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DE19639429A1 - Büchse - Google Patents

Büchse

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Publication number
DE19639429A1
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DE
Germany
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drum
cartridge
revolver
rifle
barrel
Prior art date
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Application number
DE1996139429
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English (en)
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DE19639429C2 (de
Inventor
Rudolf Brandl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Heckler und Koch GmbH
Original Assignee
Heckler und Koch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Heckler und Koch GmbH filed Critical Heckler und Koch GmbH
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Priority to EP97114613A priority patent/EP0833121A3/de
Publication of DE19639429A1 publication Critical patent/DE19639429A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19639429C2 publication Critical patent/DE19639429C2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41AFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS COMMON TO BOTH SMALLARMS AND ORDNANCE, e.g. CANNONS; MOUNTINGS FOR SMALLARMS OR ORDNANCE
    • F41A3/00Breech mechanisms, e.g. locks
    • F41A3/64Mounting of breech-blocks; Accessories for breech-blocks or breech-block mountings
    • F41A3/74Obturating or packing devices for gas leak prevention in breech mechanisms
    • F41A3/76Obturating or packing devices for gas leak prevention in breech mechanisms specially adapted for sealing the gap between the forward end of the cartridge chamber and the rearward end of the barrel, e.g. sealing devices for revolvers or revolver-type guns
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41AFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS COMMON TO BOTH SMALLARMS AND ORDNANCE, e.g. CANNONS; MOUNTINGS FOR SMALLARMS OR ORDNANCE
    • F41A9/00Feeding or loading of ammunition; Magazines; Guiding means for the extracting of cartridges
    • F41A9/01Feeding of unbelted ammunition
    • F41A9/24Feeding of unbelted ammunition using a movable magazine or clip as feeding element
    • F41A9/26Feeding of unbelted ammunition using a movable magazine or clip as feeding element using a revolving drum magazine
    • F41A9/27Feeding of unbelted ammunition using a movable magazine or clip as feeding element using a revolving drum magazine in revolver-type guns
    • F41A9/28Feeding of unbelted ammunition using a movable magazine or clip as feeding element using a revolving drum magazine in revolver-type guns of smallarm type
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41AFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS COMMON TO BOTH SMALLARMS AND ORDNANCE, e.g. CANNONS; MOUNTINGS FOR SMALLARMS OR ORDNANCE
    • F41A9/00Feeding or loading of ammunition; Magazines; Guiding means for the extracting of cartridges
    • F41A9/49Internally-powered drives, i.e. operated by propellant charge energy, e.g. couplings, clutches, energy accumulators

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Büchse mit einem starren Lauf, einem ortsfest mit diesem verbundenen Vorder- und Hinter­ schaft und einer zwischen diesen angeordneten Verschluß- und Mehrladeeinrichtung, die eine Patronen-Aufnahmetrommel auf­ weist, welche durch einen Betätigungsmechanismus schrittwei­ se drehbar ist, mit dem auch eine Abschlageinrichtung spann­ bar ist, mit einer zwischen Vorder und Hinterschaft angeord­ neten Abdeckung, die beim Schuß die Patronen-Aufnahmetrommel nach oben und nach der Seite abdeckt, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine solche Büchse ist aus der DE-PS 27 458 bekannt.
Ferner betrifft die Erfindung ein Waffensystem aus unter­ schiedlichen Varianten der erfindungsgemäßen Büchse zur Her­ stellung im selben Fertigungsgang.
Die in diesen Unterlagen verwendeten Lagebezeichnungen wie "oben", "vorne" usw. beziehen sich auf die normale Ge­ brauchslage der erfindungsgemäßen Büchse beim Schießen, mit horizontaler Seelenachse des Laufes, wobei die Richtung nach "vorne" die Schußrichtung ist.
Bei Büchsen, also Langwaffen, die für den Kugelschuß einge­ richtet sind und in aller Regel beim Abschuß im Inneren ih­ res Laufes einen sehr hohen Gasdruck erzeugen, ist es oft zweckmäßig, nach Abgabe des Schusses einen zweiten oder sogar noch weitere Schüsse zur Verfügung zu haben, ohne daß man gezwungen ist, das Gewehr nach jedem Schuß zum Nach- oder Durchladen abzusetzen.
Besonders auf der Großwildjagd haben sich deshalb Kipplauf­ büchsen mit mehreren Kugelläufen durchgesetzt, deren Zahl jedoch im allgemeinen schon alleine aus Gründen des Gewich­ tes auf zwei beschränkt ist. Außerdem ist es schwierig, die Läufe so einzujustieren, daß sie denselben Treffpunkt haben, wobei zu berücksichtigen ist, daß das Abfeuern eines jeden Laufes eine beträchtliche Wärmedehnung auf das Laufbündel ausüben kann.
Der Vorteil einer Kipplaufbüchse liegt dagegen in erster Li­ nie darin, daß sie verhältnismäßig kurz baut, denn die An­ ordnung aus dem hinter dem Patronenlager befindlichen Teil von Verschluß und Abschlageinrichtung nimmt bei einer Kipp­ laufwaffe nur eine sehr kurze Baulänge in Anspruch, vergli­ chen etwa mit einem herkömmlichen Repetiergewehr.
Dies ist einer der Gründe, warum sich Selbstladegewehre, Vorderschaft-Repetierbüchsen und Unterhebellader, die alle die Abgabe mehrere Schüsse ohne Absetzen gestatten, nicht durchgesetzt haben, denn bei diesen Gewehren überschreitet die zusätzliche Baulänge, die für den Verschluß und dessen Öffnungsbewegung erforderlich ist, deutlich die Länge der jeweils verwendeten Patrone.
Ein weiterer Grund liegt in der sehr traditionellen Einstel­ lung vieler Jäger, die Gewehre ablehnen, die sich im Ausse­ hen zu sehr von Kipplaufwaffen, bestimmten Blockbüchsen oder einer bestimmten Art von Repetierern mit Zylinderverschluß unterscheiden.
Schließlich sind auch noch national unterschiedliche, ge­ setzliche Bestimmungen zu beachten, die z. B. Selbstladebüch­ sen gänzlich verbieten oder deren Schußzahl drastisch be­ schränken.
Der Hauptnachteil der meisten mehrläufigen Kipplaufbüchsen liegt dagegen, wenn man von der auf zwei beschränkten Schuß­ zahl absieht, in ihrem außerordentlich hohen Preis, der ne­ ben dem Erfordernis zweier Kugelläufe im hohen Anteil hand­ werklicher Präzisionsarbeit begründet ist. Soweit zum Zwecke der Kostensenkung Kipplaufgewehre baulich derart abgeändert sind, daß sie maschinell hergestellt werden können, werden diese dennoch trotz ihres vergleichsweise günstigen Preises wegen ihres ungewohnten Aussehens weitgehend abgelehnt.
Ausgehend von dieser Problematik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Büchse zu finden, die ohne Absetzen die Abgabe mehr als eines Schusses gestattet, aber nur einen Lauf hat, die Baulänge einer Kipplaufwaffe nicht wesentlich überschreitet und im Aussehen von einer herkömmlichen Büchse nicht zu sehr differiert. Der Lauf sollte starr sein, d. h. keine Ladebewegung durchführen, wie sie bei manchen Selbst­ ladegewehren erforderlich ist, damit die Verbindung zwischen der Visiereinrichtung, meist einem Zielfernrohr, und dem Lauf nicht durch dessen Beweglichkeit spielbehaftet ist.
Außerdem ist ein Waffensystem zu finden, das im Zuge eines einzigen Fertigungablaufes die Herstellung solcher Büchsen gestattet, die unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen genügen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Büchse gemäß Anspruch 1 gelöst, die zunächst Merkmale aufweist, die schon seit mehr als einem Jahrhundert bekannt sind, zum Teil aber nicht mehr weiter aufgegriffen wurden (DE-PS 27 458). Diese Merkmale betreffen ein Gewehr, das als "Revolvergewehr" be­ zeichnet ist, aber keine Revolvertrommel mit Patronenlagern aufweist, sondern ein Trommelmagazin, durch dessen Drehung in einem ersten Arbeitsgang eine nachzuladende Patrone vor das einzige Patronenlager der Waffe gefördert wird, die dann im zweiten Arbeitsgang durch einen Zylinderverschluß, der durch das Revolvermagazin hindurchläuft, in das Patronenla­ ger des Laufes geschoben wird. Das Revolvermagazin sitzt in einem verschieblichen Gehäuse, das eine Abdeckung nach oben und nach der Seite bildet, aber offensichtlich nur die Funk­ tion eines Staubschutzdeckels erfüllt.
Dieses bekannte Gewehr ist an sich ungeeignet, die der Er­ findung zugrundeliegende Aufgabe zu lösen, denn es baut ebenso lang wie die eingangs genannten Repetiergewehre aus dem Stand der Technik: zusätzlich zum Lauf mit seinem Patro­ nenlager und zum eigentlichen Verschluß ist noch das Trom­ melmagazin erforderlich, dessen Baulänge mindestens die Län­ ge einer Patrone aufweisen muß, sowie zu allem noch die Län­ ge der Verschlußrücklaufstrecke.
Erfindungsgemäß ist nun dieses bekannte Gewehr dadurch wei­ tergebildet, daß das Trommelmagazin als Revolvertrommel aus­ gebildet ist, also als eine Trommel, die Patronenlager auf­ weist und dem Abschuß einer Patrone in jedem dieser Patro­ nenlager standzuhalten vermag. Hierdurch wird die Länge der Waffe mindestens um die Länge des Patronenlagers verkürzt, da der Lauf erfindungsgemäß kein Patronenlager mehr auf­ weist. Die Abdeckung verbirgt die Revolvertrommel und kann so gestaltet werden, daß die erfindungsgemäße Büchse einem üblichen Jagdgewehr ähnelt.
Zwar widerspricht ein Revolvergewehr in höchstem Maße den Vorstellungen der Jägerschaft vom Aussehen eines Jagdge­ wehres, aber die Anwesenheit einer im Inneren des Mechanis­ mus, also hinter einer Abdeckung, verborgene Trommel stört Jäger nicht, wie bekannte, trommelähnliche Magazine beweisen (System Mannlicher-Schönauer), die sich bei der Jägerschaft allerbester Akzeptanz erfreut haben.
Nun sind Revolvergewehre ihrerseits seit langem bekannt, werden aber heutzutage nur noch für einen kleinen Kreis von Sammlern hergestellt und sind auch nur für verhältnismäßig schwache Patronen eingerichtet; der Grund ist der folgende: wegen des heftigen Ausgasens aus dem Luftspalt zwischen dem hinteren Ende des Laufes und dem vorderen Ende der Trommel ergibt sich eine ernsthafte Belästigung des Schützen, der in aller Regel eine Brille zum Schutz der Augen und einen Hand­ schuh zum Schutz der den Vorderschaft haltenden Hand benö­ tigt. Meist läßt man sogar den Vorderschaft völlig weg, da­ mit die ihn üblicherweise haltende Hand nicht verletzt wird.
Wenn die heutzutage bei Revolvergewehren verwendeten, schwa­ chen Patronen (z. B. die auch für Revolver verwendete Patro­ ne 44-40) schon für eine so auffällige Störung sorgen, dann ist beim Verschießen von Patronen für Schalen- oder Großwild mit einer noch viel drastischeren Einwirkung auf den Schüt­ zen zu rechnen.
Zwar hat man schon frühzeitig versucht, das genannte Ausga­ sen zu verhindern oder einzudämmen (DE-PS 5 496, DE-PS 35 743), aber diese frühen Versuche haben sich deshalb nicht bewährt, weil zur Gasdichtung das vordere Ende der Patronen­ hülse verwendet wurde, das den Spalt zwischen Revolvertrom­ mel und Lauf überbrückte und durch den beim Abschuß vorherr­ schenden Gasdruck in diesen Spalt gepreßt wurden; meist war nicht zu vermeiden, daß die Patronenhülse beim Abschuß an der Stelle des Spaltes ein wenig aufgeweitet wurde, so daß ihr Entfernen aus der Trommel später beim Nachladen erhebli­ che Schwierigkeiten bereitete.
Dennoch wird erfindungsgemäß vorgeschlagen (Anspruch 2), daß die Revolvertrommel insgesamt oder pro Patronenlager eine Gasdichtung aufweist. Dabei kann aber auf die Patronenhülse als Dichtungselement verzichtet werden und eine weniger vollkommene Abdichtung hingenommen werden, weil erfindungs­ gemäß die Revolvertrommel zusätzlich zur Dichtung von einer Abdeckung der bekannten Art von oben und von der Seite her umgriffen ist, denn nun kann das vielleicht noch vermindert auftretende Ausgasen nach unten abgeleitet werden und wird nicht mehr vom Schützen bemerkt, selbst wenn eine starke Großwildpatrone abgefeuert wird.
Gleichzeitig bildet die Abdeckung auch eine Sichtblende, wie schon oben erwähnt, die die Trommel vor den Blicken verbirgt und ihrerseits durch eine Gravur oder eine Beschichtung mit einem Holzfurnier optisch in die Gesamtformgebung der Büchse mit einbezogen werden kann, so daß das Aussehen der erfin­ dungsgemäßen Büchse auch einen konservativen Jäger nicht stört.
Gemäß einer weiteren, bevorzugten Ausgestaltung der Erfin­ dung (Anspruch 3) ist in jeder Kammer der Revolvertrommel an deren vorderem Ende ein bevorzugt federnd aufweitbarer und/ oder stauchbarer Dichtungsring vorzugsweise aus Kupfer oder Kupfer-Beryllium-Legierung vorgesehen, wie er dem Prinzip nach aus der DE-PS 8 61 217 für eine Maschinenkanone bekannt ist. Dieser Dichtungsring wird vom Geschoß einer Patrone beim Abschuß durcheilt, und die nachströmenden Abschußgase pressen diesen Dichtungsring fest gegen die Wände der vorne aufgeweiteten Kammer sowie gegen das rückwärtige Ende des Laufes rund um dessen Bohrung. Die Wirksamkeit eines solchen Dichtungsringes stellt sich erst bei verhältnismäßig hohem Gasdruck ein, also gerade bei jenen Hochleistungs-Büchsenpa­ tronen, die man bisher gerade wegen des Ausgasens in Revol­ vergewehren nicht verwenden zu können glaubte.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung (Anspruch 4) ist die Abdeckung nicht, wie bei der gattungsbildenden Büchse, verschieblich, sondern ist fest in den Aufbau inte­ griert und bildet einen steifen Kastenträger, der den Lauf mit dem hinter der Revolvertrommel befindlichen Stoßboden so fest verbindet, daß selbst der Rückstoß einer Großwildpatro­ ne ohne weiteres aufgenommen werden kann.
Es wird somit durch die Kombination der gattungsbildenden Merkmale mit denen eines eigentlichen Revolvergewehres sowie durch neuartige und anderweitige Nutzungen eines ursprüng­ lich nur nebensächlichen Merkmales (Abdeckung) eine Büchse geschaffen, die die obigen Aufgaben in unerwarteter Weise löst.
Die erfindungsgemäße Büchse ist kurz, da die Revolvertrommel den Längenabschnitt einnimmt, der bei einer Kipplaufbüchse vom Patronenlager eingenommen wird, und da der Verschluß keine Rücklaufbewegung durchführt. Es können auch ohne Ab­ setzen mehrere Schüsse hintereinander abgeben werden, wenn etwa ein üblicher Single-Action-Revolver-Betätigungsmecha­ nismus mit einem Hahn verwendet wird, der seinerseits oben mittig am vorderen Ende des Kolbenhalses sitzen könnte; nach der Abgabe des Schusses müßte lediglich mit dem Daumen der den Kolbenhals umgreifenden Hand der Hahn ergriffen und zu­ rückgezogen werden, wodurch die Revolvertrommel um ein Pa­ tronenlager weitergedreht und der Hahn selbst, der die Ab­ schlageinrichtung bildet, gespannt wird.
Anstelle eines solchen Hahnes ist jedoch bevorzugt ein Betä­ tigungsschieber verwendet (Anspruch 5), da nach Auffassung mancher Jäger oder Schützen ein abstehender Hahn wegen der Gefahr, etwa unbemerkt von einem Ast ergriffen und gespannt zu werden, nachteilig sein könnte. Außerdem ist es möglich, die Bewegungsstrecke des Schiebers durch einen geeigneten Übertragungsmechanismus zu optimieren. Ein Schieber könnte auch mit einem Schlagbolzen zusammenwirken, wenn ein Hahn­ schloß für unzweckmäßig angesehen wird.
Dieser Schieber sitzt bevorzugt (Anspruch 6) auf der Ober­ seite des Kolbenhalses und ist durch eine Rückstellfeder so belastet, daß er stets eine Ruhelage einnimmt, auch nachdem er zurückgezogen oder vorgedrückt wurde, um die Revolver­ trommel zu drehen und ein Schlagstück oder einen Schlagbol­ zen zu spannen. Ein solcher Schieber kann mit der den Kol­ benhals umfassenden Hand bequem betätigt werden, gleichgül­ tig, ob mit der rechten oder linken Hand; außerdem ist die Anordnung eines Schiebers oben am Kolbenhals von manchen herkömmlichen Kipplaufwaffen her als Spanneinrichtung be­ kannt, so daß der Jäger oder Schütze nicht nur eine Waffe mit vertrautem Aussehen, sondern auch mit vertrauter Bedie­ nung erhält.
Die soweit beschriebene, erfindungsgemäße Büchse läßt sich durchladen, ohne daß sie abgesetzt zu werden braucht; es ist nicht einmal notwendig, die den Kolbenhals umgreifenden Fin­ ger zu lockern, den Daumen ausgenommen. Außerdem kann der erfindungsgemäßen Büchse eine Formgebung verliehen werden, die den traditionellen Rahmen nicht überschreitet.
Allerdings ist die Feuergeschwindigkeit etwas geringer als bei einer Selbstladebüchse oder einer mehrläufigen Kipplauf­ waffe, was sich etwa bei der Großwildjagd möglicherweise als störend erweisen könnte, zumal nach der Abgabe des Schusses ein Teil der Aufmerksamkeit dem Betätigen des Hahnes oder Schiebers zugewandt wird und somit zwangsläufig nicht zur Abgabe des Nachschusses zur Verfügung steht. Zwar wäre es möglich und vorteilhaft, den Abzug wie bei einem bekannten Double-Action-Revolver als Spannabzug auszubilden, doch un­ terscheidet sich dann das Verhalten des Abzugs von Schuß zu Schuß, was wiederum nachteilig ist.
Um diesem Nachteilen abzuhelfen, ist gemäß Anspruch 7 eine Gaskolbeneinrichtung vorgesehen, die mit einer Anbohrung des Laufes in Verbindung steht und auf den Betätigungsmechanis­ mus für Revolvertrommel und Abschlageinrichtung in Verbin­ dung steht. Es ist jedoch, anders als bei bekannten Revol­ vern mit Gasdruckladung (z. B. DE-GM 78 02 770), eine an sich bekannte Unterbrechungseinrichtung vorgesehen, die den Abzug von der Abschlageinrichtung abkoppelt, wenn diese mittels der Gaskolbeneinrichtung wieder gespannt wird.
Die Gaskolbeneinrichtung sitzt dabei im Vorderschaft der Büchse verborgen, so daß an dieser von außen nicht erkennbar ist, daß es sich um einen Selbstlader handelt. Die oben um­ rissenen Vorteile der erfindungsgemäßen Büchse bleiben alle unberührt. Dabei kann die Gaskolbeneinrichtung so beschaffen sein, daß sich die Gase, die den Gaskolben umspülen oder sonstwie aus der Gaskolbeneinrichtung austreten, in den Raum unter der Abdeckung abgeleitet werden, so daß der Vorder­ schaft keinerlei Abgasöffnungen aufzuweisen braucht.
Bevorzugt ist jedoch (Anspruch 8) zwischen Vorderschaft und Lauf eine Fuge gebildet, die nicht nur in üblicher Weise für einen freitragenden Lauf sorgt, dessen Schußleistung optimal ist, weil er nicht durch die Anlage am Schaft verprellt wer­ den kann, sondern durch diese Fuge kann auch das Abgas ab­ strömen, nachdem es den Gaskolben beaufschlagt hat, ohne den Schützen in irgendeiner Weise zu belästigen.
Es kann aber auch von Vorteil sein, daß an der vorderen Stirnseite des Vorderschaftes einige nach vorne gerichtete Bohrungen ausgebildet sind, durch die das Treibgas austreten kann, ohne vom Schützen bemerkt zu werden.
Eine Gasdüse, die von einem mit dem Gaskolben fest verbunde­ nen Schieber geöffnet wird, wenn sich der Gaskolben unter Einwirkung der Treibgase um ein Stück nach hinten bewegt hat, kann dabei nach vorne weisen, so daß die austretenden Treibgase unmittelbar in Richtung der Bohrungen und gegen diese gelenkt wird.
Gegenüber einem herkömmlichen Selbstladegewehr hat die er­ findungsgemäße Büchse außerdem noch den Vorteil, daß im äußerst seltenen, aber dennoch möglichen Fall des Versagens einer Patrone die nächste abgefeuert werden kann, ohne daß man die Büchse abzusetzen braucht. Zusätzlich kann der oben erwähnte Spannabzug vorgesehen sein, so daß nach Versagen einer Patrone ähnlich wie bei einer Doppelbüchse lediglich nochmals abgezogen werden muß, wenn auch mit erhöhtem Ab­ zugswiderstand.
Der Durchmesser der verwendeten Revolvertrommel ist in der Regel durch die vorgegebenen Hauptabmessungen der Büchse festgelegt. Diese Revolvertrommel ist dabei in eine Anzahl gleicher Trommelsektoren unterteilt, die so groß sind, wie es das in ihnen anzuordnende Patronenlager und der zu erwar­ tende Höchstgasdruck es erfordern. So kann beispielsweise eine Revolvertrommel mit festgelegtem Durchmesser vielleicht 6 Patronenlager für die Rehwildpatrone .223, aber nur 5 Pa­ tronenlager für die Schalenwildpatrone .308 und nur 3 Patro­ nenlager für die Großwildpatrone .375 H & H Magnum aufwei­ sen.
Im Regelfall wird man aber in jedem Trommelsektor auch ein Patronenlager unterbringen.
Gemäß Anspruch 9 ist es aber von Vorteil, weniger Patronen­ lager in der Revolvertrommel vorzusehen, als Trommelsektoren vorhanden sind. So kann die Schußzahl beschränkt werden, wenn die Waffen- oder Jagdgesetzgebung des Bestimmungslandes der Büchse oder auch der jeweilige Jagdbrauch eine höhere Schußzahl verbietet.
Hierbei kann die so in ihrer Kapazität reduzierte Revolver­ trommel mit einer Nase oder einer sonstigen Positionierungs­ ausbildung versehen sein, die das Einsetzen der Revolver­ trommel in die Büchse nur in einer solchen Lage gestattet, daß die Patrone als erste abgefeuert wird, die auch im er­ sten der Patronenlager sitzt, so daß in jedem Falle die vor­ gesehene Schußkapazität voll genutzt werden kann.
Soweit die Lage der ersten abgefeuerten Patrone in der Re­ volvertrommel durch eine bauliche Maßnahme, wie etwa die ge­ nannte Nase, festgelegt ist, kann es auch dem Schützen ver­ deutlicht werden, wenn das Abfeuern der letzten Patrone be­ vorsteht und/oder wenn keine Patrone mehr vorhanden ist, in­ dem etwa die genannte Nase oder eine andere Ausbildung der Revolvertrommel einen Signalstift betätigt, den Abzug sperrt o. dgl.
Es ist grundsätzlich möglich, etwa eine seitliche Abdeckung beweglich anzuordnen und die Revolvertrommel nach Betätigung einer Handhabe seitlich ausschwenkbar zu machen, wie dies von vielen Revolvern her bekannt ist. Es wäre auch möglich, die Revolvertrommel nach unten auswerfbar anzubringen; zum Nach­ laden könnte der Jäger oder Schütze eine neue, geladene Re­ volvertrommel anstelle der ausgeworfenen von unten her wie ein Magazin eindrücken.
Gemäß Anspruch 10 ist es aber von Vorteil, die Revolvertrom­ mel nach unten auszuschwenken, und zwar bevorzugt um eine vor dieser gelegene Querachse.
Hierbei bleibt die Abdeckung unberührt und kann somit voll ihrer oben beschriebenen Funktion als kraftübertragendes Teil genügen.
Gleichzeitig mit dem Ausschwenkvorgang kann eine Auswurfein­ richtung betätigt werden, die die Patronen oder Patronenhül­ sen aus der Revolvertrommel auszieht. Es kann aber auch eine gesondert zu betätigende Auswurfeinrichtung vorgesehen sein, wodurch vermieden wird, daß Patronen oder Patronenhülsen versehentlich auf den Boden fallen und Schaden nehmen.
Die Handhabe kann unter der Revolvertrommel unsichtbar in dem von der Abdeckung umgebenen Raum sitzen: ein gesonder­ ter, z. B. abschwenkbarer Deckel kann vorgesehen sein, um diesen Raum vor dem Eindringen von Schmutz zu schützen.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung (An­ spruch 11) ist es jedoch besonders von Vorteil, den Abzugs­ bügel, also den gebogenen, den Abzug vor ungewollter Berüh­ rung schützenden Bügel, seinerseits als Handhabe zu verwen­ den. Dieser Abzugsbügel kann eine nach hinten weisende, sich in der Feuerstellung an den Kolbenhals anschmiegende oder in diesen eingelassene Verlängerung aufweisen, die von den Fin­ gern der den Kolbenhals haltenden Hand umgriffen wird, so daß jedes ungewollte Ausschwenken der Revolvertrommel ausge­ schlossen ist.
Nach vorne kann der Abzugsbügel fest mit einem Deckel ver­ bunden sein, der den von der Abdeckung umschlossenen Raum nach unten hin abschließt. Dieser Deckel kann an seinem vor­ deren Ende schwenkbar gelagert sein und an seiner Oberseite einen Mechanismus zum Auswerfen der Patronen und Patronen­ hülsen aufweisen.
Wie es bei Unterhebelladern bekannt ist, kann dieser Deckel mit einem Mechanismus, etwa dem Unterbrechermechanismus, verbunden sein, so daß das Abfeuern der Büchse nur bei voll­ ständig anliegendem oder sogar nur bei von der Hand ange­ drücktem Abzugsbügel möglich ist, so daß ein solcher Mecha­ nismus zum Ausschwenken der Revolvertrommel gleichzeitig ei­ ne Griffsicherung bildet.
Gemäß Anspruch 12 ist die Abdeckung in den Oberflächenver­ lauf von Vorder- und Hinterschaft integriert, so daß die Büchse im Aussehen stark dem einer Blockbüchse ähnelt; wie bei deren Systemkasten können die Sichtflächen durch eine Gravur o. dgl. verziert sein.
Da eine solche Jagdbüchse im Inland nur einen zu begrenzten Abnehmerkreis findet, um den Aufwand ihrer Herstellung zu rechtfertigen, muß sie international vertrieben werden und dabei an die jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen und an das jeweilige jagdliche Brauchtum angepaßt werden, ohne daß die differierenden Modelle unterschiedliche Herstellungsgänge erfordern.
Deshalb wird erfindungsgemäß nach Anspruch 13 ein Waffensy­ stem zum Herstellen unterschiedlicher Büchsen vorgeschlagen, mit jeweils einem starren Lauf, einem fest mit diesem ver­ bundenen Vorder- und Hinterschaft und einer zwischen diesen angeordneten Verschluß- und Mehrladeeinrichtung, die eine Revolvertrommel mit Patronenlagern aufweist, welche mittels eines Betätigungsschiebers durch einen Betätigungsmechanis­ mus schrittweise drehbar ist, mit dem auch eine Abschlagein­ richtung spannbar ist, mit einer zwischen Vorder- und Hin­ terschaft angeordneten Abdeckung, die beim Schuß die Revol­ vertrommel nach oben und nach der Seite abdeckt, wobei
  • - wahlweise zur Herstellung einer zusätzlich als Selbstla­ der betreibbaren Büchse der Lauf anbohrbar und eine Gas­ kolbeneinrichtung anbringbar ist, und
  • - wahlweise zum Begrenzen der Schußzahl Revolvertrommeln mit unterschiedlichen Anzahlen von Patronenlagern ein­ baubar sind.
So ist ein Grundmuster in unterschiedlichen, teilweise be schränkten Ausführungen herstellbar, wobei aber die Be­ schränkungen nicht mit den Mitteln eines üblichen Büchsen­ macher-Reparaturbetriebes aufgehoben werden können. So ist etwa an eine Büchse, die ohne Gaskolbeneinrichtung geliefert wurde, nicht einfach nachträglich eine solche anbringbar, da die Einbringung der Anbohrung des Laufes, deren Abmessung, die Anbringung des Gaskolbens, die Ableitung der Abgase usw. Einrichtungen und Kenntnisse erfordern, die bei einem norma­ len Büchsenmacher nicht vorliegen.
Dasselbe gilt für die Einbringung zusätzlicher Patronenlager in eine Revolvertrommel, bei der die Anzahl der Patronenla­ ger reduziert ist.
Zusätzlich weisen gemäß Anspruch 14 die Revolvertrommeln un­ terschiedlicher Kapazität auch unterschiedliche Einbaumaße auf, so daß eine in ihrer Kapazität beschränkte Revolver­ trommel nicht einfach gegen eine in der Kapazität unbe­ schränkte ausgetauscht werden kann.
Soweit der Mechanismus zum Drehen der Revolvertrommel je­ weils an die Kapazität Revolvertrommel angepaßt sein muß, sind lediglich unterschiedliche Kleinteile erforderlich.
Die Fertigung unterschiedlicher Varianten der erfindungsge­ mäßen Büchse erfordert somit ebensowenig Änderungen am grundlegenden Herstellungsgang, wie dies etwa bei der Her­ stellung unterschiedlicher Ausführungen eines Automodelles erforderlich ist.
Zusätzlich können Läufe und dazugehörige Revolvertrommeln für unterschiedliche Patronen hergestellt werden, ohne daß deshalb der grundlegende Fertigungsgang zu modifizieren wäre.
Beispielsweise können bei gleichem Grundaufbau der erfin­ dungsgemäßen Büchse und bei weitgehend gleichen Abmessungen der Abdeckung zwei Grundbaureihen vorgesehen werden:
  • - die erste Baureihe für Normalpatronen, mit bis zu fünf Kammern in der Revolvertrommel und einer Mindeste-Wand­ stärke dieser Kammern von 5 mm (äußere Breite der Ab­ deckung: 55 mm), und
  • - die zweite Baureihe für Großwildpatronen mit bis zu drei Kammern in der Revolvertrommel und einer Mindest-Wand­ stärke dieser Kammern von 6 mm (äußere Breite der Ab­ deckung: 59 mm).
In der Baureihe für Normalpatronen können beispielsweise folgende weiteren Varianten mit der jeweils gleichen äußeren Breite der Abdeckung hergestellt werden:
Lauf mit Kaliber 7 mm:
Revolvertrommel für die Patrone 7 × 57,
Revolvertrommel für die Patrone 7 × 64,
Lauf mit Kaliber 7,62 mm:
Revolvertrommel für die Patrone 7,62 × 51 (Nato-Pa­ trone),
Revolvertrommel für die Patrone .30-06,
Revolvertrommel für die Patrone .300 Winchester Mag­ num,
Lauf mit Kaliber 8 mm:
Revolvertrommel für die Patrone 8 × 57,
Revolvertrommel für die Patrone 8 × 68,
Revolvertrommel für die Patrone 8 × 75 R.
In jedem Fall hat die Revolvertrommel gleiche Außenabmes­ sungen. Randpatronen können ebenso wie randlose Patronen oder Gürtelpatronen verwendet werden. Bevorzugt kann eine Büchse mit mehreren Trommeln für jeweils unterschiedliche Patronen ausgestattet werden, die alle für ein gleiches Kaliber eingerichtet sind. Die obigen Beispiele sind nicht einschränkend: es sind auch andere Baureihen denkbar, zum Beispiel eine Baureihe für kleine Kaliber (.222, .223, 5,6 × 50 Magnum, 5,6 × 50R Magnum usw.).
Um die außerordentlich große praktische Bedeutung der erfin­ dungsgemäßen Büchse darzulegen, sollen die Abmessungen einer konkreten Ausführung, die in der nachfolgenden Zeichnung in Fig. 1 dargestellt ist, verglichen werden mit einer Selbst­ ladebüchse aus dem Stand der Technik: die in Fig. 1 gezeigte erfindungsgemäße Selbstladebüchse hat eine Gesamtlänge von 962 mm, mit einer Lauflänge, die, von der Mündung bis zum Patronenboden gemessen, 600 mm beträgt. Zum Vergleich sei auf die bekannte Selbstladebüchse SL 7 der Anmelderin hinge­ wiesen, die bei einer Gesamtlänge von 1010 mm eine Lauflän­ ge von 430 mm aufweist, also bei gleicher Lauflänge wie die Büchse der Fig. 1 um 218 mm länger sein müßte als diese.
Die Lauf- und Gesamtlänge, die von der erfindungsgemäßen Büchse erreicht werden, waren bisher allenfalls bei einer Kipplaufbüchse möglich.
Der Gegenstand der Erfindung wird anhand der beigefügten, schematischen Zeichnung beispielsweise noch näher erläutert. In dieser zeigt:
Fig. 1 einen sehr schematisierten, stark verkleinerten Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Büchse, und
Fig. 2 a, b und c je einen schematischen Querschnitt durch die Abdeckung der Büchse der Fig. 1, mit einer jeweils unterschiedlichen Revolvertrommel und in größerem Maßstab als die Darstellung der Fig. 1.
In Fig. 1 ist eine Selbstladebüchse im schematischen Längs­ schnitt gesehen; dabei ist eine Anzahl von Bauteilen, die für die Erläuterung des Bauprinzipes weniger erforderlich sind, aus Gründen der Deutlichkeit weggelassen. Ebenso ist wegen des kleinen Darstellungsmaßstabes jegliche Schraffur weggelassen, da sie mit Konturlinien verwechselt werden könnte.
Die Büchse weist einen gezogenen Lauf 1 auf, einen fest an diesem angebrachten Vorderschaft 2 sowie einen relativ zu diesen festen Hinterschaft 3 mit einem Kolbenhals 4, der beim Schießen von der Hand des Schützen ungriffen wird.
Der Lauf 1 ist mit dem Hinterschaft 3 über ein Abdeckungs-Ober­ teil 7 fest verbunden (siehe Fig. 2a, b und c), das bie­ ge- und verwindungssteif ist. Das Abdeckungs-Oberteil 7 wird nach hinten durch einen Stoßboden 19 verschlossen, der fest mit dem Hinterschaft 3 verbunden ist, nach vorne durch eine Laufaufnahme 20, in die der Lauf 1 mit seinem hinteren Ende eingeschraubt ist.
Das Abdeckungs-Oberteil 7 weist eine nach unten offene, halbzylindrische Innenfläche auf, deren geometrische Achse parallel verläuft zur Längsachse des Laufes 1. Diese Innen­ fläche umgibt mit geringem Abstand eine Revolvertrommel 5, die auf einer Trommelachse (nicht gezeigt) drehbar gelagert ist, deren geometrische Achse mit der der Innenfläche zusam­ menfällt.
Die Revolvertrommel weist eine Anzahl von Patronenlagern 13 auf, die so angeordnet sind, daß bei einer Drehung der Re­ volvertrommel 5 ein Patronenlager 13 nach dem anderen in fluchtende Ausrichtung auf den Lauf 1 gelangt und diesen dabei nach hinten verlängert.
Am vorderen Ende der Revolvertrommel 5 weist jedes Patronen­ lager einen Dichtungsring aus Federstahl oder CuBe auf, der beim Abschuß einer Patrone durch den Gasdruck fest gegen den Übergang zwischen Patronenlager 13 und Lauf 1 gepreßt wird und diesen dabei abdichtet. Der Gasdruck bei üblichen Büch­ senpatronen ist so hoch, daß diese Abdichtung störungsfrei wirksam ist (bei der Patrone 30-06, für die die abgebildete Büchse ausgelegt ist, beträgt der Gasdruck beim Abschuß etwa 3500 bar).
An der Oberseite weist das Abdeckungs-Oberteil 7 außen eine Montageschiene für ein Zielfernrohr (nicht gezeigt) auf.
Ein Abdeckungs-Unterteil 8 mit halbzylindrischer, nach oben offener Innenfläche umgibt die Revolvertrommel 5 von unten her und ist einstückig mit einem Abzugsbügel 9 ausgebildet. Die Oberkanten des Abdeckungs-Unterteiles 8 greifen bündig in die Unterkanten des Abdeckungs-Oberteiles 7 ein, so daß die beiden Abdeckungsteile 7, 8 in ihrer gezeigten Betriebs­ lage eine glatte, gewölbte Außenfläche darbieten, die bündig in die Außenfläche von Vorderschaft 2 und Hinterschaft 3 übergeht.
Die schon oben erwähnte Trommelachse ist an dem aus dem Ab­ zugsbügel 9 und dem Abdeckungs-Unterteil 8 gebildeten Bau­ teil befestigt. Dieses Bauteil 8, 9 ist im übrigen nach vor­ ne verlängert und an der Unterseite der Laufaufnahm 20 um eine sich quer und horizontal erstreckende Schwenkachse 10 gelagert. Somit ist es möglich, dieses Bauteil 8, 9 zusammen mit der Revolvertrommel 5 nach unten auszuschwenken, um die Revolvertrommel zu laden oder zu entladen, um abgeschossene Patronenhülsen zu entfernen oder um die gesamte Revolver­ trommel gegen eine andere oder geladene auszuwechseln.
Die Lage, die das geöffnete Bauteil 8, 9 einnimmt, ist in Fig. 1 durch eine gestrichelte Linie und einen Kreisbogen angedeutet, der die Schwenkbewegung des Bauteiles 8, 9 ver­ deutlichen soll.
Hinter dem Stoßboden 19 ist ein hier nicht detailliert ge­ zeigter Betätigungsmechanismus 6 angeordnet, der mit einem Spannschieber 11 gekoppelt ist, der auf dem Kolbenhals 4 nach vorne verschieblich angebracht ist, und mit einem Abzug zusammenwirkt, der nicht gezeigt ist. Der Betätigungsmecha­ nismus 6 wirkt wie bei einem herkömmlichen Revolver, wobei jedoch der Revolverhahn durch ein vom Spannschieber 11 be­ tätigbares Schlagstück ersetzt ist und zusätzlich ein (nicht gezeigter) Unterbrecher vorgesehen ist, der nach dem Abfeu­ ern eines Schusses Verweilen des Schlagstückes in gespannter Lage auch dann gestattet, wenn der Abzug noch nicht losge­ lassen ist.
Der Vorderschaft 2 ist von oben her ausgehöhlt; die so ge­ bildete Öffnung ist vom Lauf 1 abgedeckt. Innerhalb der Höh­ lung im Vorderschaft 2 sitzt ein Gasführungskörper, der den Lauf 1 mit einem Ring fest umgreift und einen zum Lauf 1 pa­ rallelen, nach hinten offenen Gaszylinder bildet, der durch eine Querbohrung, die die Wand des Laufes 1 und den Gasfüh­ rungskörper durchsetzt, mit dem Inneren des Laufes 1 verbun­ den ist.
An der Unterseite ist die Bohrung im Gasführungskörper durch eine aufgeschraubte Kappe 18 verschlossen, die den Vorder­ schaft 2 festhält und einen Riemenbügel aufweist; der Ge­ wehrriemen (nicht gezeigt), der durch den Riemenbügel läuft, verhindert dabei das ungewollte Abschrauben der Kappe 18.
Im Gaszylinder sitzt ein beweglicher Gaskolben 12, der nach vorne durch einen koaxialen Schließkegel verlängert ist, der in eine Ablaßdüse 14 eingreift, die im Gasführungskörper ausgebildet ist und nach vorne in die Höhlung im Vorder­ schaft 2 einmündet.
Der Gaskolben 12 ist nach hinten durch eine Kolbenstangenan­ ordnung 16 verlängert, die durch eine Vorholfeder 17 nach vorne belastet ist.
Die Stirnseite des Vorderschaftes 2 ist von Austrittsbohrun­ gen 15 durchsetzt, die sich parallel zum Lauf erstrecken.
Wenn eine Patrone abgefeuert wird, dann passiert das Geschoß im Lauf die Einmündung der Querbohrung, und ein geringer Teil der hochgespannten Treibgase strömt in den Gaszylinder. Der dort erzeugte Gasdruck schiebt den Gaskolben 12 zusammen mit der Kolbenstangenanordnung 16 gegen die Rückstellkraft der Vorholfeder 17 nach hinten. Dabei öffnet der Schließke­ gel auf der freien Stirnseite des Gaskolbens 12 die Ablaß­ düse 14, und die Treibgase treten durch diese aus dem Gaszy­ linder in die Höhlung im Vorderschaft 2 aus. Der in dieser Höhlung erzeugte Überdruck wird durch die Austrittsbohrungen 15 entlastet. Dabei ist das vordere Ende des Vorderschaftes 2 so verdickt, daß die den Vorderschaft ergreifende Hand nicht den Vorderschaft übergreift, vor den Austrittsbohrun­ gen 15 am Vorderschaft 2 oder am Lauf 1 angreift und von den ausströmenden Treibgasen getroffen wird.
Die Kolbenstangenanordnung 16 durchsetzt die Mitte der Re­ volvertrommel 5 und den Stoßboden und erstreckt sich nach hinten in den Betätigungsmechanismus 6 hinein, den sie bei jedem Bewegungsspiel des Gaskolbens 12 derart betätigt, daß die Revolvertrommel 5 um ein Patronenlager 13 weitergedreht, das Schlagstück (nicht gezeigt) gespannt und der Abzug (nicht gezeigt) aus dem Eingriff in den Rastmechanismus für das Schlagstück ausgekoppelt wird.
Die Kolbenstangenanordnung 16 ist so geteilt, daß deren die Revolvertrommel 5 durchsetzender Teil zusammen mit dieser ausgeschwenkt werden kann.
Zum Laden der Büchse wird der Abzugsbügel 9 zusammen mit dem Abdeckungs-Unterteil 8 und der Revolvertrommel 5 nach unten geschwenkt; nun können Patronen in die Patronenlager 13 ge­ schoben werden. Bei gefüllter Revolvertrommel 5 wird diese wieder nach oben in die in Fig. 1 gezeigte Bereitschaftslage geklappt.
Zum Herstellen der Schußbereitschaft wird der Spannschieber 11 nach vorne geschoben und losgelassen; dabei wird das Schlagstück freigegeben. Soll nun der Sicherungszustand wie­ derhergestellt werden, dann genügt es, den Spannschieber wieder nach hinten zu schieben. Gemäß einer Variante wird, sofern die Revolvertrommel 5 geladen ist, zum Herstellen der Schußbereitschaft der Spannschieber 11 ebenfalls nach vorne geschoben und losgelassen; dabei wird das Schlagstück frei­ gegeben. Soll nun die Revolvertrommel 5 um ein Patronenlager 13 weitergedreht werden, dann wird der Spannschieber 11 aus der entsicherten Stellung weiter nach vorne gedrückt und wieder losgelassen. Dabei wird das Schlagstück gespannt und die Revolvertrommel 5 weitergedreht. Wird dagegen geschos­ sen, dann bricht der Schuß, die Treibgase drücken den Gas­ kolben 12 nach hinten und dieser wirkt über die Kolbenstan­ genanordnung 16 auf den Betätigungsmechanismus 6 ein, der das Schlagstück spannt, die Revolvertrommel 5 weiterdreht und den Abzug entkoppelt. Wird dieser nun losgelassen, dann kann durch dessen jeweils erneutes Abziehen so lange erneut geschossen werden, wie Patronen in den aufeinanderfolgenden Patronenlagern 13 vorliegen.
Zum Entfernen der leeren Patronenhülsen wird der Abzugsbügel 9 zusammen mit der Revolvertrommel 5 wieder nach unten ge­ schwenkt und diese wird entweder zum Nachladen entnommen oder ein (nicht gezeigter) Auswurfmechanismus entfernt die Patronenhülsen gleichzeitig oder aufeinanderfolgend.
In Fig. 2a, 2b und 2c sind schematisch unterschiedliche Re­ volvertrommeln 5 in der Rückansicht gezeigt; dabei ist die Teilung zwischen den Abdeckungsteilen 7 und 8 sowie die Trommelachse und die Kolbenstangenanordnung 16 der besseren Deutlichkeit halber weggelassen.
Wird die gesamte Gaskolbeneinrichtung 12, 14, 15, 16, 17, 18 weggelassen, dann muß vor jedem Schuß erneut der Spannschie­ ber 11 betätigt werden.
Es ist auch möglich, die Büchse mit einem Spannabzug auszu­ statten, so daß dann, wenn die Zeit zum Betätigen des Spannschiebers 11 fehlt, dennoch geschossen werden kann, indem man den Abzug gegen den Widerstand der Schlagfeder durchzieht.
In Fig. 2a ist eine Revolvertrommel 5 für eine Großwildpa­ trone gezeigt, z. B. .375 Holland & Holland. Diese Patrone erfordert eine so hohe Wandstärke der Revolvertrommel 5, daß diese nur drei Patronenlager aufnehmen kann.
In Fig. 2c ist eine Revolvertrommel 5 für Normalpatronen ge­ zeigt, z. B. .30-06. Die für solche Patronen zulässige, ge­ ringere Wandstärke ermöglicht es, fünf Patronenlager 13 vor­ zusehen.
In Fig. 2b ist schließlich eine Revolvertrommel 5 gezeigt, deren Patronenlager 13 denen der Ausführungsform der Fig. 2c entsprechen, die aber nur für drei Patronenlager 13 ausge­ legt ist. Diese Revolvertrommel 5 wird dann verwendet, wenn der Jagdbrauch oder die gesetzlichen Bestimmungen die Ver­ wendung von mehr als drei Patronen verbieten.
Bezugszeichenliste
1 Lauf
2 Vorderschaft
3 Hinterschaft
4 Kolbenhals
5 Revolvertrommel
6 Betätigungsmechanismus
7 Abdeckungs-Oberteil
8 Abdeckungs-Unterteil
9 Abzugsbügel
10 Schwenkachse für Abzugsbügel 9
11 Spannschieber
12 Gaskolben
13 Patronenlager
14 Ablaßdüse
15 Austrittsbohrungen
16 Kolbenstangenanordnung
17 Vorholfeder für die Kolbenstangenanordnung 16
18 Absperrkappe mit Riemenbügel
19 Stoßboden
20 Laufaufnahme

Claims (16)

1. Büchse mit einem ortsfesten Lauf (1), einem fest mit diesem verbundenen Vorder- (2) und Hinterschaft (3) und ei­ ner zwischen diesen angeordneten Verschluß- und Mehrladeein­ richtung, die eine Patronen-Aufnahmetrommel (5) aufweist, welche durch einen Betätigungsmechanismus (6) schrittweise drehbar ist, mit dem auch eine Abschlageinrichtung (11) spannbar ist, mit einer zwischen Vorder- (2) und Hinter­ schaft (3) angeordneten Abdeckung (7, 8), die beim Schuß die Patronen-Aufnahmetrommel (5) nach oben und nach der Seite abdeckt, dadurch gekennzeichnet, daß die Patronen-Aufnahmetrommel als mit Patronenlagern (13) versehene Revolvertrommel (5) ausge­ stattet ist.
2. Büchse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Revolvertrommel (5) eine Gasdichtung aufweist.
3. Büchse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in jedem Patronenlager (13) der Revolvertrommel ein aufweitba­ rer und/oder stauchbarer Dichtungsring vorzugsweise aus Fe­ derstahl angeordnet ist.
4. Büchse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Abdeckung (7) oder ein Teil dieser den Lauf (1) starr mit einem hinter der Revolvertrommel (5) be­ findlichen Stoßboden (19) verbindet.
5. Büchse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Betätigungsmechanismus (6) einen Betäti­ gungsschieber (11) zum gleichzeitigen Weiterdrehen der Re­ volvertrommel (5) und zum Spannen der Abschlageinrichtung sowie bevorzugt auch zum Sichern aufweist.
6. Büchse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsschieber (11) an der Oberseite des Kolbenhalses (4) angeordnet ist und durch eine Rückstellfedereinrichtung in eine Ruhelage verbringbar ist.
7. Büchse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß im Vorderschaft (2) eine Gaskolbeneinrich­ tung (12, 14, 16, 17, 18) angeordnet ist, die über eine Bohrung mit dem Innenraum des Laufes (1) in Verbindung steht, daß die Gaskolbeneinrichtung (12, 14, 16, 17, 18) mit dem Betätigungsmechanismus (6) und der Abschlageinrichtung (11) in Wirkverbindung steht, so daß die durch Abschußgase hervorgerufene Bewegung eines Gaskolbens (12) die Revolver­ trommel (5) weiterdreht und die Abschlageinrichtung (11) spannt, und daß der Abschlageinrichtung (11) eine Unterbre­ chungseinrichtung zugeordnet ist.
8. Büchse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß am Vorderschaft (2) oder zwischen diesem und dem Lauf (1) min­ destens eine Öffnung (15) zum Ableiten von Treibgasen vorge­ sehen ist, die aus der Gaskolbeneinrichtung (12, 14, 16, 17, 18) austreten.
9. Büchse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Revolvertrommel (5) in eine Anzahl glei­ cher, jeweils zur Aufnahme eines Patronenlagers (13) bemes­ sener Trommelsektoren unterteilt ist, und daß die Anzahl aufeinanderfolgender Patronenlager (13) kleiner ist als die der Trommelsektoren.
10. Büchse nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Revolvertrommel (5) mittels einer Handhabe zum Zwecke des Einführens von Patronen sowie des Entnehmens von Patronen oder Patronenhülsen um eine vor der Revolver­ trommel (5) befindliche Querachse (10) nach unten aus­ schwenkbar ist.
11. Büchse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe als Abzugsbügel (9) ausgebildet ist.
12. Büchse nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die seitliche Abdeckung (7, 8) der Revol­ vertrommel (5) bündig in den Vorder- (2) und Hinterschaft (3) übergeht.
13. Waffensystem zum Herstellen unterschiedlicher Büchsen mit einem Lauf (1), einem fest mit diesem verbundenen Vor­ der- (2) und Hinterschaft (3) und einer zwischen diesen angeordneten Verschluß- und Mehrladeeinrichtung, die eine Revolvertrommel (5) mit Patronenlagern (13) aufweist, welche mittels eines Betätigungsschiebers (11) durch einen Betäti­ gungsmechanismus (6) schrittweise drehbar ist, mit dem auch eine Abschlageinrichtung spannbar ist, mit einer zwischen Vorder- (2) und Hinterschaft (3) angeordneten Abdeckung (7, 8), die beim Schuß die Revolvertrommel (5) nach oben, nach der Seite und bevorzugt auch nach unten abdeckt, wobei
  • - wahlweise zur Herstellung einer zusätzlich als Selbstla­ der betreibbaren Büchse der Lauf (1) anbohrbar und eine Gaskolbeneinrichtung (12, 14, 16, 17, 18) anbringbar ist, und
  • - wahlweise zum Begrenzen der Schußzahl Revolvertrommeln (5) mit unterschiedlichen Anzahlen von Patronenlagern (13) einbaubar sind (Fig. 2b und 2c).
14. Waffensystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß Revolvertrommeln (5) mit unterschiedlichen Anzahlen von Patronenlagern (13) unterschiedliche Einbaumaße aufweisen, so daß sie nicht nachträglich austauschbar sind.
15. Waffensystem nach einem der Ansprüche 13 oder 14, da­ durch gekennzeichnet, daß Läufe (1), Revolvertrommeln (2) und andere Bauelemente der Büchse als Moduln ausgebildet sind, die die Zusammenstellung von Büchsen für eine ge­ wünschte Patrone und mit einer gewünschten Schußzahl als Re­ volverbüchse oder als Selbstladebüchse nach Bestellung ge­ stattet.
16. Waffensystem nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die mit einem Lauf (1) eines bestimmten Kalibers ausgestattete Büchse mindestens zwei gegeneinander austauschbare Revolvertrommeln (5 aufweist, die jeweils für eine unterschiedliche Patrone für das genannte Kaliber eingerichtet sind.
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