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DE202005007861U1 - Mäanderkatalysator - Google Patents

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DE202005007861U1
DE202005007861U1 DE202005007861U DE202005007861U DE202005007861U1 DE 202005007861 U1 DE202005007861 U1 DE 202005007861U1 DE 202005007861 U DE202005007861 U DE 202005007861U DE 202005007861 U DE202005007861 U DE 202005007861U DE 202005007861 U1 DE202005007861 U1 DE 202005007861U1
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exhaust
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Abstract

Abgasanlage (100) für einen Verbrennungsmotor mit einem Gehäuse (10), in dem wenigstens eine Öffnung (15b) für einen Abgaseintritt und eine weitere Öffnung (15a) für einen Abgasaustritt vorgesehen ist, und
mit einem Katalysatorelement (22–25), welches zum Reinigen von Abgasen des Verbrennungsmotors derart im Gehäuse (10) der Abgasanlage (100) angeordnet ist, dass zumindest ein wesentlicher Teil der Abgase durch das Katalysatorelement (22) strömt,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Abgase (27) durch ein Abgasleitmittel (17) das Katalysatorelement (22) wechselseitig durchströmen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abgasanlage für einen Verbrennungsmotor, wobei es sich dabei sowohl um einen Viertakt-/ als auch um einen Zweitaktbenzinmotor handeln kann. Diese Abgasanlage kann aufgrund ihrer kompakten Bauart auch bei handbetriebenen Arbeitsmaschinen, wie z. B. benzinmotorbetriebenen Kettensägen, Heckenscheren oder dergleichen eingesetzt werden. Dabei weist die Abgasanlage ein Gehäuse auf, in dem wenigstens eine Öffnung für einen Abgaseintritt und eine weitere Öffnung für einen Abgas austritt vorgesehen ist. Damit die Abgase des Verbrennungsmotors nicht ungereinigt in die Umwelt gelangen, ist zusätzlich im Gehäuse der Abgasanlage ein Katalysatorelement angeordnet, so dass zumindest ein wesentlicher Teil der Abgase durch das Katalysatorelement strömt, bevor die gesamten Abgase durch die Öffnung des Abgasaustritts in die Umwelt gelangen.
  • Bekannterweise werden im Stand der Technik zur Reduzierung der Schadstoffemissionen von Verbrennungsmotoren Katalysatorelemente in den Abgasanlagen eingesetzt. Diese Katalysatorelemente ermöglichen eine Nachbehandlung des Abgases mit den im Abgas enthaltenen Komponenten. Dabei werden die vorhandenen Kohlenwasserstoffe mit Hilfe des Restsauerstoffgehaltes zu Kohlendioxid bzw. Kohlenmonoxid umgesetzt. Um möglichst sicherzustellen, dass die gesamten Abgase durch das Katalysatorelement strömen und somit gereinigt werden, kommen aufwendig ausgestaltete und damit teure Katalysatorelement zur Anwendung. Üblicherweise werden zu diesem Zweck beschichtete Wabenkatalysatoren eingesetzt. Diese werden durch eine aufwendige, mechanische Konstruktion in der Abgasanlagen positioniert.
  • Ein Problem liegt aber in dem hohen Fertigungsaufwand und den daraus resultierenden, hohen Fertigungskosten solcher Abgasanlagen. Auch verursacht die Konstruktion zur Positionierung des Katalysatorelements einen erheblichen Strömungswiderstand, der u. a. zu einem Leistungsverlust des Verbrennungsmotors führt. Des Weiteren wirkt sich die starke Erhöhung der Abgastemperatur während des Durchströmen des Katalysators negativ auf die Lebensdauer des Katalysators aus, weshalb zusätzliche, technische Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Abgastemperatur zu reduzieren.
  • Vor diesem Hintergrund war es eine Aufgabe der Erfindung, eine Abgasanlage mit vorhandenem Katalysatorelement der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, die einfach und kostengünstig herzustellen ist und bei der trotzdem sämtliche Abgase durch das Katalysatorelement gereinigt werden, ohne einen Leistungsverlust des Verbrennungsmotors zu verursachen.
  • Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
  • Die erfindungsgemäße Abgasanlage für einen Verbrennungsmotor weist ein Gehäuse auf, worin zumindest eine Öffnung für einen Abgaseintritt der Abgase und eine weitere Öffnung für den Abgasaustritt vorgesehen ist. Um den steigenden Umweltrichtlinien gerecht zu werden, ist ein Katalysatorelement im Gehäuse der Abgasanlage angeordnet, das dazu dient, zumindest den größten Teil der Verbrennungsabgase zu reinigen, bevor sie in die Umwelt gelangen. Damit aber tatsächlich alle vom Verbrennungsmotor erzeugten Abgase gereinigt werden, ist ein zusätzliches Abgasleitmittel vorgesehen, wodurch die Abgase wechselseitig durch das Katalysatorelement gezwungen werden. Die besondere Anordnung des Katalysatorelementes im Abgasgleitmittel ist direkt vergleichbar mit einer Reihenschaltung bzw. Hintereinanderschaltung von mehreren Katalysatorelementen, durch die die Abgase schrittweise geleitet werden. Somit wird auf jeden Fall sichergestellt, dass die Abgase oder auch nur ein Teil davon nicht ungereinigt in die Umwelt gelangen. Da die Abgase durch das zusätzliche Abgasleitmittel wechselseitig das Katalysatorelement passieren müssen, wird ebenfalls erreicht, dass auch eine nahezu vollständige chemische Reaktion (Umsetzung der Kohlenwasserstoffe) zum Reinigen der Abgase stattfinden kann. Wechselseitige Durchströmung ist erfindungsgemäß dahingehend zu verstehen, dass das Katalysatorelement von wechselnden Seiten durch den Abgasstrom, d.h. also beispielsweise abwechselnd von oben und unten oder von rechts und links, durchströmt wird, so dass der Abgasstrom vom Eintritt in das Gehäuse bis zum Austritt mehrfach, insbesondere durch aufeinander folgende Abschnitte, durch das Katalysatorelement geleitet wird. Ebenfalls erlaubt das zusätzliche Abgasleitmittel eine besonders einfache mechanische Konstruktion der Abgasanlage, wie in der nachfolgenden Beschreibung noch gezeigt wird.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass dass das Katalysatorelement (2225) eben bzw. weitgehend eben und flächig ausgebildet ist und dass Abschnitte des Katalysatorelements nacheinander wechselseitig vom Abgas durchströmbar ausgebildet sind, so dass die Abgase (27) durch ein Abgasleitmittel (17) das Katalysatorelement (22) mehrfach wechselseitig durchströmen.
  • Hierdurch wird erreicht, dass das Katalysatorelement auf seiner vollen Länge optimal ausgenutzt wird und mit einem einfachen Abgasleitelement kombiniert werden kann.
  • Vorzugsweise ist nämlich bei einer Variante der Abgasanlage – gemäß Unteranspruch 9 – zumindest ein Abschnitt des Abgasleitmittels leitungsartig (z. B. wie eine Wasser- oder Gasleitung) ausgebildet, wobei es dabei nicht auf eine besondere Form der Querschnittsfläche des Abschnitts, durch die die Abgase geleitet werden, ankommt. Zusätzlich ist das Katalysatorelement in diesem leitungsartigen Abschnitt durch das Abgasleitmittel selbst fixiert. Somit sind keine weiteren, konstruktiven Maßnahmen notwendig, um das Katalysatorelement in der Abgasanlage ortsfest zu halten.
  • Ferner war es eine weitere Aufgabe der Erfindung, die Lebensdauer des Katalysatorelements zu verlängern, indem die darin zusätzlich entstehende Wärme abgeführt wird. Diese weitere Aufgabe wird durch die im Anspruch angegebenen Merkmale gelöst.
  • Bei einer Abgasanlage – gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 11 – wird eine Außenschale des Gehäuses als ein Teil des leitungsartigen Abgasleitmittels verwendet. Somit wird direkt ein großer Teil der im Katalysatorelement erzeugten Wärme durch die Außenschale des Gehäuses abgeführt. Durch diese Kühlung der Abgase lässt sich eine verlängerte Lebensdauer des Katalysatorelements erzielen. Außerdem kann die mechanische Konstruktion der Abgasanlage weiter vereinfacht werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Abgasanlage sind in den Unteransprüchen 2 bis 19 beschrieben.
  • Um die Reinigungswirkung der erfindungsgemäßen Abgasanlage weiter zu verbessern, kann das Katalysatorelement derart im Abgasleitmittel angeordnet sein, dass es mehrfach wechselseitig durchströmt werden muss. Folglich müssen die Abgase mindestens einmal links- und rechtsseitig durch das Katalysatorelement strömen, bevor sie in die Umwelt gelangen. Auf diese Art und Weise kann nur mit einem Katalysatorelement eine optimale Wirkung erzielt werden. Dementsprechend reicht ein einfaches und flaches Katalysatorelement aus, um die gewünschte Reinigungswirkung zu erreichen. Reicht es dagegen aus, nur eine geringere Konvertierungsrate zu erzielen, so kann auch ein teilbeschichtetes Katalysatorelement eingesetzt werden, da die Abgase sowieso mehrfach durch das Katalysatorelement geleitet werden. Somit kann insgesamt eine kostengünstige Abgasanlage hergestellt werden.
  • In einer zusätzlichen Ausführungsform der Abgasanlage kommt ein Katalysatorelement, welches selbsttragend aufgebaut ist, zum Ein satz. Durch diese Maßnahme werden zusätzliche Stütz- oder Haltekonstruktionen für die Positionierung des Katalysatorelements innerhalb des Gehäuses überflüssig, da es selbst für seinen Halt im Gehäuse bzw. im Abgasleitmittel sorgen kann.
  • Da die Abgase sowieso mehrfach durch das Katalysatorelement gezwungen werden, ist es bei einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abgasanlage ausreichend, ein gitterartiges Katalysatorelement zu verwenden. Im Gegensatz zu einem wabenartigen Katalysatorelement weist ein gitterartiges Katalysatorelement einen deutlich geringeren Strömungswiderstand auf. Zu diesem Zweck können besonders beschichtete Metallgitter als Katalysatorelemente eingesetzt werden, die als preisgünstige Halbzeuge erhältlich sind. Diese Katalysatorelemente sind in der Regel auch selbsttragend, so dass auch die zuvor genannten Vorteile zum Tragen kommen. Außerdem lassen sich diese Katalysatorelemente einfach und preisgünstig den jeweiligen Einsatzbedingungen z. B. durch beliebige Verformungen anpassen.
  • Alternativ zu einem gitterartigen Katalysatorelement kann auch ein lochblechartiges Katalysatorelement in der Abgasanlage eingesetzt werden, was ebenfalls über dieselben zuvor genannten Vorteile verfügt. Dementsprechend kann das Katalysatorelement besonders beschichtete Metalllochbleche enthalten. Dabei ist die Form der Löcher im Lochblech freiwählbar.
  • Bei einem besonderen Ausführungsbeispiel ist das Katalysatorelement durch Befestigungsmittel stationär im Abgasleitmittel angeordnet. Dabei können diese Befestigungsmittel sowohl innerhalb als auch außerhalb des Abgasleitmittels vorgesehen sein. Da auch ein selbsttragendes Katalysatorelement verwendet werden kann, reichen ein oder zwei Befestigungsmittel an einer oder beiden Stirnsei ten des Katalysatorelementes aus, um dieses sicher im Abgasleitmittel zu halten. Denkbar ist es beispielsweise, das Katalysatorelement zwischen zwei Teilen des Gehäuses ein- oder beidseitig einzuklemmen, die als Befestigungsmittel dienen. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist es auch auf einfache Weise möglich, einen Bypass für die Abgase im Abgasleitmittel zu verwirklichen, so dass die Konvertierungsrate der Abgasanlage leicht abgestimmt werden kann. Außerdem lässt diese besondere Befestigung des Katalysatorelements insgesamt größere Fertigungstoleranzen der Abgasanlage und ihrer zugehörigen Teile zu. Außerdem kann eine wärmeabhängige Veränderung der Form, z. B. verursacht durch Ausdehnung bei Wärmeeinfluss und anschließenden Abkühlen, ausgeschlossen werden, wodurch ein „Klappern" der zusammengefügten Teile verhindert wird.
  • Zweckmäßigerweise ist bei einer Variante der Abgasanlage das leitungsartige Abgasleitmittel nach Anspruch 9 zumindest zweiteilig aufgebaut. Hierdurch ist die Montage des Katalysatorelements innerhalb des Abgasleitmittels, besonders einfach und schnell zu erledigen. Dazu muss nämlich das Katalysatorelement nur auf das erste Teil des Abgasleitmittels gelegt werden, um dieses anschließend durch das Zusammenfügen mit dem zweiten Teil im Abgasmittel kraft- und/oder formschlüssig zu halten.
  • Bei der bereits beschriebenen, besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung gemäß Anspruch 11 bildet zumindest eine Außenschale des Gehäuses einen Teil des Abgasleitmittels. Ebenfalls ist es denkbar, dass ein weiterer Teil des leitungsartigen Abgasleitmittels durch eine Umlenkschale ausgebildet ist, welche von den Außenschalen des Gehäuses gehalten wird. Dabei kann das Gehäuse aus zumindest zwei Außenschalen bestehen, nämlich einer Hinterschale und einer Vorderschale. Eine dieser beiden Schalen kann wahlweise als ein Teil des Abgasleitmittels verwendet werden, wobei die Umlenkschale als weiteres Teil des Abgasleitmittels durch das Zusammenfügen mit der anderen Außenschale gehalten wird. Somit ist eine einfache und kostengünstige Fertigung der erfindungsgemäßen Abgasanlagen möglich.
  • Eine andere Variante der Abgasanlage ist vorhanden, wenn die Umlenkschale, also auch das zweite Teil des Abgasleitmittels, einteilig zu einer Außenschale des Gehäuses ausgestaltet ist. Somit ist es denkbar, das Gehäuse und das Abgasleitmittel insgesamt zweiteilig aufzubauen. So kann beispielsweise eine Hinterschale des Gehäuses mit einer Umlenkschale des Abgasleitmittels einteilig ausgestaltet sein. Eine Vorderschale des Gehäuses kann gleichzeitig als anderes Teil des Abgasleitmittels dienen. Es versteht sich von selbst, dass Vorder- und Hinterschale bei diesem Beispiel vertauscht werden können. Damit ist eine besonders einfache Variante der Abgasanlage gegeben, die leicht und kostengünstig herzustellen ist.
  • Um die Außenschalen des Gehäuses, wobei eine davon als ein Teil des Abgasleitmittels ausgestaltet ist, und die Umlenkschale, die das anderes Teil des Abgasleitmittels bildet, zusammenzufügen, wird vorgeschlagen, den Rand eines der beiden Außenschalen derart umzubördeln, so dass das Gehäuse selbst und das Abgasleitmittel fest miteinander verbunden sind. Durch die Maßnahme kann auf eine Schweiß- oder Lötverbindung zum Zusammenfügen der Einzelteile verzichtet werden, wodurch weiter Kosten eingespart werden können.
  • Zweckmäßigerweise kann das leitungsartige Abgasmittel mäanderartig ausgestaltet sein, wobei wellenförmige Abschnitte des Abgasleitmittels ein ebenes bzw. flaches Katalysatorelement im Inneren fixieren. Ein Längsschnitt durch ein solches Abgasleitmittel gleicht einem mäandrierenden Fluss. Durch die wellenförmigen Abschnitte wird einerseits erreicht, dass das Katalysatorelement im Abgasleitmittel eingeklemmt ist und andererseits, dass die Oberflächen der beiden Abgasleitmittel vergrößert werden. Folglich wirken die wellenförmigen Abschnitte wie zusätzliche Kühlrippen. Die Kühlwirkung ist dabei besonders groß, wenn ein Teil des Abgasleitmittels als Außenschale des Gehäuses ausgestaltet ist. Außerdem sorgen die wellenförmigen Abschnitte des Abgasleitmittels für eine schalldämpfende Wirkung, ohne jedoch den Strömungswiderstand wesentlich zu erhöhen.
  • Bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform können die welleförmigen Abschnitte des Abgasleitmittels so angeordnet sein, dass sie parallel zueinander verlaufen. Dabei ändert sich die Größe einer Querschnittsfläche durch das Abgasleitmittel im Verlauf der Längsrichtung nicht. Sind dagegen bei einer weiteren Ausführungsform die welleförmigen Abschnitte des Abgasleitmittels phasenverschoben zueinander angeordnet, so verändert sich auch die Größe der Querschnittsfläche durch das Abgasleitmittel im Verlauf der Längsrichtung. Durch eine gezielte Phasenverschiebung der beiden welleförmigen Abschnitte des Abgasleitmittels zueinander, lassen sich die Strömungsverhältnisse des Abgases auf einfache Art und Weise beeinflussen. Beispielsweise lässt sich eine Schalldämpfung erzielen, indem das Reflexionsverhalten der Abgasschallwellen durch die Phasenverschiebung veränderbar ist. Hierdurch kann es sogar zu einer Auslöschung der Schallwellen kommen.
  • Weiterhin ist es bei einem anderen Ausführungsbeispiel denkbar, dass das leitungsartige Abgasleitmittel zickzackartig ausgeformt ist und durch die keilförmigen Abschnitte des Abgasleitmittels ein ebenes oder flaches Katalysatorelement fixiert wird. Dabei können die keilförmigen Abschnitte, wie die wellenartigen Abschnitte, sowohl parallel als auch phasenverschoben (seitlich versetzt) zueinander angeordnet sein. Die Herstellung der keilförmigen Abschnitte ist kostengünstiger zu realisieren, als die wellenförmigen Abschnitte. Selbstverständlich sind auch weitere, andersartig ausgestaltete Abschnitte des Abgasleitmittels denkbar, die gleichzeitig ein ebenes oder flaches Katalysatorelement einklemmen.
  • Bei einem anderen Ausführungsbeispiel der Abgasanlage ist das leitungsartige Abgasmittel mehr oder weniger linear bzw. geradlinig ausgestaltet und weist eine über die Längsrichtung gleichbleibende Querschnittsfläche auf. In diesem geradlinigen Abgasleitmittel ist ein wellenförmiges oder zickzackartiges Katalysatorelement vorgesehen, welches darin ortsfest eingeklemmt ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird der Strömungswiderstand im wesentlichen durch das Katalysatorelement vorgegeben. Allerdings ist hier auch die Oberfläche kleiner als bei einem Abgasleitmittel mit wellen- oder keilförmigen Abschnitten. Folglich müssten zusätzliche Kühlrippen an der ebenen Oberfläche des geradlinigen Abgasleitmittels angebracht werden, um eine vergleichbar Kühlwirkung zu erzielen.
  • Nachstehend wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen in unterschiedlichen Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung
  • 1 in einer schaubildlichen Ansicht eine erfindungsgemäße Abgasanlage in dreidimensionaler Ansicht, mit einem wellenförmigen Abgasleitmittel und einem ebenen Katalysatorelement,
  • 2 einen Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Abgasanlage aus 1,
  • 3a eine schematische Schnittdarstellung durch ein geradliniges, leitungsartiges Abgasleitmittel mit einem zickzackartigen Katalysatorelement,
  • 3b eine schematische Schnittdarstellung durch ein geradliniges, leitungsartiges Abgasleitmittel mit einem wellenförmigen Katalysatorelement,
  • 3c eine schematische Schnittdarstellung durch ein mäanderartiges Abgasleitmittel mit einem ebenen Katalysatorelement,
  • 3d eine schematische Schnittdarstellung durch ein zickzackartiges Abgasleitmittel mit einem ebenen Katalysatorelement, wobei der Querschnitt durch das Abgasleitmittel konstant ist,
  • 3e eine schematische Schnittdarstellung durch ein zickzackartiges Abgasleitmittel mit einem ebenen Katalysatorelement, wobei der Querschnitt durch das Abgasleitmittel in Längsrichtung variiert,
  • 3f eine schematische Schnittdarstellung durch ein mäanderartiges Abgasleitmittel mit unterschiedlichen Radien in den Wellen und mit einem ebenen Katalysatorelement,
  • 3g eine schematische Schnittdarstellung durch ein mäanderartiges Abgasleitmittel, wie in 3c, jedoch mit einem ebenen Katalysatorelement, das mit Befestigungsmitteln gehalten wird, und
  • 4 einen Längsschnitt durch eine weitere erfindungsgemäße Abgasanlage mit einem mäanderartigen Abgasleitmittel, wobei ein ebenes Katalysatorelement durch Teile des Gehäuses ortsfest darin angeordnet ist.
  • In der 1 ist eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abgasanlage 100 in dreidimensionaler Darstellung gezeigt. Diese Abgasanlage 100 ist im wesentlichen quaderförmige ausgestaltet. Ihr Gehäuse 10 besteht dabei aus zwei Elementen, nämlich einer Vorderschale 11 und einer Hinterschale 14. Die beiden Außenschalen 11, 14 werden durch einen umgebördelten Rand fest miteinander verbunden. Dabei ist es in der 1 nicht erkennbar, dass eine Umlenkschale 19 durch die Umbördelung 16 im Inneren des Gehäuses 10 gehalten wird. In der Vorderschale 11 sind insgesamt zwei Öffnungen für einen Abgasaustritt 15a vorhanden. Durch die rechte Öffnung 15a ist sogar ein Teil eines gitterartigen bzw. lochblechartigen Katalysatorelements 22 sichtbar, welcher hinter der Vorderschale 11 angeordnet ist. Wie deutlich zu erkennen ist, weist die Vorderschale 11 wellenartige Abschnitte 12 auf, die zugleich einen Teil des Abgasleitmittels 17 bilden. Die Abgase des Verbrennungsmotors gelangen über eine nicht dargestellte Öffnung für den Abgaseintritt 15b ins Innere der Abgasanlage 100.
  • Aus der 2 wird das Funktionsprinzip der erfindungsgemäßen Abgasanlage 100 deutlicher. Diese Figur stellt einen Längsschnitt durch die Abgasanlage 100 aus der 1 dar. Die Abgase gelangen über eine Öffnung für den Abgaseintritt 15b in eine Vorkammer 26 der Abgasanlage 100. In dieser Vorkammer 26 kann beispielsweise eine erste Schalldämpfung durch Reflexion oder Absorption der Schallwellen des Abgases durchgeführt werden. Zu diesem Zweck kann die Vorkammer 26 mit entsprechenden, schalldämmenden Ma terialien ausgefüllt sein bzw. entsprechende, schallwellenreflektierende Konstruktionen enthalten. Von der Vorkammer 26 gelangen die Abgase weiter durch eine Öffnung in der Umlenkschale 19 und einen ersten Bereich des ebenen und gitterartigen Katalysatorelements 22, 23 in das mäanderförmige Abgasleitelement 17. Dieses Abgasleitelement 17 ist dabei leitungsartig ausgebildet und sorgt für eine seitlich-wechselnde Durchströmung des ebenen Katalysatorelements 22, 23. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel muss der gesamte Abgasstrahl 27 (s. Pfeile) das Katalysatorelement 22 siebenmal passieren, bevor er durch eine der Öffnungen für den Abgasaustritt 15a aus der Abgasanlage 100 entweichen kann. Im Längsschnitt scheint, das Abgasleitmittel 17 das ebene Katalysatorelement 22 zu umschlängeln, wie ein mäandrierender Fluss. Dazu weist das Abgasleitmittel 17 wellenförmige Abschnitte 12, 20 sowohl in der Vorderschale 11 als auch in der Umlenkschale 19 auf. Diese Abschnitte 12, 20 gleichen im Längsschnitt auch einer flachen Sinus- bzw. Cosinus-Kurve. Das Katalysatorelement 22 wird durch die Umlenkschale 19 und die Vorderschale 11 ortsfest gehalten. Genauer gesagt, wird das ebene Katalysatorelement 22 einerseits durch die Spitzen (Bergen) der wellenförmigen Abschnitte 20 der Umlenkschale 19 und andererseits durch die Senken (Täler) der wellenförmigen Abschnitte 12 der Vorderschale 11 eingeklemmt. Damit tatsächlich die notwendige (Klemm-)Kraft durch die beiden Teile 11 und 19 des Abgasleitmittels 17 auf das Katalysatorelement 22 wirken kann, muss dieses selbsttragend ausgestaltet sein.
  • Im konkreten Beispiel aus 2 sind die wellenförmigen Abschnitte 12, 20 des Abgasleitmittels 17 parallel zueinander angeordnet und weisen im wesentlichen den gleichen Radius auf. Eine beliebige Querschnittsfläche durch die wellenförmigen Abschnitte 12, 20 – senkrecht zur Schnittkante des Katalysatorelements 22 – weist somit immer die gleiche Größe auf, so dass die Abgase in diesem Bereich weder komprimiert werden noch selber expandieren. Da die Innenflächen des Abgasleitmittels 17 keine scharfkantigen Vorsprünge aufweisen, ist der Strömungswiderstand für die Abgase entsprechend gering.
  • Die Umlenkschale 19 ist im Ausführungsbeispiel der 2 als separates Teil des Abgasleitmittels 17 bzw. der Abgasanlage 100 ausgestaltet. Um die Umlenkschale 19 sicher im Gehäuses 10 zu fixieren, wird sie am Rand mit der Vorderschale 11 und der Hinterschale 14 kraftschlüssig festgehalten. Zu diesem Zweck wird der Rand der Hinterschale 14 um den Rand der Umlenkschale 19 und der Vorderschale 11 umgebördelt. Ebenso könnte auch der Rand der Vorderschale 11 für die Umbördelung 16 verwendet werden. Damit die Außenschalen 11, 14 kostengünstig hergestellt werden können, können diese aus einfachen Tiefziehteilen bestehen. Dabei kann einfaches (verzinktes) Blech als Herstellungsmaterial dienen. Ebenso kann Edelstahl als Herstellungsmaterial, vorzugsweise für die Vorderschale 11 zum Einsatz kommen.
  • Bei einem ähnlichen, aber nicht gezeigten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Abgasanlage 100, ist es denkbar, sogar die Umlenkschale 19 einteilig zur Hinterschale 14 oder Vorderschale 11 auszubilden. Folglich wäre das gesamte Gehäuse 10 und das zusätzliche Abgasleitmittel 17 zweiteilig aufgebaut.
  • In den 3a bis 3g ist eine schematische Schnittdarstellung durch diverse Ausführungsformen des Abgasleitmittels 17 mit einem dementsprechend ausgestalteten Katalysatorelement 22 dargestellt. Bei diesen Abgasleitmitteln 17 werden nicht die zusätzlichen Bereiche, die der Befestigung dienen, dargestellt. Die 3a zeigt ein geradliniges Abgasleitmittel 17, was aus einer Umlenkschale 19 und einer Vorderschale 11 bestehen kann, in dem ein Katalysatorelement 22 einen zickzackartigen Verlauf 24 einnimmt. Dieses Katalysatorelement 22 wird durch die eigenen Spitzen des zickzackartigen Verlaufes 24 im Abgasleitmittel 17 eingeklemmt.
  • In der 3b kommt das gleiche geradlinige Abgasleitmittel 17 aus 3a zum Einsatz. Nur das Katalysatorelement 22 weist keinen zickzackartigen Verlauf 24 sondern einen wellenartigen Verlauf 25 auf. Auch in diesem Ausführungsbeispiel wird das Katalysatorelement 22 durch die Erhöhungen und Vertiefungen im wellenartigen Verlauf 25 gehalten.
  • Die beiden zuletzt genannten Beispiele haben den Vorteil, dass von dem Abgasleitmittel 17 ein besonders niedriger Strömungswiderstand ausgeht und die Herstellung einfach ist.
  • Die 3c stellt ein mäanderartiges Abgasleitmittel 17 dar, welches wellenförmige Abschnitte 12, 20 aufweist. Innerhalb des mäanderartigen Abgasleitmittels 17 ist ein ebenes oder flaches Katalysatorelement 22 angeordnet. Diese Ausführungsform entspricht im wesentlichen dem Beispiel des Abgasleitmittels 17 aus 1 und 2.
  • Dagegen zeigt die 3d ein zickzackartiges Abgasleitmittel 17, welches keilförmige Abschnitte 13, 21 aufweist. Ansonsten kann auch das gleiche Katalysatorelement 22 aus 3c eingesetzt werden. Auch sind die keilförmigen Abschnitte 13, 21 parallel zueinander, vergleichbar zum Beispiel aus 3c, angeordnet, wodurch eine beliebige Querschnittsfläche – senkrecht zur Schnittkante des Katalysatorelements 22 – größenmäßig konstant ist. Durch die Kannten im Inneren des Abgasleitmittels 17 erhöht sich leider der Strömungswiderstand für das Abgas. Allerdings sorgen die keilförmigen Abschnitte 13, 21 für eine gute schalldämpfende Wirkung und bieten eine vergrößerte Oberfläche zum Kühlen der Abgase.
  • In der 3e ist ebenfalls ein zickzackartiges Abgasleitmittel 17 mit keilförmigen Abschnitten 13, 21 dargestellt. Jedoch sind die keilförmigen Abschnitten 13, 21 im Längsschnitt phasenverschoben, d. h. seitlich zueinander versetzt angeordnet. Wie deutlich aus den eingezeichneten Querschnitten 18 zuerkennen ist, variiert die Querschnittsflächen des Abgasleitmittels 17 im Verlauf der Längsachse (parallel zur Schnittkante des Katalysatorelements 22). Durch diese Maßnahme kann eine besonders schalldämpfende Wirkung erzeugt werden.
  • Die 3f zeigt weiter ein Abgasleitmittel 17 in Schnittdarstellung, wobei dieses aus einem Wellenprofil besteht und mäanderartig ausgestaltet ist. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel wird ein flaches Katalysatorelement 22 durch das Abgasleitmittel 17 ortsfest im Inneren gehalten. Jedoch weisen die Berge und Täler des wellenartigen Abgasleitmittels 17 unterschiedliche Radien R1 und R2 auf. Der wellenartige Verlauf kann z. B. durch die beiden Radien R1 und R2, die durch ihre entsprechenden Tangenten verbunden sind, gebildet sein. Durch diese Maßnahme lassen sich die Strömungseigenschaften des Abgasleitmittels 17 positiv beeinflussen. Außerdem kann somit die Berührungsfläche zwischen Katalysatorelement 22 und Abgasleitmittel 17 minimiert werden, damit möglichst die gesamte Fläche des Katalysatorelements 22 für eine Durchströmung der Abgase zur Verfügung steht. Oder anders ausgedrückt, die Katalysatoroberfläche ist leichter zugänglich für die Abgase. Zu diesem Zweck ist der kleinere Radius von den beiden Radien (hier Radius R2) in Richtung Katalysatorelement 22 gerichtet. Der größere Radius (hier Radius R1) ist dagegen auf den zum Katalysatorelement 22 abgewandten Seiten des Abgasleitmittels 17 angeordnet.
  • Eine besondere Anordnung von Katalysatorelement 22 im Abgasleitmittel 17 ist in 3g dargestellt (s. auch Anspruch 8). Bei dieser Variante wird das flache Katalysatorelement 22 nicht durch das wellenartige Profil des Abgasleitmittels 17 gehalten, sondern durch zusätzliche, nicht gezeigte Befestigungsmittel. In diesem konkreten Beispiel hat das Katalysatorelement 22 überhaupt keinen Kontakt zum Abgasleitmittel 17. Allerdings beschränkt sich diese Ausführungsvariante nicht darauf, so dass sehr wohl zumindest vereinzelt ein Kontakt zwischen den beiden Teilen bestehen kann. Die Befestigung des Katalysatorelements 22 kann z. B. durch die Verbördelung 16 der Gehäuseschalen 11, 14 erfolgen. Wie bereits erwähnt, werden damit Bypässe für den Abgasstrahl freigemacht die ein Abstimmen der Konvertierungsrate ermöglichen und größere Fertigungstoleranzen der Abgasanlage 100 erlauben. Durch diese Maßnahme lässt sich auch der Strömungswiderstand des Abgasleitmittels 17 auf ein Minimum reduzieren, da ein gewisser Teil des Abgases bewusst durch die Bypässe an dem Katalysatorelement 22 vorbei geführt wird. Der Verlauf des Abgasstrahls durch die Bypässe sind als parallele Pfeile 27 zum Katalysatorelement 22 abgebildet. Zusätzlich können wärmeabhängige Veränderungen, verursacht durch ständige Temperaturschwankungen, in der Form des Abgasleitmittels 17, des Katalysatorelements 22 oder des Gehäuses 10 eliminiert werden.
  • Die 4 offenbart eine Abgasanlage 100 die aus 4 Schalen aufgebaut ist, nämlich der Vorder- und Hinterschale 11, 14 sowie zwei Umlenkschalen 19, die das Abgasleitmittel 17 bilden. Die beiden Umlenkschalen 19 sind zwischen den beiden Außenschalen 11, 14 positioniert. Auch das Katalysatorelement 22 kann durch die beiden Außenschalen 11, 14 im Abgasleitmittel 17 gehalten werden. Zu diesem Zweck werden die inneren Teile 19, 22 mittels der Umbördelung 16 eingeklemmt. Weiter entsteht durch die mittige Positionie rung des Abgasleitmittels 17 in der Abgasanlage 100 eine zweite, obere Kammer (neben der Vorkammer 26), die als zusätzlicher schalldämpfender Raum bzw. Kammer 28 dienen kann. Entsprechend kann diese zusätzliche Kammer 28 Mittel zur weiteren Schalldämpfung durch Reflexion oder Absorption enthalten. Außerdem wird durch die Anordnung des mittigen Abgasleitmittels 17 eine „kalte" Vorderschale 11 ermöglicht. Somit kann die Verbrennungsgefahr für einen Benutzer der entsprechenden Maschine, an der die Abgasanlage 100 angebracht ist, bei einem unbeabsichtigten Kontakt deutlich reduziert werden. Anstelle des abgebildeten, mäanderartigen Abgasleitmittels 17 kann auch ein geradliniges oder zickzackartiges Abgasleitmittel 17 Anwendung finden. Ebenfalls ist es denkbar, das Katalysatorelement 22 nicht durch das Abgasleitmittel 17 sondern und / oder durch zusätzliche Befestigungsmittel ortsfest in der Abgasanlage 100 zu positionieren. Dabei können auch die zuvor beschriebenen Bypässe im Abgasleitmittel 17 vorgesehen sein.
  • Es sei noch erwähnt, dass die erfindungsgemäße Abgasanlage 100 sowohl als komplette Abgasanlage, als auch als eine ergänzende Anfangs-, Mittel- oder Endanlage für eine teilweise bestehende Abgasanlage verwendet werden. Ebenso können zwei oder mehrer flache bzw. ebene Katalysatorelemente 22 gleichzeitig verwendet werden. Des Weiteren können zusätzlich zwei oder mehrere Abgasleitmittel 17, die beispielsweise parallel zu einander angeordnet sind, in einer Abgasanlage 100 vorgesehen sein. Auch sind verschiedenste Kombinationen der Ausführungsbeispiele möglich, sofern sich diese technisch nicht ausschließen.
  • Abschließend ist zu erwähnen, dass die erfindungsgemäße Abgasanlage 100 auch andere technische Merkmale aufweisen kann, als die hier beschriebenen, die allerdings die gleiche Funktion innehaben.
  • 100
    Abgasanlage
    10
    Gehäuse
    11
    Vorderschale
    12
    Wellenförmige Abschnitte von 11
    13
    Keilförmige Abschnitte von 11
    14
    Hinterschale
    15a
    Öffnung für Abgasaustritt
    15b
    Öffnung für Abgaseintritt
    16
    Verbindungsstelle (Umbördelung)
    17
    Abgasleitmittel
    18
    Angedeuteter Querschnitt durch 17
    19
    Umlenkschale
    20
    Wellenförmige Abschnitte von 19
    21
    Keilförmige Abschnitte von 19
    22
    Katalysatorelement
    23
    Ebener Verlauf von 22
    24
    Zickzackartiger Verlauf von 22
    25
    Wellenartiger Verlauf von 22
    26
    Vorkammer
    27
    Pfeil für Abgasstrahl
    28
    Zusätzliche Kammer

Claims (19)

  1. Abgasanlage (100) für einen Verbrennungsmotor mit einem Gehäuse (10), in dem wenigstens eine Öffnung (15b) für einen Abgaseintritt und eine weitere Öffnung (15a) für einen Abgasaustritt vorgesehen ist, und mit einem Katalysatorelement (2225), welches zum Reinigen von Abgasen des Verbrennungsmotors derart im Gehäuse (10) der Abgasanlage (100) angeordnet ist, dass zumindest ein wesentlicher Teil der Abgase durch das Katalysatorelement (22) strömt, dadurch gekennzeichnet, dass die Abgase (27) durch ein Abgasleitmittel (17) das Katalysatorelement (22) wechselseitig durchströmen.
  2. Abgasanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Katalysatorelement (2225) eben bzw. weitgehend eben und flächig ausgebildet ist und dass Abschnitte des Katalysatorelements nacheinander wechselseitig vom Abgas durchströmbar ausgebildet sind, so dass die Abgase (27) durch das Abgasleitmittel (17) das Katalysatorelement (22) mehrfach wechselseitig durchströmen.
  3. Abgasanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Katalysatorelement (2225) selbsttragend aufgebaut ist.
  4. Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Katalysatorelement (2225) gitterartig ausgestaltet ist.
  5. Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Katalysatorelement (2225) lochblechartig ausgestaltet ist.
  6. Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Katalysatorelement (2225) ein beschichtetes Metallgitter enthält.
  7. Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Katalysatorelement (2225) ein beschichtetes Metalllochblech enthält.
  8. Abgasanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Katalysatorelement (2225) mit Befestigungsmitteln ortsfest im Abgasleitmittel (17) angeordnet ist, wobei die Befestigungsmittel innerhalb und / oder außerhalb des Abgasleitmittels (17) liegen.
  9. Abgasanlage nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Abgasleitmittel (17) leitungsartig ausgebildet ist, und das Katalysatorelement (2225) innerhalb des leitungsartigen Abschnitts ortsfest durch das Abgasleitmittel (17) selbst angeordnet ist.
  10. Abgasanlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das leitungsartige Abgasleitmittel (17) zumindest zweiteilig aufgebaut ist.
  11. Abgasanlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Außenschale (11, 14) des Gehäuses (10) einen Teil des leitungsartigen Abgasleitmittels (17) bildet.
  12. Abgasanlage nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil des leitungsartigen Abgasleitmittels (17) durch eine Umlenkschale (19) ausgebildet ist, wobei die Umlenkschale (19) durch die Außenschalen (11, 14) des Gehäuses (10) gehalten wird.
  13. Abgasanlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkschale (19) des Abgasleitmittels (17) mit einer Außenschalen (11, 14) des Gehäuses (10) einteilig aufgebaut ist.
  14. Abgasanlage nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenschalen (11, 14) des Gehäuses (10) sowie die Umlenkschale (19) des Abgasleitmittels (17) durch eine Umbördelung (16) fest miteinander verbunden sind.
  15. Abgasanlage nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das leitungsartige Abgasleitmittel (17) mäanderartig ausgebildet ist und wellenförmigen Abschnitte (12, 20) des Abgasleitmittels (17) das ebene Katalysatorelement (20, 23) ortsfest einklemmen.
  16. Abgasanlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die wellenförmigen Abschnitte (12, 20) des Abgasleitmittels (17) parallel zueinander verlaufen, so dass die Querschnittsfläche (18) des Abgasleitmittels (17) im wesentlichen konstant ist.
  17. Abgasanlage nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die wellenförmigen Abschnitte (12, 20) des Abgasleitmittels (17) phasenverschoben zueinander verlaufen, wodurch sich auch die Querschnittsfläche (18) des Abgasleitmittels (17) in Längsrichtung größenmäßig verändert.
  18. Abgasanlage nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das leitungsartige Abgasleitmittel (17) zickzackartig ausgebildet ist und keilförmige Abschnitte (13, 21) des Abgasleitmittels (17) ein ebenes Katalysatorelement (22, 23) ortsfest einklemmen.
  19. Abgasanlage nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das leitungsartige Abgasleitmittel (17) geradlinig mit einem konstanten Querschnitt (18) ausgebildet ist und ein wellenförmi ges oder zickzackartiges Katalysatorelement (22, 24, 25) ortsfest einklemmt.
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