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DE202004003568U1 - Verschlussvorrichtung - Google Patents

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DE202004003568U1
DE202004003568U1 DE200420003568 DE202004003568U DE202004003568U1 DE 202004003568 U1 DE202004003568 U1 DE 202004003568U1 DE 200420003568 DE200420003568 DE 200420003568 DE 202004003568 U DE202004003568 U DE 202004003568U DE 202004003568 U1 DE202004003568 U1 DE 202004003568U1
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closing
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Tipper Tie Technopack GmbH
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Tipper Tie Technopack GmbH
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    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
    • A22CPROCESSING MEAT, POULTRY, OR FISH
    • A22C11/00Sausage making ; Apparatus for handling or conveying sausage products during manufacture
    • A22C11/12Apparatus for tying sausage skins ; Clipping sausage skins
    • A22C11/125Apparatus for tying sausage skins ; Clipping sausage skins by clipping; Removal of clips

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Handbetätigte Vorrichtung zum Verschließen einer mit fließfähigem bis pastösem Füllgut gefüllten schlauchförmigen Verpackung, insbesondere eines mit Wurstbrät gefüllten Natur- oder Kunstdarms, mittels Verschlussklammern mit
– Einschnürmitteln zum Einschnüren der gefüllten Verpackung,
– mindestens einer Transporteinheit zum Zuführen von Verschlussklammern zur eingeschnürten Verpackung an eine Transportmündung,
– für zumindest eine Transportmündung eine Verschlussanordnung, gebildet aus der Transportmündung selbst sowie einer Matrize, die an der der zugeführten Verschlussklammer gegenüberliegenden Position der Verpackung angeordnet ist, einem Stempel und einer Stempelführung, wobei der Stempel in der Stempelführung so geführt ist, dass er die zugeführte Verschlussklammer auf die Matrize drückt, so dass die Verschlussklammer einen Verschluss der Verpackung bildet,
dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Verschlussanordnung in einer Schwenkebene senkrecht zur schlauchförmigen Verpackung verschwenkbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1. Derartige Vorrichtungen kommen beispielsweise bei der Wurstherstellung zum Einsatz, und zwar beim Verschließen eines mit Wurstbrät gefüllten Natur- oder Kunstdarms. Solche Vorrichtungen arbeiten regelmäßig in folgenden Schritten: Der gefüllte Darm wird der Vorrichtung von einer Füllmaschine her zugeführt; zunächst wird dann der Darm mit Einschnürmitteln eingeschnürt; danach oder ggf. während dessen wird eine Verschlussklammer mit einer Transporteinheit zur eingeschnürten Verpackung an eine Transportmündung geführt; von dort aus nimmt ein Stempel die Verschlussklammer mit und drückt sie ggf. unter weiterem Zusammendrücken des Darms so auf eine Matrize, dass die Verschlussklammer um den Darm gebogen wird, so dass sich ein Verschluss bildet; von der Füllmaschine her wird dann ein neuer Abschnitt des Darms in die Vorrichtung geschoben, und der Verschließvorgang kann erneut beginnen. Auf diese Weise wird eine Würstchenkette hergestellt. Zur Trennung der Würstchen kann die Vorrichtung auch ein Messer aufweisen. Für diesen Fall hat es sich als sinnvoll erwiesen, dass jeweils zwei Verschlussklammern zugleich auf einen eingeschnürten Bereich des Darms gesetzt werden und das Messer den Darm im Abschnitt dazwischen durchtrennt.
  • Bei vorbekannten Vorrichtungen der soeben beschriebenen Art (z.B. EP 0 782 528 B1 ) sind sowohl die Einschnürmittel als auch die aus der Transportmündung der Transporteinheit, Stempel einschließlich Stempelführung und Matrize gebildete Verschlusseinheit ortsfest und – zumeist je nach den Wünschen der Anwender der Vorrichtung – in der Ebene senkrecht zum schlauchförmigen Verpackungsmaterial in einem Neigungswinkel von etwa 7° bis 12° zur Vertikalen geneigt. Der Neigungswinkel bestimmt über die Sichtverhältnisse für die Bedienperson: je kleiner der Neigungswinkel, desto mehr verdecken Teile der Transporteinheit, Stempel und/oder Stempelführung die Sicht auf die Matrize. Eine gute Sicht auf die Matrize ist zur Qualitätskontrolle bei handbetätigten Vorrichtungen aber erwünscht. Ein größerer Neigungswinkel bedeutet jedoch auch einen erhöhten Materialaufwand, um das durch die geneigten Teile erzeugte Drehmoment aufzufangen und somit die Standfestigkeit der Vorrichtung zu gewährleisten.
  • Die Erfindung hat demgegenüber als vorteilhaft erkannt, die Verschlussanordnung gemäß dem kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 verschwenkbar auszubilden. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass es nicht nur aus Gründen der Statik, sondern auch für die Qualität des Verschlusses wünschenswert ist, dass die Stempelführung so weit wie möglich in der Vertikalen liegt. Denn je weiter die Stempelführung aus der vertikalen verschwenkt ist, desto ungleichmäßiger ist die Gleitreibung, die der Stempel bei seiner Bewegung von den Seiten her erfährt. Dies kann zu einem ungleichmäßigen Druck des Stempels auf die Verschlussklammer führen, was schließlich die Qualität des Verschlusses beeinträchtigt. Besonders ungünstig sind die Verhältnisse in dem Fall, dass die Verschlussklammer selbst ein Stück weit in der Stempelführung mit geführt wird, da auch sie dann einer asymmetrischen Gleitreibung ausgesetzt ist. Ist die Verschlussanordnung demgegenüber verschwenkbar, kann die jeweilige Bedienperson sie in einen solchen Neigungswinkel schwenken, dass sie bei noch ausreichenden Sichtverhältnissen möglichst weit in der Vertikalen liegt. Je nach Aufstellung der Vorrichtung im Raum, der Körpergröße der Bedienperson und der konkreten Anwendung, die sich insbesondere nach dem Kaliber der eingesetzen schlauchförmigen Verpackung und des Typs der Verschlussklammer bestimmt, kann dadurch der jeweils optimale, d.h. möglichst kleine, Neigungswinkel zur Vertikalen eingestellt werden.
  • Handbetätigt im Sinne der Erfindung bedeutet, dass jeder verschließvorgang von Hand ausgelöst wird. Die einzelnen Schritte, also Einschnüren, Zufuhr der Verschlussklammer und Bewegung des Stempels können dann ganz oder teilweise automatisch aufeinander erfolgen.
  • Verschlussklammern können beliebige Klammern Kunststoff oder Metall zum Verschließen schlauchförmiger Verpackungen sein. Bekannt sind insbesondere U-förmig gebogene Drähte aus Metall (z.B. EP 0 588 942 B1 , dort 1 u. 2).
  • Einschnürmittel sind Werkzeuge beliebiger Art, die geeignet sind, gefüllte schlauchförmige Verpackungen zusammen zu drücken. Bekannt sind insbesondere Anordnungen aus Blechen, die mit ihren Kanten die Verpackung einschnüren können. Es kann sich sowohl um zwei gegenüber liegende als auch um mehrere Bleche handeln, die sich von verschiedenen Seiten auf die Verpackung zu bewegen können. Die Einschnürmittel können sowohl von Hand als auch maschinell, insbesondere pneumatisch, angetrieben sein. Ggf. reicht es auch, nur einen Teil der Einschnürmittel anzutreiben. Die Verpackung wird dann auf den anderen Teil gedrückt und so eingeschnürt.
  • Eine Transporteinheit ist jede Anordnung, die geeignet ist, eine Verschlussklammer zur eingeführten Verpackung zu führen. Dies kann insbesondere ein Magazin mit aufgereihten Verschlussklammern sein, das in geeigneter Weise an die Verpackung herangeführt ist, wie beispielsweise in der EP 0 963 699 B1 offenbart (dort in den Zeichnungen Bezugsziffer 11). Die Transporteinheit besitzt eine Endposition für die zugeführten Verschlussklammern in der Bewegungsbahn des Stempels, so dass der Stempel die Verschlussklammer aus dieser Position, der Transportmündung, mit in Richtung auf die eingeschnürte Verpackung und Matrize nehmen kann. Die Transporteinheit kann insgesamt mit verschwenkbar sein, muss dies aber nicht. Entscheidend ist, dass die Transportmündung mit verschwenkbar ist.
  • Matrize, Stempel und Stempelführung müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass der Stempel die Verschlussklammer von der Transporteinheit von der Transportmündung aus ein Stück weit mitnimmt und dann auf der Matrize so zusammendrückt, dass die eingeschnürte Verpackung verschlossen wird.
  • Vorteilhafterweise ist zumindest eine Verschlussanordnung in zumindest einer Schwenkposition arretierbar. Dann kann eine Schwenkposition fest eingestellt werden, was die Bedienbarkeit erleichtert.
  • Ist eine Arretierung zumindest einer Verschlussanordnung zumindest zwischen zwei Schwenkpositionen stufenlos möglich, kann der Neigungswinkel in diesem Bereich optimal eingestellt werden.
  • Ist die Arretierung zumindest einer Verschlussanordnung hingegen zumindest zwischen zwei Schwenkpositionen in Stufen möglich, können die Bedienpersonen die jeweils für sie günstigen Neigungswinkel leicht wiederfinden und schnell einstellen. Eine solche gestufte Arretierung kann vorteilhafterweise durch eine Rasteinrichtung zum Arretieren zumindest einer Verschlussanordnung in bestimmten Schwenkpositionen erreicht werden.
  • Weist die Vorrichtung für zumindest eine Verschlussanordnung ein Langloch, das in der Schwenkebene im wesentlichen entlang eines Kreisabschnitts verläuft, einen Bolzen, der durch das Langloch gesteckt ist, sowie Klemmmittel zum Festklemmen des Bolzens an der Umrandung des Langlochs auf, so kann auf besonders einfache Weise eine Arretierung ermöglicht werden. Als Klemmmittel kommen beispielsweise eine Schraube oder eine Flügelmutter in Betracht. Der Gewindeteil der Schraube kann auch den Bolzen darstellen. Das Langloch kann sich sowohl in den fest stehenden als auch in den verschwenkbaren Teilen der Vorrichtung befinden.
  • Ist ein Messer zum Durchschneiden der Verpackung vorgesehen, so kann die Vorrichtung auch z.B. bei der Wurstherstellung das Abtrennen der einzelnen abgepackten Würste übernehmen. Vorteilhafterweise ist zumindest eines dieser Messer mit einer Verschlussanordnung verschwenkbar.
  • Vorteilhafterweise kann zumindest eine Verschlussanordnung in eine solche Schwenkposition geschwenkt werden, dass die Stempelführung in der Vertikalen liegt. Damit kann die für die Qualität des Verschlusses optimale Position eingenommen werden. Vorteilhafterweise ist zumindest eine Verschlussanordnung in dieser Position arretierbar.
  • Vorteilhafterweise sind sind ein Teil oder alle der Einschnürmittel mit zumindest einer Verschlussanordnung verschwenkbar.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
  • 1: eine erfindungsgemäße Vorrichtung in der Vorderansicht,
  • 2: dieselbe Vorrichtung in der Seitenansicht und
  • 3: dieselbe Vorrichtung in derselben Ansicht mit größerem Neigungswinkel.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung steht auf einer Grundplatte 1, die auf einem Tisch o. dgl. aufgeschraubt sein kann. Ein Halter 2 ist fest mit der Grundplatte 1 verbunden. Der Halter 2 weist in seinem oberen Bereich einen waagerechten Zapfen 3 auf. An diesem ist eine Einschnürplatte 4 schwenkbar gelagert. In ihrem rückwärtigen Bereich weist die Einschnürplatte 4 ein gebogenes Langloch 5 auf. In dieses ist ein nicht näher gezeigter Bolzen gesteckt, der über einen Bolzenhalter 6 fest mit der Grundplatte 1 verbunden ist. Auf den Bolzen ist eine Schraube 7 so aufgeschraubt, dass die Einschnürplatte 4 festgeklemmt wird. Auf diese Weise wird eine stufenlose Arretierung ermöglicht.
  • In ihrem vorderen Bereich bildet die Einschnürplatte 4 eine Matrize 8 aus. Auf die Einschnürplatte 4 ist ein Pneumatik-Zylinder 9 aufgesetzt, der einen Stempel 10 antreibt. Die Stempelführung befindet sich zum einen in nicht näher dargestellter Weise im Pneumatik-Zylinder 9. Außerhalb des Pneumatik-Zylinders 9 wird sie in einem Abschnitt zunächst von der Einschnürplatte 4 gebildet, und zwar durch zwei gegenüberliegende Nuten (in 2 u. 3 jeweils links und rechts des Stempels 10). Unterhalb dieses Abschnitts bildet die Einschnürplatte 4 nur noch eine Seite der Stempelführung. Der andere Teil, d.h. die gegenüberliegende Nut, befindet sich an einem Einschnürhebel 11, sobald dieser von der Bedienperson aus der dargestellten Ausgangsposition in seine Endposition gedrückt ist. Einschnürplatte 4 und Einschnürhebel 11 bilden die Einschnürmittel, die die in 1 gestrichtelt dargestellte schlauchförmige Verpackung 12 zusammendrückt. Zur einfacheren Bedienung weist der Einschnürhebel 11 einen Griff 13 auf. Nachdem der Einschnürhebel so weit heruntergegrückt ist, dass die Verpackung 12 eingeschnürt und die Stempelführung vollständig gebildet ist, kann – mit Hilfe geeigneter Sensoren ggf. automatisch – die Bewegung des Stempels 10 ausgelöst werden.
  • Während seiner Bewegung nimmt der Stempel 10 eine Verschlussklammer 14 aus der Transportmündung (gleiche Position wie die eingezeichnete Verschlussklammer 14) mit in Richtung auf die eingeschnürte Verpackung 12 und schließlich auf die Matrize 8, auf der Verschlussklammer 14 durch den Druck des Stempels 10 um die eingeschnürte und ggf. vom Stempel 10 und der Verschlussklammer 14 weiter zusammengedrückte Verpackung 12 herumgedrückt wird, so dass ein Verschluss der Verpackung 12 entsteht.
  • Die Verschlussklammern werden über ein an der Seite der Vorrichtung angeordnetes Magazin 15 als Transporteinrichtung der Transportmündung zugeführt.

Claims (10)

  1. Handbetätigte Vorrichtung zum Verschließen einer mit fließfähigem bis pastösem Füllgut gefüllten schlauchförmigen Verpackung, insbesondere eines mit Wurstbrät gefüllten Natur- oder Kunstdarms, mittels Verschlussklammern mit – Einschnürmitteln zum Einschnüren der gefüllten Verpackung, – mindestens einer Transporteinheit zum Zuführen von Verschlussklammern zur eingeschnürten Verpackung an eine Transportmündung, – für zumindest eine Transportmündung eine Verschlussanordnung, gebildet aus der Transportmündung selbst sowie einer Matrize, die an der der zugeführten Verschlussklammer gegenüberliegenden Position der Verpackung angeordnet ist, einem Stempel und einer Stempelführung, wobei der Stempel in der Stempelführung so geführt ist, dass er die zugeführte Verschlussklammer auf die Matrize drückt, so dass die Verschlussklammer einen Verschluss der Verpackung bildet, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Verschlussanordnung in einer Schwenkebene senkrecht zur schlauchförmigen Verpackung verschwenkbar ist.
  2. Vorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Verschlussanordnung in zumindest einer Schwenkposition arretierbar ist.
  3. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Arretierung zumindest einer Verschlussanordnung zumindest zwischen zwei Schwenkpositionen stufenlos möglich ist.
  4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierung zumindest einer Verschlussanordnung zwischen zwei Schwenkpositionen in Stufen möglich ist.
  5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet dass sie zumindest eine Rasteinrichtung zum Arretieren zumindest einer Verschlussanordnung in bestimmten Schwenkpositionen aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für zumindest eine Verschlussanordnung – ein Langloch, das in der Schwenkebene im wesentlichen entlang eines Kreisabschnitts verläuft, – ein Bolzen, der durch das Langloch gesteckt ist, sowie – Klemmmittel zum Festklemmen des Bolzens an der Umrandung des Langlochs vorgesehen sind.
  7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zumindest ein Messer zum Durchschneiden der Verpackung aufweist und zumindest eines dieser Messer mit einer Verschlussanordnung verschwenkbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Verschlussanordnung in eine solche Schwenkposition geschwenkt werden kann, dass die Stempelführung in der Vertikalen liegt.
  9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Verschlussanordnung in einer Schwenkposition, in der die Stempelführung in der Vertikalen liegt, arretierbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil oder alle der Einschnürmittel mit zumindest einer Verschlussanordnung verschwenkbar sind.
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