DE202005004819U1 - U-förmiger Steckverbinder - Google Patents
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Abstract
U-förmiger Steckverbinder
(1) aus Kunststoff zum Verbinden von Hohlprofilen, insbesondere von
Abstandhalter-Hohlprofilen aus Metall, Kunststoff od. dgl. für insbesondere
Mehrscheibenisoliergläser,
wobei der Steckverbinder (1) an seinen Seitenstegen (3) mit nach
außen
gerichteten, entgegen der Einsteckrichtung nach hinten geneigten
Lamellen (6) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder
(1) im Bereich seiner Bodenfläche
(2) und im Bereich seiner Seitenstege (3) derart ausgebildet ist,
daß er
sich formschlüssig
in ein Hohlprofil einsetzen lässt.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen U-förmigen Steckverbinder aus Kunststoff zum Verbinden von Hohlprofilen, insbesondere von Abstandhalter-Hohlprofilen aus Metall, Kunststoff od. dgl. für insbesondere Mehrscheibenisoliergläser, wobei der Steckverbinder an seinen Seitenstegen mit nach außen gerichteten, entgegen der Einsteckrichtung nach hinten geneigten Lamellen versehen ist.
- Aus dem Stand der Technik ist eine Vielzahl derartiger Steckverbinder bekannt, die jedoch alle den Nachteil aufweisen, daß sie die mit dem Steckverbinder miteinander verbundenen Hohlprofile nicht so dicht verschließen, daß in die Hohlprofile eingefülltes Trockenmittel nicht zu entweichen vermag und sich ungünstigenfalls zwischen den einzelnen Glasscheiben verteilt. Deswegen werden gemäß dem Stand der Technik sogenannte Geradeverbinder verwendet, die aus Vollmaterial gebildet sind. Derartige Verbinder verursachen jedoch einen sehr hohen Materialaufwand und sind damit nur teuer herzustellen.
- Aufgabe der Erfindung ist es, einen U-förmigen Steckverbinder vorzuschlagen, der die Stoßstelle zweier mit diesem Steckverbinder verbundener Hohlprofile dicht zu verschließen vermag.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Steckverbinder im Bereich seiner Bodenfläche und im Bereich seiner Seitenstege derart ausgebildet ist, daß er sich formschlüssig in ein Hohlprofil einsetzen lässt.
- Hierdurch wird die Verbindungsstelle sehr gut durch den Steckverbinder verschlossen. Trockenmittel vermag nicht auszutreten.
- Erfindungsgemäß hat es sich als äußerst vorteilhaft erwiesen, wenn Anschläge vorgesehen sind, die eine Einstecklänge in die zu verbindenden Hohlprofile vorgeben.
- Dadurch wird ein versehentliches zu weites Einstecken des Verbinders in ein Hohlprofil wirksam vermieden.
- Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Anschläge im Bereich der Mitte der Längserstreckung des U-Verbinders angeordnet sind.
- Hierdurch stehen für beide Hohlprofile gleiche Einstecklängen zur Verfügung. Der Steckverbinder lässt sich in beiden Richtungen verwenden.
- Gemäß einer weiteren sehr vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als zweckdienlich erwiesen, wenn die Anschläge an den Außenseiten der Seitenstege vorgesehen sind.
- Hierdurch wird der Durchfluß eines Molekularsiebes durch den Steckverbinder vermieden.
- Erfindungsgemäß ist es auch sehr vorteilhaft, wenn ein federndes Ausgleichselement im Bereich der Anschläge vorgesehen ist.
- Durch dieses Ausgleichselement werden Toleranzen in der Breite der Hohlprofile ausgeglichen. Ein Wackeln des Verbinders im Hohlprofil wird vermieden.
- Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist auch darin zu sehen, daß wenigstens zwischen zwei nebeneinander liegenden Lamellen ein Dichtelement vorgesehen ist.
- Dadurch wird die Dichtungswirkung der Lamellen nochmals verbessert.
- Dabei hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn das Dichtelement als Verstärkung zwischen zwei nebeneinander liegenden Lamellen ausgebildet ist.
- Die Verstärkung verbessert nicht nur die Dichtung der Lamellen, sondern sorgt auch für eine verbesserte Langzeitstabilität.
- Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt auch darin, daß an jeder Längsaussenkante jeweils zwei Dichtelemente vorgesehen sind.
- Damit wird jedes der beiden Hohlprofile nochmals abgedichtet.
- Erfindungsgemäß sehr vorteilhaft ist es auch, wenn die Bodenfläche wenigstens eine Durchbrechung aufweist.
- Hierdurch wird eine enorme Materialersparnis gegenüber einer vollen Bodenfläche erzielt, ohne die Stabilität negativ zu beeinflussen.
- Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt auch dann vor, wenn zwischen den Seitenstegen wenigstens eine Sperre angeordnet ist, die sich gegenüber der Bodenfläche formschlüssig an das Hohlprofil anzulegen vermag.
- Damit wird verhindert, daß das Trockenmittel den Steckverbinder durchfließt.
- Es hat sich dabei als äußerst vorteilhaft erwiesen, wenn die Sperre als Wand ausgebildet ist, die auf der Bodenfläche aufsetzt und sich zwischen den beiden Seitenstegen erstreckt.
- Damit wird der komplette Innenraum des Verbinders für den Durchfluß des Trockenmittels versperrt.
- Eine weitere sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung liegt auch darin, daß die Sperre einen trapezförmigen Querschnitt aufweist.
- Dadurch wird die Sperre sehr gut stabilisiert, ohne einen unverhältnismäßig hohen Materialaufwand zu bedingen.
- Ebenfalls als äußerst vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Sperre wenigstens in ihrem oberen Bereich elastisch ausgebildet ist.
- Hiermit wird eine besonders gute Anpassung der Sperre an die Kontur des Hohlprofils erzielt.
- Erfindungsgemäß hat es sich auch als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn die Sperre an ihrem oberen Ende wenigstens eine Dichtlippe aufweist.
- Damit wird eine nochmals verbesserte Abdichtung zwischen Hohlprofil und Sperre erzielt.
- Eine ebenfalls sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung liegt auch darin, daß die Sperre die Seitenstege überragt.
- Hierdurch wird eine vergrößerte Pressung zwischen Hohlprofil und Sperre erreicht, wodurch die Anpassung der Sperre an das Hohlprofil und damit die Abdichtung verbessert wird.
- Es hat sich gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung auch als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn wenigstens im unteren Bereich der Sperre Verstärkungen vorgesehen sind.
- Dadurch wird die Sperre stabilisiert.
- Eine sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist auch darin zu sehen, daß für jede Einsteckrichtung des Steckverbinder wenigstens eine Sperre vorgesehen ist.
- Durch diese Sperren wird verhindert, daß Trockenmittel zur Stoßstelle der Hohlprofile gelangt. Ein Entweichen von Trockenmittel aus den Hohlprofilen an der Stoßstelle wird damit unmöglich gemacht.
- Sehr vorteilhaft ist es erfindungsgemäß auch, wenn die Sperre jeweils zwischen zwei Durchbrechungen der Bodenfläche angeordnet ist.
- Hierdurch wird eine nochmals verbesserte Abdichtung erzielt, die nicht zu Lasten des Materialaufwandes geht.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung hat es sich auch als äußerst vorteilhaft erwiesen, wenn die Seitenstege wenigstens im oberen Bereich der Kontur des zu verbindenden Hohlprofils angepasst ausgebildet sind.
- Dadurch werden oftmals in diesem Bereich auftretende Undichtigkeiten minimiert.
- Dabei hat es sich auch als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn die Seitenstege im oberen Bereich an der Außenseite nach innen abgeschrägt ausgebildet sind.
- Sehr vorteilhaft ist es auch, wenn die Außenstege im oberen Bereich nach außen weisende Lamellen aufweisen, die sich an die Innenseite des Hohlprofils anzulegen vermögen.
- Hierdurch wird eine sehr gute Abdichtung zwischen Steckverbinder und Hohlprofil erzielt. Die Lamellen vermögen Größentoleranzen auszugleichen.
- Eine weitere sehr vorteulhafte Ausgestaltung der Erfindung ist auch darin zu sehen, die Lamellen in Einsteckrichtung nach hinten gerichtet sind.
- Hiermit wird der Ausgleich von Größentoleranzen nochmals verbessert und ein versehentliches Verschieben des Steckverbinders im Hohlprofil vermieden.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele veranschaulicht.
- Dabei zeigen:
-
1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen U-Verbinder, -
2 eine Ansicht der Unterseite desselben Verbinders, -
3 einen Querschnitt des Verbinders, -
4 einen Längsschnitt des Verbinders, -
5 eine schaubildliche Darstellung der Oberseite des Verbinders, -
6 eine schaubildliche Darstellung der Unterseite eines Verbinders und -
7 eine schaubildliche Darstellung eines weiteren Verbinders, dessen Seitenstege im oberen Bereich abgeschrägt und mit Lamellen versehen sind. - Mit
1 ist in1 ein U-Verbinder zum Verbinden zweier Hohlprofile bezeichnet, der aus einer Bodenfläche2 und zwei an den Längskanten der Bodenfläche2 angeordneten Seitenstegen3 aufgebaut ist. Die Bodenfläche2 ist durch mehrere Ausnehmungen4 unterbrochen. Der Verbinder1 weist in Querrichtung ein U-förmiges Profil auf. Die Bodenfläche2 und die Seitenstege3 bilden zusammen das U-förmige Profil des Steckverbinders1 . - An den Außenseiten
5 der Seitenstege3 sind nach außen gerichtete und entgegen der Einsteckrichtung des Verbinders1 in die nicht dargestellten Hohlprofile geneigte Lamellen6 angeordnet, die sich an den Innenseiten der Schmalseiten der Hohlprofile abzustützen vermögen. Die Lamellen6 können dabei federnd ausgebildet sein, wodurch sich diese besonders eng an die Innenseiten anlegen, dabei Breitentoleranzen der Hohlprofile ausgleichen und ein Hindurchfliesen eines Trockenmittels bzw. Molekularsiebs zwischen den Seitenstegen und den Innenseiten der Schmalseiten der Hohlprofile verhindern. - In der Mitte der Längserstreckung der Seitenstege
3 ist auf deren Außenseite5 jeweils ein Mittenanschlag7 und8 vorgesehen, wobei der Mittenanschlag7 für das erste Hohlprofil und der Mittenanschlag8 für das zweite Hohlprofil vorgesehen ist. In Einsteckrichtung vor den Mittenanschlägen7 und8 ist jeweils ein Ausgleichselement9 vorgesehen, welches federnd ausgebildet ist und einerseits ein Wackeln des Verbinders1 in den Hohlprofilen verhindert und andererseits Breitentoleranzen der Hohlprofile auszugleichen vermag. - Zwischen jeweils zwei benachbarten Lamellen
6 -hier als6a und6b bezeichnet- kann auf jeder Seite des U-Verbinders1 und für jedes der beiden Hohlprofile ein Dichtelement10 vorgesehen sein, welches einerseits nochmals den Hohlraum zwischen den Seitenstegen3 und den Innenseiten der Schmalseiten der Hohlprofile abdichtet und andererseits die beiden benachbarten Lamellen6a und6b versteift und somit eine bessere Anlage der beiden Lamellen6a und6b am Hohlprofil sicherstellt. - Zwischen den Seitenstegen
3 ist auf der Bodenfläche2 in jeder Hälfte der Länge des Verbinders1 je eine wandförmige Sperre11 vorgesehen, welche ein Hindurchfließen des Trockenmittels verhindert. Die Sperre11 ist so angeordnet, daß sie jeweils zwischen zwei benachbarten Ausnehmungen4 der Bodenfläche2 angebracht ist. Die Sperre11 kann im Querschnitt trapezförmig ausgebildet sein, wie dies in4 dargestellt ist. Die Sperre11 überragt die Seitenstege3 minimal, wodurch eine bessere Abdichtung zwischen Sperre11 und Hohlprofil erreicht wird. Es ist auch denkbar, daß insbesondere bei entsprechender Ausgestaltung der Hohlprofile die Sperre11 auch genauso hoch wie die Seitenstege3 ausgeführt sein kann. - Denkbar ist es auch, daß am oberen Ende der Sperre
11 wenigstens eine Dichtlippe vorgesehen ist, welche die Anlagestelle zwischen Sperre11 und Hohlprofil abzudichten vermag. - Weiterhin ist es denkbar, daß wenigstens der obere Teil der Sperre
11 elastisch ausgebildet ist und so eine sehr gute Anpassbarkeit an die Hohlprofile gewährleistet. Ebenso ist es denkbar, daß besonders im unteren Bereich der Sperre11 nicht dargestellte Verstärkungen vorgesehen sind, die eine gezielte Beeinflussung der Stabilität und Verformbarkeit der Sperre ermöglichen. - An der Außenseite der Bodenfläche
2 sind entlang den Längskanten eine Vielzahl von Erhebungen12 vorgesehen. Diese Erhebungen12 stützen sich an der Breitseite der Hohlprofile ab. Die Erhebungen12 können jeweils auf der in Einsteckrichtung des Verbinders1 vorne liegenden Seite abgeflacht und als Auflaufschräge ausgebildet sein. Die in Einsteckrichtung hinten liegende Seite der Erhebungen12 ist dagegen senkrecht zur Bodenfläche2 hin abfallend ausgebildet, wodurch ein leichtes Einstecken ermöglicht wird, aber dennoch eine gute Verhakung der Erhebungen an bereits kleinsten Unebenheiten der Innenseite der Hohlprofil ermöglicht wird. - Die Erhebungen
12 können dabei auch federnd ausgebildet sein und/oder sich über die gesamte Breite der Bodenfläche2 erstrecken um Höhenabweichungen des Hohlprofils auszugleichen und eine gute Abdichtung zwischen Bodenfläche und Hohlprofil zu gewährleisten. - Es können neben den Erhebungen
12 auch noch lamellenförmige Stege13 vorgesehen sein, die sich ebenfalls auf der Innenseite der Hohlprofile abzustützen vermögen. Diese Stege13 können plastisch und elastisch verformbar oder aber federnd ausgebildet sein und können ebenfalls der Abdichtung dienen. - Es ist auch eine plastische Verformbarkeit sowohl der Lamellen
6 als auch der Erhebungen12 denkbar. - Die Längsseitenstege
3 sind gemäß einer in7 dargestellten Ausgestaltung der Erfindung im von der Bodenfläche2 abgewandten oberen Bereich nach innen abgeschrägt. In diesem Bereich können nach außen ragende Lamellen14 vorgesehen sein, die sich mit ihrem losen Ende an der Innenseite des Hohlprofils abzustützen vermögen und so einen Durchfluß von Trocknungsmittel zwischen dem Verbinder1 und der Innenwand des Hohlprofils verhindern. Es besteht dabei die Möglichkeit je Einsteckrichtung und Längsseitensteg jeweils mindestens eine derartige Lamelle14 vorzusehen. - Die Lamellen
14 können entgegen der Einsteckrichtung geneigt angeordnet und sie können elastisch verformbar ausgebildet sein.
Claims (22)
- U-förmiger Steckverbinder (
1 ) aus Kunststoff zum Verbinden von Hohlprofilen, insbesondere von Abstandhalter-Hohlprofilen aus Metall, Kunststoff od. dgl. für insbesondere Mehrscheibenisoliergläser, wobei der Steckverbinder (1 ) an seinen Seitenstegen (3 ) mit nach außen gerichteten, entgegen der Einsteckrichtung nach hinten geneigten Lamellen (6 ) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (1 ) im Bereich seiner Bodenfläche (2 ) und im Bereich seiner Seitenstege (3 ) derart ausgebildet ist, daß er sich formschlüssig in ein Hohlprofil einsetzen lässt. - Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Anschläge (
7 ,8 ) vorgesehen sind, die eine Einstecklänge in die zu verbindenden Hohlprofile vorgeben. - Steckverbinder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (
7 ,8 ) im Bereich der Mitte der Längserstreckung des U-Verbinders (1 ) angeordnet sind. - Steckverbinder nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge (
7 ,8 ) an den Außenseiten (5 ) der Seitenstege (3 ) vorgesehen sind. - Steckverbinder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein federndes Ausgleichselement (
9 ) im Bereich der Anschläge (7 ,8 ) vorgesehen ist. - Steckverbinder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwischen zwei nebeneinander liegenden Lamellen (
6 ) ein Dichtelement (10 ) vorgesehen ist. - Steckverbinder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtelement (
10 ) als Verstärkung zwischen zwei nebeneinander liegenden Lamellen (6 ,6a ,6b ) ausgebildet ist. - Steckverbinder nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Längsaussenkante (
5 ) jeweils wenigstens zwei Dichtelemente (10 ) vorgesehen sind, wobei jeweils ein Dichtelement (10 ) für eine Einsteckrichtung vorgesehen ist. - Steckverbinder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenfläche (
2 ) wenigstens eine Durchbrechung (4 ) aufweist. - Steckverbinder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Seitenstegen (
3 ) wenigstens eine Sperre (11 ) angeordnet ist, die sich gegenüber der Bodenfläche (2 ) formschlüssig an das Hohlprofil anzulegen vermag. - Steckverbinder nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperre (
11 ) als Wand ausgebildet ist, die auf der Bodenfläche (2 ) aufsetzt und sich zwischen den beiden Seitenstegen (3 ) erstreckt. - Steckverbinder nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperre (
11 ) einen trapezförmigen Querschnitt aufweist. - Steckverbinder nach Anspruch 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperre (
11 ) wenigstens in ihrem oberen Bereich elastisch ausgebildet ist. - Steckverbinder nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperre (
11 ) an ihrem oberen Ende wenigstens eine Dichtlippe aufweist. - Steckverbinder nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperre (
11 ) die Seitenstege (3 ) überragt. - Steckverbinder nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens im unteren Bereich der Sperre (
11 ) Verstärkungen vorgesehen sind. - Steckverbinder nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß für jede Einsteckrichtung des Steckverbinder (
1 ) wenigstens eine Sperre (11 ) vorgesehen ist. - Steckverbinder nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperre jeweils zwischen zwei Durchbrechungen der Bodenfläche angeordnet ist.
- Steckverbinder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenstege (
3 ) wenigstens im oberen Bereich der Kontur des zu verbindenden Hohlprofils angepasst ausgebildet sind. - Steckverbinder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenstege (
3 ) im oberen Bereich an der Außenseite (5 ) nach innen abgeschrägt ausgebildet sind. - Steckverbinder nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstege (
3 ) im oberen Bereich nach außen weisende Lamellen (14 ) aufweisen, die sich an die Innenseite des Hohlprofils anzulegen vermögen. - Steckverbinder nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Lamellen (
14 ) in Einsteckrichtung nach hinten gerichtet sind.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20060831 |
|
| R150 | Term of protection extended to 6 years |
Effective date: 20080529 |
|
| R151 | Term of protection extended to 8 years | ||
| R151 | Term of protection extended to 8 years |
Effective date: 20111112 |
|
| R152 | Term of protection extended to 10 years | ||
| R152 | Term of protection extended to 10 years |
Effective date: 20130523 |
|
| R071 | Expiry of right |