DE202005005515U1 - Gehörknöchelchenprothese mit Beschichtung - Google Patents
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Abstract
Gehörknöchelchenprothese,
die mindestens ein Glied der menschlichen Gehörknöchelchenkette im Mittelohr
ersetzt oder überbrückt, dadurch
gekennzeichnet, dass die Oberfläche
der Gehörknöchelchenprothese
(10;20;30) ganz oder zumindest teilweise mit einer biologisch aktiven
Beschichtung (C1; C2) überzogen
ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Gehörknöchelchenprothese, die mindestens ein Glied der menschlichen Gehörknöchelchenkette ersetzt oder überbrückt.
- Eine derartige Vorrichtung ist z.B. bekannt aus der
EP 1 181 907 B1 . - Gehörknöchelchenprothesen werden verwendet, um bei ganz oder teilweise fehlenden oder geschädigten Gehörknöchelchen des menschlichen Mittelohrs den Schall vom Trommelfell zum Innenohr zu übertragen. Die Gehörknöchelchenprothese weist dabei zwei Enden auf, wobei je nach den konkreten Gegebenheiten das eine Ende der Gehörknöchelchenprothese beispielsweise mittels einer Kopfplatte am Ambossfortsatz der menschlichen Gehörknöchelchenkette befestigt und das andere Ende der Gehörknöchelchenprothese beispielsweise am Steigbügel der menschlichen Gehörknöchelchenkette befestigt oder direkt ins Innenohr getaucht wird.
- Nachdem die Prothese operativ im Mittelohr platziert wurde und das Trommelfell wieder verschlossen ist, beginnt die so genannte Einheilphase. In dieser Zeit bilden sich Narben und diese verursachen unvorhersehbar Kräfte, welche dazu führen können, die Prothese aus ihrer lokalen Position zu verschieben. Bei einer steifen Verbindung zwischen Kopfplatte und Schaft kann es zwischen der Kante der Kopfplatte und dem Trommelfell bzw. dem Transplantat zwischen Trommelfell und Kopfplatte zu erhöhten Druckspitzen kommen. Diese können so hoch sein, dass eine Penetration durch das Trommelfell die Folge wäre. Aus diesem Grund ist es sehr hilfreich, wenn sich die Kopfplatte postoperativ selbstständig der Position des Trommelfells angleicht. Da zudem die anatomischen Gegebenheiten des Ohrs, wie beispielsweise die Lage, die Form und die Größe des Steigbügels, des Ambosses, des Hammers und des Trommelfells individuell variieren, ist es sehr vorteilhaft, wenn Gehörknöchelchenprothesen nicht starr ausgebildet sind, sondern eine gewisse Flexibilität oder Variabilität aufweisen. Um diese Flexibilität/Variabilität zu erreichen sind verschiedene Befestigungs- und Ankopplungsvorrichtungen für Gehörknöchelchen, die elastische Teile und/oder Gelenke aufweisen, bekannt. Eine solche gelenkige Verbindung zwischen einem an der Steigbügelfußplatte montierbaren Befestigungselement und dem länglichen Schaft ist in der oben genannten
EP 1 181 907 B1 beschrieben und wird von der Anmelderin unter dem Markennamen „Ball-Joint-Prothese" angeboten. - Neben der postoperativen Positionsverschiebung ergibt sich nach der Implantation von Gehörknöchelchenprothesen auch noch ein weiteres Problem: Das Mittelohr des menschlichen Körpers stellt nämlich ein "halb offenes Lager " dar. Jedes Implantationsmaterial, welches im Rahmen einer Rekonstruktion des Mittelohres und seiner Strukturen in den Körper eingebracht wird, erfährt dadurch eine besondere Beanspruchung, dass eine kontaminierte und infizierte Umgebung vorherrscht, die in der Regel das Material angreift. Da das Ziel der Implantation einer Gehörknöchelchenprothese immer auch eine möglichst lange, komplikationsfreie Verweildauer des Implantats im Mittelohr des Patienten sein muss, kann ein langandauernder Materialangriff zu Beschädigungen der Prothese und/oder zu einer lokalen Infektion führen. Beide Folgen sind nicht tolerabel.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine gattungsgemäße Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art dahin gehend zu verbessern, dass mit möglichst einfachen technischen Mitteln eine Schädigung sowohl des Implantationsmaterials als auch des umgebenden Gewebes dauerhaft verhindert wird.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auf ebenso überraschend einfache wie wirkungsvolle Art und Weise dadurch gelöst, dass die Oberfläche der Gehörknöchelchenprothese ganz oder zumindest teilweise mit einer biologisch aktiven Beschichtung überzogen ist.
- Durch die biologisch aktive Beschichtung kann einerseits das Material der erfindungsgemäßen Gehörknöchelchenprothese selbst, andererseits das umgebende Gewebe im Mittelohr, mit welchem die Prothese nach der Implantation in Berührung kommt, vor den negativen Einflüssen einer aggressiven Umgebung dauerhaft geschützt werden. Je nach individuellem Einsatzzweck und Zusammensetzung und Besonderheiten der postoperativen Umgebung der Prothese wird eine entsprechende Beschichtung mit den gewünschten Eigenschaften gewählt.
- Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gehörknöchelchenprothese, bei der die biologisch aktive Beschichtung auf ihrer ganzen Oberfläche, zumindest aber abschnittsweise keimtötende, insbesondere antibakterielle Eigenschaften aufweist. Damit wird eines der oben geschilderten Hauptprobleme, nämlich der Materialangriff aufgrund einer bakteriell kontaminierten und infizierten Umgebung behoben.
- Insbesondere kann bei Weiterbildungen die biologisch aktive Beschichtung Agenzien mit antibiotischer Wirkung enthalten beziehungsweise kann die Beschichtung selbst ganz oder teilweise aus Antibiotika aufgebaut sein. Das Wirkungsspektrum der Antibiotika kann individuell auf die Gegebenheiten im Mittelohr des jeweiligen Patienten abgestimmt werden.
- Von besonderem Vorteil ist es auch, wenn die biologisch aktive Beschichtung so beschaffen ist, dass sie nach Implantation der Gehörknöchelchenprothese im Mittelohr selbsttätig über einen längeren Zeitraum, vorzugsweise über mehrere Monate oder Jahre, kontinuierlich Substanzen an ihre Umgebung abgibt. Auf diese Weise wird eine Dauerwirkung der erfindungsgemäßen Beschichtung sichergestellt.
- Bei einer besonders günstigen Kombination der beiden oben beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung ist die biologisch aktive Beschichtung so beschaffen, dass sie nach Implantation der Gehörknöchelchenprothese im Mittelohr über einen langen Zeitraum ständig Antibiotika oder andere antibakteriell wirkende Substanzen an ihre Umgebung abgibt.
- Die in jüngster Vergangenheit in der Mittelohrforschung angewendete Laservibrometrie hat gezeigt, dass die Ankoppelstellen der zur Rekonstruktion der Gehörknöchelchenkette verwendeten Implantate, eine wesentliche Rolle in Bezug auf die akustische Signalübertragung einnehmen. Um die in Signalübertragung zu verbessern, ist es günstig, wenn die biologisch aktive Beschichtung zumindest an einer oder mehreren Stellen der Gehörknöchelchenprothese wachstumsfördernde Eigenschaften aufweist.
- Besonders bevorzugte Weiterbildungen dieser Ausführungsform der Erfindung sehen vor, dass die biologisch aktive Beschichtung zumindest an einer der Ankoppelstellen der Gehörknöchelchenprothese im Mittelohr wachstumsfördernde, gewebefreundliche Eigenschaften aufweist.
- Studiert man die medizinische Literatur mit Bezug auf die rekonstruktive Mittelohrchirurgie, dann fällt auf, dass es immer wieder zu Ausfällen durch teilweises Anwachsen von Implantaten im Mittelohr gekommen ist. Dieses Anwachsen an ungewollten Stellen hat zur Folge, dass die akustische Signalübertragung negativ beeinflusst wird. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird auch hierfür eine optimale Lösung bereitgestellt, indem die biologisch aktive Beschichtung zumindest an einer oder mehreren Stellen der Gehörknöchelchenprothese wachstumshemmende Eigenschaften aufweist, die ein Anwachsen des Materials der Gehörknöchelchenprothese im Mittelohr an diesen Stellen verhindern. Die biologisch aktive Beschichtung wirkt in diesem Falle als eine Isolierschicht, welche die Oberfläche der Gehörknöchelchenprothese chemisch und mechanisch vom umgebenden Gewebe des Mittelohres abtrennt.
- Insbesondere ist es von Vorteil, wenn die biologisch aktive Beschichtung überall außer an einer oder mehren Ankoppelstellen der Gehörknöchelchenprothese im Mittelohr wachstumshemmende Eigenschaften aufweist.
- Bei Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Prothese kann die biologisch aktive Beschichtung Kunststoff enthalten oder vollständig aus Kunststoff aufgebaut sein.
- Bei anderen Ausführungsformen enthält die biologisch aktive Beschichtung Kohlenstoff, insbesondere Graphit.
- Alternativ oder zusätzlich kann die biologisch aktive Beschichtung auch Metallpartikel enthalten.
- Die erfindungsgemäße Gehörknöchelchenprothese selbst oder Teile davon können aus Titan und/oder aus Gold und/oder aus Tantal und/oder aus Stahl und/oder aus einer Legierung der genannten Metalle hergestellt sein.
- Vorteilhaft im Hinblick auf die oben erwähnte postoperative Lageanpassung sind Ausführungsformen der Erfindung, bei denen die Prothese oder Teile davon aus einem Material mit Formgedächtnis (=memory effect) oder superelastischen Eigenschaften, insbesondere aus Nitinol hergestellt sind.
- Ganz besonders bevorzugt sind Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei welchen die Gehörknöchelchenprothese ganz oder zumindest teilweise aus einem flexiblen Material gefertigt ist, was die oben beschriebene postoperative, selbstständige optimale Lageanpassung des Implantats erheblich verbessert.
- Bevorzugt sind auch Ausführungsformen der Erfindung, bei denen die Prothese oder Teile davon aus biokompatiblen Kunststoffen, insbesondere Silikon, oder Faserverbundwerkstoffen hergestellt ist. Dadurch können postoperative Abstoßungsreaktionen in den meisten Fällen verhindert werden.
- Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der die Massenverteilung der einzelnen Teile der Prothese in Abhängigkeit von einem gewünschten, vorgebbaren Frequenzgang der Schallleitung im Mittelohr berechnet ist. Damit lässt sich gewissermaßen ein Tuning der Schallfortpflanzungseigenschaften mittels einer individuellen ausgestalteten Gehörknöchelchenprothese erreichen.
- Ein solcher Tuning Effekt kann bei speziellen Ausführungsformen beispielsweise dadurch erzielt werden, dass mindestens eine zusätzliche Masse in Abhängigkeit von einem gewünschten, vorgebbaren Frequenzgang der Schallleitung im Mittelohr an einem Teil der Gehörknöchelchenkette bzw. der Prothese befestigt ist.
- Bei vorteilhaften Weiterbildungen dieser Ausführungsformen ist die zusätzliche Masse mittels eines Clips an einem Teil der Gehörknöchelchenkette oder der Prothese befestigt und die zusätzliche Masse und/oder der Clip sind ebenfalls mit einer biologisch aktiven Beschichtung überzogen.
- Eine weitere Ausführungsform der Erfindung schließlich zeichnet sich dadurch aus, dass die Prothese mit einem aktiven Vibrationsteil eines aktiven, insbesondere implantierbaren Hörgeräts verbunden ist. Damit lassen sich auch weitergehende Gehörschäden durch Einsatz moderner Elektronik in weiten Bereichen beheben oder zumindest in ihren Auswirkungen wesentlich lindern, wobei eine körperliche Verbindung der Prothese mit der Außenwelt aufgrund der erfindungsgemäßen Beschichtung wiederum keine Probleme durch einen erhöhten Bakterieneintrag in den Bereich des Mittelohres verursacht, wenn die Beschichtung entsprechend antibakteriell ausgestaltet ist.
- Je nach dem individuellen Defekt, der bei einem Patienten durch den Einsatz der erfindungsgemäßen Gehörknöchelchenprothese behoben oder zumindest in seinen Auswirkungen gelindert werden soll, wird der Aufbau der Prothese entsprechend gestaltet sein. Bei vielen Ausführungsformen kann beispielsweise die Prothese eine zur Anlage am Trommelfell ausgebildete Kopfplatte umfassen. Andere Ausgestaltungen können vorsehen, dass die Prothese einerseits am Ambossfortsatz und andererseits am Steigbügel befestigt ist oder direkt ins Innenohr getaucht wird. Bei wieder anderen Ausbildungen der Erfindung ist die Prothese einerseits am Hammergriff und andererseits am Amboss oder am Steigbügel befestigt ist oder wird direkt ins Innenohr getaucht. Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang eine Ausgestaltung, bei der die Gehörknöchelchenprothese am Endpunkt des Hammers (= Umbo) oder direkt daneben angeordnet ist, wodurch die größte Hebelwirkung für die mechanische Übertragung des Schalls durch Bewegungen in der künstlichen oder natürlichen Gehörknöchelchenkette erzielt wird. Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass die Gehörknöchelchenprothese mittels Eröffnung der menschlichen Hörschnecke (=Cochleotomie) einenends direkt an das Innenohr angekoppelt ist, insbesondere über einen Kolben.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der Figuren der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigt, sowie aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen bei Varianten der Erfindung verwirklicht sein.
- In der schematischen Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, welche in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert werden.
- Es zeigen
-
1 eine schematische räumliche Darstellung einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Anlenkung am Hammergriff einerseits, mehrgliedrigem Gelenk und Befestigung am Steigbügel andererseits; -
2 eine zweite Ausführungsform mit Anlenkung am Ambossfortsatz einerseits, Gelenk und Durchtritt durch die Steigbügelfußplatte andererseits, sowie mit zusätzlicher Masse an der Prothese; -
3a eine dritte Ausführungsform mit glockenförmigem Befestigungselement für die Steigbügelfußplatte sowie ringförmigem Abschnitt zur Anlage am Trommelfell; und -
3b die Ausführungsform nach3a um ca. 180° gedreht. -
1 stellt eine Gehörknöchelchenprothese10 dar, die an ihrem einen Ende über einen ersten Clip11 am Hammergriff1 in der Nähe des Umbo2 befestigt ist, wo der Hammer mechanischen Kontakt mit dem Trommelfell3 hat. An ihrem anderen Ende ist die Gehörknöchelchenprothese10 mittels eines zweiten Clips12 mit dem Steigbügel4 verbunden. Um eine hohe Gelenkigkeit zu erhalten, können Ausführungsformen der Erfindung eine Vielzahl von aneinander angreifenden Gelenkstellen aufweisen. Die in1 gezeigte Gehörknöchelchenprothese10 umfasst beispielweise drei zu einer Kette verbundene U-förmige Pfannenteile13 , von denen das erste mit dem ersten Clips11 und das dritte mit dem zweiten Clip12 verbunden ist. In den U-förmigen Pfannenteilen13 ist jeweils eine Kugel14 gelenkig gelagert. - Erfindungsgemäß ist die Oberfläche der Gehörknöchelchenprothese
10 ganz oder zumindest teilweise mit einer biologisch aktiven Beschichtung überzogen. Beim Ausführungsbeispiel der1 ist diese Beschichtung zweigeteilt: An den Ankoppelstellen der Gehörknöchelchenprothese10 im Mittelohr ist eine in der Zeichnung gepunktet dargestellte Beschichtung C1 mit wachstumsfördernden, Gewebe freundlichen Eigenschaften aufgebracht, während ein allen anderen Stellen eine in der Zeichnung gestrichelt dargestellte Beschichtung C2 mit wachstumshemmenden Eigenschaften vorgesehen ist, die ein Anwachsen des Materials der Gehörknöchelchenprothese10 im Mittelohr an diesen Stellen verhindert. -
2 stellt schematisch eine Gehörknöchelchenprothese20 dar, die einerseits wieder über einen ersten Clip21 am Ambossfortsatz5 befestigt ist. Am ersten Clip21 greift ein erster Stab22 an, der über ein U-förmiges Pfannenteil23 gelenkig mit einem zweiten Stab24 verbunden ist, welcher am anderen Ende wieder in einen Kolben25 übergeht, der allerdings bei diesem Ausführungsbeispiel durch eine Öffnung6 in der Steigbügelfußplatte7 in das (nicht dargestellte) Innenohr ragt. Zur weiteren Verbesserung der Hörqualität ist in der Ausführungsform nach2 über einen dritten Clip26 eine zusätzliche Masse27 am zweiten Stab24 angebracht. Diese dient einem Feintuning der akustischen Eigenschaften der Gehörknöchelchenprothese20 durch gezielte Verschiebung der Resonanzfrequenz auf einen gewünschten Wert. - Die gesamte in
2 erkennbare äußere Oberfläche der Gehörknöchelchenprothese20 ist mit einer wachstumshemmenden Beschichtung C2 versehen. Dies ist insbesondere im Durchtrittsbereich des Kolbens25 durch die Öffnung6 in der Steigbügelfußplatte7 von besonderer Wichtigkeit, da hier die Prothese im Innenohr sitzt und schwingen soll, so dass ein Anwachsen an dieser Stelle auf jeden Fall verhindert werden muss. Die wachstumshemmende Beschichtung C2 wirkt hier also wie eine Trennschicht. Die zum Ambossfortsatz5 gewandte Oberfläche des ersten Clips21 kann hingegen wieder mit einer in der Zeichnung nicht erkennbaren wachstumsfördernden Beschichtung C1 versehen sein. -
3a zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gehörknöchelchenprothese30 , die im implantierten Zustand mit einer ringförmigen Scheibe31 am Trommelfell anliegt und mit einem glockenförmigen Befestigungselement32 an ihrem anderen Ende auf dem Steigbügel beziehungsweise auf der Steigbügelfußplatte aufsitzt. -
3b zeigt die Ausführungsform von3a in einer um etwa 180° gedrehten Position. - Man erkennt, dass die Gehörknöchelchenprothese
30 an der Anlagefläche der ringförmigen Scheibe31 am Trommelfell sowie an den Berührungsflächen des Befestigungselementes32 mit dem Steigbügel jeweils eine wachstumsfördernde Beschichtung C1 aufweist, während sie an allen übrigen äußeren Oberflächen eine wachstumshemmende Beschichtung C2 besitzt. - Bei sämtlichen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann die biologisch aktive Beschichtung C1, C2 keimtötende, insbesondere antibakterielle Wirkungen haben. Auch kann die Beschichtung C1, C2 derart beschaffen sein, dass sie nach Implantation der Gehörknöchelchenprothese
10 ,20 ,30 im Mittelohr selbsttätig über einen längeren Zeitraum kontinuierlich Substanzen, insbesondere Antibiotika an ihre Umgebung abgibt.
Claims (20)
- Gehörknöchelchenprothese, die mindestens ein Glied der menschlichen Gehörknöchelchenkette im Mittelohr ersetzt oder überbrückt, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Gehörknöchelchenprothese (
10 ;20 ;30 ) ganz oder zumindest teilweise mit einer biologisch aktiven Beschichtung (C1; C2) überzogen ist. - Gehörknöchelchenprothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die biologisch aktive Beschichtung (C1; C2) auf ihrer ganzen Oberfläche, zumindest aber abschnittsweise keimtötende, insbesondere antibakterielle Eigenschaften aufweist.
- Gehörknöchelchenprothese nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die biologisch aktive Beschichtung (C1; C2) Agenzien mit antibiotischer Wirkung enthält.
- Gehörknöchelchenprothese nach einem der vorhergehenden. Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die biologisch aktive Beschichtung (C1; C2) so beschaffen ist, dass sie nach Implantation der Gehörknöchelchenprothese (
10 ;20 ;30 ) im Mittelohr selbsttätig über einen längeren Zeitraum, vorzugsweise über mehrere Monate oder Jahre, kontinuierlich Substanzen an ihre Umgebung abgibt. - Gehörknöchelchenprothese nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die biologisch aktive Beschichtung (C1; C2) so beschaffen ist, dass sie nach Implantation der Gehörknöchelchenprothese (
10 ;20 ;30 ) im Mittelohr Antibiotika an ihre Umgebung abgibt. - Gehörknöchelchenprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die biologisch aktive Beschichtung (C1) zumindest an einer oder mehreren Stellen der Gehörknöchelchenprothese (
10 ;20 ;30 ) wachstumsfördernde Eigenschaften aufweist. - Gehörknöchelchenprothese nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die biologisch aktive Beschichtung (C1) zumindest an einer der Ankoppelstellen der Gehörknöchelchenprothese (
10 ;20 ;30 ) im Mittelohr wachstumsfördernde, gewebefreundliche Eigenschaften aufweist. - Gehörknöchelchenprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die biologisch aktive Beschichtung (C2) zumindest an einer oder mehreren Stellen der Gehörknöchelchenprothese (
10 ;20 ;30 ) wachstumshemmende Eigenschaften aufweist, die ein Anwachsen des Materials der Gehörknöchelchenprothese (10 ;20 ;30 ) im Mittelohr an diesen Stellen verhindern. - Gehörknöchelchenprothese nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die biologisch aktive Beschichtung (C2) überall außer an einer oder mehren Ankoppelstellen der Gehörknöchelchenprothese (
10 ;20 ;30 ) im Mittelohr wachstumshemmende Eigenschaften aufweist. - Gehörknöchelchenprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die biologisch aktive Beschichtung (C1; C2) Kunststoff enthält.
- Gehörknöchelchenprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die biologisch aktive Beschichtung (C1; C2) Kohlenstoff, insbesondere Graphit enthält.
- Gehörknöchelchenprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die biologisch aktive Beschichtung (C1; C2) Metallpartikel enthält.
- Gehörknöchelchenprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehörknöchelchenprothese (
10 ;20 ;30 ) ganz oder teilweise aus Metall gefertigt ist. - Gehörknöchelchenprothese nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehörknöchelchenprothese (
10 ;20 ;30 ) ganz oder teilweise aus Gold und/oder Titan und/oder Tantal und/oder Stahl und/oder aus einer Legierung der genannten Metalle gefertigt ist. - Gehörknöchelchenprothese nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehörknöchelchenprothese (
10 ;20 ;30 ) oder Teile davon aus einem Material mit Formgedächtnis (=memory effect) und/oder superelastischen Eigenschaften, insbesondere aus Nitinol hergestellt ist. - Gehörknöchelchenprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehörknöchelchenprothese (
10 ;20 ;30 ) ganz oder zumindest teilweise aus einem flexiblen Material gefertigt ist. - Gehörknöchelchenprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Prothese (
10 ;20 ;30 ) oder Teile davon aus biokompatiblen Kunststoffen, insbesondere Silikon, oder Faserverbundwerkstoffen hergestellt ist. - Gehörknöchelchenprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine zusätzliche Masse (
27 ) in Abhängigkeit von einem gewünschten, vorgebbaren Frequenzgang der Schallleitung im Mittelohr an einem Teil der Gehörknöchelchenkette bzw. der Prothese (10 ;20 ;30 ) befestigt ist. - Gehörknöchelchenprothese nach Anspruch 18 dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Masse (
27 ) mittels eines Clips (26 ) an einem Teil der Gehörknöchelchenkette oder der Gehörknöchelchenprothese (10 ;20 ;30 ) befestigt ist und dass die zusätzliche Masse (27 ) und/oder der Clip (26 ) ebenfalls mit einer biologisch aktiven Beschichtung (C1; C2) überzogen sind. - Gehörknöchelchenprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Prothese (
10 ;20 ;30 ) mit einem aktiven Vibrationsteil eines aktiven, insbesondere implantierbaren Hörgeräts verbunden ist.
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Publications (1)
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