DE20200407U1 - Sitz-/Liegemöbel - Google Patents
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Description
himolla Polstermöbel GmbH H3569 - JR/wö
Die Erfindung betrifft ein Sitz-/ Liegemöbel, insbesondere einen Sessel oder Stuhl, mit einem Sitzteil und einem mit dem Sitzteil gelenkig verbundenen und bezüglich des Sitzteils neigungsverstellbaren Rückenteil.
Möbel mit einem derartigen Grundaufbau sind grundsätzlich bekannt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Sitz-/Liegemöbel mit einem Grundaufbau der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass bislang nicht realisierte Ausgestaltungen des Möbels ermöglicht werden, wobei insbesondere sich auch hinsichtlich des Designs neue Möglichkeiten ergeben sollen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1 und insbesondere dadurch, dass eine das Sitzteil und das Rückenteil tragende Freischwingertragstruktur vorgesehen ist, die zumindest einen Tragbügel aufweist, der einen Basisabschnitt, einen zumindest näherungsweise horizontal verlaufenden Horizontalabschnitt sowie einen den Basisabschnitt und den Horizontalabschnitt miteinander verbindenden und ein Verschwenken des Horizontalabschnitts relativ zum Basisabschnitt ermöglichenden Gelenkabschnitt umfasst, wobei das Rückenteil um eine horizontale Achse verschwenkbar am Horizontalabschnitt abgestützt und das Sitzteil längs des Gelenkabschnitts beweglich zwangsgeführt ist.
Durch die Erfindung wird ein Freischwinger-Möbel geschaffen, also ein Möbel, bei dem der Benutzer durch einfache Gewichtsverlagerung ein Verschwenken oder Schwingen der Sitzfläche bewirken kann, wobei das erfindungsgemäße Freischwinger-Möbel ein Verstellen der Neigung des Rückenteils in einer Art und Weise ermöglicht, die ohne zusätzliche Abstützungen des Sitzteils oder des Rückenteils auskommt, da erfindungsgemäß das Rückenteil und das Sitzteil am Tragbügel der Freischwingertragstruktur abgestützt sind.
Wenn die Neigung des an den Horizontalabschnitt angelenkten Rückenteils verändert wird, beaufschlagt das Rückenteil das Sitzteil, welches daraufhin relativ zu dem Tragbügel bewegt wird und sich auf einer durch die Zwangsführung vorgegebenen Bahn längs des Gelenkabschnitts des Tragbügels bewegt. Das Rückenteil und das Sitzteil verändern also nicht nur ihre Relativlage untereinander, sondern außerdem auch ihre Lage relativ zu dem Tragbügel. Aufgrund der Freischwingfähigkeit des Tragbügels ist nun aber zusätzlich die Konfiguration des Tragbügels selbst veränderlich, da der Tragbügel während des Verschwenkens oder Schwingens des Horizontalabschnitts in Abhängigkeit von den einwirkenden Kräften seine Form mehr oder weniger stark verändert.
Es hat sich nun überraschenderweise herausgestellt, dass diese einem Freischwingeraufbau naturgemäß innewohnende In-Sich-Beweglichkeit des Tragbügels der Anbringung einer Anordnung aus Rückenteil und Sitzteil nicht entgegensteht, bei der das Rückenteil an den Horizontalabschnitt des Tragbügels angelenkt ist und sich das gelenkig mit dem Rückenteil verbundene Sitzteil längs des Gelenkabschnitts des Tragbügels
über eine Zwangsführung bewegt, wenn die Neigung des Rückenteils verändert wird. Vielmehr wurde festgestellt, dass unerwarteterweise in jeder Momentan-Konfiguration des Tragbügels die Neigung des Rückenteils problemlos und störungsfrei möglich ist. 5
Durch die Erfindung werden des Weiteren neue Designmöglichkeiten geschaffen und insbesondere leicht und grazil wirkende Konstruktionen ermöglicht, da aufgrund der erfindungsgemäßen Abstützung der Einheit aus Rückenteil und Sitzteil am Tragbügel keine zusätzlichen Abstützungen erforderlich sind.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung sowie der Zeichnung angegeben.
Bevorzugt ist das am Tragbügel zwangsgeführte Sitzteil um eine horizontale Achse relativ zum Tragbügel verschwenkbar, die insbesondere im Bereich eines zwangsgeführten Führungsabschnitts des Sitzteils verläuft.
Vorzugsweise bilden der Tragbügel, das Rückenteil und das Sitzteil von der Seite betrachtet einen geschlossenen, durch Verstellen der Neigung des Rückenteils in seiner Form veränderlichen Gelenkrahmen.
Ferner ist es bevorzugt, dass der Tragbügel offen ist. Vorzugsweise weist der Tragbügel zumindest näherungsweise die Form eines auf der Seite liegenden, insbesondere nach hinten offenen U auf. Ferner wird vorgeschlagen, dass der Gelenkabschnitt des Tragbügels zumindest näherungsweise eine S-Form aufweist.
• · ·· » ♦♦
Des Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass sich der Tragbügel zumindest im Wesentlichen in einer vertikalen Ebene erstreckt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind das Sitzteil und das Rückenteil zwischen zwei parallel versetzt angeordneten Tragbügeln angeordnet.
Ferner ist vorzugsweise vorgesehen, dass das Rückenteil im Bereich eines freien hinteren Endes des Horizontalabschnitts abgestützt ist. Das Rückenteil ist vorzugsweise im Bereich seines freien unteren Endes an das Sitzteil angelenkt. Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass das Rückenteil mit einem gekrümmten, mit der konvexen Seite nach vorne weisenden Bereich an das Sitzteil angelenkt ist.
Ferner wird vorgeschlagen, dass das Sitzteil bezüglich des Horizontalabschnitts nach unten versetzt angeordnet ist. Des Weiteren ist es bevorzugt, dass das Sitzteil mit einem Zwischenbereich am Gelenkabschnitt zwangsgeführt ist. Vorzugsweise ist das Sitzteil im Bereich seines freien hinteren Endes an das Rückenteil angelenkt.
Zumindest der Zwangsführungsbereich des Gelenkabschnitts verläuft in einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung bezüglich der Horizontalen geneigt. Bevorzugt ist der Zwangsführungsbereich zumindest näherungsweise gerade ausgebildet. Wenn gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung der Zwangsführungsbereich gekrümmt ausgebildet ist, dann ist es bevorzugt, wenn der Zwangsführungsbereich mit seiner konkaven Seite nach oben weist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Sitzteil am Gelenkabschnitt feststellbar. Zum Feststellen des Sitzteils ist vorzugsweise eine insbesondere hebelbetätigte Feststellbremse vorgesehen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Zwangsführung eine in den Gelenkabschnitt integrierte Führungsschiene und einen mit dem Sitzteil verbundenen, an der Führungsschiene zwangsgeführten Gleitsattel umfasst.
Bevorzugt ist zwischen dem Gleitsattel und der Führungsschiene wenigstens ein Bremsklotz lose gehalten, der mittels eines am Gleitsattel gelagerten und insbesondere als Hebel ausgebildeten Betätigungsorgan gegen die Führungsschiene pressbar ist. Das Betätigungsorgan kann einen exzentrischen Abschnitt aufweisen, der zwischen einer den Bremsklotz beaufschlagenden Bremsstellung und einer Freigabe stellung verstellbar ist.
Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
Fig. la eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sitz-/Lie
gemöbels in einer Konfiguration mit aufrecht gestelltem Rückenteil, und
Fig. Ib das Sitz-/Liegemöbel von Fig. la in einer Konfiguration mit
geneigtem Rückenteil.
Bei dem erfindungsgemäßen Sitz-/Liegemöbel, das in Fig. la und Ib ohne Polsterung dargestellt ist, handelt es sich um einen Sessel mit neigungs-
verstellbarem Rückenteil 13, das im Folgenden auch als Rückenlehne bezeichnet wird. Die Rückenlehne 13 ist mit einem Sitzteil 11 gelenkig verbunden und um eine Schwenkachse 35 relativ zum Sitzteil 11 verschwenkbar.
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Ferner ist die Rückenlehne 13 mit einem auch als Nackenstütze bezeichneten Kopfteil 29 verbunden, das um eine Achse 31 relativ zur Rückenlehne 13 verschwenkbar ist, wobei die Stellung des Kopfteils 29 in Bezug auf die Rückenlehne 13 von der Neigung der Rückenlehne 13 bezüglich des Sitzteils 11 abhängig ist. Das Kopfteil 29 wird mittels einer Betätigungsstange 41 verstellt, die mit ihrem einen Ende an das Kopfteil 29 und mit ihrem gegenüberliegenden Ende an das Sitzteil 11 angelenkt ist. Ferner ist mittels der Betätigungsstange 41 die von der Neigung der Rückenlehne 13 abhängige Stellung einer an der Rückenlehne 13 gehaltenen Lendenstütze 33 veränderbar.
Auf das Kopfteil 29, die Betätigungsstange 41 sowie die Lendenstütze 33 wird im Folgenden nicht näher eingegangen.
Das erfindungsgemäße Sitz-/Liegemöbel umfasst des weiteren eine Freischwinger-Tragstruktur, die zwei parallel versetzt angeordnete, sich jeweils in einer vertikalen Ebene erstreckende Tragbügel 15 umfasst, die mit einem Sockelteil 39 verbunden sind. Die Tragbügel 15 bestehen vorzugsweise aus Holz, können jedoch auch aus einem anderen Material, beispielsweise einem Holzlaminat, einer zusätzlichen Metallverstärkung oder ausschließlich aus Metall, hergestellt sein.
Die Tragbügel 15 weisen jeweils einen sich näherungsweise horizontal erstreckenden Horizontalabschnitt 19, einen horizontal verlaufenden, mit dem Sockelteil 39 verbundenen Basisabschnitt 17 sowie einen näherungsweise S-förmigen Gelenkabschnitt 21 auf, der den Horizontalabschnitt 19 und den Basisabschnitt 17 miteinander verbindet und mit einem vergleichsweise kurzen, sich näherungsweise vertikal erstreckenden Abschnitt 43 in den Basisabschnitt 17 übergeht.
Die Rückenlehne 13 ist mit einem Zwischenbereich an den hinteren freien Enden der Horizontalabschnitte 19 abgestützt und dort um eine horizontale Achse 23 verschwenkbar.
Das Sitzteil 11 ist jeweils mit einem nach unten vorstehenden Führungsabschnitt 37 an einem schräg nach oben verlaufenden, geringfügig gekrümmten und mit seiner konkaven Seite dem Horizontalabschnitt 19 zugewandten Zwangsführungsbereich 27 des Gelenkabschnitts 21 abgestützt. Die Art und Weise der Zwangsführung des Sitzteils 11 bzw. der Führungsabschnitte 37 an den Tragbügeln 15 kann grundsätzlich auf beliebige Art und Weise erfolgen, beispielsweise durch Roll- oder Gleitelemente.
Die Zwangsführung umfasst in die Gelenkabschnitte 21 integrierte und insbesondere aus Metall hergestellte Führungsschienen, wobei die Führungsabschnitte 37 des Sitzteils 11 als die Führungsschienen umgreifende Gleitsättel ausgebildet sind, die jeweils eine Translationsbewegung des Sitzteils 11 relativ zum Tragbügel 15 nur entlang der durch die Führungsschiene vorgegebenen Bahn zulassen. Das Sitzteil 11 ist außerdem um
eine horizontale, im Bereich der Führungsabschnitte 37 verlaufende Achse relativ zum Gelenkabschnitt 21 verschwenkbar.
Eine jeweils eingestellte Neigung der Rückenlehne 13 kann durch Feststellen zumindest eines Führungsabschnitts 37 am jeweiligen Gelenkabschnitt 21 erfolgen, wobei hierzu eine hebelbetätigte Feststellbremse vorgesehen ist. Die Feststellbremse umfasst einen lose zwischen dem Gleitsattel und der Führungsschiene gehaltenen Bremsklotz, der gegen die Führungsschiene gepresst werden kann, indem ein mit einem Betätigungshebel versehener, am Gleitsattel gelagerter exzentrischer Abschnitt aus einer Freigabe stellung in eine den Bremsklotz beaufschlagende Bremsstellung gedreht wird.
In der Seitenansicht gemäß Fig. la und Ib bilden die Tragbügel 15, das Rückenteil 13 und das Sitzteil 11 jeweils einen geschlossenen seitlichen Gelenkrahmen, dessen Form durch Verstellen der Neigung des Rückenteils 13 verändert wird.
In der Stellung gemäß Fig. la mit aufrecht gestellter Rückenlehne 13 besitzt dieser Gelenkrahmen näherungsweise die Form eines Recktecks mit einer umschlossenen Fläche 36, während in der Stellung gemäß Fig. Ib mit nach unten geschwenkter Rückenlehne 13 der Gelenkrahmen näherungsweise die Form eines Dreiecks aufweist, wobei die Dreiecksfläche 36' gemäß Fig. Ib kleiner als die Rechteckfläche 36 gemäß Fig. la ist, da sich das Sitzteil 11 auf den Horizontalabschnitt 19 zu nach oben bewegt hat.
Diese Formveränderung der seitlichen Gelenkrahmen 36, 36' wird durch die Neigungsverstellung der Rückenlehne 13 bewirkt, wobei diesem
Haupteffekt ein durch das Verschwenken oder Schwingen der Horizontalabschnitte 19 verursachter, zu einer zusätzlichen Formveränderung der Gelenkrahmen 36, 36' führender Nebeneffekt überlagert sein kann, wenn entsprechende Kräfte auf das Sitz-/Liegemöbel einwirken.
Haupteffekt ein durch das Verschwenken oder Schwingen der Horizontalabschnitte 19 verursachter, zu einer zusätzlichen Formveränderung der Gelenkrahmen 36, 36' führender Nebeneffekt überlagert sein kann, wenn entsprechende Kräfte auf das Sitz-/Liegemöbel einwirken.
• · · a
10
11 Sitzteil
13 Rückenteil, Rückenlehne
15 Tragbügel
17 Basisabschnitt
19 Horizontalabschnitt
21 Gelenkabschnitt
23 Schwenkachse des Rückenteils
25 gekrümmter Bereich des Rückenteils
27 Zwangsführungsbereich
29 Kopfteil, Nackenstütze
31 Schwenkachse für Kopfteil
33 Lendenstütze
35 Schwenkachse zwischen Sitz- und Rückenteil
36, 36' umschlossene Fläche
37 Führungsabschnitt
39 Sockelteil
41 Betätigungsstange
43 vertikaler Abschnitt des Gelenkabschnitts
Claims (21)
1. Sitz-/Liegemöbel, insbesondere Sessel oder Stuhl, mit einem Sitzteil (11), einem mit dem Sitzteil (11) gelenkig verbundenen und bezüglich des Sitzteils (11) neigungsverstellbaren Rückenteil (13) und einer das Sitzteil (11) und das Rückenteil (13) tragenden Freischwingertragstruktur mit zumindest einem Tragbügel (15), der einen Basisabschnitt (17), einen zumindest näherungsweise horizontal verlaufenden Horizontalabschnitt (19) sowie einen den Basisabschnitt (17) und den Horizontalabschnitt (19) miteinander verbindenden und ein Verschwenken des Horizontalabschnitts (19) relativ zum Basisabschnitt (17) ermöglichenden Gelenkabschnitt (21) umfasst, wobei das Rückenteil (13) um eine horizontale Achse (23) verschwenkbar am Horizontalabschnitt (19) abgestützt und das Sitzteil (11) längs des Gelenkabschnitts (21) beweglich zwangsgeführt ist.
2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragbügel (15), das Rückenteil (13) und das Sitzteil (11) von der Seite betrachtet einen geschlossenen, durch Verstellen der Neigung des Rückenteils (13) in seiner Form veränderlichen Gelenkrahmen bilden.
3. Möbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragbügel (15) offen ist und bevorzugt zumindest näherungsweise die Form eines auf der Seite liegenden, insbesondere nach hinten offenen U aufweist.
4. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenkabschnitt (21) des Tragbügels (15) zumindest näherungsweise eine S-Form aufweist.
5. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Tragbügel (15) zumindest im Wesentlichen in einer vertikalen Ebene erstreckt.
6. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzteil (11) und das Rückenteil (13) zwischen zwei parallel versetzt angeordneten Tragbügeln (15) angeordnet sind.
7. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückenteil (13) im Bereich eines freien hinteren Endes des Horizontalabschnitts (19) abgestützt ist.
8. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückenteil (13) im Bereich seines freien unteren Endes an das Sitzteil (11) angelenkt ist.
9. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückenteil (13) mit einem gekrümmten, mit der konvexen Seite nach vorne weisenden Bereich (25) an das Sitzteil (11) angelenkt ist.
10. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzteil (11) bezüglich des Horizontalabschnitts (19) nach unten versetzt angeordnet ist.
11. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzteil (11) mit einem Zwischenbereich am Gelenkabschnitt (21) zwangsgeführt ist.
12. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzteil (11) im Bereich seines freien hinteren Endes an das Rückenteil (13) angelenkt ist.
13. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der Zwangsführungsbereich (27) des Gelenkabschnitts (21) bezüglich der Horizontalen geneigt verläuft.
14. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwangsführungsbereich (27) zumindest näherungsweise gerade ausgebildet ist.
15. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwangsführungsbereich (27) gekrümmt ausgebildet ist und mit seiner konkaven Seite nach oben weist.
16. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzteil (11) am Gelenkabschnitt (21) feststellbar ist.
17. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Feststellen des Sitzteils (11) eine insbesondere hebelbetätigte Feststellbremse vorgesehen ist.
18. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwangsführung eine in den Gelenkabschnitt (21) integrierte Führungsschiene und einen mit dem Sitzteil (11) verbundenen, an der Führungsschiene zwangsgeführten Gleitsattel umfasst.
19. Möbel nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Gleitsattel und der Führungsschiene wenigstens ein Bremsklotz lose gehalten ist, der mittels eines am Gleitsattel gelagerten und insbesondere als Hebel ausgebildeten Betätigungsorgans gegen die Führungsschiene pressbar ist.
20. Möbel nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsorgan einen exzentrischen Abschnitt aufweist, der zwischen einer den Bremsklotz beaufschlagenden Bremsstellung und einer Freigabestellung verstellbar ist.
21. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das am Tragbügel (15) zwangsgeführte Sitzteil (11) um eine horizontale Achse relativ zum Tragbügel (15) verschwenkbar ist, die insbesondere im Bereich eines zwangsgeführten Führungsabschnitts (37) des Sitzteils (11) verläuft.
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| EP1649784A3 (de) * | 2004-10-01 | 2006-05-03 | Himolla Polstermöbel GmbH | Sitz-/Liegemöbel |
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