DE20200424U1 - Verbindungsstreifen für aus Einzelteilen zusammenzusetzende, dreidimensionale Körper - Google Patents
Verbindungsstreifen für aus Einzelteilen zusammenzusetzende, dreidimensionale KörperInfo
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Description
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Gebrauchsmusteranmeldung
Silke Kobold, 37130 Gleichen
Die Erfindung betrifft einen Verbindungsstreifen für aus Einzelteilen zusammenzusetzende, dreidimensionale Körper.
Die Herstellung von dreidimensionalen Gegenständen wie z. B. Schachteln, architektonisehen Modellen, Laternen od. dgl. aus Einzelteilen, die z. B. aus Papier, Karton, Metallblechen und ähnlichen Materialien bestehen, ist bisher vergleichsweise umständlich. Üblicherweise werden dazu die Ränder eines der Teile mit einer Schere eingeschnitten und nach innen umgeschlagen. An der so entstehenden Fläche wird das andere Teil mit Klebstoff befestigt. Je dicker der Karton ist, umso schwieriger gestaltet sich dieses Verfahren, und der optische Ausdruck leidet, weil der eingeschnittene Verbindungsrand meistens von außen sichtbar ist. Bei Formen aus Wellkarton ergeben sich zusätzliche Schwierigkeiten bei der Befestigung der beiden Teile mit Klebstoff. Wollte man den Schwierigkeiten einer solchen Verbindung dadurch aus dem Wege gehen, daß die einzelnen Teile innen mit einem handelsüblichen Klebeband verbunden werden, so hat das nur bei Formen, deren Teile eine gerade Linie aufweisen, einen Vorteil. Bei runden Formen wird sich der Klebestreifen wellen und nur unter großen Schwierigkeiten so positionieren lassen, daß die gewünschte Form entsteht.
Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, einen flexiblen Verbindungsstreifen zur Verbindung einzelner Teile eines dreidimensionalen Körpers zu schaffen, der sich an verschiedenste Formen der Einzelteile und/oder Körper und insbesondere auch an runde und eckige Formen leicht anpassen läßt, einen leichten Zusammenbau verschiedener Einzelteile ermöglicht und nur von Innenseiten der fertigen Körper her sichtbar ist.
Zur Lösung dieses Problems ist der erfindungsgemäße Verbindungsstreifen dadurch gekennzeichnet, daß er beidseitig einer in seiner Längsrichtung erstreckten Faltlinie eine
-2-
Vielzahl von bis zu dieser erstreckten, auf wenigstens einer Breitseite mit einem Selbstklebemittel versehenen Zähnen aufweist.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß der Verbindungsstreifen leicht so angebracht werden kann, daß er von außen praktisch unsichtbar ist. Aufgrund seiner Zähne ist es ferner möglich, gerade und runde Teile unter den verschiedensten Winkeln miteinander zu verbinden. Außerdem ist der Zusammenbau der Einzelteile zu dreidimensionalen Körpern auch bei ungewöhnlichen Formen vergleichsweise einfach durchführbar.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht (Draufsicht) eines erfindungsgemäßen Verbindungsstreifens ohne Schutzschicht;
Fig. 2 eine Hinteransicht des Verbindungsstreifens nach Fig. 1, jedoch mit einer Schutzschicht;
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20
Fig. 3 schematisch die Verbindung von zweiflächigen Einzelteilen mit Hilfe des Verbindungsstreifens nach Fig. 1 und 2;
Fig. 4 eine runde Verbindung analog zu Fig. 3 von innen und außen; 25
Fig. 5 schematisch die Zusammensetzung mehrerer flächiger Einzelteile zu einer quaderförmigen, oben offenen Schachtel;
Fig. 6 eine mit dem Verbindungsstreifen nach Fig. 1 und 2 hergestellte, oben offene Schachtel in Herzform; und
Fig. 7 den Zusammenbau von zwei mehrdimensionalen Einzelteilen zu einem dreidimensionalen Körper.
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Nach Fig. 1 und 2 enthält ein erfmdungsgemäßer Verbindungsstreifen einen länglichen, z. B. endlos hergestellten Materialstreifen 2 aus Papier, Kunststoff, einer dünnen Metallfolie oder irgendeinem anderen flexiblen Material. Der Materialstreifen 2 besitzt eine gedachte, in seiner Längsrichtung erstreckte, vorzugsweise gerade Mittel- bzw. Längs- .
achse, die mittig zwischen zwei in Längsrichtung verlaufenden Streifenabschnitten verläuft. Längs dieser Mittelachse ist der Materialstreifen 2 mit einer Faltlinie 3 versehen. Diese ist vorzugsweise durch eine den Materialstreifen 2 nicht durchtrennende Stanz- oder Schnittlinie od. dgl. derart fest vorgegeben, daß eine Sollfaltlinie entsteht, längs derer die zu beiden Seiten der Mittelachse liegenden Streifenabschnitte manuell auf einfache Weise umgefaltet werden können. Die Dicke des Materialstreifens 2 ist an sich beliebig, in Abhängigkeit vom Material jedoch möglichst so gering zu wählen, daß sich der Materialstreifen 2 leicht verformen, insbesondere quer zur Faltlinie 3 verbiegen läßt. Die Breite des Materialstreifens 2 kann wie bei herkömmlichen Klebestreifen unterschiedlich gewählt werden.
Wie Fig. 1 und 2 zeigen, weist der Materialstreifen 2 eine Vielzahl von in Richtung der Faltlinie 3 hintereinander angeordneten Zähnen 4a bzw. 4b auf, deren Grundlinien vorzugsweise in der Faltlinie 3 liegen. Vorzugsweise handelt es sich um Zähne 4a bzw. 4b, die in der Draufsicht die Form eines gleichschenkeligen oder gleichseitigen Dreiecks aufweisen, wobei die Grundseiten aller Dreiecke nicht nur in der Faltlinie 3 liegen, sondern auch in Längsrichtung des Materialstreifens 2 unmittelbar hintereinander angeordnet sind und aneinander grenzen. Die Zähne 4a, 4b besitzen vorzugsweise dieselbe Größe und Teilung, so daß ihre äußeren, mit vorgewählten Abständen von der Mittelachse angeordneten Spitzen 5a, 5b in Richtung der Längsachse gleiche Abstände voneinander aufweisen. Der Materialstreifen 2 ist daher im Ausführungsbeispiel an seinen äußeren Rändern nach Art von Zahnstangen ausgebildet.
Mit besonderem Vorteil sind die Zähne 4a, 4b in Längsrichtung relativ zueinander versetzt, damit längs der Faltlinie 3 genügend Material erhalten bleibt, das die zu beiden Seiten davon liegenden Streifenabschnitte zusammenhält. Im Ausführungsbeispiel sind die Zähne 4a, 4b um jeweils eine halbe Teilung bzw. den halben Abstand zwischen zwei Spitzen 5a, 5b relativ zueinander versetzt.
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Auf ihren Rückseiten sind die Zähne 4a, 4b mit einem Selbstklebemittel nach Art üblicher Klebestreifen versehen. Das Selbstklebemittel ist nach Fig. 2 vorzugsweise mit einer abziehbaren Schutzschicht 6 in Form einer dünnen Kunststoff- oder Papierfolie abgedeckt. Mit besonderem Vorteil ist die Schutzschicht 6 in Richtung der Mittelachse in zwei Schutzschichtabschnitte 6a, 6b geteilt, die längs einer in der Mittelachse verlaufenden Trennlinie aneinander grenzen und so breit sind, daß sie die Spitzen 5a, 5b gerade abdecken. Je nach gewünschtem Anwendungszweck können die Zähne 4a, 4b auch beidseitig mit einem Selbstklebemittel und gegebenenfalls einer Schutzschicht 6 versehen sein.
Die Selbstklebemittel können durch auf den Materialstreifen 2 aufgebrachte, doppelseitige Klebebänder gebildet sein.
Der erfindungsgemäße Verbindungsstreifen 1 wird vorzugsweise in mehr oder weniger großen Rollen geliefert, so daß bei Bedarf Abschnitte der gewünschten Länge abgerollt und dann abschnitten werden können.
Die Anwendung des erfindungsgemäßen Verbindungsstreifens 1 ergibt sich aus Fig. 3, wo die Aufgabe besteht, ein erstes Einzelteil in Form eines aus Wellkarton bestehenden Wandabschnitts 7 auf einem zweiten Einzelteil in Form eines flächigen Grundkörpers 8 zu befestigen, der z. B. eine ebene Oberfläche 9 aufweist. Zu diesem Zweck wird zunächst einer der beiden Schutzschichtabschnitte (z. B. 6a) in der erforderlichen Länge schrittweise vom Verbindungsstreifen 1 abgezogen. Die Zähne 4a werden sodann mit dadurch frei gelegten, das Selbstklebemittel aufweisenden Seite längs einer Linie auf die Oberfläche 9 des Grundkörpers 8 aufgeklebt, längs derer sich der Wandabschnitt 7 erstrecken soll, wobei diese Linie auch längs einer Außenkante des Grundkörpers 8 verlaufen kann. Anschließend wird der Verbindungsstreifen 1 längs der Faltlinie 3 schrittweise von 90° nach oben gefaltet, um die Zähne 4b senkrecht zur Oberfläche 9 anzuordnen. Schließlich wird dann, ebenfalls schrittweise, auch der zweite Schutzabschnitt 6b abgezogen und der hier untere Rand des Wandabschnitts 7 an die dadurch frei gelegte Selbstklebeschicht der Zähne 4b angedrückt, um den Wandabschnitt 7 dadurch schrittweise am Grundkörper 8 zu befestigen, wie Fig. 3 deutlich erkennbar macht.
Entsprechend kann;«! f*ig. 4.vorgegangenwerden, .wo der Wandabschnjtt 7 &igr; 11" .·;:*··&idigr;&iacgr;&iacgr;&iacgr;·*!&iacgr;. &iacgr; ; ·; :·: :! ·· : ·' : ·' ·* : "" ·* *"* : : :
an einem
kreisrunden Grundkörper 10 befestigt werden soll. Dabei lassen Fig. 3 und 4 auch erkennen, daß es die zahnförmige Ausbildung der seitlichen Ränder des Verbindungsstreifens 1 ermöglicht, diesen im Prinzip längs ganz beliebiger Bögen zu verlegen und an den Einzelteilen 7, 8 bzw. 10 zu befestigen. Betragen z. B. die Scheitelwinkel &agr; (Fig. 1) der Zähne 4a, 4b jeweils 45°, dann kann der Verbindungsstreifen 1 zwischen je zwei aufeinander folgenden Spitzen 5a bzw. 5b um bis zu ca. 90° relativ zueinander nach innen gebogen werden, ohne daß sich irgendwelche Teile der Zähne 4a, 4b berühren oder überlappen. Dadurch ist eine sehr große Flexibilität und Gestaltungsvielfalt gegeben, die mit üblichen Klebestreifen nicht erhältlich ist. Außerdem zeigt insbesondere Fig. 4, daß der Verbindungsstreifen nur von der Innenseite des hergestellten dreidimensionalen Körpers her sichtbar ist. Natürlich sind je nach Bedarf auch andere Winkel &agr; möglich.
Fig. 5 bis 7 zeigen weitere Anwendungsmöglichkeiten des erfindungsgemäßen Verbindungsstreifens .
In Fig. 5 ist ein dreidimensionaler Körper 11 in Form einer nach oben offenen, quaderförmigen Schachtel aus Einzelteilen in Form von Boden- und Wandteilen 12 bis 16 zusammengesetzt. Dabei kann z. B. die Verbindung zwischen dem Bodenteil 16 und dem Wandteil 14 längs einer langen Seite mittels eines ersten Verbindungsstreifens 17 erfolgen, dessen Endabschnitte 17a gleichzeitig zur Verbindung der Wandteile 14, 13 bzw. 14, 15 verwendet werden. Ein zweiter Verbindungsstreifen 18 könnte zur Verbindung der übrigen Seiten des Bodensteils 16 mit den Wandteilen 12, 13 und 15 dienen, und zwei weitere, kurze Verbindungsstreifen würden zur paarweisen Verbindung der Wandteile 12, 13 bzw. 12, 15 verwendet.
Fig. 6 zeigt einen dreidimensionalen Körper 19 nach Art einer oben offenen Schachtel in Herzform, die aus einem Bodenteil 20 und einem einzigen Wandteil 21 zusammengesetzt werden könnte. Dabei würde ein erster Verbindungsstreifen 22 für die Verbindung des Bodenteils 19 mit dem Wandteil 20 ausreichen, während ein zweiter Verbindungsstreifen zur Verbindung der beiden einander zugewandten Endkanten des Wandteils 21 benötigt würde, wobei diese Endkanten im Bereich einer Stoßfuge unter beliebigen Winkeln zwischen 0° und 180° aneinander stoßen könnten.
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Fig. 7 zeigt schließlich einen dreidimensionalen Körper 23, der aus zwei vorgefertigten, ebenfalls dreidimensionalen Einzelteilen 24 und 25 zusammengesetzt ist. Die Verbindung beider Teile 24, 25 erfolgt z. B. in der oben beschriebenen Weise mit Hilfe eines einzigen Verbindungsstreifens 26.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Das gilt insbesondere für die Größe und Form der Zähne 4a und 4b, die z. B. auch halbkreisförmig, mäanderförmig oder in anderer Weise ausgebildet sein könnten, wobei die Länge der Zähne in Richtung der Faltlinie 3 in Abhängigkeit davon gewählt werden kann, wie groß die Radien sind, längs derer die Verbindungsstreifen 1 biegbar sein sollen. Im übrigen versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen angewendet werden können.
Claims (7)
1. Verbindungsstreifen für aus Einzelteilen (7, 8; 10; 12 bis 16; 20, 21; 24, 25) zusammenzusetzende, dreidimensionale Körper (11, 19, 23), dadurch gekennzeichnet, daß er beidseitig einer in seiner Längsrichtung erstreckten Faltlinie (3) eine Vielzahl von bis zu dieser erstreckten, auf wenigstens einer Breitseite mit einem Selbstklebemittel versehenen Zähnen (4a, 4b) aufweist.
2. Verbindungsstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Selbstklebemittel mit einer abziehbaren Schutzschicht (6) versehen ist.
3. Verbindungsstreifen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht (6) längs der Faltlinie (3) geteilt ist.
4. Verbindungsstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne (4a, 4b) dreieckförmig ausgebildet sind und mit ihren Grundseiten an die Faltlinie (3) grenzen.
5. Verbindungsstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne (4a, 4b) mit gleicher Teilung angeordnet sind.
6. Verbindungsstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die auf einer Seite der Faltlinie (3) ausgebildeten Zähne (4a) relativ zu den auf der anderen Seite der Faltlinie (3) angeordneten Zähnen (4b) versetzt angeordnet sind.
7. Verbindungsstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß er aus Papier oder einem Kunststoff hergestellt ist.
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2002
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