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DE202005006424U1 - Vorrichtung zum Kühlen eines heißen flüssigen Nahrungsmittels auf eine Trinktemperatur - Google Patents

Vorrichtung zum Kühlen eines heißen flüssigen Nahrungsmittels auf eine Trinktemperatur Download PDF

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DE202005006424U1
DE202005006424U1 DE200520006424 DE202005006424U DE202005006424U1 DE 202005006424 U1 DE202005006424 U1 DE 202005006424U1 DE 200520006424 DE200520006424 DE 200520006424 DE 202005006424 U DE202005006424 U DE 202005006424U DE 202005006424 U1 DE202005006424 U1 DE 202005006424U1
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Abstract

Vorrichtung zum Kühlen eines heißen flüssigen Nahrungsmittels, insbesondere von Wasser (20) auf eine Trinktemperatur, umfassend ein ein Kühlmittel (19) enthaltendes Kühlaggregat (2) mit einer durch das Kühlmittel (19) geführten, einen Einlauf zum Einlassen der heißen Flüssigkeit und einen Auslauf für die gekühlte Flüssigkeit aufweisenden Kühlleitung (13), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) zumindest ein an die Endseite des Kühlaggregates (2) mit dem Einlauf mit seiner Öffnung (5) anschließbares und durch das Anschließen an das Kühlaggregat (2) verschließbares Einfüllgefäß (3) mit definiertem Füllvolumen umfasst, wobei zum Zwecke des Anschließens des Einfüllgefäßes (3) an das Kühlaggregat (2) beide Teile jeweils komplementär zusammenwirkende Verbindungselemente (9) tragen, so dass aus einem Einfüllgefäß (3) und dem Kühlaggregat (2) für den Vorgang des Kühlens eine gegenständliche Einheit (1) gebildet werden kann und in Abhängigkeit von der definierten, aus dem Einfüllgefäß (3) in den Einlauf des Kühlaggregates (2) fließenden Flüssigkeitsmenge, der Temperatur und der Menge des in...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Kühlen eines heißen flüssigen Nahrungsmittels, insbesondere von Wasser auf eine Trinktemperatur, umfassend ein ein Kühlmittel enthaltendes Kühlaggregat mit einer durch das Kühlmittel geführten, einen Einlauf zum Einlassen der heißen Flüssigkeit und einen Auslauf für die gekühlte Flüssigkeit aufweisenden Kühlleitung.
  • Derartige Kühlvorrichtungen werden beispielsweise zur Zubereitung einer Mahlzeit für ein Baby oder Kleinkind eingesetzt. Bei der Bereitung einer solchen Mahlzeit wird abgekochtes heißes Wasser als flüssiges Nahrungsmittel durch die Kühlvorrichtung geleitet, um das heiße Wasser auf Trinktemperatur zu kühlen und somit den ansonsten länger dauernden Abkühlprozess gegenüber der Umgebungsluft zu beschleunigen. Bekannt ist eine zu diesem Zweck konzipierte Kühlvorrichtung aus WO 2004/070294 A1. Die in diesem Dokument beschriebene Kühlvorrichtung umfasst im Kern ein Kühlaggregat, das mit einem Kühlmittel gefüllt ist und durch welches eine Kühlleitung geführt ist. Die Kühlleitung ist nach Art einer in das Kühlmittel eintauchenden Wendel konzipiert, deren oberes Anschlussstück zu einem Einlauf und deren unteres Anschlussstück zu einem Auslauf führt. Der Einlauf mündet an der oberen Endseite des Kühlaggregats, der Auslauf an der unteren Endseite. Auf die Einlaufseite des Kühlaggregats ist eine Einfüllhilfe aufsetzbar. Bei der Einfüllhilfe han delt es sich um einen trichterförmigen Gegenstand mit einem unteren, zum Einleiten der heißen Flüssigkeit in den Einlauf der Kühlleitung dienenden Auslauf. Gemäß einer in vorgenanntem Dokument beschriebenen Ausgestaltung kommt der Einfüllhilfe zudem die Funktion eines Messbechers zum Abmessen der zu kühlenden Flüssigkeitsmenge zu. Damit jedoch eine definierte heiße Flüssigkeitsmenge dem Kühlaggregat dieser vorbekannten Vorrichtung zugeführt werden kann und die in die Einfüllhilfe eingeschüttete heiße Flüssigkeit nicht bereits vor Abschluss des Messvorganges in die Kühlleitung einfließt, ist es notwendig, dass die Einfüllhilfe auslaufseitig oder das Kühlaggregat einlaufseitig ein Ventil aufweisen, das bei dem Vorgang des Einfüllens und Abmessens der heißen Flüssigkeit in der Einfüllhilfe geschlossen ist. Ansonsten wird der Messvorgang durch bereits auslaufende heiße Flüssigkeit verfälscht. Dieses kann dann zu einem Überlaufen eines an die zu kühlende Flüssigkeitsmenge angepassten Auffanggefäßes führen. Des Weiteren ist dann nicht gewährleistet, dass die aus dem Kühlaggregat ausfließende Flüssigkeit die vorgesehene Trinktemperatur aufweist, womöglich zu kühl ist, so dass anschließend die bereitete Mahlzeit wieder etwas erwärmt werden muss.
  • Die Unterseite des Kühlaggregates verfügt über Anschlussmittel, an die ein Auffanggefäß, beispielsweise ein Babyfläschchen angeschlossen werden kann. In diese fließt das aus der Kühlleitung austretende gekühlte flüssige Nahrungsmittel, beispielsweise das Wasser ein. Mit dem auf Trinktemperatur befindlichen Wasser wird sodann die gewünschte Mahlzeit bereitet und dem Baby oder dem Kleinkind verabreicht.
  • Nachteilig bei dieser vorbekannten Kühlvorrichtung ist ihre Handhabung und die Schwierigkeit, eine vordefinierte Flüssigkeitsmenge zu kühlen, wenn nicht zusätzliche Ventile eingesetzt werden. Gerade bei Vorrichtungen, die in Kontakt mit Lebensmitteln gelangen, wie beispielsweise bei der vorbeschriebenen Kühlvorrichtung ist man bestrebt, diejenigen Teile der Vorrichtung, die in Kontakt mit dem Nahrungsmittel kommen, möglichst einfach auszugestalten, um eine Reinigung der Vorrichtung nicht unnötig zu verkomplizieren. Darüber hinaus ist bei dieser vorbekannten Kühlvorrichtung sicherzustellen, dass beim Einfüllen des heißen flüssigen Nahrungsmittels in die Einfüllhilfe die übrigen Bestandteile der Kühlvorrichtung, sollten diese nicht anderweitig befestigt sein, festgehalten werden, um ein Umkippen der Kühlvorrichtung und ein mit unter schwallartiges Austreten des heißen Wassers aus der Einfüllhilfe zu vermeiden.
  • Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Kühlvorrichtung dergestalt weiterzubilden, dass den zu dem diskutierten Stand der Technik aufgezeigten Nachteilen begegnet ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine eingangs genannte, gattungsgemäße Kühlvorrichtung gelöst, bei der die Vorrichtung zumindest ein an die Endseite des Kühlaggregates mit dem Einlauf mit seiner Öffnung anschließbares und durch das Anschließen an das Kühlaggregat verschließbares Einfüllgefäß mit definiertem Füllvolumen umfasst, wobei zum Zwecke des Anschließens des Einfüllgefäßes an das Kühlaggregat beide Teile jeweils komplementär zusammenwirkende Verbindungselemente tragen, so dass aus einem Einfüllgefäß und dem Kühlaggregat für den Vorgang des Kühlens eine gegenständliche Einheit gebildet werden kann und in Abhängigkeit von der definierten, aus dem Einfüllgefäß in den Einlauf des Kühlaggregates fließenden Flüssigkeitsmenge, der Temperatur und der Menge des in dem Kühlaggregat enthaltenen Kühlmittels die Flüssigkeit mit einer in engen Grenzen vorgegebenen Temperatur aus dem Auslauf des Kühlaggregates austritt.
  • Diese Kühlvorrichtung verfügt über ein oder mehrere Einfüllgefäße mit definiertem Füllvolumen. Jedes dieser Einfüllgefäße ist mit seiner Öffnung an die Einlaufseite des Kühlaggregates anschließbar, beispielsweise formschlüssig durch zusammenwirkende Gewindeabschnitte, von denen einer dem Einfüllgefäß und der andere dem Kühlaggregat zugeordnet ist. Die Einfüllgefäße können mit dem Kühlaggregat verbunden werden und bilden mit diesem sodann eine gegenständliche Einheit. Von Bedeutung ist, dass die Einfüllgefäße durch das Anschließen an das Kühlaggregat verschlossen werden und in diesem Verbund in dem Einfüllgefäß befindliche Flüssigkeit nur über die in dem Kühlaggregat enthaltene Kühlleitung auftreten kann. Die Einfüllgefäße weisen daher zweckmäßigerweise an ein und derselben Seite nur eine Öffnung zum Einfüllen des heißen, zu kühlenden Nahrungsmittels und auch zum Auslassen desselben auf. Zweckmäßigerweise sind die Einfüllgefäße sind nach Art eines Bechers oder einer Flasche konzipiert. Die Einfüllgefäße weisen gemäß einer vor teilhaften Ausgestaltung eine thermische Isolierung auf. Dieses erleichtert die Handhabung der Einfüllgefäße. Durch eine solche Maßnahme wird jedoch auch die in das Einfüllgefäß eingefüllte heiße Flüssigkeit über einige Zeit auf ihrem heißen Temperaturniveau gehalten, so dass die in die Kühlleitung beim Vorgang des Kühlens eintretende Flüssigkeit eine definiertere Temperatur aufweist. Ein solches Einfüllgefäß hat ein definiertes Füllvolumen. Angezeigt werden kann die vorbestimmte Füllmenge durch eine Markierung in oder am Einfüllgefäß. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Einfüllgefäß dergestalt konzipiert ist, dass dieses, wenn mit der vorgegebenen Flüssigkeitsmenge gefüllt, das Einfüllgefäß quasi randvoll ist. Die Handhabung auch eine solches, quasi randvollen Einfüllgefäßes, das mit heißer Flüssigkeit, beispielsweise heißem Wasser gefüllt ist, ist unproblematisch, da das Einfüllgefäß grundsätzlich nicht bewegt zu werden braucht. Vielmehr kann das Kühlaggregat mit dem Einfüllgefäß, beispielsweise durch Aufschrauben verbunden werden, wodurch das Einfüllgefäß gegenüber nach außen austretender Flüssigkeit verschlossen wird. Das Einfüllgefäß wird somit mit dem Kühlaggregat nach Art eines Deckels verschlossen.
  • Vor Beginn des Kühlvorganges ist das Einfüllgefäß mit der zu kühlenden heißen Flüssigkeit zuunterst angeordnet und wird mittels der Einlaufseite des Kühlaggregates durch das Kühlaggregat verschlossen. Durch Umkippen der Kühlvorrichtung, so dass das Kühlaggregat zuunterst und das Einfüllgefäß mit seiner Öffnung nach unten zum Einlauf des Kühlaggregats weisend zuoberst angeordnet ist, wird der Kühlvorgang eingeleitet. Die in dem Einfüllgefäß befindliche heiße Flüssigkeit läuft sodann in den Einlauf des Kühlaggregates ein, durchläuft die Kühlleitung, wobei der heißen Flüssigkeit eine definierte Wärmemenge entzogen wird, und dann aus dem Auslauf des Kühlaggregates aus. Das in dem Kühlaggregat enthaltene Kühlmittel ist zuvor auf eine definierte Temperatur gebracht worden, beispielsweise durch Lagern in einem Kühlschrank oder Gefrierschrank für eine bestimmte Zeitdauer auf Kühlschranktemperatur. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung wird somit durch das Einfüllgefäß eine definierte Flüssigkeitsmenge in die Kühlleitung eingebracht, aufgrund des Bekanntseins der Temperatur des beispielsweise auf Kühlschranktemperatur befindlichen Kühlmittels sowie seiner Menge, der Durchflussgeschwindigkeit der zu kühlenden Flüssigkeit eine definierte Wärmemenge entzogen, so dass auslaufseitig die dann gekühlte Flüssigkeit in einer in engen Grenzen vordefinierten Temperatur austritt. Dabei wird bei dieser Kühlvorrichtung der Umstand ausgenutzt, dass durch die Möglichkeit des Ausbildens einer gegenständlichen Einheit zwischen dem Einfüllgefäß und dem Kühlaggregat bei dem Vorgang des Umkippens die in dem Einfüllgefäß vorhandene Luft durch die heiße Flüssigkeit zum Boden des Einfüllgefäßes hin aufsteigt, sich dabei erwärmt und expandiert. Dadurch wird in dem Einfüllgefäß während des Einlaufens der heißen Flüssigkeit in das Kühlaggregat und entsprechend während des Durchlaufens der Flüssigkeit durch das Kühlaggregat ein gewisser Druck erzeugt, der den Durchfluss der zu kühlenden Flüssigkeit durch die Kühlleitung unterstützt und dazu beiträgt, dass die durch die Kühlleitung geleitete Flüssigkeitsmenge insgesamt mit einer definierten Durchflussgeschwindigkeit durch die Kühlleitung fließt, wobei vor allem der sich in dem Einfüllgefäß aufbauende Druck ein definiertes Durchfließen der zu kühlenden Flüssigkeit bei bereits teilweise oder weitgehend entleertem Einfüllgefäß unterstützt. Zweckmäßigerweise ist eine Belüftungsöffnung vorgesehen, um bei dem Vorgang des Kühlens in das sich entleerende Einfüllgefäß Luft einzuleiten. Eine solche Belüftungsöffnung sich an der Schnittstelle zwischen dem Einfüllgefäß und dem Kühlaggregat befinden, so dass sich die dadurch in das Einfüllgefäß bei seiner Entleerung zugeführte Luft beim Durchtreten durch die in dem Einfüllgefäß befindliche heiße Flüssigkeit erwärmt, expandiert und zu einem definierten Druckaufbau innerhalb des Einfüllgefäßes bei seiner Entleerung beiträgt.
  • Bei dieser Kühlvorrichtung, bei der das Einfüllgefäß mit dem Kühlaggregat für den Vorgang des Kühlens zu einer gegenständlichen Einheit zusammengesetzt wird, besteht nicht die Gefahr, dass heiße, ungekühlte Flüssigkeit bei unsachgemäßer Bedienung austreten kann. Nachdem die gegenständliche Einheit zwischen dem Einfüllgefäß mit der heißen, zu kühlenden Flüssigkeit und dem Kühlaggregat hergestellt ist, kann diese Kühlvorrichtung ohne weiteres gehandhabt werden. Beispielsweise lässt sich die Kühlvorrichtung mit ihrem Auslauf nach unten weisend auf ein Trinkgefäß, beispielsweise eine Tasse oder einen Becher aufsetzen, so dass die am Auslauf des Kühlaggregats auslaufende Flüssigkeit in das Trinkgefäß einläuft. Eine solche Verwendung der Kühlvorrichtung kann zum Kühlen von Tee benutzt werden, um die Abkühlzeit zu verkürzen, bis dieser seine Trinktemperatur erreicht hat.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Kühlaggregat auch auslaufseitig über Anschlussmittel zum Anschließen eines Auffanggefäßes zum Auffangen der gekühlten Flüssigkeit aufweist. Hierbei kann es sich beispielsweise um einen Innengewindeabschnitt handeln, an dem etwa ein Babyfläschchen mit einem Außengewinde anschließbar ist. Bei einer solchen Ausgestaltung wird für den Vorgang des Kühlens eine gegenständliche Einheit aus dem Einfüllgefäß, dem Kühlaggregat und dem Auffanggefäß gebildet, bevor der Kühlvorgang durch Umdrehen bzw. Umkippen der auf diese Weise gebildeten Kühlvorrichtung eingeleitet wird. Aus dieser Kühlvorrichtung kann sodann weder heiße noch gekühlte Flüssigkeit austreten.
  • Der Kühlvorrichtung kann ein Ständer zum Halten der gegenständlichen Einheit, bestehend aus dem Einfüllgefäß und dem Kühlaggregat und gegebenenfalls dem Auffanggefäß, zugeordnet sein. Durch dieses kann die Kühlvorrichtung sicher gehalten sein. In einer Weiterbildung eines solchen Ständers ist vorgesehen, den Halter schwenkbar zu konzipieren, so dass der Halter auf einer Unterlage aufsteht und die Kühlvorrichtung daran um 180° geschwenkt werden kann, um nach Einfüllen des heißen Wassers in das Einfüllgefäß und zusammenstellenden der Kühlvorrichtung diese entsprechend umkippen zu können, damit das heiße Wasser durch das Kühlaggregat in das Auffanggefäß einfließen kann. Angeschlossen werden kann die Kühlvorrichtung an den Halter mit einem an dem Halter angeordneten Kabel, in die beispielsweise das Kühlaggregat eingehängt werden kann.
  • Nachfolgend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben. Es zeigen:
  • 1: eine Seitenansicht von drei zum Erstellen einer Kühlvorrichtung benötigten Elemente, umfassend ein Kühlaggregat,
  • 2: die aus den drei Elementen der 1 gebildete Kühlvorrichtung vor dem Kühlen in einem Längsschnitt,
  • 3: die Kühlvorrichtung der 2 bei dem Vorgang des Kühlens,
  • 4: eine perspektivische Detailansicht der Einlaufseite des Kühl aggregats und
  • 5: eine Draufsicht auf die Auslaufseite des Kühlaggregats der Kühlvorrichtung.
  • Eine Kühlvorrichtung 1 umfasst ein Kühlaggregat 2, ein Einfüllgefäß 3 sowie ein Auffanggefäß 4. Das Einfüllgefäß 3 und das Auffanggefäß 4 sind jeweils flaschenartig ausgebildet und verfügen über eine einzige Öffnung 5 bzw. 6. Die Öffnungen 5, 6 werden eingefasst durch einen Halsabschnitt 7 bzw. 8, an dem ein Außengewindeabschnitt 9 bzw. 10 angeformt ist. Der Außengewindeabschnitt 9, 10 dient zum Anschließen des Einfüllgefäßes 3 bzw. des Auffanggefäßes 4 an das Kühlaggregat 2. Das Kühlaggregat 2 verfügt zu diesem Zweck über komplementäre Innengewindeabschnitte, die zum Anschließen des Einfüllgefäßes 3 an seiner Einlaufseite 11 und des Auffanggefäßes 4 an seiner Auslaufseite 12 angeordnet sind. Um eine Anschlussverwechslung zu vermeiden, weisen die beiden Gewindeabschnitte 9, 10 jeweils einen unterschiedlichen Durchmesser auf. Dadurch ist gewährleistet, dass bestimmungsgemäß das Einfüllgefäß 3 nur an der Einlaufseite 11 und das Auffanggefäß 4 nur an der Auslaufseite 12 des Kühlaggregates 2 angeschlossen werden kann.
  • Die zusammengesetzte Kühlvorrichtung 1 ist in 2 gezeigt. Erkennbar ist der Anschluss des Auffanggefäßes 4 an die Auslaufseite 12 des Kühlaggregats 2 sowie der Anschluss des Einfüllgefäßes 3 an die Einlaufseite 11 des Kühlaggregats 2. Die Einlaufseite 11 und die Auslaufseite 12 verfügen zum Anschließen des Einlaufgefäßes 3 sowie des Auffanggefäßes 4 über komplementäre Innengewindeabschnitte. Das Kühlaggregat 2 verfügt über eine gewandelte Kühlleitung 13, deren in 2 unterer Anschluss 14 zur Einlaufseite 11 und deren oberer Anschluss 15 zur Auslaufseite 12 des Kühlaggregats 2 geführt ist. Der Boden der Einlaufseite 11 und der Auslaufseite 12 weist jeweils eine Öffnung zum Einlassen von Flüssigkeit in die Kühlleitung 13 bzw. zum Auslassen derselben auf. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Kühlaggregat 2 aus zwei Halbschalen 16, 17, die abgedichtet miteinander verbunden sind, aufgebaut. Die untere Halbschale 16 weist einen Verschluss 18 auf, durch den in das Kühlaggregat 2 ein Kühlmittel eingebracht werden kann. Das Kühlaggregat 2 ist mit einem Kühlmittel 19 (nicht durch Schraffur kenntlich gemacht) gefüllt. Bei dem Kühlmittel 19 kann es sich beispielsweise um Wasser oder um ein Alkohol oder Alkoholgemisch handeln. Das Kühlmittel 19 ist innerhalb des Kühlaggregats 2 gekapselt und kann aus diesem nur bei geöffnetem Verschluss 18 austreten. Innerhalb des Kühlaggregats 2 befindet sich eine definierte Kühlmittelmenge. In jedem Fall wird man in dem Kühlaggregat 2 eine solche Kühlmittelmenge einbringen, dass der gewendelte Abschnitt der Kühlleitung 13 darin eintaucht.
  • Das Auffanggefäß 3 weist ein definiertes Füllvolumen auf und ist in der Darstellung der 2 mit abgekochtem heißem Wasser 20 quasi randvoll gefüllt. Zwischen dem Wasserspiegel und dem Boden der Einlaufseite 11 des Kühlaggregats 2 ist eine kleine Luftmenge eingeschlossen. Das heiße Wasser 20 ist in das Einfüllgefäß 3 eingebracht worden, bevor dessen Öffnung 5 durch Aufschrauben des Kühlaggregats 2 mit seiner Einlaufseite 11 verschlossen worden ist. Das Kühlaggregat 2 ist für den Vorgang des vorgesehenen Kühlens vor seinem Aufschrauben auf das Einfüllgefäß 3 in einem Kühlschrank gelagert worden. Das in dem Kühlaggregat 2 enthaltene Kühlmittel 19 weist daher eine Kühlschranktemperatur von etwa 4° – 6° auf.
  • Zum Kühlen des in dem Einfüllgefäß 3 befindlichen heißen Wassers wird die Kühlvorrichtung 1 um 180° umgekippt, so dass dann – wie in 3 dargestellt – das Auffanggefäß 4 zuunterst ist und mit seinem Boden aufsteht. Durch das Umkippen der Kühlvorrichtung 1 in ihrer in 3 gezeigte Kühlstellung läuft das in dem Einfüllgefäß 3 befindliche heiße Wasser 20 in die Kühlleitung 13 ein. Beim Durchlaufen der Kühlleitung 13 wird dem durchlaufenden heißen Wasser Wärme entzogen, wodurch sich das in dem Kühlaggregat 2 befindliche Kühlmittel 19 erwärmt. An der Auslassseite 12 des Kühlaggregats 2 tritt sodann gekühltes Wasser aus, das in das Auffanggefäß 4, beispielsweise ein Babyfläschchen, einläuft. Bei diesem Vorgang tritt die in dem Einfüllgefäß 3 ursprünglich vorhandene Luft durch das heiße Wasser 20 hindurch, wie in 3 durch die darin befindlichen Blasen angedeutet, expandiert und baut in dem nunmehr oberen Bereich 21 des Einfüllgefäßes 3 einen den Entleerungsvorgang unterstützenden Druck auf. An der Schnittstelle zwischen dem Kühlaggregat 2 und dem Einfüllgefäß 3 befindet sich zudem eine Belüftungsöffnung, durch die Umgebungsluft in das Einfüllgefäß 3 bei seiner Entleerung eintritt. Auch diese wird durch das heiße Wasser 20 geleitet, expandiert und unterstützt den Druckaufbau in dem Einfüllgefäß 3. Durch diesen Druck aufbau wird der Entleerungsvorgang unterstützt, insbesondere bei teilentleertem Einfüllgefäß 3. Der Druckaufbau innerhalb des Einfüllgefäßes 3 beim Auslaufens des heißen Wassers 20 unterstützt einen definiert ablaufenden Kühlprozess, insbesondere hinsichtlich der Geschwindigkeit des heißen Wassers 20 beim Durchlaufen der Kühlleitung 13. Infolge dessen und infolge des Bekanntseins der übrigen, auf den Kühlprozess Einfluss nehmenden Faktoren kann in relativ engen Grenzen die auslaufseitig austretende Wassertemperatur vorhergesagt werden. Folglich ist der Kühlprozess definiert und mit gleichbleibender Austrittstemperatur reproduzierbar. Dieses setzt voraus, dass das in dem Kühlaggregat enthaltene Kühlmittel 19 nach jedem Kühlvorgang erneut auf seine Ausgangstemperatur, zweckmäßigerweise Kühlschranktemperatur gebracht wird. Zu diesem Zweck wird das Kühlaggregat 2 für einige Zeit in den Kühlschrank gelegt.
  • Die bereits vorbeschriebene Belüftungsöffnung an der Schnittstelle zwischen dem Kühlaggregat 2 und dem Einfüllgefäß 3 ist in einer perspektivischen Detailansicht in 4 gezeigt. 4 zeigt die Einlaufseite 11 des Kühlaggregats 2 mit seinem Boden 22 und seiner Einlassöffnung 23. Der Boden 22 ist zur Einlassöffnung 23 hin trichterförmig ausgebildet. Eine den Innengewindeabschnitt durchgreifende und in den Boden 22 eingreifende Kerbe 24 dient als Wegsamkeit zum Einlassen von Umgebungsluft in ein an die Einlaufseite 11 des Kühlaggregats 2 angeschlossenes Einfüllgefäß 3 bei seiner Entleerung.
  • 5 zeigt die Auslaufseite 12 des Kühlaggregates 2 mit seiner Auslassöffnung 25, die durch einen Schieber 26 verschlossen werden kann. Der Schieber 26 kann über die Auslassöffnung 25 geschoben werden, wenn das Kühlaggregat 2 mit der Auslaufseite 12 nach unten weisen beispielsweise zum Kühlen des darin enthaltenen Kühlmittels 19 in einem Kühlschrank abgestellt wird. An der Schnittstelle zwischen dem Kühlaggregat 2 und dem Auffanggefäß 4 ist eine Entlüftungsöffnung 27 vorgesehen, um die durch Eintreten der gekühlten Flüssigkeit in das Auffanggefäß 4 verdrängte Luft entweichen zu lassen.
  • 1
    Kühlvorrichtung
    2
    Kühlaggregat
    3
    Einfüllgefäß
    4
    Auffanggefäß
    5
    Öffnung
    6
    Öffnung
    7
    Halsabschnitt
    8
    Halsabschnitt
    9
    Außengewindeabschnitt
    10
    Außengewindeabschnitt
    11
    Einlaufseite
    12
    Auslaufseite
    13
    Kühlleitung
    14
    Anschluss
    15
    Anschluss
    16
    Halbschale
    17
    Halbschale
    18
    Verschluss
    19
    Kühlmittel
    20
    Wasser
    21
    Bereich
    22
    Boden
    23
    Einlassöffnung
    24
    Kerbe
    25
    Auslassöftnung
    26
    Schieber
    27
    Entlüftungsöffnung

Claims (8)

  1. Vorrichtung zum Kühlen eines heißen flüssigen Nahrungsmittels, insbesondere von Wasser (20) auf eine Trinktemperatur, umfassend ein ein Kühlmittel (19) enthaltendes Kühlaggregat (2) mit einer durch das Kühlmittel (19) geführten, einen Einlauf zum Einlassen der heißen Flüssigkeit und einen Auslauf für die gekühlte Flüssigkeit aufweisenden Kühlleitung (13), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) zumindest ein an die Endseite des Kühlaggregates (2) mit dem Einlauf mit seiner Öffnung (5) anschließbares und durch das Anschließen an das Kühlaggregat (2) verschließbares Einfüllgefäß (3) mit definiertem Füllvolumen umfasst, wobei zum Zwecke des Anschließens des Einfüllgefäßes (3) an das Kühlaggregat (2) beide Teile jeweils komplementär zusammenwirkende Verbindungselemente (9) tragen, so dass aus einem Einfüllgefäß (3) und dem Kühlaggregat (2) für den Vorgang des Kühlens eine gegenständliche Einheit (1) gebildet werden kann und in Abhängigkeit von der definierten, aus dem Einfüllgefäß (3) in den Einlauf des Kühlaggregates (2) fließenden Flüssigkeitsmenge, der Temperatur und der Menge des in dem Kühlaggregat (2) enthaltenen Kühlmittels (19) die Flüssigkeit mit einer in engen Grenzen vorgegebenen Temperatur aus dem Auslauf des Kühlaggregates (2) austritt.
  2. Kühlvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kühlaggregat (2) an seiner Einlaufseite (11) zum Anschließen eines Einfüllgefäßes (3) einen Innengewindeabschnitt und das zumindest eine Einfüllgefäß (3) einen entsprechenden Außengewindeabschnitt (9) aufweist.
  3. Kühlvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schnittstelle zwischen dem Kühlaggregat (2) und dem Einfüllgefäß (3) eine Belüftungsöffnung (24) angeordnet ist.
  4. Kühlvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Belüftungsöffnung nach Art einer die Verbindungselemente der Einlaufseite (11) des Kühlaggregats (2) durchgreifende Kerbe (24) ist.
  5. Kühlvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kühlaggregat (2) an seiner Seite mit dem Auslauf über Anschlussmittel zum Anschließen eines Auffanggefäßes (4) zum Auffangen der gekühlten Flüssigkeit verfügt und der Vorrichtung (1) zumindest ein an die Auslaufseite (12) des Kühlaggregates (2) anschließbares Auffanggefäß (4) zugeordnet ist.
  6. Kühlvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils komplementären Gewindeabschnitte zum Anschließen eines Einfüllgefäßes (3) bzw. eines Auffanggefäßes (4) an das Kühlaggregat (2) einen unterschiedlichen Durchmesser aufweisen.
  7. Kühlvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schnittstelle zwischen dem Kühlaggregat (2) und dem Auffanggefäß (4) eine Entlüftungsöffnung (27) angeordnet ist.
  8. Kühlvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Einfüllgefäße (3) thermisch isoliert sind.
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