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DE202004020580U1 - Fahrzeug zum Transport überbreiter Güter - Google Patents

Fahrzeug zum Transport überbreiter Güter Download PDF

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DE202004020580U1
DE202004020580U1 DE202004020580U DE202004020580U DE202004020580U1 DE 202004020580 U1 DE202004020580 U1 DE 202004020580U1 DE 202004020580 U DE202004020580 U DE 202004020580U DE 202004020580 U DE202004020580 U DE 202004020580U DE 202004020580 U1 DE202004020580 U1 DE 202004020580U1
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DINKEL K KAROSSERIE FAHRZEUG
KURT DINKEL KAROSSERIE-FAHRZEUGBAU GmbH
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DINKEL K KAROSSERIE FAHRZEUG
KURT DINKEL KAROSSERIE-FAHRZEUGBAU GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/02Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes
    • B60J7/06Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes with non-rigid element or elements
    • B60J7/061Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes with non-rigid element or elements sliding and folding
    • B60J7/062Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes with non-rigid element or elements sliding and folding for utility vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D53/00Tractor-trailer combinations; Road trains
    • B62D53/04Tractor-trailer combinations; Road trains comprising a vehicle carrying an essential part of the other vehicle's load by having supporting means for the front or rear part of the other vehicle
    • B62D53/06Semi-trailers
    • B62D53/067Multi-purpose, convertible or extendable load surface semi-trailers

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Abstract

Fahrzeug zum Transport überbreiter Güter mit Schiebe- oder Faltdach sowie seitlicher Planenwand und beweglichem Portalsegment, dadurch gekennzeichnet, dass
– die beiden seitlichen Dachlängsträger (5.1+5.2) durch separate Dachlaufschienen (50) über die Ladefläche (1) hinaus verlängert sind,
– zur Be- oder Entladung überbreiter Ladegüter (11) das Dach (3) zur Dachöffnung über die Ladefläche (1) hinaus aufzufahren ist,
– das Portalelement (4) aus seiner funktionsbedingten Auflage zu entfernen ist,
– mindestens ein seitlicher Dachlängsträger (5), der Laufschienenprofil aufweist, zwischen der separaten Dachlaufschiene (50) und Eckholm (8) unterbrochen ist sowie
– mit mindestens einem Eckholm (8), einschließlich der Seitenplane, zu verbringen und somit die zur Be-/Entladung notwendige freie Breite gewährleistet ist und nach der Be-/Entladung
– die Originalbreite des Daches (3) durch Rückführung mindestens eines seitlichen Längsträgers (5.1 o. 5.2) wieder herzustellen ist,
– das Dach (3) gegebenenfalls zur Abdeckung der Ladefläche (1) zu schließen,...

Description

  • Die Erfindung ist für die Fahrzeugindustrie relevant, die Fahrzeuge mit Planenverdeck für den Transport überbreiter Güter herstellt.
  • Zum Transport überbreiter Güter werden meist Tieflader, wie in DE 34 05 259 beschrieben, oder Fahrzeuge mit einer freien Ladefläche verwendet. Sollen überbreite Ladungen gegen Witterungseinflüsse oder anderweitigen Gründen geschützt befördert werden, so bedarf es Fahrzeuge, deren Breite zu mindest im hinteren Ladebereich vergrößert werden kann. Schwierigkeiten treten bei Fahrzeugen mit Schiebe-/Faltdach auf, da der hintere Portalträger aus seiner Funktionsstellung zu entfernen ist, was jedoch, wie DE 19 721 333 bzw. EP 879 721 beschreibt, durch lösbare Verbindung an das Schiebe-/Faltdach ermöglicht wird. Einweiteres Problem stellen die seitlichen Dachlängsträger mit ihrer Nebenfunktion als Führung für das bewegliche Dach sowie die Heckholme dar. Nach dem Stand der Technik wird das Problem dadurch gelöst, dass das Dach bis zum Ende aufgefahren wird, die seitlichen Dachlängsträger etwa auf halber Länge mit einem Gelenk versehen sind, bzw. die Elastizität des Dachlängsträgers ein seitliches begrenztes Ausbiegen gestattet, und somit die Möglichkeit besteht, zur Be- oder Entladung zu mindest einen Heckholm und den hinteren Teil des auf dem Holm angelenkten Dachlängsträger seitlich auszufahren. Die Seitenplane hängt gardinenartig am Dachlängsträger. Nach dem Beladen wird der Heckholm mit dem hinteren Dachlängsträgerteil wieder in seine ursprüngliche Lage gebracht, wobei sich die Seitenplane über das überbreite Transportgut baucht. Anschließend kann das Dach geschlossen werden. Nachteil des Standes der Technik ist, dass nur ein beschränkter Teil der Ladefläche nutzbar ist, denn ein Teil der seitlichen Dachlängsträger muss zur Aufnahme des Daches parallel über der Ladefläche verbleiben. Bei einer seitlichen Beladung bei angehobenem Dach treten gravierende Nachteile durch erschwerte Handhabung der Seitenplanen und den größeren Platzbedarf für das zu belandende Fahrzeug auf.
  • Die Erfindung hat die Aufgabe, die oben genannten Probleme zu lösen und möglichst viel Ladefläche für den Transport überbreiter Ladungen bereit zu stellen.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe, wie in den Ansprüchen 1 bis 12 dargelegt, gelöst, indem die seitlichen Dachlängsträger, die sich zweckentsprechend über den gesamten Laderaum erstrecken und u.a. als Laufschienen für das bewegliche Dach dienen, durch separate Dachlaufschienen für das Dach über das Fahrerhaus verlängert werden. Somit kann das Dach, einschließlich des Heckportalelementes, beim Öffnen bis über das Fahrerhaus gefahren oder geschoben werden, gibt somit die gesamte Ladefläche frei und lagert nicht mehr auf den seitlichen Dachlängsträgern. Nunmehr kann mindestens ein seitlicher Dachlängsträger, der ja keinen Verbund mit den separaten Dachlaufschienen über dem Fahrerhaus aufweist, einschließlich mindestens eines Eckholms und der Seitenplane, in Querrichtung zur Fahrzeuglängsachse auf die für eine Be-/Entladung gewünschte Überbreite verbracht werden. Erfindungsgemäß kann das durch Ausfahren mittels Gleitelemente geschehen.. Je nach Form und Lage des Schwerpunktes des überbreiten Transportgutes können beide Längsträger oder nur einer seitlich zur Verbreiterung bewegt werden. Das Ausfahren des oder der Dachlängsträger kann parallel oder auch trapezförmig zur Fahrzeuglängsachse erfolgen: Im letzteren Fall muss je nach Art des Gleitelementes der Dachlängsträger auf den Eckholmen bzw. Endstück der Gleitelemente horizontal angelenkt sein oder die Ausführung Gleitelement – Gleitschiene so gestaltet sein, dass ein gewisses Verwinden/Ausschwenken für eine Trapezstellung möglichen wird. Das kann durch ein größeres Spiel zwischen Gleitelement und Gleitschiene oder Auskränkung der Gleitschiene erfolgen. Vorzugsweise werden die vorderen Eckholme nicht mit ausgefahren, sondern verbleiben mit dem Frontportalelement als stabile Einheit. Das Frontportalelement ist dann als teleskopierender Träger ausgebildet, d.h. der Träger ist die Gleitschiene für das auszufahrende Gleitelement, oder eine entsprechende Gleitschiene wird dem Frontportalelement zugeordnet. Macht sich jedoch auch das Ausfahren der frontseitigen Eckholme erforderlich, so muss entweder das Frontportalelement lösbar mit dem Holm verbunden, das Frontportalelement am Fahrerhaus angebunden sein oder, wie eingangs durch DE 19 721 333 für Heckportalträger beschrieben, mit dem Dach bei Öffnung entfernt werden.
  • Während es vorteilhaft ist, die frontseitigen Eckholme nicht mit auszufahren, müssen die heckseitigen Eckholme mit dem Dachlängsträger ausgefahren werden, um die benötigte Breite zur heckseitigen Be-/Entladung zu gewährleisten. Der untere Heckquerträger ist teleskopierend ausgebildet ( wie oben beschrieben) , wobei der heckseitige Eckholm mit dem entsprechenden Gleitelement eine starre Verbindung aufweist. Für Sattelauflieger werden vorteilhafter Weise sowohl front- wie heckseitig die unteren Querträger teleskopierend gestaltet, so dass je nach Front- oder Heckbe-/entladung die Eckholme auszufahren sind.
  • Eine weitere erfinderische Variante besteht in einer Anlenkung der Eckholme an die Ladefläche. Die Dachlängsträger sind mit den Eckholmen starr verbunden. Mindestens ein Dachlängsträger kann mittels mindestens eines Eckholmes durch die Anlenkung ausg eschwenkt werden. Je nach Platzbedarf und Gestalt des Ladegutes kann der Schwenkwinkel bis zu 90 Grad und mehr betragen, d.h. bei einem seitlichen Ausschwenken von 90 Grad befindet sich der bzw. die Eckholme mit dem Dachlängsträger in einer gleichen Ebenen mit der Ladefläche. Der Winkel kann über 90 Grad erweitert werden, bis der Dachträger den Straßenboden berührt. Auch ist es nach der Erfindung möglich, die Anlenkung in senkrechte Gleitschienen anzuordnen, so dass der angelenkte Eckholm mit dem Dachlängsträger vertikal gesenkt werden kann. Die Variante Eckholmanlenkung ist auch für Sattelauflieger anwendbar Nach dem Beladen werden die Dachlängsträger wieder in ihre funktionsbedingte Lage zurückgefahren, wobei sich die beiden Seitenplanen über die Überbreite des Ladegutes baucht und in diesem Zustand verzurrt werden. Die separaten Dachlaufschienen, die eine Verlängerung des Laufschienenprofils der Dachträger darstellen, können erfindungsgemäß nach Be-/Entladung und geschlossenem bzw. ggf. unvollständig geschlossenem Dach, eingeklappt werden.
  • Der Anspruch 5 beinhaltet die erfinderische Idee des Transportes überbreiter Güter auf Sattelauflieger, die insbesondere im abgestellten Zustand von der Front- oder Heckseite ohne Zugmaschine zu be-/entladen sind. Dazu ist es notwendig, die Eckholme als Doppelholme auszuführen, wobei die Dachlängsträger auf den jeweiligen Innenholmen der Doppelholme lagern. Jeder Eckholm kann als Doppelholm oder nur der Innenholm mit dem darauf liegenden Dachlängsträger quer zur Fahrzeuglängsachse ausgefahren werden. Die separaten Dachlaufschienen befinden sich an dem jeweiligen äußeren Holm der Doppelholme. Sowohl das Front- als auch Heckportalelement müssen lösbar und mit dem Dach bei Öffnung zu bewegen bzw. zu entfernen sein. Sonderkonstruktionen, bei denen der Dachlängsträger nur an einem Ende ausgefahren werden soll, bedürfen normalerweise keiner Doppelholme, und nur ein Portalelement ist beweglich zu gestalten.
  • Die separaten Dachlaufschienen sind einklappbar konstruiert und werden erst zur Dachaufnahme in eine annähernde horizontale Lage gebracht. Auch können die separaten Dachlaufschienen beim Dachschließvorgang mit dem Dach auf die seitlichen Dachlängsträger befördert werden. Bei den Konstruktionen für Sattelauflieger müssen selbstverständlich die separaten Dachlaufschienen vor Aufnahme des Daches abgesichert werden.
  • Die Bewegung des Daches, der separaten Dachlaufschienen sowie der Dachlängsträger ist manuell oder automatisch auszuführen. Der Antrieb kann beispielsweise mittels Druckmedien oder elektrisch in bekannter Weise erfolgen.
  • Die Erfindung soll an drei Beispielen und
  • 1 Draufsicht auf ein Fahrzeug zur Beladung mit überbreitem Transportgut,
  • 2 Draufsicht auf die mit überbreitem Transportgut beladene Ladefläche,
  • 3 Draufsicht auf einen Sattelauflieger zur frontseitigen Beladung mit überbreitem Transportgut,
  • 4 Seitenansicht von einem Sattelauflieger zur frontseitigen Beladung mit überbreitem Transportgut,
  • 5 Heckansicht bei seitlich ausgefahren Eckholmen mit Dachlängsträgern, 6 Draufsicht auf ein Fahrzeug mit angelenkten Eckholmen,
  • 7 Heckansicht bei seitlich ausgeschwenkten Eckholmen mit Dachlängsträgern näher erläutert werden, wobei die in der Bezugszeichenliste zusammengestellten Bezugszeichen verwendet werden.
  • Beispiel 1 beschreibt ein Fahrzeug nach 1 mit einer Ladefläche 1 der Breite von 2550 mm sowie Planenabdeckung zum Transport eines überbreiten Ladegutes 11 mit einer Breite von 4000 mm in Bereitschaftsstellung zur Be- oder Entladung. Es ist mit Gleitelementen 7.1 bis 7.4 zum seitlichen Ausfahren der Dachlängsträger mit Dachlaufschienenprofil 5.1 und 5.2 ausgerüstet. Um front- und heckseitig die Träger 5.1 und 5.2 mit den Seitenplanen 10 ausfahren zu können, wird das Dach 3 mit dem beweglichen Heckportalelement 4.2 (wie in DE 19 721 333 beschrieben) über die Ladefläche 1 hinaus auf die frontseitigen separaten Dachlaufschienen 50.3, die sich über dem Fahrerhaus 2 als getrennte Verlängerungen der Dachlängsträger 5.1 und 5.2 befinden, automatisch ausgefahren. Die separaten Dachlaufschienen 50.3 sind ausklappbar am Frontportalelement 4.1 angelenkt. Die Dachlängsträger 5.1 und 5.2 weisen somit keine Bindung zum Dach 3 auf und sind seitlich auf eine Überbreite von insgesamt 4500 mm (5) auszufahren. Die Dachlängsträger 5.1 und 5.2 ruhen heckseitig auf den Eckholmen 8.3 und 8.4, die wiederum auf den Gleitelementen 7.3 und 7.4 starr befestigt sind. Der untere Heckquerträger 6 ist als Gleitschiene für die Gleitelemente 7.3 und 7.4 ausgebildet (5). Die frontseitige Lagerung der Dachlängsträger 5.1 und 5.2 geschieht vorteilhafter Weise auf den frontseitigen Gleitelementen 7.1 und 7.2, die als Gleitschiene das Frontportalelement 4.1 haben. Bei dieser Konstruktion bleiben die Eckholme 8.1 und 8.2 starr am unteren frontseitigen Querträger angebunden. Nach der Beladung werden die Dachlängsträger 5.1 und 5.2 mittels der Gleitelemente 7.1 bis 7.4 zurückgefahren, wobei die seitlichen Planen 10 sich am überbreiten Ladegut ausbauchen, wie 2 zeigt, und zu verzurren sind. Über die eingefahrenen Dachlängsträger 5.1 und 5.2 wird das Dach 3 mit dem Heckportalelement 4.2 in die funktionsbedingte Lagegebracht und die separaten Dachlaufschienen 50.3 seitlich nach innen eingeklappt. Die Ortsveränderungen der zu bewegenden Elemente geschieht automatisch in bekannter Weise. Der Entladevorgang verläuft ebenso wie die Vorbereitung zur Beladung.
  • Beispiel 2 beschreibt in Anlehnung an das Beispiel 1 einen Sattelauflieger zur front- oder heckseitigen Be-/Entladung überbreiter Ladegüter, wie in den 3 und 4 dargestellt. Die Eckholme 8.1 bis 8.4 sind als Doppelholme 8.1.1 bis 8.4.2 und die Portalelemente 4.1 und 4.2 beweglich konstruiert. An den äußeren Eckholmen 8.1.1, 8.2.1, 8.3.1 und 8.4.1 sind die separaten Dachlaufschienen 50.3 und 50.4 angelenkt. Auf den inneren Eckholmen 8.1.2, 8.2.2, 8.3.2 und 8.4.2 lagern die Dachlängsträger 5.1 und 5.2. Alle lagern. Nunmehr können die Dachlängsträger 5.1 und 5.2 sowie die äußeren Eckträger 8.1.1 und 8.2.1 auf die benötigte Überbreite ausgefahren werden. Jeder äußere und innere Eckholm bedarf eines eigenständiges Gleitelementes. Die paarweise zugeordneten Gleitelemente besitzen je eine eigene Gleitschiene.
  • Bei der heckseitigen Be-/Entladung erfolgt der Vorgang zur Verbreiterung gegenläufig zur frontseitigen, d.h. das Heckportalelement 4.2 wird mit dem Dach 3 auf die aufgeklappten separaten Dachlaufschienen 50.3 gefahren und die Holme 8.1.2, 8.2.2, 8.3.2, 8.4.2 mit dem darauf befindlichen Dachlängsträgern 5.1 und 5.2 sowie die äußeren heckseitigen Holme 8.3.1 und 8.4.1 mittels der zugeordneten Gleitelemente seitlich bewegt.
  • In Beispiel 3 werden, wie 6 und 7 zeigen, die Eckholme 8.1, 8.2, 8.3 und 8.4. an die Fahrgestellquerträger angelenkt 12. Die Dachlängsträger 5.1 und 5.2 sind mit den dazugehörigen Eckholmen 8.1 bis 8.4 starr verbunden. Für ein Be-/Entladung überbreiter Ladegüter 11 werden mittels der angelenkten Eckholme 8.1 bis 8.4 die Dachlängsträger ausgeschwenkt, bis sie die benötigte Ladefreiheit gewährleisten. Der Neigungswinkel kann je nach Bedarf kleiner, gleich oder größer 90 Grad betragen. Vorzugsweise erfolgt das Ausschwenken hydraulisch. Bei Doppeleckholmen 8.1.1 bis 8.4.2, wie es für Sattelauflieger zur beidseitigen Lademöglichkeit notwendig ist, sind die Doppeleckholme 8.1.1 bis 8.4.2 getrennt angelenkt.
  • 1
    Ladefläche
    2
    Fahrerhaus
    3
    Dach
    4
    Portalelement
    4.1
    Frontportalelement
    4.2
    Heckportalelement
    5
    Dachlängsträger
    5.1
    Dachlängsträger links
    5.2
    Dachlängsträger rechts
    50
    separate Dachlaufschienen
    50.3
    separate Dachlaufschienen frontseitig
    50.4
    separate Dachlaufschienen heckseitig
    6
    unterer Querträger als Gleitschiene
    7
    Gleitelement
    7.1
    frontseitiges Gleitelement links
    7.2
    frontseitiges Gleitelement rechts
    7.3
    heckseitiges Gleitelement links
    7.4
    heckseitiges Gleitelement rechts
    8
    Eckholm
    8.1
    frontseitiger Eckholm links
    8.2
    frontseitiger Eckholm rechts
    8.3
    heckseitiger Eckholm links
    8.4
    heckseitiger Eckholm rechts
    8.1.1
    frontseitiger äußerer Eckholm links als Bestandteil des Doppelholm
    8.1.2
    frontseitiger innerer Eckholm links als Bestandteil des Doppelholm
    8.2.1
    frontseitiger äußerer Eckholm rechts als Bestandteil des Doppelholm
    8.2.2
    frontseitiger innerer Eckholm rechts als Bestandteil des Doppelholms
    8.3.1
    heckseitiger äußerer Eckholm links als Bestandteil des Doppelholm
    8.3.2
    heckseitiger innerer Eckholm links als Bestandteil des Doppelholm
    8.4.1
    heckseitiger äußerer Eckholm rechts als Bestandteil des Doppelholm
    8.4.2
    heckseitiger innerer Eckholm rechts als Bestandteil des Doppelholm
    9
    Abstützung für Dachlaufschienen eines Sattelauflieger
    10
    Seitenplane
    11
    überbreites Ladegut
    12
    Anlenkung (Gelenk)

Claims (13)

  1. Fahrzeug zum Transport überbreiter Güter mit Schiebe- oder Faltdach sowie seitlicher Planenwand und beweglichem Portalsegment, dadurch gekennzeichnet, dass – die beiden seitlichen Dachlängsträger (5.1+5.2) durch separate Dachlaufschienen (50) über die Ladefläche (1) hinaus verlängert sind, – zur Be- oder Entladung überbreiter Ladegüter (11) das Dach (3) zur Dachöffnung über die Ladefläche (1) hinaus aufzufahren ist, – das Portalelement (4) aus seiner funktionsbedingten Auflage zu entfernen ist, – mindestens ein seitlicher Dachlängsträger (5), der Laufschienenprofil aufweist, zwischen der separaten Dachlaufschiene (50) und Eckholm (8) unterbrochen ist sowie – mit mindestens einem Eckholm (8), einschließlich der Seitenplane, zu verbringen und somit die zur Be-/Entladung notwendige freie Breite gewährleistet ist und nach der Be-/Entladung – die Originalbreite des Daches (3) durch Rückführung mindestens eines seitlichen Längsträgers (5.1 o. 5.2) wieder herzustellen ist, – das Dach (3) gegebenenfalls zur Abdeckung der Ladefläche (1) zu schließen, – das Portalselement (4) in seine funktionsbedingte Lage zurück zu versetzen und – die durch das überbreite Ladegut (11) ausgebauchte Seitenplane (10) zu verzurren ist.
  2. Fahrzeug zum Transport überbreiter Güter mit Schiebe- oder Faltdach sowie seitlicher Planenwand und beweglichem Portalsegment, dadurch gekennzeichnet, dass – die beiden seitlichen Dachlängsträger (5.1+5.2) durch separate Dachlaufschienen (50) über die Ladefläche (1) hinaus verlängert sind, – zur Be- oder Entladung überbreiter Ladegüter (11) das Dach (3) zur Dachöffnung über die Ladefläche (1) hinaus aufzufahren ist, – das Portalelement (4) aus seiner funktionsbedingten Auflage zu entfernen ist, – mindestens ein seitlicher Dachlängsträger (5), der Laufschienenprofil aufweist, zwischen der separaten Dachlaufschiene (50) und Eckholm (8) unterbrochen ist und – quer zur Fahrzeuglängsachse mittels mindestens eines an der Ladefläche angelenkten (12) Eckholms (8) bis zum Erreichen der zur Be-/Entladung notwendigen Breite seitlich auszuschwenken ist und nach der Be-/Entladung – die Originalbreite des Daches (3) durch Rückführung mindestens eines seitlichen Längsträgers (5.1 o. 5.2) wieder herzustellen ist, – das Dach (3) gegebenenfalls zur Abdeckung der Ladefläche (1) zu schließen ist, – das Portalselement (4) in seine funktionsbedingte Lage zurück zu versetzen ist und die durch das überbreite Ladegut (11) ausgebauchte Seitenplane (10) zu verzurren ist.
  3. Fahrzeug zum Transport überbreiter Güter mit Schiebe- oder Faltdach sowie seitlicher Planenwand und beweglichem Portalsegment, dadurch gekennzeichnet, dass – die beiden seitlichen Dachlängsträger (5.1+5.2) durch separate Dachlaufschienen (50) über die Ladefläche (1) hinaus verlängert sind, – zur Be- oder Entladung überbreiter Ladegüter (11) das Dach (3) zur Dachöffnung über die Ladefläche (1) hinaus aufzufahren ist, – das Portalelement (4) aus seiner funktionsbedingten Auflage zu entfernen ist, – mindestens ein seitlicher Dachlängsträger (5), der Laufschienenprofil aufweist, zwischen der separaten Dachlaufschiene (50) und Eckholm (8) unterbrochen ist und – quer zur Fahrzeuglängsachse, einschließlich mindestens eines Eckholmes (8) und der Seitenplane (10), bis über die Überbreite des Ladegutes (11) mittels mindestens eines Gleitelementes (7) auszufahren ist und nach der Beladung – die Originalbreite des Daches (3) durch Rückführung mindestens eines seitlichen – Längsträgers (5.1 o. 5.2) wieder herzustellen ist, – das Dach (3) gegebenenfalls zur Abdeckung der Ladefläche (1) zu schließen ist, – das Portalselement (4) in seine funktionsbedingte Lage zurück zu versetzen ist und – die durch das überbreite Ladegut (11) ausgebauchte Seitenplane (10) zu verzurren ist.
  4. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die separaten Dachlaufschienen (50.3) zum Dachöffnen sich über dem Fahrerhaus (2) befinden.
  5. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – mindestens die hinteren oder vorderen Eckholme (8.3+8.4 o. 8.1+8.2) als Doppelholme ausgebildet sind, – mindestens ein Dachlängsträger (5) auf Doppelholme (8.1.2+8.3.2 oder 8.2.2+8.4.2) lagert, – an den Eckholmen (8) die separaten Dachlaufschienen (50) angelenkt sind, – zum Dachöffnen und -ausfahren die separaten Dachlaufschienen (50) der vorderen oder hinteren Eckholme (8.1.1+8.2.1 und/oder 8.3.1+8.4.1) in die annähernde horizontale Position zu bringen sind und – das Schiebe-/Faltdach (3) über die Ladefläche (1) hinaus aufzufahren ist.
  6. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass – die vordere Halterung sowie das hintere Gleitelement (7) mindestens eines seitlichen Längsträgeres (5) in horizontal drehbar gelagert ist, sodass – mindestens ein seitlicher Längsträger (5) parallel oder trapezförmig gegenüber der Fahrzeuglängsachse auszufahren ist.
  7. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Gleitschiene zum Ausfahren mindestens eines Gleitelementes (7) unterhalb der Ladefläche angebracht ist.
  8. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die frontseitigen Gleitelemente (7.1 + 7.2) in mindestens einer Gleitschiene, die oberhalb des rechten und linken Eckholms (8.2+8.1) lagert, laufen.
  9. Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlenkung (12) der Eckholme (8) in vertikal an der Bodengruppe angebundenen Gleitschienen befinden und abzusenken sind.
  10. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die separaten Dachlaufschienen (50) bei geschlossenem oder unvollständig geschlossenem Dach (3) einzuklappen sind.
  11. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die separaten Dachleitvorrichtungen (50) beim Dachschließvorgang mit dem Dach (3) auf die seitlichen Dachlängsträger (5.1+5.2) zu befördert sind.
  12. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung des Daches (3), der separaten Dachlaufschienen (50) sowie das seitliche Ausfahren mindestens eines Dachlängsträgers (5) automatisch erfolgt.
  13. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung des Daches (3), der separaten Dachlaufschienen (50) sowie das seitliche Ausfahren mindestens eines Dachlängsträgers (5) manuell erfolgt.
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DE102004032969 2004-07-07
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