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DE202004017045U1 - Führungseinrichtung für eine einziehbare Kopfstütze - Google Patents

Führungseinrichtung für eine einziehbare Kopfstütze Download PDF

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DE202004017045U1
DE202004017045U1 DE202004017045U DE202004017045U DE202004017045U1 DE 202004017045 U1 DE202004017045 U1 DE 202004017045U1 DE 202004017045 U DE202004017045 U DE 202004017045U DE 202004017045 U DE202004017045 U DE 202004017045U DE 202004017045 U1 DE202004017045 U1 DE 202004017045U1
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Friedr Fingscheidt GmbH
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Abstract

Führungseinrichtung für eine höhenverstellbare Kopfstütze (2), insbesondere zur Verwendung bei einem Kraftfahrzeugsitz, mit zwei in Längsführungen (10, 12) axial verschiebbar geführten Haltestangen (6, 8), die mit ihren ersten, oberen Enden (6a, 8a) mit einem Kopf-Stützteil (4) verbunden oder verbindbar sind, mit einer Arretiereinrichtung (14) zum Fixieren mindestens einer der Haltestangen (6, 8) in unterschiedlichen Kopfstützen-Höhenpositionen sowie mit einem Einziehmechanismus (16) zum selbsttätigen Einziehen der Haltestangen (6, 8) in eine ganz abgesenkte Kopfstützenposition, dadurch gekennzeichnet, dass der Einziehmechanismus (16) ein Antriebsrad (18) aufweist, das kraft- und/oder formschlüssig direkt gegen nur eine (6) der beiden Haltestangen (6, 8) wirkt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Führungseinrichtung für eine höhenverstellbare Kopfstütze, insbesondere zur Verwendung bei einem Kraftfahrzeugsitz, mit zwei in Längsführungen axial verschiebbar geführten Haltestangen, die mit ihren ersten, oberen Enden mit einem Kopf-Stützteil verbunden oder verbindbar sind, mit einer Arretiereinrichtung zum Arrretieren mindestens einer der Haltestangen in unterschiedlichen Kopfstützen-Höhenpositionen sowie mit einem Einziehmechanismus zum selbsttätigen Einziehen der Haltestangen in eine ganz abgesenkte Kopfstützenposition.
  • Eine solche Führungseinrichtung ist in der DE 197 44 562 C2 beschrieben. Dabei sind die unteren Enden der Kopfstützen-Tragstangen über eine Quertraverse miteinander verbunden. Zwischen dieser Traverse und einem oberhalb verlaufenden Querholm des Lehnenrahmens ist eine Druckfeder angeordnet, die dadurch beide Tragstangen mit einer in Einziehrichtung wirkenden Druckkraft beaufschlagt. Zusätzlich ist ein Bowdenzug vorgesehen, der den Druck der Druckfeder in einer normalen Gebrauchsstellung der Sitz-Rückenlehne abfängt. Durch ein Vorklappen der Rückenlehne gibt dann der Bowdenzug nach, so dass die Druckfeder die Traverse mit den Tragstangen nach unten drücken kann, wodurch die Kopfstütze eingezogen wird. Diese bekannte Einrichtung hat einen recht aufwändigen Aufbau.
  • Die DE 197 48 594 A1 beschreibt zur Höhenverstellung einer Kopfstütze einen ebenfalls sehr aufwändigen elektromotorischen Spindelantrieb, der die unteren Enden der Haltestangen über eine Quertraverse beaufschlagt.
  • Die Veröffentlichung DE 66 06 982 U beschreibt eine Kopfstütze mit nur einem breiten, bandartigen Haltearm und mit einem Zahnritzel-Antrieb, wobei ein antreibbares Zahnritzel in eine Zahnstange des Haltearms der Kopfstütze eingreift.
  • Die DE 29 48 224 C2 beschreibt einen Seilzug-Antrieb, wobei eine manuell (beispielsweise über eine Kurbel) oder motorisch antreibbare Antriebswelle über zwei umlaufende Seilzüge so mit den unteren Enden der Trägerstäbe der Kopfstütze verbunden ist, dass die Kopfstütze beliebig auf- und abbewegt werden kann, dabei aber selbsthemmend in jeder beliebigen Stellung gehalten wird.
  • Die DE 36 24 397 A1 beschreibt eine weitere höhenverstellbare Kopfstütze, wobei die Betätigung manuell oder motorisch über einen biegsamen Zug (Bowdenzug) erfolgt, der über eine Traverse auf die unteren Enden der Haltestangen wirkt.
  • Schließlich beschreibt die DE 28 47 795 A1 eine vertikale Verstellung einer Kopfstütze über eine aufwändige Hebelmechanik, die ebenfalls die unteren Enden der Haltestangen beaufschlagt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Führungseinrichtung der eingangs beschriebenen, gattungsgemäßen Art zu schaffen, die sich bei vereinfachter und dadurch kosten- und auch gewichtsgünstiger Bauweise dennoch durch verbesserte Funktionalität auszeichnet.
  • Erfindungsgemäß wird dies durch die Merkmale des Anspruchs 1 erreicht. Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen enthalten.
  • Erfindungsgemäß weist demnach der Einziehmechanismus ein Antriebsrad auf, welches kraft- und/oder formschlüssig direkt gegen den Stangenmantel nur einer der beiden Haltestangen wirkt, während die andere Haltestange lediglich frei verschiebbar und kippsicher in ihrer Längsführung geführt ist. Dies führt zu einer sehr einfachen und kostengünstigen Ausführung mit geringem Gewicht. Durch geeigneten Antrieb des Antriebsrades können nahezu beliebig lange Verschiebestrecken realisiert werden.
  • In einer ersten Ausführung ist das Antriebsrad von einem Kraftspeicher mit einer Drehkraft in nur einer, und zwar der Einziehrichtung entsprechenden Drehrichtung beaufschlagt. Dadurch wird die Haltestange ständig mit einer in Einziehrichtung wirkenden Zugkraft beaufschlagt. Hierbei ist eine gesonderte Arretiereinrichtung vorgesehen, die das selbsttätige Einziehen so lange verhindert, bis die Arretierung manuell, insbesondere aber über ein fernbetätigbares, beispielsweise elektrisch ansteuerbares, Betätigungsglied aufgehoben wird.
  • Durch die Erfindung ergibt sich aber zudem die Möglichkeit, das Antriebsrad motorisch, insbesondere elektromotorisch anzutreiben, und zwar zumindest in einer der Einziehrichtung entsprechenden Drehrichtung, bevorzugt aber wahlweise in beiden Drehrichtungen. Dadurch kann das Antriebsrad auch zur Höhenverstellung der Kopfstütze genutzt werden. Zudem kann der Antrieb durch eine Selbsthemmung vorteilhafterweise auch zur Arretierung der jeweiligen Kopfstützenposition verwendet werden, so dass eine gesonderte Arretiereinrichtung vorteilhafterweise entfallen kann. Dabei ist es vorteilhaft, wenn das Antriebsrad derart form- oder kraftformschlüssig gegen die Haltestange wirkt, dass die Haltestange nach Art einer Rutschkupplung relativ zu dem Antriebsrad zur manuellen Höhenverstellung bewegt werden kann, jedoch in jeder Stellung selbsthemmend fixiert wird.
  • Anhand von mehreren in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispielen soll die Erfindung genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht eines Rahmens einer Sitz-Rückenlehne mit einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Führungseinrichtung für eine nur schematisch angedeutete Kopfstütze,
  • 2 eine vergrößerte Perspektivansicht nur der erfindungsgemäßen Führungseinrichtung,
  • 3 eine Perspektivansicht ähnlich 2, jedoch auf die andere Seite (Pfeilrichtung III gemäß 2),
  • 4 eine vergrößerte Detailansicht aus 3,
  • 5 eine Darstellung analog zu 1 mit einer zweiten Ausführungsform der Führungseinrichtung,
  • 6 eine Darstellung analog zu 3 der zweiten Ausführungsform der Führungseinrichtung gemäß 5, und zwar in einer ersten, oberen Stellposition,
  • 7 eine Ansicht wie in 6 in der eingezogenen Einzugposition,
  • 8 eine vergrößerte Detailansicht von funktionswesentlichen Elementen der Ausführung gemäß 7,
  • 9 einen Schnitt in der Ebene IX-IX gemäß 8,
  • 10 eine teilgeschnittene Seitenansicht durch den oberen Bereich einer Sitz-Rückenlehne mit einer Kopfstütze zur Erläuterung einer Zusatzfunktion (sogenannte X-Verstellung),
  • 11 eine Ansicht analog zu 2 der Führungseinrichtung in einer Ausführung mit der Zusatzfunktion gemäß 10,
  • 12 eine vergrößerte Detailansicht von funktionswesentlichen Elementen der Ausführung gemäß 11,
  • 13 eine weitere Ansicht wie in 1 und 5 mit einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Führungseinrichtung,
  • 14 eine Ansicht analog zu 3 bzw. 7 der Führungseinrichtung gemäß 13,
  • 15 eine vergrößerte Detailansicht aus 14 und
  • 16 eine weitere Detailansicht der Rückseite in Pfeilrichtung XVI gemäß 15.
  • In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen und brauchen daher in der Regel auch jeweils nur einmal beschrieben zu werden.
  • In 1 sowie auch in den 5 und 13 ist beispielhaft jeweils ein Lehnenrahmen 1 einer Rückenlehne eines Sitzes, insbesondere eines Kraftfahrzeugsitzes dargestellt. An dem Lehnenrahmen 1 ist eine erfindungsgemäße Führungseinrichtung für eine höhenverstellbare Kopfstütze 2 befestigt. Die Kopfstütze ist in den Darstellungen lediglich schematisch als Querschnitt eines Kopf-Stützteils 4 angedeutet.
  • Die Führungseinrichtung weist zwei zueinander parallele, gegebenenfalls in sich leicht gekrümmte Haltestangen 6, 8 auf, die mit ihren ersten, oberen Enden 6a, 8a mit dem Kopf-Stützteil 4 verbunden bzw. verbindbar sind. Die Haltestangen 6, 8 sind in Längsführungen 10, 12 axial verschiebbar geführt. Die Führungseinrichtung weist weiterhin eine Arretiereinrichtung 14 zum Arretieren mindestens einer der Haltestangen, im dargestellten Beispiel der in den Zeichnungen mit der Ziffer 6 bezeichneten ersten Haltestange, in unterschiedlichen Kopfstützen-Höhenpositionen auf. Schließlich ist die Führungseinrichtung mit einem Einziehmechanismus 16 zum selbsttätigen Einziehen der Haltestangen 6, 8 in eine ganz abgesenkte Kopfstützenposition ausgestattet.
  • In allen Ausführungsformen weist der Einziehmechanismus 16 ein Antriebsrad 18 auf, welches mit seinem Umfang kraft- und/oder formschlüssig direkt gegen den Stangenmantel nur einer der beiden Haltestangen 6, 8 wirkt, und zwar in den bevorzugten Ausführungen jeweils gegen die erste Haltestange 6. Die andere Haltestange 8 ist frei verschiebbar und kippsicher in ihrer Längsführung 12 geführt. Da das Antriebsrad 18 gegen den Stangenmantel wirkt, erstrecken sich die zweiten, unteren Enden 6b, 8b der Haltestangen 6, 8 – wegen der Höhenverstellung mit variabler Länge – frei nach unten.
  • Im Folgenden sollen die Besonderheiten der einzelnen Ausführungsformen genauer erläutert werden.
  • Bei der ersten Ausführung gemäß 1 bis 4 (siehe dazu insbesondere 3 und 4) wirkt das Antriebsrad 18 formschlüssig nach Art eines Zahnstangenantriebes mit der Haltestange 6 zusammen. Hierbei ist das Antriebsrad 18 ständig von einem Kraftspeicher 20 mit einer Drehkraft FD beaufschlagt, so dass das Antriebsrad 18 seinerseits die Haltestange 6 mit einer in Einziehrichtung (Pfeil Z) wirkenden Zugkraft FZ beaufschlagt. Hierbei ist die Arretiereinrichtung 14 als gesonderte, konkret vorhandene Baugruppe ausgebildet und weist ein federndes Arretierelement 22 auf, welches mit über die Längserstreckung der Haltestange 6 verteilt am Stangenmantel vorgesehenen Rastkerben 24 derart zusammenwirkt, dass einerseits eine insbesondere manuelle Höhenverstellung der Kopfstütze 2 mit jeweils rastender Arretierung möglich ist. Andererseits ist die Arretierung aber jedenfalls trotz der Zugkraft FZ gewährleistet. Die manuell aufzubringende Verstellkraft muß deshalb jedenfalls deutlich größer als die Zugkraft sein. Bevorzugt ist das Arretierelement 22 von einem Schenkel einer gebogenen Drahtfeder 26 gebildet. Die Arretiereinrichtung 14 weist weiterhin ein zum Lösen der Arretierung zwecks Freigabe des Einziehens der Haltestange 6 ansteuerbares Betätigungsglied 28 auf. Dieses Betätigungsglied 28 kann von einem elektrisch bzw. elektromagnetisch ansteuerbaren Aktuator gebildet sein, wobei das Betätigungsglied 28 über ein ösenartiges Element 30 direkt gegen das Arretierelement 22 wirkt, um dieses zwecks Lösen der Arretierung aus der jeweiligen Rastkerbe 24 herauszubewegen.
  • Der Kraftspeicher 20 wird jeweils durch ein manuelles Ausziehen entgegen der Einziehrichtung Z der Haltestange 6 gespannt bzw. aufgeladen. Um eine Demontage durch gänzliches Herausziehen der Haltestangen 6, 8 zu ermöglichen, sind spezielle Blockiermittel 32 derart vorgesehen, dass die Vorspannung des Kraftspeichers 20 auch in einem von der Haltestange 6 getrennten Zustand des Antriebsrades 18 erhalten bleibt, indem das Antriebsrad 18 gegen eine drehkraftbedingte Rotation blockiert wird. Diese Blockierung wird dann vorzugsweise selbsttätig durch Zuführen der Haltestange 6 wieder aufgehoben, so dass direkt nach Eingriff der selbsttätige Einzug erfolgen kann. Als Blockiermittel 32 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Sperrklinke 34 vorgesehen, die mit einem korrespondierenden Sperrelement 36 des Antriebsrades 18 zusammenwirkt. Die Sperrklinke 34 wird über geeignete Mittel direkt von der Haltestange 6 betätigt. In 4 ist die gelöste Stellung veranschaulicht, wobei das Antriebsrad 18 die Haltestange 6 ständig mit der Dreh- bzw. Zugkraft beaufschlagt. Dabei wird über den Formschluss zwischen dem Antriebsrad 18 und der Haltestange 6 ein freies Verdrehen des Antriebsrades 18 verhindert und die Vorspannung des Kraftspeichres 20 aufrechterhalten. Vorzugsweise greift das Antriebsrad 18 in die Rastkerben 24 der Haltestange 6 ein, wozu es auf seinem Umfang eine korrespondierende Kerbverzahnung 38 aufweist.
  • Der Kraftspeicher 20 kann von einer Rotationsfeder gebildet sein, insbesondere von einer spiralförmig gewickelten Bandfeder nach dem Prinzip eines "Rolladen-Gurtwicklers".
  • In allen weiteren Ausführungsformen ab 5 ist nun vorgesehen, dass das Antriebsrad 18 motorisch, insbesondere durch einen Elektromotor 40, antreibbar ist, und zwar zumindest in der der Einziehrichtung Z entsprechenden Drehrichtung. Dabei wirkt das Antriebsrad 18 umfangsgemäß derart kraft- oder kraftformschlüssig mit der Haltestange 6 zusammen, dass einerseits nach Art einer Rutschkupplung aufgezwungene Längsbewegungen der Haltestange 6 relativ zu dem nicht-rotierenden Antriebsrad 18 zwecks stufenloser Verstellung der Kopfstützen-Höhenposition möglich sind, andererseits aber die Haltestange 6 in jeder Höhenposition durch das nichtrotierende Antriebsrad 18 fixiert ist. Somit bildet der motorische Einziehmechanismus 16 gleichzeitig auch die Arretiereinrichtung 14, die sich somit als gesonderte Baueinheit erübrigt.
  • Das Antriebsrad 18 wirkt über einen elastisch verformbaren, insbesondere aus einem traktionsfähigen Elastomer bestehenden (reifenartigen) Belag 42 gegen die Haltestange 6, vorzugsweise gegen eine an der Haltestange 6 vorgesehene Kerbverzahnung 44, die den Rastkerben 24 der Ausführung gemäß 1 bis 4 entsprechen kann. Dabei wird das Antriebsrad 18 mit einer bestimmten Andruckkraft gegen die Haltestange 6 gepreßt. Zur Erzeugung der Andruckkraft kann eine Feder 46 vorgesehen sein. Der Belag 42 des Antriebsrades 18 drückt sich so kraftformschlüssig in die Kerbverzahnung 44 ein. Weiterhin ist das Antriebsrad 18 in seiner Achsrichtung benachbart mit einem Zahnradabschnitt 48 verbunden, der mit dem Elektromotor 40 vorzugsweise über einen Schneckentrieb 50 verbunden ist. Hierdurch wird eine Selbsthemmung des Antriebs im Stillstand erreicht.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann hierbei vorgesehen sein, dass das Antriebsrad 18 zur motorischen Höhenverstellung der Kopfstütze 2 wahlweise in beiden Drehrichtungen antreibbar ist.
  • Wie in 10 bis 12 veranschaulicht ist, können zusätzliche Stellmittel 52 zum Verstellen der Haltestangen 6, 8 in einer zu diesen etwa senkrechten und im Wesentlichen horizontalen Richtung entsprechend einer Längsachse X eines Fahrzeuges zwecks Variation eines Abstandes zwischen dem Kopf-Stützteil 4 und dem Kopf einer auf dem Sitz sitzenden Person vorgesehen sein. Gemäß 10 handelt es sich um eine Schwenkbewegung der Haltestangen 6, 8 in einem Stellbereich A. Hierbei kann mit Vorteil eine zusätzliche Sensorik zum automatischen Ansteuern der Stellmittel 52 insbesondere zum Zwecke eines selbsttätigen Minimalhaltens des Abstandes zwischen Kopfs- und Stützteil 4 vorgesehen sein (präventiver Unfallschutz zur Vermeidung eines Schleudertraumas, Stichwort: „Anti-Whiplash").
  • Eine mögliche Ausführung der Stellmittel 52 ist in 12 veranschaulicht. Demnach sind die entsprechend der sich aus 10 ergebenden Schwenkbewegung verschwenkbar gelagerten Haltestangen 6, 8 in kulissenartigen Führungen 54 eines Stellschiebers 56 geführt. Der Stellschieber 56 ist motorisch, insbesondere durch einen gesonderten Elektromotor 58 derart beweglich, dass über die entsprechend schräg verlaufenden Kulissenführungen 54 die Schwenkbewegung der Haltestange 6, 8 bewirkt wird. Der Stellschieber 56 wird im dargestellten Beispiel über einen Schneckentrieb 59 bewegt, und zwar entsprechend dem Doppelpfeil 60 in einer Bewegungsachse, die einer Fahrzeug-Querachse Y entspricht.
  • Bei der in 13 bis 16 veranschaulichten Ausführungsform ist der elektromotorische Antrieb des Antriebsrades 18 über eine Sensor-Schalteinrichtung 62 durch manuelle Bewegung bzw. Kraftbeaufschlagung der Haltestange 6 bzw. der Kopfstütze 2 ansteuerbar. Wie sich insbesondere aus 15 und 16 ergibt, ist dazu der Antrieb bzw. der Elektromotor 40 mit einem Schaltelement 64 ausgestattet und dabei derart beweglich gelagert, dass er durch Längsbewegungen der Haltestange 6 über das Antriebsrad 18 bewegt wird und dabei das Schaltelement 64 zur Betätigung gegen jeweils eines von zwei ortsfesten Gegenlagern 65 bewegt. Der Motor 40 wird hierbei über eine Schaltfeder 66 in Ruhestellung in einer mittleren Position gehalten. Mit Vorteil kann hierbei die Schalteinrichtung 62 eine elektronische Zeitschaltung aufweisen, um den motorischen Antrieb nach einer manuellen Kraftbeaufschlagung noch um eine vorbestimmte Zeit länger anzusteuern. Die Zeit kann derart gewählt werden, dass beispielsweise in Einzugrichtung jedenfalls die ganz eingezogene Einzugposition unabhängig von der jeweiligen Ausgangsposition erreicht werden kann. Ferner ist hierbei mit Vorteil auch eine Verzögerungsschaltung vorgesehen, um im Falle von nur kurzen, impulsartigen, z. B. stoßbedingten Kopfstützenbewegungen (z. B. bei Fahrt auf sehr unebenen Strecken) ungewollte Verstellungen der Höhenposition zur vermeiden.
  • Abschließend sei noch erwähnt, dass die Längsführungen 10, 12 für die Haltestangen 6, 8 zumindest abschnittweise rohrartig ausgebildet und über eine Querverbindung 70 einstückig miteinander verbunden sind. Zweckmäßig ist im Bereich der Querverbindung 70 bzw. an einem damit verbundenen Halteabschnitt der Einziehmechanismus 16 und ggf. die Arretiereinrichtung 14 mit allen wesentlichen Bestandteilen befestigt. Es ist weiterhin vorteilhaft, wenn die Längsführungen 10, 12 zusammen mit ihrer Querverbindung 70 als einstückiges Formteil aus Kunststoff ausgebildet sind. Über dieses Formteil kann die gesamte Führungseinrichtung auf einfache und schnelle Weise an dem Lehnenrahmen 1 befestigt werden.
  • Die Erfindung eignet sich insbesondere zur Anwendung bei KFZ-Kopfstützen, um beispielsweise zentral, d. h. durch nur einen Ansteuerbefehl, mehrere oder alle in einem Fahrzeug oder in einem Fahrzeugfond vorhandenen Kopfstützen selbsttätig bei Nicht-Besetzung der zugehörigen Sitze einzuziehen, um dem Fahrer eine freiere Sicht nach hinten zu ermöglichen. Jede Kopfstütze ist dann wieder manuell oder optional motorisch in die jeweils gewünschte Höhenposition hochzubewegen. Das selbsttätige Einziehen der Kopfstütze 2 kann durch einen manuellen Steuerbefehl, aber auch auf andere Weise veranlasst werden, z. B. automatisch durch eine Bewegung des Sitzes, wie durch Umlegen der Rückenlehne.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.

Claims (16)

  1. Führungseinrichtung für eine höhenverstellbare Kopfstütze (2), insbesondere zur Verwendung bei einem Kraftfahrzeugsitz, mit zwei in Längsführungen (10, 12) axial verschiebbar geführten Haltestangen (6, 8), die mit ihren ersten, oberen Enden (6a, 8a) mit einem Kopf-Stützteil (4) verbunden oder verbindbar sind, mit einer Arretiereinrichtung (14) zum Fixieren mindestens einer der Haltestangen (6, 8) in unterschiedlichen Kopfstützen-Höhenpositionen sowie mit einem Einziehmechanismus (16) zum selbsttätigen Einziehen der Haltestangen (6, 8) in eine ganz abgesenkte Kopfstützenposition, dadurch gekennzeichnet, dass der Einziehmechanismus (16) ein Antriebsrad (18) aufweist, das kraft- und/oder formschlüssig direkt gegen nur eine (6) der beiden Haltestangen (6, 8) wirkt.
  2. Führungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsrad (18) formschlüssig nach Art eines Zahnstangenantriebes mit der Haltestange (6) zusammenwirkt.
  3. Führungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsrad (18) von einem Kraftspeicher (20) mit einer Drehkraft (FD) in nur einer der Einziehrichtung (Z) entsprechenden Drehrichtung beaufschlagt ist.
  4. Führungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiereinrichtung (14) ein federndes Arretierelement (22) aufweist, welches mit über die Längserstreckung einer der Haltestangen (6, 8), insbesondere der mit dem Antriebsrad (18) zusammenwirkenden Haltestange (6), verteilt am Stangenumfang vorgesehenen Rastkerben (24) zusammenwirkt.
  5. Führungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiereinrichtung (14) ein zum Lösen der Arretierung zwecks Freigabe des Einziehens der Haltestange (6) ansteuerbares Betätigungsglied (28) aufweist.
  6. Führungseinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der durch ein Ausziehen der Haltestangen (6, 8) spannbare Kraftspeicher (20) Blockiermittel (32) derart aufweist, dass seine Vorspannung in einem von der Haltestange (6) getrennten Zustand des Antriebsrades (18) erhalten bleibt, indem das Antriebsrad (18) gegen eine drehkraftbedingte Rotation blockiert wird, wobei diese Blockierung vorzugsweise selbsttätig durch Zuführen der Haltestange (6) aufgehoben wird.
  7. Führungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsrad (18) motorisch, insbesondere durch einen Elektromotor (40), antreibbar ist, und zwar zumindest in einer der Einziehrichtung (Z) entsprechenden Drehrichtung.
  8. Führungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsrad (18) derart kraft- oder kraftformschlüssig mit der Haltestange (6) zusammenwirkt, dass einerseits nach Art einer Rutschkupplung aufgezwungene Längsbewegungen der Haltestange (6) relativ zu dem nicht-rotierenden Antriebsrad (18) zwecks stufenloser Verstellung der Kopfstützen-Höhenposition möglich sind, andererseits aber die Haltestange (6) in jeder Höhenposition durch das nichtrotierende Antriebsrad (18) fixiert ist.
  9. Führungseinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsrad (18) zur motorischen Höhenverstellung wahlweise in beiden Drehrichtungen antreibbar ist.
  10. Führungseinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, gekennzeichnet durch eine Sensor-Schalteinrichtung (62) zum Ansteuern des motorischen Antriebs durch manuelle Kraftbeaufschlagung der Haltestange (6).
  11. Führungseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensor-Schalteinrichtung (62) eine elektronische Zeitschaltung aufweist, um den motorischen Antrieb nach einer manuellen Kraftbeaufschlagung noch um eine vorbestimmte Zeit länger anzusteuern.
  12. Führungseinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensor-Schalteinrichtung (62) eine Verzögerungsschaltung derart aufweist, dass der motorische Antrieb nur durch eine eine bestimmte Mindestzeit andauernde Kraftbeaufschlagung angesteuert wird.
  13. Führungseinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsrad (18) über einen elastisch verformbaren, insbesondere aus einem Elastomer bestehenden Belag (42) gegen die Haltestange (6), vorzugsweise gegen eine an der Haltestange (6) vorgesehene Kerbverzahnung (44), wirkt.
  14. Führungseinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsrad (18) in seiner Achsrichtung benachbart drehfest mit einem Zahnradabschnitt (48) verbunden ist, der mit dem Elektromotor (40) vorzugsweise über einen Schneckentrieb (50) verbunden ist.
  15. Führungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch zusätzliche Stellmittel (52) zum Verstellen der Haltestangen (6, 8) in einer zu diesen etwa senkrechten, im Wesentlichen horizontalen Richtung (X) zwecks Variation eines Abstandes zwischen dem Kopf-Stützteil (4) und dem Kopf einer Person.
  16. Führungseinrichtung nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch eine Sensorik zum automatischen Ansteuern der Stellmittel (52) insbesondere zum Zwecke eines selbsttätigen Minimalhaltens des Kopf-Abstandes des Stützteils (4).
DE202004017045U 2004-11-02 2004-11-02 Führungseinrichtung für eine einziehbare Kopfstütze Expired - Lifetime DE202004017045U1 (de)

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