandabschnitte, die jeweils von außen mit dem Druck auf der Rohseite des Filterelementes beaufschlagt werden, wodurch eine höhere Sicherheit gegen unerwünschtes Austreten von Flüssigkeit aus der Filtereinrichtung gewährleistet ist. Es kommen aber auch Ausführungen mit nur einem Schlitz oder mit mehr als zwei Schlitzen in Betracht.
  • Das Schnabelventil ist mit geringem Aufwand in das Gehäuse der Filtereinrichtung, insbesondere in eine abnehmbare Deckelscheibe des Filtergehäuses einzusetzen.
  • Diese zweckmäßig als einteiliges Bauteil ausgeführte Deckelscheibe besteht in einer bevorzugten Ausführung aus zwei über einen zentralen Strömungsstutzen miteinander verbundene Einzelscheiben, wobei sämtliche Bauteile der Deckelscheibe aus Kunststoff bestehen. Das Schnabelventil ist zweckmäßig in eine Öffnung in die außen liegende Einzelscheibe der Deckelscheibe eingesetzt, wobei die Strömungsaustrittsöffnung des Schnabelventils vorteilhaft in den Zwischenraum einmündet, welcher zwischen den beiden Einzelscheiben liegt und von diesen begrenzt wird. Dieser Zwischenraum kommuniziert mit der Rohseite des Filterelementes, welche insbesondere auf der radialen Außenseite des zylindrischen Filterelementes liegt. Darüber hinaus kann dieser Zwischenraum über ein Überström- bzw. Überdruckventil unmittelbar mit der Reinseite des Filterelementes verbunden sein, um für den Fall eines unzulässig hohen Druckeinstiegs auf der Rohseite einen direkten Übertritt von der Roh- zur Reinseite des Filterelementes zu ermöglichen.
  • Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
  • 1 einen Schnitt durch eine Filtereinrichtung zur Flüssigkeitsfilterung in Brennkraftmaschinen, mit einem topfförmigen Filtergehäuse, einem in das Filtergehäuse eingesetzten, hohlzylindrischen Filterelement und einer zweiteiligen Deckelscheibe mit zwei über einen Strömungsstutzen verbundenen Einzelscheiben,
  • 2 die Filtereinrichtung in einer perspektivischen Ansicht im Teilschnitt,
  • 3 die Deckelscheibe in einer perspektivischen Ansicht im Teilschnitt,
  • 4 einen Ausschnitt im Bereich des Innengewindes im Strömungsstutzen, mit eingetragener elliptischer Geometrie des Gewindes,
  • 5 eine Filtereinrichtung in einer weiteren Ausführung, dargestellt im Teilschnitt,
  • 6 eine Ansicht von oben auf die Filtereinrichtung nach 5,
  • 7 eine Ausschnittvergrößerung des Details VII aus 5,
  • 8 ein als Schnabelventil ausgeführten Überströmventil in perspektivischer Ansicht,
  • 9 das Schnabelventil in einer Ansicht von unten,
  • 10 eine perspektivische Ansicht auf einen Stützkörper für ein hohlzylindrisches Filterelement, der einenends auf eine untere Endscheibe aufgesetzt ist, wobei auf der Endscheibe ein Aufnahme- bzw. Befestigungsstutzen ausgebildet ist, um den ein als Überströmventil fungierender Dichtungsschlauch gelegt ist,
  • 11 die untere Endscheibe in perspektivischer Einzeldarstellung,
  • 12 der Stützkörper einschließlich unterer Endscheibe im Schnitt,
  • 13a eine perspektivische Ansicht auf den Stützkörper und die untere Endscheibe im Teilschnitt, mit einem Überströmventil in einer alternativen Ausführung,
  • 13b eine Ansicht auf einen ähnlichen Gegenstand wie in 13a dargestellt, jedoch mit einem Überströmventil in einer weiteren Ausführung,
  • 14a und 14b ein Überström- bzw. Bypassventil, welches zwischen Roh- und Reinseite des Filterelementes zum Einsatz kommt und als Ventilkörper einen Elastomerblock aufweist, der elastisch zusammengedrückt werden kann, dargestellt in Schließposition (14a) und Öffnungsposition (14b),
  • 15a und 15b ein Überström- bzw. Bypassventil mit einem Elastomer-Balg als Ventilkörper,
  • 16a und 16b ein Überström- bzw. Bypassventil mit einem Schaumstoffblock als Ventilkörper.
  • In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die in den 1 und 2 dargestellte Filtereinrichtung 1 wird insbesondere in Brennkraftmaschinen zur Filterung von Flüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoff eingesetzt. Die Filtereinrichtung 1 umfasst ein Kunststoff-Filtergehäuse 2, welches etwa topfförmig ausgebildet ist und von einer Deckelscheibe 3 zu verschließen ist. In den Aufnahmeraum im Filtergehäuse 2 ist ein Filterelement 4 eingesetzt, welches hohlzylindrisch ausgebildet ist und von einem zentralen, im Innenraum des Filterelementes 4 angeordneten Stützkörper 5 aus Kunststoff getragen ist. Das Filterelement 4 wird radial von außen nach innen durchströmt, sodass die Außenseite des Filterelementes 4 die Rohseite 12 und der Innenraum im Filterelement die Reinseite 13 bildet.
  • Die Deckelscheibe 3 ist vollständig aus Kunststoff hergestellt und umfasst zwei Einzelscheiben 6 und 7, die parallel zueinander liegen und näherungsweise den gleichen Radius aufweisen und über einen zentralen, hohlzylindrischen Strömungsstutzen 8 miteinander verbunden sind. Die beiden Einzelscheiben 6 und 7 sowie der Strömungsstutzen 8 bilden ein gemeinsames, einteiliges Kunststoff-Bauteil, welches beispielsweise im Spritzgießverfahren oder nach einer anderen Methode wie zum Beispiel Tiefziehen hergestellt wird. Gegebenenfalls befinden sich im Zwischenraum zwischen den beiden parallelen Einzelscheiben 6 und 7 zusätzliche Verbindungsstege, über die die beiden Einzelscheiben aneinander abgestützt sind und die die Stabilität der Deckelscheibe 3 erheblich erhöhen.
  • Der zentrale Stutzen 8, welcher als Bestandteil der Deckelscheibe 3 die beiden Einzelscheiben 6 und 7 miteinander verbindet, weist ein Anschluss-Innengewinde 9 auf, über das die Deckelscheibe 3 und damit auch die gesamte Filtereinrichtung 1 an ein Bauteil der Brennkraftmaschine angeschlossen werden kann. Zugleich fungiert der Strömungsstutzen 8 als Abströmöffnung, die mit der Reinseite 13 des Filterelementes 4 kommuniziert und über die die gereinigte Flüssigkeit axial aus der Filtereinrichtung 1 abgeleitet wird. Der Strömungsstutzen 8 ragt axial über die Unterseite der unteren, dem Filterelement 7 unmittelbar zugewandten Scheibe 7 über und ein Stück weit in den zylindrischen Innenraum des Filterelementes 4 – die Reinseite 13 – ein.
  • Die untere Einzelscheibe 7 ist zweckmäßig direkt mit der Stirnseite des Filterelementes 4 verbunden, was beispielsweise im Wege des Verschweißens oder Verklebens mit der Stirnseite des Filterelementes erreicht wird. Auf diese Weise bildet die untere Einzelscheibe 7 den stirnseitigen Abschluss des Filterelementes und sorgt einerseits für Stabilität im Filterelement und andererseits für eine Separierung von Rein- und Rohseite.
  • In die obere, dem Filterelement 4 abgewandte Einzelscheibe 6 sind Einströmöffnungen eingebracht, in die Rücklaufsperrventile 10 eingesetzt sind. Diese Rücklaufsperrventile 10 sind beispielsweise als Schnabelventile ausgebildet, die im Detail in den 8 und 9 dargestellt sind. Die zu reinigende Flüssigkeit wird über die Rücklaufsperrventile 10 zunächst in den Zwischenraum zwischen den beiden Einzelscheiben 6 und 7 eingeleitet, wobei die Rücklaufsperrventile 10 beim Ausbau des Filterelements über Kopf ein Auslaufen der Flüssigkeit bzw. bei abgestelltem Motor ein Leerlaufen des Filters verhindern. Aus dem Zwischenraum zwischen den Einzelscheiben 6 und 7 strömt Flüssigkeit über Durchströmöffnungen 11 in der unteren, dem Filterelement 4 unmittelbar zugewandten Einzelscheibe in die Rohseite 12 ein, die als Ringspalt zwischen der Innenwandung des Filtergehäuses 2 und der Außenseite des Filterelementes 4 ausgebildet ist. Nach dem Durchströmen des Filterelementes 4 in Radialrichtung von außen nach innen wird die gereinigte Flüssigkeit im zentralen, zylindrischen Innenraum (Reinseite 13) gesammelt und axial über den Strömungsstutzen 8 der Deckelscheibe 3 abgeleitet.
  • Auf der Oberseite der oberen Einzelscheibe 6 der Deckelscheibe 3 ist ein Dichtring 14 in einer hierfür vorgesehenen Aufnahmenut in der Einzelscheibe 6 eingesetzt. Der Dichtring 14 sorgt für eine strömungsdichte Anbindung der Filtereinrichtung 1 an ein Bauelement der Brennkraftmaschine, an das die Filtereinrichtung angeschlossen wird.
  • Im unteren, dem Boden des Filtergehäuses 2 zugewandten Bereich der Filtereinrichtung ist das Filterelement 4 von einer stirnseitigen Endscheibe 15 abgedichtet. Diese Endscheibe 15, die sich auf der dem Deckelscheibe 3 gegenüberliegenden Stirnseite des Filterelementes befindet, besitzt einen erhabenen, topfförmigen Befestigungsstutzen 16, der von unten in den Reinraum des Filterelementes 4 einragt. Die Außenseite des sich über die Ebene der Endscheibe 15 erhebenden Befestigungsstutzens 16 ist von einem Dichtschlauch 17 umgriffen, der die Funktion eines Überströmventiles hat. In die axial sich erstreckenden Wandungen des Befestigungsstutzens 16 sind Ausnehmungen 18 eingebracht, die von dem Dichtschlauch 17 überdeckt werden und im Regelfall die Ausnehmungen 18 strömungsdicht verschließen. Falls der Druck auf der Rohseite 12 jedoch einen Grenzwert übersteigt und insbesondere höher ist als der Druck auf der Reinseite 13, strömt die gereinigte Flüssigkeit über den Boden des Filtergehäuses 2 von unten in die Ausnehmung im Befestigungsstutzen 16 und beaufschlagt über die Ausnehmungen 18 die Innenseite des Dichtschlauches 17, wodurch der Dichtschlauch radial aufgeweitet wird und die ungereinigte Flüssigkeit unmittelbar über die Ausnehmungen 18 von der Rohseite 12 zur Reinseite 13 übertreten kann. Mit nachlassendem Druck werden die Ausnehmungen 18 von der Eigenspannung im Dichtschlauch 17 wieder strömungsdicht verschlossen. Der Dichtschlauch 17 vereint in einem Bauteil die Funktionen eines Ventilkörpers und einer den Ventilkörper in Schließposition beaufschlagenden Ventilfeder.
  • In 3 ist die Deckelscheibe 3 in Einzeldarstellung gezeigt. Zu erkennen ist, dass die Durchströmöffnungen 11 in der unteren Einzelscheibe 7 als Langlöcher ausgeführt sind, die sich in Um fangsrichtung der Deckelscheibe erstrecken. Die Durchströmöffnungen 11 befinden sich im radial außen liegenden Bereich der Einzelscheibe 7 und kommunizieren im eingebauten Zustand der Deckelscheibe 3 unmittelbar mit der Rohseite des Filterelementes.
  • Auf der Oberseite der oberen Einzelscheibe 6 befindet sich einteilig ausgebildet mit dem Deckelscheibe die Aufnahmenut 19 für den einzusetzenden Dichtring.
  • 4 stellt einen Schnitt in vergrößerter Darstellung durch das Anschluss-Innengewinde 9 im Strömungsstutzen 8 dar. Die Querschnittsgeometrie zwischen zwei benachbarten Zähnen 20 des Gewindes ist elliptisch ausgebildet und folgt dem mit der durchgezogenen Linie 21 dargestellten Verlauf. Zum Vergleich ist eine herkömmliche, aus dem Stand der Technik bekannte Sägezahngeometrie mit strichlierter Linie 21' dargestellt. Der Vorteil der elliptischen Geometrie gemäß durchgezogener Linie 21 liegt in den herabgesetzten Spannungen, was den Einsatz eines verhältnismäßig weichen Materials wie Kunststoff ermöglicht.
  • In den 5 bis 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Filtereinrichtung 1 zur Flüssigkeitsfilterung dargestellt. Die Filtereinrichtung weist ein Überströmventil 22 im oberen, der Deckelscheibe 3 zugewandten Bereich des Filterelementes 4 auf, das unter regulären Bedingungen eine Überströmöffnung 23 zwischen der Rohseite 12 und der Reinseite 13 des Filterelementes verschließt. Diese Überströmöffnung 23 ist in eine Stirnscheibe 26 eingebracht, die fest mit der oberen Stirnseite des Filterelementes 4 verbunden ist. Die Stirnscheibe 26 ist als separates, von der Deckelscheibe 3 unabhängiges Bauteil ausgeführt, jedoch mit der Deckelscheibe verbunden. Im Rahmen der Erfindung kann es aber auch zweckmäßig sein, die untere Einzelscheibe 7 der Deckelscheibe 3 unmittelbar mit der Stirnseite des Filterelementes 4 zu verbinden, wobei in diesem Fall die Überströmöffnung 23 in die Einzelscheibe 7 eingebracht wäre. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Stirnscheibe 26 mit der Deckelscheibe 3 als einteiliges Kunststoff-Bauteil auszuführen.
  • Das Überströmventil 22 umfasst eine Verschlussscheibe 24, die die Funktion des Ventilkörpers übernimmt und auf der Reinseite 13 des Filterelementes axial verschieblich angeordnet ist und von einer Ventilfeder 25 in ihre Schließposition beaufschlagt wird, in der die Verschlussscheibe 24 dichtend an der Überströmöffnung 23 in der Stirnscheibe 26 anliegt. Die Ventilfeder 25 stützt sich an dem Stützkörper 5 des Filterelementes 4 ab.
  • Die zu reinigende Flüssigkeit wird über die Rücklaufsperrventile 10 in das Innere der Filtereinrichtung eingeleitet; es sind insgesamt vier Rücklaufsperrventile 10 im Deckelscheibe 3 angeordnet. Übersteigt der Druck der zugeführten Flüssigkeit einen Grenzwert, wird die Verschlussscheibe 24 gegen die Kraft der Ventilfeder 25 aus ihrer Schließposition axial nach unten verschoben, wodurch ein Strömungsweg über die Überströmöffnung 23 unmittelbar von der Rohseite 12 zur Reinseite 13 freigegeben wird. Nach erfolgtem Druckabbau reicht die Kraft der Ventilfeder 25 wieder aus, die Verschlussscheibe 24 gegen den anliegenden Druck auf der Rohseite 12 nach oben in die Schließposition zu verstellen, in der die Überströmöffnung 23 strömungsdicht verschlossen ist. Zweckmäßig bestehen alle Komponenten des Überströmventils 22 aus Kunststoff, also insbesondere die Verschlussscheibe 24 und auch die Ventilfeder 25.
  • In den 8 und 9 ist ein Ausführungsbeispiel für ein als Schnabelventil ausgeführtes Rücklaufsperrventil 10 dargestellt, das in Öffnungen in der Deckelscheibe 3 eingesetzt ist und über das die zu reinigende Flüssigkeit der Filtereinrichtung 1 zuge führt wird. Auch das Schnabelventil 10 ist vollständig aus Kunststoff gefertigt. Auf der Abströmseite weist das Schnabelventil 10 zwei über Kreuz angeordnete Strömungsschlitze 27 auf, welche unter Normalbedingungen geöffnet sind, sodass die zu reinigende Flüssigkeit das Schnabelventil 10 passieren kann. Aufgrund der Nachgiebigkeit des Kunststoffmaterials des Schnabelventils 10 können die die Strömungsschlitze 27 begrenzenden Wandabschnitte 28 des Rücklaufsperrventils bei einem anliegenden, von außen auf die Wandabschnitte 28 wirkenden Druck, welcher einen Grenzwert übersteigt, zusammengepresst werden, wodurch die Strömungsschlitze 27 geschlossen werden und ein Passieren der Flüssigkeit durch das Rücklaufsperrventil 10 unmöglich wird. Mit nachlassendem äußeren Druck öffnen sich die Strömungsschlitze 27 aufgrund der Eigenelastizität des Materials des Rücklaufsperrventils 10 wieder, sodass ein Durchströmen durch das Rücklaufsperrventil wieder ermöglicht wird.
  • In den 10 bis 12 ist ein Ausführungsbeispiel für ein Überströmventil zwischen Roh- und Reinseite im unteren, bodennahen Abschnitt des Filterelementes dargestellt. Von der Endscheibe 15, welche bodennah im Aufnahmeraum des Filtergehäuses 2 angeordnet ist, erhebt sich der zentrale Befestigungsstutzen 16, um den als Ventilkörper ein zylindrischer Dichtschlauch 17 gelegt wird. Der zentrale Befestigungsstutzen 16 umfasst vertikal aufragende, voneinander separierte Wandabschnitte 30, die kreisförmig um eine zentrale Erhebung 31 angeordnet sind. Die einzelnen Wandabschnitte 30 sind einteilig mit der aus Kunststoff bestehenden Endscheibe 15 ausgebildet und können elastisch federn. Dies ermöglicht es, einen Dichtring 29 in eine umlaufende Nut 32 einzusetzen, die auf der Außenseite der Wandabschnitte 30 gebildet ist.
  • Der den Ventilkörper bildende Dichtschlauch 17 wird in den Zwischenraum zwischen der zentralen, topfförmigen Erhebung 31 und den die Erhebung einschließenden Wandabschnitten 30 eingesetzt. Der Dichtschlauch verschließt hierbei Ausnehmungen 18, die in die Wandungen der zentralen Erhebung 31 eingebracht sind.
  • Die ungereinigte Flüssigkeit auf der Rohseite des Filterelementes tritt von unten axial in den Innenraum der zentralen Erhebung 31 ein und beaufschlagt den Dichtschlauch 17 von innen mit Druck radial nach außen. Bei Überschreiten eines Druckgrenzwertes auf der Rohseite weitet sich der Dichtschlauch 17 so weit auf, dass eine Strömungsverbindung über die Ausnehmungen 18 zwischen Roh- und Reinseite hergestellt wird, sodass die ungereinigte Flüssigkeit unmittelbar zur Reinseite übertreten kann. Mit Abbau des Drucks auf der Rohseite schließt das Überströmventil durch Zusammenziehen des Dichtschlauches wieder selbständig.
  • Sämtliche Bestandteile des Überströmventils (mit Ausnahme des Dichtschlauches) bestehen aus Kunststoff, was die Recyclingfähigkeit erheblich verbessert.
  • In 13a ist ein Überströmventil 22 im Bodenbereich des Filterelements in einer weiteren Ausgestaltung dargestellt. Auch in dieser Ausführung bestehen sämtliche Bestandteile des Filterelementes aus Kunststoff. Der Ventilkörper des Überströmventils 22 wird von einer Verschlussscheibe 24 gebildet, die einteilig mit Schnapphaken 33 ausgeführt ist, welche im Innenraum des Stützkörpers 5 an einer Arretieröffnung des Stützkörpers verliersicher arretiert, jedoch axial verschieblich gehalten sind. Dadurch kann die Verschlussscheibe 24 axial zwischen einer Schließposition, in der eine Überströmöffnung 23 in der bodenseitigen Endscheibe 15 strömungsdicht verschlossen ist, und einer Öffnungsstellung verschoben werden. Die Verschlussscheibe 24 wird von einer Ventilfeder 25 in ihre Schließposition kraftbeaufschlagt.
  • Unter regulären Bedingungen ist die Überströmöffnung 23, welche von den einzelnen Wandabschnitten 30 des Befestigungsstutzens 16 eingerahmt ist, von der Verschlussscheibe 24 strömungsdicht verschlossen. Falls der Druck auf der Rohseite einen Grenzwert übersteigt, gelangt die ungereinigte Flüssigkeit von unten über die Überströmöffnung 23 in Kontakt mit der Verschlussscheibe 24 und beaufschlagt diese mit einem öffnenden Druck entgegen der Kraft der Ventilfeder 25, wodurch die Verschlussscheibe 24 angehoben und eine Strömungsverbindung zwischen Roh- und Reinseite hergestellt wird. Mit nachlassendem Druck kann die Verschlussscheibe 24 unter der Einwirkung der Ventilfeder 25 wieder die Schließposition einnehmen, in der die Überströmöffnung 23 verschlossen ist.
  • Das in 13b dargestellte Überströmventil 22 entspricht in seinem Grundaufbau demjenigen aus 13a, jedoch mit dem Unterschied, dass die Ventilfeder 25 sowie die Schnapphaken 33 am Ventilkörper sich unmittelbar am Befestigungsstutzen 16 und nicht am Stützkörper 5 des Filterelements abstützen. Der Stützkörper 5 sitzt auf dem Befestigungsstutzen 16 auf, der zweckmäßig einteilig mit der Endscheibe 15 verbunden ist, gegebenenfalls aber auch ein von der Endscheibe 15 unabhängiges Bauteil bilden kann.
  • In den 14a bis 16b sind verschiedene Ausführungsbeispiele für konstruktiv einfach aufgebaute Überströmventile 22 dargestellt, welche in geschlossener Position die Rohseite von der Reinseite im Filterelement separieren und in geöffneter Position einen unmittelbaren Übertritt der ungereinigten Flüssigkeit ermöglichen. In einem Ventilgehäuse 34 ist der als Verschlussscheibe 24 ausgebildete Ventilkörper axial verschieblich angeordnet und an einer Ventilfeder 25 in der Schließposition gehalten. Wirkt auf die Verschlussscheibe 24 von außen eine Kraft entgegen der Federkraft der Ventilfeder 25, so wird die Verschlussscheibe 24 in Richtung des Innenraumes des Ventilgehäuses 34 verschoben, wodurch Überströmöffnungen 23 in der Wandung des Ventilgehäuses 34 freigegeben werden und eine direkte Strömungsverbindung zwischen Roh- und Reinseite des Filterelementes geschaffen wird. In den drei gezeigten Ausführungsbeispielen ist die Ventilfeder 25 jeweils als elastisch federnder Block ausgeführt, wobei in dem Beispiel nach 14a und 14b die Ventilfeder 25 als Elastomerblock ausgeführt ist, in den 15a und 15b als Elastomerbalg und in dem Ausführungsbeispiel nach 16a und 16b als Schaumfederblock, bestehend aus PUR-Schaum oder aus Silikonschaum.

Claims (9)

  1. Filtereinrichtung, insbesondere zur Flüssigkeitsfilterung in Brennkraftmaschinen, mit einem in ein Filtergehäuse (2) einsetzbaren Filterelement (4), das von der in das Filtergehäuse eingeleiteten Flüssigkeit zu durchströmen ist, dadurch gekennzeichnet, dass in das Filtergehäuse (2) ein Rücklaufsperrventil (10) eingesetzt ist, über das der Filtereinrichtung die zu reinigende Flüssigkeit zuzuführen ist und das in Sperrstellung steht, falls der Druck der zu reinigenden Flüssigkeit innerhalb der Filtereinrichtung (1) größer ist als der Druck der Flüssigkeit außerhalb der Filtereinrichtung (1), wobei das Rücklaufsperrventil (10) als Schnabelventil ausgeführt ist und flexible Wandabschnitte (28) aufweist, deren Innenseite eine Strömungsaustrittsöffnung begrenzen und deren Außenseite in Kontakt mit der Flüssigkeit in der Filtereinrichtung steht.
  2. Filtereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schnabelventil (10) als einteiliges Bauteil ausgeführt ist.
  3. Filtereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schnabelventil (10) aus Kunststoff, beispielsweise einem Elastomer gefertigt ist.
  4. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Strömungsaustrittsöffnung (27) des Schnabelventils (10) schlitzförmig ausgebildet ist.
  5. Filtereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwei über Kreuz angeordnete Strömungsschlitze (27) als Strömungsaustrittsöffnung vorgesehen sind.
  6. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtergehäuse (2) von einer Deckelscheibe verschlossen ist, welche aus zwei Einzelscheiben (6, 7) besteht, die über einen zentralen Strömungsstutzen (8) miteinander verbunden sind, wobei die beiden Einzelscheiben (6, 7) und der Strömungsstutzen (8) als gemeinsames Kunststoffbauteil ausgebildet sind.
  7. Filtereinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in die dem Filterelement (4) abgewandte, außenliegende Einzelscheibe (7) der Deckelscheibe (3) mindestens ein in Richtung des Filterelements (4) öffnendes Schnabelventil (10) eingebracht ist.
  8. Filtereinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in die Deckelscheibe (3) insgesamt vier über den Umfang verteilt angeordnete Schnabelventile (10) eingebracht sind.
  9. Filtereinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Strömungsaustrittsöffnung (27) des Schnabelventils (10) in den Zwischenraum zwischen den beiden Einzelscheiben mündet.
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