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DE202004011949U1 - Vorrichtung zum Halten von Bauteilen, insbesondere von Stoßstangen und Prallschienen eines Kraftfahrzeuges, insbesondere zum Zweck der Lackierung - Google Patents

Vorrichtung zum Halten von Bauteilen, insbesondere von Stoßstangen und Prallschienen eines Kraftfahrzeuges, insbesondere zum Zweck der Lackierung Download PDF

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DE202004011949U1
DE202004011949U1 DE200420011949 DE202004011949U DE202004011949U1 DE 202004011949 U1 DE202004011949 U1 DE 202004011949U1 DE 200420011949 DE200420011949 DE 200420011949 DE 202004011949 U DE202004011949 U DE 202004011949U DE 202004011949 U1 DE202004011949 U1 DE 202004011949U1
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
    • B05B13/00Machines or plants for applying liquids or other fluent materials to surfaces of objects or other work by spraying, not covered by groups B05B1/00 - B05B11/00
    • B05B13/02Means for supporting work; Arrangement or mounting of spray heads; Adaptation or arrangement of means for feeding work
    • B05B13/0285Stands for supporting individual articles to be sprayed, e.g. doors, vehicle body parts

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  • Spray Control Apparatus (AREA)

Abstract

Vorrichtung zum Halten von Bauteilen (1), insbesondere von Stoßstangen und Prallschienen von Kraftfahrzeugen, insbesondere zum Zweck der Lackierung, mit einem Gestell (2), wobei das Gestell (2) an der Oberseite Haltemittel umfasst, dadurch gekennzeichnet,
dass die Haltemittel ein Tragteil (3) mit einer Kragkonstruktion (4) und zwei abnagenden Haltearmen (5) umfassen,
dass die Haltearme (5) gelenkig und/oder drehbar miteinander verbundene Abschnitte (6 bis 9) aufweisen und dass sich das Bauteil (1) in Betriebsstellung am freien Ende der Kragkonstruktion (4) und/oder an den Haltearmen (5) abstützt und/oder dort befestigt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten von Bauteilen, insbesondere von Stoßstangen und Prallschienen von Kraftfahrzeugen, insbesondere zum Zweck der Lackierung, mit einem Gestell, wobei das Gestell an der Oberseite Haltemittel umfasst.
  • Bauteile, wie Stoßstangen und Prallschienen von Kraftfahrzeugen werden zum Farbspritzauftrag üblicherweise auf einem Lackierbock aufgelegt. Aus dem Prospekt „Unser Angebot Lackierzubehör März 2004" ergibt sich ein Lackierbock mit aufgelegter Prallschiene. Haltemittel in Form von zwei Auflagepunkten ermöglichen zwar das Halten der Stoßstange und das Lackieren der Ober- und Unterseite, jedoch ist dies mit mehreren Nachteilen verbunden. Zum einen kann es wegen der Temperierung der Farbe und der Auflage nur an zwei Auflagepunkten zur Verformung der von den Auflagepunkten wegweisenden, überhängenden Stoßstangenteilen kommen. Zum anderen muss der Lackierer eine ergonomisch sehr ungünstige Körperhaltung einnehmen, wenn er die Unterseite der auf dem in Rede stehenden Lackierbock aufliegenden Stoßstange lackiert. Schließlich ist durch die bloße Auflage keine solche Stabilität gewährleistet, die die komplette Bearbeitung des Bauteils, insbesondere der Stoßstange oder Prallschiene, inklusive Spachteln, Füllen, Schleifen erlaubt.
  • Ein weiterer Lackierständer ist in der DE 202 19 107 U1 beschrieben. Am Querholm des Untergestells sind Gegenstandshalter über Klemmelemente befestigt. Dadurch sind die stabförmigen Gegenstandshalter in Quer- und/oder Längsrichtung zum Querholm verschiebbar und können der Form des darauf aufzulegenden Karosseriebauteils angepasst werden. Durch Anschlagstücke an den Enden der Gegenstandshalter, wird das Bauteil in der Lage gehalten. Auf diese Weise kann bspw. eine Autotür auch in Schräglage gehalten werden, wenn sie lackiert wird. Der bekannte Lackierständer eignet sich für Bauteile mit großer Fläche und erhält seine Stabilität durch beidseitig zum Querholm abragende Gegenstandshalter mit Anschlägen. Schmale Karosserieteile, wie Stoßstangen oder dgl. können auf dem bekannten Lackierständer nicht lackiert werden, da bei stabiler Auflage der Querholm einer Lackierung der Unterseite der Stoßstande oder dgl. im Wege wäre. Auch reicht die Stabilität dieses Lackierständers nicht aus, um vorbereitende mechanische Bearbeitungsschritte, wie Schleifen. Spachteln und dgl. auszuführen.
  • Aus der DE 201 02 544 U1 ist ein weiterer Lackierständer bekannt. Dort geht es um das Halten von Platten, Türen in einer Position, die das Lackieren erlaubt. Wesentlich ist dort, dass mehrere Auflagearme vorgesehen sind, die paarweise kraftschlüssig verbunden sind und synchron bewegt werden können. Auch auf längliche Bauteile können die Auflagearme eingestellt werden, jedoch geht es dort nur um die Auflagemöglichkeit, die eine Bearbeitung von der Unterseite her erschwert, je geringer die Breitenabmessung wird. Bei dreidimensionalen Bauteilen, wie Stoßstangen, würde keine Lagefixierung erfolgen.
  • Ausgehend von dem aus dem Prospekt „Unser Angebot Lackierzubehör März 2004" bekannten Lackierbock liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art mit verbesserter Stabilität anzugeben, die eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung ermöglicht. Außerdem soll der Verformung eines Bauteils entgegengewirkt werden.
  • Die voranstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Danach ist eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art derart weitergebildet, dass die Haltemittel ein Tragteil mit einer Kragkonstruktion und zwei abragenden Haltearmen umfassen, dass die Haltearme gelenkig und/oder drehbar miteinander verbundene Abschnitte aufweisen und dass sich das Bauteil in Betriebsstellung am freien Ende der Kragkonstruktion und/oder an den Haltearmen abstützt und/oder dort befestigt ist.
  • Ausgehend von dem aus dem Prospekt „Unser Angebot Lackierzubehör März 2004" bekannten Lackierbock ist erkannt worden, dass dieser im Hinblick auf die Formbeständigkeit des Bauteils, im Hinblick auf die Stabilität und im Hinblick auf eine ergonomisch unbequeme Körperhaltung des Personals beim Bearbeiten des Bauteils mit Nachteilen behaftet ist. Weiter ist erkannt worden, dass es wünschenswert ist, wenn die Vorrichtung eine leichte Zugänglichkeit und stabile Fixierung des zu bearbeitenden Bauteils ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass der Verformung eines Bauteils entgegenwirkt und eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung ermöglicht wird, wenn Haltemittel verwendet werden, die an das Bauteil, insbesondere an die Prallschiene o der die Stoßstange, angepasst werden und Haltepunkte ermöglichen, die auch die Enden des Bauteils integrieren. Dies ist durch Haltearme realisierbar, die durch verschiedene gelenkig und/oder drehbar verbundene Abschnitte auf die geometrischen Gegebenheiten des Bauteils eingestellt werden können. Da Haltepunkte auch an den – beim bekannten Lackierbock lediglich herabhängenden Enden des Bauteils – über die besondere Ausbildung des Haltearme realisiert werden können, wird eine Verformung des Bauteils beim Spritzauftrag temperierter Farbe vermieden. Auch die gute Zugänglichkeit des Bauteils – auch an seiner Unterseite – wird durch die spezielle Ausbildung der Haltearme erreicht. Durch deren Anpassungsfähigkeit kann das Bauteil, insbesondere, wenn es als Stoßstange oder Prallschiene vorliegt – in einer Stellung, die der Positionierung am Kraftfahrzeug entspricht, gehalten werden. Die beim bekannten Lackierbock nach unten weisende Unterseite des Bauteils wird bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung in vorteilhafter Weise in einer bspw. seitlich zugänglichen Stellung fixiert. Die Stabilität wird durch die Kragkonstruktion erreicht, die den größten Teil der Last des Bauteils aufnimmt und in das Gestell leitet.
  • Die Kragkonstruktion könnte in der Aufsicht im wesentlichen eine U-Form aufweisen. Hierdurch wird erreicht, dass ein dreidimensionales langgestrecktes Bauteil die Auskragung quasi umgreifen kann. Um die Stabilität der Kragkonstruktion im Hinblick auf die Geometrie eines Bauteils mit größerer Längenabmessung zu erhöhen, ist es zweckmäßig, das Basisteil der U-förmigen Kragkonstruktion von den Abmessungen her länger als die Schenkel der U-Form zu gestalten. Alternativ käme auch eine C-Form in Betracht oder das Basisteil der U-Form könnte in sich eine stabilitätserhöhende flächige Gestaltung statt einer linienförmigen Gestaltung aufweisen. Weiterführend könnten am Basisteil Befestigungsmittel vorgesehen sein, die das Bauteil an der Kragkonstruktion fixieren. Die Befestigungsmittel könnten in Form von mindestens einer oder mehreren voneinander beabstandeten, für sich bekannten Haltezangen vorliegen, die an der Kragkonstruktion angeschweißt oder beweglich und arretierbar gelagert sind.
  • Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor, das Tragteil einem Gestell zuzuordnen, welches einen drehbaren Querträger aufweist. Ein solches Gestell ist für sich bereits bekannt und bietet den Vorteil, das Tragteil nebst Bauteil insgesamt um die Querträgerachse zu verschwenken und so die Zugänglichkeit des Bauteils zu fördern. Das Tragteil könnte mit dem Querträger des Gestells lösbar verbunden sein. Konkret könnte die lösbare Verbindung über Steckhülsen des Tragteils und Aufnahmen des Querträgers als Steckverbindung vorliegen.
  • Die Kragkonstruktion könnte sich grundsätzlich in etwa senkrecht zu den Steckhülsen des Tragteils erstrecken und mit diesen bspw. verschweißt sein. Im Hinblick auf ein geringes Verpackungsvolumen vor dem Hintergrund eines vorteilhaften Bausatzcharakters der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird eine lösbare Verbindung der Kragkonstruktion mit den Steckhülsen bevorzugt. Die lösbare Verbindung könnte bspw. durch eine Schraubverbindung, eine Rast- oder Bajonettverbindung realisiert werden.
  • Die Haltearme der erfindungsgemäßen Vorrichtung könnten der Kragkonstruktion zugeordnet sein. Damit das Bauteil in seiner gesamten Längenabmessung erfasst und gehalten werden kann, könnte je ein Haltearm an je einem Schenkel der U-Form der Kragkonstruktion angeordnet sein und sich im wesentlichen in entgegengesetzte Richtung erstrecken.
  • Eine besonders vorteilhafte, auf die Bearbeitung von Stoßstangen und Prallschienen von Kraftfahrzeugen gerichtete Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor, dass ein Haltearm vier rohrförmige Abschnitte umfasst, wobei diese rotierbar und/oder teleskopierbar sowie in geeigneter Stellung arretierbar sind. Die vier Abschnitte könnten in nicht ausgefahrener Stellung eine Gesamtlänge von ca. 0,7 m erreichen. Zusammen mit der Längenabmessung des Basisteils der U-förmigen Kragkonstruktion von ca. 0,5 m ergäbe sich eine verlängerbare Gesamtlänge von ca. 2,9 m, wobei die beiden Haltearme über mehrere Freiheitsgrade in ihrer Beweglichkeit verfügen und dadurch variabel in drei Dimensionen einstellbar sind und sich an die Geometrie des Bauteils anpassen lassen. Die Anzahl der Abschnitte könnte auch geringer oder größer sein – je nach der Geometrie des Bauteils.
  • Bei der vorgenannten, auf die Bearbeitung von Stoßstangen und Prallschienen von Kraftfahrzeugen gerichtete Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit vier Abschnitten pro Haltearm hat sich die nachfolgend beschriebene konstruktive Lösung als vorteilhaft herausgestellt.
  • Zunächst ist der erste Abschnitt des Haltearms an der Kragkonstruktion angelenkt und um eine Schwenkachse senkrecht zur Kragkonstruktion drehbar und in einer gewünschten Winkelstellung arretierbar. Der zweite Abschnitt des Haltearms ist über ein Innenteil mit dem ersten Abschnitt verbunden. Das Innenteil könnte mit seinem einen Ende in den ersten Abschnitt und mit seinem anderen Ende in den zweiten Abschnitt ragen und eine Längeneinstellung durch die relative Beweglichkeit zu den beiden Abschnitten zwischen einer Nullstellung und einer Maximalstellung ermöglichen. In der Nullstellung könnte das Innenteil vollständig innerhalb der beiden Abschnitte angeordnet sein. Außerdem könnte das Innenteil um seine Längsachse drehbar und in einer gewünschten Winkelstellung arretierbar sein. Hierzu ist es von Vorteil, wenn das Innenteil in Form eines Rundrohres vorläge, damit eine Drehung im Inneren des ersten und zweiten Abschnittes stufenlos erfolgen kann und eine Verkantung ausgeschlossen ist. Neben der vorbeschriebenen Variante, wobei sich das Innenteil sowohl gegenüber dem ersten als auch dem zweiten Abschnitt teleskopieren und rotieren lässt, sind auch andere Bauformen möglich, die die Drehbewegung und die Verschiebe- oder Teleskopierbewegung bei festgelegtem Innenteil und einem derart beweglichen Abschnitt realisieren. Über die bevorzugte Ausführungsform ist jedenfalls eine relativ große Änderung der Länge des Haltearmes durch die Verdopplung der Längenabmessung des ersten und zweiten Abschnittes infolge Ausschieben des Innenteils möglich.
  • An das dem ersten Abschnitt abgewandten Ende des zweiten Abschnittes schließt sich der dritte Abschnitt des Haltearms an und ist dort angelenkt und um eine Schwenkachse senkrecht zum zweiten Abschnitt drehbar und in einer gewünschten Winkelstellung arretierbar. Schließlich ist der vierte Abschnitt des Haltearms am dritten Abschnitt angelenkt und wiederum um eine Schwenkachse senkrecht zum dritten Abschnitt drehbar und kann in einer gewünschten Winkelstellung arretiert werden.
  • Zur Erweiterung der Halte- bzw. Tragfunktion des Haltearmes könnte der vierte Abschnitt des Haltearms an seinem freien Ende ein Befestigungsmittel aufweisen, das eine Verbindung zum Bauteil ermöglicht. Das Befestigungsmittel könnte in Form einer Haltezange oder Halteklammer vorliegen, die in dem vierten Abschnitt eingesteckt ist und um ihre Längsachse drehbar ist. Ggf. kann auch hier eine Arretierung der Haltezange in der erforderlichen Winkelstellung erfolgen.
  • Für die gelenkigen Verbindungen der Abschnitte der Haltearme könnten Gabelgelenke vorgesehen sein, wobei die Schwenkachsen durch Flügelschrauben gebildet sein können, die gleichzeitig Arretiermittel sind. Anstelle von Gabelgelenken sind weitere Gelenkarten möglich, insbesondere Kugelgelenke, oder weitere Verbindungstechniken, die eine Drehbewegung erlauben.
  • Im Hinblick auf eine optimale Auflage des Bauteils auf der Kragkonstruktion und den Abschnitten der Haltearme könnten diese aus Vierkantrohrmaterial gefertigt sein. Denkbar wären eine Profilierung oder Gummierung der Oberfläche, insbesondere im Bereich der Kontaktflächen zum Bauteil.
  • Im Hinblick auf platzsparende Verpackungen ist es von besonderem Vorteil, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung als Bausatz vorliegt. Das Tragteil, insbesondere die Steckhülsen, die Kragkonstruktion und die Haltearme, ggf. auch deren einzelne Abschnitte, könnten Teile des Bausatzes sein und nach Anleitung vom Anwender moniert werden.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des angeführten Ausführungsbeispiels der Erfindung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
  • 1 in schematischer Perspektivdarstellung, die erfindungsgemäße Vorrichtung,
  • 2 in schematischer Darstellung, bei
    a) eine vergrößerte Vorderansicht eines Details aus 1, betreffend die Kragkonstruktion und die Steckhülsen und bei
    b) eine vergrößerte Aufsicht eines Details aus 1, betreffend die Kragkonstruktion und die Steckhülsen,
  • 3 in schematischer Darstellung, bei
    a) eine vergrößerte Seitenansicht eines Details aus 1, betreffend den ersten Abschnitt des Haltearms und bei
    b) eine vergrößerte Unteransicht eines Details aus 1, betreffend den ersten Abschnitt des Haltearms,
  • 4 in schematischer Darstellung, eine vergrößerte Seitenansicht eines Details aus 1, betreffend das Innenteil zwischen erstem und zweitem Abschnitt des Haltearms,
  • 5 in schematischer Darstellung, eine vergrößerte Unteransicht eines Details aus 1, betreffend den zweiten Abschnitt des Haltearms,
  • 6 in schematischer Darstellung, bei
    a) eine vergrößerte Seitenansicht eines Details aus 1, betreffend den dritten Abschnitt des Haltearms und bei
    b) eine vergrößerte Unteransicht eines Details aus 1, betreffend den dritten Abschnitt des Haltearms,
  • 7 in schematischer Darstellung, eine vergrößerte Seitenansicht eines Details aus 1, betreffend das Befestigungsmittel am vierten Abschnitt des Haltearms und
  • 8 in schematischer Perspektivdarstellung, verkleinert, den Gegenstand aus 1 in Anwendung auf
    a) eine Prallschiene eines Kraftfahrzeuges und
    b) eine hintere Stoßstange eines Kraftfahrzeuges.
  • Die 1, 8a) und 8b) zeigen die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Halten von Bauteilen 1, die hier in 8a) als Prallschiene und in 8b) als hintere Stoßstange eines Kraftfahrzeuges vorliegen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird zum Zweck der Lackierung des Bauteils 1 eingesetzt, wobei Arbeitsschritte, wie Spachteln, Füllen und Schleifen, mit umfasst sind. Die Vorrichtung weist ein Gestell 2 mit Haltemitteln an der Oberseite auf.
  • Erfindungsgemäß umfassen die Haltemittel ein Tragteil 3 mit einer Kragkonstruktion 4 und zwei abragenden Haltearmen 5. Die Haltearme 5 weisen gelenkig und/oder drehbar miteinander verbundene Abschnitten 6 bis 9 auf. Aus den 8a) und 8b) ist ersichtlich, dass sich das Bauteil 1 in Betriebsstellung am freien Ende der Kragkonstruktion 4 und an den Haltearmen 4 abstützt und dort auch befestigt ist.
  • Aus den 1, 8a) und 8b) und besonders aus 2b) ist ersichtlich, dass die Kragkonstruktion 4 in der Aufsicht im wesentlichen eine U-Form aufweist, wobei das Basisteil 10 der U-förmigen Kragkonstruktion 4 länger ist als deren Schenkel 11. Die 1 zeigt, dass am Basisteil 10 zwei voneinander beabstandete Befestigungsmittel in Form von verschiebbar und drehbar gelagerten Haltezangen 12 vorgesehen sind, um das Bauteil 1 zu fixieren. Die Halterung der Haltezangen 12 am Basisteil 10 wird mit bekannten Mitteln realisiert, die nicht näher bezeichnet sind und die deren Arretierung erlauben.
  • Das Tragteil 3 ist mit einem in Richtung des Pfeils F drehbaren Querträger 13 des Gestells 2 lösbar verbunden, indem Steckhülsen 14 des Tragteils 3 und Aufnahmen 15 des Querträgers 13 eine Steckverbindung ausbilden. Zur Drehung des Querträgers 13 ist ein Handgriff 16 vorgesehen. Die Lagerung des Querträgers 13 ist hier aufgrund der Bekanntheit zeichnerisch nur angedeutet und bezüglich der Bezeichnung vernachlässigt.
  • Die Kragkonstruktion 4 erstreckt sich senkrecht zu den Steckhülsen 14 und ist hier mit diesen verschweißt. Die Krageinrichtung 4 besteht – wie in 2a) gezeigt – aus Vierkantrohr – hier mit den Abmessungen 20 × 20 mm. Das Basisteil 10 weist eine Länge von 500 mm auf, die Schenkel 11 sind 180 mm lang. Die Steckhülsen 14 bestehen aus Rundrohr mit einem Durchmesser von ca. 35 mm.
  • Die Haltearme 5 sind an der Kragkonstruktion 4, nämlich am jeweiligen Schenkel 11, angeordnet. In 2b) ist mit gestrichelter Linie eine Bohrung 17 angedeutet, die sich an der Unterseite des Schenkels 11, etwa im ersten zum Basisteil 10 benachbarten Drittel des Schenkels 11 befindet. Die Bohrung 18 des Gabelgelenks 19 des in 3a), 3b) gezeigten ersten Abschnittes 6 des Haltearmes 5 wird mit der Bohrung 17 des Schenkels 11 in Deckungsgleichheit gebracht und – während das Gabelgelenk 19 den Schenkel 11 umgreift – mit einer Flügelschraube 20 verschraubt. Die der Verbindung zwischen Schenkel 11 und erstem Abschnitt 6 dienende Flügelschraube 20 ist zum Teil aus 1 ersichtlich. Ein geringfügiges Lösen der Flügelschraube 20 gestattet das Schwenken bzw. Drehen des ersten Abschnittes 6 um eine Schwenkachse A senkrecht zum Schenkel 11. Das Anziehen der Flügelschraube 20 führt zur Arretierung des ersten Abschnittes 6 des Haltearms 5 in einer gewünschten Winkelstellung. Die Anordnung der jeweiligen Flügelschraube 20 an der Unterseite der Kragkonstruktion 4 und auch an den Unterseiten der Haltearme 5 hat den Vorteil, dass der Lack nicht die Gewinde verklebt.
  • Ein Haltearm 5 verfügt über vier rohrförmige Abschnitte 6 bis 9, die teleskopierbar und/oder drehbar sind.
  • An den an den Schenkel 11 der Kragkonstruktion 4 angelenkten ersten Abschnitt 6 des Haltearms 5 schließt sich ein zweiter Abschnitt 7 an, der über ein als Rundrohr vorliegendes und in 4 gezeigtes Innenteil 21 mit dem ersten Abschnitt 6 verbunden ist. Das Innenteil 21 ragt mit seinem einen Ende in den ersten Abschnitt 6 und mit seinem anderen Ende in den zweiten Abschnitt 7 und ermöglicht eine Längeneinstellung bzw. Teleskopierbarkeit durch die relative Beweglichkeit zu den beiden Abschnitten 6, 7. Die Nullstellung, wobei das Innenteil 21 vollständig innerhalb der beiden Abschnitte 6, 7 angeordnet ist, ist in 1 gezeigt. Eine Ausfahrstellung ist in den 8a) und 8b) gezeigt.
  • Das Innenteil 21 kann über die in den 3a), 3b) und 5 gezeigte und mittels Schweißmutter befestigte Flügelschraube 25 des ersten Abschnittes 6 und/oder des zweiten Abschnittes 7 fixiert werden. Eine Drehung des zweiten Abschnittes 7 um die Längsachse B des Innenteils 21 kann bspw. dann erfolgen, wenn das Innenteil 21 mit der Flügelschraube 25 des ersten Abschnittes 6 fixiert ist. Die Drehung um die Längsachse B kann aber auch dadurch erfolgen, dass das Innenteil 21 und der zweite Abschnitt 7 über die Flügelschraube 25 des zweiten Abschnittes 7 verbunden sind und gemeinsam rotiert werden. Nach eingestellter Winkelposition kann dann das Innenteil 21 im ersten Abschnitt 6 über die dortige Flügelschraube 25 arretiert werden.
  • Die in 5 gezeigte Bohrung 22 des zweiten Abschnittes 7 hat dieselbe Funktion wie die Bohrung 17 des Schenkels 11 der Kragkonstruktion 4. Die Bohrung 23 des Gabelgelenkes 19 des dritten Abschnittes 8 des Haltearms 5 wird in Deckungsgleichheit mit der Bohrung 22 des zweiten Abschnittes 7 gebracht und mittels Flügelschraube 20 werden die Abschnitte 7, 8 in gewünschter Winkelstellung arretiert. Der dritte Abschnitt 8 des Haltearms 5 ist um eine Schwenkachse C senkrecht zum zweiten Abschnitt 7 drehbar.
  • Die Bohrung 24 des dritten Abschnittes 8 gemäß 6b) hat wiederum dieselbe Funktion wie die Bohrung 17 des Schenkels 11 der Kragkonstruktion 4 und die Bohrung 22 des zweiten Abschnittes 7 und dient der Verbindung mit dem Gabelgelenk 19 des vierten Abschnittes 9 des Haltearms 5. Der vierte Abschnitt 9 ist um eine Schwenkachse D senkrecht zum dritten Abschnitt 8 drehbar und in einer gewünschten Winkelstellung über die Flügelschraube 20 arretierbar. Am freien Ende des vierten Abschnitts 9 des Haltearms 5 ist eine Haltezange 12 angeordnet. Die besonders deutlich in 7 dargestellte Haltezange 12 mit nicht näher bezeichnetem Federmechanismus sowie Klemmbereich ist in dem vierten Abschnitt 9 um ihre Längsachse E drehbar angeordnet.
  • Wie die Kragkonstruktion 4 sind auch die Abschnitte 6 bis 9 der Haltearme 5 aus einem Vierkantrohr gefertigt.
  • Aus den 8a) und 8b) ist ersichtlich, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung an verschiedene Bauteile 1 aufgrund der Einstellbarkeit der verschiedenen Abschnitte 6 bis 9 der Haltearme 5 angepasst werden kann. Durch die statisch günstige Winkelstellung der einzelnen Abschnitte 6 bis 9 der Haltearme 5 und durch die Kragkonstruktion 4, wird eine hohe Stabilität erreicht, die neben dem Farbauftrag auch andere mechanisch anspruchsvolle Arbeitsgänge wie Schleifen, Spachteln, Füllen in ergonomisch gesunder Haltung des Personals bei hoher Stabilität der Vorrichtung erlauben. Eine Verformung des Bauteils 1 ist bei sachgemäßer Anwendung der Vorrichtung ausgeschlossen. Bei den Anwendungsbeispielen gemäß 8a) und 8b) liegt das Bauteil 1 auf der Kragkonstruktion 4 auf. Die Haltezangen 12 sind dort hinzufügbar.
  • Hinsichtlich weiterer, in den Figuren nicht gezeigter Merkmale wird auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
  • Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Lehre nicht auf das voranstehend erörterte Ausführungsbeispiel eingeschränkt ist. Vielmehr sind die unterschiedlichsten Ausbildungen der Vorrichtung im Hinblick auf die Kragkonstruktion und die Haltearme sowie Verbindungstechniken möglich. Auch im Hinblick auf Anwendungsmöglichkeiten beschränkt sich die Erfindung nicht auf den Kraftfahrzeugbereich, sondern es kommen auch Anwendungen im Baubereich in Betracht. Bspw. könnten Fensterrahmen mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung gehalten werden oder Pfosten, Zaunlatten und dgl. Bauteile.
  • 1
    Bauteil
    2
    Gestell
    3
    Tragteil
    4
    Kragkonstruktion
    5
    Haltearm
    6
    Erster Abschnitt von 5
    7
    Zweiter Abschnitt von 5
    8
    Dritter Abschnitt von 5
    9
    Vierter Abschnitt von 5
    10
    Basisteil von 4
    11
    Schenkel von 4
    12
    Haltezange
    13
    Querträger von 2
    14
    Steckhülse von 3
    15
    Aufnahme von 13
    16
    Handgriff an 13
    17
    Bohrung für 19 von 6
    18
    Bohrung in 6
    19
    Gabelgelenk
    20
    Flügelschraube
    21
    Innenteil
    22
    Bohrung für 19 von 8
    23
    Bohrung in 8
    24
    Bohrung für 19 von 9
    25
    Flügelschraube von 6, 7 für 21
    A
    Schwenkachse von 6
    B
    Längsachse von 21
    C
    Schwenkachse von 8
    D
    Schwenkachse von 9
    E
    Längsachse von 12
    F
    Drehrichtung von 13

Claims (17)

  1. Vorrichtung zum Halten von Bauteilen (1), insbesondere von Stoßstangen und Prallschienen von Kraftfahrzeugen, insbesondere zum Zweck der Lackierung, mit einem Gestell (2), wobei das Gestell (2) an der Oberseite Haltemittel umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel ein Tragteil (3) mit einer Kragkonstruktion (4) und zwei abnagenden Haltearmen (5) umfassen, dass die Haltearme (5) gelenkig und/oder drehbar miteinander verbundene Abschnitte (6 bis 9) aufweisen und dass sich das Bauteil (1) in Betriebsstellung am freien Ende der Kragkonstruktion (4) und/oder an den Haltearmen (5) abstützt und/oder dort befestigt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kragkonstruktion (4) in der Aufsicht im wesentlichen eine U-Form aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (10) der U-förmigen Kragkonstruktion (4) länger ist als deren Schenkel (11) und vorzugsweise Befestigungsmittel, insbesondere mindestens eine Haltezange (12), aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragteil (3) mit einem vorzugsweise drehbaren Querträger (13) des Gestells (2) lösbar verbindbar ist und insbesondere über Steckhülsen (14) des Tragteils (3) und Aufnahmen (15) des Querträgers (13) eine Steckverbindung ausbildbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Kragkonstruktion (4) senkrecht zu den Steckhülsen (14) erstreckt und mit diesen vorzugsweise lösbar verbunden ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltearme (5) an der Kragkonstruktion (4) angeordnet sind, wobei insbe sondere je ein Haltearm (5) je einem Schenkel (11) der im wesentlichen U-förmigen Kragkonstruktion (4) zugeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Haltearm (5) vier rohrförmige Abschnitte (6 bis 9) umfasst und dass vorzugsweise zumindest ein Abschnitt (6 bis 9) des Haltearms (5) teleskopierbar und/oder drehbar ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (6) des Haltearms (5) an der Kragkonstruktion (5), insbesondere am Schenkel (11) der im wesentlichen U-förmigen Kragkonstruktion (4), angelenkt ist und um eine Schwenkachse (A) senkrecht zum Schenkel (11) drehbar und in einer gewünschten Winkelstellung arretierbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (7) des Haltearms (5) über ein, vorzugsweise in Form eines Rundrohres vorliegendes, Innenteil (21) mit dem ersten Abschnitt (6) verbunden ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenteil (21) mit seinem einen Ende in den ersten Abschnitt (6) und mit seinem anderen Ende in den zweiten Abschnitt (7) ragt und dass das Innenteil (21) eine Längeneinstellung durch die relative Beweglichkeit zu den beiden Abschnitten (6, 7) zwischen einer Nullstellung, wobei das Innenteil (21) vollständig innerhalb der beiden Abschnitte (6, 7) angeordnet ist, und einer Maximalstellung ermöglicht.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenteil (21) und/oder der zweite Abschnitt (7) um die Längsachse (B) drehbar und in einer gewünschten Winkelstellung arretierbar ist bzw. sind.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Abschnitt (8) des Haltearms (5) am dem ersten Abschnitt (6) abgewandten Ende des zweiten Abschnittes (7) angelenkt ist und um eine Schwenkachse (C) senkrecht zum zweiten Abschnitt (7) drehbar und in einer gewünschten Winkelstellung arretierbar ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der vierte Abschnitt (9) des Haltearms (5) am dem zweiten Abschnitt (7) abgewandten Ende des dritten Abschnittes (8) angelenkt ist und um eine Schwenkachse (D) senkrecht zum dritten Abschnitt (8) drehbar und in einer gewünschten Winkelstellung arretierbar ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der vierte Abschnitt (9) des Haltearms (5) am dem dritten Abschnitt (8) abgewandten freien Ende ein Befestigungsmittel, insbesondere eine Haltezange (12), aufweist, die in dem vierten Abschnitt (9) um ihre Längsachse (E) drehbar angeordnet ist und vorzugsweise in einer gewünschten Winkelstellung arretierbar ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass für die gelenkigen Verbindungen der Abschnitte (6 bis 9) der Haltearme (5) Gabelgelenke (19) vorgesehen sind und dass die Schwenkachsen (A, C, D) durch Flügelschrauben (20) gebildet werden, die gleichzeitig Arretiermittel sind.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Kragkonstruktion (4) und die Abschnitte (6 bis 9) der Haltearme (5) aus einem Vierkantrohr gefertigt sind.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragteil (3), insbesondere die Steckhülsen (14), die Kragkonstruktion (4) und die Haltearme (5), ggf. auch deren einzelne Abschnitte (6 bis 9), Teile eines Bausatzes sind.
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