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DE202005006850U1 - Wandaufbau für einen Gebäudeinnenraum mit einem elektrisch betreibbaren Flächenheizelement - Google Patents

Wandaufbau für einen Gebäudeinnenraum mit einem elektrisch betreibbaren Flächenheizelement Download PDF

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DE202005006850U1
DE202005006850U1 DE200520006850 DE202005006850U DE202005006850U1 DE 202005006850 U1 DE202005006850 U1 DE 202005006850U1 DE 200520006850 DE200520006850 DE 200520006850 DE 202005006850 U DE202005006850 U DE 202005006850U DE 202005006850 U1 DE202005006850 U1 DE 202005006850U1
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Abstract

Wandaufbau für einen Gebäudeinnenraum mit elektrisch betreibbaren Flächenheizelementen,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Wandaufbau wenigstens einer Seitenwand (10) und/oder einer Deckenwand des Gebäudeinnenraums aus einer Tragstruktur (13) besteht, auf der zumindest in einem Teilbereich wenigstens ein handhabbares Verlegemodul (1a, 1b) als Wandabdeckelement angebraucht und verbunden ist,
dass das Verlegemodul (1a, 1b) aus zumindest einem elektrisch betreibbaren Flächenheizelement (4, 5) und aus einem Basisflächenteil (28) besteht, auf dem das zumindest eine Flächenheizelement (4, 5) angebracht ist,
dass das zumindest eine Flächenheizelement (4, 5) mit elektrischen Anschlussleitungen (6, 7) verbunden ist, die ebenfalls als Bestandteil des Verlegemoduls (1a, 1b) auf dem Basisflächenbauteil (28) angebracht sind, und
dass das Basisflächenteil (28) mit wenigstens einem Seitenrand (8a) in einem Raumeckbereich (18) als Übergang von einer Seitenwand (10) zu einer Bodenwand (19) oder zu einer Deckenwand oder zu einer anderen Seitenwand verlegt ist, die Anschlussleitungen (6, 7) auf dem Basisflächenteil zu...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Wandaufbau für einen Gebäudeinnenraum mit elektrisch betreibbaren Heizelementen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine bekannte Heizungsanordnung ( EP 1 135 970 B1 ) besteht aus Heizelementen als Flächenelemente mit zwei beabstandeten elektrischen Leitern und einer dazwischen liegenden Beschichtung aus einem Beschichtungsmaterial, das eine elektromagnetische Strahlung im Infrarotbereich speziell im nichtsichtbaren Infrarotbereich abstrahlt. Das hier verwendete Beschichtungsmaterial enthält insbesondere bestimmte Stoffmengenanteile von Grafit und eines Isoliermittels, insbesondere einen isolierenden Ruß, sowie weitere Bestandteile. Die elektrischen Leiter zu den Heizelementen sind mit einem Steuergerät verbunden, welches insbesondere die Energie für eine Anregung der Beschichtung für die elektromagnetische Abstrahlung liefert.
  • Die strahlungsaktive Beschichtung ist auf einem Basisflächenteil aus einem elektrisch nichtleitenden Material angebracht, welches plattenförmig stabil oder rollbar in der Art einer Tapete ausgeführt sein kann.
  • Die elektrische Verbindung zwischen den Flächenheizelementen und mit dem Steuergerät und einem Netzanschluss ist hier mit angeschlossenen Kabeln durchgeführt, die auf der Wandfläche verlaufen und über Verteilerdosen miteinander verbunden sind. Eine solche Verkabelung ist für jeden Anwendungsfall individuell zu konzipieren und aufwendig in der Herstellung. Zur Herstellung eines optisch ansprechenden Eindrucks sind die Flächenheizelemente bzw. eine ganze Wand mit einer Sichtabdeckung abzudecken. Eine solche Sichtabdeckung kann beispielsweise als Tapete, Holzverkleidung, Plattenverkleidung etc. ausgeführt sein. Mit einer solchen Sichtabdeckung werden zwangsläufig die in der Wandfläche enthaltenen elektrischen Anschlüsse zwischen den Flächenheizelementen und den Verbindungskabeln zum Steuergerät bzw. zu einer Verteilerdose mit abgedeckt, so dass diese Anschlüsse für eventuelle Reparaturzwecke bei Kontaktschwierigkeiten nicht mehr zugänglich sind. Für eine glattflächige ebene Außenseite einer Wand sind zudem die Kabel in Wandschlitzen oder darin geführten Rohren in aufwendiger Weise zu führen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, demgegenüber einen Wandaufbau für einen Gebäudeinnenraum mit elektrisch betreibbaren Flächenheizelementen vorzuschlagen, bei dem der Aufwand für den elektrischen Anschluss bei verbesserter Zugänglichkeit reduziert ist.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Gemäß Anspruch 1 besteht der Wandaufbau wenigstens einer Seitenwand und/oder einer Deckenwand des Gebäudeinnenraums aus einer Tragstruktur, auf der zumindest in einem Teilbereich wenigstens ein handhabbares Verlegemodul als Wandabdeckelement angebracht und verbunden ist. Ein solches Verlegemodul besteht aus mindestens einem elektrisch betreibbaren Flächenheizelement und aus einem Basisflächenteil, auf dem das zumindest eine Flächenheizelement vorzugsweise als Beschichtung angebracht ist.
  • Das zumindest eine Flächenheizelement ist mit elektrischen Anschlussleitungen verbunden, die ebenfalls als Bestandteil des Verlegemoduls auf dem Basisflächenteil angebracht sind. Das Basisflächenteil ist mit wenigstens einem Seitenrand in einem Raumeckbereich als Übergang von einer Seitenwand zu einer Bodenwand oder zu einer Deckenwand oder zu einer Seitenwand verlegt. Die Anschlussleitungen auf dem Basisflächenteil sind zu diesem Seitenrand geführt und verlaufen von dort entlang des Raumeckbereiches zu einem Steuergerät für die Energieversorgung und Steuerung eines oder mehrerer Flächenheizelemente.
  • Vorteilhaft sind somit hier die Anschlussleitungen von vorne herein, so weit sie im Wandflächenbereich verlaufen auf dem Basisflächenteil bzw. auf dem Verlegemodul bei dessen Herstellung angebracht. Eine individuelle Verkabelung mit Anschlussleitungen im Wandflächenbereich entfällt bei der Herstellung des Wandaufbaus und die weitere Leitungsführung erfolgt in einem Raumeckbereich. Die Verlegemodule können einfach mit einer Sichtabdeckung, beispielsweise einer Tapete abgedeckt werden. Vorzugsweise werden dazu nach Anspruch 2 die auf dem Basisflächenteil angebrachten Anschlussleitungen als flache Leitungsstreifen ausgeführt, die im Seitenrandbereich des Basisflächenteils und damit im Raumeckbereich enden. Dort können dann einfach über Steckverbindungen, Klemmverbindungen oder Lötverbindungen Anschlusskabel zur Verbindung mit dem Steuergerät angeschlossen und weitergeführt werden, wobei diese Anschlüsse ggf. für spätere Überprüfungen einfach zugänglich gehalten werden können.
  • Für eine schnelle und ggf. lösbare Sichtabdeckung soll der Raumeckbereich und damit die dort verlaufenden Anschlusskabel nach Anspruch 3 mit einer Eckabdeckleiste abgedeckt werden. Solche Eckabdeckleisten sind in verschiedenen, optisch ansprechenden Ausführungen im Handel erhältlich.
  • Die aktive Strahlungsheizungsbeschichtung kann nach Anspruch 4 dünnwandig ausgeführt werden und soll für eine besonders effektive Abstrahlung im verlegten Zustand des Verlegemoduls zur Rauminnenseite hin weisen. Durch die dünnwandige Beschichtung ist eine solche flächenintegrierte Anordnung zur Rauminnenseite ohne merkliche Erhöhungen in der Wandfläche möglich.
  • In einer bevorzugten konkreten Ausführungsform nach Anspruch 5 verlaufen über Randbereiche der Strahlungsheizungsbeschichtung und mit dieser elektrisch verbunden jeweils gegenüberliegende flache Leitungsstreifen als Anschlussleitungen, vorzugsweise Kupferstreifen, die auf dem Basisflächenteil und mit diesem verbunden jeweils bis zu einem Seitenrand entsprechend einem im verlegten Zustand angrenzenden Raumeckbereich geführt sind.
  • Je nach den mechanischen und elektrischen Erfordernissen kann nach Anspruch 6 ein Flächenheizelement, insbesondere eine Strahlungsheizungsbeschichtung an seiner zum Basisflächenteil weisenden Unterseite und/oder seiner nach außen weisenden Oberseite wenigstens eine schutzfolie- und/oder elektrisch isolierende Isolierfolie auch zur Abdeckung von Leitungsstreifen aufweisen.
  • Das Basisflächenteil kann in einer ersten Alternative nach Anspruch 7 aus einem flexiblen Material vorzugsweise aus einer Kunststofffolie oder Papiermaterial bestehen. Bei dieser Ausführungsform kann damit ein Verlegemodul in Rollenform angeliefert werden, wobei ggf. mehrere Vorlegemodule zusammenhängend in einer Rolle hergestellt und geliefert werden können. Ein so angeliefertes Rollmaterial kann dann ggf. vor Ort vor der Verlegung in die geeigneten Längen vereinzelt und für eine Verlegung auf eine Wandtragstruktur aufgebracht werden. Für eine Verbindung mit der Wandtragstruktur eignet sich dabei insbesondere eine Verklebung.
  • In einer weiteren besonders bevorzugten, alternativen Ausführungsform nach Anspruch 8 ist das Basisflächenteil eine Bauplatte und damit das Verlegemodul als Plattenmodul ausgebildet, wobei die Wandtragstruktur mit mehreren an Plattenrändern aneinandergereihten und zur Rauminnenseite weisenden Bauplatten verkleidet wird. Dazu können Bauplatten mit Flächenheizelementen und Bauplatten ohne Flächenheizelemente je nach den heiztechnischen Erfordernissen und einer geplanten Raumeinrichtung zu einer Tragstrukturverkleidung kombiniert werden.
  • Konkret sollen dazu nach Anspruch 9 die Bauplatten als Rechteckplatten ausgeführt sein mit einer Längserstreckung etwa in einer Griffhöhe einer Person (circa zwei Meter), so dass eine solche Bauplatte insbesondere bei einer stehenden Verlegung an einer Seitenwand bequem handhabbar ist. Mehrere Bauplatten sind mit ihren Längsseiten aneinandergrenzend und mit Schmalseiten in Raumeckbereichen endend verlegt. Auf diese Weise kann sowohl eine Verlegung an Seitenwänden als auch an einer Deckenwand erfolgen. Etwa in einem mittleren Längsbereich auf der Bauplatte sind wenigstens ein Feld, bevorzugt mehrere nebeneinander liegende Felder, mit jeweils einzelnen untereinander beabstandeten rechteckigen Flächenheizelementen angeordnet. Zu beiden Seiten jedes Feldes sind flache Leitungsstreifen, vorzugsweise Kupferstreifen, mit elektrischem Kontakt über die Seitenränder der Flächenheizelemente in Längsrichtung bis zu einer Plattenschmalseite, vorzugsweise über die gesamte Plattenlänge bis zu beiden Plattenschmalseiten, geführt. Wenn die Leitungsstreifen bis zu beiden Plattenschmalseiten geführt sind, kann die Bauplatte mit einer der Plattenschmalseiten in den Raumeckbereich verlegt werden, da an beiden Plattenschmalseiten elektrische Anschlussmöglichkeiten bestehen.
  • Grundsätzlich sind für eine Tragstrukturverkleidung in Verbindung mit Flächenheizelementen Bauplatten als Basisflächenteile aus unterschiedlichen, und an sich bekannten Materialien einsetzbar. Gemäß Anspruch 10 sind als Bauplatten in der vorstehenden Verwendung besonders Gipskartonplatten geeignet, die zusammen mit einer eingeführten Verlegetechnik für einen schnellen und kostengünstigen Innenausbau bekannt sind.
  • Als Tragstruktur für Bauplatten, insbesondere für Gipskartonplatten eignen sich nach Anspruch 11 Mauerwerke oder Gerüstgestelle oder Betonwände, wobei für eine Verbindung bekannte geeignete Verbindungstechniken wie Kleben, insbesondere mittels Klebemörtel, Schrauben oder Nieten verwendbar sind.
  • Eine wesentliche Verbesserung der Heizwirkung wird erzielt wenn gemäß Anspruch 12 auf der Tragstruktur unter den Verlegemodulen, insbesondere unter den Verlegemodulen mit einem Flächenheizelement, Wärmedämmmaterial und/oder Wärmespeichermaterial für eine Wärmespeicherung angebracht sind. Ein solches Material kann dabei als Schicht oder in die Tragstruktur integriert angebracht sein.
  • Nach Anspruch 13 soll als Flächenheizelement ein infrarotstrahlendes Strahlungsheizelement, vorzugsweise als Beschichtung eingesetzt werden, das mit einer Niedervoltspannung unter 50V betreibbar ist. Damit können keine personenkritischen, elektrischen Spannungen auftreten, wodurch die Installation und der Betrieb einer solchen Heizung sicher und einfach ist.
  • Die elektrisch betriebenen Flächenheizelemente sowie die elektrischen Anschlussleitungen sind auf dem Basisflächenbauteil elektrisch isoliert angebracht. Dazu ist entweder das Basisflächenbauteil selbst aus elektrisch isolierendem Material hergestellt, beispielsweise als Gipskartonplatte und/oder zwischen dem Basisflächenbauteil und den Flächenheizelementen sowie den Anschlussleitungen liegt eine elektrisch isolierende Folie. Damit werden elektrische Kurzschlüsse, die zum Ausfall des Heizsystems führen, und elektrische Kriechströme, die den Wirkungsgrad reduzieren können, verhindert. Bei der Verlegung der Verlegemodule, insbesondere der Plattenmodule werden diese regelmäßig mit elektrisch leitenden Schrauben oder Nägeln an der Wandtragstruktur befestigt. Dabei ist eine Befestigung durch die Flächenheizelemente und/oder die Anschlussleitungen hindurch zu vermeiden, da sonst die vorstehenden Probleme mit elektrischen Kurzschlüssen und Kriechströmen bezüglich der Wandtragstruktur auftreten können. Besonders kritisch sind diese Probleme, wenn die Verlegemodule auf metallischen Wandstrukturelementen angebracht werden. Damit solche Probleme nicht auftreten, wird mit Anspruch 14 vorgeschlagen, das flächige Verlegemodul, insbesondere als Plattenmodul mit dem Basisflächenteil und darauf in einem vorgegebenen Flächenmuster angebrachten Flächenheizelementen und Leitungsstreifen, zumindest über dem Flächenmuster mit einer Kaschiertolie und/oder Papierbahn zu überziehen. Darauf wird das Flächenmuster als Warnmuster ausgebildet, so dass ein Monteur das dahinterliegende Flächenmuster aus den Flächenheizelementen und den Leitungsstreifen abgebildet erkennt. Zudem wird ein Warnhinweis angebracht, dass im Bereich dieses Flächenmusters nicht genagelt und/oder nicht geschraubt werden darf. Falls Ausnehmungen im Flächenheizelement erforderlich sind, können diese durch besondere Maßnahmen in Verbindung mit Randisolierungen der Ausnehmungen durchgeführt werden.
  • Zweckmäßig werden nach Anspruch 15 eine Kaschiertolie und/oder eine Papierbahn über die gesamte Sichtfläche angebracht und das Flächenmuster darauf in einem Druckverfahren zusammen mit Warnhinweisen aufgebracht.
  • Zur Ausbildung einer Heizungsregelung soll das Steuergerät mit einem Raumluft-Temperatursensor und/oder einem in den Wandaufbau integrierten Wand-Temperatursensor verbunden werden. Über die Erfassung der Raumlufttemperatur kann eine übliche Heizungsregelung über einen Soll-Istwert-Vergleich durchgeführt werden. Alternativ oder gleichzeitig kann in die Regelung auch die aktuelle Wandtemperatur mit einbezogen werden. Insbesondere kann die Wandtemperatur auf einen vorgegebenen Maximalwert überwacht werden, wobei die zugeordneten Heizelemente ggf. vor Erreichen des Maximalwerts abgeregelt werden.
  • Mit den Ansprüchen 17 bis 21 werden Plattenmodule beansprucht, wie sie in Verbindung mit dem vorstehenden Wandaufbau eingesetzt sind.
  • Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 ein Verlegemodul mit Flächenheizelementen in der Art einer Gipskartonplatte in einer Vorderansicht,
  • 2 das Verlegemodul nach 1 in einer Seitenansicht,
  • 3 eine Seitenwand eines Gebäudeinnenraums mit teilweise verlegten Gipskartonplatten mit und ohne Heizelemente sowie der Führung der elektrischen Leitungen,
  • 4 einen Querschnitt durch zwei aneinandergrenzende Platten,
  • 5 einen vergrößerten Ausschnitt aus 4 im Seitenbereich einer Strahlungsheizungsbeschichtung mit einer Anschlussleitung als Kupferstreifen,
  • 6 ein Verlegemodul aus einem flexiblen Material mit Flächenheizelementen in einer Vorderansicht in einem ausgerollten Zustand,
  • 7 das Verlegemodul nach 6 in einer Seitenansicht im zusammengerollten Zustand,
  • 8 einen schematischen Schichtaufbau eines Plattenmoduls mit einer Sichtfolie mit aufgedruckten Warnhinweisen in einer Explosionsdarstellung, und
  • 9 ein verlegtes Plattenmodul nach 8.
  • In 1 ist eine Bauplatte 1 als Verlegemodul in der Art einer Gipskartonplatte dargestellt mit einer Längserstreckung von circa zwei Metern entsprechend etwa einer Griffhöhe einer Person. Im mittleren Längsbereich der Bauplatte 1 sind nebeneinander zwei Felder 2, 3 mit jeweils vier übereinanderliegenden rechteckigen und in Längsrichtung beabstandeten Flächenheizelementen 4a, 4b, 4c, 4d und 5a, 5b, 5c, 5d angeordnet.
  • Diese Flächenheizelemente 4, 5 weisen eine dünnwandige Beschichtung als aktive Strahlungsheizungsbeschichtung zur Aussendung einer Infrarotstrahlung auf. Zu beiden Seiten jedes der Felder 2, 3 verlaufen flache Leitungsstreifen als jeweils zugeordnete Kupferstreifen 6a, 6b und 7a, 7b in Längsrichtung über die gesamte Plattenlänge bis zu beiden Plattenschmalseiten 8a, 8b. Über der gesamten Plattenfläche und damit über den Flächenheizelementen 4, 5 und den Leitungsstreifen 6, 7 ist eine Schutz- und Isolierfolie 9 angebracht, die in 1 nur teilweise gezeigt ist.
  • Aus der Seitenansicht der Bauplatte 1 in 2 ist ersichtlich, dass es sich um eine dünne Platte handelt, wobei die Leitungsstreifen 6, 7 an den Plattenschmalseiten 8a, 8b für einen weiteren einfachen Anschluss von Kabeln überstehen können.
  • Die Flächenheizelemente 4, 5 mit ihren Strahlungsheizungsbeschichtungen, die Leitungsstreifen 6, 7 und die Schutz- und Isolierfolie 9 sind durch Beschichten und Verkleben fest mit der Gipskartonplatte im Anlieferzustand an eine Baustelle bereits verbunden, so dass es sich um ein vorgefertigtes Verlegemodul handelt.
  • In 3 ist eine Seitenwand 10 eines Gebäudeinnenraums dargestellt mit zwei Verlegemodulen 1a, 1b entsprechend dem Aufbau nach 1 in Kombination mit Gipskartonplatten 11a, 11b und 12a, 12b, 12c, die keine Flächenheizelemente tragen.
  • Auf der linken Seite der Seitenwand 10 ist der Aufbau einer Wandtragstruktur 13 dargestellt mit einem Gerüst aus Bodenschienen 14 und Profilstehern 15 zwischen denen Dämmblöcke aus Wärmedammmaterial eingesetzt und gehalten sind.
  • Der Flächenbereich wird von vorne mit Verlegemodulen 1 und Gipskartonplatten 11, 12 abgedeckt. Die Platten werden vorzugsweise mit den Profilstehern verschraubt.
  • Der rechte Bereich der Seitenwand 10 ist bereits fertig mit Gipskartonplatten montiert und verkleidet. Dabei ist in einem ersten rechten Feld eine obere längere Gipskartonplatte 11d mit einer unteren kürzeren Gipsplatte 12b kombiniert. In einem nach links anschließenden Feld ist ein Verlegemodul 1b mit Flächenheizelementen im unteren Bereich verlegt und ein darüber liegender Bereich mit einer kürzeren Gipskartonplatte 12c ergänzt. Daran schließt sich zur linken Seite ein Feld mit Gipskartonplatten 11a, 12a entsprechend dem ersten Feld an. In einem weiteren Feld zur linken Seite ist bereits ein weiteres Verlegemodul 1a montiert, wobei der darüber liegende Bereich wieder mit einer kürzeren Gipskartonplatte abzudecken ist.
  • Die Leitungsstreifen 6a, 6b, 7a, 7b; 6a', 6b', 7a', 7b' sind bis zur unteren Schmalseite der Verlegemodule 1a, 1b geführt und stehen darüber noch etwas vor. An schematisch dargestellten Anschlussstellen 17 sind im Raumeckbereich 18 (Übergang von der Seitenwand 10 zur Bodenwand 19) jeweils die Leitungsstreifen 6a, 7a, 6a' und 7a' sowie die Leitungsstreifen 6b, 7b und 6b', 7b' über Kabel 23, 24 miteinander verbunden, wobei die Kabel 23, 24 entlang dem Raumeckbereich 18 zu einer Verteilerdose 20 geführt sind. Von dort verläuft (ggf. unter den Platten) eine Leitung 21 zu einem Steuergerät 22.
  • Damit liegen die Anschlussstellen 17 und die Kabel 23, 24 zusammen mit der Verteilerdose 20 im Raumeckbereich 18 und können dort einfach, optisch günstig und wieder zugänglich mit einer (schematisch strichliert dargestellten) Eckabdeckleiste 25 abgedeckt werden.
  • In 4 ist in einer vergrößerten Darstellung ein Schnitt entlang der Linie B-B aus 3 dargestellt, wo die Gipskartonplatte 11a und das Verlegemodul 1a mit ihren Längsrändern aneinandergrenzen und im Bereich A auf den Verlegemodul 1a der Kreuzungsbereich zwischen der Strahlungsheizungsbeschichtung 30 und einem Kupferstreifen liegt. Dieser Bereich ist in 5 noch weiter vergrößert dargestellt:
  • Aus 4 ist ersichtlich, dass am Stoß 26 zwischen den Platten 11a, 1a dieser mit Spachtelmasse 27 ausgefüllt und nach außen eben abgezogen ist. Auch die leichte Erhebung im Bereich A kann mit Spachtelmasse 27 zu einer ebenen Außenfläche ausgeglichen werden. Der Aufbau im Bereich A besteht konkret über dem Gipskartonbereich 28 aus einer inneren Schutzschicht 29a und einer äußeren Schutzschicht 29b. Auf der inneren Schutzschicht 29a ist die aktive Strahlungsheizungsbeschichtung 30 aufgebracht, über deren Seitenbereich der Kupferstreifen 7b verläuft, der zusammen mit der Strahlungsheizungsbeschichtung 30 von der äußeren Schutzschicht 29b abgedeckt ist.
  • Auf die äußere Schutzschicht 29b folgt eine weitere Deckschicht 31 der ebenfalls eine Schutz und Isolierfunktion sowie eine Trägerfunktion für eine Spachtelmasse 27 zukommen kann. Mit der Spachtelmasse 27 wird die Außenseite glatt und eben abgezogen, so dass darauf einfach eine Sichtabdeckung 32 z. B. durch Tapeten oder Fließen angebracht werden kann.
  • Alternativ zu den vorstehend beschriebenen Bauplattenausführungen in den 1 bis 5 kann ein Verlegemodul 1c mit grundsätzlich entsprechender Ausführung auch mit einem Basisflächenteil 33 aus flexiblem Material hergestellt sein, das beispielsweise in Rollenform angeliefert werden kann, wie dies in 6 und 7 gezeigt ist.
  • In 8 ist in einer Explosionsdarstellung der Schichtaufbau einer weiteren Ausführungsform eines Verlegemoduls 1d als Plattenmodul dargestellt. Das Basisflächenteil ist eine Gipskartonplatte 11, worauf das Heizsystem mit Flächenheizelementen 4 und flachen Leitungsstreifen 6 und 7 entsprechend den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen angebracht ist. Die Flächenheizelemente 4 und die Leitungsstreifen 6, 7 stellen somit auch hier ein leiterförmiges Flächenmuster dar. Darauf ist über die gesamte Sichtfläche des Plattenmoduls eine Kaschierfolie 34 als Kunststofffolie oder Papierbahn angebracht, auf der das darunter liegende Flächenmuster aus den Flächenheizelementen 4 und dem Leitungsstreifen 6, 7 identisch nachgebildet aufgedruckt ist. Zudem wird in jedem Flächenmusterbereich durch den Aufdruck „Attention! Do not screw/nail in this area" davor gewarnt, innerhalb des dargestellten Flächenmusters bei der Montage Nägel oder Schrauben anzubringen. Dieser Aufdruck kann auch in anderer Sprache oder mehrsprachig erfolgen.
  • In 9 ist ein verlegtes Plattenmodul 1d dargestellt, das auf einem Gerüst mit vertikalen Stehern, beispielsweise aus Profilstehern 15 entsprechend 3, befestigt ist. Die Befestigung wurde hier mit Schrauben an zwei randseitigen Schraubenreihen 35a, 35b auf randseitigen Profilstehern 15a, 15b und mit dagegen zur Innenseite versetzten Schraubenreihen 35c, 35d durchgeführt, hinter denen nicht sichtbare weitere Profilsteher angebracht sind. Die Schrauben in den Schraubenreihen 35a, 35b, 35c, 35d sind ersichtlich außerhalb des mit dem Warnhinweis gekennzeichneten aufgedruckten Flächenmusters angebracht, so dass elektrische Kurzschlüsse oder Kriechströme zu den Profilstehern 15 ausgeschlossen sind.

Claims (21)

  1. Wandaufbau für einen Gebäudeinnenraum mit elektrisch betreibbaren Flächenheizelementen, dadurch gekennzeichnet, dass der Wandaufbau wenigstens einer Seitenwand (10) und/oder einer Deckenwand des Gebäudeinnenraums aus einer Tragstruktur (13) besteht, auf der zumindest in einem Teilbereich wenigstens ein handhabbares Verlegemodul (1a, 1b) als Wandabdeckelement angebraucht und verbunden ist, dass das Verlegemodul (1a, 1b) aus zumindest einem elektrisch betreibbaren Flächenheizelement (4, 5) und aus einem Basisflächenteil (28) besteht, auf dem das zumindest eine Flächenheizelement (4, 5) angebracht ist, dass das zumindest eine Flächenheizelement (4, 5) mit elektrischen Anschlussleitungen (6, 7) verbunden ist, die ebenfalls als Bestandteil des Verlegemoduls (1a, 1b) auf dem Basisflächenbauteil (28) angebracht sind, und dass das Basisflächenteil (28) mit wenigstens einem Seitenrand (8a) in einem Raumeckbereich (18) als Übergang von einer Seitenwand (10) zu einer Bodenwand (19) oder zu einer Deckenwand oder zu einer anderen Seitenwand verlegt ist, die Anschlussleitungen (6, 7) auf dem Basisflächenteil zu diesem Seitenrand (8a) geführt und von dort entlang des Raumeckbereichs (18) weitergeführt sind und abschließend zu einem Steuergerät (22) für die Energieversorgung und Steuerung des zumindest einen Flächenheizelements verlaufen.
  2. Wandaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die auf dem Basisflächenteil angebrachten Anschlussleitungen (6, 7), insbesondere als flache Leitungsstreifen im Randbereich (8a) des Basisflächenbauteils entsprechend dem Raumeckbereich (18) enden, und dass dort über Steckverbindungen (17) und/oder Klemmverbindungen und/oder Lötverbindungen Anschlusskabel (23, 24) zur Verbindung mit dem Steuergerät (22) angeschlossen sind.
  3. Wandaufbau nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die entlang des Raumeckbereichs (18) verlaufenden Anschlussleitungen (23, 24) durch eine Eckabdeckleiste (25) abgedeckt sind.
  4. Wandaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Flächenheizelement (4, 5) eine dünnwandige Beschichtung als aktive Strahlungsheizungsbeschichtung (30) aufweist, die im verlegten Zustand des Verlegemoduls (1a, 1b) zur Rauminnenseite hin liegt.
  5. Wandaufbau nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass über Randbereiche der Strahlungsheizungsbeschichtung (30) und mit dieser elektrisch verbunden jeweils gegenüberliegende flache Leitungsstreifen (6, 7) als Anschlussleitungen, vorzugsweise Kupferstreifen verlaufen, die auf dem Basisflächenteil und mit diesem verbunden jeweils bis zu einem Seitenrand (8a) entsprechend einem Raumeckbereich (18) geführt sind.
  6. Wandaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Flächenheizelement (4, 5) an seiner zum Basisflächenteil weisenden Unterseite und/oder seiner nach außen weisenden Oberseite wenigstens eine Schutzfolie und/oder elektrisch isolierende Isolierfolie (29a, 29b, 9), insbesondere zur Abdeckung einer Strahlungsheizungsbeschichtung (30) und ggf. von flachen Leitungsstreifen (6, 7) aufweist.
  7. Wandaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisflächenteil (33) aus einem flexiblen Material, vorzugsweise aus einer Kunststofffolie oder aus Papiermaterial besteht.
  8. Wandaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisflächenteil eine Bauplatte ist und damit das Verlegemodul als Plattenmodul ausgebildet ist, wobei die Tragstruktur (13) des Wandaufbaus mit mehreren an Plattenrändern aneinandergereihten, zur Rauminnenseite weisenden Bauplatten (1, 11, 12) verkleidet ist.
  9. Wandaufbau nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauplatte als Rechteckplatte ausgeführt ist mit einer Längserstreckung entsprechend etwa einer Griffhöhe einer Person, und mehrere Bauplatten mit ihren Längsseiten aneinandergrenzend und mit Schmalseiten (8a) in Raumeckbereichen (18) endend verlegt sind, dass in einem mittleren Längsbereich auf der Bauplatte wenigstens ein Feld (2, 3), bevorzugt zwei nebeneinanderliegende Felder mit jeweils rechteckigen Flächenheizelementen (4, 5) angeordnet sind, dass die Flächenheizelemente (4, 5) in Längsrichtung mit Zwischenräumen beabstandet sind, und dass zu beiden Seiten jedes Feldes (2, 3) flache Leitungsstreifen (6, 7), vorzugsweise Kupferstreifen mit elektrischem Kontakt über die Seitenränder der Flächenheizelemente (4, 5) in Längsrichtung bis zu einer Plattenschmalseite, vorzugsweise über die gesamte Plattenlänge bis zu beiden Plattenschmalseiten (8a, 8b), geführt sind.
  10. Wandaufbau nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Bauplatte (1) mit Flächenheizelementen (4, 5) eine Gipskartonplatte ist.
  11. Wandaufbau nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstruktur (13) für die Bauplatten in der Art einer Mauer und/oder eines Gerüsts und/oder einer Betonwand ausgeführt ist und die Bauplatten damit durch Kleben, insbesondere mittels Klebemörtel und/oder durch Schrauben und/oder durch Nieten verbunden sind.
  12. Wandaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Tragstruktur (13) unter den Verlegemodulen als Schicht und/oder in die Tragstruktur integriert Dämmmaterial (16) für eine Wärmedämmung und/oder Wärmespeichermaterial für eine Wärmespeicherung angebracht sind.
  13. Wandaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Flächenheizelement (4, 5) ein infrarotstrahlendes Strahlungsheizelement ist, das mit einer Niedervoltspannung unter 50 Volt betreibbar ist.
  14. Wandaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlegemodul (1d) mit dem Basisflächenteil, insbesondere als Bauplatte (11), und darauf in einem vorgegebenen Flächenmuster angebrachten Flächenheizelement (4) und Anschlussleitungen als Leitungsstreifen (6, 7) unmittelbar oder mittelbar zumindest über dem Flächenmuster der Flächenheizelemente (4) und Leitungsstreifen (6, 7) mit einer Kaschierfolie (34) und/oder Papierbahn überzogen ist, und dass das Flächenmuster auf der Folie (34) und/oder auf der Papierbahn als Warnmuster ausgebildet ist mit einem Warnhinweis, dass im Bereich des Flächenmusters nicht genagelt und/oder nicht geschraubt werden darf.
  15. Wandaufbau nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaschierfolie (34) und/oder die Papierbahn über die gesamte Sichtfläche angebracht ist und das Flächenmuster darauf in einem Druckverfahren zusammen mit Warnhinweisen aufgebracht ist.
  16. Wandaufbau nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass für eine Heizungsregelung das Steuergerät mit einem Raumluft-Temperatursensor und/oder einem in den Wandaufbau, vorzugsweise in ein Verlegemodul integrierten Wand-Temperatursensor verbunden ist.
  17. Plattenmodul mit einer Bauplatte zur Herstellung eines Wandaufbaus nach den Ansprüchen 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bauplatte des Plattenmoduls (1) als Rechteckplatte ausgeführt ist mit einer Längserstreckung entsprechend etwa einer Griffhöhe einer Person, dass in einem mittleren Längsbereich auf der Bauplatte wenigstens ein Feld, oder nebeneinanderliegende Felder (2, 3) mit jeweils rechteckigen Flächenheizelementen (4, 5) angeordnet sind, dass die Flächenheizelemente (4, 5) in Längsrichtung mit Zwischenräumen beabstandet sind, und dass zu beiden Seiten jedes Feldes (2, 3) flache Leitungsstreifen (6, 7), vorzugsweise Kupferstreifen über die Seitenränder der Flächenheizelemente (4, 5) mit einem elektrischen Kontakt in Längsrichtung bis zu einer Plattenschmalseite, vorzugsweise über die gesamte Plattenlänge bis zu beiden Plattenschmalseiten (8a, 8b), geführt sind.
  18. Plattenmodul nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauplatte mit Flächenheizelementen (4, 5) des Plattenmoduls eine Gipskartonplatte ist.
  19. Plattenmodul nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenheizelement (4, 5) eine Strahlungsheizungsbeschichtung (30) aufweist und zwischen dieser Beschichtung und der Bauplatte (28) und/oder an der Außenseite der Beschichtung (30) vorzugsweise über die gesamte Fläche der Bauplatte eine Schutz- und/oder Isolierfolie (29a, 29b, 9) angebracht ist.
  20. Plattenmodul nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Plattenmodul (1d) mit der Bauplatte (11) und darauf in einem vorgegebenen Flächenmuster angebrachten Flächenheizelementen (4) und Leitungsstreifen (6, 7) unmittelbar oder mittelbar zumindest über dem Flächenmuster der Flächenheizelemente (4) und der Leitungs streifen (6, 7) mit einer Kaschierfolie (34) und/oder Papierbahn überzogen ist, und dass das Flächenmuster auf der Folie (34) und/oder auf der Papierbahn als Warnmuster ausgebildet ist mit einem Warnmuster, dass im Bereich des Flächenmusters nicht genagelt und/oder nicht geschraubt und/oder nicht gebohrt werden darf.
  21. Plattenmodul nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaschierfolie (34) und/oder die Papierbahn auf der gesamten Sichtfläche des Plattenmoduls (1d) angebracht ist und das Flächenmuster in einem Druckverfahren zusammen mit Warnhinweisen darauf angebracht ist.
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