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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Schloßkasten für ein Repetiergewehr, welcher
einen Magazinschacht für
ein entnehmbares Magazin aufweist. Die Unterseite des Magazinschachts
ist dabei mit einer Platte abgedeckt.
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Die
im Folgenden verwendeten Begriffe für vorne, hinten, oben, unten,
rechts und links beziehen sich auf eine im Anschlag befindliche
Waffe und sind aus der Sicht des Schützen angegeben.
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Es
ist bekannt, Repetiergewehre mit einem Magazinschacht zu versehen,
in den von oben bei geöffnetem
Verschluß einzelne
Patronen, bzw. ein Magazin eingesetzt werden kann. Bei einer solchen Anordnung
kann eine Patrone nur bei geöffnetem Verschluß zugeführt bzw.
das Magazin gewechselt werden.
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Es
ist auch bekannt, ein Magazin vor dem Abzugsbügel einzuführen. Es steht entweder aus
der Waffe heraus oder verschließt
mit seinem Magazinboden den Schacht. So eine Bauweise verlängert eine
Waffe, da ein Teil des an sich im Abzugsbereich – also über dem Abzugsbügel – zur Verfügung stehenden
Raumes ungenutzt bleibt.
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Es
besteht also die Aufgabe, den Schloßkasten der Waffe mit Abzugsmechanik
und Munitionszufuhr so zu gestalten, daß die Munitionszufuhr und der Magazinwechsel
von unten bei optimaler Nutzung der Baulänge möglich ist.
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Erfindungsgemäß wird dies
durch einen Schloßkasten
gemäß Anspruch
1 erreicht. Dabei ist die die Unterseite des Magazinschachts abdeckende Platte
mit einem verriegelbaren Deckel versehen, der den Abzugshebel trägt und so
aufgeschwenkt werden kann, daß ein
entnehmbares Magazin in den Magazinschacht eingesetzt werden kann.
Dabei wird der Abzugshebel vom übrigen
Abzugsmechanismus entkoppelt. Beim Schließen des Deckels wird der Abzugshebel
wieder mit dem Abzugsmechanismus gekoppelt, so daß die Waffe
funktionstüchtig
ist. So kann auch bei geschlossenem bzw. verriegeltem Verschluß nachgeladen
bzw. die Munition ausgetauscht werden. Gemäß Anspruch 2 ragt der Magazinschacht
dabei nach hinten in den Bereich des Abzugsbügels hinein, so daß die Munition
teilweise über dem
Abzugsbügelbereich
angeordnet ist. Dadurch kann die Baulänge reduziert werden.
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In
der Weiterbildung gemäß Anspruch
3 ist der Deckel dabei in geschlossener Stellung mit einer federbelasteten
Rast in einer entsprechenden Rastfalle verriegelt. Besonders vorteilhaft
ist dabei die Ausführung
gemäß Anspruch
4, bei der die Rast beim Schließen
des Deckels über
eine Führungsrampe
in eine Rastkerbe geführt
wird. Beim Schließen wird
der Deckel so verschlossen, ohne daß eine weitere Bedienungshandlung
erforderlich wäre – beispielsweise
zum Verriegeln des Deckels.
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Gemäß Anspruch
5 ist ein Entriegelungsschieber vorgesehen, über den die Rast aus der Rastkerbe
gehoben werden kann und so der Deckel zum Öffnen entriegelt wird. Durch
die Anordnung eines Betätigungsendes
des Entriegelungsschiebers außerhalb
des Abzugsbügels, über den
eine auf die Rast wirkende Kulisse betätigt werden kann, ist es möglich Fehlbedienungen
durch den am Abzugsbügel
befindlichen Abzugsfinger zu vermeiden (Anspruch 6).
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Gemäß Anspruch
7 kann ein Stechermechanismus, z.B. ein Rückstechmechanismus oder französischer
Stecher, am Abzugshebel vorgesehen werden; eine solche Anordnung
ist insbesondere für Jagdwaffen
erwünscht.
Um das ungewollte Auslösen des
eingestochenen Abzugshebels beim Öffnen des Deckels durch versehentliches
Auslösen
des Entriegelungsschiebers zu vermeiden, ist eine Entstechanordnung
gemäß Anspruch
8 vorgesehen. Dabei wird bei Betätigung
des Entriegelungsschiebers der Abzugshebel kontrolliert entstochen,
so daß beim
Wiederverschließen
des Deckels der Abzugshebel immer in entstochener Stellung zum Eingriff
mit dem in der Waffe angeordneten Abzugsmechanismus gebracht wird.
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Anspruch
9 betrifft eine Weiterbildung, die die Sicherheit der Waffe zusätzlich erhöht. Die
einzelnen Sicherungsmechanismen in einem Repetiergewehr werden üblicherweise über verschiebbare
Sicherungskulissen ausgeführt,
die über
Steuerflächen Bauteile
in der Abzugsmechanik blockieren, um bei Betätigung des Abzugszüngels eine
Schußabgabe zuverlässig zu
verhindern. Hier ist eine solche Steuerfläche vorgesehen, die auf eine
Sperrwippe wirkt, z.B. über
einen Übertragungsstift,
so daß der
Entriegelungsschieber bei ungesicherter Waffe nicht betätigt werden
kann, bzw. die Rast nicht aus der Rastkerbe ausgehoben werden kann.
Damit wird verhindert, daß der
Deckel bei ungesicherter Waffe geöffnet werden kann und es durch
Einwirkungen auf den Abzugsmechanismus zur Schußabgabe kommt. Gemäß Anspruch
10 ist durch eine entsprechende Fangklaue ebenfalls sichergestellt,
daß bei
entsicherter Waffe der Deckel nicht geschlossen und der Abzugshebel
in Eingriff mit dem übrigen
Abzugsmechanismus gebracht werden kann. Mit anderen Worten, die
Waffe muß gesichert
sein, um den Deckel zu betätigen.
Das heißt,
bei entsicherter Waffe sind umgekehrt keine Bedienungshandlungen am
Deckel bzw. am Entriegelungsschieber möglich, die zum ungewollten
Auslösen
eines Schusses führen
können.
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Die
Ausführung
gemäß Anspruch
11 betrifft eine weitere Sicherungseinrichtung, die beim Repetieren
also beim Nachladen durch Betätigen
des Verschlusses der Abzugshebel eingestochen bleibt. Der Abzugshebel
wird nämlich
beim Repetieren entstochen. Gleichzeitig wird die Rast beim Öffnen des
Verschlusses freigegeben, so daß bei
offenem Verschluß immer
auch der Deckel geöffnet
und geschlossen werden kann. Diese Ausführung ist insofern vorteilhaft,
daß auch
bei entsicherter Waffe der Deckel zum Magazinwechsel geöffnet werden
kann, wenn der Verschluß geöffnet ist
und dadurch keine Schußabgabe
möglich
ist. Gleichzeitig wird beim Schließen des Verschlusses der Deckel
durch die Sperrwippe wieder gesichert, so daß dann wiederum keine zusätzliche
Bedienung beispielsweise des Sicherungsschiebers erforderlich ist.
Der Schütze
muß sich
also keine Gedanken darüber
machen, ob er nach Betätigung
des Verschlusses die Waffe erneut entsichern muß bzw. darüber, ob er die Waffe bei geöffnetem
Verschluß zusätzlich verstellen
muß, um den
Abzugsdeckel freizugeben. Gemäß Anspruch
12 wird die Sicherheit dadurch noch zusätzlich erhöht, daß der Verschluß nur bei
gesicherter bzw. teilgesicherter Waffe betätigbar ist. Denn nur in diesen
Stellungen soll der eventuell eingestochene Abzugshebel entstochen
bzw. die Sicherung der Rast durch Betätigung des Verschlusses aufgehoben
werden. Bei vollständig
gesicherter Waffe ist nämlich
keine Verschlußbetätigung vorgesehen
und der Abzugsmechanismus so eingestellt, daß kein Schuß ausgelöst werden kann, d.h. in dieser
Stellung ist weder ein Entstechen erwünscht, noch ist es erforderlich,
die Rast zu sperren, da das Aufklappen bzw. Zuklappen des Deckels
ohne Gefahr erfolgen kann.
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Die
Ansprüche
13 und 14 betreffen ein Repetiergewehr, welches mit einem entsprechenden Schloß versehen
ist. Dabei sind in Anspruch 14 die einzelnen Sicherungsmechnismen
den Stellungen eines Sicherungsschiebers bzw. den Steuerflächen an
Sicherungskulissen zugeordnet.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird anhand der nachfolgenden Zeichnung beschrieben,
in der
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1 einen
Längsschnitt
durch den Verschlußbereich
einer Waffe mit einem erfindungsgemäßen Schloß zeigt, die 2–5 das
kontrollierte Entstechen des Abzugshebels über den Entriegelungsschieber
zeigen, und
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6 und 7 einen
Längsschnitt
zeigen in der der Mechanismus zum Sperren bzw. Entsperren der Rast
zur Verriegelung des Deckels zeigen.
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1 zeigt
im Längsschnitt
die Mechanik einer Waffe 1 mit einem Drehkopfverschluß 2 und
einen Teil des auswechselbaren Laufs 3, der mit einem Verschlußträger gekoppelt
ist. Im hinteren Bereich des Verschlußträgers 4 ist ein ebenfalls
aufgeschnittenes Abzugsgehäuse 5 dargestellt,
in dessen Inneren ein Abzugsstollen 6 und eine Rastwippe 7,
die zusammen mit dem Abzugshebel 8, der über das
Abzugszüngel 9 betätigt werden
kann, den Abzugsmechanismus bilden. Der löst über eine Rastscheibe 10 die
Verschlußmechanik 11 aus,
die innerhalb des Verschlußgehäuses 12 angeordnet
ist, und auf einen Schlagbolzen 13 wirkt, der die Ladung
einer im Patronenlager 14 angeordneten (nicht dargestellten)
Patrone zündet.
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Der
Abzugshebel 8 ist schwenkbar in einem Deckel 15 angeordnet,
der über
ein Scharnier 16 mit dem Verschlußträger 4 verbunden ist.
Im gegenüberliegenden,
hinteren Ende des Deckels ist eine Rast 16 federnd schwenkbar
angeordnet, die den geschlossenem Deckel in einer im Abzugsgehäuse 5 ausgebildeten
Rastnut 17 verriegelt. Zum Öffnen des Deckels ist ein Entriegelungsschieber 18 mit
der Rast 16 gekoppelt. Der Entriegelungsschieber weist
ein Betätigungsende 19 auf,
welches nach vorne aus dem Abzugsbügelbereich 20 heraussteht.
Das Betätigungsende 19 ist über eine
Kulisse 21 mit der Rast 16 gekoppelt. Die Kulisse 21 ist
als laschenförmiges Bauteil
in das Betätigungsende 19 eingeformt
und bildet den Entriegelungsschieber 18. Kulisse 21 und Betätigungsende 19 können jedoch
auch einstückig ausgebildet
sein. Bei Betätigung
des Entriegelungsschiebers 18 über das Betätigungsende 19 verschiebt
die Kulisse 21 das obere Ende der Rast 16 nach
hinten, dabei wird ein Querstift 22 aus der Rastnut 17 gehoben
und der Deckel 15 kann nach unten geschwenkt bzw. aufgeklappt
werden und gibt damit den Magazinschacht 22 frei. Dabei
wird das hintere Ende 23 des Abzugshebels 8 von
der Rastwippe 7 getrennt und die Abzugsmechanik geteilt.
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In
den Magazinschacht 22 kann nun ein Munitionsmagazin (nicht
dargestellt) eingesetzt bzw. aus diesem entnommen werden. Zum Verschließen des
Magazinschachts 22 wird der Deckel 15 zugeklappt.
Dabei gleitet der Querstift 22 an einer Führungsrampe 25 entlang,
die zusammen mit der Rastnut 17 eine Rastfalle bildet,
und fällt
zum Verriegeln des Deckels 15 in die Rastnut 17 ein.
Der äußere Umriß des Verschlußgehäuses 12 wird
in 8 durch die fette strichpunktierte
Linie angedeutet.
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Der
Abzugshebel 8 ist mit einer ebenfalls im Deckel 15 angeordneten
Stechermechanik 26 versehen. Die in 2–5 dargestellte
Stechermechanik 26 weist eine schwenkbar und verschieblich
gelagerte Führungsstange 27 auf,
die wiederum schwenkbar am Abzugshebel 8 angreift, und
zwar über
eine Gabel 28 (1). Dabei ist auf der Führungsstange
zwischen dem Drehgleitlager 29 am Deckel 15 und
dem Schwenklager 30 am Abzugshebel 8 eine Druckfeder 31 angeordnet.
Zum Einstechen wird das Abzugszüngel 9 nach
vorne geschoben. Dabei wird die zwischen Abzugshebel 8 und
Führungsstange 27 gebildete
Kniehebelmechanik etwas über den
Totpunkt verstellt, so daß diese
Stellung von der Druckfeder 31 gehalten wird. Bei einer
kleinen Abzugskraft auf das Abzugszüngel 9 wird der Abzugshebel 8 über den
Totpunkt zurückbewegt
und die Federspannung sorgt dafür,
daß die
Führungsstange 27 über die
Gabel 28 den Abzugshebel 8 nach hinten schleudert,
der dann mit dem hinteren Ende 23 an der Rastwippe 7 anschlägt, welche
den über
die Verschlußmechanik 11 und
die Rastscheibe 10 gespannten Abzugsstollen 6 freigibt,
so daß die
Verschlußmechanik 11 auf
den Schlagbolzen 13 schlägt.
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Die 2–5 zeigen
wie der Mechanismus beim Betätigen
des Entriegelungsschiebers 18 kontrolliert "entschärft" bzw. entstochen
wird. 2 zeigt die eingestochene Stellung. Bei Betätigung des Entriegelungsschiebers 18 greift
ein erstes Stellelement 32 der Kulisse 21 an einer
Führungsfläche 33 des
Abzugshebels 8 an. 3 zeigt
die Stellung, an der das laschenförmig ausgebildete erste Stellelement 32 den
Abzugshebel 8 bereits über
den Totpunkt verstellt hat. Gleichzeitig unterstellt nun ein zweites
Stellelement 34 der Kulisse 21 einen im Bereich
des Schwenklagers 30 angeordneten Nocken 35, der
verhindert, daß der
Abzugshebel 8 weiter zurückschnellt. Dieser Zustand
ist in 4 dargestellt. Beim Loslassen des Entriegelungsschiebers
gleitet das zweite Stellelement 34 aus dem Bereich des
Nockens 35 und gibt diesen frei. Der Abzugshebel befindet
sich wieder in entstochener Stellung (5). Durch
diese Mechanik wird verhindert, daß der Deckel 15 versehentlich
mit eingestochenem Abzugshebel 8 geschlossen wird. Der
Abzugshebel 8 wird also immer durch Betätigung des Entriegelungsschiebers 18 entstochen.
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Im
folgenden wird anhand von 6 und 7 beschrieben,
daß dieses
Entstechen über
den Entriegelungsschieber 18 nur bei gesicherter Waffe möglich ist,
d.h. in einer Stellung, in der über
den Abzugshebel 8 bei Betätigung des Abzugszüngels 9 kein
Schuß ausgelöst werden
kann bzw. der Deckel 15 nicht geöffnet werden kann.
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6 zeigt
die Wirkung eines Sicherungsschiebers 36, der über eine
Sicherungskulisse 37 über
einen Übertragungsstift 38 auf
eine Sperrwippe 39 wirkt. 6 zeigt
die Stellung des Sicherungsschiebers 36 und der Sicherungskulisse 37 in
gesicherter Stellung, in der keine Schußabgabe bei Betätigung des
Abzugshebels 8 möglich
ist. In dieser Stellung drückt
der über
eine erste Steuerfläche 40 betätigte Übertragungsstift 38 auf
ein Ende der schwenkbar gelagerten Sperrwippe 39. In dieser
Stellung befindet sich das andere (hintere) Ende der Sperrwippe 39 über der
Rast 16 bzw. dem Querstift 22. In dieser Stellung
kann die Rast 16 bzw. der Querstift 22 über den
Entriegelungsschieber 18 entriegelt werden und der Deckel
kann geöffnet
werden. Ebenso ist es möglich,
den Deckel 15 zu verschließen, dabei wird die Rast 16 über die
Führungsrampe 25 in
die Rastnut 17 geführt
und der Deckel 15 ist verriegelt. Auch bei eingestochenem
Abzugshebel 8 führt
eine Betätigung des
Entriegelungsschiebers 18, ohne daß der Deckel geöffnet wird,
nicht zur Schußabgabe,
sondern das hintere Ende 23 beim Einstechen an die Rastwippe 7 schlägt, da sich
die Waffe im gesicherten Zustand befindet.
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7 zeigt
den Sicherungsschieber 36 und damit die Sicherungskulisse 37 in
einer anderen Stellung, in der der Übertragungsstift 38 über die
Steuerfläche 40 so
eingestellt wird, daß das
hintere Ende der Sperrwippe 39 bei geschlossenem Deckel
mit einem Kopf 41 die Rast 16 bzw. den Querstift 22 von hinten
umgreift und in der Rastnut 17 fixiert. In dieser Stellung – die Waffe
ist entsichert – kann
damit der Deckel 15 nicht geöffnet werden, da die Rast 16 bzw. der
Querstift 22 und damit der Entriegelungsschieber 18 blockiert
ist. Auch ein versehentliches Entstechen des Abzugshebels 8 und
ein über
den Entriegelungsschieber 18 damit verbundenes Auslösen des
Abzugs wird so verhindert.
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Durch
die oben geschilderte Mechanik wird auch verhindert, daß der Deckel 15 bei
entsicherter Waffe geschlossen und verriegelt werden kann. In diesem
Fall wird nämlich
beim Schließen
des Deckels die Rast 16 bzw. der Querstift 22 von der
Führungsrampe 25 nicht
in die Rastnut 17 geführt,
sondern er wird von einer im Kopf 41 ausgebildeten Aufnahmeklaue 42 aufgenommen
und gehalten. So wird verhindert, daß beim Zuklappen des Deckels 15 bei entsicherter
Waffe der Abzugshebel 8 in die Abzugsmechanik eingreifen
kann und so unter Umständen versehentlich
ein Schuß gelöst wird.
Die Waffe muß erst über den
Schieber 36 wieder in einen gesicherten Zustand gebracht
werden, bevor die Rast 16 den Deckel 15 beim Schließen ordnungsgemäß verriegeln
kann.
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Die
Sperrwippe 39 wird zusätzlich über einen Entstechschieber 43 angesteuert.
Dieser Entstechschieber wird über
die Randkontur 44 des Verschlußgehäuses 12 gesteuert.
Bei vorgeschobenem Verschlußgehäuse 12,
wie in 1, 6 und 7 dargestellt,
befindet sich ein Querstift 45, der an der oberen Stirnseite
des Entstechschiebers 43 angreift in einer Ausnehmung 46 in
der Randkontur 44. Beim Zurückführen – also beim Durchladen oder
Repetieren – des
Verschlußgehäuses 12 schiebt
die Randkontur den Entstechschieber 43 nach unten, der dann über seine
untere Stirnfläche
den ggf. eingestochenen Abzugshebel 8 entsticht, und ein
Absatz 47 steuert das vordere Ende der Sperrwippe 39 an,
so daß diese
so verschwenkt wird, daß das
der Kopf 41 aus der Hinterstellung der Rast 16 bzw.
des Querstifts 22 gehoben wird. Auf diese Weise wird sichergestellt,
daß bei
zurückgeschobenem
Verschlußgehäuse 12,
also bei entschärfter
Waffe und geöffnetem Verschluß, der Deckel 15 auch
in entsicherter Stellung des Sicherungsschiebers 36 geöffnet werden kann,
um das Magazin zu entnehmen und ggf. den Zufuhrschacht bei geöffnetem
Verschluß von
unten zu inspizieren.
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Neben
der dargestellten Sicherungskulisse 37 ist der Schieber 36 an
eine weitere (nicht dargestellte) Sicherungskulisse gekoppelt, die über weitere Steuerflächen die
Abzugsmechanik so kontrolliert, daß je nach Stellung des Sicherungsschiebers 36 folgende
Sicherungsfunktionen, bzw. -zustände
eingestellt werden können:
- 1. Gesicherter Stellung: Die Betätigung der
Verschlußmechanik 11 ist
blockiert, der Abzugsstollen 6 ist von der Rastwippe 7 ausgehoben
und der Entriegelungsschieber zum Öffnen bzw. Schließen des
Deckels ist betätigbar.
- 2. Teilgesicherte Stellung: Die Verschlußmechanik 11 kann
betätigt
werden (Repetieren), der Abzugsstollen 6 ist von der Rastwippe 7 ausgehoben (die
Abzugsmechanik ist gesichert und der Entriegelungsschieber 18 ist
zum Öffnen
bzw. Schließen
des Deckels 15 betätigbar.
- 3. Entsicherte Stellung: Die Verschlußmechanik 11 kann
betätigt
werden (Repetieren), der Abzugsstollen 6 hinterstellt die
Rastwippe 7 und der Entriegelungsschieber 18 ist
durch die Klaue 42 bzw. das Ende 41 zum Schließen bzw. Öffnen des Deckels 15 blockiert.
Die Funktionen zur Sicherung der Abzugsmechanik werden in üblicher Weise über Steuerflächen an
den Sicherungskulissen und entsprechenden Übertragungselementen, wie z.B.
einer Kammersperre und Querstiften, die quer zum Abzugsstollen 6 verlaufen,
realisiert.
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Weitere
Ausführungen
und Variationen der vorliegenden Erfindung sind im Rahmen der nachfolgenden
Schutzansprüche
für den
Fachmann ersichtlich.