DE202005006874U1 - Beschichtung als Kantenschutz - Google Patents
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Abstract
Kantenschutz
aus einem thermoplastischen Kunststoff für Metallrohre, Metallstäbe oder
Metallteile, dadurch gekennzeichnet, dass der Kantenschutz aus einer
unmittelbar auf das Metallrohr, den Metallstab oder das Metallteil
kalt aufgespritzten Beschichtung besteht, dass der thermoplastische
Kunststoff unmittelbar am Metallrohr, dem Metallstab oder dem Metallteil
anhaftet und dass die Beschichtung eine glatte Oberfläche bildet.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Stoß- und Kantenschutz für Metallrohre, Metallstäbe oder Metallteile, welche in einem Metallgestell, beispielsweise einem Lastengestell, Ladungsträger, Transportbehälter oder dgl. verwendet werden, um einen Stoßschutz für das zu transportierende Gut und zugleich einen Kanten- und Korrosionsschutz für die Metallteile zu bilden.
- Für den Transport von zum Beispiel Karosserieteilen, Fahrzeugteilen oder Zubehör in der Automobilindustrie werden die einzelnen Teile in Metallgestellen gestapelt. Dabei hat sich herausgestellt, dass die zu transportierenden Teile an den Rohren der Gestelle scheuern und dadurch Schäden an ihrer Oberfläche und an den Kanten erleiden. Vorrichtungen zum Schutz des Transportgutes sind in verschiedenen Ausführungen bekannt.
- Insbesondere sind Kunststoffleisten bekannt, die auf die Vierkantrohre genietet werden und so Stöße zwischen Transportgestell und Transportgut dämpfen. Bei dieser Lösung ist nachteilig, dass die Kunststoffstäbe aufwendig auf das Metallgestell genietet werden müssen. Dazu bedarf es eines hohen Aufwandes an Arbeitszeit und Personal, da die Löcher zur Befestigung für die Nieten vorgebohrt und einzelne Nieten gesetzt werden müssen. Verschleißt die Leiste durch den Gebrauch, so ist sie nur mit einem ebenso hohen Aufwand entfernbar und hinterlässt an dem Rohr einen dauerhaften Schaden. Dies auch dadurch, dass durch die nun offen liegende Bohrung der Korrosionsschutz auf dem Metallkörper beschädigt ist und das Gestell zunächst aufwendig zu zerlegen ist, damit man an die Schutzleisten herankommt.
- Aus DE OS 29 21 000 sind Abdeckleisten bekannt, die ein kanalförmiges Basisteil an drei Seiten umschließen und somit verhindern, dass, aufgrund der Befestigung des Basisteils auf einer Fläche, diese vor Scheuern geschützt wird. Jedoch muss zunächst das Basisteil stets auf der zu schützenden Fläche befestigt werden. Auch sind aus DE OS 28 25 726 Abdeckleisten bekannt, die Metallkanten U-förmig umschließen und durch vorstehende Lippen auf der Innenseite an der Metallleiste befestigt werden. Diese Vorrichtungen sind jedoch nicht geeignet, Metallrohre ganzseitig zu umschließen und so einen Stoß- und Scheuerschutz an allen Seiten des Rohres zu gewährleisten. Auch hier ist kein Schutz in Ecken und Winkeln möglich.
- Weiterhin sind nach dem Stand der Technik verschiedene Ummantelungen von Rohren bekannt, die auf das Rohr gewickelt und fest mittels eines Klebstoffes mit diesem verbunden werden. Dadurch wird zwar ebenfalls ein Schutz des Rohres und damit auch mittelbar des Transportgutes erreicht, nach Verbrauch der Schutzschicht wäre diese jedoch, da sie vom Hersteller der Rohre aufgebracht wurde, am Gestell selbst nicht mehr erneuerbar und nur mit einem unwirtschaftlichen Aufwand vom Rohr zu entfernen. Dabei ist aus
DE 36 39 417 ein Patent bekannt, in welchem ein Verfahren zum Ummanteln von Gegenständen aus Stahl mit Kunststoff beschrieben ist. Das Verfahren hat jedoch den Nachteil, dass die Oberfläche des Rohres vorbehandelt werden muss und verschiedene Schichten in einem aufwendigen Verfahrensablauf aufgetragen werden müssen. - Weiterhin sind eine Vielzahl von Erfindungen bekannt, nach denen Kunststoffschichten auf Metallrohre aufgetragen werden. Diese haben aber meist den gemeinsamen Nachteil, dass die Rohre bei dem Herstellungsverfahren erhitzt und dann wieder abgekühlt werden müssen und zwischen Metallrohr und Kunststoffhülle immer noch ein zusätzlicher Kleber aufgebracht werden muss, damit der Kunststoff auf dem Metall dauerhaft anhaften kann.
- Ausgehend vom Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, einen Stoß- und Kantenschutz für Metallrohre, Metallstäbe und Metallteile der eingangs genannten Art und Verwendung anzugeben, welcher in einem einfachen und schnellen Arbeitsprozess herstellbar ist und dabei auf allen Seiten und an unzugänglichen Stellen der Metallrohre, Metallstäbe und Metallteile einen dauerhaften und zuverlässigen Schutz sowohl für das Transportgut als auch für die Gestelle selbst bildet.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass die Metallrohre, Metallstäbe und Metallteile mit einem aufgesprühten Kunststoffüberzug überzogen sind, welcher unmittelbar an den Metallrohren, Metallstäbe und Metallteilen anhaftet. Durch einen geeigneten Sprühvorgang kann erreicht werden, dass der Kunststoff eine homogene Schicht mit einer glatten Oberfläche bildet und dass diese Schicht eine ausreichende Stärke und Festigkeit erreicht, so dass ein Stoß- und Kantenschutz der geforderten Art vorhanden ist.
- Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Ummantelung besteht darin, dass ein Stoß- und Kantenschutz an solchen Stellen vorhanden ist, an denen andere Schutzvorrichtungen bisher nicht oder nur mit einem erheblichen zeitlichen und technischen Aufwand montiert werden konnten. Zudem ist es möglich, diesen Schutz auch nach der Endmontage des Lastengestells aufzubringen. Da die Beschichtung auf allen Seiten des Rohres schnell und einfach aufgebracht werden kann, bietet die Beschichtung so einen ausreichenden Schutz nicht nur beim Transport des Gutes, sondern auch beim Be- und Entladen des Transportgestells. Die Beschichtung kann flexibel auf die unterschiedlich geformten Metallteile aufgebracht werden und bedarf keines hohen Abstimmungsprozesses oder Sonderanfertigungen. Dadurch ergibt sich insgesamt ein hohes Potential an eingesparter Arbeitszeit. Eine weitere Kostenreduzierung ergibt sich dadurch, dass der Werkstoff für die Beschichtung gezielt und sparsam eingesetzt werden kann. Der Werkstoff aus welchem die Schutzschicht besteht, bildet nach dem Sprühvorgang eine glatte Oberfläche. Sollte die Ummantelung durch die dauerhafte Beanspruchung beschädigt werden, so muss nicht die ganze Schicht aufwendig vom Lastengestell gelöst, sondern kann einfach erneut übersprüht werden. Dadurch bekommt das Lastengestell ein sauberes und neuwertiges Aussehen, wobei die Schutzwirkung für das zu transportierende Gut und die Metallteile des Lastengestells dann wieder einwandfrei hergestellt ist. Desgleichen können bereits in Gebrauch befindliche Lastengestelle mit dem Kantenschutz nachgerüstet werden, ohne dass Eingriffe in die Substanz des Gestells vorgenommen werden oder das Gestell aufwendig demontiert werden muss.
- Vorteilhaft ist der Kantenschutz unter Verwendung des Werkstoffes nach den Merkmalen des Anspruches 2 hergestellt. Der Werkstoff bildet nach seiner Aushärtung eine ausreichend abriebfeste und glatte Oberfläche. Dabei ist der Trocknungs- und Härtungsvorgang auf wenige Stunden beschränkt. Vorteilhafterweise wird die Schutzschicht mittels einer Sprühpistole hergestellt, mit welcher die Auftragbreite und die Menge des aufzutragenden Werkstoffs exakt bestimmt werden können. Vorteilhaft ist auch, dass der verwendete Werkstoff einfärbbar ist und so auf die Kundenwünsche farblich abgestimmt werden kann.
- Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 3, wobei diese Eigenschaft des verwendeten Werkstoffes für die Beschichtung ein idealer Ausgleich zwischen den Vorgaben hohe gewünschte Dämpfung und genügender Abriebhärte sowie Festigkeit gefunden ist.
- Vorteilhaft weist der Kantenschutz nach den Merkmalen des Anspruchs 4 eine Stärke von 2 – 5 mm auf. Dadurch wird bei einem minimalen Herstellungsaufwand eine ausreichende Schutzschicht gebildet.
- Ein weiterer Vorteil des Kantenschutzes zeigt sich nach den Merkmalen des Anspruchs 5, nachdem der verwendete Werkstoff nicht nur auf Metall, sondern auch auf Nichtmetallen haftet. Dadurch können auch andere in einem Lastengestell verwendete Teile, wie zum Beispiel Kunststoffteile aus einem harten Kunststoff, welcher die gleiche Stoß- und Kantenproblematik wie ein Metallteil aufweist, bei Bedarf mit dem erfindungsgemäßen Kantenschutz überzogen werden.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Beschreibung eines Ausführungsbeispieles und unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Es zeigt:
-
1 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Kantenschutzes an einem Metallrohr, -
2 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Kantenschutzes an einem Metallstab, und -
3 eine Darstellung, wie der Kantenschutz auf eine Eckverbindung aufgetragen wurde. -
1 zeigt in einer Perspektivansicht ein Vierkantmetallrohr (1 ) welches mit der Beschichtung (2 ) besprüht worden ist. Dabei ist die Schicht (21 ) an den Seiten (22 ) aufgeschnitten. Der Werkstoff bildet eine glatte Oberfläche (23 ). -
2 zeigt in einer Perspektivansicht, wie die Beschichtung (2 ) auf einen gewinkelten Metallstab (3 ) aufgebracht worden ist. Auch hier ist die Beschichtung (2 ) an ihren Seiten (22 ) für eine bessere Darstellung aufgeschnitten. -
3 zeigt in einer Perspektivansicht eine Eckverbindung von drei Vierkantmetallrohren (4 ), wie sie typischerweise in einem Lastengestell vorkommt. Dabei deckt die Beschichtung (2 ) die Kanten (41 ) und die Auflageflächen (42 ) der Vierkantmetallrohre (4 ) vollständig ab. Auch hier ist die Beschichtung (2 ) zu Darstellungszwecken aufgeschnitten dargestellt.
Claims (5)
- Kantenschutz aus einem thermoplastischen Kunststoff für Metallrohre, Metallstäbe oder Metallteile, dadurch gekennzeichnet, dass der Kantenschutz aus einer unmittelbar auf das Metallrohr, den Metallstab oder das Metallteil kalt aufgespritzten Beschichtung besteht, dass der thermoplastische Kunststoff unmittelbar am Metallrohr, dem Metallstab oder dem Metallteil anhaftet und dass die Beschichtung eine glatte Oberfläche bildet.
- Kantenschutz nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung aus dem Werkstoff Polyurethan besteht und dass dieser einfärbbar ist.
- Kantenschutz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung aus einem Material mit der Shorehärte von 45° (Shore A) besteht.
- Kantenschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung eine Stärke von 2 – 5 mm hat.
- Kantenschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beschichteten Rohre, Stäbe und Teile nicht aus einem Metall bestehen.
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