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DE202004003030U1 - Vorrichtung zum Beheizen von zumindest einem Teil eines Feedersystems und/oder eines darin geleiteten Mediums, nämlich Glas - Google Patents

Vorrichtung zum Beheizen von zumindest einem Teil eines Feedersystems und/oder eines darin geleiteten Mediums, nämlich Glas Download PDF

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DE202004003030U1
DE202004003030U1 DE200420003030 DE202004003030U DE202004003030U1 DE 202004003030 U1 DE202004003030 U1 DE 202004003030U1 DE 200420003030 DE200420003030 DE 200420003030 DE 202004003030 U DE202004003030 U DE 202004003030U DE 202004003030 U1 DE202004003030 U1 DE 202004003030U1
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    • C03GLASS; MINERAL OR SLAG WOOL
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Abstract

Vorrichtung zum Erwärmen von zumindest einem Teil eines Feedersystems (10), das zumindest je einen Feederkanal (20), Feederkopf (30) sowie gegebenenfalls eine thermische Isolierung aufweist und/oder eines darin geleiteten Mediums, zum Einsatz in Schmelzzonen sowie in Kanal- oder Einspeisesystemen bei der Heißverarbeitung von Glas, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Induktionsvorrichtung (40), insbesondere Induktionsspule oder Induktionsrohr, für das induktive Erwärmen des zu erwärmenden Teils und/oder des darin geleiteten bzw. zu temperierenden Mediums vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erwärmen bzw. Erhitzen von zumindest einem Teil eines Feedersystems und/oder eines darin geleiteten Mediums gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Feedersysteme, auch Zuführ- oder Einspeisesysteme genannt, der hier fraglichen Art dienen dazu, ein erwärmtes Gut bzw. Medium, wie beispielsweise Glas, einer weiteren Bearbeitung, wie beispielsweise einem Formungsprozeß zuzuführen. Um die Qualität und die Dosiermenge des der Form zugeführten Glases präzise kontrollieren zu können, ist es notwendig, das Feedersystem, insbesondere an dessen Auslaß, der als Auslaufdüse ausgebildet sein kann, auf exakt definierte Bedingungen einzustellen und im Zuge dessen zu erwärmen.
  • Zu diesem Zweck, d.h. für das Beheizen einer solchen Einspeisevorrichtung, gibt es zahlreiche Ansätze, wie beispielsweise eine indirekte Beheizung der Feedervorrichtung. Hierbei werden um die Feedervorrichtung bildende Keramikrohre ringförmig Heizelemente angebracht, die eine homogene Temperaturverteilung im Inneren des Speisers gewährleisten sollen. Nachteile dieses indirekten Verfahrens zur Erwärmung des in den Keramikrohren geführten Glases bestehen in einem sehr hohen Energie verbrauch aufgrund der außerhalb der, an sich isolierend wirkenden, Keramikrohre angebrachten Heizelemente sowie in sehr langen Reaktionszeiten bei Temperaturänderungen, da die Keramikrohre selbst eine gewisse Wärmekapazität und somit Speicherwirkung aufweisen. Darüber hinaus ist die Belastung der Keramik, insbesondere bei Temperaturwechseln, extrem hoch, so daß die Lebensdauer bzw. die Standzeiten der Keramikteile niedrig sind.
  • Ein weiterer Ansatz richtet sich darauf, daß in einem vertikalen Rohrsegment für eine mechanische und thermische Homogenisierung des Glases gesorgt wird, damit eine feinjustierte Dosierung der Glasgewichte bzw. der Glasmenge möglich ist. Hierfür wird in der Regel eine Rührplungertechnologie eingesetzt. Darüber hinaus werden die Keramikteile mittels einer Wärmeisolierung und einem Stahlgehäuse stabilisiert, wobei in Kombination mit den Heizelementen eine „aktive Isolierung" realisiert wurde.
  • Optional werden gemäß eines weiteren Ansatzes die Berührungsflächen der Keramikteile, die mit dem flüssigen Glas in Kontakt kommen, mit Platin beschichtet, um eine Korrosion der Keramikteile zu vermindern und damit deren Standzeit zu verlängern.
  • In neuerer Zeit wird die innere Platinbeschichtung der Keramikteile bei „Vollplatinsystemen" für eine direkte elektrische Beheizung der Keramikteile sowie des Glases verwendet. Der Nachteil dieses Systems liegt jedoch in sehr hohen Investitionskosten aufgrund der hohen Edelmetallpreise für Platin und der großen Menge an Platin, die für diese Systeme benötigt wird.
  • Eine weitere Alternative zur Beheizung von Feedervorrichtungen besteht in einer direkten Beheizung einer dünnen Platinbeschichtung bei Keramikfeedern. Nachteilig ist hier jedoch die hohe Störanfälligkeit aufgrund der starken Belastung der sehr dünnen Platinschicht durch die direkte elektrische Beheizung in Kombination mit den nur begrenzt hitzeschockbeständigen Keramikteilen, wobei die Platinschicht einer hohen Spannungsbelastung ausgesetzt ist und ein Abplatzen möglich ist.
  • Die DE 100 21 013 A1 beschreibt diesbezüglich eine Vorrichtung zur Herstellung von Substratglas nach dem Überlaufverfahren. Dort wird ein in einem Substratglasformer angeordneter Metallkanal, der aus Platin oder einer Platinlegierung besteht, durch einen unmittelbaren Stromdurchgang durch das Platinmetall beheizt.
  • Ein weiteres Verfahren zur Abkühlung von geschmolzenem Glas, insbesondere mit einer beheizten Rühranlage in wenigstens einem Glasauslauf ist in der DE 33 14 540 A1 beschrieben. Dort wird das geschmolzene Glas von der Rühranlage in einen Glasspeiser geleitet, der durch Durchleiten von Strom homogen beheizt wird.
  • Die DE 31 11 484 C2 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von Glasfasern. Dort wird eine Glasschmelze einer Ziehdüsenanordnung zugeführt und in vorgelagerten Zwischenkammern durch einen direkten Stromdurchgang mittels eingeführter Elektroden elektrisch beheizt. Eine direkte elektrische Beheizung der Begrenzungswände einer Zwischenkammer ist in der DE 33 16 795 A1 beschrieben.
  • All diesen Direktbeheizungssystemen ist ein hoher Wartungsaufwand inhärent. Darüber hinaus steht bei diesen Systemen sehr hohen Kosten im Fall von Vollplatinsystemen eine geringe Lebensdauer im Fall von dünnen Platinbeschichtungen auf der Innenseite der Keramikfeeder gegenüber. Insofern weisen derzeitig bekannte beheizte Feedersysteme aufgrund dessen, daß wesentliche Beheizungsteile im Inneren des Feeders liegen, nicht nur einen komplizierten und wartungsintensiven Aufbau auf, sondern auch die Wartungsintervalle sind relativ kurz und die damit einhergehenden Stillstandszeiten aufgrund eines hohen Wartungsaufwands lang, was zu geringen Produktionsraten und im schlimmsten Fall zu Produktionsausfällen führt.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Erwärmen von zumindest einem Teil eines Feedersystems und/oder eines darin geleiteten Mediums zur Verfügung zu stellen, das eine gegenüber dem Stand der Technik erhöhte Lebensdauer und Effektivität aufweist, kostengünstig ist und einfach zu warten bzw. anzuwenden ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1.
  • Insbesondere wird die Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Erwärmen von zumindest einem Teil eines Feedersystems, das zumindest je einen Feederkanal, Feederkopf sowie ggf. eine thermische Isolierung aufweist und/oder eines darin geleiteten Mediums, vorzugsweise zum Einsatz in Schmelzzonen sowie in Kanal- oder Einspeisesystemen bei der Heißverarbeitung von Glas gelöst, wobei zumindest eine Induktionsvorrichtung, insbesondere Induktionsspule oder Induktionsrohr, für das induktive Erwärmen des zu erwärmenden Teils und/oder des darin geleiteten bzw. zu temperierenden Mediums vorgesehen ist.
  • Ein wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, daß eine Induktionsvorrichtung vorgesehen ist, mittels derer ein Teil des Feedersystems oder ein darin geleitetes oder geführtes Medium erwärmt wird. Aufgrund der Wirkungsweise einer induktiven Erwärmung, die sowohl ein direktes als auch ein indirektes Erwärmen eines Mediums ermöglicht, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung konstruktiv wesentlich einfacher gestaltet werden als bisher bekannte Feedersysteme, bei denen immer eine direkte Beheizung eines schwer zugänglichen Platinteils im Inneren des Feedersystems mit allen damit einhergehenden Anschlußsystemen und Leitungen notwendigerweise durchgeführt wurde.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Induktionsvorrichtung zumindest einen Teil des Feedersystems, vorzugsweise ein, das Medium führende Rohr, umgibt.
  • Als Induktionsvorrichtung ist vorzugsweise entweder eine Induktionsspule oder ein Induktionsrohr vorgesehen, wobei jedoch jede Vorrichtung als Induktionsvorrichtung dienen kann, die geeignet ist, ein magnetisches Wechselfeld zu erzeugen. Insbesondere kommen hierfür alle Arten von stromdurchflossenen elektrischen Leitern in Betracht.
  • Gemäß einer Ausführungsform umgibt die Induktionsvorrichtung ein Keramikrohr, innerhalb dem das zu erwärmende Medium, im hier vorliegenden Fall Glas, geführt ist. Im Inneren des Keramikrohrs ist gemäß einer Alternative ein Induktionskörper vorgesehen, der beispielsweise als Hülse ausgebildet und an die Form des Keramikrohres angepaßt oder im wesentlichen von allen Seiten des Keramikrohrs gleichmäßig beabstandet ist.
  • An dieser Stelle sei angemerkt, daß das Keramikrohr als Feederkanal dient und das Glas einem Feederkopf zuführt. Als Rohrgeometrie kommen prinzipiell alle langgestreckten Hohlkörper in Frage, die geeignet sind, ein Medium zu führen, wobei insbesondere rinnenförmige, U- oder V-förmige bzw. eckige Geometrien neben standardmäßig rund oder oval ausgebildeten Geometrien vorteilhaft sein können.
  • Die Keramik, innerhalb der das flüssige Glas geführt wird, und die unter anderem auch zur thermischen Isolierung dient, besteht üblicherweise aus Aluminiumoxid, das gegossen oder beispielsweise auch als Fasermatte Anwendung findet. Es sind jedoch auch andere keramische Materialien, insbesondere in faserverstärkter Ausführung, anwendbar, wobei wesentliche Aspekte eine Temperaturresistenz sowie eine Temperaturschockbeständigkeit der Keramik sind.
  • Der Induktionskörper besteht aus einem elektrisch leitfähigen Material und ist im Inneren des Feedersystems in einem wärmeübertragenden Kontakt mit dem zu temperierenden Medium angeordnet. Je nach Geometrie des Feedersystems können mehrere Induktionsvorrichtungen, beispielsweise Spulen, und/oder mehrere Induktionskörper vorgesehen sein.
  • Der Induktionskörper selbst kann unterschiedlich ausgebildet sein. Es kommt beispielsweise ein in Keramik eingeklebtes Vollplatinblech in Betracht. Eine andere Variante besteht in einer platinbeschichteten Keramik auf der Grundlage von einem Mullit, wie beispielsweise Zirkonmullit oder einem anderen schmelzgegossenen Material. Ebenso denkbar ist ein in Keramik eingeklebtes Iridiumblech. Als leitfähige Materialien, die vorgenanntes Platin oder Iridium ersetzen können, kommen des weiteren Edelmetalle, wie beispielsweise Silber, Gold, Palladium, Platin, Rhodium, Ruthenium, Iridium oder Osmium sowie Legierungen daraus in Betracht. Sofern das elektrisch leitfähige Material vollständig von einer, insbesondere dünnen, Keramik umschlossen ist, kommen des weiteren unedle Metalle wie Eisen oder Kupfer, aber auch Wolfram oder Tantal, als induktiv wirksamer Teil des Induktionskörpers in Betracht.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform besteht der Induktionskörper aus einer Platin/Rhodiumlegierung, die sich im direkten, d.h. wärmeübertragenden Kontakt mit dem flüssigen Glas befindet.
  • Erfindungsgemäß kann im Inneren des Feedersystems, ebenfalls in einem wärmeübertragenden Kontakt mit dem zu temperierenden Medium zumindest eine Infrarotstrahlung reflektierende Oberfläche vorgesehen sein. Im Falle der Verwendung einer Hülse aus einem der vorgenannten Edelmetalle, insbesondere Platin oder einer Platin/Rhodiumlegierung, als Induktionskörper, besteht die vorgenannte reflektierende Oberfläche in der spiegelnden Oberfläche des Metalls selbst.
  • Der wesentliche Vorteil des vorstehend beschriebenen beheizbaren Feedersystems besteht in einem sehr einfachen und wartungsfreundlichen Aufbau. So wird, im Fall der Verwendung einer „kalten Induktionsspule" diese um das Keramikrohr, mit dem Platineinsatz bzw. der Platinbeschichtung im Inneren des Rohres, herumgewickelt und nach Bedarf mit einer Aluminiumoxid-Fasermatte nach außen hin isoliert. Als Induktionsspule kommt eine einfache Kupferspule in Betracht, die, beispielsweise mit Wasser, gekühlt wird. Die Induktionsspule wird mit einem hochfrequenten Wechselstrom betrieben, wodurch ein magnetisches Wechselfeld erzeugt wird. Aufgrund des Hochfrequenz-Wechselstroms ändert sich die +/– –Polung im Magnetfeld entsprechend der Frequenz des Wechselstroms. Das wechselnde Magnetfeld wirkt durch die Keramik hindurch und induziert in der leitfähigen Platinbeschichtung bzw. in dem Platineinsatz im Inneren des Keramikrohrs einen Induktivstrom, wobei das Platin quasi als Sekundärwicklung eines Kurzschlußtransformators wirkt und sich durch die erzeugte sogenannte Wirbelstromwärme erwärmt. Die in dem Platin er zeugte Erwärmung wird zu einem kleineren Teil von der Oberfläche in Form vom Wärmeleitung an das direkt angrenzende Glas abgegeben und zu einem größeren Teil in Form von Infrarotstrahlung im Inneren des Rohres an das Glas abgestrahlt. Die Infrarotstrahlung, die senkrecht aus der Oberfläche austritt, geht durch den Mittelpunkt des rohrförmigen Feederkanals bzw. Feederkopfs, wird an der gegenüberliegenden reflektierenden Oberfläche des Platineinsatzes bzw. der Platinbeschichtung reflektiert und erwärmt auf diese Weise das Glas mit hoher Temperaturhomogenität. Durch an das Platinmaterial angeschweißte Thermoelemente oder auf berührungslose, beispielsweise optische Weise, wird die Temperatur im Platin bzw. im Glas erfaßt und geregelt.
  • Gemäß einer Variante dient das zu temperierende Medium, hier das Glas, selbst als Induktionskörper, sofern dieses eine elektrische Leitfähigkeit aufweist. Bei Glas ist dies bei hohen Temperaturen der Fall. Somit ist es möglich, daß das hochfrequente Wechsel-Magnetfeld direkt in das leitfähige Medium, respektive das Glas einkoppelt und das Glas unmittelbar durch die Wirbelstromwärme erhitzt wird. In vorteilhafter Weise ist es so möglich, auf einen Platineinsatz bzw. auf eine Platinbeschichtung zu verzichten, was den Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung nochmals wesentlich vereinfacht. So sind gemäß dieser Ausführungsform im Inneren der Vorrichtung keine eine Wartung erfordernden oder einer Abnutzung unterliegenden Teile mehr vorhanden. Auf die Vorsehung von Bohrungen oder sonstigen Zutrittsöffnungen zum Inneren der Vorrichtung, die bei üblichen Feederheizsystemen notwendig waren, kann verzichtet werden, so daß in äußerst vorteilhafter Weise die Homogenität und Integrität des Feederkanals und des zugehörigen Feederkopfes sowie ggf. eines zugehörigen Gehäuses verbessert sind, da keinerlei Schwachstellen aufgrund von Bohrungen oder Einlagerungen, beispielsweise von Heizdrähten oder sonstiger Elektrik, mehr nötig sind.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann auf eine Kühlung der Induktionsspule verzichtet werden, so daß sich diese, bedingt durch den Stromfluß, zunehmend erwärmt. Die Wärme wird auf das Keramikrohr übertragen, wodurch sich auch dieses erwärmt und die Wärme seinerseits an das zu erwärmende Medium, respektive Glas, abgibt. Sobald, je nach Glastyp, die Temperatur erreicht ist, bei der das jeweilige Glas elektrisch leitfähig wird, koppelt das magnetische Hochfrequenzwechselfeld direkt in das Glas ein und erhitzt dieses zusätzlich zu der von der Keramikwandung abgestrahlten Wärme.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Induktionsvorrichtung in Kontakt mit dem zu temperierenden Medium angeordnet oder wird von diesem umströmt. Gemäß dieser Variante befindet sich die Induktionsspule direkt im Glasfluß und wird durch die zugeführte Energie erwärmt. Der Glasstrom, der wiederum durch das magnetische Hochfrequenz-Wechselfeld erwärmt wird, dient hierbei gleichzeitig als Kühlmedium für die Induktionsspule, die in diesem Fall als „heiße Induktionsspule" wirkt. In vorteilhafter Weise wird somit das Glas direkt durch die durch das wechselnde Magnetfeld erzeugten Wirbelströme erhitzt, wobei die zugeführte Energie unmittelbar und praktisch verlustfrei auf das Glas übertragen wird.
  • Je nachdem, welche der vorgenannten Vorrichtungsvarianten zum Einsatz kommt, weist die Induktionsvorrichtung bzw. der Induktionskörper eines oder mehrere der folgenden Materialien auf: Keramik und/oder keramische Fasern, vorzugsweise zumindest zum Teil aus Aluminiumoxid, Mullite, insbesondere Zirkonmullit, Eisen, Kupfer, Wolfram, Tantal, Silber, Gold, Palladium, Platin, Rhodium, Ruthenium, Iridium, Osmium oder eine Kombination, Zusammensetzung oder Legierung daraus. Als Induktionskörper kommt weiterhin Glas in Betracht, sofern sich dieses in einem elektrisch leitfähigen Zustand befindet.
  • Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung gegenüber dem Stand der Technik zahlreiche erhebliche Vorteile aufweist, die beispielsweise zu deutlich kürzeren Reaktionszeiten bei Temperaturänderungen führen. Darüber hinaus wird die Anzahl möglicher Verschleißteile gegenüber herkömmlichen direkt beheizten Feedersystemen deutlich vermindert bzw. bei einem Verzicht auf hülsenförmige Induktionskörper nahezu gänzlich vermieden. Durch die direkte Einkopplung des magnetischen Wechselfelds in das Glas wird der Wirkungsgrad der zugeführten Energie erheblich gesteigert. Hier kommt die direkte anstelle der indirekten Beheizung des Glases mittels Induktion besonders vorteilhaft zum Tragen. Nicht zuletzt kann eine mangelhafte herkömmliche Feederbeheizung bei Bedarf durch eine Kombination mit einer erfindungsgemäßen Induktivheizung optimiert werden, wobei eine beheizbare herkömmliche Platinbeschichtung oder – hülse beispielsweise gleichzeitig oder alternativ als Induktionskörper dienen kann. Des weiteren wirkt sich der gegenüber herkömmlichen Feederbeheizungssystemen reduzierte Bedarf an Edelmetallen äußerst kostengünstig aus. Durch den erhöhten Wirkungsgrad sowie durch die induktive Erwärmung der Gläser ist es möglich, die Verarbeitungstemperatur gegenüber herkömmlichen Systemen zu erhöhen und auf diese Weise die Verfahrensbedingungen für die Herstellung von speziellen technischen Gläsern zu schaffen, die eine besonders hohe Verarbeitungstemperatur erfordern.
  • Gegenüber herkömmlichen Systemen ist darüber hinaus auch die Wartungsfreundlichkeit deutlich verbessert, da sich im Inneren des Feedersystems nur noch Teile befinden, die sehr leicht entnehmbar sind und keinen elektrischen oder sonstigen komplizierten Anschluß benötigen, der aufwendig in das Gehäuse integriert werden müßte und dessen Betätigung zudem arbeitsintensiv ist. Im Fall der Verwendung einer „heißen Induktionsspule" kann diese unproblematisch in den Glasfluß verbracht und darin befestigt werden, beispielsweise durch Einhängen, wobei für Wartungszwecke ohnehin vorhandene Rohröffnungen oder Flansche verwendet werden können.
  • Des weiteren sei erwähnt, daß im Fall der Verwendung einer Induktionsspule bzw. eines Induktionskörpers, die nicht direkt mit dem Glas in Kontakt stehen, auch auf unedlere Metalle zurückgegriffen werden kann. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn Induktionsspule oder Induktionskörper mit einer Keramikschicht versehen sind. Hierdurch ist eine erhebliche Verminderung der Materialkosten möglich.
  • Da im Falle einer Wartung nahezu alle Teile des Induktions-Heizsystems von außen zugänglich sind, können erfindungsgemäß auch die dafür veranschlagten Zeiten, respektive die Stillstandszeiten in der Produktion vermindert werden, was sich ebenfalls kostensenkend auswirkt.
  • Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben, das anhand einer Abbildung näher erläutert wird. Hierbei zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Feedersystems mit einer Induktions-Heizeinrichtung.
  • In der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleich wirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Erwärmen von zumindest einem Teil eines Feedersystems 10. Das Feedersystem weist zwei Feederkanäle 20 und 20' auf, die ineinander münden und sich als Feederkanal 20" fortsetzen. Der Feederkanal 20" erstreckt sich in Richtung des Feederkopfes 30. Durch den Feederkanal 20 und anschließend durch den Feederkanal 20" fließt ein Glasstrom, der im Bereich des Feederkanals 20" sowie im Bereich des Feederkopfes 30 induktiv erwärmt wird. Zum Zweck der induktiven Erwärmung ist außen am Feederkanal 20" sowie außen am Feederkopf 30 jeweils eine Induktionsvorrichtung 40 in Form einer Induktionsspule vorgesehen, die schematisch dargestellt sind. Außen um die Induktionsvorrichtung ist eine Fasermatte aus Aluminiumoxid (nicht gezeigt) angeordnet. Innerhalb des Feederkanals 20" und des Feederkopfes 30 befindet sich ein hülsenförmiger Induktionskörper 50, dessen innere Oberfläche reflektierend ausgebildet ist.
  • Im Betrieb wird die Induktionsspule 40 mit einem hochfrequenten Wechselstrom betrieben, so daß der Induktionskörper durch das magnetische Hochfrequenz-Wechselfeld angeregt und durch die erzeugten Wirbelströme erwärmt wird. Die Wärme wird in Form von Wärmeleitung unmittelbar an das angrenzende Glas abgegeben und darüber hinaus zu einem größeren Teil in Form von Infrarotstrahlung für die Erwärmung des Glases genutzt. Durch eine Reflexion der Infrarotstrahlung an den reflektierenden Oberflächen 60 der Induktionskörper 50 erfolgt eine homogene Temperaturverteilung innerhalb des Glases, so daß das am Feederkopf 30 austretende Glas eine einheitliche und genau definierte Temperatur für eine Weiterverarbeitung aufweist.
  • An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß alle oben beschriebenen Teile für sich alleine gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in der Zeichnung dargestellten Details, als erfindungswesentlich beansprucht werden. Abänderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig.
  • 10
    Feedersystem
    20, 20', 20"
    Feederkanal
    30
    Feederkopf
    40
    Induktionsvorrichtung
    50
    Induktionskörper
    60
    reflektierende Oberfläche
    70
    Fließrichtung

Claims (11)

  1. Vorrichtung zum Erwärmen von zumindest einem Teil eines Feedersystems (10), das zumindest je einen Feederkanal (20), Feederkopf (30) sowie gegebenenfalls eine thermische Isolierung aufweist und/oder eines darin geleiteten Mediums, zum Einsatz in Schmelzzonen sowie in Kanal- oder Einspeisesystemen bei der Heißverarbeitung von Glas, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Induktionsvorrichtung (40), insbesondere Induktionsspule oder Induktionsrohr, für das induktive Erwärmen des zu erwärmenden Teils und/oder des darin geleiteten bzw. zu temperierenden Mediums vorgesehen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Induktionsvorrichtung (40) zumindest einen Teil des Feedersystems (10), vorzugsweise ein das Medium führende Rohr, umgibt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Induktionsvorrichtung (40) in Kontakt mit dem zu temperierenden Medium angeordnet, bzw. von diesem umströmt ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Inneren des Feedersystems (10), vorzugsweise in einem wärmeübertragenden Kontakt mit dem zu temperierenden Medium, wenigstens ein Induktionskörper (50) vorgesehen ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Inneren des Feedersystems (10) in einem wärmeübertragenden Kontakt mit dem zu temperierenden Medium zumindest eine Infrarotstrahlung reflektierende Oberfläche (60) vorgesehen ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Induktionskörper (50) das zu temperierende Medium ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Inneren des Feedersystems (10), insbesondere an und/oder in dem Induktionskörper (50), zumindest eine Temperaturmesseinrichtung vorgesehen ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Induktionsvorrichtung (40) kühlbar, insbesondere wasserkühlbar, ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Induktionsvorrichtung (40) eines oder mehrere der folgenden Materialien aufweist: Keramik und/oder keramische Fasern, vorzugsweise zumindest zum Teil aus Aluminiumoxid, Mullite, insbesondere Zirkonmullit, Eisen, Kupfer, Wolfram, Tantal, Silber, Gold, Palladium, Platin, Rhodium, Ruthenium, Iridium, Osmium oder eine Kombination, Zusammensetzung oder Legierung daraus.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Induktionskörper (50) eines oder mehrere der folgenden Materialien aufweist: Keramik und/oder keramische Fasern, vorzugsweise zumindest zum Teil aus Aluminiumoxid, Mullite, insbesondere Zirkonmullit, Glas, Eisen, Kupfer, Wolfram, Tantal, Silber, Gold, Palladium, Platin, Rhodium, Ruthenium, Iridium, Osmium oder eine Kombination, Zusammensetzung oder Legierung daraus.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Isolierung aus einem keramischen Material, insbesondere Aluminiumoxid, besteht.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CZ301795B6 (cs) * 2006-11-20 2010-06-23 Preciosa, A. S. Výtokové ústrojí pro odvod skloviny z komory ke zpracovacím technologiím
CN115974366A (zh) * 2022-12-30 2023-04-18 中国建材国际工程集团有限公司 一种玻璃液快速澄清设备

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