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DE202005007871U1 - Filtereinrichtung, insbesondere zur Flüssigkeitsfilterung in Brennkraftmaschinen - Google Patents

Filtereinrichtung, insbesondere zur Flüssigkeitsfilterung in Brennkraftmaschinen Download PDF

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DE202005007871U1
DE202005007871U1 DE202005007871U DE202005007871U DE202005007871U1 DE 202005007871 U1 DE202005007871 U1 DE 202005007871U1 DE 202005007871 U DE202005007871 U DE 202005007871U DE 202005007871 U DE202005007871 U DE 202005007871U DE 202005007871 U1 DE202005007871 U1 DE 202005007871U1
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Abstract

Filtereinrichtung, insbesondere zur Flüssigkeitsfilterung in Brennkraftmaschinen, mit einem in ein Filtergehäuse (2) einsetzbaren Filterelement (4), wobei das Filtergehäuse (2) von einer Deckelscheibe (3) zu verschließen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckelscheibe (3) aus zwei Einzelscheiben (6, 7) besteht, die über einen zentralen Strömungsstutzen (8) verbunden sind, wobei die beiden Einzelscheiben (6, 7) und der Strömungsstutzen (8) ein gemeinsames Kunststoffbauteil bilden.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Filtereinrichtung, insbesondere zur Flüssigkeitsfilterung in Brennkraftmaschinen, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Derartige Filtereinrichtungen werden in Brennkraftmaschinen zur Filterung von Öl oder Kraftstoff eingesetzt und umfassen ein radial von außen nach innen zu durchströmendes, hohlzylindrisches Filterelement, welches in ein Filtergehäuse der Filtereinrichtung eingesetzt ist. Die zu reinigende Flüssigkeit wird über einen Zulauf in das Filtergehäuse in den Bereich der die Rohseite bildenden Außenseite des Filterelementes eingeleitet und nach der Filterung axial über den zentralen Hohlraum des Filterelementes wieder abgeleitet. Das Filtergehäuse ist zur Aufnahme des Filterelementes etwa topfförmig ausgebildet und wird nach dem Einsetzen des Filterelementes von einer Deckelscheibe verschlossen. Diese Deckelscheibe ist üblicherweise aus Metall gefertigt, um die notwendige Stabilität zu gewährleisten.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine gattungsgemäße Filtereinrichtung stabil bei zugleich geringem Gewicht auszubilden. Die Filtereinrichtung soll zweckmäßig mit geringem Aufwand entsorgt werden können.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
  • Die erfindungsgemäße Filtereinrichtung, welche insbesondere zur Flüssigkeitsfilterung beispielsweise von Öl oder von Kraftstoff in Brennkraftmaschinen eingesetzt wird, besitzt eine auf das Filtergehäuse aufzusetzende Deckelscheibe, die aus zwei parallelen Einzelscheiben besteht, welche über einen zentralen Strömungsstutzen verbunden sind, wobei die beiden Einzelscheiben und der Strömungsstutzen ein gemeinsames Kunststoffbauteil bilden. Die doppelscheibige Ausführung der Deckelscheibe aus Kunststoff besitzt den Vorteil, dass im Vergleich zu Ausführungen aus dem Stand der Technik eine zumindest gleich hohe Stabilität bei geringem Gewicht gewährleistet ist, wobei zugleich die Recyclingfähigkeit erheblich verbessert ist, da nunmehr auch die Deckelscheibe vollständig aus Kunststoff besteht und gemeinsam mit dem üblicherweise ebenfalls aus Kunststoff bestehenden Filtergehäuse nach Gebrauch ohne signifikante Umweltbelastung einer Verbrennung zugeführt und hierbei verascht werden kann. Die zweiteilige Deckelscheibe lässt sich beispielsweise als Spritzgussbauteil in einfacher Weise herstellen, wobei aber auch andere Herstellungsverfahren für Kunststoffbauteile wie zum Beispiel Tiefziehen in Betracht kommen. Gegebenenfalls kann die aus Kunststoff gefertigte Deckelscheibe auch in Kombination mit einem Metalltopf verwendet werden.
  • Dem hohlzylindrischen Strömungsstutzen in der Deckelscheibe kommt eine Doppelfunktion zu: zum einen verbindet der Strömungstutzen die beiden Einzelscheiben miteinander, zum anderen kann über den Innenraum des Strömungsstutzens die Flüssigkeit in das Filtergehäuse eingeführt bzw. aus diesem abgeleitet werden. Der Strömungsstutzen kann darüber hinaus gemäß einer vorteilhaften Ausführung mit einem Innengewinde versehen sein, über das die Deckelscheibe bzw. die gesamte Filtereinrichtung an ein Bauteil der Brennkraftmaschine angeschlossen werden kann. Gegebenenfalls kommt auch ein Außengewinde in Betracht, über das die Verbindung zwischen dem Filter und beispielsweise einem Motorflansch hergestellt werden kann. Ein derartiges Außengewinde kann auch aus einem separaten Insert im Deckel bestehen, das vorzugsweise als Strömungsstutzen eingespritzt ist bzw. eingeklipst werden kann.
  • Der Strömungsstutzen zwischen den Einzelscheiben kann einen verhältnismäßig großen Durchmesser aufweisen, wodurch einerseits der Strömungsfluss durch den Strömungsstutzen erleichtert und andererseits die Stabilität der Deckelscheibe erhöht wird. Zusätzlich zum Strömungsstutzen können aber auch radial weiter außen liegende, die beiden Einzelscheiben verbindende Verbindungsstege vorgesehen sein, wodurch die Steifigkeit der Deckelscheibe erheblich gesteigert wird. Die Verbindungsstege sind ebenfalls einteilig mit der Deckelscheibe ausgebildet.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführung bildet eine der Einzelscheiben eine unmittelbar auf der Stirnseite des Filterelements aufsitzende Stirnscheibe, welche fest mit der Stirnseite verbunden sein kann, beispielsweise mittels Verschweißens oder Verklebens. Die die Stirnscheibe bildende Einzelscheibe sorgt für eine strömungstechnische Trennung von Roh- und Reinseite des Filterelementes und verbessert die Stabilität des Filterelementes.
  • Üblicherweise bildet der zentrale Strömungsstutzen, welche die beiden Einzelscheiben der Deckelscheibe verbindet, den Abströmstutzen, über den die gereinigte Flüssigkeit aus dem die Reinseite bildenden Innenraum des Filterelementes axial abgeführt wird. Die Zufuhr der ungereinigten Flüssigkeit erfolgt zweckmäßig ebenfalls über die Deckelscheibe, die zu diesem Zweck in der dem Filterelement abgewandten, außen liegenden Einzelscheibe mindestens ein in Richtung des Filterelementes öffnendes Rücklaufsperrventil aufweist, über das die zu reinigende Flüssigkeit in die Filtereinrichtung eingeführt wird. Dieses Rücklaufsperrventil befindet sich so lange in Öffnungsstellung, wie der Druck der Flüssigkeit auf der Rohseite in der Filtereinrichtung geringer ist als der Druck, unter dem die Flüssigkeit in die Filtereinrichtung eingeleitet wird. Das Rücklaufsperrventil verhindert beim Ausbau des Filterelements über Kopf ein Auslaufen der Flüssigkeit bzw. bei abgestelltem Motor ein Leerlaufen des Filters.
  • Dieses Rücklaufsperrventil kann in einer einfachen Ausführung als Schnabelventil ausgeführt sein, welches auf Druckunterschiede auf der Einström- und Ausströmseite des Ventils reagiert und selbsttätig in Sperrstellung versetzt wird, wenn der Druck auf der Ausströmseite einen Grenzwert übersteigt.
  • Die dem Filterelement benachbarte Einzelscheibe der Deckelscheibe weist zweckmäßig sich in Umfangsrichtung erstreckende Langlöcher auf, über die die über das Rücklaufsperrventil in der äußeren Einzelscheibe eingeführte Flüssigkeit aus dem Zwischenraum zwischen beiden Einzelscheiben auf die Rohseite des Filterelementes strömen kann. Der die Langlöcher begrenzende, äußere Rand der Einzelscheibe stützt sich an der inneren Mantelfläche des Filtergehäuses ab, was ebenfalls zur Verbesserung der Stabilität beiträgt. Gegebenenfalls ist der äußere Rand auch mit der Mantelfläche verschweißt, verklebt oder in sonstiger Weise verbunden.
  • Alternativ zu den sich in Umfangsrichtung erstreckenden Langlöchern kann der Randbereich der dem Filterelement unmittelbar benachbarten Einzelscheibe radial vorspringende Rippen mit zwischen liegenden, radial zurückgesetzten Ausnehmungen aufweisen, über die ein Durchfluss der zugeführten Flüssigkeit auf die Rohseite des Filterelementes möglich ist. Die vorspringenden Rippen stützen sich an der inneren Mantelfläche des Filtergehäuses ab.
  • In die auf der axialen Stirnseite des Filterelementes aufsitzenden Stirnscheibe – bei der es sich bevorzugt um eine der Einzelscheiben der Deckelscheibe handelt – kann eine Überströmöffnung eingebracht sein, über die die Rohseite unmittelbar mit der Reinseite des Filterelements kommuniziert. Die Überströmöffnung wird von einem Überströmventil verschlossen, welches unter Normalbedingungen in Schließstellung steht, um die Rohseite von der Reinseite zu separieren. Übersteigt der Druck auf der Rohseite einen Grenzwert, beispielsweise als Folge eines verstopfenden Filterelementes, so öffnet das Überströmventil, und der Überdruck auf der Rohseite wird durch ein direktes Überströmen der Flüssigkeit von der Roh- auf die Reinseite abgebaut. Nach dem Abbau des Überdrucks wird das Überströmventil selbsttätig wieder in die Schließposition verstellt.
  • Das Anschluss-Innengewinde im zentralen Strömungsstutzen, über den die Filtereinrichtung an ein Bauteil der Brennkraftmaschine oder einer sonstigen Maschine angeschlossen wird, besitzt zweckmäßig keine herkömmliche Sägezahngeometrie, sondern eine elliptische Geometrie, wodurch die Spannungsbelastung im Gewinde deutlich reduziert wird. Dadurch ist es möglich, trotz Verwendung von Kunststoff für die Deckelscheibe verhältnismäßig hohe Kräfte über das Gewinde im Strömungsstutzen einzuleiten, sodass insbesondere das Eigengewicht der Filtereinrichtung von dem Innengewinde getragen werden kann.
  • Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
  • 1 einen Schnitt durch eine Filtereinrichtung zur Flüssigkeitsfilterung in Brennkraftmaschinen, mit einem topfförmigen Filtergehäuse, einem in das Filtergehäuse eingesetzten, hohlzylindrischen Filterelement und einer zweiteiligen Deckelscheibe mit zwei über einen Strömungsstutzen verbundenen Einzelscheiben,
  • 2 die Filtereinrichtung in einer perspektivischen Ansicht im Teilschnitt,
  • 3 die Deckelscheibe in einer perspektivischen Ansicht im Teilschnitt,
  • 4 einen Ausschnitt im Bereich des Innengewindes im Strömungsstutzen, mit eingetragener elliptischer Geometrie des Gewindes,
  • 5 eine Filtereinrichtung in einer weiteren Ausführung, dargestellt im Teilschnitt,
  • 6 eine Ansicht von oben auf die Filtereinrichtung nach 5,
  • 7 eine Ausschnittvergrößerung des Details VII aus 5,
  • 8 ein als Schnabelventil ausgeführten Überströmventil in perspektivischer Ansicht,
  • 9 das Schnabelventil in einer Ansicht von unten,
  • 10 eine perspektivische Ansicht auf einen Stützkörper für ein hohlzylindrisches Filterelement, der einenends auf eine untere Endscheibe aufgesetzt ist, wobei auf der Endscheibe ein Aufnahme- bzw. Befestigungsstutzen ausgebildet ist, um den ein als Überströmventil fungierender Dichtungsschlauch gelegt ist,
  • 11 die untere Endscheibe in perspektivischer Einzeldarstellung,
  • 12 der Stützkörper einschließlich unterer Endscheibe im Schnitt,
  • 13a eine perspektivische Ansicht auf den Stützkörper und die untere Endscheibe im Teilschnitt, mit einem Überströmventil in einer alternativen Ausführung,
  • 13b eine Ansicht auf einen ähnlichen Gegenstand wie in 13a dargestellt, jedoch mit einem Überströmventil in einer weiteren Ausführung,
  • 14a und 14b ein Überström- bzw. Bypassventil, welches zwischen Roh- und Reinseite des Filterelementes zum Einsatz kommt und als Ventilkörper einen Elastomerblock aufweist, der elastisch zusammengedrückt werden kann, dargestellt in Schließposition (14a) und Öffnungsposition (14b),
  • 15a und 15b ein Überström- bzw. Bypassventil mit einem Elastomer-Balg als Ventilkörper,
  • 16a und 16b ein Überström- bzw. Bypassventil mit einem Schaumstoffblock als Ventilkörper.
  • In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die in den 1 und 2 dargestellte Filtereinrichtung 1 wird insbesondere in Brennkraftmaschinen zur Filterung von Flüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoff eingesetzt. Die Filtereinrichtung 1 umfasst vorzugsweise ein Kunststoff-Filtergehäuse 2, welches etwa topfförmig ausgebildet ist und von einer Deckelscheibe 3 zu verschließen ist. In den Aufnahmeraum im Filtergehäuse 2 ist ein Filterelement 4 eingesetzt, welches hohlzylindrisch ausgebildet ist und von einem zentralen, im Innenraum des Filterelementes 4 angeordneten Stützkörper 5 aus Kunststoff getragen ist. Das Filterelement 4 wird radial von außen nach innen durchströmt, sodass die Außenseite des Filterelementes 4 die Rohseite 12 und der Innenraum im Filterelement die Reinseite 13 bildet.
  • Die Deckelscheibe 3 ist vollständig aus Kunststoff hergestellt und umfasst zwei Einzelscheiben 6 und 7, die parallel zueinander liegen und näherungsweise den gleichen Radius aufweisen und über einen zentralen, hohlzylindrischen Strömungsstutzen 8 miteinander verbunden sind. Die beiden Einzelscheiben 6 und 7 sowie der Strömungsstutzen 8 bilden ein gemeinsames, einteiliges Kunststoff-Bauteil, welches beispielsweise im Spritzgießverfahren oder nach einer anderen Methode wie zum Beispiel Tiefziehen hergestellt wird. Gegebenenfalls befinden sich im Zwischenraum zwischen den beiden parallelen Einzelscheiben 6 und 7 zusätzliche Verbindungsstege, über die die beiden Einzelscheiben aneinander abgestützt sind und die die Stabilität der Deckelscheibe 3 erheblich erhöhen.
  • Der zentrale Stutzen 8, welcher als Bestandteil der Deckelscheibe 3 die beiden Einzelscheiben 6 und 7 miteinander verbindet, weist ein Anschluss-Innengewinde 9 auf, über das die Deckelscheibe 3 und damit auch die gesamte Filtereinrichtung 1 an ein Bauteil der Brennkraftmaschine angeschlossen werden kann. Zugleich fungiert der Strömungsstutzen 8 als Abströmöffnung, die mit der Reinseite 13 des Filterelementes 4 kommuniziert und über die die gereinigte Flüssigkeit axial aus der Filtereinrichtung 1 abgeleitet wird. Der Strömungsstutzen 8 ragt axial über die Unterseite der unteren, dem Filterelement 7 unmittelbar zugewandten Scheibe 7 über und ein Stück weit in den zylindrischen Innenraum des Filterelementes 4 – die Reinseite 13 – ein.
  • Die untere Einzelscheibe 7 ist zweckmäßig direkt mit der Stirnseite des Filterelementes 4 verbunden, was beispielsweise im Wege des Verschweißens oder Verklebens mit der Stirnseite des Filterelementes erreicht wird. Auf diese Weise bildet die untere Einzelscheibe 7 den stirnseitigen Abschluss des Filterelementes und sorgt einerseits für Stabilität im Filterelement und andererseits für eine Separierung von Rein- und Rohseite.
  • In die obere, dem Filterelement 4 abgewandte Einzelscheibe 6 sind Einströmöffnungen eingebracht, in die Rücklaufsperrventile 10 eingesetzt sind. Diese Rücklaufsperrventile 10 sind beispielsweise als Schnabelventile ausgebildet, die im Detail in den 8 und 9 dargestellt sind. Die zu reinigende Flüssigkeit wird über die Rücklaufsperrventile 10 zunächst in den Zwischenraum zwischen den beiden Einzelscheiben 6 und 7 eingeleitet, wobei die Rücklaufsperrventile 10 beim Ausbau des Filterelements über Kopf ein Auslaufen der Flüssigkeit bzw. bei abgestelltem Motor ein Leerlaufen des Filters verhindern. Aus dem Zwischenraum zwischen den Einzelscheiben 6 und 7 strömt Flüssigkeit über Durchströmöffnungen 11 in der unteren, dem Filterelement 4 unmittelbar zugewandten Einzelscheibe in die Rohseite 12 ein, die als Ringspalt zwischen der Innenwandung des Filtergehäuses 2 und der Außenseite des Filterelementes 4 ausgebildet ist. Nach dem Durchströmen des Filterelementes 4 in Radialrichtung von außen nach innen wird die gereinigte Flüssigkeit im zentralen, zylindrischen Innenraum (Reinseite 13) gesammelt und axial über den Strömungsstutzen 8 der Deckelscheibe 3 abgeleitet.
  • Auf der Oberseite der oberen Einzelscheibe 6 der Deckelscheibe 3 ist ein Dichtring 14 in einer hierfür vorgesehenen Aufnahmenut in der Einzelscheibe 6 eingesetzt. Der Dichtring 14 sorgt für eine strömungsdichte Anbindung der Filtereinrichtung 1 an ein Bauelement der Brennkraftmaschine, an das die Filtereinrichtung angeschlossen wird.
  • Im unteren, dem Boden des Filtergehäuses 2 zugewandten Bereich der Filtereinrichtung ist das Filterelement 4 von einer stirnseitigen Endscheibe 15 abgedichtet. Diese Endscheibe 15, die sich auf der dem Deckelscheibe 3 gegenüberliegenden Stirnseite des Filterelementes befindet, besitzt einen erhabenen, topfförmigen Befestigungsstutzen 16, der von unten in den Reinraum des Filterelementes 4 einragt. Die Außenseite des sich über die Ebene der Endscheibe 15 erhebenden Befestigungsstutzens 16 ist von einem Dichtschlauch 17 umgriffen, der die Funktion eines Überströmventiles hat. In die axial sich erstreckenden Wandungen des Befestigungsstutzens 16 sind Ausnehmungen 18 eingebracht, die von dem Dichtschlauch 17 überdeckt werden und im Regelfall die Ausnehmungen 18 strömungsdicht verschließen. Falls der Druck auf der Rohseite 12 jedoch einen Grenzwert übersteigt und insbesondere höher ist als der Druck auf der Reinseite 13, strömt die gereinigte Flüssigkeit über den Boden des Filtergehäuses 2 von unten in die Ausnehmung im Befestigungsstutzen 16 und beaufschlagt über die Ausnehmungen 18 die Innenseite des Dichtschlauches 17, wodurch der Dichtschlauch radial aufgeweitet wird und die ungereinigte Flüssigkeit unmittelbar über die Ausnehmungen 18 von der Rohseite 12 zur Reinseite 13 übertreten kann. Mit nachlassendem Druck werden die Ausnehmungen 18 von der Eigenspannung im Dichtschlauch 17 wieder strömungsdicht verschlossen. Der Dichtschlauch 17 vereint in einem Bauteil die Funktionen eines Ventilkörpers und einer den Ventilkörper in Schließposition beaufschlagenden Ventilfeder.
  • In 3 ist die Deckelscheibe 3 in Einzeldarstellung gezeigt. Zu erkennen ist, dass die Durchströmöffnungen 11 in der unteren Einzelscheibe 7 als Langlöcher ausgeführt sind, die sich in Umfangsrichtung der Deckelscheibe erstrecken. Die Durchströmöffnungen 11 befinden sich im radial außen liegenden Bereich der Einzelscheibe 7 und kommunizieren im eingebauten Zustand der Deckelscheibe 3 unmittelbar mit der Rohseite des Filterelementes.
  • Auf der Oberseite der oberen Einzelscheibe 6 befindet sich einteilig ausgebildet mit dem Deckelscheibe die Aufnahmenut 19 für den einzusetzenden Dichtring.
  • 4 stellt einen Schnitt in vergrößerter Darstellung durch das Anschluss-Innengewinde 9 im Strömungsstutzen 8 dar. Die Querschnittsgeometrie zwischen zwei benachbarten Zähnen 20 des Gewindes ist elliptisch ausgebildet und folgt dem mit der durchgezogenen Linie 21 dargestellten Verlauf. Zum Vergleich ist eine herkömmliche, aus dem Stand der Technik bekannte Sägezahngeometrie mit strichlierter Linie 21' dargestellt. Der Vorteil der elliptischen Geometrie gemäß durchgezogener Linie 21 liegt in den herabgesetzten Spannungen, was den Einsatz eines verhältnismäßig weichen Materials wie Kunststoff ermöglicht.
  • In den 5 bis 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Filtereinrichtung 1 zur Flüssigkeitsfilterung dargestellt. Die Filtereinrichtung weist ein Überströmventil 22 im oberen, der Deckelscheibe 3 zugewandten Bereich des Filterelementes 4 auf, das unter regulären Bedingungen eine Überströmöffnung 23 zwischen der Rohseite 12 und der Reinseite 13 des Filterelementes verschließt. Diese Überströmöffnung 23 ist in eine Stirnscheibe 26 eingebracht, die fest mit der oberen Stirnseite des Filterelementes 4 verbunden ist. Die Stirnscheibe 26 ist als separates, von der Deckelscheibe 3 unabhängiges Bauteil ausgeführt, jedoch mit der Deckelscheibe verbunden. Im Rahmen der Erfindung kann es aber auch zweckmäßig sein, die untere Einzelscheibe 7 der Deckelscheibe 3 unmittelbar mit der Stirnseite des Filterelementes 4 zu verbinden, wobei in diesem Fall die Überströmöffnung 23 in die Einzelscheibe 7 eingebracht wäre. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Stirnscheibe 26 mit der Deckelscheibe 3 als einteiliges Kunststoff-Bauteil auszuführen.
  • Das Überströmventil 22 umfasst eine Verschlussscheibe 24, die die Funktion des Ventilkörpers übernimmt und auf der Reinseite 13 des Filterelementes axial verschieblich angeordnet ist und von einer Ventilfeder 25 in ihre Schließposition beaufschlagt wird, in der die Verschlussscheibe 24 dichtend an der Überströmöffnung 23 in der Stirnscheibe 26 anliegt. Die Ventilfeder 25 stützt sich an dem Stützkörper 5 des Filterelementes 4 ab.
  • Die zu reinigende Flüssigkeit wird über die Rücklaufsperrventile 10 in das Innere der Filtereinrichtung eingeleitet; es sind insgesamt vier Rücklaufsperrventile 10 im Deckelscheibe 3 angeordnet. Übersteigt der Druck der zugeführten Flüssigkeit einen Grenzwert, wird die Verschlussscheibe 24 gegen die Kraft der Ventilfeder 25 aus ihrer Schließposition axial nach unten verschoben, wodurch ein Strömungsweg über die Überströmöffnung 23 unmittelbar von der Rohseite 12 zur Reinseite 13 freigegeben wird. Nach erfolgtem Druckabbau reicht die Kraft der Ventilfeder 25 wieder aus, die Verschlussscheibe 24 gegen den anliegenden Druck auf der Rohseite 12 nach oben in die Schließposition zu verstellen, in der die Überströmöffnung 23 strömungsdicht verschlossen ist. Zweckmäßig bestehen alle Komponenten des Überströmventils 22 aus Kunststoff, also insbesondere die Verschlussscheibe 24 und auch die Ventilfeder 25.
  • In den 8 und 9 ist ein Ausführungsbeispiel für ein als Schnabelventil ausgeführtes Rücklaufsperrventil 10 dargestellt, das in Öffnungen in der Deckelscheibe 3 eingesetzt ist und über das die zu reinigende Flüssigkeit der Filtereinrichtung 1 zugeführt wird. Auch das Schnabelventil 10 ist vollständig aus Kunststoff gefertigt. Auf der Abströmseite weist das Schnabelventil 10 zwei über Kreuz angeordnete Strömungsschlitze 27 auf, welche unter Normalbedingungen geöffnet sind, sodass die zu reinigende Flüssigkeit das Schnabelventil 10 passieren kann. Aufgrund der Nachgiebigkeit des Kunststoffmaterials des Schnabelventils 10 können die die Strömungsschlitze 27 begrenzenden Wandabschnitte 28 des Rücklaufsperrventils bei einem anliegenden, von außen auf die Wandabschnitte 28 wirkenden Druck, welcher einen Grenzwert übersteigt, zusammengepresst werden, wodurch die Strömungsschlitze 27 geschlossen werden und ein Passieren der Flüssigkeit durch das Rücklaufsperrventil 10 unmöglich wird. Mit nachlassendem äußeren Druck öffnen sich die Strömungsschlitze 27 aufgrund der Eigenelastizität des Materials des Rücklaufsperrventils 10 wieder, sodass ein Durchströmen durch das Rücklaufsperrventil wieder ermöglicht wird.
  • In den 10 bis 12 ist ein Ausführungsbeispiel für ein Überströmventil zwischen Roh- und Reinseite im unteren, bodennahen Abschnitt des Filterelementes dargestellt. Von der Endscheibe 15, welche bodennah im Aufnahmeraum des Filtergehäuses 2 angeordnet ist, erhebt sich der zentrale Befestigungsstutzen 16, um den als Ventilkörper ein zylindrischer Dichtschlauch 17 gelegt wird. Der zentrale Befestigungsstutzen 16 umfasst vertikal aufragende, voneinander separierte Wandabschnitte 30, die kreisförmig um eine zentrale Erhebung 31 angeordnet sind. Die einzelnen Wandabschnitte 30 sind einteilig mit der aus Kunststoff bestehenden Endscheibe 15 ausgebildet und können elastisch federn. Dies ermöglicht es, einen Dichtring 29 in eine umlaufende Nut 32 einzusetzen, die auf der Außenseite der Wandabschnitte 30 gebildet ist.
  • Der den Ventilkörper bildende Dichtschlauch 17 wird in den Zwischenraum zwischen der zentralen, topfförmigen Erhebung 31 und den die Erhebung einschließenden Wandabschnitten 30 eingesetzt. Der Dichtschlauch verschließt hierbei Ausnehmungen 18, die in die Wandungen der zentralen Erhebung 31 eingebracht sind.
  • Die ungereinigte Flüssigkeit auf der Rohseite des Filterelementes tritt von unten axial in den Innenraum der zentralen Erhebung 31 ein und beaufschlagt den Dichtschlauch 17 von innen mit Druck radial nach außen. Bei Überschreiten eines Druckgrenzwertes auf der Rohseite weitet sich der Dichtschlauch 17 so weit auf, dass eine Strömungsverbindung über die Ausnehmungen 18 zwischen Roh- und Reinseite hergestellt wird, sodass die ungereinigte Flüssigkeit unmittelbar zur Reinseite übertreten kann. Mit Abbau des Drucks auf der Rohseite schließt das Überströmventil durch Zusammenziehen des Dichtschlauches wieder selbständig.
  • Sämtliche Bestandteile des Überströmventils (mit Ausnahme des Dichtschlauches) bestehen aus Kunststoff, was die Recyclingfähigkeit erheblich verbessert.
  • In 13a ist ein Überströmventil 22 im Bodenbereich des Filterelements in einer weiteren Ausgestaltung dargestellt. Auch in dieser Ausführung bestehen sämtliche Bestandteile des Filterelementes aus Kunststoff. Der Ventilkörper des Überströmventils 22 wird von einer Verschlussscheibe 24 gebildet, die einteilig mit Schnapphaken 33 ausgeführt ist, welche im Innenraum des Stützkörpers 5 an einer Arretieröffnung des Stützkörpers verliersicher arretiert, jedoch axial verschieblich gehalten sind. Dadurch kann die Verschlussscheibe 24 axial zwischen ei ner Schließposition, in der eine Überströmöffnung 23 in der bodenseitigen Endscheibe 15 strömungsdicht verschlossen ist, und einer Öffnungsstellung verschoben werden. Die Verschlussscheibe 24 wird von einer Ventilfeder 25 in ihre Schließposition kraftbeaufschlagt.
  • Unter regulären Bedingungen ist die Überströmöffnung 23, welche von den einzelnen Wandabschnitten 30 des Befestigungsstutzens 16 eingerahmt ist, von der Verschlussscheibe 24 strömungsdicht verschlossen. Falls der Druck auf der Rohseite einen Grenzwert übersteigt, gelangt die ungereinigte Flüssigkeit von unten über die Überströmöffnung 23 in Kontakt mit der Verschlussscheibe 24 und beaufschlagt diese mit einem öffnenden Druck entgegen der Kraft der Ventilfeder 25, wodurch die Verschlussscheibe 24 angehoben und eine Strömungsverbindung zwischen Roh- und Reinseite hergestellt wird. Mit nachlassendem Druck kann die Verschlussscheibe 24 unter der Einwirkung der Ventilfeder 25 wieder die Schließposition einnehmen, in der die Überströmöffnung 23 verschlossen ist.
  • Das in 13b dargestellte Überströmventil 22 entspricht in seinem Grundaufbau demjenigen aus 13a, jedoch mit dem Unterschied, dass die Ventilfeder 25 sowie die Schnapphaken 33 am Ventilkörper sich unmittelbar am Befestigungsstutzen 16 und nicht am Stützkörper 5 des Filterelements abstützen. Der Stützkörper 5 sitzt auf dem Befestigungsstutzen 16 auf, der zweckmäßig einteilig mit der Endscheibe 15 verbunden ist, gegebenenfalls aber auch ein von der Endscheibe 15 unabhängiges Bauteil bilden kann.
  • In den 14a bis 16b sind verschiedene Ausführungsbeispiele für konstruktiv einfach aufgebaute Überströmventile 22 dargestellt, welche in geschlossener Position die Rohseite von der Reinseite im Filterelement separieren und in geöffneter Positi on einen unmittelbaren Übertritt der ungereinigten Flüssigkeit ermöglichen. In einem Ventilgehäuse 34 ist der als Verschlussscheibe 24 ausgebildete Ventilkörper axial verschieblich angeordnet und an einer Ventilfeder 25 in der Schließposition gehalten. Wirkt auf die Verschlussscheibe 24 von außen eine Kraft entgegen der Federkraft der Ventilfeder 25, so wird die Verschlussscheibe 24 in Richtung des Innenraumes des Ventilgehäuses 34 verschoben, wodurch Überströmöffnungen 23 in der Wandung des Ventilgehäuses 34 freigegeben werden und eine direkte Strömungsverbindung zwischen Roh- und Reinseite des Filterelementes geschaffen wird. In den drei gezeigten Ausführungsbeispielen ist die Ventilfeder 25 jeweils als elastisch federnder Block ausgeführt, wobei in dem Beispiel nach 14a und 14b die Ventilfeder 25 als Elastomerblock ausgeführt ist, in den 15a und 15b als Elastomerbalg und in dem Ausführungsbeispiel nach 16a und 16b als Schaumfederblock, bestehend aus PUR-Schaum oder aus Silikonschaum.

Claims (15)

  1. Filtereinrichtung, insbesondere zur Flüssigkeitsfilterung in Brennkraftmaschinen, mit einem in ein Filtergehäuse (2) einsetzbaren Filterelement (4), wobei das Filtergehäuse (2) von einer Deckelscheibe (3) zu verschließen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckelscheibe (3) aus zwei Einzelscheiben (6, 7) besteht, die über einen zentralen Strömungsstutzen (8) verbunden sind, wobei die beiden Einzelscheiben (6, 7) und der Strömungsstutzen (8) ein gemeinsames Kunststoffbauteil bilden.
  2. Filtereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelscheiben (6, 7) der Deckelscheibe (3) über Verbindungsstege verbunden sind, die einteilig mit der Deckelscheibe (3) ausgebildet sind.
  3. Filtereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Einzelscheiben (6, 7) eine Stirnscheibe bildet, die unmittelbar auf der Stirnseite des Filterelements (4) aufsitzt.
  4. Filtereinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelscheibe (6) fest mit der Stirnseite des Filterelements (4) verbunden ist, beispielsweise mittels Verschweißens oder Verklebens.
  5. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in die dem Filterelement (4) abgewandte Einzelscheibe (7) der Deckelscheibe (3) mindestens ein in Richtung des Filterelements (4) öffnendes Rücklaufsperrventil (10) eingebracht ist.
  6. Filtereinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Rücklaufsperrventil (10) als Schnabelventil ausgeführt ist.
  7. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in die dem Filterelement (4) benachbarte Einzelscheibe (6) sich in Umfangsrichtung erstreckende, als Langlöcher ausgeführte Durchströmöffnungen (11) eingebracht sind.
  8. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in eine auf der Stirnseite des Filterelements aufsitzende Stirnscheibe (26) eine Überströmöffnung (23) zwischen Roh- und Reinseite (12, 13) des Filterelements (4) eingebracht ist, wobei ein die Überströmöffnung (23) verschließendes Überströmventil (22) in Öffnungsstellung versetzt wird, falls der Druck auf der Rohseite (12) einen Grenzwert übersteigt.
  9. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in den zentralen Strömungsstutzen (8) in der Deckelscheibe (3) ein Anschluss-Innengewinde (9) eingebracht ist.
  10. Filtereinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschluss-Innengewinde (9) eine elliptische Geometrie aufweist.
  11. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Filterelement (4) hohlzylindrisch ausgebildet und in Radialrichtung zu durchströmen ist, wobei der zentrale Strömungsstutzen (8) in der Deckelscheibe (3) mit dem Innenraum des Filterelements (4) kommuniziert.
  12. Filtereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Rohseite und der Reinseite des Filterelements (4) ein Überströmventil angeordnet ist, das in Öffnungsstellung versetzt wird, falls der Druck der Flüssigkeit auf der Rohseite des Filterelements (4) einen Grenzwert übersteigt.
  13. Filtereinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Ventilkörper des Überströmventils als Dichtschlauch (17) ausgebildet ist, welcher auf einem zylindrischen Trägerkörper zwischen der Roh- und Reinseite aufsitzt, in den Strömungsöffnungen (18) eingebracht sind, wobei der Dichtschlauch (17) auf der Reinseite des Trägerkörpers angeordnet ist.
  14. Filtereinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Überströmventil (22) einen verstellbaren Ventilkörper (24) umfasst, der von einer Ventilfeder (25) in einen Ventilsitz gedrückt wird, wobei der Ventilkörper (24) und die Ventilfeder (25) aus Kunststoff gefertigt sind.
  15. Filtereinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilfeder (25) des Überströmventils (22), die den Ventilkörper (24) in die Schließstellung beaufschlagt, als elastisch federnder Block ausgeführt ist, der vorzugsweise als Elastomerblock, als Elastomerbalg oder als Schaumfederblock bestehend aus PUR-Schaum oder aus Silikonschaum ausgebildet ist.
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