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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Filtereinrichtung, insbesondere
zur Flüssigkeitsfilterung
in Brennkraftmaschinen, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Derartige
Filtereinrichtungen werden in Brennkraftmaschinen zur Filterung
von Öl
oder Kraftstoff eingesetzt und umfassen ein radial von außen nach
innen zu durchströmendes,
hohlzylindrisches Filterelement, welches in ein Filtergehäuse der
Filtereinrichtung eingesetzt ist. Die zu reinigende Flüssigkeit
wird über
einen Zulauf in das Filtergehäuse
in den Bereich der die Rohseite bildenden Außenseite des Filterelementes
eingeleitet und nach der Filterung axial über den zentralen Hohlraum
des Filterelementes wieder abgeleitet. Das Filtergehäuse ist
zur Aufnahme des Filterelementes etwa topfförmig ausgebildet und wird nach
dem Einsetzen des Filterelementes von einer Deckelscheibe verschlossen.
Diese Deckelscheibe ist üblicherweise
aus Metall gefertigt, um die notwendige Stabilität zu gewährleisten.
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Der
Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine gattungsgemäße Filtereinrichtung
stabil bei zugleich geringem Gewicht auszubilden. Die Filtereinrichtung
soll zweckmäßig mit
geringem Aufwand entsorgt werden können.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß mit den
Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die Unteransprüche
geben zweckmäßige Weiterbildungen
an.
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Die
erfindungsgemäße Filtereinrichtung, welche
insbesondere zur Flüssigkeitsfilterung
beispielsweise von Öl
oder von Kraftstoff in Brennkraftmaschinen eingesetzt wird, besitzt
eine auf das Filtergehäuse
aufzusetzende Deckelscheibe, die aus zwei parallelen Einzelscheiben
besteht, welche über einen
zentralen Strömungsstutzen
verbunden sind, wobei die beiden Einzelscheiben und der Strömungsstutzen
ein gemeinsames Kunststoffbauteil bilden. Die doppelscheibige Ausführung der
Deckelscheibe aus Kunststoff besitzt den Vorteil, dass im Vergleich zu
Ausführungen
aus dem Stand der Technik eine zumindest gleich hohe Stabilität bei geringem
Gewicht gewährleistet
ist, wobei zugleich die Recyclingfähigkeit erheblich verbessert
ist, da nunmehr auch die Deckelscheibe vollständig aus Kunststoff besteht und
gemeinsam mit dem üblicherweise
ebenfalls aus Kunststoff bestehenden Filtergehäuse nach Gebrauch ohne signifikante
Umweltbelastung einer Verbrennung zugeführt und hierbei verascht werden kann.
Die zweiteilige Deckelscheibe lässt
sich beispielsweise als Spritzgussbauteil in einfacher Weise herstellen,
wobei aber auch andere Herstellungsverfahren für Kunststoffbauteile wie zum
Beispiel Tiefziehen in Betracht kommen. Gegebenenfalls kann die
aus Kunststoff gefertigte Deckelscheibe auch in Kombination mit
einem Metalltopf verwendet werden.
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Dem
hohlzylindrischen Strömungsstutzen
in der Deckelscheibe kommt eine Doppelfunktion zu: zum einen verbindet
der Strömungstutzen
die beiden Einzelscheiben miteinander, zum anderen kann über den
Innenraum des Strömungsstutzens
die Flüssigkeit
in das Filtergehäuse
eingeführt
bzw. aus diesem abgeleitet werden. Der Strömungsstutzen kann darüber hinaus
gemäß einer
vorteilhaften Ausführung
mit einem Innengewinde versehen sein, über das die Deckelscheibe bzw.
die gesamte Filtereinrichtung an ein Bauteil der Brennkraftmaschine
angeschlossen werden kann. Gegebenenfalls kommt auch ein Außengewinde
in Betracht, über
das die Verbindung zwischen dem Filter und beispielsweise einem
Motorflansch hergestellt werden kann. Ein derartiges Außengewinde
kann auch aus einem separaten Insert im Deckel bestehen, das vorzugsweise
als Strömungsstutzen
eingespritzt ist bzw. eingeklipst werden kann.
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Der
Strömungsstutzen
zwischen den Einzelscheiben kann einen verhältnismäßig großen Durchmesser aufweisen,
wodurch einerseits der Strömungsfluss
durch den Strömungsstutzen
erleichtert und andererseits die Stabilität der Deckelscheibe erhöht wird.
Zusätzlich
zum Strömungsstutzen
können aber
auch radial weiter außen
liegende, die beiden Einzelscheiben verbindende Verbindungsstege
vorgesehen sein, wodurch die Steifigkeit der Deckelscheibe erheblich
gesteigert wird. Die Verbindungsstege sind ebenfalls einteilig mit
der Deckelscheibe ausgebildet.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführung
bildet eine der Einzelscheiben eine unmittelbar auf der Stirnseite
des Filterelements aufsitzende Stirnscheibe, welche fest mit der
Stirnseite verbunden sein kann, beispielsweise mittels Verschweißens oder Verklebens.
Die die Stirnscheibe bildende Einzelscheibe sorgt für eine strömungstechnische
Trennung von Roh- und Reinseite des Filterelementes und verbessert
die Stabilität
des Filterelementes.
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Üblicherweise
bildet der zentrale Strömungsstutzen,
welche die beiden Einzelscheiben der Deckelscheibe verbindet, den
Abströmstutzen, über den die
gereinigte Flüssigkeit
aus dem die Reinseite bildenden Innenraum des Filterelementes axial
abgeführt
wird. Die Zufuhr der ungereinigten Flüssigkeit erfolgt zweckmäßig ebenfalls über die
Deckelscheibe, die zu diesem Zweck in der dem Filterelement abgewandten,
außen
liegenden Einzelscheibe mindestens ein in Richtung des Filterelementes öffnendes Rücklaufsperrventil
aufweist, über
das die zu reinigende Flüssigkeit
in die Filtereinrichtung eingeführt wird.
Dieses Rücklaufsperrventil
befindet sich so lange in Öffnungsstellung,
wie der Druck der Flüssigkeit auf
der Rohseite in der Filtereinrichtung geringer ist als der Druck,
unter dem die Flüssigkeit in
die Filtereinrichtung eingeleitet wird. Das Rücklaufsperrventil verhindert
beim Ausbau des Filterelements über
Kopf ein Auslaufen der Flüssigkeit
bzw. bei abgestelltem Motor ein Leerlaufen des Filters.
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Dieses
Rücklaufsperrventil
kann in einer einfachen Ausführung
als Schnabelventil ausgeführt sein,
welches auf Druckunterschiede auf der Einström- und Ausströmseite des
Ventils reagiert und selbsttätig
in Sperrstellung versetzt wird, wenn der Druck auf der Ausströmseite einen
Grenzwert übersteigt.
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Die
dem Filterelement benachbarte Einzelscheibe der Deckelscheibe weist
zweckmäßig sich
in Umfangsrichtung erstreckende Langlöcher auf, über die die über das
Rücklaufsperrventil
in der äußeren Einzelscheibe
eingeführte
Flüssigkeit
aus dem Zwischenraum zwischen beiden Einzelscheiben auf die Rohseite
des Filterelementes strömen
kann. Der die Langlöcher
begrenzende, äußere Rand
der Einzelscheibe stützt
sich an der inneren Mantelfläche
des Filtergehäuses
ab, was ebenfalls zur Verbesserung der Stabilität beiträgt. Gegebenenfalls ist der äußere Rand
auch mit der Mantelfläche
verschweißt,
verklebt oder in sonstiger Weise verbunden.
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Alternativ
zu den sich in Umfangsrichtung erstreckenden Langlöchern kann
der Randbereich der dem Filterelement unmittelbar benachbarten Einzelscheibe
radial vorspringende Rippen mit zwischen liegenden, radial zurückgesetzten
Ausnehmungen aufweisen, über
die ein Durchfluss der zugeführten Flüssigkeit
auf die Rohseite des Filterelementes möglich ist. Die vorspringenden
Rippen stützen
sich an der inneren Mantelfläche
des Filtergehäuses
ab.
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In
die auf der axialen Stirnseite des Filterelementes aufsitzenden
Stirnscheibe – bei
der es sich bevorzugt um eine der Einzelscheiben der Deckelscheibe
handelt – kann
eine Überströmöffnung eingebracht
sein, über
die die Rohseite unmittelbar mit der Reinseite des Filterelements
kommuniziert. Die Überströmöffnung wird
von einem Überströmventil verschlossen,
welches unter Normalbedingungen in Schließstellung steht, um die Rohseite
von der Reinseite zu separieren. Übersteigt der Druck auf der Rohseite
einen Grenzwert, beispielsweise als Folge eines verstopfenden Filterelementes,
so öffnet
das Überströmventil,
und der Überdruck
auf der Rohseite wird durch ein direktes Überströmen der Flüssigkeit von der Roh- auf die
Reinseite abgebaut. Nach dem Abbau des Überdrucks wird das Überströmventil selbsttätig wieder
in die Schließposition
verstellt.
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Das
Anschluss-Innengewinde im zentralen Strömungsstutzen, über den
die Filtereinrichtung an ein Bauteil der Brennkraftmaschine oder
einer sonstigen Maschine angeschlossen wird, besitzt zweckmäßig keine
herkömmliche
Sägezahngeometrie, sondern
eine elliptische Geometrie, wodurch die Spannungsbelastung im Gewinde
deutlich reduziert wird. Dadurch ist es möglich, trotz Verwendung von Kunststoff
für die
Deckelscheibe verhältnismäßig hohe
Kräfte über das
Gewinde im Strömungsstutzen einzuleiten,
sodass insbesondere das Eigengewicht der Filtereinrichtung von dem
Innengewinde getragen werden kann.
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Weitere
Vorteile und zweckmäßige Ausführungen
sind den weiteren Ansprüchen,
der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
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1 einen
Schnitt durch eine Filtereinrichtung zur Flüssigkeitsfilterung in Brennkraftmaschinen,
mit einem topfförmigen
Filtergehäuse,
einem in das Filtergehäuse
eingesetzten, hohlzylindrischen Filterelement und einer zweiteiligen
Deckelscheibe mit zwei über
einen Strömungsstutzen
verbundenen Einzelscheiben,
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2 die
Filtereinrichtung in einer perspektivischen Ansicht im Teilschnitt,
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3 die
Deckelscheibe in einer perspektivischen Ansicht im Teilschnitt,
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4 einen
Ausschnitt im Bereich des Innengewindes im Strömungsstutzen, mit eingetragener
elliptischer Geometrie des Gewindes,
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5 eine
Filtereinrichtung in einer weiteren Ausführung, dargestellt im Teilschnitt,
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6 eine
Ansicht von oben auf die Filtereinrichtung nach 5,
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7 eine
Ausschnittvergrößerung des
Details VII aus 5,
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8 ein
als Schnabelventil ausgeführten Überströmventil
in perspektivischer Ansicht,
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9 das
Schnabelventil in einer Ansicht von unten,
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10 eine
perspektivische Ansicht auf einen Stützkörper für ein hohlzylindrisches Filterelement,
der einenends auf eine untere Endscheibe aufgesetzt ist, wobei auf
der Endscheibe ein Aufnahme- bzw. Befestigungsstutzen ausgebildet
ist, um den ein als Überströmventil
fungierender Dichtungsschlauch gelegt ist,
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11 die
untere Endscheibe in perspektivischer Einzeldarstellung,
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12 der
Stützkörper einschließlich unterer
Endscheibe im Schnitt,
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13a eine perspektivische Ansicht auf den Stützkörper und
die untere Endscheibe im Teilschnitt, mit einem Überströmventil in einer alternativen
Ausführung,
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13b eine Ansicht auf einen ähnlichen Gegenstand wie in 13a dargestellt, jedoch mit einem Überströmventil
in einer weiteren Ausführung,
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14a und 14b ein Überström- bzw. Bypassventil,
welches zwischen Roh- und Reinseite des Filterelementes zum Einsatz
kommt und als Ventilkörper
einen Elastomerblock aufweist, der elastisch zusammengedrückt werden
kann, dargestellt in Schließposition
(14a) und Öffnungsposition (14b),
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15a und 15b ein Überström- bzw. Bypassventil
mit einem Elastomer-Balg
als Ventilkörper,
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16a und 16b ein Überström- bzw. Bypassventil
mit einem Schaumstoffblock als Ventilkörper.
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In
den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die
in den 1 und 2 dargestellte Filtereinrichtung 1 wird
insbesondere in Brennkraftmaschinen zur Filterung von Flüssigkeiten
wie Öl
oder Kraftstoff eingesetzt. Die Filtereinrichtung 1 umfasst vorzugsweise
ein Kunststoff-Filtergehäuse 2,
welches etwa topfförmig
ausgebildet ist und von einer Deckelscheibe 3 zu verschließen ist.
In den Aufnahmeraum im Filtergehäuse 2 ist
ein Filterelement 4 eingesetzt, welches hohlzylindrisch
ausgebildet ist und von einem zentralen, im Innenraum des Filterelementes 4 angeordneten
Stützkörper 5 aus
Kunststoff getragen ist. Das Filterelement 4 wird radial
von außen
nach innen durchströmt,
sodass die Außenseite
des Filterelementes 4 die Rohseite 12 und der Innenraum
im Filterelement die Reinseite 13 bildet.
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Die
Deckelscheibe 3 ist vollständig aus Kunststoff hergestellt
und umfasst zwei Einzelscheiben 6 und 7, die parallel
zueinander liegen und näherungsweise
den gleichen Radius aufweisen und über einen zentralen, hohlzylindrischen
Strömungsstutzen 8 miteinander
verbunden sind. Die beiden Einzelscheiben 6 und 7 sowie
der Strömungsstutzen 8 bilden
ein gemeinsames, einteiliges Kunststoff-Bauteil, welches beispielsweise
im Spritzgießverfahren
oder nach einer anderen Methode wie zum Beispiel Tiefziehen hergestellt
wird. Gegebenenfalls befinden sich im Zwischenraum zwischen den
beiden parallelen Einzelscheiben 6 und 7 zusätzliche
Verbindungsstege, über
die die beiden Einzelscheiben aneinander abgestützt sind und die die Stabilität der Deckelscheibe 3 erheblich
erhöhen.
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Der
zentrale Stutzen 8, welcher als Bestandteil der Deckelscheibe 3 die
beiden Einzelscheiben 6 und 7 miteinander verbindet,
weist ein Anschluss-Innengewinde 9 auf, über das
die Deckelscheibe 3 und damit auch die gesamte Filtereinrichtung 1 an
ein Bauteil der Brennkraftmaschine angeschlossen werden kann. Zugleich
fungiert der Strömungsstutzen 8 als
Abströmöffnung,
die mit der Reinseite 13 des Filterelementes 4 kommuniziert
und über
die die gereinigte Flüssigkeit
axial aus der Filtereinrichtung 1 abgeleitet wird. Der
Strömungsstutzen 8 ragt
axial über die
Unterseite der unteren, dem Filterelement 7 unmittelbar
zugewandten Scheibe 7 über
und ein Stück weit
in den zylindrischen Innenraum des Filterelementes 4 – die Reinseite 13 – ein.
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Die
untere Einzelscheibe 7 ist zweckmäßig direkt mit der Stirnseite
des Filterelementes 4 verbunden, was beispielsweise im
Wege des Verschweißens
oder Verklebens mit der Stirnseite des Filterelementes erreicht
wird. Auf diese Weise bildet die untere Einzelscheibe 7 den
stirnseitigen Abschluss des Filterelementes und sorgt einerseits
für Stabilität im Filterelement
und andererseits für
eine Separierung von Rein- und Rohseite.
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In
die obere, dem Filterelement 4 abgewandte Einzelscheibe 6 sind
Einströmöffnungen
eingebracht, in die Rücklaufsperrventile 10 eingesetzt sind.
Diese Rücklaufsperrventile 10 sind
beispielsweise als Schnabelventile ausgebildet, die im Detail in
den 8 und 9 dargestellt sind. Die zu reinigende
Flüssigkeit
wird über
die Rücklaufsperrventile 10 zunächst in
den Zwischenraum zwischen den beiden Einzelscheiben 6 und 7 eingeleitet,
wobei die Rücklaufsperrventile 10 beim
Ausbau des Filterelements über
Kopf ein Auslaufen der Flüssigkeit
bzw. bei abgestelltem Motor ein Leerlaufen des Filters verhindern.
Aus dem Zwischenraum zwischen den Einzelscheiben 6 und 7 strömt Flüssigkeit über Durchströmöffnungen 11 in
der unteren, dem Filterelement 4 unmittelbar zugewandten
Einzelscheibe in die Rohseite 12 ein, die als Ringspalt
zwischen der Innenwandung des Filtergehäuses 2 und der Außenseite des
Filterelementes 4 ausgebildet ist. Nach dem Durchströmen des
Filterelementes 4 in Radialrichtung von außen nach
innen wird die gereinigte Flüssigkeit
im zentralen, zylindrischen Innenraum (Reinseite 13) gesammelt
und axial über
den Strömungsstutzen 8 der
Deckelscheibe 3 abgeleitet.
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Auf
der Oberseite der oberen Einzelscheibe 6 der Deckelscheibe 3 ist
ein Dichtring 14 in einer hierfür vorgesehenen Aufnahmenut
in der Einzelscheibe 6 eingesetzt. Der Dichtring 14 sorgt
für eine strömungsdichte
Anbindung der Filtereinrichtung 1 an ein Bauelement der
Brennkraftmaschine, an das die Filtereinrichtung angeschlossen wird.
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Im
unteren, dem Boden des Filtergehäuses 2 zugewandten
Bereich der Filtereinrichtung ist das Filterelement 4 von
einer stirnseitigen Endscheibe 15 abgedichtet. Diese Endscheibe 15,
die sich auf der dem Deckelscheibe 3 gegenüberliegenden
Stirnseite des Filterelementes befindet, besitzt einen erhabenen,
topfförmigen
Befestigungsstutzen 16, der von unten in den Reinraum des
Filterelementes 4 einragt. Die Außenseite des sich über die
Ebene der Endscheibe 15 erhebenden Befestigungsstutzens 16 ist von
einem Dichtschlauch 17 umgriffen, der die Funktion eines Überströmventiles
hat. In die axial sich erstreckenden Wandungen des Befestigungsstutzens 16 sind
Ausnehmungen 18 eingebracht, die von dem Dichtschlauch 17 überdeckt
werden und im Regelfall die Ausnehmungen 18 strömungsdicht
verschließen. Falls
der Druck auf der Rohseite 12 jedoch einen Grenzwert übersteigt
und insbesondere höher
ist als der Druck auf der Reinseite 13, strömt die gereinigte Flüssigkeit über den
Boden des Filtergehäuses 2 von unten
in die Ausnehmung im Befestigungsstutzen 16 und beaufschlagt über die
Ausnehmungen 18 die Innenseite des Dichtschlauches 17,
wodurch der Dichtschlauch radial aufgeweitet wird und die ungereinigte Flüssigkeit
unmittelbar über
die Ausnehmungen 18 von der Rohseite 12 zur Reinseite 13 übertreten kann.
Mit nachlassendem Druck werden die Ausnehmungen 18 von
der Eigenspannung im Dichtschlauch 17 wieder strömungsdicht
verschlossen. Der Dichtschlauch 17 vereint in einem Bauteil
die Funktionen eines Ventilkörpers
und einer den Ventilkörper
in Schließposition
beaufschlagenden Ventilfeder.
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In 3 ist
die Deckelscheibe 3 in Einzeldarstellung gezeigt. Zu erkennen
ist, dass die Durchströmöffnungen 11 in
der unteren Einzelscheibe 7 als Langlöcher ausgeführt sind, die sich in Umfangsrichtung
der Deckelscheibe erstrecken. Die Durchströmöffnungen 11 befinden
sich im radial außen
liegenden Bereich der Einzelscheibe 7 und kommunizieren
im eingebauten Zustand der Deckelscheibe 3 unmittelbar
mit der Rohseite des Filterelementes.
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Auf
der Oberseite der oberen Einzelscheibe 6 befindet sich
einteilig ausgebildet mit dem Deckelscheibe die Aufnahmenut 19 für den einzusetzenden Dichtring.
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4 stellt
einen Schnitt in vergrößerter Darstellung
durch das Anschluss-Innengewinde 9 im Strömungsstutzen 8 dar.
Die Querschnittsgeometrie zwischen zwei benachbarten Zähnen 20 des
Gewindes ist elliptisch ausgebildet und folgt dem mit der durchgezogenen
Linie 21 dargestellten Verlauf. Zum Vergleich ist eine
herkömmliche,
aus dem Stand der Technik bekannte Sägezahngeometrie mit strichlierter
Linie 21' dargestellt.
Der Vorteil der elliptischen Geometrie gemäß durchgezogener Linie 21 liegt
in den herabgesetzten Spannungen, was den Einsatz eines verhältnismäßig weichen
Materials wie Kunststoff ermöglicht.
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In
den 5 bis 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
für eine
Filtereinrichtung 1 zur Flüssigkeitsfilterung dargestellt.
Die Filtereinrichtung weist ein Überströmventil 22 im
oberen, der Deckelscheibe 3 zugewandten Bereich des Filterelementes 4 auf,
das unter regulären
Bedingungen eine Überströmöffnung 23 zwischen
der Rohseite 12 und der Reinseite 13 des Filterelementes
verschließt.
Diese Überströmöffnung 23 ist
in eine Stirnscheibe 26 eingebracht, die fest mit der oberen
Stirnseite des Filterelementes 4 verbunden ist. Die Stirnscheibe 26 ist
als separates, von der Deckelscheibe 3 unabhängiges Bauteil
ausgeführt,
jedoch mit der Deckelscheibe verbunden. Im Rahmen der Erfindung
kann es aber auch zweckmäßig sein,
die untere Einzelscheibe 7 der Deckelscheibe 3 unmittelbar
mit der Stirnseite des Filterelementes 4 zu verbinden,
wobei in diesem Fall die Überströmöffnung 23 in
die Einzelscheibe 7 eingebracht wäre. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit,
die Stirnscheibe 26 mit der Deckelscheibe 3 als
einteiliges Kunststoff-Bauteil auszuführen.
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Das Überströmventil 22 umfasst
eine Verschlussscheibe 24, die die Funktion des Ventilkörpers übernimmt
und auf der Reinseite 13 des Filterelementes axial verschieblich
angeordnet ist und von einer Ventilfeder 25 in ihre Schließposition
beaufschlagt wird, in der die Verschlussscheibe 24 dichtend
an der Überströmöffnung 23 in
der Stirnscheibe 26 anliegt. Die Ventilfeder 25 stützt sich
an dem Stützkörper 5 des
Filterelementes 4 ab.
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Die
zu reinigende Flüssigkeit
wird über
die Rücklaufsperrventile 10 in
das Innere der Filtereinrichtung eingeleitet; es sind insgesamt
vier Rücklaufsperrventile 10 im
Deckelscheibe 3 angeordnet. Übersteigt der Druck der zugeführten Flüssigkeit
einen Grenzwert, wird die Verschlussscheibe 24 gegen die
Kraft der Ventilfeder 25 aus ihrer Schließposition axial
nach unten verschoben, wodurch ein Strömungsweg über die Überströmöffnung 23 unmittelbar von
der Rohseite 12 zur Reinseite 13 freigegeben wird.
Nach erfolgtem Druckabbau reicht die Kraft der Ventilfeder 25 wieder
aus, die Verschlussscheibe 24 gegen den anliegenden Druck
auf der Rohseite 12 nach oben in die Schließposition
zu verstellen, in der die Überströmöffnung 23 strömungsdicht
verschlossen ist. Zweckmäßig bestehen
alle Komponenten des Überströmventils 22 aus
Kunststoff, also insbesondere die Verschlussscheibe 24 und
auch die Ventilfeder 25.
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In
den 8 und 9 ist ein Ausführungsbeispiel
für ein
als Schnabelventil ausgeführtes Rücklaufsperrventil 10 dargestellt,
das in Öffnungen in
der Deckelscheibe 3 eingesetzt ist und über das die zu reinigende Flüssigkeit
der Filtereinrichtung 1 zugeführt wird. Auch das Schnabelventil 10 ist
vollständig
aus Kunststoff gefertigt. Auf der Abströmseite weist das Schnabelventil 10 zwei über Kreuz
angeordnete Strömungsschlitze 27 auf,
welche unter Normalbedingungen geöffnet sind, sodass die zu reinigende
Flüssigkeit
das Schnabelventil 10 passieren kann. Aufgrund der Nachgiebigkeit
des Kunststoffmaterials des Schnabelventils 10 können die
die Strömungsschlitze 27 begrenzenden
Wandabschnitte 28 des Rücklaufsperrventils
bei einem anliegenden, von außen
auf die Wandabschnitte 28 wirkenden Druck, welcher einen
Grenzwert übersteigt,
zusammengepresst werden, wodurch die Strömungsschlitze 27 geschlossen
werden und ein Passieren der Flüssigkeit
durch das Rücklaufsperrventil 10 unmöglich wird.
Mit nachlassendem äußeren Druck öffnen sich
die Strömungsschlitze 27 aufgrund
der Eigenelastizität
des Materials des Rücklaufsperrventils 10 wieder,
sodass ein Durchströmen
durch das Rücklaufsperrventil
wieder ermöglicht
wird.
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In
den 10 bis 12 ist
ein Ausführungsbeispiel
für ein Überströmventil
zwischen Roh- und Reinseite im unteren, bodennahen Abschnitt des Filterelementes
dargestellt. Von der Endscheibe 15, welche bodennah im
Aufnahmeraum des Filtergehäuses 2 angeordnet
ist, erhebt sich der zentrale Befestigungsstutzen 16, um
den als Ventilkörper
ein zylindrischer Dichtschlauch 17 gelegt wird. Der zentrale Befestigungsstutzen 16 umfasst
vertikal aufragende, voneinander separierte Wandabschnitte 30,
die kreisförmig
um eine zentrale Erhebung 31 angeordnet sind. Die einzelnen
Wandabschnitte 30 sind einteilig mit der aus Kunststoff
bestehenden Endscheibe 15 ausgebildet und können elastisch
federn. Dies ermöglicht
es, einen Dichtring 29 in eine umlaufende Nut 32 einzusetzen,
die auf der Außenseite
der Wandabschnitte 30 gebildet ist.
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Der
den Ventilkörper
bildende Dichtschlauch 17 wird in den Zwischenraum zwischen
der zentralen, topfförmigen
Erhebung 31 und den die Erhebung einschließenden Wandabschnitten 30 eingesetzt. Der
Dichtschlauch verschließt
hierbei Ausnehmungen 18, die in die Wandungen der zentralen
Erhebung 31 eingebracht sind.
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Die
ungereinigte Flüssigkeit
auf der Rohseite des Filterelementes tritt von unten axial in den
Innenraum der zentralen Erhebung 31 ein und beaufschlagt
den Dichtschlauch 17 von innen mit Druck radial nach außen. Bei Überschreiten
eines Druckgrenzwertes auf der Rohseite weitet sich der Dichtschlauch 17 so
weit auf, dass eine Strömungsverbindung über die
Ausnehmungen 18 zwischen Roh- und Reinseite hergestellt
wird, sodass die ungereinigte Flüssigkeit
unmittelbar zur Reinseite übertreten kann.
Mit Abbau des Drucks auf der Rohseite schließt das Überströmventil durch Zusammenziehen
des Dichtschlauches wieder selbständig.
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Sämtliche
Bestandteile des Überströmventils (mit
Ausnahme des Dichtschlauches) bestehen aus Kunststoff, was die Recyclingfähigkeit
erheblich verbessert.
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In 13a ist ein Überströmventil 22 im
Bodenbereich des Filterelements in einer weiteren Ausgestaltung
dargestellt. Auch in dieser Ausführung
bestehen sämtliche
Bestandteile des Filterelementes aus Kunststoff. Der Ventilkörper des Überströmventils 22 wird
von einer Verschlussscheibe 24 gebildet, die einteilig
mit Schnapphaken 33 ausgeführt ist, welche im Innenraum
des Stützkörpers 5 an
einer Arretieröffnung
des Stützkörpers verliersicher
arretiert, jedoch axial verschieblich gehalten sind. Dadurch kann die
Verschlussscheibe 24 axial zwischen ei ner Schließposition,
in der eine Überströmöffnung 23 in der
bodenseitigen Endscheibe 15 strömungsdicht verschlossen ist,
und einer Öffnungsstellung
verschoben werden. Die Verschlussscheibe 24 wird von einer
Ventilfeder 25 in ihre Schließposition kraftbeaufschlagt.
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Unter
regulären
Bedingungen ist die Überströmöffnung 23,
welche von den einzelnen Wandabschnitten 30 des Befestigungsstutzens 16 eingerahmt
ist, von der Verschlussscheibe 24 strömungsdicht verschlossen. Falls
der Druck auf der Rohseite einen Grenzwert übersteigt, gelangt die ungereinigte
Flüssigkeit
von unten über
die Überströmöffnung 23 in
Kontakt mit der Verschlussscheibe 24 und beaufschlagt diese
mit einem öffnenden
Druck entgegen der Kraft der Ventilfeder 25, wodurch die Verschlussscheibe 24 angehoben
und eine Strömungsverbindung
zwischen Roh- und Reinseite hergestellt wird. Mit nachlassendem
Druck kann die Verschlussscheibe 24 unter der Einwirkung
der Ventilfeder 25 wieder die Schließposition einnehmen, in der die Überströmöffnung 23 verschlossen
ist.
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Das
in 13b dargestellte Überströmventil 22 entspricht
in seinem Grundaufbau demjenigen aus 13a,
jedoch mit dem Unterschied, dass die Ventilfeder 25 sowie
die Schnapphaken 33 am Ventilkörper sich unmittelbar am Befestigungsstutzen 16 und
nicht am Stützkörper 5 des
Filterelements abstützen.
Der Stützkörper 5 sitzt
auf dem Befestigungsstutzen 16 auf, der zweckmäßig einteilig
mit der Endscheibe 15 verbunden ist, gegebenenfalls aber
auch ein von der Endscheibe 15 unabhängiges Bauteil bilden kann.
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In
den 14a bis 16b sind
verschiedene Ausführungsbeispiele
für konstruktiv
einfach aufgebaute Überströmventile 22 dargestellt,
welche in geschlossener Position die Rohseite von der Reinseite
im Filterelement separieren und in geöffneter Positi on einen unmittelbaren Übertritt
der ungereinigten Flüssigkeit
ermöglichen.
In einem Ventilgehäuse 34 ist
der als Verschlussscheibe 24 ausgebildete Ventilkörper axial
verschieblich angeordnet und an einer Ventilfeder 25 in
der Schließposition
gehalten. Wirkt auf die Verschlussscheibe 24 von außen eine Kraft
entgegen der Federkraft der Ventilfeder 25, so wird die
Verschlussscheibe 24 in Richtung des Innenraumes des Ventilgehäuses 34 verschoben,
wodurch Überströmöffnungen 23 in
der Wandung des Ventilgehäuses 34 freigegeben
werden und eine direkte Strömungsverbindung
zwischen Roh- und Reinseite des Filterelementes geschaffen wird.
In den drei gezeigten Ausführungsbeispielen
ist die Ventilfeder 25 jeweils als elastisch federnder
Block ausgeführt,
wobei in dem Beispiel nach 14a und 14b die Ventilfeder 25 als Elastomerblock
ausgeführt
ist, in den 15a und 15b als
Elastomerbalg und in dem Ausführungsbeispiel
nach 16a und 16b als
Schaumfederblock, bestehend aus PUR-Schaum oder aus Silikonschaum.